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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
RA XDiver
Beitrag 07.12.2004, 11:21
Beitrag #721


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Joe, ohne Dir zu nahe treten zu wollen. Auch wenn es insgesamt 25 Jahre betrifft. Das sind immerhin 4 Straftaten im Strassenverkehr und das ist definitiv mehr, als der Normalbürger so vorzuweisen hat.

Ich bin sicher auch der Ansicht, dass Dein Fall gem. Deiner Schilderungen hier im Forum eine gewisse Sonderstellung geniest. Allerdings bist Du sicherlich kein Unschuldslamm. Und bezogen auf das Zitat von Jack Daniels (was m.E. gar nicht so falsch ist, wie Du es darstellen willst) hinkt der Vergleich mit Dir ein wenig.

Nichts für ungut.... wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 07.12.2004, 12:20
Beitrag #722


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Zitat
Allerdings bist Du sicherlich kein Unschuldslamm.


Hab´ ja ich auch nicht behauptet ... Aber es ist im deutschen Strafsystem auch ziemlich leicht, mehrfach verurteilt zu werden, wenn man erstmal nur eine Straftat auf dem Kerbholz hat, weil diese quasi nie verschindet; irgendwo steht sie immer oder sie ist durch andere Dinge nachvollziehbar. Und bei der Frage, ob es der Angeklagte nun war oder ist spielt eine Vorbelastung in Deutschland eine viel zu grosse Rolle. In GB z.B. duerfen Richter erst auf Vorbelastungen zurueckgreifen, nachdem die Taeterschaft feststeht - also nur zur Strafzumessung. Egal jetzt - ich wollte hier jetzt keine Systemschelte betreiben, das nur am Rande ...
Und damit da keine Missverstaendnisse entstehen: In meinem gerichtlichen Aerger habe ich die Taeterschaft jeweils freiwillig eingeraeumt ...

JD hat behauptet, ein Problem waere, dass Leute zwar einen legalen Schein wollen aber nicht faehig und willens sind, etwas an dem Verhalten zu aendern, was zu den Straftaten gefuehrt hat.

Ich denke, dass ich kaum etwas unversucht gelassen habe und schon deutlich mehr getan habe, als ich eigentlich bereit war zu tun. Mein Leben hat sich in den letzten 10 Jahren natuerlich geaendert und es ist nicht immer leicht zu erklaeren, warum und ob die Aenderung zuerst erfolgt ist oder nach einer verhaltensaenderung eine Aenderung der Lebensumstaende eingetreten ist.
Solange es von meiner Tagesform und der eines Gutachters abhaengig ist, ob ich bestehe oder nicht, obwohl meine Historie schon seit einigen Jahren fuer mich spricht, solange werde ich gegen solche pauschalen Unterstellungen sein.

Es war auch fuer mich voellig normal, so zu denken, bevor ich in diese MPU-Spirale geraten bin und genaugenommen will ich JD nur warnen: Leuten wie ihm, die seit Jahren "alles richtig machen" und natuerlich auch mit einer gewissen Selbstsicherheit auftreten, weil sie bisher nie Aerger hatten und die auch eine Menge zu verlieren haben, wenn sie dann mal einen Fehler machen, der ihnen dann auch noch als "vorsaetzlich" ausgelegt wird, obwohl sie vielleicht nur "gepennt" haben und denen daraufhin die FE entzogen wird, wird es erfahrungsgemaess am allerschwersten gemacht, eine MPU zu bestehen. Denn natuerlich sind sie es nicht gewohnt, mit verbalen Kotaus um Nachsicht zu bitten, Aenderungen aufgrund einer "Ausnahmesituation" tatsaechlich zu veranlassen, denn bisher haben sie ja alles richtig gemacht und ueber diesen einen Fehler koennte man ja vielleicht auch hinwegsehen und so weiter ... Da muss man dann nur an den falschen Gutachter geraten und schon hat man die groessten Probleme und darf sich mit "abnormen Trinkgewohnheiten", "latenten Charakterschwaechen" und weiteren Spezialitaeten der Psychologie auseinandersetzen, auf die man im Traum nicht gekommen waere ...

