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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Commodore25E
Beitrag 12.10.2004, 09:17
Beitrag #221


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Zitat (Natrix20)
...wonach eine anderweitige Handhabung gegen Gemeinschaftsrecht verstoße, weil die Versagung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit die Gemeinschaftsziele der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gefährde.


Die Versagung der Anerkennung ist etwas anderes als die Gebrauchsuntersagung durch die FEB aufgrund Eignungszweifel, Straftaten etc. oder die Aberkennung durch den Ausstellerstaat wegen z.B. bekannt gewordener Melderechtsverstöße.


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Andreas
Beitrag 12.10.2004, 09:19
Beitrag #222


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Nochmals, hier ging es um ein Urteil in einem Strafverfahren.

Der Strafrichter kann nur überprüfen, ob hier eine Straftat gem. § 21 StVG vorliegt. Er kann und wird keine Aussagen zur Eignungsüberprüfung nach § 46 FeV treffen. Dies ist nämlich Verwaltungsrecht und unterliegt somit nicht der Zuständigkeit eines Strafgerichtes. Eigentlich sollte auch dir inzwischen der Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einem Verwaltungsverfahren bekannt sein. dry.gif

Zitat
Es wird auch langsam wirklich eng mit dem Gerücht des §46. Bis jetzt ist da noch nichts passiert, auch Andreas konnte hier auch noch keinen stichhaltigen Beweis erbringen. Aussagen wie ja ich weiss was ohne stichhaltigen Nachweise finde ich recht unsinnig.


Wenn du den zwischenzeitlich geschlossenen Thread von caleb aufmerksam liest wirst du feststellen, dass zumindest eine Untersagung gem. § 46 FeV inzwischen sogar rechtskräftig ist. Ob du mir das jetzt glaubst oder nicht tangiert mich nur peripher. Ich weiß das es so ist und ich habe auch keinen Grund hier irgendetwas zu erfinden. cool.gif


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Natrix20
Beitrag 12.10.2004, 09:22
Beitrag #223


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@Andreas,
ich weiss zwar das du aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen nennen kannst, aber du könntest immerhin mal die Behörde nennen, die das veranlasst hat. Dann könnte man zumindest überprüfen, ob die Behörde dies tatsächlich veranlasst hat. Das wäre doch mal ein kleiner Nachweis.
Gruss Natrix
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Andreas
Beitrag 12.10.2004, 09:24
Beitrag #224


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Zitat (Natrix20 @ 12.10.2004, 10:22)
aber du könntest immerhin mal die Behörde nennen, die das veranlasst hat.

Ich lege Wert auf Anonymität. cool.gif

Zitat
Dann könnte man zumindest überprüfen, ob die Behörde dies tatsächlich veranlasst hat


Wie willst du das anstellen? Meinst du, diese Behörde würde dir als Unbeteiligter eine Auskunft erteilen. Außerdem hättest du evtl. mich am Telefon. rofl1.gif


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Natrix20
Beitrag 12.10.2004, 09:31
Beitrag #225


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@Andreas,
toll das du anscheinend der einzige Sachbearbeiter bist, der eine Entscheidung auf §46 veranlasst hat, grins.
Das beruhigt mich ungemein, da ansonsten dies noch keiner gemacht hat.
Ich hätte gegen diesen Bescheid sofort Rechtsmittel eingelegt.
Aber ich muss trotzdem meine Behauptung aufrecht erhalten, das noch keine Anordnung zur MPU auf §46 ergangen ist.
Gruss Natrix
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pascal344
Beitrag 12.10.2004, 09:38
Beitrag #226


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Zitat (Natrix20 @ 12.10.2004, 10:31)
Aber ich muss trotzdem meine Behauptung aufrecht erhalten, das noch keine Anordnung zur MPU auf §46 ergangen ist.
Gruss Natrix

und wahrscheinlich auch nie wird, sehe da auch er ein Wunschdenken von Andreas, sonst hätte man sowas schon längst irgendwo nachlesen können und das dann auch aus behördlichen Quellen.
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Commodore25E
Beitrag 12.10.2004, 09:39
Beitrag #227


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Wir drehen uns hier im Kreise und werden solange mit den gleichen, für uns schlüssigen Argumenten kommen, bis die eine oder andere Seite durch eine Entscheidung in einem solchen Fall Klarheit hat.

