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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Bayer
Beitrag 07.11.2004, 19:07
Beitrag #351


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Zitat (caleb @ 07.11.2004, 18:56)
habe den bericht im europa magazin auch gesehen. es geht bei diesem verfahren tatsächlich um die frage, ob eine mpu anordnung bei eu-fs besitzern rechtgemäß ist.

wurde dort auch erwähnt warum derjenige EU-FS Besitzer zur MPU geschickt werden soll ? Interessant wäre vor allem ob die Anordnung für ein früheres Vergehen erfolgte oder ob er mit dem neuen EU-Schein wieder betrunken gefahren oder zu schnell oder sonstirgendwas ist.
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caleb
Beitrag 07.11.2004, 19:47
Beitrag #352


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sehr interessante fragen @bayer, ich weiss leider auch nicht mehr wie im tv gesagt.


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Gast_Gucker_*
Beitrag 07.11.2004, 19:56
Beitrag #353





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Man müsste mal recherchieren wo diese Verhandlung stattfindet.
Es herrscht schliesslich was dieses Thema angeht ein gewaltiges Durcheinander von
Meinungen und Ansichten.
Die Meldung über diese Verhandlung scheint ja wohl auch mehr Nebensache in dem Beitrag gewesen zu sein.
Dabei ist der Ausgang dieser Verhandlung, wenn tatsächlich gegen die Anordnung einer MPU geklagt wird, sicher für eine Menge Leute von Interesse.
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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 01:05
Beitrag #354


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Zitat
Es herrscht schliesslich was dieses Thema angeht ein gewaltiges Durcheinander von Meinungen und Ansichten.


Echt ?! Ich glaube, es gibt nur Befuerworter und Gegner der EU-FS-Loesung. Klarer koennen Fronten nicht sein.


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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 01:20
Beitrag #355


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Zitat
Artikel beim ADAC

Eine kurze und knappe Zusammenfassung der derzeitigen Rechtslage. Da dieser Artikel mit Sicherheit in Abstimmung mit der juristischen Abteilung des ADAC verfaßt wurde, sollte man diese Hinweise ernst nehmen. An der fachlichen Kompetenz der juristischen Abteilung des ADAC in Fragen der Verkehrsrechts, dürfte es keine ernsthaften Zweifel geben.


Ist aber auch nicht wirklich neu ...
... und was die Objektivitaet der Rechtsabteilung des ADAC angeht, so darf man gelegentlich mal zweifeln. Fahrlehrer, Tüv-Pruefer, MPU-Psychologen und EU-FS-Inhaber beratungstechnisch unter einen Hut zu bekommen stelle ich mir extrem schwer vor ...


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 07:13
Beitrag #356


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Es war mir klar, dass du diese Aussagen des ADAC anzweifelst. Wäre die Stellungnahme des ADAC mit deiner Auffassung kompatibel, wäre dir eine solche Kritk sicherlich nie in den Sinn gekommen. whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 07:59
Beitrag #357


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@Andreas
Zitat
Es war mir klar, dass du diese Aussagen des ADAC anzweifelst. Wäre die Stellungnahme des ADAC mit deiner Auffassung kompatibel, wäre dir eine solche Kritk sicherlich nie in den Sinn gekommen.


Ich zweifele die Aussagen des ADAC ja gar nicht an - ist je nach Sichtweise eine vertretbare Position und gibt keine wirklichen Neuigkeiten wieder. Zudem ist es eher vorsichtig und vage formuliert - inzwischen auch schon wieder weg ...

Im Uebrigen unterschaetzt Du meine Faehigkeiten, auch andere Meinungen zuzulassen. Man muss nicht immer von sich auf andere schliessen, lieber Andreas.
Es gibt nunmal das grundsaetzliche Problem, dass in der Auslegungsfrage bezueglich dieses Urteils jeweils gut begruendbare und sehr unterschiedliche Sichtweisen moeglich sind - ich stehe fuer "die andere" Meinung.

Das tue ich nun schon seit ueber 6 Monaten und ich habe ausser ein paar kritischen Presseberichten, den unbelehrbaren BMWV-Beitraegen und natuerlich einigen kritischen Anmerkungen zu meiner Meinung hier im Forum noch nichts zur Kenntnis nehmen muessen, was mich zum Umdenken haette zwingen koennen. Vielmehr ist es so, dass sich die von mir vertretene Position und Situation hartnaeckig haelt und ausser vielen "leeren Versprechungen" behoerdlicherseits noch kein Fall oeffentlich wurde, in dem eine EU-FE tatsaechlich eingezogen, im Gebrauch untersagt oder sonstwie eingeschraenkt wurde. Was mich zumindest vorlaeufig guten Gewissens bei meiner Position bleiben laesst ...

Auch hier nochmal der Hinweis, dass das nicht so bleiben muss. Denn selbstverstaendlich arbeiten die Deutschen akribisch an dem Problem und ich bin sicher, dass irgendwann ein Weg gefunden wird, zumindest wieder fuer eine Weile den Gebrauch der EU-FSe zu untersagen - bis man auch damit wieder Schiffbruch vor dem EU-GH erleidet ... Usw.

