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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Andreas
Beitrag 08.12.2004, 11:06
Beitrag #771


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Zitat (mirko1 @ 08.12.2004, 10:57)
teil bitte die Email adresse des EuGH mit:

Außerdem war das nicht der EuGH sondern die "Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr".

Da offensichtlich sogar die Angaben auf der Internetseite der Generaldirektion Energie und Verkehr sehr zweifelhaft sind, wird die Aussagekraft der Mail auch nicht viel höher sein. dry.gif


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mirko1
Beitrag 08.12.2004, 11:14
Beitrag #772


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wie gesagt foren betreiber hin oder her, darf oder nicht, ich veröffentliche die mail,
die verschleierung hat ja keinen sinn.

kann auch an jeden einzelnen eine kopie per email schicken und wenn es 1xxx sind ich mach das n.p.

also wohin @MEDUSA

@xdiver ich habe keinen bock an die falsche adresse zu schreiben.

negativ meldungen werden ja auch veröffentlicht, ich will klarheit und kein versteckspiel, schlieslich gehts hier auch um viel mehr.

desweiteren sende ich ne mail an alle bundesländer einzeln, an die zuständige regierung-abteilung für verkehr, um heraus zu bekommen wie jedes einzelne bundesland mit der EU-FS und MPU verfährt.

muss was tun sonst gehts hier nicht weiter.
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 11:16
Beitrag #773


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Zitat
@xdiver ich habe keinen bock an die falsche adresse zu schreiben.


Darf ich fragen, wie ich das verstehen soll? Über diesen Link hat auch Caleb seine Anfrage geschickt. Aber wenn Du meinst, dass Du es besser weisst, bittesehr.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 08.12.2004, 11:22
Beitrag #774


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Zitat
Aber wenn Du meinst, dass Du es besser weisst, bittesehr.


nun sei doch bitte nicht beleidigt!

vielleicht wollte Mirko nur nochmal auf nummer sicher gehen wegen der adresse!
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Andreas
Beitrag 08.12.2004, 11:25
Beitrag #775


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Zitat (mirko1 @ 08.12.2004, 11:14)
wie gesagt foren betreiber hin oder her, darf oder nicht, ich veröffentliche die mail,
die verschleierung hat ja keinen sinn.

.

Wenn der Forenbetreiber einer Veröffentlichung nicht zustimmt (was noch abzuklären wäre) wird die veröffentliche Mail sofort wieder gelöscht.

Zitat
desweiteren sende ich ne mail an alle bundesländer einzeln, an die zuständige regierung-abteilung für verkehr, um heraus zu bekommen wie jedes einzelne bundesland mit der EU-FS und MPU verfährt.


Dann viel Erfolg. cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 08.12.2004, 11:31
Beitrag #776


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Nix gegen Mirko persoenlich, aber ...
... warum die Hektik ?
... warum so viel Staub aufwirbeln ?
... warum nicht ruhig, Buero fuer Buero ?

Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dieser ploetzliche Aktionismus irgendwo anders hinfuehrt, als zu noch mehr Widerspruechlichkeiten. In der Juristerei pflegen Dinge, Ueberzeugungen und Entscheidungen in Ruhe zu reifen - diesen Prozess zu stoeren wird nicht hilfreich sein.
blushing.gif


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Gast_/8-doktor_*
Beitrag 08.12.2004, 11:38
Beitrag #777





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Wollte nur mal kurz ein kleines offtopic.gif einschieben:
Anlaesslich meines 1000sten Beitrages in diesem Forum moechte ich nur mal kurz dem Forenbetreiber danken, dass er so viel Platz in seinem Forum fuer mich hat cool.gif . Dann waere noch den ganzen Mitrednern und Mitschreibern zu danken - macht viel Spass mit Euch !
Beste Gruesse, Joe wavey.gif (strichachtdoktor)
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 08.12.2004, 12:07
Beitrag #778


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Zitat
meines 1000sten Beitrages


soviele wörter in verschiedenen kombinationen zu sinnvollen sätzen zusammengefügt hätte ich gar nicht in meinem sprachschatz!

