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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Andreas
Beitrag 13.11.2004, 15:30
Beitrag #471


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Zitat (XDiver @ 13.11.2004, 12:24)
Nach meinem Dafürhalten würde sich an der Situation nichts ändern, da m.W. nur eingetragen ist, dass er in D kein Fahrzeug führen darf, nicht aber, mit welchem Papier.

Mit großer Sicherheit ist dieser Bescheid so formuliert. dry.gif


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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 15:46
Beitrag #472


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Danke an den Fachmann für Bescheide und genervte Antragsteller.... rofl1.gif laugh2.gif laugh.gif


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Karlos
Beitrag 13.11.2004, 20:20
Beitrag #473


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Wenn ich jetzt den Schein in CZ mache, reicht es aus wenn ich erst in 5 Monaten die 185 Tage in CZ bin? Oder muss ich erst 185 in CZ gewesen sein um in D fahren zu dürfen?


Grüsse Karlos


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strichachtdoktor
Beitrag 13.11.2004, 21:10
Beitrag #474


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Mit jeder neuen EU-Fahrerlaubnis wird das Recht NEU erteilt, in allen Staaten der EU den Klasseneintraegen im Fuehrerschein gemaess am Strassenverkehr teilzunehmen und das Recht gilt ab Erteilung der FE bzw. ab Aushaendigung des FS.

Also muss jeder Fuehrerschein einzeln entzogen bzw. im Gebrauch untersagt werden.

Deutschland ist nicht berechtigt, die Teilnahme am Strassenverkehr ohne zeitliche Begrenzung - wie sie bei einer Sperrfrist besteht - zu verbieten und muss zunaechst jeden auslaendischen EU-FS, der rechtskraeftig nach der Sperrfrist erteilt wurde, anerkennen weil die Anordnungen einer auslaendischen Behoerde denen einer deutschen gleichzusetzen sind.

Dieses allgemeine Nutzungsverbot irgendeiner Fahrerlaubnis, also das generelle Verbot am Strassenverkehr teilzunehmen, gibt es m.W. ohne Sperre ueberhaupt nicht in der EU - und in Deutschland wird es zwar gelegentlich praktiziert, ist aber seit dem Urteil vom 29.04. EuGH rechtswidrig.

Es muss im Einzelfall geprueft werden, ob und warum, bzw. warum nicht, eine FE anerkannt oder eben nicht anerkannt werden muss. Die Versagung einer deutschen Behoerde ist zudem keine "Sperrfrist"; so kann also direkt nach der Versagung durch eine deutsche Behoerde ein FS im EU-Ausland gemacht werden, sofern die Bedingungen dort erfuellt sind. Ist der Wohnsitz im EU-Land, welches erteilt hat, darf bis zu sechs Monate von der EU-FE in Deutschland Gebrauch gemacht werden, sofern dort (in D) kein Wohnsitz begruendet wird. Da koennen die Deutschen ohne eine neue Straftat gar nichts dran machen ...


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cleo
Beitrag 14.11.2004, 16:48
Beitrag #475


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Dies habe ich bei EU-Fahrschulservice gelesen:

Wir haben in der Deutschen Botschaft in Prag nachgefragt zum Thema Führerschein im Ausland und haben um Informationen gebeten.

Susanne Migliorini
Rechts- und Konsularreferat
Botschaft Prag
Tel. 257 113-264

Zitat:
Fahrschule für Ausländer

Auskunft vom Verkehrsministerium, Hauptabteilung für die Angelegenheiten der Fahrer, Herrn Lilo, Tel. 9722 31464:

Ein Ausländer ohne Wohnsitz in der Tschechischen Republik kann hier eine Fahrschule besuchen und den Führerschein erwerben, wenn er die gesetzlichen Bedingungen dafür erfüllt:
• Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärzliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss
• Er muss das vorgeschriebene Alter erreicht haben
• Wenn der Führerschein z.B. um die Gruppe C erweitert werden soll, so muss der Kandidat die niedrigere Stufe B besitzen
• Bei der Prüfung muss ein beim Kreisgericht eingetragener Dolmetscher anwesend sein (beim Unterricht gilt der Lehrer der Fahrschule, der eine Fremdsprache spricht, als Dolmetscher, bei der Prüfung muss aber ein offizieller Dolmetscher anwesend sein).