Leider verschwenden die Deutschen nur allzu gerne und allzu oft Zeit und Energie mit den falschen Zielen ... Gruss, Joe


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 08:01
Beitrag #358


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.11.2004, 07:59)
Vielmehr ist es so, dass sich die von mir vertretene Position und Situation hartnaeckig haelt und ausser vielen "leeren Versprechungen" behoerdlicherseits noch kein Fall oeffentlich wurde, in dem eine EU-FE tatsaechlich eingezogen, im Gebrauch untersagt oder sonstwie eingeschraenkt wurde. Was mich zumindest vorlaeufig guten Gewissens bei meiner Position bleiben laesst ...

Klickklick

Außerdem habe ich dir schon einen rechtskräftigen Fall geschildert. cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 08:19
Beitrag #359


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Der Link fuehrt zu einem bisher unbestaetigten Beitrag eines nicht registrierten Users, den ich natuerlich kenne. Und zudem glaube ich die "groesste Frechheit" nicht - weil das ganz klar gegen europaeische Richtlinien, das Urteil vom 29.04. und gegen deutsches Recht verstoesst. Natuerlich ist das Wasser auf Deinen Muehlen ... wink.gif ... aber bislang unbestaetigt.
Zitat
Außerdem habe ich dir schon einen rechtskräftigen Fall geschildert.
Echt? Ganz konkret? Du hattest mal angedeutet, dass da was laeuft - aber Andeutungen gab es in letzter Zeit so viele ...
Solange, wie ich hier nicht einen Hinweis auf eine rechtskraeftige Anordnung, ein Urteil oder sonstwas Offizielles auf dem Tisch liegen habe, werde ich mich nicht bewegen. Danach kann man sich immer noch mit den tatsaechlichen Argumenten der Gegenseite auseinandersetzen ...


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 08:28
Beitrag #360


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.11.2004, 08:19)
Und zudem glaube ich die "groesste Frechheit" nicht - weil das ganz klar gegen europaeische Richtlinien, das Urteil vom 29.04. und gegen deutsches Recht verstoesst.

Die Anwendung des § 46 FeV soll gegen deutsches Recht verstoßen?? Das mußt du mir jetzt aber erklären. think.gif Das eine Anordnung gem. § 46 FeV trotz des EuGH-Urteiles weiterhin möglich ist, wurde hier doch schon hinreichend durchgekaut.

Zitat
Echt? Ganz konkret? Du hattest mal angedeutet, dass da was laeuft - aber Andeutungen gab es in letzter Zeit so viele ...


Ich habe es nicht angedeutet, sondern ganz klar erklärt. Es gibt bereits einen Bescheid, durch den die Nutzung eines EU-FS in D aberkannt wurde.


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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 08:52
Beitrag #361


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Zitat
Die Anwendung des § 46 FeV soll gegen deutsches Recht verstoßen??
Nein, natuerlich nicht. Gegen deutsches Recht sicher nicht - aber gegen europaeische Richtlinien vielleicht ... whistling.gif
Zitat
Die grösste Frechheit: In Eggenfelden/ Niederbayern haben Polizisten einem tschischen EU-FS Besitzer den Schein beschlagnahmt, mit der Begründung, er wohne nicht in Tschechien!
Kopiert aus diesem Thread
Hoert sich fuer mich nicht nach Beschlagnahmung in Verbindung mit dem §46 FeV an. Der 46er ist den police.gif cop.gif police.gif eher egal.
Zitat
Es gibt bereits einen Bescheid, durch den die Nutzung eines EU-FS in D aberkannt wurde.

Ja, das sagtest Du schon - aber auch nur Du. Sonst gab es da noch gar nichts zu. Und Einzelmeinungen traue ich so schnell nicht ...


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 09:01
Beitrag #362


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.11.2004, 08:52)
Ja, das sagtest Du schon - aber auch nur Du. Sonst gab es da noch gar nichts zu. Und Einzelmeinungen traue ich so schnell nicht ...

Das ist dann dein Problem, ich weiß das es stimmt. tongue.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 10:29
Beitrag #363


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Zitat
ich weiß das es stimmt.

jaja ...


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 11:17
Beitrag #364


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.11.2004, 10:29)
jaja ...

Es ist mir schon klar, dass du das nicht wahrhaben willst, es paßt nicht ganz in dein Weltbild. Du wirst dich aber damit abfinden müssen, dass in Deutschland der § 46 FeV bei EU-FS bereits angewandt wurde und auch weiter angewandt werden wird. tongue.gif whistling.gif


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caleb
Beitrag 08.11.2004, 11:45
Beitrag #365


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wenn die sache so klar wär wie du meinst @andreas, würde kein verfahren deswegen laufen. --> desweiteren wird hier nicht das deutsche gericht klarheit schaffen, da bin ich mir sicher, sondern der eugh!


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 11:50
Beitrag #366


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Zitat (caleb @ 08.11.2004, 11:45)
wenn die sache so klar wär wie du meinst @andreas, würde kein verfahren deswegen laufen.

Welches Verfahren?? In dem von mir geschilderten Fall ist kein Verfahren am Laufen, da der Bescheid schon bestandskräftig ist. whistling.gif

Zitat
sondern der eugh


Da die Eignugnsüberprüfung immer noch Sache des jeweiligen Nationastaates ist und nicht in der EU-Führerscheinrichtlinie geregelt ist, ist kein Platz für den EuGH.