Glückwunsch! wavey.gif
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Medusa
Beitrag 08.12.2004, 13:21
Beitrag #779


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@mirko1 XXXXX@cec.eu.int . Vielleicht bekommst Du ja ein OK zur Veröffentlichung.

eMail-Adressen werden im offenen Forum gelöscht. Bitte über PN abwickeln.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 08.12.2004, 14:23
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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 15:26
Beitrag #780


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Ich finde das super, warum nicht alle anschreiben, ist doch sehr interessant die verschiedenen Meinungen aufzufangen. Finde ich echt eine super Idee, da spricht nichts dagegen!!! Mir dann bitte auch unbedingt eine email schreiben thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif


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Gast_Ossi_*
Beitrag 08.12.2004, 15:35
Beitrag #781





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Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 1 Stunde in Tschechien angerufen und mich über eine EU Führerschein erkundigt, und es wurde mir mitgeteilt das ich als erstes einen Tag anreisen müsste um mich in der Fahrschule und der Führerscheinstelle anzumelden, desweiteren müsste ich noch zur Ärztlichen Untersuchung und die Hälfte des geforderten betrages bezahlen,
am selben Tag könnte ich wieder nach Hause und müsste ca. 3 Wochen warten,
nach 3 Wochen müsste ich für 1 oder 2 Tage anreisen und die Prüfung ablegen,
nach abgelegter Prüfung muss ich 2 Wochen warten bis ich den Führerschein persönlich bei der Führerscheinstelle abholen kann.

hat Irgendjemand eine Ahnung ob dieser ablauf stimmen kann ?

oder gehe ich ein Risiko ein ?

Danke
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 15:49
Beitrag #782


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Ein Risiko gehst Du bei dieser Variante immer ein, da die FE nicht rechtmäßig, d.h. unter Verstoß gegen EU-Recht erworben werden würde.

Selbst wenn der Schein echt sein sollte.


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Tortenjan
Beitrag 08.12.2004, 15:50
Beitrag #783


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Du könntest mir den halben Betrag auch gleich mailen, den FS den ich dir dann zuschicke gebe ich gleich bei meiner Tochter in Auftrag (die hat vom Nikolaus einen Tuschkasten bekommen). Der hat ungefär die gleiche Gültigkeit wie der von dem o.g. "Lieferanten" wink.gif


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 15:54
Beitrag #784





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wir fahren zu zweit und bei der Anmeldung bei der Führerscheinstelle sind wir dabei,
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 15:55
Beitrag #785


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Das ist noch keine Garantie, ganz abgesehen von den rechtlichen Aspekten.


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:00
Beitrag #786





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von der Rechtlichen seite habe ich keine bedenken,
ich bekomme für 185 Tage einen Wohnsitz und habe mich Rechtlich bei meinem Anwalt informiert, und mir die gültigkeit bestätigen lassen, es wird erst nächstes Jahr in dieser Hinsicht eine Gesetzesänderung geben.
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 16:01
Beitrag #787


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Zitat
es wird erst nächstes Jahr in dieser Hinsicht eine Gesetzesänderung geben.


Derer bedarf es nicht. Die besagte Regelung gilt ab dem Beitrittsdatum. Das werden Dir hier gerne die anderen bestätigen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:05
Beitrag #788





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Einen Führerschein darf die Behörde nur dann ausstellen, wenn der Erwerber mindestens 185 Tage seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Land gemeldet hatte, keine Sperrfirst besteht oder der Erwerb nicht durch falsche Angaben erschlichen wurde.

Wurde einem Autofahrer in Deutschland eine Sperre zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängt, dann muss nach dem Urteil des EUGH vom 29.04.04 sein EU-Führerschein anerkannt werden, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist.
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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 16:07
Beitrag #789


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Das ist richtig. Wobei Hauptwohnsitz mit Lebensmittelpunkt gleichzusetzen ist. Eine reine Meldeadresse reicht nicht.


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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 16:12
Beitrag #790


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wobei der FS so oder so erstmal gültig ist


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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 16:12
Beitrag #791


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Nicht, wenn er falsch ist. Sonst natürlich ja.


