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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Medusa
Beitrag 07.12.2004, 21:51
Beitrag #751


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@Andreas

Sachbearbeiter für Führerscheinangelegenheiten
Europäische Kommission
Generaldirektion Energie und Verkehr
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caleb
Beitrag 07.12.2004, 22:33
Beitrag #752


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hallo,

ist es nicht so, das die verwaltungsstellen bei einer mpu anordnung etc. zwar auf dieses urteil verweisen dürfen, es aber noch kein grundsatz urteil ist? d.h. es müsste doch jeder fall seperat entschieden werden.


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Jack Daniels
Beitrag 08.12.2004, 02:52
Beitrag #753


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@strichachtdoktor

Ehrlich gesagt kann ich die Psychodocs langsam verstehen warum sie dich durchfallen liesen.Deine nicht gerade harmlosen Delikte verharmlost du,wenn du bei den Gesprächen ähnlich argumentierst hat du nun mal keine Chance,das waren eben keine Lapalien die dir die Führerscheine gekostet haben.Da werden deine Leberwerte nur noch der letzte Punkt sein um dich abzuurteilen.

Und irgendwie ziehst du dir immer noch den Schuh mit den unbelehrbaren an die ihr Heil im Osten suchen.Ich habe nie geschrieben das ich alle die diesen Weg gehen unbelehrbar sind,nur einige.Ob du dazugehörst ist mir eigentlich egal,das ist Arbeit der Behörden.Wie auch das feststellen ob die Führerscheine legal oder nicht sind.

wink.gif PS:Ich weiß auf jeden fall das man ungeschoren davonkommen kann wenn einem der Videowagen hinterherfährt und man auf einer zweispurigen Bundesstrasse mit 130-140 unterwegs ist.Vorrausgesetzt man fährt an kritischen Stellen deutlich unter 100.Zum Bleistift an relativ unübersichtlichen Einfahrten.
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Jack Daniels
Beitrag 08.12.2004, 03:20
Beitrag #754


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Das dürfte der Knackpunkt des Urteils sein,es ist vermutlich eine Einzelfallentscheidung die sich nur am Rande mit der ganzen Führerscheinproblematik auseinandersetzt.
Das zu regeln kann aber nicht die Aufgabe der Richter sein sonder die der,in zu grosser Anzahl,vorhandenen EU-Beamten und Politiker.
Wenn die bei der letzten Änderung bestimmt hätten das ein Führerscheinentzug in allen EU-Ländern gilt und die Wiedererlangung nach den Bestimmungen des Landes das ihn entzogen hat zu regeln ist wäre in diesem Forum erheblich weniger los.
ranting.gif Warum können nicht alle Gesetze so klar geregelt werden wie der § der den Einsatz der Nebelschlußleuchte regelt.Kurz,knapp und eindeutig.
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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 07:13
Beitrag #755


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Ist es nicht so das die Gerichte sich bei der Urteilssprechung immer an den vorrausgegangenen Urteilen der höheren Instanzen orientieren?


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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 07:51
Beitrag #756


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Es ist ja interessant, was die EU-Kommission auf ihren Seiten so alles schreibt. klick cool.gif

Zitat
FAQ:

Ich besitze keinen Führerschein und möchte einen erhalten. Welche Formalitäten muß ich erledigen?

Sie müssen mehrere Bedingungen erfüllen:

- Sie sind verpflichtet, Ihren ordentlichen Wohnsitz im Mitgliedstaat zu haben, in dem Sie den Antrag stellen.

-Sie sind verpflichtet, die theoretischen und praktischen Prüfungen zu bestehen.

-Sie sind verpflichtet, die medizinischen Anforderungen zu erfüllen (körperliche und geistige Tauglichkeit).

-Sie müssen die Mindestaltersanforderungen für die gewünschten Fahrzeugklasse erfüllen.

