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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Andreas
Beitrag 10.11.2004, 15:54
Beitrag #421


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Du hast den Aufsatz von Kalus nicht wirklich gelesen, oder??? think.gif huh.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 10.11.2004, 16:23
Beitrag #422





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Zitat (Andreas @ 10.11.2004, 15:54)
Du hast den Aufsatz von Kalus nicht wirklich gelesen, oder???  think.gif  huh.gif

Aber sicher doch; alle 13 Seiten!!

Aber das Zitat ist nunmal die Quintessenz seiner Ausblicke zu § 46

Nochmals Kalus schreibt:
Die Auffassung basiert auf Zugrundelegung aktueller deutscher Rechtssprechung,

Warum solch ich mich mit weiteren Meinungen auseinandersetzen, die anscheinend alles mögliche, nur nicht die aktuelle deutsche Rechtsprechung zugrundelegen.
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Uwe W
Beitrag 10.11.2004, 17:15
Beitrag #423


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@Johnnie Walker: Die von Kalus zitierte deutsche Rechtsprechung basierte allerdings auf Fällen, in denen in Deutschland ein Führerschein neu erteilt wurde, ohne dass die nach der FeV erforderliche MPU erforderlich abgelegt wurde.

Ob sich diese Entscheidungen ohne weiteres auf EU-Führerscheine übertragen lassen, ist unklar.

Ich hatte weiter oben im Thread dazu ja meine Meinung schon geschrieben.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 10.11.2004, 17:54
Beitrag #424





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Zitat (Uwe W @ 10.11.2004, 17:15)
Ob sich diese Entscheidungen ohne weiteres auf EU-Führerscheine übertragen lassen, ist unklar.

Unklar? Kalus macht diese Aussage in seinen Interpretationen der Rechssache C-476/01, also mit direktem Bezug auf EU-FE/FS.
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Uwe W
Beitrag 10.11.2004, 18:08
Beitrag #425


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Nach dem Rechtsempfinden von Herrn Kalus lässt sich die OVG-Koblenz-Rechtsprechung aber gerade nicht auf EU-Führerscheine übertragen.

Das OVG nimmt ja Bezug auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Schutzwürdiges Vertrauen kann meiner Meinung nach nur entstehen, wenn der Führerscheinerwerber die Fahrerlaubnis in demjenigen Staat erwirbt, den das EU-Recht dafür vorsieht (Stichwort 185 Tage Regelung).

Das ist bei den meisten Leuten, die im EU-Ausland einen Führerschein erwerben, immer noch Deutschland.
Wer tatsächlich seinen Aufenthalt für 185 Tage ins EU-Ausland verlegt, sollte meiner persönlichen Meinung nach aber darauf vertrauen können, dass der EU-Führerschein von Deutschland akzeptiert wird, d.h. dass Deutschland keine MPU anordnet.


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strichachtdoktor
Beitrag 10.11.2004, 20:18
Beitrag #426


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Zitat
Schutzwürdiges Vertrauen kann meiner Meinung nach nur entstehen, wenn der Führerscheinerwerber die Fahrerlaubnis in demjenigen Staat erwirbt, den das EU-Recht dafür vorsieht (Stichwort 185 Tage Regelung).


Also kann man Fuehrerscheinbewerbern in PL und CZ (und allen anderen EU-Staaten) nur raten, die 185-Tage-Regelung freiwillig gerade in den Laendern einzuhalten, die fuer die Erteilung der FE/des FS (noch) andere Vorschriften haben.
Wer die EU-Vorschrift freiwillig befolgt, gewinnt an Sicherheit. Die ausstellende Behoerde kann nicht entziehen, weil sie den nationalen Eigenheiten gemaess den FS rechtskraeftig erteilt hat und wird keinesfalls entziehen, wenn die 185 Tage durch den Inhaber der FE selbst beachtet wurden. Und in Deutschland sollte es dann auch keine Probleme geben, denn mehr als an EU-Recht halten kann man kaum.