In den Fahrschulen gelten Marktpreise, der Preis entspricht meistens der Qualität des Unterrichts, es sei nicht empfehlenswert, eine besonders billige Fahrschule zu wählen.


Ves 1.7.2004
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strichachtdoktor
Beitrag 14.11.2004, 20:16
Beitrag #476


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Zitat
• Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärzliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss
• Er muss das vorgeschriebene Alter erreicht haben
• Wenn der Führerschein z.B. um die Gruppe C erweitert werden soll, so muss der Kandidat die niedrigere Stufe B besitzen
• Bei der Prüfung muss ein beim Kreisgericht eingetragener Dolmetscher anwesend sein (beim Unterricht gilt der Lehrer der Fahrschule, der eine Fremdsprache spricht, als Dolmetscher, bei der Prüfung muss aber ein offizieller Dolmetscher anwesend sein).


Minimaler gehts nimmer ...
In eigenem Interesse sollte man 6 Monate im Land leben - sonst gibts garantiert Aerger. Die Tschechen halten sich ja nicht mal ansatzweise an die 185-Tage-Regelung und verteilen die Karten quasi blanko ... Dann sollte man das in die eigenen Haende nehmen und sich anmelden - besser auch da sein.


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 09:58
Beitrag #477


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.11.2004, 20:16)
In eigenem Interesse sollte man 6 Monate im Land leben - sonst gibts garantiert Aerger. Die Tschechen halten sich ja nicht mal ansatzweise an die 185-Tage-Regelung und verteilen die Karten quasi blanko ... Dann sollte man das in die eigenen Haende nehmen und sich anmelden - besser auch da sein.

Ich teile hier ausnahmsweise mal Deine Meinung nicht Doc.

CZ hält sich nicht an die 185 Tage Regelung okay, aber CZ hat hier
die EU-Richtlinie auch noch nicht in nationales Recht umgesetzt, wahrscheinlich Anfang 2005.

Sehe hier folglich also kein Problem, da ich nicht gegen irgendwelches Recht verstoßen habe, sondern die Auflagen erfüllt habe die mir von CZ auferlegt wurden, nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe hier nicht einmal versucht eine falsche Sachlage vorzutäuschen (Scheinwohnsitz) etc., sondern mich strikt an Tschechisches Recht gehalten.

Es steht ja auch so im Urteit des EUGH, das der Führerscheininhaber nicht für evtl. Formfehler der entsprechenden Behörden, bzw. des Ausstellenden Landes
haftbar gemacht werden kann.

Unter welchen Kriterien CZ Führerscheine ausstellt ist nicht Problem des Erwerbers sondern des Ausstellers.
Solange der Erwerber keine falschen Angaben macht und sich strikt an díe Vorschriften des entsprechenden Landes hält, sehe ich da kein Problem.

Man kann schlecht vom Erwerber eines Führerscheins erwarten, das er zwischen EU-Recht und Nationalem Recht unterscheiden kann, und dann auch noch weiss was nun richtig ist.

Die Führerscheine die z. Zt. in CZ gemacht wurden, werden mit Sicherheit nicht aufgrund der 185 Tage Regelung wieder einkassiert und D wird sie auch nicht aufgrund dessen für ungültig in Deutschland erklären dürfen, darauf wurde aber auch schon im Urteil des EUGH eingegangen.
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Tortenjan
Beitrag 16.11.2004, 11:53
Beitrag #478


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Zitat (pascal344 @ 16.11.2004, 09:58)
Die Führerscheine die z. Zt. in CZ gemacht wurden, werden mit Sicherheit nicht aufgrund der 185 Tage Regelung wieder einkassiert und D wird sie auch nicht aufgrund dessen für ungültig in Deutschland erklären dürfen, darauf wurde aber auch schon im Urteil des EUGH eingegangen.

Da wäre ich mir nicht so sicher Hinter den Kulissen sind mehrere Bundesministerien schon heftig am arbeiten, und da D der größte Zahler in der EU ist dürfte das auch nicht ganz sinnlos sein.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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strichachtdoktor
Beitrag 16.11.2004, 11:56
Beitrag #479


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Ich denke, dass man da ruhig etwas vorsichtiger sein sollte ...

Also, es stimmt natuerlich, dass der Fuehrerschein von tschechischer oder polnischer Seite aus auch dann gueltig ist, wenn man die Eu-Ri-Li nicht erfuellt. Denn diese nach nationalen Kriterien erteilten Fuehrerscheine koennen ja (im Augenblick) gar nicht anders erteilt werden als so, wie sie erteilt werden.