Solange jemand mit seiner EU-FE nüchtern und kalkulierbar fährt soll er dieses tun.

Aber ich fürchte, daß einige dieser Personen aufgrund ihrer persönlichen Umstände irgendwann in dieser Mühle landen....


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Andreas
Beitrag 12.10.2004, 09:43
Beitrag #228


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Zitat (Natrix20 @ 12.10.2004, 10:31)
Aber ich muss trotzdem meine Behauptung aufrecht erhalten, das noch keine Anordnung zur MPU auf §46 ergangen ist.

Diese Behauptung kannst du gleich zurückziehen, genau ein solcher Fall lag nämlich vor. MPU angeordnet ==> nicht absolviert ==> Aberkennung des Rechts von der EU-Fahrerlaubnis in D Gebrauch zu machen. rolleyes.gif


Zitat
Ich hätte gegen diesen Bescheid sofort Rechtsmittel eingelegt.


Das hat der Fachanwalt des Betroffenen etwas anders gesehen (sh. caleb-Thread) cool.gif


Zitat
Das beruhigt mich ungemein, da ansonsten dies noch keiner gemacht hat.


Hast du eine Ahnung was in den nächsten Monaten in Bayern alles abgeht?? dry.gif


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Natrix20
Beitrag 12.10.2004, 09:50
Beitrag #229


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Na dann schaun mer mal was in Bayern alles so abgeht Andreas, ausserdem was ist das für ein Anwalt der seinem Mandanten in so einem Präzedenzfall abrät?
Ich denke das dieser Fall einmalig ist, wieso sollte der Anwalt da abraten?
Und wenn du schon mal nicht in der Lage bist das entsprechende Amt zu bennen wo sowas gemacht wurde, für wie glaubhaft sollen dann deine Aussagen darüber sein??
Nebenbei was sollte eigentlich so schlimm sein an der Frage an eine FE Behörde, wie sie bei EU FS verfährt? Ist das ein Geheimnis dies zu erfragen?
Bekommt man darüber etwas keine Auskunft??
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kamikazechatter
Beitrag 12.10.2004, 09:52
Beitrag #230


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fakt ist doch das man zur zeit kein einziges aktuelles urteil lesen kann in dem der behörde recht gegeben wird weil sie versucht hat den eu-lappen wegen nichteignung einzuziehen oder den gebrauch zu untersagen oder seh ich das falsch?? whistling.gif


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Andreas
Beitrag 12.10.2004, 10:03
Beitrag #231


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Zitat (Natrix20 @ 12.10.2004, 10:50)
Ich denke das dieser Fall einmalig ist, wieso sollte der Anwalt da abraten?

Weil er die Erfolgsaussichten realistisch eingeschätzt hat.

Zitat
für wie glaubhaft sollen dann deine Aussagen darüber sein??


Wie weiter oben schon geschrieben. Es ist mir egal ob du mir glaubst oder nicht. Ich kenne die Tatsachen.


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pascal344
Beitrag 12.10.2004, 10:05
Beitrag #232


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Zitat (Commodore25E @ 12.10.2004, 10:39)
Solange jemand mit seiner EU-FE nüchtern und kalkulierbar fährt soll er dieses tun.

Dem kann ich mich nur anschließen.

Es soll ja hier auch nicht der Eindruck erweckt werden das man mit einer EU-FE machen kann was man will. Wer weiterhin alkoholisiert fährt, der wird dann schon merken das ihm die Pappe nicht viel nützen wird.

Denke gerade in solchen Fällen, könnte es mal schnell zu einer lebenslangen Sperrfrist kommen.
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kamikazechatter
Beitrag 12.10.2004, 10:10
Beitrag #233


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es geht ja nicht ums alkoholisierte fahren mit der eu pappe sondern darum ob der gebrauch untersagt wird und man trotzdem zur mpu muss oder ob D nichts dagegen tun kann. Und solange ich kein aktuelles urteil lesen kann das dagegen spricht halt ich daran fest. wenn D in der lage wäre dies zu untersagen dann wäre das längst passiert oder glaubt ihr D lässt sich lohnende einnahmequellen wie die mpu so einfach entgehen?? fakt ist die sache mit dem Eu lappen ist legal und deutschland kann nichts dagegen tun und es auch nicht verbieten oder untersagen tongue.gif


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Natrix20
Beitrag 12.10.2004, 10:16
Beitrag #234