Es wird sicher eine Menge Leute geben, die in diesem Zusammenhang gerne eine MPU ohne Beteiligung der deutschen Behoerden machen wuerden - wenn man dafuer noch einen Weg finden wuerde, waere man auf der ganz sicheren Seite, sofern diese MPU positiv waere.


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Uwe W
Beitrag 10.11.2004, 20:32
Beitrag #427


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Einschränkend sollte man natürlich sagen, dass es sich lediglich um meine Interpretation einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz handelt.

Wer nach mehr als 185 Tagen dann doch nach Deutschland zurückkehrt, hat in Rheinland-Pfalz deshalb vielleicht ein wenig bessere Karten als in anderen Bundesländern.

Vorausgesetzt natürlich immer, er liefert den Behörden in Deutschland keine Beweise, dass die Einhaltung der 185 Tage Regelung nicht stimmen könnte.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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strichachtdoktor
Beitrag 10.11.2004, 20:55
Beitrag #428


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Hallo Uwe W., koenntest Du mir vielleicht die OVG-RLP-Entscheidung mal zukommen lassen ? Kenne ich nicht und den Link oben (ist es das ?) bekomme ich nicht geoeffnet.
Merci, Joe


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Uwe W
Beitrag 10.11.2004, 21:08
Beitrag #429


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@strichachtdoktor:

Ich meinte den in meinem Posting vom 27.10. um 23:54 bereits vollständig wiedergegebenen Beschluss des OVG Koblenz.
hier klicken (Quelle: fahrerlaubnisrecht.de)

4 Postings weiter hast Du doch selber gepostet. wink.gif


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Cabarete
Beitrag 10.11.2004, 22:53
Beitrag #430


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Tut mir leid, aber das hin und her um die 185 Tage ist doch soweit verständlich, daß ich dem Polizisten in D. nicht verpflichtet bin, Auskunft zu geben, ob ich das eingehalten habe. Die Entscheidung, ob eine FE gemacht werden darf, trifft das Land, in dem ich mich zum Führerschein anmelde. Diese Entscheidung trifft nicht der liebe MPU Befürworter auf dem Landratsamt, wo ich gemeldet bin.
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strichachtdoktor
Beitrag 10.11.2004, 23:37
Beitrag #431


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Zitat
Ich meinte den in meinem Posting vom 27.10. um 23:54 bereits vollständig wiedergegebenen Beschluss des OVG Koblenz.
hier klicken (Quelle: fahrerlaubnisrecht.de)

4 Postings weiter hast Du doch selber gepostet.


YEPP ... - muss zugeben, das so nicht verstanden zu haben. OK, alles klar. Danke.
cool.gif

Zitat
Die Entscheidung, ob eine FE gemacht werden darf, trifft das Land, in dem ich mich zum Führerschein anmelde. Diese Entscheidung trifft nicht der liebe MPU Befürworter auf dem Landratsamt, wo ich gemeldet bin.


Warum soll es nach EU-Richtlinie zur 185-Tage-Regelung richtig sein, in Deutschland (beim LRA) gemeldet zu sein und trotzdem in einem anderen EU-Land einen FS zu machen ???
Also: So kann man das alles nun wirklich nicht machen ...
Man muss WENIGSTENS in Deutschland abgemeldet sein - nur so kann man einigermassen sicherstellen, dass Deutschland nicht fuer Dich zustaendig ist. Auch wenn das noch nicht erklaert, warum das ausgesuchte EU-Land zustaendig sein soll - das macht dann die Anmeldung in dem entsprechenden Land.

Bist Du in D gemeldet, trifft die Entscheidung pro/contra MPU die Behoerde, die fuer Dich zustaendig ist - und das ist eine deutsche ...


