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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Bayer
Beitrag 28.10.2004, 14:17
Beitrag #301


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Fall 3: Alkoholisierte Fahrt -> MPU nach diversen Vorbereitungskursen bestanden->
Verhalten aber nicht geändert -> fährt nach wie vor betrunken Auto.

Ich glaub mal dieser Fall ist leider nicht so selten.
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Waddu
Beitrag 28.10.2004, 14:59
Beitrag #302


Neuling


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@ Bayer

Diese Fall 3 kann nicht vorkommen, da mit erfolgreicher MPU die Tauglichkeit zum Führen eines KFZ nachgewiesen wurde. Aus diesem Grund ist sie doch da! whistling.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 28.10.2004, 17:07
Beitrag #303





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Zitat
2. Ab dem...[Datum durch Artikel 17.2 festgesetzt ], haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und B+E eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Führerscheine dieser Klassen, die für Fahrzeugführer ausgestellt, werden die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.


Hi,

Der Entwurf der 3. EU Fuehrerscheinrichtlinie enthaelt obigen Vorschlag, der in vielen EU Mitgliedslaendern nationales Recht ist. Deutschland begruendet seine Ablehung mit einem "Senioren-Diskriminierungsverbot".

D. erwartet, dass die EU nationale Verordnungen (MPU) beruecksictigt und moeglichst EU weit nach "bewaehrtem" deutschen Modell unter Verkehrssicherheit-Aspekten einfuehrt.

Die anderen 24 Mitgliedslaender koennen die med. Untersuchungen mit dem gleichen Argument fordern und argumentieren, dass ein deutscher Senior, trotz z.B erlittenem Herzinfarkt, ihre Strassen ohne regelmaessige Gesundheitueberpruefung unsicher machen wuerde.


Es duerfte nicht im deutschen Interesse liegen, wenn deutsche Senioren bei Grenzuebertritt einen Gesundheits-Check bei einen lizensierten Gutachter absolvieren muessen, da sonst ihre Fahrerlaubnis nur in D gueltig ist.

Fuer D duerfte diese Vorstellung vergleichbar absurd sein wie fuer unsere EU-Freunde eine europaweite MPU fuer FE-Inhaber einer EU-Fs, egal welcher Nationalitaet oder welchem Wohnsitz.

Die Eu-Freunde im Forum bitte ich um Ihre Meinung.

Danke und Gruss

Johnnie

--------------------
*** Anmerkung Admin:
Johnny, ich habe oben die Zitierung bearbeitet, so daß das Zitat nun korrekt dargestellt wird.
P.S. Mit folgenden Befehlen wird ein Zitat richtig formatiert...
QUELLTEXT
[QUOTE]Hallo ich bin ein Zitat[/QUOTE]

Tipp: Das Zitat markieren und dann oben auf Schaltfläche [ QUOTE ] klicken, dann werden die entsprechenden Befehle automatisch eingefügt.
Gruss
Rolf :-)


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 28.10.2004, 17:20
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strichachtdoktor
Beitrag 28.10.2004, 17:23
Beitrag #304


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Zitat
Fall 3: Alkoholisierte Fahrt -> MPU nach diversen Vorbereitungskursen bestanden->
Verhalten aber nicht geändert -> fährt nach wie vor betrunken Auto.

Nicht sein kann, was nicht sein darf. wink.gif

Zitat
Die anderen 24 Mitgliedslaender koennen die med. Untersuchungen mit dem gleichen Argument fordern und argumentieren, dass ein deutscher Senior, trotz z.B erlittenem Herzinfarkt, ihre Strassen ohne regelmaessige Gesundheitsueberpruefung unsicher machen wuerde.

Ein Herzinfarkt kann ja ausheilen und nach einer Weile sind die Menschen dann wieder voll belastbar. Wuerde diese Regelung so kommen, werden wir uns wundern, wieviele ruestige Rentner es doch so gibt ... wink.gif

Ehrlich gesagt: Mir machen ein paar andere Passagen weit mehr Sorgen. Habe ich z.B. einen italienischen FS, weil ich dort seit Jahren lebte, ziehe aber nach D und muss die Karte der Zustaendigkeit halber von den Deutschen verlaengern lassen, wird diesen sicher eine eventuelle ehemalige deutsche Vorbelastung wieder einfallen - EGAL, was sie jetzt gerade zusichern oder vorschlagen. Alle 10 Jahre ist die Gelegenheit fuer Behoerden dann guenstig, sich immer wieder was Neues einfallen zu lassen ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 28.10.2004, 17:34
Beitrag #305





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Zitat (strichachtdoktor @ 28.10.2004, 18:23)
Ehrlich gesagt: Mir machen ein paar andere Passagen weit mehr Sorgen. Habe ich z.B. einen italienischen FS, weil ich dort seit Jahren lebte, ziehe aber nach D und muss die Karte der Zustaendigkeit halber von den Deutschen verlaengern lassen, wird diesen sicher eine eventuelle ehemalige deutsche Vorbelastung wieder einfallen - EGAL, was sie jetzt gerade zusichern oder vorschlagen. Alle 10 Jahre ist die Gelegenheit fuer Behoerden dann guenstig, sich immer wieder was Neues einfallen zu lassen ...

In der 3. EU-FS-Richtlinie ist vorgeschlagen, den FS in dem Ausstellungsmitgliedsland zu erneuern, auch wenn kein Wohnsitz (mehr) besteht.

Johnnie
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Gast_Guest_*
Beitrag 28.10.2004, 17:58
Beitrag #306





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Löl hoffentlich kommt bald eine Gerichtsverhandlung die so endet wie hier! rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 28.10.2004, 20:28
Beitrag #307


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Zitat
In der 3. EU-FS-Richtlinie ist vorgeschlagen, den FS in dem Ausstellungsmitgliedsland zu erneuern, auch wenn kein Wohnsitz (mehr) besteht.


Wie soll das gehen ?
Moechte man den Fuehrerscheintourismus dann doch foerdern um die Luftfahrtindustrie zu unterstuetzen ???


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Waddu
Beitrag 29.10.2004, 08:58
Beitrag #308


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Hi@all

wie schön und einfach wäre es doch, wenn man eine zu Recht erteilte FE, egal wer sie wo in der EU gemacht hat, einfach als solche sieht. Sie bestätigt doch die Fähigkeit und die Eignung zum Führen von KfZ. Dies wird doch nach nationalen Regelungen im Austellungsland geprüft, oder sehe ich das verkehrt?
think.gif
MfG
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Uwe Brandt
Beitrag 29.10.2004, 10:23
Beitrag #309


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Zitat (Waddu @ 29.10.2004, 09:58)
Sie bestätigt doch die Fähigkeit und die Eignung zum Führen von KfZ.