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@Andreas
Da demnächst die Beamten nach dem Leistungsprinzip bezahlt werden sollen, wäre es doch sinnvoll, diese erfolgreiche Nachricht des §46 und seine Anwendung in diesem Fall sofort Publik zu machen. Vorallem aus dem Gesichtspunkt weitere EU FS Erwerber davor abzuschrecken und der Öffentlichkeit zu zeigen, das ein solcher Führerschein nichts bringt.
Am besten würde ich diesen Erfolg gleich direkt ans Bundesverkehrsministerium weiterleiten, damit diese das auf Ihrer Internetseite veröffentlichen können.
Dies wäre doch eine sinnvolle Massnahme um die Verkehrssicherheit wieder mehr zu gewährleisten.
Ich würde diesen Artikel mit Spannung gerne lesen.
Gruss Natrix
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strichachtdoktor
Beitrag 12.10.2004, 10:16
Beitrag #235


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Ich denke, wir sollten das trennen:

- Ich glaube Andreas. Es kann durchaus sein, dass so eine Entscheidung bezueglich §46FeV schonmal getroffen wurde und die Sache rechtskraeftig geworden ist - aus welchen Gruenden auch immer.
- Es heisst nicht, dass immer der §46 FeV zum Erfolg fuer die Behoerde fuehren wird, da erstens alles Einzelfallentscheidungen sind und zweitens ein anderer Anwalt durchaus auch etwas ganz anderes empfehlen kann.

Gerichtliche Entscheidungen sind jedenfalls dazu noch nicht getroffen worden.


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Andreas
Beitrag 12.10.2004, 10:19
Beitrag #236


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Zitat
Ich glaube Andreas.


Danke /8Doktor, wenigstens einer der mir glaubt. laugh.gif wavey.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 13.10.2004, 11:08
Beitrag #237


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Frage:

Was ist eigentlich mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie und Umtausch?

Im Handelsblatt steht dazu:
Bei einem Umzug ins Ausland allerdings müssen alte wie neue Führerscheine künftig nach zwei Jahren umgetauscht werden. Das hatte Spanien vor allem mit Blick auf seine zahlreichen deutschen Einwohner durchgesetzt. Bis zur Einführung des einheitlichen Führerscheins gelten hierfür unterschiedliche Fristen.

Zwar ziehe ich ja nicht mit meiner EU-Pappe um jedoch wohne ich in Deutschland und hab ne Pappe aus Tschechien!
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Andreas
Beitrag 13.10.2004, 11:21
Beitrag #238


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Es bleibt abzuwarten, was in der neuen FS-Richtlinie genau steht. Allerdings könnten schon Probleme mit FS aus CZ, PL etc. auftreten.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 13.10.2004, 11:29
Beitrag #239


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Hab das so vor das ich in der nächsten Zeit doch mal eine MPU machen will doch bin ich in dieser Zeit etwas mobiler.
Wie lange werde ich wohl Zeit haben bei bekanntwerden eines EU-FS die MPU vorzulegen?
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RalfBochum
Beitrag 13.10.2004, 12:09
Beitrag #240


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 13.10.2004, 12:29)
Wie lange werde ich wohl Zeit haben bei bekanntwerden eines EU-FS die MPU vorzulegen?

Hallo, sobald du in eine Polizei kontrolle gerätst wobei die beamten verdacht schöpfen wird automatisch eine Anfrage an das Bundeskraftfahrtamt gestartet.

Die prüfen dann ob Fahrverbot oder irgendwelche Auflagen gegen dich vorliegen.

Solltest du eine Mpu machen müssen bekommst du ein schreiben von denen mit einer angemessenen Frist für die Mpu.

Solltest du sie nicht machen werden die lieben Deutschen deine Fahrtauglichkeit anzweifeln und dir untersagen mit deinem EU lappen zu fahren bis du Ihnen deine Fahrtauglichkeit unter beweis gestellt hast(MPU)

Grüße Ralf


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strichachtdoktor
Beitrag 13.10.2004, 12:24
Beitrag #241


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... und wie ist das dann, wenn man seinen Wohnsitz gar nicht in Deutschland hat ? Mithin die Deutschen kein zustaendiges Strassenverkehrsamt haben ?