Aber: Die Erwerber moechten ja damit nicht nur in Tschechien oder Polen fahren, sondern ueberall in der EU, mutmasslich vor allem in Deutschland. Und Deutschland haelt sich an die 185-Tage-Regelung und erwartet, dass sich jeder andere auch daran haelt.

Die "Aussenwirkung" eines nach Minimalkriterien ausgestellten "Ost-Fuehrerscheins" wird in Deutschland quasi "ewiges Gezeter" sein und deshalb wahrscheinlich alle moeglichen Gerichte auf Jahre hinaus beschaeftigen. Der Besitzer eines Fuehrerscheines aus diesen betroffenen Laendern tut daher n.m.M. nur gut daran, wenn er die 185 Tage freiwillig aussitzt. Mit der anzunehmenden Folge, dass jeder Versuch deutscher Behoerden, den Schein zu kassieren schon im ersten Rechtszug scheitert ...

Damit stellt der Inhaber des FS fuer sich klar, dass er von irgendwelchen deutschen Massnahmen bezueglich dieser Fuehrerscheine niemals betroffen sein wird und verbessert seine Rechtsposition gegen Deutschland erheblich. Denn die Fuehrerscheine, die unter freiwilliger Beachtung der Ri-Li - also waehrend eines mindestens sechsmonatigen Aufenthaltes inkl. Wohnsitz und Abmeldung in D - erworben wurden, sind nicht nur nach geltendem auslaendischen Recht rechtsgueltig erteilt worden, sondern sind auch nach geltendem deutschen bzw. EU-Recht unangreifbar.

In diesem Sinne war mein Hinweis zu verstehen.
Zitat
Dann sollte man das in die eigenen Haende nehmen und sich anmelden - besser auch da sein.


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 12:22
Beitrag #480


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Ich halte mich da strikt ans Urteil und dort steht ganz klar:


Im Ausland erworbene EU-Führerscheine sind [B]grundsätzlich anzuerkennen, auch wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen Wohnsitz im Ausstellerstaat inne hatte.[/B]

Wenn nun das Ausstellerland die 185 Tage-Regelung nicht eingehalten hat,
kann der Erwerber da ja schonmal garnichts für.

Im Fall Kapper wurden doch die 185 Tage ebenfalls nicht eingehalten, seinen Führerschein hat er immer noch und eine MPU musste er auch nicht machen.
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Tortenjan
Beitrag 16.11.2004, 12:31
Beitrag #481


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Das ist zu kurz gelesen, etwas weiter im Text hist es nämlich "dieses ist alleine Sache des ausstellen Staates". wink.gif


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 12:32
Beitrag #482


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Zitat (Tortenjan @ 16.11.2004, 11:53)
Da wäre ich mir nicht so sicher Hinter den Kulissen sind mehrere Bundesministerien schon heftig am arbeiten, und da D der größte Zahler in der EU ist dürfte das auch nicht ganz sinnlos sein.

Tolles Argument, könnte man glatt so verstehen als wenn man der EU Bestechlichkeit vorwerfen würde, machen wir aber natürlich nicht.

Wo lebst Du überhaupt, das Du immer noch der Meinung bist, das die ganze EU vor dem Geldkrösus Deutschland kuschen würde?

Deutschland ist schon lange nicht mehr das Land, dem sie alle nacheifern wollen und auf das uneingeschränkt gehört wird.

D mit seinem überzogenen Ordnungsfimmel, Beamten und Bürokratiewahnsinn, ist
bestimmt eines der Länder die in der EU nicht gerade die meisten Sympathisanten hat.

Die EU möchte einen allg. Wirtschaftsaufschwung und da steht D zur Zeit mehr im Wege als es dabei nützlich ist mit seinen Paragraphen und Verordnungen.

So leicht lässt sich da keiner mehr was von D erzählen bzw. gefallen, die
Zeiten sind schon lange vorbei.

Das Land geht immer mehr wirtschaftlich den Bach runter, was meinste wieviel Lobby so ein Land da noch in der EU hat?
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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 12:38
Beitrag #483


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Zitat (Tortenjan @ 16.11.2004, 12:31)
Das ist zu kurz gelesen, etwas weiter im Text hist es nämlich "dieses ist alleine Sache des ausstellen Staates". wink.gif

Ebend, sehe da keinen Widerspruch. CZ ist der ausstellende Staat, wo ist also das Problem?