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Gast_Gast_Jimmy_*
Beitrag 11.11.2004, 09:07
Beitrag #432





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..../8...... mit der 185 tage - regelung sehe ich etwas anders....auch mit einem zweitwohnsitz im ausland, kann ja mein lebensmittelpunkt eben in diesem ausland sein, auch wenn ich in D noch gemeldet bin... aber egal ob 185 tage hier oder da,
die behörde kann nach wissen des eu-fs nationales recht anwenden und eine mpu verlangen wenn die zweifel der nichteignung nicht ausgeräumt sind ! wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 11.11.2004, 11:07
Beitrag #433


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Zitat
auch mit einem zweitwohnsitz im ausland, kann ja mein lebensmittelpunkt eben in diesem ausland sein, auch wenn ich in D noch gemeldet bin...


Es gibt keinen "Zweitwohnsitz im Ausland". Jedenfalls nicht so, wie man Zweitwohnsitz gemeinhin versteht. Man kann im Ausland einen weiteren Hauptwohnsitz haben. Jedenfalls fuer das Ausland. In Deutschland ist dieser - solange man sich ueberwiegend (mehr als 185 Tage) in D aufhaelt - ohne Belang. Interessant wird es fuer die Steuer, wenn man weniger als 185 Tage in D ist - siehe Boris B.

Zitat
die behörde kann nach wissen des eu-fs nationales recht anwenden und eine mpu verlangen wenn die zweifel der nichteignung nicht ausgeräumt sind !


Ja, das behaupten einige. Ich denke nicht, dass das nicht so ist. Wir werden sehen. Ist die Anordnung einer EU-Behoerde tatsaechlich voll mit der einer D-Behoerde gleichzusetzen, so duerfte eine MPU nicht mehr angeordnet werden, da die alten Gruende fuer die Entziehung keine Rolle mehr spielen sollten - auf jeden Fall, wenn der ausstellenden EU-Behoerde die Entziehung und die Gruende bekannt waren, denn dann waere es quasi eine EU-Wiedererteilung, welche genauso zu handhaben waere, wie eine D-Wiedererteilung.

Aber wie gesagt: Da scheiden sich die Geister ...


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strichachtdoktor
Beitrag 11.11.2004, 11:09
Beitrag #434


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Zitat
Ich denke nicht, dass das nicht so ist.

Ich verspreche, die doppelte Verneinung zu ueben ... blushing.gif
Soll natuerlich heissen:
Ich denke nicht, dass das so ist.
wavey.gif


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mirko1
Beitrag 11.11.2004, 11:16
Beitrag #435


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ja was nun?
ich dachte es reicht wenn ich z.b eine Freundin in CZ habe
und öfters bei ihr zu besuch bin und somit mein lebensmittelpunkt
bei Ihr habe, ohne in CZ angemeldet zu sein müsste das als
Einhaltung der 185 tage Regelung gelten?

zwecks MPU, muss ich mir erst was neues mit meiner EU-FS leisten bevor
D von mir ne MPU verlangen kann? oder reicht ne alte geschichte aus?

habe alle beiträge gelesen aber klar ist es für mich nun noch immer nicht.

Ich habe zwar die EU-FS-CZ gemacht doch fahren ist so ne sache, darf ich? darf ich nicht? darf ich nur solange bis zu ersten kontrolle? allso mit neuerteilten FS trotzdem die hosen voll, super D.
hoffentlich kommt bald klarheit in die Geschichte, so das wir alle zu 100% wissen
wo wir dran sind.
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strichachtdoktor
Beitrag 11.11.2004, 14:29
Beitrag #436


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Zitat
ich dachte es reicht wenn ich z.b eine Freundin in CZ habe
und öfters bei ihr zu besuch bin und somit mein lebensmittelpunkt
bei Ihr habe, ohne in CZ angemeldet zu sein müsste das als
Einhaltung der 185 tage Regelung gelten?


Verlobe Dich mit einer Tschechin, ziehe bei ihr ein, melde Dich an. Wenn Du Deinen Job behaelst aber regelmaessig - wenn nicht taeglich - nach CZ, also nach Hause, faehrst, DANN hast Du gute Karten. Vielleicht sieht das eine Behoerde anders - ein Gericht wird sicher anerkennen, dass Dein Lebensmittelpunkt in CZ liegt.