-Sie dürfen nicht mehr als einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein besitzen, selbst wenn dieser ausgesetzt oder entzogen wurde
wink.gif

Es ist übrigens die Seite der Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr. Wenn man den Erläuterungen folgt, wären doch die seit dem EuGH-Urteil in Polen oder CZ ausgestellten FS zu 99% illegal. Deutschland bräuchte dann noch nicht einmal den § 46 FeV bemühen. Oder hat die Generaldirektion Energie und Verkehr keine Ahnung von der eigenen FS-Richtlinie?? think.gif tongue.gif


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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 08:13
Beitrag #757


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Zitat
-Sie dürfen nicht mehr als einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein besitzen, selbst wenn dieser ausgesetzt oder entzogen wurde


Ausgesetzt oder entzogen bedeutet entweder eine Sperrfrist haben oder auf den FS freiwllig verzichtet haben oder eine Untersagen auf Grund einer MPU, sehe ich das so richtig?????

Die Seite wurde zuletzt aktualisiert am : 25-09-2003 und scheint wohl im Fall Kapper keine Beachtung gefunden zu haben think.gif

?????????????


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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 08:18
Beitrag #758


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Die Richtlinie Richtlinie 91 / 439 / EWG galt auch schon am 25.09.2003 und das EuGH hat ja in seinem Urteil diese Richtlinie auch nicht aufgehoben.

Vielleicht sollte aber auch die Generaldirektion Energie und Verkehr zunächst ihre eigene Richtlinie lesen.

Wenn der Verfasser dieser Seite mit dem Verfasser der eMails identisch ist, braucht man sich nicht zu wundern, warum er die Veröffentlichung dieser Mails nicht zuläßt. wink.gif


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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 08:28
Beitrag #759


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@ Andreas

aber der gute Herr Kapper hat doch schließlich einen deutschen FS welcher Ihm entzogen wurde. Und das bedeutet das in dem im EUGH Urteil diese Richtlinie keine Beachtung gefunden hat!

Aber irgendeiner von den vielen staatlichen pro MPU verfächtern hätte doch in der ganzen Zeit bestimmt auch mal diese Richtline bemerkt und darauf verwiesen


Sehr misteriös !!!


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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 09:20
Beitrag #760


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Vielleicht legt die Generaldirektion Energie und Verkehr ihre eigene Richtlinie etwas "anders" aus??


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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 09:26
Beitrag #761


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Was gibts da auszulegen wacko.gif

Wieso sind die im EUGH Urteil nicht darauf eingegangen und warum hat auch sonst noch keiner darauf verwießen wacko.gif


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Tortenjan
Beitrag 08.12.2004, 09:33
Beitrag #762


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Anmerkung Moderator
Falls sich jemand wundern sollte, daß hier jetzt ein paar Beiträge nicht so ganz passen, ich hab gerade aus dem gefälschter CZ-FS Thread die OT hierher geschoben.

Grüße von der Ostsee
Tortenjan


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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strichachtdoktor
Beitrag 08.12.2004, 09:45
Beitrag #763


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Zitat
-Sie dürfen nicht mehr als einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein besitzen, selbst wenn dieser ausgesetzt oder entzogen wurde


Wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist und der Fuehrerschein eingezogen wurde, dann besitzt der Betroffene keinen Fuehrerschein.

Waere es anders, koennte man alte - ehemals entzogene - Fuehrerscheine ja einfach zurueckgeben. Das ist aber nicht der Fall.


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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 10:01
Beitrag #764


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Zitat
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist und der Fuehrerschein eingezogen wurde, dann besitzt der Betroffene keinen Fuehrerschein.


Morgen Doc,

wenn deine Aussage wirklich richtig ist, dann frage ich mich ernsthaft, welchen Drogenrausch sich die Herrschaften verschafft hatten wärend diese die Richtlinien entworfen haben. Wäre dann solche Richtlinien enwerfen tut müsste sich sicherlich auch einer MPU unterziehen müssen daunter umständen die Gefahr besteht nicht sicher ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Wenn du recht haben solltest wäre das tatsächlich ein Grund auszuwandern und das ganze könnte einem schon Angst machen. Es wäre wirklich schwer, fast schon unmöglich etwas noch wiedersprüchlicheres auszusagen wacko.gif wacko.gif wacko.gif

Aber es muss ja einen Grund geben warum die beim EUGH Urteil und auch danach keiner darauf eingegangen ist.

think.gif


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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 10:15
Beitrag #765


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Es gibt schon zu denken, wenn solche Angaben auf der offiziellen Seite der "Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr" stehen.