Nach ein paar negativen Erfahrungen im deutschen MPU-Tunnel denkt auch JD mit Sicherheit ganz anders ueber Leute, die nach Jahren der Quaelerei entnervt aufgeben und einen EU-Fuehrerschein machen.


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 07.12.2004, 12:50
Beitrag #723





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Zitat (strichachtdoktor @ 07.12.2004, 08:20)
Zitat
Kann der EuGH nicht von sich aus tätig werden?

Nein, glaube ich nicht. In der Kapper-Sache wurde der EuGH in einer Frage von grundsaetzlicher Bedeutung zu einer Vorabentscheidung zum geltenden Eu-Recht hinzugezogen - ist, glaube ich der schnellste Weg, um dem EuGH etwas vorzulegen, sonst nur nach Abschluss der Sachen in Deutschland.
Ist zudem ja nicht so, dass die in Luxemburg sonst nichts zu tun haetten ...

Vorlageverpflichtung (bei EuGH):
Zur Vorlage verpflichtet ist jedes Gericht, dessen Entscheidungen mt Rechtsmitteln des nationalen Rechts nicht mehr angegriffen werden kann.
.........
Das zur Vorlage verflichtete Gericht kann nur dann von einer Vorlage absehen, wenn die Vorlagefrage für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist, vom EuGH bereits entschieden oder keine vernünftigen Zweifel an der Auslegung einer gemeinschaftsrechtsvorschrift möglich ist....
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tomylee64
Beitrag 07.12.2004, 15:38
Beitrag #724


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Hallo alle zusammen,

Also ich habe es gewagt den CZ FS erneut zu erwerben, dabei ist mir aufgefallen das mein vorheriger Schein nur eine Fälschung sein konnte. ich bin über einen seriösen Vermittler selbst in der CZ gefahren, anschließend musste ich Täglich mehrere Std. Theorie und Praxis beweisen das ich es kann. Am Tag der Prüfung war ein Vereidigter Prüfer so wie eine vereidigte Dolmetscherin anwesend die alles korrekt übersetzte. Nach Abschluss der Prüfung ging es ins Amt, wobei jeder seine Dokumente selbst abgeben musste (mit Ausweiß). Dort wurde mir mitgeteilt bis wann ich den FS selbst abholen könnte. Ich bin jetzt 100%ig sicher das ich einen echten CZ-FS habe. Des weitern hatte ich die Frage gestellt wie es mit den 185 Tagen so sei in der CZ, darauf hin wurden die Behörden sehr sauer, und meinten es gäbe in der CZ diese Regelung nicht und es wird sie auch nicht geben, sie fügte noch hinzu: die Deutschen Behörden wollen es nicht akzeptieren das viele deutsche den EU-Schein hier erwerben, auch diese haben sich an der Regel zu halten. Also ich kann den EU-Schein so wie ich ihn erworben habe nur empfehlen. Lasst euch nicht von anderen verängstigen oder einschüchtern.
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RA XDiver
Beitrag 07.12.2004, 15:40
Beitrag #725


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Zitat
es gäbe in der CZ diese Regelung nicht und es wird sie auch nicht geben


Na, das sieht die Europäische Kommission aber anders..... whistling.gif


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tomylee64
Beitrag 07.12.2004, 15:43
Beitrag #726


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Zitat (XDiver @ 07.12.2004, 15:40)
Zitat
es gäbe in der CZ diese Regelung nicht und es wird sie auch nicht geben


Na, das sieht die Europäische Kommission aber anders..... whistling.gif

auch die Europäische Kommission muss sich an die bisherigen Regeln halten ! ...
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Andreas
Beitrag 07.12.2004, 15:46
Beitrag #727


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Komisch ist nur, dass die Europäische Kommission diese Regeln selbst aufgestellt hat. Diese Regelung ist auch für CZ seit dem EU-Beitritt bindendes Gemeinschaftsrecht.