Zitat
zwecks MPU, muss ich mir erst was neues mit meiner EU-FS leisten bevor
D von mir ne MPU verlangen kann? oder reicht ne alte geschichte aus?


Das ist nicht klar. Aber mit tschechischem Wohnsitz kann Dir so schnell eigentlich nichts passieren.

Zitat
habe alle beiträge gelesen aber klar ist es für mich nun noch immer nicht.


... weil die Rechtslage alles andere als eindeutig ist. Das Beste, was man als Betroffener im Augenblick tun kann, ist, man nutzt das Chaos so optimal fuer sich aus - unter maximaler Beachtung der Regeln, die einem nutzen ...

Zitat
Ich habe zwar die EU-FS-CZ gemacht doch fahren ist so ne sache, darf ich? darf ich nicht? darf ich nur solange bis zu ersten kontrolle? allso mit neuerteilten FS trotzdem die hosen voll, super D.
hoffentlich kommt bald klarheit in die Geschichte, so das wir alle zu 100% wissen
wo wir dran sind.


Du darfst fahren. Mit dem auslaendischen Wohnsitz sowieso. Auf jeden Fall bis zur ersten Kontrolle und bis zu einem Schreiben der deutschen Behoerden. Danach muss man dann sehen, was in dem Schreiben steht - wenn eines kommt.
Es ist typisch Deutschland: Es ist eigentlich erlaubt, aber ...

Eine Rechtschutzversicherung ist jedenfalls Pflicht - oder willst Du Dich bankrott prozessieren ?


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Gast_sahne_*
Beitrag 11.11.2004, 18:55
Beitrag #437





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hallo,angenommen ich habe einen 2.wohnsitz in polen,natürlich nur auf dem papier,und ich fahre jetzt erstmal mit der polnischen fleppe nicht.nach einem jahr fahre ich dann,oder erst nach zwei jahren,wie wollen die nachprüfen ob ich vor was weiss ich nicht wievielen jahren dort 185tage gelebt habe?stelle mir das recht schwierig vor!
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Gast_snake_*
Beitrag 12.11.2004, 00:06
Beitrag #438





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Hallo,

ich habe mich jetzt mehrere Tage durch diesen Thread gelesen und will
jetzt auch was loswerden. wavey.gif

Also m. E. ist es vollkommen klar das D auch Eu-Fe mit MPU`s belegen
wird da es eine viel zu grosse einnahme Quelle ist als das man diese
Kampflos aufgeben wird.

Das Problem ist m. E. auch nicht die Tauglichkeitprüfung selbst sondern
die Mafia methoden die angewendet werden!

Ich persönlich kenne einen Fall der 3 x den Fs abgenommen bekommen hat,
und jedesmall die MPU auf anhieb packte.
Er sagte er hatte sein Verkehrspsycho sei echt cool und kenne die Leiterin
der MPI sehr gut und mit ihrem Mann würde er Goolfen gehen (das Geld
für den Psycho hatt ihm auch nicht sonderlich weh getan!).

Eine zweit Person die ich kenne hatte nicht das geld für Verkehrspsycho und
Vorbereitungskurs und ist prompt durchgefallen!
Der Hammer an der Story ist da es um Punkte ging das die MPU fast 2 Jahre
nach dem Delkten passierte (2 x geblitzt), und er solange den FS hatte so auch
während der MPU.
Als er dann bei der MPU durchgefallen war wurde festgestellt das er ja zur Zeit
im Besitz einer FE ist.
Es wurde dann ausgeführt dass er bis die benachrichtigung der Führerschstelle
kämme noch dammit fahren dürfe da es keine bedänken gäbe die es rechtfertigen
würden im die FE sofort zu entziehen. ???????? ranting.gif ???????????

Er durfte dann noch knapp 3 Monate fahren bis er auf Bus u. Bah umsteigen musste.

Also ganz klar Mafia methoden, es geht nur um Geld und eine Krähe hakt der
anderen kein Auge aus u. wer genug Geld hatt u. die richtigen Leute kennt
hatt es einfacher!