Eigentlich müßte man Dir zustimmen.

... "müßte" ...

Nur leider sehen die Realitäten ganz anders aus.

Bei einer Ersterteilung einer Fahrerlaubnis gibt es immer einen "Vetrauensvorschuß". Dies bedeutet, daß der Antragsteller grundsätzlich als geeignet angesehen wird, ein Fahrzeug führen zu können. Um die Erteilung verweigern zu können, muß die ausstellende Stelle quasi den Beweis antreten, daß der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist.

Bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einem Entzug kommt es zur Beweisumkehr. Der Antragsteller muß nun ggf. nachweisen, daß er zum Führen von Kfz wieder geeignet ist.

So, und an dieser Stelle schauen wir mal in Richtung Osten. Nun beantragt z.B. ein einschlägig bekannter "deutscher Trunkenheitsfahrer" in Polen die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Die Polen, denen der vormalige Entzug und die Entzugsgründe nicht bekannt sind, wickeln den Fall im Rahmen einer Ersterteilung ab. Der Antragsteller wird zunächst als geeignet angesehen. Gegenteilige Informationen liegen a) nicht vor, können b) nicht abgefragt werden oder werden c) mangels Interesse gar nicht abgefragt.

Die gleiche Person, die aktuell in Deutschland keine Chance auf auf Neuerteilung hätte, kann nun im Rahmen einer für ihn "ungefährlichen" Ersterteilung fürsorglich bedient werden. Der Antragsteller hat ganz einfach die Beweisumkehr aufgehoben.

Nun kommt unser (ehemalige?) Trunkenheitsfahrer wieder nach Deutschland und pocht darauf, daß die polnischen Behörden ihn als geeignet ansehen, weil sie ja sonst keine Fahrerlaubnis erteilt hätten...

Und genau an dieser Stelle setzt meine Kritik ein. Werden etwa in den paar polnischen Fahrstunden nebst -prüfung die Leberwerte gemessen? Na? Antwort: Sicher nicht, dies würden nur deutsche Behörden verlangen, die Zugriff auf entsprechende Eintragungen in Registern und Akten verfügen.

Und weil hier der EuGH ein ganz praktisches Schlupfloch über das Ausland geöffnet hat, kämpfe ich leidenschaftlich dafür, daß der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland einer nachträglichen Untersuchung zugeführt wird, wenn entsprechende begründete Verdachtsmomente vorliegen. Dies schließt ausdrücklich auch solche gespeicherten Informationen mit ein, die sich auf Taten beziehen, welche vor der Ersterteilung der ausländischen Fahrerlaubnis lagen.

Genau auf dieses Zusammenspiel zwischen Beweisführung und Beweisumkehr beruhen die hier im Board gezeigten gegenseitigen Interessen.

Ich kann den Einzelnen verstehen, der für sich die praktikabelste Möglichkeit sucht sich einen neuen Führerschein zu verschaffen. Was ich aber nicht verstehe, ist die krumme Systematik die hinter der jetzigen Situation steckt. Dagegen lehne ich mich auf.

Leider wird meine Argumentation immer wieder dazu benutzt, mir vorzuwerfen, ich würde die deutsche "MPU-Industrie" kritiklos hofieren. Hier mag tatsächlich vieles im argen sein, ich kann aber deshalb meine Kritik an "diesem EU-System" nicht einstellen.


--------------------
Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Bayer
Beitrag 29.10.2004, 11:22
Beitrag #310


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Zitat (Uwe Brandt @ 29.10.2004, 11:23)
Zitat (Waddu @ 29.10.2004, 09:58)
Sie bestätigt doch die Fähigkeit und die Eignung zum Führen von KfZ.

Eigentlich müßte man Dir zustimmen.

... "müßte" ...

Nur leider sehen die Realitäten ganz anders aus.

Bei einer Ersterteilung einer Fahrerlaubnis gibt es immer einen "Vetrauensvorschuß". Dies bedeutet, daß der Antragsteller grundsätzlich als geeignet angesehen wird, ein Fahrzeug führen zu können. Um die Erteilung verweigern zu können, muß die ausstellende Stelle quasi den Beweis antreten, daß der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist.

Bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einem Entzug kommt es zur Beweisumkehr. Der Antragsteller muß nun ggf. nachweisen, daß er zum Führen von Kfz wieder geeignet ist.

So, und an dieser Stelle schauen wir mal in Richtung Osten. Nun beantragt z.B. ein einschlägig bekannter "deutscher Trunkenheitsfahrer" in Polen die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Die Polen, denen der vormalige Entzug und die Entzugsgründe nicht bekannt sind, wickeln den Fall im Rahmen einer Ersterteilung ab. Der Antragsteller wird zunächst als geeignet angesehen. Gegenteilige Informationen liegen a) nicht vor, können b) nicht abgefragt werden oder werden c) mangels Interesse gar nicht abgefragt.

Die gleiche Person, die aktuell in Deutschland keine Chance auf auf Neuerteilung hätte, kann nun im Rahmen einer für ihn "ungefährlichen" Ersterteilung fürsorglich bedient werden. Der Antragsteller hat ganz einfach die Beweisumkehr aufgehoben.

Nun kommt unser (ehemalige?) Trunkenheitsfahrer wieder nach Deutschland und pocht darauf, daß die polnischen Behörden ihn als geeignet ansehen, weil sie ja sonst keine Fahrerlaubnis erteilt hätten...

Und genau an dieser Stelle setzt meine Kritik ein. Werden etwa in den paar polnischen Fahrstunden nebst -prüfung die Leberwerte gemessen? Na? Antwort: Sicher nicht, dies würden nur deutsche Behörden verlangen, die Zugriff auf entsprechende Eintragungen in Registern und Akten verfügen.

Und weil hier der EuGH ein ganz praktisches Schlupfloch über das Ausland geöffnet hat, kämpfe ich leidenschaftlich dafür, daß der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland einer nachträglichen Untersuchung zugeführt wird, wenn entsprechende begründete Verdachtsmomente vorliegen. Dies schließt ausdrücklich auch solche gespeicherten Informationen mit ein, die sich auf Taten beziehen, welche vor der Ersterteilung der ausländischen Fahrerlaubnis lagen.