Im übrigen gleiten wir hier langsam in offtopic.gif ab.
Deswegen ist der ja jetzt auch verschoben worden wink.gif

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 08.12.2004, 09:24


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RA XDiver
Beitrag 07.12.2004, 15:46
Beitrag #728


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Zitat
auch die Europäische Kommission muss sich an die bisherigen Regeln halten !


Du hast nicht wirklich Ahnung von den europäischen Gremien, oder? Die EK ist das mächtigste Organ der EU. Die besagte 185-Tege-Regelung ist EU-Recht!!!

Da kann eine tschechische Behörde sagen was sie will.....


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tomylee64
Beitrag 07.12.2004, 15:56
Beitrag #729


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Zitat (Andreas @ 07.12.2004, 15:46)
Komisch ist nur, dass die Europäische Kommission diese Regeln selbst aufgestellt hat. Diese Regelung ist auch für CZ seit dem EU-Beitritt bindendes Gemeinschaftsrecht.

Im übrigen gleiten wir hier langsam in offtopic.gif ab.

ich kann nicht verstehen warum es mit den 185Tagen keine verstehen will, wenn eine Behörde von einem EU-Mitgliedsstatt ein Dokument ausstellt, dann hat das dokument Rechtsgültigkeit. Ich könnte hier das Thema noch weiter ausbrfeiten, aber irgendwann ist schluss.
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RA XDiver
Beitrag 07.12.2004, 15:57
Beitrag #730


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Zitat
Ich könnte hier das Thema noch weiter ausbrfeiten, aber irgendwann ist schluss.


Ich würde eher sagen, Dir gehen die Argumente aus.

Zitat
wenn eine Behörde von einem EU-Mitgliedsstatt ein Dokument ausstellt, dann hat das dokument Rechtsgültigkeit


Da hat bislang auch keiner dran gezweifelt. Aber es steht immer noch der mögliche Widerruf im Raum.


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Medusa
Beitrag 07.12.2004, 16:07
Beitrag #731


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Nur zur Vollständigkeit - üblicher Inhalt:
Westdeutsche Zeitung 07.12.2004
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mirko1
Beitrag 07.12.2004, 16:35
Beitrag #732


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medusa@
mir kommt es langsam wie von zeit zu zeit werbung gegen den EU-FS vor, ich denke die MPU befürworter und MPU-INstitute ivestieren in Negativ Werbung.
Die ja anscheinend auch richtig ist.
wie du gesagt hast immer das gleiche BLABLa...auf die irre situation das in allen anderen 24 eu-ländern aber trotzdem die EU-FS gültig ist gehen die nicht ein.

wir müssen doch irendwas tun können?, ich komm mir vor wie ein schwein das sich vor der hinrichtung drückt. sorry für die ausdrucksweise, aber ich kann es nicht fassen das ich einen gültigen eu-fs habe der bei jeder kontrolle gilt und dann hinter her mir der gebrauch evtl. untersagt wird, sobald ich D verlasse darf ich wieder fahren grrr...D
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RA XDiver
Beitrag 07.12.2004, 16:47
Beitrag #733


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Auch wenn es mich nicht betrifft, kann ich nachvollziehen, dass die Situation momentan natürlich unbefriedigend ist.

Man bedenke allerdings: Wertfrei gesehen machen 90% aller Erwerber einer EU-FE diese unter Umgehung zwingenden europäischen Gemeinschaftsrechtes (bezogen auf die Wohnsitzregelung). Dass dieser Personenkreis keine Rechtssicherheit für sich erwarten kann, ist nur evident.