Genau diese Methoden verstossen gege das gleichheits Gebot!

Ich denke das Herr K. noch keine Aufforderung zur MPU hatte liegt einfach nur
daran, dass die Behörden wissen dass ein guter Anwalt auf seiner seite steht
das der mann auch bis zu eu-gh geht und das es dem mann warschlich viel einfacher fallen wird als jedem anderen EU-FS Eigentümer wieder in recht
kurzer zeit vor dem Eu-gh gegen D zu klagen da er wegen genau dieser Sache
(o. k. ist auslegungs Sache) genau dort war.

Also was ich sagen will ist nur das sich woh noch etlich EU-FE Inhaber mit
D streiten werden müssen bis diese Methoden geändert werden (D lässt sich nicht
einfach seinen Goldesel kaputt machen).

mfg

snake
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Gast_snake_*
Beitrag 12.11.2004, 00:15
Beitrag #439





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Hallo ich noch mal,

ich habe mir noch mal meinen Artikel durchgelesen und er strotz vor fehlern.

schäm .............. blushing.gif .................


also hier noch mal ein Teil der wohl nicht zu verstehen war.



Er sagte sein Verkehrspsycho sei echt cool und kenne die Leiterin
der MPI sehr gut und mit ihrem Mann würde er Goolfen gehen (das Geld
für den Psycho hatt ihm auch nicht sonderlich weh getan!).

Ist jetzt einzeln zwar aus dem Zusammenhang gerissen aber mit dem Text
von oben ist wohl klar was gemeint ist

ciao
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 12.11.2004, 16:27
Beitrag #440





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Zitat (Uwe W @ 10.11.2004, 18:08)
Nach dem Rechtsempfinden von Herrn Kalus lässt sich die OVG-Koblenz-Rechtsprechung aber gerade nicht auf EU-Führerscheine übertragen.

Das OVG nimmt ja Bezug auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes.

Schon vor dem Urteil gab es nur gleich schutzwürdige EU-Führerscheine, zwar nach unterschielichen nationalen Vorschriften in den einzelnen Mitgliedsländern ausgestellt.

Die Kalus Überlegung einer besonderen Schutzwürdigkeit in D. ausgestellter EU-FE/FS im Vergleich zu EU-FS anderer Ausstellungsstaaten gehen ins Leere.
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strichachtdoktor
Beitrag 13.11.2004, 00:53
Beitrag #441


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Zitat
Die Kalus Überlegung einer besonderen Schutzwürdigkeit in D. ausgestellter EU-FE/FS im Vergleich zu EU-FS anderer Ausstellungsstaaten gehen ins Leere.


... und wenn es nur ist, weil der Eu-GH ja festgestellt hat, dass die Verwaltungsakte auslaendischer Behoerden denen deutscher Behoerden gleichzusetzen ist. Das wuerde ja keinen Sinn machen, wenn es bei den Produkten dieser Verwaltungsakte - hier: den Fuehrerscheinen - Unterschiede geben wuerde.
Warum sollte es eine unterschiedliche Schutzwuerdigkeit (bei in der EU gleichwertigen "Partnern") geben ? Macht hinten und vorne keinen Sinn ...


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ingolino
Beitrag 13.11.2004, 10:20
Beitrag #442


Neuling


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Hallo ich blick hier nicht mehr durch,
Mir ist 1993 die FE wegen zu vieler Punkte abgenommen worden. Im Jahr 2000
habe ich in den Niederlanden einen neuen Lappen gemacht da ich dort gewohnt und gearbeitet habe und bin prompt in D angehalten worden. Das verfahren wurde eingestellt aber mir wurde gleichzeitig untersagt in D ein pkw zu fuehren. Daran habe ich mich natuerlich nicht gehalten weil ich ja schliesslich in ganz Europa fahren darf so dachte ich zumindest. Ende 2002 bin ich wieder nach D umgezogen und versuchte nun meine niederlaendischen FE umzuschreiben was aber nicht moeglich war ohne eine MPU vorzuweisen . Vor eineinhalb .Jahren wurde ich erneut angehalten mit dem Ergebnis , Fahren ohne FE,macht dann wieder 500 euronen Strafe . Was nuetzt mir jetzt noch
meine auslaendische FE wenn ich doch jedesmal bestraft werde sobald ich angehalten werde ???????
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 11:09
Beitrag #443


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Zitat
Was nuetzt mir jetzt noch
meine auslaendische FE wenn ich doch jedesmal bestraft werde sobald ich angehalten werde ???????