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:14
Beitrag #792





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somit sind die ersten 185 Tage das grösste Risiko, nach dieser Zeit ist mir dieses nicht nachzuweisen on ich dor gelebt habe oder nicht.

oder ?
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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:16
Beitrag #793





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ich bin bei der Anmeldung bei der Führerscheinstelle dabei und muss ihn auch persönlich abholen.
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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 16:16
Beitrag #794


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wenn du hier jeden Tag zur arbeit gehst kann man es die nachweisen, aber Deutschland darf eigentlich die rechtmäßigkeit nicht anzweifel


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RA XDiver
Beitrag 08.12.2004, 16:18
Beitrag #795


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Zitat
somit sind die ersten 185 Tage das grösste Risiko, nach dieser Zeit ist mir dieses nicht nachzuweisen on ich dor gelebt habe oder nicht.


Das kommt ein wenig darauf an, wo Du wirklich wohnst. Wohnst und arbeitest Du tatsächlich bspw. irgendwo im tiefen Westen, ca. 500km von CZ weg, ist es ein Leichtes für die Behörde nachzuweisen, dass Dein Lebensmittelpunkt nicht in CZ gewesen sein kann.

EDIT:
Zitat
aber Deutschland darf eigentlich die rechtmäßigkeit nicht anzweifel


Es kann aber die tschechischen Behörden informieren mit der entsprechenden Rechtsfolge, nämlich: Wiedereinzug der FE durch CZ.


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:18
Beitrag #796





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ja, das ist wohl war, think.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2004, 16:19
Beitrag #797





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ich bin selbstständig, somit kann ich nur versuchen das ich ein halbes Jahr nicht arbeite und solange keine Rechnung schreibe laugh2.gif
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Karlos
Beitrag 08.12.2004, 16:24
Beitrag #798


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und dann wird der Lappen wieder von der CZ eingezogen weil die Deutschen kräftig Druck machen. Aber die CZ kann dir leider nicht mehr den Lappen wegnehmen weil wo sollen die dich denn finden. Also sagen die den Deutschen bescheid das dein Lapen keine gültigkeit mehr besitzt und wenn du das nächste mal angehalten wirst bist du schwarz gefahren, oder die Deutschen bitten dich vorher den Lappen auf wunsch von der CZ zurück zuschicken, oder den Deutschen ist das egal weil die dich bereits wieder zur MPU geschickt haben oder sie beschlagnahmen den Lappen im Namen undmit der Erlaubniss der CZ ... think.gif

(kannst doch einmal die Woche eine Rechnung ausstellen, dann warst du halt 4 Tage in der Wo. in der CZ und am Wochenende und Fr. in D) dry.gif


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caleb
Beitrag 08.12.2004, 17:07
Beitrag #799


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ranting.gif ranting.gif mannomann dieses urteil gefällt mir garnicht ranting.gif ranting.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 08.12.2004, 18:09
Beitrag #800


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@Caleb:
Welches Urteil denn genau ???


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caleb
Beitrag 08.12.2004, 19:19
Beitrag #801


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@/8:

http://www.jurathek.de/showdocument.php?se...4934310&ID=7472

das worüber grad diskutiert wird... aber ich bin mir sicher das dieses urteil nicht der waisheit letzter schluss ist.


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Uwe W
Beitrag 08.12.2004, 20:03
Beitrag #802


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Ich finde das VGH Mannheim Urteil auch sehr unglücklich.

Das beste was passieren könnte, wäre, dass der Kläger Revision einlegt und dass das BVerwG dann für Rechtsklarheit sorgt, indem es zu dem EUGH-Urteil Stellung bezieht.

Da mir das Anliegen des Klägers aber nicht ganz durchsichtig erscheint (mir kommt es teilweise so vor, als würde hier der Anwalt "abzocken"), wäre es andererseits für den Kläger das Vernünftigste, kein Rechtsmittel einzulegen, denn er wird meiner Meinung nach den Prozess dann eben aus anderen Gründen verlieren.

Man könnte natürlich mal beim VGH in Mannheim anrufen und fragen, ob das Urteil inzwischen rechtskräftig ist.