Für diejenigen, die zwar das Wohnsitzprinzip eingehalten haben, aber dennoch hierzulande eine nachträgliche MPU zu befürchten haben ist die Situation natürlich ebenso unangenehm. Bislang gibt es dazu halt noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Aber so ist es halt, wenn Dinge kurzfristig geändert werden. Man muss halt abwarten was passiert.

Allerdings: Ist Dir dieser Zustand nicht lieber als bspw. ein Urteil des EuGH was schließlich bestätigt, dass eine nachträgliche Eignungsüberprüfung rechtmäßig ist? Ob dies nun so kommt oder nicht sei einmal dahingestellt. Es wäre dennoch zu empfehlen, sich auch einmal mit diesem Gedanken auseinanderzusetzen.


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Karlos
Beitrag 07.12.2004, 17:00
Beitrag #734


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@xDiver

was glaubst du, wann können wir frühstens mit einem solchen Urteil rechnen?


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 07.12.2004, 17:23
Beitrag #735





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Zitat (Rolf Tjardes @ 05.12.2004, 14:40)
Das Urteil des VGH ist, soweit ich beim schnellen Durchlesen verstehe, eine mittlere Bombe gegen die Fraktion der "Auslandserwerber"...

.Hmmh think.gif

Ich muß darüber noch etwas nachdenken und das Urteil noch genauer studieren...

Über deutsche Rechtsbeugungen nachzudenken ist und war die vornehmste Pflicht aufrechter Liberaler.

Die abrakadabrareske Auslegungen des Urteils vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-476/01 durch das VGH Baden-Württemberg AZ 1346/04 mit besonderem Bezug auf die Randnummern 73 und 74-77 ist Rabulistik pur.

Glückwunsch dem Senat auch zu der Volte, RN 78, gleichzeitig zweiter Leitsatz des Kapper Urteils, der ja nun partout nicht in die Argumentation passt, auf offener Bühne ins nichts aufzulösen.

Sehr deutsch und für jeden Untertan verständlich: verboten ist, was deutsches Recht und Gesetz nicht ausdrücklich erlaubt.

Ein substanzloses Urteil ohne Bestand.


Gruß
Johnnie
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Medusa
Beitrag 07.12.2004, 17:31
Beitrag #736


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@mirko1

Mir kommt es auch etwas seltsam vor - sind die Berichterstatter derartige ""Blitzmerker"" oder dient das der Abschreckung, damit ja keiner seine FE im EU Ausland macht? ..

Zitat
wir müssen doch irendwas tun können?


Ich werde den EuGH anschreiben wg. der momentanen Vorgehensweise in D und mich erkundigen ob der EuGH selbst tätig werden kann, bzw. ob und wer - Generalanwalt, EU Kommission? - von sich aus Aktiv werden könnte. Die entsprechende Stelle werde ich dann mit allen Ankündigungen etc. zur Gebrauchsuntersagung eindecken deren ich habhaft werden kann.

Immer schön speichern ;-))

Von der EU Kommission, Abt. Verkehr, habe ich eine Mail vorliegen, die mir ein Lächeln ins Gesicht zaubert ;-)) Es geht darin um die Auswirkung einer Gebrauchsuntersagung. Leider habe ich bis jetzt kein OK bekommen die Mail zu veröffentlichen . (Bitte keine Anfragen - ich werde die Mail nicht ohne Genehmigung weiterleiten).

Meine Fragestellung lautete: .. sieht auch die EU Kommision eine Gebrauchsuntersagung - nicht Entziehung - des anerkannten Führerscheins als unzulässig gemäß EuGH Urteil an?
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 07.12.2004, 17:45
Beitrag #737


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Zitat
Von der EU Kommission, Abt. Verkehr, habe ich eine Mail vorliegen, die mir ein Lächeln ins Gesicht zaubert ;-))



laugh2.gif

....wäre trotzdem schön wenn Du ihn veröffentlichen dürftest. hast Du eine direkte untersagung bekommen oder lässt Du vorsicht walten?
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Karlos
Beitrag 07.12.2004, 17:49
Beitrag #738


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@Medusa

ich spende, gib mir deine Kontonummer oder wenn ich sonst irgendetwas für dich tuen kann, sag bescheid.