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caleb
Beitrag 08.11.2004, 11:52
Beitrag #367


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das verfahren welches in bayern (münchen) gerade verhandelt wird ob eine mpu anordnung bei eu-fs rechtsgemäß ist. wurde nebenbei in dem bericht vom europa magazin erwähnt. wink.gif rolleyes.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 13:06
Beitrag #368


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Zitat
Da die Eignugnsüberprüfung immer noch Sache des jeweiligen Nationastaates ist und nicht in der EU-Führerscheinrichtlinie geregelt ist, ist kein Platz für den EuGH.


Der §28FeV war auch eine rein deutsche Angelegenheit und wurde vom EuGH gekippt. Und unsere geistigen Erguesse zum Thema §46FeV werden so oder in anderer Form auch anderen Leuten (Beamte, Richter, Rechtsanwaelte, Politiker) in den Sinn kommen, wenn sie sich erst einmal genauer mit dem Thema beschaeftigen. Je frueher also so ein Verfahren laeuft, desto besser kann es nur fuer die Rechtsklarheit in dieser Sache sein.

Wenn es da schon einen bestandskraeftigen Bescheid geben sollte, dann hat derjenige welcher davon betroffen ist, eben keine Rechtsmittel eingelegt. Entweder, weil er keinen Bock hatte, oder kein Geld, keine Rechtsschutzversicherung oder er wurde schlecht beraten war oder er hat sich keine Aussicht auf Erfolg versprochen - die Gruende koennen ja nun sehr vielfaeltig sein und geben insgesamt keinen Ausblick auf den Ausgang eines solchen Verfahrens vor deutschen Gerichten oder - letztendlich irgendwann - dem Europaeischen Gerichtshof.

Es gibt taeglich sicher eine Menge Bescheide, die von den Betroffenen nicht angefochten werden obwohl sie subjektiv und gelegentlich auch objektiv falsch sind - das ist also kein Argument.

Wenn da was in Bayern gerade verhandelt wird, dann sollte man sehen, was es ist und wie es ausgeht ... Und dann weiterdenken.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.11.2004, 13:34
Beitrag #369





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Zitat (Andreas @ 06.10.2004, 09:43)
Ach /8 Doktor, auch wenn du es noch 100mal wiederholst, wird es deswegen trotzdem nicht richtiger.

Bevor jetzt wieder die Diskussion § 46 FeV Ja/Nein entbrennt verweise ich auf diesen Thread

Zitat
  In diesem Zusammenhang führen Otte/Kühner[8] aus:

„... Die im Ausland erteilte Fahrerlaubnis wäre zunächst ipso iure im Inland wirksam.

Diese Wirksamkeit würde ihr erst durch inländischen Verwaltungsakt und ausschließlich mit Wirkung für das Inland genommen.

Bedenken bestehen allerdings insoweit, als auch eine solche Handhabung letztlich auf eine systematische Überprüfung des Verwaltungsaktes eines anderenMitgliedstaates hinausläuft, die das Vertrauen in den erreichten Harmonisierungsstand des Fahrerlaubnisrechtes in Europa zu erschüttern geeignet ist. ..“


Kalus zitiert Otto/Kühnert in seinem letzten Aufsatz. Den kompletten Text findet Ihr in der Mail von Uwe W vom 27.10.2004 23:54

Lesenswert seine Gedanken und Infos über die Anwendungsmöglichkeit des § 46 auf "Altfälle".
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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 14:27
Beitrag #370


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Eine neue interessante Ausarbeitung von RA Hettenbach zu diesem Thema.

Vermutlich wird jetzt @strichachtdoktor dem RA Hettenbach jeglichen Sachverstand absprechen. whistling.gif


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Beitrag 08.11.2004, 14:34
Beitrag #371


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RA Säftel sieht das ganz anders, wie kürzlich wieder in einem interview zu sehen war crybaby.gif

eine meinung eines RA hat noch nicht sehr viel zu sagen. vielleicht ist dieser auch nur auf RA Säftels erfolg vor dem eugh neidisch rofl1.gif
aber vielleicht ist es auch nur ein MPU verfechter shutup.gif


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Beitrag 08.11.2004, 14:54
Beitrag #372


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Der RA Säftel hat seine Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Wirtschaftsrecht,
allgemeines Vertragsrecht, Erbrecht, Strafrecht und Familienrecht.
Der RA Hettenbach ist ein anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des Führerscheinrechts.
So viel zum Thema, welcher RA von der führerscheinrechtlichen Seite mehr Ahnung hat. whistling.gif


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Bayer
Beitrag 08.11.2004, 14:56
Beitrag #373


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Zitat (Andreas @ 08.11.2004, 11:50)
Welches Verfahren?? In dem von mir geschilderten Fall ist kein Verfahren am Laufen, da der Bescheid schon bestandskräftig ist.  whistling.gif

Hallo Andreas,
könntest du den Fall etwas genauer schildern ? Es wäre z.B. interessant wie die Behörde(Du) auf den EU-FS Besitzer aufmerksam geworden ist. Polizeikontrolle ?? In welchem Land wurde der neue FS ausgestellt ???
Ebenso würde sicherlich einige hier die Vorgeschichte der Person interessieren. Wann wurde ihm die deutsche FE entzogen und warum ????