Genau auf dieses Zusammenspiel zwischen Beweisführung und Beweisumkehr beruhen die hier im Board gezeigten gegenseitigen Interessen.

Ich kann den Einzelnen verstehen, der für sich die praktikabelste Möglichkeit sucht sich einen neuen Führerschein zu verschaffen. Was ich aber nicht verstehe, ist die krumme Systematik die hinter der jetzigen Situation steckt. Dagegen lehne ich mich auf.

Leider wird meine Argumentation immer wieder dazu benutzt, mir vorzuwerfen, ich würde die deutsche "MPU-Industrie" kritiklos hofieren. Hier mag tatsächlich vieles im argen sein, ich kann aber deshalb meine Kritik an "diesem EU-System" nicht einstellen.

Ich denke aber mal Die BRD würde es genauso handhaben.
Ein Beispiel: Sagen wir mal ein Grieche, der in Griechenland seinen Führerschein entzogen bekommen hat wegen zu viel Ouzo, kommt für ein Jahr in die BRD zu seinem Onkel und arbeitet in dessen Gyros-Bude. Jetzt möchte er in der BRD seinen Führerschein wieder machen. Fragen etwa die deutschen Behörden nach seiner Vorgeschichte ???? think.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 29.10.2004, 11:47
Beitrag #311





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Zitat (Bayer @ 29.10.2004, 12:22)
Ich denke aber mal Die BRD würde es genauso handhaben.
Ein Beispiel:  Sagen wir mal ein Grieche, der in Griechenland seinen Führerschein entzogen bekommen hat wegen zu viel Ouzo, kommt für ein Jahr in die BRD zu seinem Onkel und arbeitet in dessen Gyros-Bude. Jetzt möchte er in der BRD seinen Führerschein wieder machen. Fragen etwa die deutschen Behörden nach seiner Vorgeschichte ???? think.gif

Wenn er eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes vorlegt, damit seinen Wohnsitz nachweist, und seine Pruefung besteht, erhaelt er seinen deutschen Fuehrerschein, ohne MPU, ohne 185 Tage nachgewiesenen Aufenthalt in D.

That's life.

Johnnie
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Uwe Brandt
Beitrag 29.10.2004, 12:14
Beitrag #312


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Also ehrlich, beide Antworten beurteile ich als äußerst schwach. Jungs, da müßt ihr euch einfach mehr anstrengen wink.gif

1.) Ein Antragsteller wird zu Beginn des Erteilungsverfahrens abgefragt, ob er bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis war (Ja/Nein). Grundsätzlich werden deutsche Fahrerlaubnisbehörden vesuchen, entsprechende Informationen auch aus dem Ausland abzufragen.

2.) Ein Führerschein wird in Deutschland erst dann ausgehändigt, wenn der Antragsteller nachweisen kann, daß er in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz ("185 Tage") begründet hat (§ 7 I Satz 1 FEV).

3.) Selbst wenn in Deutschland in solchen Fällen ohne weitere Eignungsprüfung eine FE erteilt werden würde, dann sollte es den griechischen Behörden umgekehrt ebenfalls erlaubt sein, im Nachgang zu prüfen, ob der Betreffende zum Führen von Kraftfahrzeugen im griechischen Inland geeignet ist, sofern der Erwerber wieder nach Griechenland übersiedelt.

Ich kritisiere ja nicht die Erteilung im Ausland, sondern die These, daß deutschen Behörden trotz hinreichender bzw. weitergehender Kenntnisse die Hände gebunden sein sollen, wenn der Erwerber nach der Erteilung wieder seinen Wohnsitz in das Bundesgebiet verlagert. Diese Möglichkeit soll selbstverständlich auch jedem anderen EU-Mitgliedsstaat zustehen! Wenn woanders darauf verzichtet wird - bitte schön, selber schuld!


--------------------
Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 29.10.2004, 12:51
Beitrag #313





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Zitat (Uwe Brandt @ 29.10.2004, 13:14)
3.) Selbst wenn in Deutschland in solchen Fällen ohne weitere Eignungsprüfung eine FE erteilt werden würde, dann sollte es den griechischen Behörden umgekehrt ebenfalls erlaubt sein, im Nachgang zu prüfen, ob der Betreffende zum Führen von Kraftfahrzeugen im griechischen Inland geeignet ist, sofern der Erwerber wieder nach Griechenland übersiedelt.

Hi,

das hat was. 2.0/00 grichischer Wein, MPU frei, auf deutschen Strassen waeren ok, aber zurueck in Griechenland sofort zur griechischen MPU.


Johnnie
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Natrix20
Beitrag 29.10.2004, 15:01
Beitrag #314


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@Uwe Brandt
Hallo, was hälst du davon, das man in Polen nicht nur eine Ersterteilung machen kann, sondern auch das Feld Wiedererteilung ankreuzen kann.
Ausserdem kann man ebenso den Behörden dort mitteilen, das man in D schon mal einen Führerschein hatte, aber interessieren tut das trotz der Mitteilung keinen.
Es gibt in Polen keine MPU, was sollen die Behörden dann machen?
Es soll auch Leute geben die bei den poln. Behörden mit offenen Karten spielen.
Gruss Natrix
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 31.10.2004, 18:14
Beitrag #315





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Zitat
Auszug aus dem Vorschlag fuer die 3. EU FS-Richtlinie

Schließlich betrifft dieser Vorschlag die Frage der kohärenten, europaweiten Anwendung des Führerscheinentzugs. Dazu wird der Grundsatz der Einzigartigkeit von Führerscheinen (ein Inhaber - ein Führerschein) untermauert.

Heute lassen sich zu viele Bürger in einem anderen Mitgliedstaat nieder, um einen neuen Führerschein zu beantragen, wenn ihnen die Fahrerlaubnis in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, wegen eines schweren Verkehrsverstoßes entzogen wurde.

Diese Lage ist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sehr unbefriedigend und läuft auf einen Verstoß gegen die Richtlinie 91/439/EWG [8] hinaus.

[B]Dieser Vorschlag besagt ausdrücklich, dass die Mitgliedstaaten keinen neuen Führerschein ausstellen dürfen für eine Person, der der Führerschein entzogen wurde und die somit indirekt immer noch Inhaber eines anderen Führerscheins ist.