Scheint mir alles in allem sehr unausgegoren zu sein: Fahre ich mit polnischem Wohnsitz und polnischer Karte von Litauen nach Frankreich, darf ich also ueberall durch und muss mir nirgendwo Gedanken machen - nur in Deutschland laufe ich Gefahr, aufgrund einer alten Sache Aerger zu bekommen und nach einer Weile garnicht mehr durchfahren zu duerfen ??? Und das, obwohl ich hier weder einen Schein registrieren muss, noch ueberhaupt etwas von den Deutschen will und die Deutschen die EU-FE "anstandslos" anerkennen muessen ?

Sorry, aber da stimmt einfach was nicht.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 13.10.2004, 12:27
Beitrag #242


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Da hast Du ja schön wiederholt was ich gefragt habe.
Doch wie lange wird das sein?
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RalfBochum
Beitrag 13.10.2004, 12:28
Beitrag #243


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Wenn du deinen Wohnsitz nicht in Deutschland hast und hier gar nicht gemeldet bist können Sie dir auch nix noch nicht einmal Punkte geben wenn du zu schnell warst(nur höhere bargeld Strafen für Ausländer und das bist du ja wenn du nicht in Deutschland wohnst oder?)

Grüße Ralf


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 13.10.2004, 12:29
Beitrag #244


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Ich meinte RalfBochum!
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Andreas
Beitrag 13.10.2004, 12:29
Beitrag #245


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Die wenigsten Inhabern von PL-FS werden aus naheliegenden Gründen auf Dauer einen polnschen Wohnsitz behalten können. Die meisten haben doch schon Schwierigkeiten die 185 Tage zu erfüllen.


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RalfBochum
Beitrag 13.10.2004, 12:30
Beitrag #246


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@will

zu deiner Frage !

Es kann einen zwei oder drei vieleicht aber auch vier oder Mehr monate dauern es kommt immer auf die Überlastung der Deutschen behörden an.

Grüße Ralf


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 13.10.2004, 13:25
Beitrag #247


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@Andreas,

ich hatte zwar nie einen Wohnsitz im Ausland jedoch einen EU-FS aus Tschechien.Heißt wohl aber trotzdem im Umkehrschluß das wenn ich weiter hier wohnen bleibe meinen Schein nun doch innerhalb von 2 Jahren Umschreiben muß. Das hatte sich doch mal vor 1-2 Jahren geändert und wird wohl jetzt wieder Rückgängig gemacht wenn ich das richtig verstehe?
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Andreas
Beitrag 13.10.2004, 13:40
Beitrag #248


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 13.10.2004, 14:25)
Heißt wohl aber trotzdem im Umkehrschluß das wenn ich weiter hier wohnen bleibe meinen Schein nun doch innerhalb von 2 Jahren Umschreiben muß.

Keine Ahnung wie die neue FS-Richtlinie aussehen wird. Bisher ist nur bekannt, was in den verschiedenen Zeitungen steht. Es hilft im Moment nur abwarten.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.10.2004, 13:56
Beitrag #249


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Zitat
Die wenigsten Inhabern von PL-FS werden aus naheliegenden Gründen auf Dauer einen polnschen Wohnsitz behalten können. Die meisten haben doch schon Schwierigkeiten die 185 Tage zu erfüllen.

@Andreas
Mir kommt es echt nicht darauf an, was "die meisten" oder "die wenigsten" fuer Probleme haben - ich moechte ja eigentlich nur wissen, was denn geschieht bei Vorlage einer Pl-Karte ohne deutschen Wohnsitz. Wer ist zustaendig ? Bei Bussgeldern oder Straftaten gibt es Punkte in Flensburg, klar, da persoenlich und zentral erfasst bzw. es wird der FS eingezogen vom fuer den Tatort zustaendigen Gericht. Aber gibt es ueberhaupt noch ein zustaendiges Strassenverkehrsamt, welches Massnahmen bezuegl. §46FeV ergreifen koennte, wenn mein Wohnsitz und ueberwiegender Aufenthalt im Ausland ist ?
Ich halte das fuer eine interessante Frage ... wavey.gif joe


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Andreas
Beitrag 13.10.2004, 14:17
Beitrag #250


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Für diesen theoretischen Fall gibt es § 73 Abs. 3 FeV:

"Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig."


In der Praxis würde wohl die Behörde des letzten Wohnsitzes tätig werden, in Ermangelung eines solchen die Behörde des "Tatortes" bzw. des "Feststellungsortes".