Ist er erneut auffällig geworden(Alkohol,Drogen,zu schnell) ????
Oder ist die Gebrauchsuntersagung "nur" auf ein Delikt zurückzuführen, daß in der Vergangenheit liegt ??
Diese Fragen kannst Du doch sicher so beantworten,daß die Anonymität desjenigen und auch Deine gewahrt bleibt.
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caleb
Beitrag 08.11.2004, 15:02
Beitrag #374


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Zitat (Andreas @ 08.11.2004, 14:54)
Der RA Säftel hat seine Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Wirtschaftsrecht,
allgemeines Vertragsrecht, Erbrecht, Strafrecht und Familienrecht.
Der RA Hettenbach ist ein anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des Führerscheinrechts.
So viel zum Thema, welcher RA von der führerscheinrechtlichen Seite mehr Ahnung hat.  whistling.gif


das beweist doch eher das gegenteil, wenn ein RA dessen fachgebiet ganz woanders liegt, ein solch bahnbrechendes urteil erkämpft. purer neid & eifersucht smile.gif


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 15:06
Beitrag #375


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Zitat
Es wäre z.B. interessant wie die Behörde(Du) auf den EU-FS Besitzer aufmerksam geworden ist. Polizeikontrolle ??


Ja

Zitat
In welchem Land wurde der neue FS ausgestellt ???


Belgien

Zitat
Wann wurde ihm die deutsche FE entzogen und warum ????


2001 wegen Alkohol am Steuer (2 Promille)


Zitat
Ist er erneut auffällig geworden(Alkohol,Drogen,zu schnell) ????


Nein, (obwohl er beim letzten Besuch bei uns bereits am frühen Morgen eine deutliche Fahne hatte.)

Zitat
Oder ist die Gebrauchsuntersagung "nur" auf ein Delikt zurückzuführen, daß in der Vergangenheit liegt ??


So ist es, Grundlage war der Alkoholverstoß von 2001 und die nicht in D absolvierte MPU


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Beitrag 08.11.2004, 15:11
Beitrag #376


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Zitat (caleb @ 08.11.2004, 15:02)
das beweist doch eher das gegenteil, wenn ein RA dessen fachgebiet ganz woanders liegt, ein solch bahnbrechendes urteil erkämpft. purer neid & eifersucht  smile.gif

Oh Mann Caleb, offensichtlich ist es dir entgangen, dass die Grundlage des EuGH-Urteiles ein Strafverfahren in D war, d. h. der Herr K. war vor einem Gericht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Für einen solchen Fall ist ein RA mit dem Tätigkeitsschwerpunkt "Strafrecht" (=RA Säftel) genau der Richtige.


Allerdings befinden wir uns bei der Frage der Eignungsüberprüfung nach § 46 FeV auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes und im speziellen dem Führerscheinrecht, auf diesem Rechtsgebiet ist der RA Hettenbach unbestritten der Fachmann. Der RA Säftel dagegen offensichtlich nicht, da er diesen Bereich nicht als seinen Tätigkeitsschwerpunkt angibt.


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Beitrag 08.11.2004, 15:15
Beitrag #377





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Hallo Andreas,
weißt Du vielleicht auch, ob es sich bei dem Fall, von dem Du Kenntnis hast evtl. um denselben handelt, der nun wohl am Verwaltungsgericht München eine Fortsetzung erfährt?
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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 15:17
Beitrag #378


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Zitat (Gucker @ 08.11.2004, 15:15)
Hallo Andreas,
weißt Du vielleicht auch, ob es sich bei dem Fall, von dem Du Kenntnis hast evtl. um denselben handelt, der nun wohl am Verwaltungsgericht München eine Fortsetzung erfährt?

Das ist ein anderer Fall, der von mir genannte Fall ist abgeschlossen.


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caleb
Beitrag 08.11.2004, 15:18
Beitrag #379


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wir werden sehen @andreas wavey.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.11.2004, 15:18
Beitrag #380





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Zitat (Andreas @ 08.11.2004, 14:27)
Eine neue interessante Ausarbeitung von RA Hettenbach zu diesem Thema.

Vermutlich wird jetzt @strichachtdoktor dem RA Hettenbach jeglichen Sachverstand absprechen.  whistling.gif

RA Rettenbach ist Partei. Als Spezialist fuer Verkehrsrecht, ist er Teil der MPU AG und das EUGH-Urteilt berührt auch seine finanziellen Interessen.

Grüß Gott
Johnnie
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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 15:25
Beitrag #381


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Zitat (Johnnie Walker @ 08.11.2004, 15:18)
RA Rettenbach ist Partei. Als Spezialist fuer Verkehrsrecht, ist er Teil der MPU AG und das EUGH-Urteilt berührt auch seine finanziellen Interessen.

Schöne Verschwörungstheorie... rofl1.gif


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RA XDiver
Beitrag 08.11.2004, 15:30
Beitrag #382


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Zitat
RA Rettenbach ist Partei. Als Spezialist fuer Verkehrsrecht, ist er Teil der MPU AG und das EUGH-Urteilt berührt auch seine finanziellen Interessen.