Mit diesem Vorschlag dürfte daher der sogenannte "Führerscheintourismus" beseitigt und das Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung des Entzugs der Fahrerlaubnis [9] ergänzt werden, dass das gleiche Thema betreffend Personen im internationalen Verkehr behandelt wie auch das Genfer [10] und das Wiener Überinkommen [11]

[8] In Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie 91/439/EWG ist festgelegt: ,
Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins sein

[9] Rechtsakt des Rates vom 17. Juni 1998 zur Ausarbeitung des Übereinkommens über den Entzug der Fahrerlaubnis, ABl. C 216 vom 10.7.1998
[10] Übereinkommen über Sicherheit im Straßenverkehr, 19. September 1949, Vertragsserie der Vereinten Nationen, Band 125, S. 3
[11] Siehe Fußnote 2



Wie ist das mit den deutschen Gesetzen unter einen Hut zu bringen?

Die Urteile in einem Entzugsverfahren lauten:
Ihnen wird die Fahrerlaubnis aberkannt und Ihr Fuehrerschein wird eingezogen.

Nach Entzug einer deutschen FE/Fs bin ich nicht mehr Inhaber einer solchen. Also bin ich Inhaber, auch indirekt von null Fahrerlaubnis / Fuehrerschein.

Erwerbe ich nach Entzug in einem anderen EU-Land einen neuen FE/FS bin ich wieder Inhaber von einem, jedoch nicht von zwei Fuehrerscheinen.

Bitte um Erklaerung wie ich das interpretieren kann.

Danke
Johnnie
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strichachtdoktor
Beitrag 02.11.2004, 08:04
Beitrag #316


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Zitat
Bitte um Erklaerung wie ich das interpretieren kann.


Gar nicht einfach ...
Es gibt mit Sicherheit mindestens drei Erklaerungen: eine fuer den Beamten, eine fuer den Juristen und eine fuer den Normal-Buerger.
wink.gif


--------------------
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mirko1
Beitrag 02.11.2004, 10:26
Beitrag #317


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Komisch das die MPU befürworter nie auf die 10 Jahre Verjährungsfrist eingehen.
Jeder Volgass Säufer - Drogenabhäniger kann nach dieser frist seinen FS in D wieder neu machen.
Sollte klar sein, aber doch ein beispiel:
25 Jähriger muss zur MPU - nach 10 Jahren ist der gute Mann 35 und fährt dann evtl. noch weitere 35 jahre in D und niemand interesiert es b.z.w die Rechtslage ist eben so, freie Fahrt für den Vollgas Säufer und das mit dem Mega-Führerschein aus Deutschland.

zur 185 tage regelung und Registrierungspflicht: http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/verkehr/text622.htm

@willauchmallwassagen
die große Frage der MPU Androhung, da halte ich mich noch immer an die Realität vom FALL KAPPER, an die Tatsache das bis jetzt noch keiner Probleme mit seinem PL oder CZ FS bei Polizei Kontrollen hatte und auch ist noch nichts bekannt das von einem eine MPU wegen der neuen EU-FS von Behörden
( Führerscheinstelle ) verlangt wird ( wurde ).

Ich bin noch nicht kontrolliert worden sobald dies geschieht, kommt ne SMS und ich werde natürlich alles hier niederschreiben *Ehrensache*

in gut alt Germany habe ich in 4 Jahren wieder den SUper Vertrauensvorschuß erworben und könnte den D FS wegen der dummen dummen 10 Jahre Frist wieder neu machen - SUPER nicht.

Also was soll das mit der MPU? 10 Jahre Verjährungsfrist=? lächerlich das ganze.
Deutschland würde gut daran tun sich an die EU anzupassen und nicht als einziger Staat wieder mal Ihr eigenes Ding versuchen durch zu ziehen.

Ein Gericht hat locker die möglichkeit bei wiederholtem auffallens im Srassenverkehr eine LEBENS LANGE SPERRFRIST aus zu sprechen, genau so wird es in den anderen EU-Staaten auch praktiziert.
Da braucht es keine MPU die sowieso nur eine Sperre im schlimmsten Fall für 10 Jahre bedeutet und deswegen in Frage zu stellen ist, ob es nicht sinvoller ist die MPU ab zu schaffen und den anderen Staaten zu folgen.

meiner Meinung nach kann es auch nicht anders laufen.
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caleb
Beitrag 04.11.2004, 16:40
Beitrag #318


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Heute im Schwäbischen Tagblatt:

KEIN SCHLUPFLOCH FÜR MPU KANDIDATEN

...Wer beispielsweise nach einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,6 Promile zur MPU müsste, um seinen Führerschein zurück zu bekommen, entgeht dieser Verpflichtung nicht durch den Erwerb im Ausland. Erfährt die Behörde zum Beispiel bei einer Führerscheinkontrolle von der ausländischen Fahrerlaubnis, wird automatisch das VZR in Flensburg geprüft. Liegen Eintragungen vor, nach denen die Fahrerlaubnis bezweifelt werden muss, wird trotzdem eine MPU angeordnet......

ist sicherlich nichts neues aber ich frage mich wirklich ob das rechtsgemäß ist!!! immerhin hat noch kein eu fs inhaber von solchen vorgehen berichtet, ist das pure panikmache??? think.gif


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Gast_Gast_bernd_*
Beitrag 04.11.2004, 23:13
Beitrag #319





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also leute,
macht es wie ich und fahrt zur ******* fahrschule nach *******(cz),dort ist alles super seriös und ihr bekommt nach einer woche für 800 euro euren eu-fs!!!
lasst euch nicht verarschen von der diskriminierende mpu-psychoscheisse!!!
auf der ganzen welt gibt es keine menschenverachtende mpu!
hauptsache die kinderschänder werden nach positivem gutachten wieder
auf freien fuss gelassen und können weiter 5 jährige kinder ficken!!!

Anm. Mod: Pass Dich doch bitte dem sprachlichen Niveau der hiesigen Foren an. Fäkalsprache ist nicht erwünscht!!!! Adresse der Fahrschule gelöscht.....