Warum hat Kapper seinen Führerschein noch?

Weder MPU-Verordnung noch Klage gegen Holland wegen nicht Einhaltung der 185 Tage???


Das Urteil ist eigentlich sowas von eindeutig, nur der Deutsche Amtsschimmel dem passt es nicht, frei nach dem Motto, es kann nicht sein, was nicht sein darf.
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strichachtdoktor
Beitrag 16.11.2004, 13:57
Beitrag #484


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Zitat
Im Fall Kapper wurden doch die 185 Tage ebenfalls nicht eingehalten, seinen Führerschein hat er immer noch und eine MPU musste er auch nicht machen.

Weisst Du das ganz genau, Pascal ?

Wie ich schon sagte: Grundsaetzlich hast Du ja Recht. Ich wuerde aber - "taete man mich fragen wink.gif "- jedem empfehlen, die 185 Tage aus "reinem Privatvergnuegen, zur eigenen Sicherheit," trotzdem einzuhalten, falls irgend moeglich ...


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 14:18
Beitrag #485


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Zitat (strichachtdoktor @ 16.11.2004, 13:57)
Zitat
Im Fall Kapper wurden doch die 185 Tage ebenfalls nicht eingehalten, seinen Führerschein hat er immer noch und eine MPU musste er auch nicht machen.

Weisst Du das ganz genau, Pascal ?

Wie ich schon sagte: Grundsaetzlich hast Du ja Recht. Ich wuerde aber - "taete man mich fragen wink.gif "- jedem empfehlen, die 185 Tage aus "reinem Privatvergnuegen, zur eigenen Sicherheit," trotzdem einzuhalten, falls irgend moeglich ...

Nee ganz genau weiss ich es nicht Joe, aber sonst hätten wir doch schon was gehört vom Fall Kapper oder meinste nicht?

Klar hast Du mit der 185 Tage-Regelung recht, wenn man kann ist es immer besser sie einzuhalten, aber wer kann das schon? Sehe halt auch bei Nichteinhaltung nicht ganz so schwarz.

Wer an der Grenze wohnt z.B. hat es da weitaus einfacher die Regelung einzuhalten, wäre auch wieder eine Ungleichbehandlung.

Wie auch immer, habe eben nochmal das Netz nach Pressemitteilungen durchsucht, immer die gleiche Geschichte sei es vom ADAC, MDR, ARD etc.


MPU Androhung und die 185 Tage-Regelung, ansonsten Führerscheinentzug bis hin zu Strafandrohungen ..... bla bal bla.

Die andere Seite sagt dann wieder alles wasserdicht.

Solange es keinen Fall gibt, wo dies offiziell passiert ist (MPU-Anordnung) werden wir nicht schlauer werden, letztendliche Klärung wird es wohl erst bei einer Klage
gegen die Anordnung geben.

Ich bin da ganz Deiner Meinung, und wäre mir auch ziemlich sicher, solch ein Verfahren zu gewinnen, aber wer hat schon die Zeit bis zum Ende des Verfahrens zu warten und solange wieder nicht zu fahren.

Ich lasse mich da jetzt jedenfalls nicht mehr verrückt machen, fahren und gut ist.

Der Deutsche lenkt eh nicht ein, bis er nochmal von der EU einen vor den Deckel bekommt, obwohl das Urteil mehr als klar ist.

Am besten nicht in ne Kontrolle geraten, Freitag Nacht und Samstag Nacht fahre ich garnicht.

Wenn sie dann in ca. 5 Jahren mal mitbekommen das ich ne Eu-Pappe habe, dan nwird sich das Thema hoffentlich erledigt haben wink.gif
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Andreas
Beitrag 16.11.2004, 14:22
Beitrag #486


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Zitat (pascal344 @ 16.11.2004, 14:18)
Nee ganz genau weiss ich es nicht Joe, aber sonst hätten wir doch schon was gehört vom Fall Kapper oder meinste nicht?

Dann sollte man so etwas auch nicht als Behauptung in den Raum stellen. dry.gif

Im übrigen könnte schon lange ein Verfahren gegen den Herrn K. angelaufen sein. Die zuständige FS-Stelle dürfte in diesem Fall aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte geben. Der Herr K. würde vermutlich auch zunächst stillhalten, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Sollte dieses Urteil gegen ihn ausfallen, würde er es sich auch nicht an die große Glocke hängen.