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Gast_Gast_oliver_*
Beitrag 13.10.2004, 20:35
Beitrag #251





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hallo,

wo liegt das problem????

lest folgenden bericht mal genau durch, dann ist jede diskusion hinfällig.

http://www.auto-und-verkehr.de/fs-eu-ausland.php

wer den führerschein im eu-ausland macht und in deutschland fährt, obwohl er in D nicht darf, verstößt gegen 'fahren ohne führerschein'. das ist in diesem fall eine straftat, weil er zu diesem zeitpunkt der fahrt keine, in D gültige fahrerlaubnis besitzt.

guckst du in alten threads:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2273

servus - oliver
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strichachtdoktor
Beitrag 13.10.2004, 21:40
Beitrag #252


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@Oliver

Gut gebruellt, Loewe ... cool.gif
Wer in D mit EU-FS faehrt, dem passiert zunaechst gar nichts, wenn er in eine Kontrolle kommt. Wird der Polizist misstrauisch und meldet den EU-FS an die zustaendige Behoerde (StVa) weiter, wird dort ueberprueft, ob etwas gegen den Inhaber des FS vorliegt oder vorlag. Wurde die FE in D entzogen und liegt ein Grund fuer die Nichteignung vor, wird der FS-Inhaber angeschrieben, er muesse eine MPU machen, wenn er den FS weiter in D nutzen moechte. Erst nach dieser Frist ist die Karte zum Anbringen des Sperrvermerks vorzulegen, wenn eine positive MPU nicht vorgelegt werden kann. Erst danach greift §21StVG, wenn der EU-FS-Inhaber trotz Sperrvermerks ein Fahrzeug fuehrt. Sonst aber nicht.

Meine Frage bezog sich darauf, dass es ja bei einem im Ausland lebenden und gemeldeten Deutschen im Inland eigentlich kein StVa gibt, welches direkt fuer ihn zustaendig ist - worauf der deutsche Amtsschimmel aber selbstverstaendlich eine Antwort hat, wie ich von Andreas lernen konnte.

Bleibt eigentlich nur noch die Frage der Adresse. Der auf dem Fuehrerschein der Polen vermerkte Wohnsitz muss nicht aktuell sein - es gibt keine Regelungen, diesen "up to date" halten zu muessen. Es gibt auch keine Verpflichtung eines Buergers, seine aktuelle Adresse der Fuehrerscheinbehoerde selbststaendig mitzuteilen zu muessen. Schreibt der ueberpruefende Polizist die Adresse auf dem FS auf, kommt Post mitunter nie an. Wie erfaehrt man also von dem Begehren irgendeiner deutschen Behoerde ?

think.gif Gruss, Joe


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Uwe W
Beitrag 14.10.2004, 00:43
Beitrag #253


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Wenn allerdings ein perfekt deutsch sprechender Fahrzeugführer mit polnischem Führerschein in einem KfZ mit deutschem Kennzeichen kontrolliert wird, dann wird ihn der intelligente Polizist nach seiner Wohnanschrift fragen.

Dann gilt: OWiG § 111 Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.


D.h. wenn ein Täuschungsversuch hier in die Hose gehen sollte, dann kostet es gleich noch ein Extra-Bußgeld (allerdings ohne Punkte etc.).

Das Leben ist halt voller Risiken...


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 14.10.2004, 08:43
Beitrag #254


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meine Frage wurde immer noch nicht beantwortet!

Was heißt das für mich?:
Ausnahme der Freiwilligkeit: bei einem Umzug ins Ausland müssen die alten Führerscheine künftig nach zwei Jahren umgetauscht werden.

Da ich nie einen Wohnsitz in Tschechien hatte bin ich ja dann in der theorie von Tschechien nach Deutschland gezogen. Wird dann die Regelung rückwirkend angewendet?
D.h. das ich vor in Kraft treten dieser Regelung schon wieder in Deutschland wohne und jetzt meinen EU-FS nach 2 Jahren umtauschen muß?

So bin erst mal für ein paar Tage weg.Bin gespannt was alles hier so stehen wird!

Gruß WAMWS!
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Andreas
Beitrag 14.10.2004, 09:16
Beitrag #255


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 14.10.2004, 09:43)
meine Frage wurde immer noch nicht beantwortet!

Was heißt das für mich?:
Ausnahme der Freiwilligkeit: bei einem Umzug ins Ausland müssen die alten Führerscheine künftig nach zwei Jahren umgetauscht werden.