Kurz gesagt: In D gar nichts.

Zitat
Das verfahren wurde eingestellt aber mir wurde gleichzeitig untersagt in D ein pkw zu fuehren. Daran habe ich mich natuerlich nicht gehalten weil ich ja schliesslich in ganz Europa fahren darf so dachte ich zumindest.


Wie Du vermutlich bereits gemerkt hast, ein Trugschluss. Das ist genau die Problematik, die auch bzgl. der CZ und PL-FE heiss diskutiert wird. Du hast zwar eine EU-FE erworben, aber die FEB hat Dir untersagt, in D ein Fahrzeug zu führen (wohl unter Berufung auf Eignungszweifel).

Dieses Risiko geht jeder ein, der versucht, durch eine EU-FE einer MPU zu entgehen (auch wenn bei Dir wohl zumindest die 185-Tage Regelung kein Problem darstellt).

Zitat
und bin prompt in D angehalten worden


Die interessante Frage ist jetzt: War es eine Routinekontrolle oder wurde etwas festgestellt (Alk, BtM oder sonstwas?) ?


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caleb
Beitrag 13.11.2004, 11:17
Beitrag #444


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der thread heisst "eugh urteil vom 29.4.04" ! davor, so wie bei dir, war die rechtslage noch bedeutend anders, deshalb dein ganzer ärger mit den behörden. aber da dein fs ja nach eu richtlinien ausgestellt wurde dürftest du hier eigentlich wieder fahren. die frage ist ob dir die brd die benutzung deines eu-fs untersagt hat. wenn ja ist es wahrcheinlich zu spät und du kommst um eine mpu nicht herum.


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bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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ingolino
Beitrag 13.11.2004, 11:17
Beitrag #445


Neuling


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es war tatsaechlich eine routinekontrolle und es waren keine verbotenen Mittel
im Spiel. Ergaenzend muss ich wohl anmerken das ich wohl wegen verstoss gegen das Btm G IM jAHRE 96 verurteilt worden .Im anschluss meiner Haftstrafe habe ich eine Langzeittherapie abgeschlossen und bin seit dem nie mehr unangenehm aufgefallen und werde auch nicht substituiert oder so ....
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 11:18
Beitrag #446


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Zitat
aber da dein fs ja nach eu richtlinien ausgestellt wurde dürftest du hier eigentlich wieder fahren. die frage ist ob dir die brd die benutzung deines eu-fs untersagt hat.


Er darf natürlich nicht mehr fahren, weil:

Zitat
Das verfahren wurde eingestellt aber mir wurde gleichzeitig untersagt in D ein pkw zu fuehren.


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mirko1
Beitrag 13.11.2004, 11:21
Beitrag #447


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@ingolino

das war bei dir auch alles vor dem 29.04.04
ab 29.04.04 sieht das anders aus.

xdiver die 185 tage sind sowiso für keinen ein problem,
das auf dem papier nach zu weisen ist doch einfach.

@ingolino
mach doch einfach einen neuen CZ oder PL-FS, der zählt dann
aufjedenfall wieder bis zur ersten kontrolle.
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 11:24
Beitrag #448


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Zitat
xdiver die 185 tage sind sowiso für keinen ein problem,
das auf dem papier nach zu weisen ist doch einfach.


Nimm das nicht so einfach. Wie schon gesagt, nur eine Meldebescheinigung lässt sich ebenso leicht widerlegen wie selbige vorzulegen.

Zitat
das war bei dir auch alles vor dem 29.04.04
ab 29.04.04 sieht das anders aus.