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RA XDiver
Beitrag 07.12.2004, 17:51
Beitrag #739


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Zitat
@xDiver

was glaubst du, wann können wir frühstens mit einem solchen Urteil rechnen?


Das vermag Dir vermutlich keiner mit Sicherheit zu prognostizieren. Wenn eine Vorlage durch ein deutsches Gericht erfolgt, vielleicht in 2005. Anderenfalls nicht vor 2006/2007.


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Medusa
Beitrag 07.12.2004, 18:01
Beitrag #740


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@Willauchmalwassagen!

Es stand bereits eine Mail mit einer anderen Fragestellung im Forum. (Ging nicht Konkret um Gebrauchsuntersagung). Inzwischen ist die Mail gelöscht worden. Deshalb habe ich bei meiner Anfrage gleich um das OK zur Veröffentlichung gebeten. Falls noch ein OK eintrifft ist sie 5 Min. später im Forum - Versprochen.

@Karlos

Ich werde gegebenenfalls auch gerne an das "Opfer" einer Gebrauchsuntersagung spenden .. falls einer von uns die ganze Gerichtstournee antreten muß. Sonstige mögl. Unterstützung dito. Wir sollten auf jeden Fall dafür Sorgen das es demjenigen nicht an Geld mangelt und er auf jeden Fall bis zum EuGH durchhalten kann.
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Karlos
Beitrag 07.12.2004, 18:15
Beitrag #741


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Ja man ! Ich bin zwar nur ein armer Student aber ich Spende !


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RA XDiver
Beitrag 07.12.2004, 18:24
Beitrag #742


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Zitat
Ja man ! Ich bin zwar nur ein armer Student aber ich Spende !


Dann bitte die Spende auf folgendes Konto..... whistling.gif

Scherz beiseite. Was steht denn bitte sinngemäß drin in der geheimen Mail? Das weitergeben des Inhaltes ist nach dem Disclaimer der EU-Kommission nicht verboten, solange keine persönlichen Daten drinstehen.


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Medusa
Beitrag 07.12.2004, 18:38
Beitrag #743


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Zitat
This message is intended for the use of the addressee only and may contain information that is privileged or confidential....


Ich gehe mal nicht auf Deine Frage ein und zitiere mich stattdessen selbst

Zitat
Medusa, geschrieben am: 05.12.2004, 18:47: Auf die Gefahr mich zu wiederholen - der EUGH erzwingt in seinem ergangenem Urteil die faktische, nicht eine theoretische Anerkennung einer EU-FE. Eine EU-FE, die man in Deutschland nicht gebrauchen darf hat den gleichen Effekt wie eine Nichtanerkennung....
.... Eine Gebrauchsuntersagung kontakariert den europäischen Gedanken der Freizügigkeit.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 07.12.2004, 19:03
Beitrag #744


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......werde dann auch spenden außer es betrifft mich selbst...........
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Gast_Guest_*
Beitrag 07.12.2004, 19:35
Beitrag #745





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Zitat
.. außer es betrifft mich selbst........


Dann würdest Du unterstützt. .... Gewissen Kreisen würde es zu gut gefallen, wenn ein Prozeß die Geschichte erst ewig verschleppt und dann kurz vor dem EuGH wg. Geldmangel zu Ende wäre ..
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Rolf Tjardes
Beitrag 07.12.2004, 20:43
Beitrag #746


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Zitat (Johnnie Walker @ 07.12.2004, 17:23)
[... Fundamentalkritik ...]

Gruß
Johnnie

Böser böser Johnny :-)

Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Ich kann nur untertänige Laien-Feststellungen treffen.

Das Unvorstellbare (nicht Johnny?) ist nun z.T. doch eingetroffen.