Selten so einen Schwachsinn gelesen. Was verdient denn ein RA, wenn der Mandant zur MPU muss? Nichts, da er dagegen nichts machen kann.

Was glaubst Du, wieviele Mandanten mit dem Problem einer MPU-Anordnung in eine Anwaltskanzlei kommen? Ich kann´s Dir sagen: Vernachlässigbar wenige. Das Hauptproblem derer liegt zumeist im vorhergehenden Strafverfahren und das ist m.W. nicht in Gefahr, durch den EuGH für unzulässig erklärt zu werden (auch wenn das hier ein paar User vielleicht gerne hätten).


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Natrix20
Beitrag 08.11.2004, 15:38
Beitrag #383


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Hallo,
Herr Rettenbach schreibt, das wenn die ausländische Behörde von der Vorgeschichte eines Antragssteller weiss, in D nichts zu befürchten wäre.
Was ist wenn man der ausl. Behörde einen BEricht über seine Vergangenheit gibt und diese Behörde trotzdem eine Fahrerlaubnis ausstellt?
Wie stellt sich das Herr Rettenbach vor, was man der Behörde und vorallem wie
vorlegt?
Würde die zuständige deutsche FEB bei so einem "Unbedenklichkeitsschreiben" einer ausl. Behörde dann von einem Gutachten abrücken oder abrücken müssen?
Ich denke da ist er in seiner Begründung aber etwas zu kurz gesprungen?
Gruss Natrix
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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 15:43
Beitrag #384


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Du mußt die Ausführungen schon genau lesen, im übrigen heißt der Mensch Hettenbach. wink.gif


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Natrix20
Beitrag 08.11.2004, 15:48
Beitrag #385


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Hallo,
was ich noch anmerken wollte. Ist das Kind nicht längst in den Brunnen gefallen, wenn man ohne Strafanzeige zuerst ein Fahrzeug führen darf mit einem EU Führerschein, um dann irgendwann mal bei einer Kontrolle per Verwaltungsverfahren zu einer MPU zu müssen?
Kann in dieser Zeit solange keine Kontrolle kommt nicht jeder betrunken wieder Auto fahren legal ohne Strafverfahren?
Im nachhinein durch Zufall und mehr ist es nicht, jemanden zur MPU zu schicken,
mit Hinweis auf Eignungsmängel der bereits 100000 KM oder mehr wieder gefahren ist, ist doch die Quadratur des Kreises mehr nicht.
Kopfschütteln kann man da.
Sorry für den OFF TOPIC Beitrag, ging mir aber nur so im Kopf rum.
Gruss Natrix
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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 15:54
Beitrag #386


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@ Andreas
Ich komme leider nicht auf die Seite, die Du verlinkt hast. Kannst Du mir das vielleicht mal schicken, per PM oder E-Mail ?

Uebrigens ist RA Saeftel auch mit Eu-Recht befasst, zusammen mit Strafrecht war er genau der richtige Mann fuer Herrn Kapper. Hettenbach ist ausgewiesender Spezi fuer Fahrerlaubnisrecht ... Schaun mer ma, ob wir ihn noch brauchen ...


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 15:57
Beitrag #387


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.11.2004, 15:54)
@ Andreas
Ich komme leider nicht auf die Seite, die Du verlinkt hast. Kannst Du mir das vielleicht mal schicken, per PM oder E-Mail ?

Im Moment ist der Link tot, wie offensichtlich auch die komplette Seite von Jurathek. Am besten später nochmals versuchen.

Zitat
zusammen mit Strafrecht war er genau der richtige Mann fuer Herrn Kapper


Das bestreitet niemand, nur ist er aber kein ausgewiesener Fachmann im FS-Recht.


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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 16:05
Beitrag #388


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Zitat
Das bestreitet niemand, nur ist er aber kein ausgewiesener Fachmann im FS-Recht.

Kann mich nicht erinnern, das jemals behauptet zu haben ...

Der letzte Anwalt, der mir in Sachen Verkehrsrecht unter die Arme greifen sollte, war ebenfalls Fachanwalt fuer Verkehrsrecht - war ein totaler Reinfall, der Mann. Insoweit bin ich ein gebranntes Kind. Nichtsdestotrotz hat Hettenbach einige interessante Aufsaetze veroeffentlicht, muss man anerkennen - auch, wenn man ihm nicht immer ganz folgen kann (oder will).

Mir waere trotzdem lieber, mal bald ein Urteil dazu zu lesen - und zwar nicht meines ... whistling.gif


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Natrix20
Beitrag 08.11.2004, 16:06
Beitrag #389


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@Andreas
Natürlich Hettenbach sorry,
aber ich zitiere hier mal den Satz:
Zwischenergebnis: Das heißt für Betroffene: Dann und nur dann, wenn solche Betroffene, die im Inland einer MPU_Maßnahme unterliegen würden, gegenüber dem Ausstellerstaat vollständige und richtige Angaben über die Gründe ihres Führerscheinentzugs gemacht haben und der EU-Staat trotzdem eine Fahrerlaubnis ausstellt, wären sie vor einer strafrechtlichen Verfolgung im Inland geschützt. Über eventuelle verwaltungsrechtliche Möglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde ist damit noch nichts ausgesagt.