Das steht ja wohl noch nicht so ganz fest..... whistling.gif


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caleb
Beitrag 13.11.2004, 11:24
Beitrag #449


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ingolino, thats life. kein führerschein der welt gibt dir wieder die möglichkeit in brd zu fahren. ausser einem deutschen, welcher eine mpu voraussetzt. du hättest dich besser informieren sollen, bevor du sowas durchziehst. spätestens nach dem 1. urteil, welches ziemlich mild war, aber du hast dich nicht dran gehalten. was hast du dir dabei nur gedacht? hat dir dein anwalt nicht geraten solche spielchen zu unterlassen?


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ingolino
Beitrag 13.11.2004, 11:28
Beitrag #450


Neuling


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Tja Caleb,
der eine sagt dies und der andere das.
Im nachhinein haette ich wohl bis vor den europaischen Gerichtshof ziehen muessen und haette wohl auch recht gekriegt .
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mirko1
Beitrag 13.11.2004, 11:29
Beitrag #451


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es reicht wenn ich angebe
ich habe ne freundin in CZ und
war öfters als 185 tage in CZ ohne gemeldet zu sein
benötige ich nur die adresse der sogenannten freundin.
das zu wiederlegen ist eben nicht für d möglich.

eine schriftliche (meldebestätigung) in CZ ist nicht nötig.
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 11:32
Beitrag #452


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Zitat
Im nachhinein haette ich wohl bis vor den europaischen Gerichtshof ziehen muessen und haette wohl auch recht gekriegt


Das steht noch nicht fest. Über diese Thematik hat der EuGH noch keine Entscheidung fällen müssen.


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caleb
Beitrag 13.11.2004, 11:35
Beitrag #453


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ingolino, in deinem fall, sollte niemand, der von seiner glaubwürdigkeit was hält, was anderes sagen. du bist bereits verurteilt. das darfst du nicht vergessen, du darfst in brd nicht mehr fahren, ohne mpu. ich rate dir dringend davon ab, hier nochmal mit deinem holl. fs zu fahren.... die strafe wird härter als bisher sein police.gif police.gif


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Beitrag 13.11.2004, 11:36
Beitrag #454


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@Caleb

Ich dachte nicht, dass wir mal einer Meinung sein würden, aber in diesem Fall: Volle Zustimmung! wavey.gif


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ingolino
Beitrag 13.11.2004, 11:39
Beitrag #455


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Also X Driver ,
Mit welchem Recht konnte mir die BRD im jahre 2003 Ueberhaupt verbieten mit einem
EU-NL in D zu fahren den sie haetten ihn laut EUrecht anerkennen muessen.
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 11:43
Beitrag #456


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Zitat
Mit welchem Recht konnte mir die BRD im jahre 2003 Ueberhaupt verbieten mit einem
EU-NL in D zu fahren den sie haetten ihn laut EUrecht anerkennen muessen.


Nach noch gültiger Rechtsauffassung (2003 um so mehr) geht das nach § 46 Abs. 3 FeV. wavey.gif


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mirko1
Beitrag 13.11.2004, 11:46
Beitrag #457


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ingolino mach einfach
einen neuen CZ oder PL-FS
der zählt dann aufjedenfall erstmal

mit deiner NL-FS würde ich auch nicht mehr fahren.
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 11:47
Beitrag #458


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Zitat
ingolino mach einfach
einen neuen CZ oder PL-FS
der zählt dann aufjedenfall erstmal


Das stimmt so nicht. Momentan darf ingolino mit keiner FE der Welt hier fahren. Hinzu kommt, dass er noch im Besitz einer FE ist, ihm also weder PL noch CZ eine neue ausstellen dürfen.