Dieses Urteil bietet nunmehr die von Verwaltungsbehörden ersehnte (gerichtliche) Rechtsgrundlage für einschlägige Verwaltungsmaßnahmen, jedenfalls könnte sich eine Behörde momentan darauf berufen.

Welchen Bestand dieses Urteil haben wird bleibt abzuwarten.

Völlig unabhängig von der Frage, ob dieses Urteil bzw. die in der Begründung enthaltene Argumentation "EU-konform" ist, sehe ich mich in meiner bisherigen Vorsichtshaltung kurzfristig bestätigt.

Bin gespannt was die Zukunft bringt, ich wage keine Prognose...
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 07.12.2004, 20:45
Beitrag #747


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also da es mir mit einer solchen sache natürlich im eigenen interesse ernst ist, stelle ich einmal die frage ob ihr ideen habt wie das in der praxis aussehen kann?

da der betroffene ja dann schon bei der behörde durch seinen eu-fs auffällig geworden müsste eine grundvoraussetzung die völlige offenlegung seiner daten sein.

........und dann?.........
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Andreas
Beitrag 07.12.2004, 21:06
Beitrag #748


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Zitat (Medusa @ 07.12.2004, 18:38)
Zitat
This message is intended for the use of the addressee only and may contain information that is privileged or confidential....



Ich kann die EU-Kommission irgendwie nicht verstehen, warum soll ein solcher Inhalt nicht veröffentlicht werden? Bei einer Anfrage vom User Caleb gab es doch auch schon das gleiche Problem.

Es wäre im übrigen interessant zu wissen, wer diese Antwortmails verfaßt, die juristische Abteilung oder der Informationsdienst der Kommission. Vielleicht liegt hier der Knackpunkt? think.gif


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Medusa
Beitrag 07.12.2004, 21:16
Beitrag #749


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@Andreas
Zitat
Commission Européenne, Direction Générale de l'Energie et des Transports
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Andreas
Beitrag 07.12.2004, 21:18
Beitrag #750


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Zitat (Medusa @ 07.12.2004, 21:16)
@Andreas
Zitat
Commission Européenne, Direction Générale de l'Energie et des Transports

Die "Direction Générale de l'Energie et des Transports" ist mit Sicherheit sehr groß, ist noch ein Hinweis auf ein Informationsdienst o. ä. enthalten?? think.gif


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Medusa
Beitrag 07.12.2004, 21:51
Beitrag #751


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@Andreas

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caleb
Beitrag 07.12.2004, 22:33
Beitrag #752


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hallo,

ist es nicht so, das die verwaltungsstellen bei einer mpu anordnung etc. zwar auf dieses urteil verweisen dürfen, es aber noch kein grundsatz urteil ist? d.h. es müsste doch jeder fall seperat entschieden werden.


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bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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Jack Daniels
Beitrag 08.12.2004, 02:52
Beitrag #753


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@strichachtdoktor

Ehrlich gesagt kann ich die Psychodocs langsam verstehen warum sie dich durchfallen liesen.Deine nicht gerade harmlosen Delikte verharmlost du,wenn du bei den Gesprächen ähnlich argumentierst hat du nun mal keine Chance,das waren eben keine Lapalien die dir die Führerscheine gekostet haben.Da werden deine Leberwerte nur noch der letzte Punkt sein um dich abzuurteilen.

Und irgendwie ziehst du dir immer noch den Schuh mit den unbelehrbaren an die ihr Heil im Osten suchen.Ich habe nie geschrieben das ich alle die diesen Weg gehen unbelehrbar sind,nur einige.Ob du dazugehörst ist mir eigentlich egal,das ist Arbeit der Behörden.Wie auch das feststellen ob die Führerscheine legal oder nicht sind.