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mirko1
Beitrag 08.12.2004, 10:57
Beitrag #766


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@medusa

teil bitte die Email adresse des EuGH mit:

ich werde dann die antwort veröffentlichen mir ist wurscht
ob ich es darf oder nicht.

danke
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 08.12.2004, 11:00
Beitrag #767


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Zitat
ich werde dann die antwort veröffentlichen mir ist wurscht
ob ich es darf oder nicht.


so gefällst Du mir! smile.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 08.12.2004, 11:01
Beitrag #768





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Zitat (mirko1 @ 08.12.2004, 10:57)
ich werde dann die antwort veröffentlichen mir ist wurscht
ob ich es darf oder nicht.

Das kannst Du aber nicht ohne Zustimmung der Forenbetreiber machen no.gif
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 08.12.2004, 11:02
Beitrag #769


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aber an die e-mail-adressen der hier beteiligten!

wenn ihm das nicht zu viel ist! whistling.gif
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 11:04
Beitrag #770


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Für Kontakt mit der Kommission klickst Du hier.

Und bitte auch eine Kopie an mich..... whistling.gif


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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 11:06
Beitrag #771


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Zitat (mirko1 @ 08.12.2004, 10:57)
teil bitte die Email adresse des EuGH mit:

Außerdem war das nicht der EuGH sondern die "Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr".

Da offensichtlich sogar die Angaben auf der Internetseite der Generaldirektion Energie und Verkehr sehr zweifelhaft sind, wird die Aussagekraft der Mail auch nicht viel höher sein. dry.gif


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mirko1
Beitrag 08.12.2004, 11:14
Beitrag #772


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wie gesagt foren betreiber hin oder her, darf oder nicht, ich veröffentliche die mail,
die verschleierung hat ja keinen sinn.

kann auch an jeden einzelnen eine kopie per email schicken und wenn es 1xxx sind ich mach das n.p.

also wohin @MEDUSA

@xdiver ich habe keinen bock an die falsche adresse zu schreiben.

negativ meldungen werden ja auch veröffentlicht, ich will klarheit und kein versteckspiel, schlieslich gehts hier auch um viel mehr.

desweiteren sende ich ne mail an alle bundesländer einzeln, an die zuständige regierung-abteilung für verkehr, um heraus zu bekommen wie jedes einzelne bundesland mit der EU-FS und MPU verfährt.

muss was tun sonst gehts hier nicht weiter.
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 11:16
Beitrag #773


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Zitat
@xdiver ich habe keinen bock an die falsche adresse zu schreiben.


Darf ich fragen, wie ich das verstehen soll? Über diesen Link hat auch Caleb seine Anfrage geschickt. Aber wenn Du meinst, dass Du es besser weisst, bittesehr.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 08.12.2004, 11:22
Beitrag #774


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Zitat
Aber wenn Du meinst, dass Du es besser weisst, bittesehr.


nun sei doch bitte nicht beleidigt!

vielleicht wollte Mirko nur nochmal auf nummer sicher gehen wegen der adresse!
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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 11:25
Beitrag #775


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Zitat (mirko1 @ 08.12.2004, 11:14)
wie gesagt foren betreiber hin oder her, darf oder nicht, ich veröffentliche die mail,
die verschleierung hat ja keinen sinn.

.

Wenn der Forenbetreiber einer Veröffentlichung nicht zustimmt (was noch abzuklären wäre) wird die veröffentliche Mail sofort wieder gelöscht.

Zitat
desweiteren sende ich ne mail an alle bundesländer einzeln, an die zuständige regierung-abteilung für verkehr, um heraus zu bekommen wie jedes einzelne bundesland mit der EU-FS und MPU verfährt.


Dann viel Erfolg. cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 08.12.2004, 11:31
Beitrag #776


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Nix gegen Mirko persoenlich, aber ...
... warum die Hektik ?
... warum so viel Staub aufwirbeln ?
... warum nicht ruhig, Buero fuer Buero ?

Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dieser ploetzliche Aktionismus irgendwo anders hinfuehrt, als zu noch mehr Widerspruechlichkeiten. In der Juristerei pflegen Dinge, Ueberzeugungen und Entscheidungen in Ruhe zu reifen - diesen Prozess zu stoeren wird nicht hilfreich sein.
blushing.gif


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Gast_/8-doktor_*
Beitrag 08.12.2004, 11:38
Beitrag #777





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Wollte nur mal kurz ein kleines offtopic.gif einschieben:
Anlaesslich meines 1000sten Beitrages in diesem Forum moechte ich nur mal kurz dem Forenbetreiber danken, dass er so viel Platz in seinem Forum fuer mich hat cool.gif . Dann waere noch den ganzen Mitrednern und Mitschreibern zu danken - macht viel Spass mit Euch !
Beste Gruesse, Joe wavey.gif (strichachtdoktor)
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 08.12.2004, 12:07
Beitrag #778


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Zitat
meines 1000sten Beitrages


soviele wörter in verschiedenen kombinationen zu sinnvollen sätzen zusammengefügt hätte ich gar nicht in meinem sprachschatz!

Glückwunsch! wavey.gif
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Medusa
Beitrag 08.12.2004, 13:21
Beitrag #779


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@mirko1 XXXXX@cec.eu.int . Vielleicht bekommst Du ja ein OK zur Veröffentlichung.

eMail-Adressen werden im offenen Forum gelöscht. Bitte über PN abwickeln.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 08.12.2004, 14:23
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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 15:26
Beitrag #780


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Ich finde das super, warum nicht alle anschreiben, ist doch sehr interessant die verschiedenen Meinungen aufzufangen. Finde ich echt eine super Idee, da spricht nichts dagegen!!! Mir dann bitte auch unbedingt eine email schreiben thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif


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Gast_Ossi_*
Beitrag 08.12.2004, 15:35
Beitrag #781





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Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 1 Stunde in Tschechien angerufen und mich über eine EU Führerschein erkundigt, und es wurde mir mitgeteilt das ich als erstes einen Tag anreisen müsste um mich in der Fahrschule und der Führerscheinstelle anzumelden, desweiteren müsste ich noch zur Ärztlichen Untersuchung und die Hälfte des geforderten betrages bezahlen,
am selben Tag könnte ich wieder nach Hause und müsste ca. 3 Wochen warten,
nach 3 Wochen müsste ich für 1 oder 2 Tage anreisen und die Prüfung ablegen,
nach abgelegter Prüfung muss ich 2 Wochen warten bis ich den Führerschein persönlich bei der Führerscheinstelle abholen kann.

hat Irgendjemand eine Ahnung ob dieser ablauf stimmen kann ?

oder gehe ich ein Risiko ein ?

Danke
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 15:49
Beitrag #782


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Ein Risiko gehst Du bei dieser Variante immer ein, da die FE nicht rechtmäßig, d.h. unter Verstoß gegen EU-Recht erworben werden würde.

Selbst wenn der Schein echt sein sollte.


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Tortenjan
Beitrag 08.12.2004, 15:50
Beitrag #783


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Du könntest mir den halben Betrag auch gleich mailen, den FS den ich dir dann zuschicke gebe ich gleich bei meiner Tochter in Auftrag (die hat vom Nikolaus einen Tuschkasten bekommen). Der hat ungefär die gleiche Gültigkeit wie der von dem o.g. "Lieferanten" wink.gif


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 15:54
Beitrag #784





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wir fahren zu zweit und bei der Anmeldung bei der Führerscheinstelle sind wir dabei,
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 15:55
Beitrag #785


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Das ist noch keine Garantie, ganz abgesehen von den rechtlichen Aspekten.


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:00
Beitrag #786





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von der Rechtlichen seite habe ich keine bedenken,
ich bekomme für 185 Tage einen Wohnsitz und habe mich Rechtlich bei meinem Anwalt informiert, und mir die gültigkeit bestätigen lassen, es wird erst nächstes Jahr in dieser Hinsicht eine Gesetzesänderung geben.
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 16:01
Beitrag #787


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Zitat
es wird erst nächstes Jahr in dieser Hinsicht eine Gesetzesänderung geben.