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 04.11.2004, 23:26
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Gast_reinhold_*
Beitrag 05.11.2004, 11:04
Beitrag #320





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@caleb

Nein Caleb, das halte ich nicht für Panikmache. Für mich klingt das logisch. Legst du bei einer Kontrolle einen CZ- oder PL-Führerschein vor, wird der zwar im Normalfall gültig sein (Einhaltung 185 Tage usw.), aber die Möglichkeit, dass der Polizist genauer hinschaut, ist natürlich höher als bei einem deutschen FS. Stellt sich bei der Überprüfung raus, Du hast noch einen entsprechenden Eintrag in Flensburg, dann ist meiner Meinung nach der Ärger programmiert.
Ich bleibe deshalb bei meiner Meinung, EU-FS nur im Falle, Du hast in Flensburg eine weisse Weste.
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mirko1
Beitrag 06.11.2004, 20:32
Beitrag #321


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da hast du recht caleb, weiße weste und die eu-fs ist bombensicher..
zur MPU auch da haste recht, nur es ist noch nicht angeordnet worden und warum nicht=?

jeder könnte sollte er z.b. mit seinem Tschechien FS angehalten worden sein, dann seinen CZ-FS stempeln lassen und im gleichen atemzug den PL-FS machen, so wird dieser wieder bei der nächten kontrolle gestempelt, dann geht das immer so weiter, noch einen EU-FS noch einen u.s.w.

jeder neue EU-FS ist ja wieder neu gültig und muss wieder neu entwertet werden.

also so kann es nicht gehen die deutschen behörden warten momentan eben nur ab.
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Andreas
Beitrag 06.11.2004, 20:39
Beitrag #322


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Zitat (mirko1 @ 06.11.2004, 20:32)
jeder könnte sollte er z.b. mit seinem Tschechien FS angehalten worden sein, dann seinen CZ-FS stempeln lassen und im gleichen atemzug den PL-FS machen, so wird dieser wieder bei der nächten kontrolle gestempelt, dann geht das immer so weiter, noch einen EU-FS noch einen u.s.w.

Diese Rechnung geht nicht auf. Sollte die FS-Stelle das Recht aberkennen, von einem ausländischen FS in Deutschland Gebrauch zu machen, gilt das nicht speziell für den vorhandenen FS sondern grundsätzlich. Die deutsche FS-Stelle wird den FS auch nicht einziehen, sondern einfach die Nutzung ausländischer FS in Deutschland untersagen. Außerdem dürfte deine Idee auch eine sehr kostspielige Angelegenheit werden.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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strichachtdoktor
Beitrag 06.11.2004, 22:54
Beitrag #323


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Zitat
Sollte die FS-Stelle das Recht aberkennen, von einem ausländischen FS in Deutschland Gebrauch zu machen, gilt das nicht speziell für den vorhandenen FS sondern grundsätzlich. Die deutsche FS-Stelle wird den FS auch nicht einziehen, sondern einfach die Nutzung ausländischer FS in Deutschland untersagen.


Denke nicht, dass das geht, lieber Andreas.
Wenn der EuGH sagt, dass mit dem auslaendischen Fuehrerschein durch die ausstellende Behoerde eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, die durch die Deutschen anzuerkennen ist, dann kann nicht pauschal im Vorfeld der Gebrauch jeglicher auslaendischer FE/FS durch die Deutschen untersagt werden. Denn in der erteilten (auslaendischen) EU-FE alleine liegt das Recht, diese zu nutzen.
Es bedarf dazu keiner deutschen Behoerde ...

Sorry, Andi, biste bald arbeitslos ... - ... machen gezz alles die Polen fuer Dich...
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mirko1
Beitrag 07.11.2004, 01:07
Beitrag #324


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das sehe ich genauso @strichachtdoktor

zu dem Andreas die MPU kosten stehen einer neuen EU-FS in nichts nach.

Wie schon oft erwähnt 10 Jahre Verjährungsfrist und jeder Saufbold kann
den D-FS neu machen.

MPU werde ich niewieder machen aber evtl. nen neuen
D-FS, 4 Jahre noch CZ pappe oder wieviele nötig sein mögen und
meine 10 Jahre sind abgelaufen Toll nicht.

MPU und Europa das geht eben nicht.
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strichachtdoktor
Beitrag 07.11.2004, 01:39
Beitrag #325


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Zitat
MPU und Europa das geht eben nicht.


Bin mir nicht ganz sicher, ob das nicht arg weit aus dem Fenster gelehnt ist ...
Immerhin haben die Oesterreicher eine MPU, die Polen (JAAA!!!! Haben sie!!!!), die Spanier, die Schweizer (auch wenn nicht direkt EU, so doch zumindest Mitglied im "Rechtsraum EWG") ...
... und richtig (also auf jeden Fall anders als zur Zeit bei uns ...) angewendet, kann die MPU durchaus gelegentlich sinnvoll sein.#

Was die Verjaehrungsfrist angeht, so sind 10 Jahre zwar richtig - sie beginnen aber erst zu laufen, wenn ein neuer FS erteilt wurde oder 5 Jahre nach der Rechtskraft der eingetragenen Sache - trotz "10-jaehriger Verjaehrung" also erst nach 15 Jahren verjaehrt.

Nach max. 15 Jahren kann dann jeder Saufbold und all´ die Anderen seine Karte machen.


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mirko1
Beitrag 07.11.2004, 10:34
Beitrag #326


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10 Jahre 15 Jahre was solls,

es geht um die wirksamkeit der MPU und ob diese nicht
in zweifel zu stellen ist, wenn diese durch Verjährungsfristen
umgangen werden kann.

auch der 30 jährige saufbold kann dann wieder mit 45 jahren
frei bis zu seinem ende fahren. 15 Jahre sind ne lange zeit, doch auch
diese werden sicherlich für jeden vergehen.

Ein Paar wenige EU Länder haben zwar die MPU
aber nicht in der gleichen Menschenverachtenden Deutschen form.

In bezug auf andere Länder muss jeder bevor er in z.b. CZ die EU-FS anfangen kann, ertsmal zum Arzt und hat keinen sogenannten Vertrauensvorschuß.

Auserdem finde ich nicht richtig, wenn jemand 20 Jahre Unfallfrei und Unauffällig Fährt, 1 mal zuviel säuft, dann die MPU nicht mehr packt und dafür evtl. 15 jahre
sperre bekommt, dann aber wieder als wäre nix gewesen seine D-FS machen kann, da stimmt doch hinten und vorne nichts.

ich bleibe dabei so kann es nicht weiter laufen MPU in Europa
da muss sich grundlegend was ändern.