wink.gif PS:Ich weiß auf jeden fall das man ungeschoren davonkommen kann wenn einem der Videowagen hinterherfährt und man auf einer zweispurigen Bundesstrasse mit 130-140 unterwegs ist.Vorrausgesetzt man fährt an kritischen Stellen deutlich unter 100.Zum Bleistift an relativ unübersichtlichen Einfahrten.
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Jack Daniels
Beitrag 08.12.2004, 03:20
Beitrag #754


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Das dürfte der Knackpunkt des Urteils sein,es ist vermutlich eine Einzelfallentscheidung die sich nur am Rande mit der ganzen Führerscheinproblematik auseinandersetzt.
Das zu regeln kann aber nicht die Aufgabe der Richter sein sonder die der,in zu grosser Anzahl,vorhandenen EU-Beamten und Politiker.
Wenn die bei der letzten Änderung bestimmt hätten das ein Führerscheinentzug in allen EU-Ländern gilt und die Wiedererlangung nach den Bestimmungen des Landes das ihn entzogen hat zu regeln ist wäre in diesem Forum erheblich weniger los.
ranting.gif Warum können nicht alle Gesetze so klar geregelt werden wie der § der den Einsatz der Nebelschlußleuchte regelt.Kurz,knapp und eindeutig.
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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 07:13
Beitrag #755


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Ist es nicht so das die Gerichte sich bei der Urteilssprechung immer an den vorrausgegangenen Urteilen der höheren Instanzen orientieren?


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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 07:51
Beitrag #756


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Es ist ja interessant, was die EU-Kommission auf ihren Seiten so alles schreibt. klick cool.gif

Zitat
FAQ:

Ich besitze keinen Führerschein und möchte einen erhalten. Welche Formalitäten muß ich erledigen?

Sie müssen mehrere Bedingungen erfüllen:

- Sie sind verpflichtet, Ihren ordentlichen Wohnsitz im Mitgliedstaat zu haben, in dem Sie den Antrag stellen.

-Sie sind verpflichtet, die theoretischen und praktischen Prüfungen zu bestehen.

-Sie sind verpflichtet, die medizinischen Anforderungen zu erfüllen (körperliche und geistige Tauglichkeit).

-Sie müssen die Mindestaltersanforderungen für die gewünschten Fahrzeugklasse erfüllen.

-Sie dürfen nicht mehr als einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein besitzen, selbst wenn dieser ausgesetzt oder entzogen wurde
wink.gif

Es ist übrigens die Seite der Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr. Wenn man den Erläuterungen folgt, wären doch die seit dem EuGH-Urteil in Polen oder CZ ausgestellten FS zu 99% illegal. Deutschland bräuchte dann noch nicht einmal den § 46 FeV bemühen. Oder hat die Generaldirektion Energie und Verkehr keine Ahnung von der eigenen FS-Richtlinie?? think.gif tongue.gif


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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 08:13
Beitrag #757


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Zitat
-Sie dürfen nicht mehr als einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein besitzen, selbst wenn dieser ausgesetzt oder entzogen wurde


Ausgesetzt oder entzogen bedeutet entweder eine Sperrfrist haben oder auf den FS freiwllig verzichtet haben oder eine Untersagen auf Grund einer MPU, sehe ich das so richtig?????

Die Seite wurde zuletzt aktualisiert am : 25-09-2003 und scheint wohl im Fall Kapper keine Beachtung gefunden zu haben think.gif

?????????????


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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 08:18
Beitrag #758


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Die Richtlinie Richtlinie 91 / 439 / EWG galt auch schon am 25.09.2003 und das EuGH hat ja in seinem Urteil diese Richtlinie auch nicht aufgehoben.

Vielleicht sollte aber auch die Generaldirektion Energie und Verkehr zunächst ihre eigene Richtlinie lesen.

Wenn der Verfasser dieser Seite mit dem Verfasser der eMails identisch ist, braucht man sich nicht zu wundern, warum er die Veröffentlichung dieser Mails nicht zuläßt. wink.gif


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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 08:28
Beitrag #759


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@ Andreas

aber der gute Herr Kapper hat doch schließlich einen deutschen FS welcher Ihm entzogen wurde. Und das bedeutet das in dem im EUGH Urteil diese Richtlinie keine Beachtung gefunden hat!