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 14:29
Beitrag #487


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Zitat (Andreas @ 16.11.2004, 14:22)
Dann sollte man so etwas auch nicht als Behauptung in den Raum stellen. dry.gif

habe ich auch nicht Andreas, oder sind Dir die Fragezeichen nicht groß genug?
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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 14:32
Beitrag #488


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Zitat (Andreas @ 16.11.2004, 14:22)
Sollte dieses Urteil gegen ihn ausfallen, würde er es sich auch nicht an die große Glocke hängen.

Nee Kapper wohl nicht, aber D ganz bestimmt wavey.gif
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Andreas
Beitrag 16.11.2004, 14:34
Beitrag #489


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Bis ein solches Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, gehen sicherlich noch einige Monate ins Land.


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 14:40
Beitrag #490


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Zitat (Andreas @ 16.11.2004, 14:34)
Bis ein solches Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, gehen sicherlich noch einige Monate ins Land.

also ich hätte nichts dagegen wenn ein solches Verfahren laufen würde, schließlich wäre dann hoffentlich alles abschließend geklärt, aber ich bezweifel das.

Wie gesagt schön wäre es, da K. meiner Meinung nach wieder Recht bekommen würde.
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Beitrag 16.11.2004, 19:52
Beitrag #491





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Zitat (pascal344 @ 16.11.2004, 12:32)
D mit seinem überzogenen Ordnungsfimmel, Beamten und Bürokratiewahnsinn, ist
bestimmt eines der Länder die in der EU nicht gerade die meisten Sympathisanten hat.

Lebst du gerne im Saustall?
Wenn nein dann wirst auch du eines Tages den Sinn von Ordnung verstehen.


Was dann den anderen Schwachfug betrifft, DIE Deutschen waren noch nie sonderlich beliebt in Europa, das einzige das alle immer ganz gerne von uns gesehen haben war die Mark.

Und was den Bach runter gehen betrifft dann solltest du dir vielleicht mal an die eigene Nase fassen, die Zeiten des unbegrenzten Luxus und der Staatlichen Vollkaskoabsicherung sind vorbei.
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caleb
Beitrag 16.11.2004, 23:06
Beitrag #492


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das ist die antwort der tschechischen botschaft in prag auf meine anfrage (s.u.)

*** Anmerkung Moderator:

Auf Wunsch des Autors Beitrag gelöscht


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 30.11.2004, 00:13


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Matte
Beitrag 16.11.2004, 23:36
Beitrag #493


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Zitat
so mein lieber andreas, willst du die kompetenz unserer botschaft in frage stellen?

Nein, aber die Kompetenz des Verfassers der Email.


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Andreas
Beitrag 17.11.2004, 07:18
Beitrag #494


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Dort steht doch nur wie man in der CZ den Führerschein erwerben kann. Die Problematik des § 46 FeV wurde nicht erwähnt, da der Verfasser diese Vorschrift vermutlich noch nicht einmal kennt (eine Deutsche Botschaft muß sich schließlich auch nicht mit dem deutschen FS-Recht auskennen).


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strichachtdoktor
Beitrag 17.11.2004, 08:07
Beitrag #495


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Zitat
Die Problematik des § 46 FeV wurde nicht erwähnt, da der Verfasser diese Vorschrift vermutlich noch nicht einmal kennt


Es wuerde mich nichtmal wundern, wenn der Verfasser sich nichtmal im EU-Recht auskennt. Ausschlaggebend fuer eine rechtliche Bewertung solcher Fragen und Auslegungsgrenzen fuer EU- und deutsches Recht kann nicht irgendein Botschaftsangehoeriger irgendeiner Vertretung im Ausland sein - weshalb der gesamte Amsatz schon fehllaeuft. Diese Antwort ist daher hoechstens eine Meinung ohne besonderen Wert.


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Andreas
Beitrag 17.11.2004, 08:09
Beitrag #496


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Beitrag 17.11.2004, 10:07
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Zitat (Guest @ 16.11.2004, 19:52)
Lebst du gerne im Saustall?
Wenn nein dann wirst auch du eines Tages den Sinn von Ordnung verstehen.


Was dann den anderen Schwachfug betrifft, DIE Deutschen waren noch nie sonderlich beliebt in Europa, das einzige das alle immer ganz gerne von uns gesehen haben war die Mark.