Doch, deine Frage wurde schon 2 x beantwortet.

Es ist im Moment noch nicht klar, was genau in der neuen EU-Führerscheinrichtlinie stehen wird, da die Sitzung der Verkehrsminister erst vor einer Woche war und die EU-Kommission diese Richtlinie zunächst verabschieden muß. Erst dann kann man genaueres sagen.

Zitat
Da ich nie einen Wohnsitz in Tschechien hatte


Dann hätte dir die Behörde in CZ keinen FS ausstellen dürfen. In Zukunft könnten da einige Proleme auf dich (und viele andere) zukommen, vor allem wenn die FS-Richtlinie wirklich wie angekündigt umgesetzt wird.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Deutschen die Spanier in der Forderung nach dem Führerscheinumtausch sicherlich unterstützt haben. whistling.gif rolleyes.gif


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Gast_Gast_AndreasK_*
Beitrag 17.10.2004, 18:23
Beitrag #256





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Also Leute, ich bin ein geläuterter Betroffener und habe meine FE 1996 verloren.
Dadurch waren Sperrfrist und MPU angesagt, wobei die Sperrfrist längst abgelaufen ist. Leider damals und aus der Arbeitslosigkeit heraus waren meine Mittel gering, also keinen Vorbereitungskurs und somit in der Tat selbst verpatzte MPU. Anschließend dann doch wieder berufliche Auslandsaufenthalte in Asien und Afrika, wo ich in der Tat ganz reell wieder lokale FE ( mit Ausbildung + Prüfung und OHNE Bestechung ) lokale FE´s erworben habe. Mit beiden gültigen FE´s und gültigen Auslandspapieren fahre ich Auto (OHNE ALOLLOLLO !!!), allerdings nicht in D. Nun habe ich die Nase voll gehabt und habe mich monatelang detailliert informiert in Foren, bei Fachanwälten und war dazu selbst in Tschechien. CZ kenne ich sehr gut seit 1966 und habe selbständig jetzt was für mich in die Wege geleitet in Böhmen. Ende Novemberwerde ich dort ganz reell nach gesetzlichen tschechischen Regeln meine Fahrschule und Prüfung absolvieren. Das ist eine rein private Initiative, kostet mich als einzelnen zwar etwas, aber da ich selbst dort war, Freunde dort habe und somit neben guter Beratung durch meine RAes auch Vertrauen in "meine" Freunde vor Ort habe, sehe ich der Sache nun ganz locker entgegen. Nur EINES : Lernen muss ich tatsächlich und AL, mein einst bester Freund (AL = Alkohol) hat bei mir nix mehr zu suchen im Auto !!!
Ich ziehe es durch, aber günstiger, als durch professionelle Anbieter.
Gruss ak2102[at]aol.com

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Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 17.10.2004, 22:30
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strichachtdoktor
Beitrag 22.10.2004, 00:50
Beitrag #257


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Gibts denn hier gar nichts Neues mehr ? Auch nicht das Urteil irgendeines hoechsten Verwaltungsgerichtes, was angemahnt hat, dass europaeisches Recht, wenn ueberhaupt, nur auesserst schonend umgesetzt werden soll ???
Habe leider nicht alles verfolgen koennen - nur in den Nachrichten gehoert. Vielleicht weiss von unseren lieben "Offiziellen" jemand mehr ?
Gruss, Joe


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Rolf Tjardes
Beitrag 22.10.2004, 04:30
Beitrag #258


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Andreas ist wohl erst am Wochenende wieder online.

Ich selbst checke jeden Tag die Google-News nach MPU, EuGH usw. - da ist aber auch nichts neues. Still ruht der See.
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mirko1
Beitrag 22.10.2004, 05:04
Beitrag #259


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Tja leute da warten wir auf neuigkeiten, was
ist den mit dem F.Kapper geworden, fährt der trozt MPU androhung noch immer mit seiner NL-FS?

auserdem mahlen die mühlen der gesetze niemals rückwärtz, die nun die EU-FS gemacht haben werden die im endefeckt auch behalten können.
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Natrix20
Beitrag 22.10.2004, 08:10
Beitrag #260


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@ /8doc
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf Urteil des Europäischen Gerichtshofs für MENSCHENRECHTE und betrifft nur solche Urteil, die das Grundgesetz tangieren. Hat aber nichts mit unsrem Urteil des EU Gerichtshofes zu tun.
Gruss Natrix
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strichachtdoktor
Beitrag 22.10.2004, 08:41
Beitrag #261


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Na, das ist doch schon eine Info, Natrix20. Hatte mir schon Gedanken gemacht ... think.gif So ist das, wenn man nur die Haelfte einer Nachricht mitbekommt - thanx.