Aber irgendeiner von den vielen staatlichen pro MPU verfächtern hätte doch in der ganzen Zeit bestimmt auch mal diese Richtline bemerkt und darauf verwiesen


Sehr misteriös !!!


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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 09:20
Beitrag #760


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Vielleicht legt die Generaldirektion Energie und Verkehr ihre eigene Richtlinie etwas "anders" aus??


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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 09:26
Beitrag #761


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Was gibts da auszulegen wacko.gif

Wieso sind die im EUGH Urteil nicht darauf eingegangen und warum hat auch sonst noch keiner darauf verwießen wacko.gif


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Tortenjan
Beitrag 08.12.2004, 09:33
Beitrag #762


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Anmerkung Moderator
Falls sich jemand wundern sollte, daß hier jetzt ein paar Beiträge nicht so ganz passen, ich hab gerade aus dem gefälschter CZ-FS Thread die OT hierher geschoben.

Grüße von der Ostsee
Tortenjan


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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strichachtdoktor
Beitrag 08.12.2004, 09:45
Beitrag #763


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Zitat
-Sie dürfen nicht mehr als einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein besitzen, selbst wenn dieser ausgesetzt oder entzogen wurde


Wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist und der Fuehrerschein eingezogen wurde, dann besitzt der Betroffene keinen Fuehrerschein.

Waere es anders, koennte man alte - ehemals entzogene - Fuehrerscheine ja einfach zurueckgeben. Das ist aber nicht der Fall.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 10:01
Beitrag #764


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Zitat
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist und der Fuehrerschein eingezogen wurde, dann besitzt der Betroffene keinen Fuehrerschein.


Morgen Doc,

wenn deine Aussage wirklich richtig ist, dann frage ich mich ernsthaft, welchen Drogenrausch sich die Herrschaften verschafft hatten wärend diese die Richtlinien entworfen haben. Wäre dann solche Richtlinien enwerfen tut müsste sich sicherlich auch einer MPU unterziehen müssen daunter umständen die Gefahr besteht nicht sicher ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Wenn du recht haben solltest wäre das tatsächlich ein Grund auszuwandern und das ganze könnte einem schon Angst machen. Es wäre wirklich schwer, fast schon unmöglich etwas noch wiedersprüchlicheres auszusagen wacko.gif wacko.gif wacko.gif

Aber es muss ja einen Grund geben warum die beim EUGH Urteil und auch danach keiner darauf eingegangen ist.

think.gif


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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 10:15
Beitrag #765


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Es gibt schon zu denken, wenn solche Angaben auf der offiziellen Seite der "Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr" stehen.


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mirko1
Beitrag 08.12.2004, 10:57
Beitrag #766


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@medusa

teil bitte die Email adresse des EuGH mit:

ich werde dann die antwort veröffentlichen mir ist wurscht
ob ich es darf oder nicht.

danke
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 08.12.2004, 11:00
Beitrag #767


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Zitat
ich werde dann die antwort veröffentlichen mir ist wurscht
ob ich es darf oder nicht.


so gefällst Du mir! smile.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 08.12.2004, 11:01
Beitrag #768





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Zitat (mirko1 @ 08.12.2004, 10:57)
ich werde dann die antwort veröffentlichen mir ist wurscht
ob ich es darf oder nicht.

Das kannst Du aber nicht ohne Zustimmung der Forenbetreiber machen no.gif
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 08.12.2004, 11:02
Beitrag #769


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aber an die e-mail-adressen der hier beteiligten!

wenn ihm das nicht zu viel ist! whistling.gif
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 11:04
Beitrag #770


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Für Kontakt mit der Kommission klickst Du hier.

Und bitte auch eine Kopie an mich..... whistling.gif


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