Und was den Bach runter gehen betrifft dann solltest du dir vielleicht mal an die eigene Nase fassen, die Zeiten des unbegrenzten Luxus und der Staatlichen Vollkaskoabsicherung sind vorbei.

Registrieren Sie sich doch bitte wenn Sie meinen sich äußern zu müssen,
aber wahrscheinlich sind sie schon registriert, ansonsten no comment.
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Bayer
Beitrag 17.11.2004, 11:24
Beitrag #498


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Zitat (Andreas @ 17.11.2004, 07:18)
Dort steht doch nur wie man in der CZ den Führerschein erwerben kann. Die Problematik des § 46 FeV wurde nicht erwähnt, da der Verfasser diese Vorschrift vermutlich noch nicht einmal kennt (eine Deutsche Botschaft muß sich schließlich auch nicht mit dem deutschen FS-Recht auskennen).

In der Anfrage ging es doch nur um die 185 Tg Regel und nicht um den § 46 .

So wies aussieht müssen sich die Tschechen im moment noch nicht an die 185 Tg Regel halten und so mit droht auch keine Millionenstrafe seitens der EU. Folglich behalten die FS auch Ihre Gültigkeit.
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strichachtdoktor
Beitrag 17.11.2004, 14:01
Beitrag #499


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Zitat
In der Anfrage ging es doch nur um die 185 Tg Regel und nicht um den § 46 .


... und in der Antwort ging es doch nichteinmal um die 185-Tage-Regelung der EU.

Worueber reden wir denn bitte hier ?
Wir reden über eine Anfrage an eine Botschaft in Tschechien - mutmasslich eine deutsche Botschaft. Wieso eigentlich ? Wer vertritt denn die Interessen Tschechiens ? Die deutsche Botschaft in Prag sicher nicht, die vertritt deutsche Interessen in Prag. Und wie die aussehen duerfen, sagt die Regierung.
Richtig - die gleiche Regierung, die vor dem Eu-GH verklagt wurde und die nicht wirklich einsehen will, dass sie verloren hat.

Zitat
tschechischen botschaft in prag

... die sicher auch nicht. Wusste gar nicht, dass die Tschechen sich so entfremdet haetten, dass sie jetzt eine eigene Botschaft in ihrer Hauptstadt braeuchten ...

Also mal im Ernst: Die letzte Meisterleistung von Caleb war ein gefaketer Thread mit der Story, man habe ihm den CZ-FS entzogen ...

... und diese Botschaftsnummer ist ungefaehr genauso sinnentleert.

Interessant waere es, zu hoeren, was die Polen und die Tschechen zu dem Urteil vom 29.04., zur (amtlichen) deutschen Auslegungsproblematik, zum Verstoss gegen die 185er Regel und zu Gebrauchsverboten gem. §46 feV zu sagen haetten. Aber danach wurde ja nicht gefragt ...


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mirko1
Beitrag 17.11.2004, 14:30
Beitrag #500


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schliese mich pascal an,
so wenig wie möglich fahren, evtl. versuchen einen verkappten MPU psychologen zu finden(man(n) ist ja mobil) und die MPU machen fertig.

wegen den 185 tagen wird es sowiso keine probleme geben,
Ab 01/05 wird sich CZ und PL an die 185 tagen regelung halten, womit dann auch D zufrieden sein dürfte, die Ihren FS aber schon in den paar monaten im jahre 04 gemacht haben, werden diesen sicherlich auch behalten dürfen.

ps.: meine Mutter fährt täglich seid 28 jahren auto und ist noch nie angehalten worden, liegt daran weil sie nachts sogut wie nie gefahren ist.
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Uwe W
Beitrag 17.11.2004, 18:41
Beitrag #501


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Die von @caleb 8 Posts weiter oben eingestellte Antwort stimmt jedenfalls mit der von @cleo ein paar Tage vorher eingestellten Antwort fast wortwörtlich überein.

Posting von Cleo
Das ist entweder die Standardantwort der deutschen Botschaft in Prag, oder hier hat jemand abgeschrieben oder sich was ausgedacht.