Konsequenzen für die Verwaltungsbehörde:

Im Rahmen der ersten Fallgruppe sind ihr m.E. die Hände gebunden

Habe ich da was falsch verstanden?
Gruss Natrix
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Zoxy
Beitrag 08.11.2004, 16:44
Beitrag #390


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Zitat
Der letzte Anwalt, der mir in Sachen Verkehrsrecht unter die Arme greifen sollte, war ebenfalls Fachanwalt fuer Verkehrsrecht


Sorry, aber sowas gibts nicht. Es gibt zur Zeit nur sieben Fachanwaltschaften, Verkehrsrecht ist zwar heiß diskutiert, gehört aber (noch) nicht dazu. Auch wenn der Anwalt sich inzwischen Spezialist für ... alles mögliche wink.gif nennen darf.
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Gast_michael-mk_*
Beitrag 08.11.2004, 18:32
Beitrag #391





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hallo,hatte heute einen termin bei meinem anwalt zwecks eu-führerschein.er hatte heute ein längeres gespräch mit der führerscheinstelle,es ging darum ob eine mpu angeordnet werden kann oder nicht.mein anwalt sagte mir das der herr von der führerscheinstelle sagte das denen noch kein fall von einem eu-führerschein bei uns in der umgebung bekannt ist,es kann aber "nur"eine mpu angeordnet werden wenn der eu-führerscheininhaber nochmal "auffällig"geworden ist,und nur dann kann eine mpu verlangt werden.ich denke mal das sich das thema erstmal für mich erledigt hat,wenn ich dem von der behörde nicht glauben kann wem dann?also jungs,gute fahrt!
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caleb
Beitrag 08.11.2004, 18:38
Beitrag #392


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think.gif

hmmmm mit vorsicht zu genießen.
michael-mk, welches lra verbreitet denn diese infos, könntest die stadt posten.
ansonsten wird man dir nur schwer glauben schenken.... blink.gif


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Gast_michael-mk_*
Beitrag 08.11.2004, 18:43
Beitrag #393





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@caleb,ich weiss ja auch nicht ob das in jedem bundesland zutrifft,kann ich dir nicht sagen,kann dir nur sagen was mein rechtsanwalt mir gesagt hat,ob es stimmt wird man dann sehen,jedenfalls hat er mit der zuständigen behörde gesprochen,die haben ihm das so gesagt,komme übrigens aus nrw(nähe dortmund),genauer gesagt aus dem sauerland!
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Uwe W
Beitrag 08.11.2004, 18:51
Beitrag #394


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Die Ausarbeitung von RA Hettenbach ist so sensationell ja nun wirklich nicht:
Er erörtert ja eigentlich nur Extremfälle, die nach der §46 FeV Problematik klar sind:

Der erste Fall hätte der Proband seinen Führerschein ohne Probleme in Deutschland wieder bekommen (unter 1,6 Promille und Ersttäter), d.h. hier hält das deutsche Recht den Betroffenen nach Ablauf der Sperrfrist für geeignet kraft Rechtsnorm.

Wenn so jemand in Holland einen Scheinwohnsitz begründet (Fall 1c), um dort für sehr viel Geld einen Führerschein zu machen, dann stellt sich die Frage einer MPU eigentlich nur aus Sicht des Vormundschaftsgerichts (d.h. ob man dem Betroffenen wegen Verfolgungswahn oder Verschwendungssucht einen Betreuer in Gelddingen zur Seite stellen sollte).

In der entgegengesetzten Fallgruppe behandelt er den schwer alkohol- oder heroinabhängige B .
Damit meint er jemanden, der bereits aus medizinischen Gründen ungeeignet zum Führen eines KfZ ist.
Es ist zwar nicht klar, wieviel Zeit hier zwischen der "rechtskräftigen" Diagnose (die zum Entzug geführt hat) und dem Zeitpunkt der Entscheidung über eine MPU-Anordnung vergangen ist, aber wenn die Behörde die medizinische Ungeeignetheit nachweisen kann, kann sie selbstverständlich aufgrund von §46 FeV eine Gebrauchsuntersagung in Deutschland treffen.

Schwierig sind doch die Fälle, bei denen meinetwegen mit 1,8 Promille die Fahrerlaubnis entzogen wurde, der Betreffende dann anschließend abstinent geworden sind, bei denen aber der MPU-Psychologe berechtigte (oder auch unberechtigte) Zweifel hat, ob die Abstinenz dauerhaft ist oder ob der Betroffene beim nächsten persönlichen Problem wieder zur Flasche greift und sich anschließend ans Steuer setzt.

Das sind also diejenigen Fälle, bei denen nach deutschem Recht weder die Eignung noch die Nicht-Eignung kraft Gesetzes feststehen.
Zu dieser Fallgruppe schweigt sich RA Hettenbach anscheinend aus.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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strichachtdoktor
Beitrag 09.11.2004, 01:05
Beitrag #395


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Zitat
Das sind also diejenigen Fälle, bei denen nach deutschem Recht weder die Eignung noch die Nicht-Eignung kraft Gesetzes feststehen.
Zu dieser Fallgruppe schweigt sich RA Hettenbach anscheinend aus.