Wenn es rechtskräftig werden sollte, glaube ich dagegen nicht, dass alle anderen OVG's die Sache auch so sehen würden.
Das würde dann schnell zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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strichachtdoktor
Beitrag 09.12.2004, 01:03
Beitrag #803


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Zitat
Ich finde das VGH Mannheim Urteil auch sehr unglücklich.


Ach so ...
... hier seid Ihr wieder - nach den ganzen Off-Topics ...

Ja, ich denke, dass das Urteil nicht nur ungluecklich ist, sondern auch ungeschickt. Beim ersten Lesen dachte ich spontan an eine Satire auf ein gerade erst (29.04.)gelesenes Eu-GH-Urteil - ich befuerchte inzwischen, dass die Mannheimer das tatsaechlich ernst meinen ...
Ehrlich gesagt, faellt mir ausser der bereits geaeusserten "Fundamentalkritik" nicht mehr viel dazu ein. Das von uns so herrlich zerpflueckte und seitenlang kommentierte Eu-GH-Urteil SO zu interpretieren ...
... also ich waere da nicht drauf gekommen, dass es zu einer gerade erst "abgeurteilten" restriktiven Auslegung von EU-Richtlinien als Antwort einen noch viel restriktiveren Weg geben koennte.

Da man sich ja seitenlang durch die Vorgeschichte des Klaegers wuehlen muss, die schon ein bisschen "speziell" zu sein scheint, bis man zu Wesentlichen vordringt, ist mir diese nicht verborgen geblieben und ich frage mich, was es bringen soll, Fuehrerscheinklassen benutzen zu duerfen, die man gar nicht hat (oder so aehnlich) und eine solche "Lapalie" bis vor hoechste Gerichte bringen zu wollen. Damit erreicht man dann nur Dinge - wie das vorliegende Urteil - die man beim genauen Hinsehen gar nicht gebrauchen kann ...

Ich befuerchte, dass der Klaeger langsam die Lust verlieren wird und das Urteil erstmal bestehen bleiben wird. Daher frage ich mich, was fuer Auswirkungen das haben wird - insbesondere in anderen Bundeslaendern. Ist das jetzt die deutsche Antwort auf Luxemburg ? Oder nur eine beachtenswerte, aber eigentlich bedeutungslose Einzelfallentscheidung ?

Was zu hoffen ist.


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Karlos
Beitrag 09.12.2004, 06:44
Beitrag #804


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Orientieren sich die Gerichte denn nicht so gut wie immer an den bereits gesprochenen Urteilen der jeweils höher gelegenen gerichtlichen Instanz? huh.gif


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RA XDiver
Beitrag 09.12.2004, 10:33
Beitrag #805


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Zitat
Orientieren sich die Gerichte denn nicht so gut wie immer an den bereits gesprochenen Urteilen der jeweils höher gelegenen gerichtlichen Instanz?


Nicht immer. Ein Case-Law wie bspw. in England gibt es hier nicht. Gerade im Verwaltungsrecht haben verschiedene OVG auch unterschiedliche Ansichten. Richtigen Aussagewert und richtungsweisenden Charakter haben im Regelfall dann erst die Urteile der obersten Gerichte, sprich: BGH, BVerwG usw...

Man kann als Untergericht relativ leicht entgegengesetzt zu einem OVG entscheiden (erst recht, wenn es in einem anderen Bundesland liegt) ohne sich in die Gefahr eines rechtsmittelanfälligen Urteils zu bringen. Beim BVerwG wird´s dann aber schon schwieriger.