Derer bedarf es nicht. Die besagte Regelung gilt ab dem Beitrittsdatum. Das werden Dir hier gerne die anderen bestätigen.


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Beitrag 08.12.2004, 16:05
Beitrag #788





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Einen Führerschein darf die Behörde nur dann ausstellen, wenn der Erwerber mindestens 185 Tage seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Land gemeldet hatte, keine Sperrfirst besteht oder der Erwerb nicht durch falsche Angaben erschlichen wurde.

Wurde einem Autofahrer in Deutschland eine Sperre zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängt, dann muss nach dem Urteil des EUGH vom 29.04.04 sein EU-Führerschein anerkannt werden, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist.
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 16:07
Beitrag #789


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Das ist richtig. Wobei Hauptwohnsitz mit Lebensmittelpunkt gleichzusetzen ist. Eine reine Meldeadresse reicht nicht.


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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 16:12
Beitrag #790


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wobei der FS so oder so erstmal gültig ist


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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 16:12
Beitrag #791


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Nicht, wenn er falsch ist. Sonst natürlich ja.


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:14
Beitrag #792





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somit sind die ersten 185 Tage das grösste Risiko, nach dieser Zeit ist mir dieses nicht nachzuweisen on ich dor gelebt habe oder nicht.

oder ?
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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:16
Beitrag #793





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ich bin bei der Anmeldung bei der Führerscheinstelle dabei und muss ihn auch persönlich abholen.
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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 16:16
Beitrag #794


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wenn du hier jeden Tag zur arbeit gehst kann man es die nachweisen, aber Deutschland darf eigentlich die rechtmäßigkeit nicht anzweifel


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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 16:18
Beitrag #795


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Zitat
somit sind die ersten 185 Tage das grösste Risiko, nach dieser Zeit ist mir dieses nicht nachzuweisen on ich dor gelebt habe oder nicht.


Das kommt ein wenig darauf an, wo Du wirklich wohnst. Wohnst und arbeitest Du tatsächlich bspw. irgendwo im tiefen Westen, ca. 500km von CZ weg, ist es ein Leichtes für die Behörde nachzuweisen, dass Dein Lebensmittelpunkt nicht in CZ gewesen sein kann.

EDIT:
Zitat
aber Deutschland darf eigentlich die rechtmäßigkeit nicht anzweifel


Es kann aber die tschechischen Behörden informieren mit der entsprechenden Rechtsfolge, nämlich: Wiedereinzug der FE durch CZ.


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:18
Beitrag #796





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ja, das ist wohl war, think.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:19
Beitrag #797





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ich bin selbstständig, somit kann ich nur versuchen das ich ein halbes Jahr nicht arbeite und solange keine Rechnung schreibe laugh2.gif
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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 16:24
Beitrag #798


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und dann wird der Lappen wieder von der CZ eingezogen weil die Deutschen kräftig Druck machen. Aber die CZ kann dir leider nicht mehr den Lappen wegnehmen weil wo sollen die dich denn finden. Also sagen die den Deutschen bescheid das dein Lapen keine gültigkeit mehr besitzt und wenn du das nächste mal angehalten wirst bist du schwarz gefahren, oder die Deutschen bitten dich vorher den Lappen auf wunsch von der CZ zurück zuschicken, oder den Deutschen ist das egal weil die dich bereits wieder zur MPU geschickt haben oder sie beschlagnahmen den Lappen im Namen undmit der Erlaubniss der CZ ... think.gif

(kannst doch einmal die Woche eine Rechnung ausstellen, dann warst du halt 4 Tage in der Wo. in der CZ und am Wochenende und Fr. in D) dry.gif


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caleb
Beitrag 08.12.2004, 17:07
Beitrag #799


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ranting.gif ranting.gif mannomann dieses urteil gefällt mir garnicht ranting.gif ranting.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 08.12.2004, 18:09
Beitrag #800


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@Caleb:
Welches Urteil denn genau ???


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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