So bleibt das ende der MPU nur noch abzuwarten oder die MPU wird entschärft. momentan fliegen gut 90% bei der ersten MPU durch und das kann nicht realistisch und Objektiv sein.
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caleb
Beitrag 07.11.2004, 10:40
Beitrag #327


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mirko, hier geht es nur "nebenbei" um sinn und unsinn einer mpu, hauptthema ist das urteil vom 29.04 und wie es im bezug auf die mpu o.a. auszulegen ist.

ob die mpu abgeschafft wird oder nicht wird meines erachtens nur vom eugh entschieden werden können. das ist ein langer weg. ranting.gif


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Andreas
Beitrag 07.11.2004, 12:43
Beitrag #328


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Zitat
Denke nicht, dass das geht, lieber Andreas


...und ob das geht. Wenn die deutsche Behörde die Nichteignung feststellt, wird die Nutzung von ausländischen FS in Deutschland generell untersagt.

Zitat
Sorry, Andi, biste bald arbeitslos ... -


Sicher nicht tongue.gif

Zitat
die Schweizer (auch wenn nicht direkt EU, so doch zumindest Mitglied im "Rechtsraum EWG") ...


Die Schweiz ist nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), dies sind neben den EU-Staaten nur noch Island, Norwegen und Liechtenstein. cool.gif


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salatai
Beitrag 07.11.2004, 12:49
Beitrag #329


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EuGh - Urteil

**********

In Tschechien gibt es noch keine 185 Tage Regelung

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Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 07.11.2004, 13:47
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salatai
Beitrag 07.11.2004, 12:58
Beitrag #330


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Zitat (Andreas @ 06.11.2004, 20:39)
Zitat (mirko1 @ 06.11.2004, 20:32)
jeder könnte sollte er z.b. mit seinem Tschechien FS angehalten worden sein, dann seinen CZ-FS stempeln lassen und im gleichen atemzug den PL-FS machen, so wird dieser wieder bei der nächten kontrolle gestempelt, dann geht das immer so weiter, noch einen EU-FS noch einen u.s.w.

Diese Rechnung geht nicht auf. Sollte die FS-Stelle das Recht aberkennen, von einem ausländischen FS in Deutschland Gebrauch zu machen, gilt das nicht speziell für den vorhandenen FS sondern grundsätzlich. Die deutsche FS-Stelle wird den FS auch nicht einziehen, sondern einfach die Nutzung ausländischer FS in Deutschland untersagen. Außerdem dürfte deine Idee auch eine sehr kostspielige Angelegenheit werden.

Das EuGH sagt es doch deutlch aus

**********
Hier steh es noch einmal zum lesen!
Macht euch doch nicht sinnlos verrückt!

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Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 07.11.2004, 13:50
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RA XDiver
Beitrag 07.11.2004, 13:12
Beitrag #331


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Auf der von Dir zitierten Seite steht nichts, aber auch gar nichts Neues (ausser den maßlos überzogenen Preisen dieses Anbieters).

Auch für Dich: Der EuGH hat in keinster Weise an der 185-Tage-Regelung gerüttelt.


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salatai
Beitrag 07.11.2004, 13:19
Beitrag #332


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Zitat (XDiver @ 07.11.2004, 13:12)
Auf der von Dir zitierten Seite steht nichts, aber auch gar nichts Neues (ausser den maßlos überzogenen Preisen dieses Anbieters).

Auch für Dich: Der EuGH hat in keinster Weise an der 185-Tage-Regelung gerüttelt.

Ich habe meine dort selbst gemacht und war ausserordendlich zufrieden!
Über Preise kann man sich Streiten, ich weis aber aus meinem Freundeskreis, das billigere Anbieter schlechteren Service bieten!
Ich war Zufrieden!
Überigens die 185 Tage Regelung ist in Tschechien noch nicht eingeführt!
diese soll nächstes jahr kommen, aber die tschechen sind da etwas langsammer und dann ist es wie in jeden Eu.Land.

Hier wird viel geschrieben, habe mich auch lange damit auseinandergesetzt, aber was hier manche schreiben ist unsinn! darauf gehe ich aber jetzt nich weiter ein!

Das EU Gesetz sagt es ja deutlich aus, und das steht über dem Landesrecht!
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RA XDiver
Beitrag 07.11.2004, 13:23
Beitrag #333


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Zitat
Das EU Gesetz sagt es ja deutlich aus, und das steht über dem Landesrecht!


Zunächst gibt es kein EU-Gesetz, aber egal. Du hast mit o.g. Aussage recht, vermutlich, ohne es zu wissen. Die EU-FS-Richtlinie sagt wirklich deutlich aus wie es ist. Nämlich, dass 185 Tage der Lebensmittelpunkt in dem EU Land begründet werden muss, wo die FE erworben wird.

Dumm gelaufen, nicht? whistling.gif


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Gast_Gucker_*
Beitrag 07.11.2004, 13:28
Beitrag #334





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Ich verfolge die Diskussion aus Studiengründen schon seit längerem.
Ein Kommilitione rief mich heute an und sagte, daß gestern ein Bericht über einen Prozess, der wohl in Bayern zur Zeit geführt werde, in einem Fernsehbericht angesprochen wurde. Leider weiß er nicht in welcher Sendung dies war.
Hat vielleicht jemand von Euch auch diesen Bericht gesehen?
Der Bericht soll gestern ausgestrahlt worden sein.
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salatai
Beitrag 07.11.2004, 13:31
Beitrag #335


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Zitat (XDiver @ 07.11.2004, 13:12)
Auf der von Dir zitierten Seite steht nichts, aber auch gar nichts Neues (ausser den maßlos überzogenen Preisen dieses Anbieters).

Auch für Dich: Der EuGH hat in keinster Weise an der 185-Tage-Regelung gerüttelt.

Was soll es denn auch neues geben!

Die ewigen Zweifler und Besserwiesser, schreiben hier, als wenn Sie die besten Rechtsberater wären!

Ein Land, das einm aus einm anderen Eu Land kommenden Mitbürger einen Führerschein nach erfolgreicher Prüfung ausstehlt, macht dies doch nicht weil es Verboten ist, diesen zu nutzen!
Das sagt doch schon der Name "EU Führerschein"!

Jedes Eu Land muss sich hier an die EU Gesetze halten!

Ich bin auch nicht dafür, das notorische alkoholiger Fahren, aber diese werden sich selbst ans Messer liefern und dann werden Sie mit einem Fahrverbot von 5-10 Jahren rechnen müssen!
das wird sich jeder überlegen!
Denoch bin ich dafür, das diese MPU nichts über das kommende aussagt sondern nur eine Geldmaschiene für TÜV und sonstige ist!