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mirko1
Beitrag 13.11.2004, 11:49
Beitrag #459


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xdiver wo steht geschrieben das man keine 2 haben darf=?
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ingolino
Beitrag 13.11.2004, 11:49
Beitrag #460


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Soll also heissen,
haette ich mit meinem lappen bis jetzt gewartet mit dem umschreiben und waere nicht weiter gefahren ,koennte ich den jetzt problemlos umschreiben, oder wie ???
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 11:55
Beitrag #461


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@ mirko1

Ich empfehle Dir die Lektüre des Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein
. wavey.gif

@ingolino

Zitat
haette ich mit meinem lappen bis jetzt gewartet mit dem umschreiben und waere nicht weiter gefahren ,koennte ich den jetzt problemlos umschreiben, oder wie ???


Nein. Da die Nutzung der FE in D bereits untersagt war, wäre die Umschreibung jetzt abgelehnt worden.


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ingolino
Beitrag 13.11.2004, 12:01
Beitrag #462


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OKAY Leute ,
ihr habt mir zwar keinen Mut gemacht,
trotzdem Danke
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caleb
Beitrag 13.11.2004, 12:07
Beitrag #463


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joar @xdiver, du bist ja ein erklärter eu-fs-mpu-umgehen gegner... trotzdem sollten wir bedenken das dies hier eine reine diskussion ist, wobei beide seiten doch schlagfertige argumente haben und zumindest in diesem fall scheiden sich keine geister smile.gif

übrigens habe ich eine anfrage an die cz-botschaft geschrieben, diese sollte zumindest etwas klarheit schaffen bezüglich der 185 tage regelung und übergangsfrist. da ich bereits das gesamte EU-info netz durchforstet habe, ohne irgendwelche hinweise auf umsetzungen, vorschläge der komission, rein gar nichts....


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Beitrag 13.11.2004, 12:09
Beitrag #464


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Zitat
obei beide seiten doch schlagfertige argumente haben und zumindest in diesem fall scheiden sich keine geister


exakt wink.gif

Zitat
übrigens habe ich eine anfrage an die cz-botschaft geschrieben


Habe ich gelesen. Gute Initiative. Allerdings frage ich mich, was ausgerechnet die Dt. Botschaft damit zu tun hat. Die Infostelle der europäischen Kommission wäre vielleicht besser gewesen.... think.gif


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mirko1
Beitrag 13.11.2004, 12:21
Beitrag #465


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wir wäre es wenn ingolino seinen NL-FS
an NL abgibt und dann einen neuen CZ oder PL-FS machen würde=?
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 12:24
Beitrag #466


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Zitat
an NL abgibt und dann einen neuen CZ oder PL-FS machen würde=?


Da kommt es wieder drauf an, was in dem Nutzungsverbot gestanden hat. Nach meinem Dafürhalten würde sich an der Situation nichts ändern, da m.W. nur eingetragen ist, dass er in D kein Fahrzeug führen darf, nicht aber, mit welchem Papier.

Da lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren. Genau weiss ich das nicht.


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caleb
Beitrag 13.11.2004, 12:25
Beitrag #467


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zumindest steht auf der seite der deutschen botschaft prag, welche voraussetzungen zu erfüllen sind um einen gültigen führerschein in cz zu erwerben. daher denke ich, das die botschaft gerade im bezug darauf, dass viele deutsche nach cz gehen um einen fs zu erwerben, einige infos hat. im übrigen, das was die kommission weiss, sollte zumindest im bezug zur cz, auch die cz wissen.

wenn du die email adresse der komission hast, dann teile sie mir mit, ich werde auch dort eine anfrage starten.


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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 12:30
Beitrag #468


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Versuche es doch mal hier, vielleicht sogar telefonisch hier. wavey.gif


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caleb
Beitrag 13.11.2004, 13:01
Beitrag #469


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so die anfrage an die kommission ist unterwegs smile.gif

unter dem deckmantel ich studiere jura und möchte einige infos zu meiner diplom arbeit, thema "eu führerschein". tongue.gif tongue.gif


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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 13:02
Beitrag #470


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Dann hoffe ich mal, dass die Jungs sich nicht im Jurastudium in D auskennen. Das endet nämlich mit einem Staatsexamen und nicht mit einer Diplomarbeit... whistling.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 12:09