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Gast_Guest_*
Beitrag 09.12.2004, 11:40
Beitrag #806





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Hallo, an alle Kritiker des EU-FS in der CZ oder so. Ich hatte vor einiger Zeit das Thema
(Gefälschter (CZ) EU-Führerschein) begonnen wobei ich selbst betroffen bin. Leider folgten meist nur ungenaue u. teilweise nicht zum Thema passende Beiträge. (ich hatte mehr Informationen und Zuspruch erwartet. Vermutlich verbergen sich hinter manchen Namen Beamte oder völlig Ahnungslose, die einem immer wieder von solchen EU-FS abraten und eine Verunsicherung ans Tageslicht bringen wollen „Schade eigentlich“. Darauf hin habe ich das Thema hier verabschiedet und mich anderweitig kundig gemacht. Und siehe da ich wurde fündig (vielleicht ist der link nichts für Kritiker). http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitra...2004110702.html was hier steht ist Fakt. Für alle Kritiker habe ich einen weitern link ausmachen können. http://www.wdr.de/themen/politik/europaeis...opaeische_union (dieser Anwalt dürfte allen bekannt sein). Darauf hin habe ich erneut einen EU-FS über einer Seriösen FA. abgewickelt und dabei viel Erfahrungen sammeln können. Wir Deutsche EU Bürger haben ehe nur rechte und Pflichten und sollten auch mal die Möglichkeiten von anderen EU Ländern in betracht ziehen. So und jetzt bin ich auf weitere Kritiken gespannt. think.gif
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Andreas
Beitrag 09.12.2004, 11:55
Beitrag #807


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Die beiden Links sind schon älter, ich würde die das Studium des EuGH-Threades empfehlen. wink.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 09.12.2004, 11:59
Beitrag #808





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Zitat (Andreas @ 09.12.2004, 11:55)
Die beiden Links sind schon älter, ich würde die das Studium des EuGH-Threades empfehlen. wink.gif

Sendedatum: 07.11.2004 nennst du das alt ?
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mirko1
Beitrag 09.12.2004, 12:08
Beitrag #809


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xdiver@ du willst es auch nicht warhaben, die 185 tage regelung
sind für D nicht nach zu weisen.

hier quelle ADAC 08/2004 ZU 185 TAGE Regelung:

Der "Ferienführerschein" in den Niederlanden, Polen oder in Tschechien ist also doch legal. "Nein", widerspricht Michael Zirpel, Pressesprecher des Bundesverkehrsministeriums. "Dieses Urteil besagt nur, dass wir niemanden den nach unserer Rechtsauffassung ungültigen Führerschein abnehmen können. Das darf allein die ausstellende Behörde tun."

Rein praktisch gesehen müssten also die deutschen Ordnungshüter das polnische Verkehrsamt, das den Ferienführerschein ausgestellt hat, um eine Überprüfung bitten, ob der Fahrschüler mindestens 185 Tage in Polen gewohnt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Behörde den Führerschein wieder einziehen.

Wenig Kontrolle

Doch diese Prüfung dürfte den polnischen Beamten gar nicht so leicht fallen. Denn Polen wohnen selten dort, wo sie auch gemeldet sind. Ob die Wohnadresse auch wirklich die Wohnadresse ist, prüft normalerweise niemand nach.

Sollte nun also ein deutscher Feriengast beteuern, dass er zum Beispiel schon mindestens 185 Tage bei Pani Kowalska in der Papst-Johannes-Paul-II-Allee wohne und Pani Kowalska dies bestätigen, wäre für das polnische Führerscheinamt alles klar: Wohnsitz Polen.
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zur klarheit hier beginnt meine meinung dazu:

ES IST NICHT NOTWENDIG IN DEM LAND GEMELDET ZU SEIN.
der lebensmittelpunkt reicht völlig aus d.h. eine FREUNDIN/FREUND BEKANNTE/VERWANDTE genügen, die betätigen das MAN(N) mehr als 185 TAGE im JAhr sich dort aufgehalten hat OHNE WOHNSITZMELDUNG IN DEM EU-LAND.

@strichachtdoktor
will ja keinen staub aufwirbeln, ich riskiere auch nix, meine freundin wird das für mich in Ihrem Namen tun ( sie hat einen MEGA D führerschein ).
ich denke wir alle sollten gespannt auf die reaktionen sein, vorallem die einzelnen Bundesländer und wie die verfahren auf unterschiede dürfen wir gespannt sein.