Geld, na wenn man 3 mal die MPU gemacht hat, hat man ja auch schon mal 1500 bezahlt und dann kommt vieleicht noch der Fürerschein mit CA 700 Euro dazu, das zusammen ist auch ein netes sümchen!
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salatai
Beitrag 07.11.2004, 13:33
Beitrag #336


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Zitat (XDiver @ 07.11.2004, 13:23)
Zitat
Das EU Gesetz sagt es ja deutlich aus, und das steht über dem Landesrecht!


Zunächst gibt es kein EU-Gesetz, aber egal. Du hast mit o.g. Aussage recht, vermutlich, ohne es zu wissen. Die EU-FS-Richtlinie sagt wirklich deutlich aus wie es ist. Nämlich, dass 185 Tage der Lebensmittelpunkt in dem EU Land begründet werden muss, wo die FE erworben wird.

Dumm gelaufen, nicht? whistling.gif

Irgendwie willst di das wohl nicht verstehen!
In Tschechien gibt es keine Meldepflicht für denn Erwerb des Führerscheins!
In einem Land wo es diese noch nicht gibt, und die denn schein austellt, ist dieser nicht ungültig in Deutschland!
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salatai
Beitrag 07.11.2004, 13:36
Beitrag #337


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Zitat (salatai @ 07.11.2004, 13:33)
Zitat (XDiver @ 07.11.2004, 13:23)
Zitat
Das EU Gesetz sagt es ja deutlich aus, und das steht über dem Landesrecht!


Zunächst gibt es kein EU-Gesetz, aber egal. Du hast mit o.g. Aussage recht, vermutlich, ohne es zu wissen. Die EU-FS-Richtlinie sagt wirklich deutlich aus wie es ist. Nämlich, dass 185 Tage der Lebensmittelpunkt in dem EU Land begründet werden muss, wo die FE erworben wird.

Dumm gelaufen, nicht? whistling.gif

Irgendwie willst di das wohl nicht verstehen!
In Tschechien gibt es keine Meldepflicht für denn Erwerb des Führerscheins!
In einem Land wo es diese noch nicht gibt, und die denn schein austellt, ist dieser nicht ungültig in Deutschland!

Ein paar Berichte


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Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 07.11.2004, 13:50
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RA XDiver
Beitrag 07.11.2004, 13:39
Beitrag #338


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Zitat
Irgendwie willst di das wohl nicht verstehen!


Das hat weniger mit Wollen als mit Deiner Formulierungsweise zu tun, aber egal.

Zitat
In einem Land wo es diese noch nicht gibt, und die denn schein austellt, ist dieser nicht ungültig in Deutschland!


Das ist richtig. Dennoch kann die FE vom entsprechenden Staat wieder eingezogen werden, wenn sich herausstellt, dass der Erwerber die entsprechenden Voraussetzungen besagter EU-Richtlinie nicht erfüllt hat.

Wie Du bereits selbst sagst:

Zitat
Jedes Eu Land muss sich hier an die EU Gesetze halten!



Zitat
Die ewigen Zweifler und Besserwiesser, schreiben hier, als wenn Sie die besten Rechtsberater wären!


Tröste Dich, gleiches kann man von denjenigen sagen die glauben, perfektes Wissen zum Thema EU-FE zu besitzen (was sich meist auf die Lektüre der Homepages einschlägiger Vermittler beschränkt).


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salatai
Beitrag 07.11.2004, 13:45
Beitrag #339


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Zitat (XDiver @ 07.11.2004, 13:39)
Zitat
Irgendwie willst di das wohl nicht verstehen!


Das hat weniger mit Wollen als mit Deiner Formulierungsweise zu tun, aber egal.

Zitat
In einem Land wo es diese noch nicht gibt, und die denn schein austellt, ist dieser nicht ungültig in Deutschland!


Das ist richtig. Dennoch kann die FE vom entsprechenden Staat wieder eingezogen werden, wenn sich herausstellt, dass der Erwerber die entsprechenden Voraussetzungen besagter EU-Richtlinie nicht erfüllt hat.

Wie Du bereits selbst sagst:

Zitat
Jedes Eu Land muss sich hier an die EU Gesetze halten!



Zitat
Die ewigen Zweifler und Besserwiesser, schreiben hier, als wenn Sie die besten Rechtsberater wären!


Tröste Dich, gleiches kann man von denjenigen sagen die glauben, perfektes Wissen zum Thema EU-FE zu besitzen (was sich meist auf die Lektüre der Homepages einschlägiger Vermittler beschränkt).

Mein Wiessen ist nicht von einer oder anderen Seiten, sondern von der Führerschein - Behörde, in der Ein sehr naher Verwanter von mir arbeitet!

Also aus erster hand!

Deutschland hat dezeit keine Handhabe! das ist nun mal so und das kann doch vielen recht sein!

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Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 07.11.2004, 13:52
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RA XDiver
Beitrag 07.11.2004, 14:02
Beitrag #340


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Zitat
Deutschland hat dezeit keine Handhabe! das ist nun mal so und das kann doch vielen recht sein!


Das sagst Du. Über die Möglichkeiten wird hier nunmal kontrovers diskutiert und glaub mir: Auch hier schreiben Mitarbeiter der FEB sowie Juristen und Polizisten, die sich idR auch nicht gerade schlecht auskennen.


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salatai
Beitrag 07.11.2004, 14:05
Beitrag #341


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Zitat (XDiver @ 07.11.2004, 14:02)
Zitat
Deutschland hat dezeit keine Handhabe! das ist nun mal so und das kann doch vielen recht sein!