Obwohl ja solche hoechstrichterlichen Urteile auch immer so ein bisschen auf die Richtung schliessen lassen, aus der in Zukunft der Wind wehen wird ... - insofern ist es sicher auch dann noch interessant, wenn es nicht direkt auf "uns" zielt.


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big-master
Beitrag 22.10.2004, 09:18
Beitrag #262


Neuling
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rofl1.gif police.gif
Hallo Leute !!!
Habe eure Beiträge gelesen, und möchte nun meinen zu besten geben.
Ich habe 1979 meine Pappe gemacht, und habe ihn durch Tätlichkeiten im Strassenverkehr verloren. Nach eine 2jährigen Haftstrafe wollte ich meinen Lappen wieder haben , und die Stvb sagte ja keine Thema kommen sie vor bei, und stellen sie einen Antrag.
Gesagt, getan. Dann stellte sich raus das ich eine MPU machen soll, nagut dachte ich kein Probl. mache ich, und so fing mein leidensweg an.
Nun versuche ich seit 17 jahren meinen Lappen wieder zu kriegen, aber leider ohne erfolg, denn die StvB sagte jedesmal nach eine MPU ich solle noch warten, oder ich hätte meine Probl. nicht wirklich erkannt.
Ich habe aber bis Dato schon einige Tausend Euro ausgegeben, um meinen Lappen wieder zu bekommen.
Habe mich auch einem bekannten Verkehrspsycholgen angeschlossen, und dem auch 3.000 euro in den Hals gesteckt ohne erfolg.
Bin auch in den letzten 2jahren mehrmals Ohne erwischt worden, und hatte glück es gab nur Geldstrafe,und eine Bewährungsstrafe.
Nun war ich vor drei Tage bei meiner StvB und wollte wissen was los ist, man sagte mir das ich eine versagung hätte aber keine Sperre.
Dazu muß ich sagen das ich vor einigen Tagen ein Bericht in unserer Tageszeitung gelesen habe Führerschein ohne MPU.
Ich also dort angerufen und mich erkundigt, man sagte mir das es ein Urteil vom 29.April gebe, wo es erlaubt sein eine EU- Lappen zu machen der hier Anerkannt werden muss.
Ich also meinen Anwalt angerufen, und um tausend ecken gefragt, und er sagte ja das gibt es.
Nun noch meinen Psyo gefragt, und auch er sagte ja das gibt es, und es ist für recht erkannt worden das Leute die im Ausland eien EU-Lappen machen, die Deutschen Behörden anerkennen müssen, und die Polizei nichts, aber auch garnichts dagegen machen können.
Das einzige das sich die ganzen Fahrschulen, im Grenzgebiet echte Sorgen machen können, aber auch die Deutschen Behörden, denn den entgehen Gelder die nicht in die Deutschen Taschen fliesen.
Leute ich versuche seit 17 Jahren meinen Lappen wieder zu bekommen, ich finde ohne Lappen einfach keine Arbeit, und ich habe drei Kinder die ich ernähren muss und das geht nun mal schlecht von 345.- euro Hartz 4.
Ich habe eine Adresse wo ich innerhalb von vier-sechs Wochen meinen Lappen wieder habe und ich werde dieses Angebot wahr nehmen.
Und ehrlich gesagt können mich die deutschen Behörden dann am A.... Lecken.

Ich würde mich freuen wenn es Leute gibt, die den Lappen im EU Land gemacht bei mir melden würden um Erfahrungen auszutauschen.


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Big-master
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strichachtdoktor
Beitrag 22.10.2004, 09:52
Beitrag #263


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Zitat
Ich würde mich freuen wenn es Leute gibt, die den Lappen im EU Land gemacht bei mir melden würden um Erfahrungen auszutauschen.


Hallo big-master,
warum liest Du nicht ein bisschen in anderen Threads? Der ultimative Polen- oder Tschechien(CZ)-Thread z.B. kann Dir auf jeden Fall weiterhelfen, Da wurden die Erfahrungen, die Du suchst schon geschildert und wiedergegeben. Sinn des Forums ist ja nicht, Erfahrungen privat, sondern OEFFENTLICH auszutauschen - auch, wenn´s manchmal weh tut ...