Wohlweisslich, denke ich mal. Denn in dieser Gruppe gibt es immer wieder Einzelentscheidungen etc. - schwierig zu beurteilen ...
Duerfte dann auch die Mehrheit bei den negativen MPUs stellen ...


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willigo
Beitrag 09.11.2004, 10:26
Beitrag #396


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Zitat (Gast_Chris_B @ 22.09.2004, 11:16)
Weil der eine EU-FE hat bestimmt nicht nur wenn Tatsachen bekannt sind, die an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen bedenken geben.

Als Bsp. ein Drogenkonsument muss seinen deutschen EU-FS abgeben. Zur Wiedererteilung der deutschen FE muss er eine positive MPU vorlgegen (um eine positive Mpu zu erlangen muss er mind. ein Jahr abstinenz nachweisen und paar andere Dinge noch).
Wenn er dies umgehen möchte und macht einen ausl. Eu-FS von mir aus Tschechien oder Holland darf er in diesem Land fahren, da habe ich keine Bedenken egal jetzt mit den 185-Tagen.
Aber zurück in Deutschland in einer Verkehrskontrolle er zeigt seinen ausl. FS obwohl er Deutscher ist, nach dem Urteil müsste jeder Polizist zumindest mal einen Augenblick nachdenken wieso dass so ist dass dieser als Deutscher einen ausl. EU-FS hat.
Daher habe ich der Polizei die Problematik geschrieben und gebeten, dass diese zumindest den Namen und Geburtsdatum notieren, damit ich eine kurze Überprüfung machen kann, ob gegen diese Person evtl. Eignungszweifel bestehen könnten (geht ganz schnell -> z. B. Anfrage beim KBA).
Natürlich sehe ich da ein großes Problem, es wird einige Zeit dauern wenn überhaupt, dass man solche Personen entdeckt.

cool.gif wenn man das alles liest , frage ich mich ob in Deutschland wir nur noch ein Problem haben , der EU - Gerichtshof hat entschieden , und nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich .
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strichachtdoktor
Beitrag 09.11.2004, 11:34
Beitrag #397


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Zitat
Natürlich sehe ich da ein großes Problem, es wird einige Zeit dauern wenn überhaupt, dass man solche Personen entdeckt.


Ja, so ist es.
Und es stellt sich doch die Frage, ob jemand tatsaechlich ungeeignet ist, wenn er sich in der Lage zeigt, grosse Zeitraeume voellig unauffaellig am Strassenverkehr teilzunehmen. Es liegt m.M. nach nicht nur an einer "geringen Kontrolldichte". Kann, muss aber nicht - das sollte schon zu beruecksichtigen sein.

Ich denke, dass das Problem der "Nichteignung" zunaechst einmal ein (fast) rein deutsches Problem ist, weshalb der Eu-GH nicht so detailliert darauf eingegangen ist - mal abgesehen davon, dass es nicht die Fragestellung des dem Urteil zugrundeliegenden Verfahrens war.

Aufmerksames Lesen des Urteils laesst jedoch erkennen, dass dem Europaeischen Gerichtshof die deutschen Sorgen und Probleme sehr wohl bekannt sind - allerdings ist der EuGH erkennbar der Meinung, dass die mangelnde Harmonisierung der Eignungsrichtlinien, Fuehrerscheinrichtlinien und Verwaltungsvorschriften etc. NICHT auf dem Ruecken der Buerger bzw. Fahrerlaubnisinhaber ausgetragen werden darf. Zeit zur Einrichtung der Grundvorraussetzungen, wie z.B. ein zentrales Fahrerlaubnisregister, hat es schliesslich schon genug gegeben.

Daher gilt - lt.EuGH - das "Minimalprinzip": Eine irgendwo in Europa erteilte FE ist auch beim Rueckzug nach Deutschland gueltig.

Ich habe nichts davon gelesen, dass man den Deutschen irgendwo ein nachtraegliches Ueberpruefungsrecht der Eignung oder sonstiger Vorraussetzungen eingeraeumt haette. Es ist eher genau das Gegenteil der Fall: Man hat die Anordnungen der auslaendischen Behoerde denen der deutschen zustaendigen Stellen gleichgestellt - ohne Einschraenkungen. Das traegt dem Grundsatz Rechnung, dass staatliche Anordnungen u.a. verlaesslich sein muessen:
Ein EU-Buerger, der eine ordentlich ausgestellte FE eines europaeischen Landes besitzt, muss sich darauf verlassen koennen, dass ihm das grundsaetzliche Recht zum Fuehren von Fahrzeugen nicht an der naechsten Grenze oder im naechsten Land wieder aberkannt wird - wenn er sich an die Regeln haelt, natuerlich. Die Voraussetzung dazu ist die Fuehrerscheinrichtlinie der EU und Deutschland wurde am 29.04. aufgefordert, sich daran zu halten.