Zu Stellungnahmen zur §46 FeV-Problematik ist die deutsche Botschaft nicht befugt, da es sich hierbei um eine innerdeutsche Anwendung von Bundesrecht handelt, welches von den Bundesländern auszuführen ist.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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strichachtdoktor
Beitrag 17.11.2004, 22:47
Beitrag #502


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Zitat
Posting von Cleo

... genau das meinte ich ...
Zitat
Zu Stellungnahmen zur §46 FeV-Problematik ist die deutsche Botschaft nicht befugt, da es sich hierbei um eine innerdeutsche Anwendung von Bundesrecht handelt, welches von den Bundesländern auszuführen ist.

Das wuerde mich daher auch gar nicht interessieren.
Zitat
Interessant waere es, zu hoeren, was die Polen und die Tschechen zu dem Urteil vom 29.04., zur (amtlichen) deutschen Auslegungsproblematik, zum Verstoss gegen die 185er Regel und zu Gebrauchsverboten gem. §46 feV zu sagen haetten. Aber danach wurde ja nicht gefragt ...

wavey.gif @Uwe W
Ich denke, wir verstehen uns ...


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Gast_Gast_sammy_*
Beitrag 23.11.2004, 12:10
Beitrag #503





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Ihr habt bestimmt diese Frage schon 1000 mal beantwortet aber ich versuche es trotzdem... smile.gif
Ich bin portugiese und habe 2001 meine FS in Portugal erworben...
Mein Wohnsitz war zur Zeitpunkt in der BRD und deshalb habe ich zuvor beim Straßenverkehrsamt hier bei uns nachgefragt ob das möglich wäre oder ob ich gegen deutsche Recht verstoßen wurde.
Mir wurde gesagt dass, dadurch dass wir in der EU leben, das kein problem wäre.
Ich habe dann mein FS dort legal erworben und fahre seitdem Unfallfrei hier in DE.
Dadurch dass ich in Portugal nur 2 Mon. lang war, wird die 185Tag Regelung nicht erfüllt... Damals würde mir 2 mal beim Straßenverkehrsamt bestätigt dass ich damit fahren dürfte und einmal bei der deutsche Botschaft in Protugal... Als ich nach DE zurückkehrte habe ich außerdem mein FS-Nummer beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen (für den Fall dass mich die Polizei anhält)...
Jetzt habe ich das hier gelesen und habe Angst dass ich doch kein gültige FS besitze... Ich finde es trotzdem nicht in Ordnung dass ich, wahrscheinlich, wenn ich angehlaten werde, mit ein krimineller gleichgestellt werde der ohne FS fährt...
Darf ich nun damit fahren oder nicht?

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten...
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RalfBochum
Beitrag 23.11.2004, 12:18
Beitrag #504


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Hallo, denke mal das wenn du Ihn beim Straßenverkehrsamt hast eintragen lassen eigentlich nix mehr passieren kann. Ich denke mal das die dich schon drauf angesprochen hätten wenn irgendwie zweifel sein könnten.

Aber normal kenne ich es nur mit der 185 Tage Regel.

Grüße Ralf wavey.gif


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wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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Tortenjan
Beitrag 23.11.2004, 12:22
Beitrag #505


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Da scheinst du ja ein paar Schnarchnasen auf dem Amt erwischt zu haben no.gif Dein Schein ist in D zunächst gültig und kann von deutschen Behörden nicht wegen der 185-Tage Regelung eingezogen werden. Theoretisch könnte über das KBA die portugisischen Behörden aufgefordert werden die FE zurückzunehmen (ob die das dann auch tun ist eine andere Sache). Allerdings wird wohl kein normal denkender Behördenmitarbeiter auf die Idee kommen diesen Apperat anzuwerfen für jemanden der nicht im Verkehr aufgefallen ist und auch noch vorher gefragt hat (du hast doch hoffentlich was schriftliches, oder?)


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Gast_sammy_*
Beitrag 23.11.2004, 12:31
Beitrag #506





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Zitat (Tortenjan @ 23.11.2004, 12:22)
Da scheinst du ja ein paar Schnarchnasen auf dem Amt erwischt zu haben no.gif Dein Schein ist in D zunächst gültig und kann von deutschen Behörden nicht wegen der 185-Tage Regelung eingezogen werden. Theoretisch könnte über das KBA die portugisischen Behörden aufgefordert werden die FE zurückzunehmen (ob die das dann auch tun ist eine andere Sache). Allerdings wird wohl kein normal denkender Behördenmitarbeiter auf die Idee kommen diesen Apperat anzuwerfen für jemanden der nicht im Verkehr aufgefallen ist und auch noch vorher gefragt hat (du hast doch hoffentlich was schriftliches, oder?)