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mirko1
Beitrag 22.10.2004, 11:33
Beitrag #264


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hallo hört mich jemand=?
was ist den mit dem F.Kapper geworden, fährt der trozt MPU Androhung noch immer mit seiner NL-FS?
die NL-FS von Herr Kapper müste doch laut Andreas und anderen bestimmt auch schon nen Stempel haben?
zumindest müste Ihm dann den Gebrauch der NL-FS in D Untersagt sein?

ist aber nicht und auch noch kein einziger Fall ist bekannt wo einem den gebrauch der EU-FS UNTERSAGT WORDEN IST, so auch bei Herr Kapper nicht und das ist momentan gängige Praxis in D.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 22.10.2004, 17:11
Beitrag #265


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@Mirco1,

nun mal langsam mit den schnellen Pferden! Ich weiß ja das Du eher ein Optimist bist im gegensatz zu mir aber ich denke mal so schnell schießen die preussen nicht (Diplomatiegeschick=daher auch zu einer großmacht innerhalb europas geworden).

Doch gehe ich davon aus das hinter den kulissen schon ordentlich gearbeitet wird was man gegen uns unternehmen kann.
das bezieht sich auch auf die neue europ. führerscheinverordnung bei der es so sein soll das Du deinen fs nach einem umzug doch wieder innerhalb nach 2 jahren umschreiben muß.das hatte ich auch oben auch schon einmal angesprochen. wie das genau aussehen wird weiß noch keiner auch nicht ob das dann auch noch uns betreffen wird.

P.S. wie läufts schon angehalten worden? fahr jetzt auch fleißig rum. habe aber eigentlich vor mal wieder nichts zu trinken um bei einer evt. mpu androhung schnell reagieren zu können. Du sagst es ja solange man nichts genaues weiß..............
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Uwe
Beitrag 22.10.2004, 18:10
Beitrag #266


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 22.10.2004, 18:11)
... habe aber eigentlich vor mal wieder nichts zu trinken um bei einer evt. mpu androhung schnell reagieren zu können. ...

Und was ist, wenn das Thema mpu für Dich irgendwann mal vom Tisch ist? Trinkst Du Dich dann wieder an die Promillegrenze heran?

Gruß Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 22.10.2004, 18:45
Beitrag #267


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@Uwe,

genau das mein ich! Du weißt überhaupt nicht worum es genau geht und die nachricht war an mirco gerichtet und geilst dich direkt wieder an dem erstmal nix trinken auf.
mit nichts trinken meine ich nichts trinken und wenn ich wieder trink dann bezieht sich das nicht auf trinken und autofahren sondern trinken und nicht autofahren.
also lass deine voreiligen schlüsse wenn Du mich nicht kennst und weiß wovon ich rede zudem wenn man nicht angesprochen wird. wenn man fehler finden will findet man sie auch wenn es manchmal eigens konstruierte sind. hauptsache es gibt was auszusetzen

P.S. bitte rede dich nicht damit raus das es eine frage war. höchstens rethorisch den zwischen den zeilen gelesen war es eine unterstellung. darauf komme ich auch aufgrund deiner anderen posts.
darüberhinaus bitte ich Dich auf meine posts egal welcher art nicht mehr zu antworten! auch nicht auf diesen!
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.10.2004, 19:40
Beitrag #268





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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 22.10.2004, 18:11)
habe aber eigentlich vor mal wieder nichts zu trinken um bei einer evt. mpu androhung schnell reagieren zu können.

Zu Uwes Schlußfolgerung werden auch andere kommen die diesen Satz lesen, das hat jetzt nichts mit zwischen den Zeilen lesen zu tun sondern hängt von normaler Menschenkenntnis ab
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 22.10.2004, 19:49
Beitrag #269


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es geht einfach darum das ich nicht nie wieder was trinken möchte! Mehr nicht!
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strichachtdoktor
Beitrag 23.10.2004, 05:23
Beitrag #270


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Hallo - warum streitet Ihr Euch um solche Formulierungen ? Und warum ausgerechnet hier ? Macht doch Euren eigenen Thread auf und diskutiert das einfach da aus ... wavey.gif Joe


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 19:12