Der §46FeV hat sicher seine Berechtigung, wenn die Behoerde Kenntnis von Vorgaengen oder schweren Eignungsmaengeln, wie einer schweren Erkrankung oder einer Sucht, schwerwiegenden Persoenlichkeits- oder Verhaltensstoerungen erhaelt, um im Namen der Sicherheit und Ordnung einschreiten zu koennen. Ich bezweifele aber, dass die Deutschen berechtigt sind, den §46FeV so auszulegen, dass quasi immer und ueberall eine rechtmaessig im Ausland erworbene Fahrerlaubnis unter Verweis auf alte Straftaten wieder entzogen werden kann.
Fuehrt man sich vor Augen, dass die Gueltigkeit von psychologischen, psychatrischen und aerztlichen Gutachten zeitlich - in der Rechtsprechung einigermassen gesichert - auf ein bis zwei Jahre begrenzt ist, so ist es zumindest verwunderlich, wenn eine Behoerde ohne ein Gutachten oder irgendeinen hinreichenden Beweis noch bis zu 15 Jahre lang von einer Nichteignung ausgehen kann und dieser VERDACHT ausreichen soll, um JEDE Fahrerlaubnis fuer Deutschland fuer ungueltig erklaeren lassen zu koennen und so die Freiheit jeden EU-Buergers, der jemals mit deutschen Behoerden unangenehme Kontakte hatte, auf anderthalb Jahrzehnte einzuschraenken.Daher ist der Eu-GH-Hinweis auf den Ablauf der Sperrfrist so bedeutsam.


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mirko1
Beitrag 09.11.2004, 13:09
Beitrag #398


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@strichachtdoktor

dem ist nichts hinzu zu fügen, ich teile deine meinung 100%ig, nicht weil es mir aus persönlichen Gründen besser in den kramm passt, sondern klar logisches denken lässt auch jeden zweifler deine ausführungen nachvollziehen.

Das hat auch nix mit wunschdenken zu tun, leute so wie es
strichachtdoktor geschrieben hat, so ist es basta.

@Bentley222
<quote>Von 1 mal zuviel saufen geht keiner zur MPU. Wer mit über 1,6 Promille noch in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug in Gang zu setzen und zu fahren, hat definitiv ein Alkohol-Problem.
In der Tat finde ich die Regelung, das der Proband nach Ablauf von 15 Jahren nach Rechtskraft des Urteils bzw. nach Zurückziehen des Antrags auf Wiedererteilung wieder seinen FS ohne Überprüfung seiner Eignung erwerben darf, auch etwas unbefriedigend. Nur "Lebenslänglich" heißt in D auch "nur" 15 Jahre... </quote>

Also das galube ich nicht 1,6 promille kann jeder der ein wenig älter ist locker mal inne haben und denken er könne fahren und unterschätzt dies schlicht und einfach,
auch wenn dieser über 20 jahre sich nichts zu schulden hat kommen lassen wird dieser zur MPU gehen müssen und das ohne Alkoholiker zu sein, ist dann sein leben auf lange jahre stark eingeschränkt oder bei vielen sogar verpfuscht.

Ich kann dem nichts abgewinnen sorry.

Alle die jetzt sagen das kann mir nie passieren, na dann ein leben ist lange
viel glück
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.11.2004, 16:48
Beitrag #399





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Dummerweise sind die meisten Menschen mit über einem Promill BAK schon meist nicht mehr in der Lage geradeaus zu gehen, geschweige denn ein Fahrzeug zu führen.
Mit über 1,6 dürften diese Personen schlicht und ergreifend irgendwo liegen und ihren Dampf ausdünsten lassen.
Wer mit diesem BAK angetroffen wird UND ohne größere Ausfallerscheinungen "fast" normal fährt dürfte, und das ist sicher nicht nur die Meinung von Medizinern, ein Alkoholproblem haben und gehört ganz sicher erst mal zu einer Entziehung anstatt auf die Straße!
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Gast_Gast_bernd_*
Beitrag 09.11.2004, 18:14
Beitrag #400





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Folgendes habe ich in einem Forum gefunden:



Susanne Migliorini
Rechts- und Konsularreferat
Botschaft Prag
Tel. 257 113-264

Zitat:
Fahrschule für Ausländer

Auskunft vom Verkehrsministerium, Hauptabteilung für die Angelegenheiten der Fahrer, Herrn Lilo, Tel. 9722 31464:

Ein Ausländer ohne Wohnsitz in der Tschechischen Republik kann hier eine Fahrschule besuchen und den Führerschein erwerben, wenn er die gesetzlichen Bedingungen dafür erfüllt:
• Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärzliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss
• Er muss das vorgeschriebene Alter erreicht haben
• Wenn der Führerschein z.B. um die Gruppe C erweitert werden soll, so muss der Kandidat die niedrigere Stufe B besitzen
• Bei der Prüfung muss ein beim Kreisgericht eingetragener Dolmetscher anwesend sein (beim Unterricht gilt der Lehrer der Fahrschule, der eine Fremdsprache spricht, als Dolmetscher, bei der Prüfung muss aber ein offizieller Dolmetscher anwesend sein).

In den Fahrschulen gelten Marktpreise, der Preis entspricht meistens der Qualität des Unterrichts, es sei nicht empfehlenswert, eine besonders billige Fahrschule zu wählen.



an die mpu befürworter!

noch fragen??
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