Das sagst Du. Über die Möglichkeiten wird hier nunmal kontrovers diskutiert und glaub mir: Auch hier schreiben Mitarbeiter der FEB sowie Juristen und Polizisten, die sich idR auch nicht gerade schlecht auskennen.

ja das kann sein,aber wenn ein polizist hier seiner schreibwut nachkommt, muss das nicht so ganz richtg sein
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Bayer
Beitrag 07.11.2004, 14:06
Beitrag #342


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Zitat (Gucker @ 07.11.2004, 13:28)
Ich verfolge die Diskussion aus Studiengründen schon seit längerem.
Ein Kommilitione rief mich heute an und sagte, daß gestern ein Bericht über einen Prozess, der wohl in Bayern zur Zeit geführt werde, in einem Fernsehbericht angesprochen wurde. Leider weiß er nicht in welcher Sendung dies war.
Hat vielleicht jemand von Euch auch diesen Bericht gesehen?
Der Bericht soll gestern ausgestrahlt worden sein.

müßte diese europamagazin Sendung gewesen sein - leider steht nirgends ob sie irgendwo wiederholt wird
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RA XDiver
Beitrag 07.11.2004, 14:06
Beitrag #343


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Zitat
ja das kann sein,aber wenn ein polizist hier seiner schreibwut nachkommt, muss das nicht so ganz richtg sein


Das stimmt natürlich ebenfalls. Aber den anderen Berufsgruppen traue ich durchaus das nötige Fachwissen zu (und ganz nebenbei vielen Polizisten auch).... wavey.gif


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salatai
Beitrag 07.11.2004, 15:53
Beitrag #344


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Zitat (XDiver @ 07.11.2004, 14:06)
Zitat
ja das kann sein,aber wenn ein polizist hier seiner schreibwut nachkommt, muss das nicht so ganz richtg sein


Das stimmt natürlich ebenfalls. Aber den anderen Berufsgruppen traue ich durchaus das nötige Fachwissen zu (und ganz nebenbei vielen Polizisten auch).... wavey.gif

Jeder legt es anders aus und verbreitet damit angst und schrecken!

In tschechien werden am Tag über 500 führerscheinprüfungen gemacht,
Viel die sich irren. die Zögerer haben das nachsehen!
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Andreas
Beitrag 07.11.2004, 16:06
Beitrag #345


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Artikel beim ADAC

Eine kurze und knappe Zusammenfassung der derzeitigen Rechtslage. Da dieser Artikel mit Sicherheit in Abstimmung mit der juristischen Abteilung des ADAC verfaßt wurde, sollte man diese Hinweise ernst nehmen. An der fachlichen Kompetenz der juristischen Abteilung des ADAC in Fragen der Verkehrsrechts, dürfte es keine ernsthaften Zweifel geben. whistling.gif


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Natrix20
Beitrag 07.11.2004, 16:20
Beitrag #346


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Hallo,
ich habe die Sendung gesehen im Fernsehen.
Dabei ging es wieder um die 185 Tage Regel und über den Führerscheintourismus
generell.

Das wichtigste an dem Beitrag war aber der Satz, das momentan in Bayern ein Verwaltungsgerichtsverfahren gegen einen MPU Umgeher gerade läuft.
Der Ausgang dieses Verfahrens wird wohl richtungsweisend sein und dann dürfte auch hier im Board Klarheit herrschen.
Gruss Natrix
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RA XDiver
Beitrag 07.11.2004, 16:59
Beitrag #347


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Zitat
Das wichtigste an dem Beitrag war aber der Satz, das momentan in Bayern ein Verwaltungsgerichtsverfahren gegen einen MPU Umgeher gerade läuft.


Habe den Bericht nicht gesehen, aber was ist das denn für ein Verfahren? Gegen den Umgeher mit Sicherheit nicht, weil dieser wohl Kläger sein dürfte.

Hat die Behörde eine MPU gefordert und ihm mittlerweile das Fahren in D untersagt oder was ist da los? think.gif


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Gast_Gucker_*
Beitrag 07.11.2004, 17:23
Beitrag #348





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Genau das interessiert mich ja auch. Allerdings scheint diese Meldung sonst nirgends zu finden zu sein.
Entweder die Presse wartet auf den Ausgang des Verfahrens und berichtet dann erst ausführlicher, oder die Sache ist nur heisse Luft
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Bentley222
Beitrag 07.11.2004, 18:32
Beitrag #349


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Hallo,

Zitat
In bezug auf andere Länder muss jeder bevor er in z.b. CZ die EU-FS anfangen kann, ertsmal zum Arzt und hat keinen sogenannten Vertrauensvorschuß.


Und was macht der Arzt da? Ich denke für eine halbstündige Anamnese nimmt der sich keine Zeit, der wird sehen, das die Augen Ohren und alle Extremitäten funktionieren.... Und ich glaube kaum, das ein Anwärter die Leberwerte des letzten Jahres bzw. kontrollierte Urinproben-Protokolle bzw. Haaranalysen anschleift... dry.gif

Zitat
Auserdem finde ich nicht richtig, wenn jemand 20 Jahre Unfallfrei und Unauffällig Fährt, 1 mal zuviel säuft, dann die MPU nicht mehr packt und dafür evtl. 15 jahre
sperre bekommt, dann aber wieder als wäre nix gewesen seine D-FS machen kann, da stimmt doch hinten und vorne nichts.


Von 1 mal zuviel saufen geht keiner zur MPU. Wer mit über 1,6 Promille noch in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug in Gang zu setzen und zu fahren, hat definitiv ein Alkohol-Problem.
In der Tat finde ich die Regelung, das der Proband nach Ablauf von 15 Jahren nach Rechtskraft des Urteils bzw. nach Zurückziehen des Antrags auf Wiedererteilung wieder seinen FS ohne Überprüfung seiner Eignung erwerben darf, auch etwas unbefriedigend. Nur "Lebenslänglich" heißt in D auch "nur" 15 Jahre...

Zitat
So bleibt das ende der MPU nur noch abzuwarten oder die MPU wird entschärft. momentan fliegen gut 90% bei der ersten MPU durch und das kann nicht realistisch und Objektiv sein.


Der Ausgang der MPU ist in erster Linie dem zu Prüfenden überlassen. Habe ich alles getan, um dem Psychologen und dem Arzt glaubhaft vermitteln zu können, das ich mein Verhalten geändert habe und nun Alkoholkonsum und Fahren trennen kann, dann wird ein positives MPU-Gutachtenerstellt werden.
Die 90% (meines Wissens sind es im Moment 68 %, die die erste MPU nicht mit einem positiven Gutachten beenden ) "Erst-Durchfaller" gehen, genau wie ich, "gutgläubig" dorthin, ohne irgendeine Art der Vorbereitung.
Nur Veränderung tut Not, es wird niemand wegen Kinkerlitzchen zur MPU geschickt, es geht um Straftaten.
Insofern müssen sich die Probanden ändern, und nicht die MPU ....

Schönen Gruß, Bentley
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caleb
Beitrag 07.11.2004, 18:56
Beitrag #350


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habe den bericht im europa magazin auch gesehen. es geht bei diesem verfahren tatsächlich um die frage, ob eine mpu anordnung bei eu-fs besitzern rechtgemäß ist.


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