Ich habe leider nichts schrifftliches... sad.gif
Kann man sich nicht ein Auszug aus den Eintragungen zuschicken lassen?
Vielleicht machen sie das...
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Tortenjan
Beitrag 23.11.2004, 13:13
Beitrag #507


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Hast du denn jetzt einen portugisischen oder einen deutschen EU-FS? Gültig sind sie auf jeden Fall beide und es gibt bei keiner Kontrolle deswegrn Ärger. Die Tatsache, daß die auf deinem Amt noch irgendetwas eingetragen haben machen die ganzen worst case Szenarien nur noch unwahrscheinlicher als sie eh schon sind.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Guest_*
Beitrag 23.11.2004, 13:40
Beitrag #508





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Also nochmal, ich habe eine portugiesische FS was ich in DE beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen habe um mir Ärger mit der Polizei zu sparen...
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strichachtdoktor
Beitrag 23.11.2004, 13:42
Beitrag #509


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gast sammy schrieb:
Zitat
Ich bin portugiese und habe 2001 meine FS in Portugal erworben...

wavey.gif Gruss, Joe


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strichachtdoktor
Beitrag 23.11.2004, 13:43
Beitrag #510


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... hat sich wohl ueberschnitten ... wink.gif


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Tortenjan
Beitrag 23.11.2004, 13:50
Beitrag #511


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Ich wollte auch nur wissen, ob sich hinter dieser "Eintragung" eine komplette umschreibung verborgen hat, offensichtlich nicht wavey.gif Wie dem auch sei, die Karte ist gültig und er kann damit fahren.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Guest_*
Beitrag 23.11.2004, 13:53
Beitrag #512





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das ist schön zu hören, wenn es so ist...
Ist es trotzdem vom Vorteil wenn ich vielleicht beim Strassenverkehrsamt eine schriftliche Bestätigung anfrage oder ist alles so wie es ist in Ordnung... Wie waren die Gesetze vor dem EuGH Urteil von 2004?
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Tortenjan
Beitrag 23.11.2004, 14:12
Beitrag #513


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An den Gesetzen hat sich nichts geändert, allerdings hat das EuGH die deutsche Praxis als nicht zulässig angesehen. Was das in Zukunft bedeutet wüßten wir hier wohl alle gern.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Guest_*
Beitrag 23.11.2004, 14:46
Beitrag #514





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ok, danke für die nette Beratung...
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caleb
Beitrag 25.11.2004, 18:07
Beitrag #515


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So hier ist die antwort der eu kommission auf dieselben fragen wie an die deutsche botschaft in prag. wers nicht glaubt, nicht lesen.

*** Anmerkung Moderator:

Auf Wunsch des Autors Beitrag gelöscht


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 30.11.2004, 00:05


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RA XDiver
Beitrag 25.11.2004, 18:11
Beitrag #516


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Danke für die Info. Das dürfte doch eigentlich deutlich sein..... whistling.gif


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Peter Lustig
Beitrag 25.11.2004, 19:47
Beitrag #517


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Zitat (XDiver @ 25.11.2004, 18:11)
Das dürfte doch eigentlich deutlich sein..... whistling.gif

Schon richtig! Aber zwischen Theorie und Praxis klaffen wieder einmal - wie so oft - riesige Lücken. sad.gif
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Andreas
Beitrag 25.11.2004, 20:13
Beitrag #518


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....und für alle die bisher meinten den Beitrittsstaaten wären Übergangsfristen gewährt, sei dieser Satz empfohlen:

Zitat
Dies gilt unterschiedslos für alle 25 EU-Mitgliedstaaten, es gibt keine Übergangsfristen in diesem Bereich für die neu beigetretenen Mitgliedstaaten.
whistling.gif


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caleb
Beitrag 25.11.2004, 20:32
Beitrag #519


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es sei dennoch erwähnt, dass ein cz oder polen führerschein auch ohne der 185 tage regelung zum führen eines kfz's in der brd berechtigt. meine meinung smile.gif


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RA XDiver
Beitrag 25.11.2004, 20:34
Beitrag #520


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Nicht nur Deine, sondern auch hier im Forum einhellige Meinung.
Allerdings halt mit der Gefahr des Einzugs durch den Aussteller.


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