@Andreas
ich will dir nicht zu nahe tretten, klar ist das Du einen guten Job in dem Forum machst, wenn wir jemals Dein Okay für unseren CZ oder PL FS bekommen dann ist sicherlich niemand mehr in Gefahr (grins)

@medusa
danke für die email adresse:
BITTE Formuliert die MAIL in English an den EugH für mich, nicht das da unklarheiten aufkommen.
danke

die ganzen Mails gehen heute raus.
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strichachtdoktor
Beitrag 09.12.2004, 12:10
Beitrag #810


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Zitat
Zitat
Die beiden Links sind schon älter, ich würde die das Studium des EuGH-Threades empfehlen.



Sendedatum: 07.11.2004 nennst du das alt ?


Ja, doch ziemlich. Ausserdem wuerde ich auf Presseveroeffentlichungen nicht allzuviel geben - ausser, sie kommen von "offiziellen" Stellen.


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Tortenjan
Beitrag 09.12.2004, 12:42
Beitrag #811


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Anmerkung Moderator
Und wieder ist einiges aus einem anderen Thred hierher geschoben worden pinch.gif

rüße von der Ostsee
Tortenjan


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.12.2004, 12:58
Beitrag #812





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Zitat (XDiver @ 09.12.2004, 10:33)
Zitat
Orientieren sich die Gerichte denn nicht so gut wie immer an den bereits gesprochenen Urteilen der jeweils höher gelegenen gerichtlichen Instanz?


Nicht immer. Ein Case-Law wie bspw. in England gibt es hier nicht. Gerade im Verwaltungsrecht haben verschiedene OVG auch unterschiedliche Ansichten. Richtigen Aussagewert und richtungsweisenden Charakter haben im Regelfall dann erst die Urteile der obersten Gerichte, sprich: BGH, BVerwG usw...

Man kann als Untergericht relativ leicht entgegengesetzt zu einem OVG entscheiden (erst recht, wenn es in einem anderen Bundesland liegt) ohne sich in die Gefahr eines rechtsmittelanfälligen Urteils zu bringen. Beim BVerwG wird´s dann aber schon schwieriger.

REGIERUNGonline www.bundesregierung.de

Im Mittelpunkt dieses gemeinsamen (EU) Rechtsschutzsystem steht der EuGH und das ihm beigeordnete Gericht erster Instanz. Der Gerichtshof besitzt höchste richterliche Gewalt in allen Fragen des Unionsrecht

..... bei einem Wiederspruch zwischen nationalem und europäischen Recht hat EU-Recht Vorrang.


Und nun? Wessen Auslegung des §28 FeV (EuGH oder VGH B.-W.) will sich der
geneigte Leser beider Urteile anschließen?

Gruß
Johnnie
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mirko1
Beitrag 09.12.2004, 13:38
Beitrag #813


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folgende Mails habe ich an die Bundesländer gesandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

BITTE teilen Sie mir mit, wie die Verfahrensweise in Baden-Württemberg
in Bezug auf EU - Führerscheine und deren Gebrauch in
Baden-Württemberg zu sehen sind?
Wichtig wäre für mich zu erfahren, wie der Nachweis für die 185 Tage Regelung
umgesetzt wird und wie mit Gebrauchsuntersagungen wegen fehlender
positiver MPU verfahren wird?

zwei Beispiele zu meinen Fragen:

Punkt 1: Lebensmittelpunkt in dem jeweiligen EU - LAND und 185 Tage Regelung:
heißt das zwingend eine Wohnsitzmeldung in dem jeweiligen EU - Land
von min. 185 Tage im Jahr?
oder ist der Lebensmittelpunkt von min. 185 Tage im Jahr
auch dann erfüllt, wenn jemand z.b. eine Freundin/Freund Bekannte/Verwandte
in dem jeweiligen EU -Land inne hat und bei diesen sich min. 185 Tage im Jahr ohne Wohnsitz Meldung in dem jeweiligen EU - Land aufhält?

Punkt 2: Gebrauchsuntersagung von einem EU - Führerschein bei so genannten
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) Umgeher:

z.b. in Baden Württemberg wird von einer Person eine Positive MPU für die neu Erteilung eines Deutschen EU - Führerscheins verlangt, (eine gerichtliche Sperrfrist besteht nicht) dieser erlangt einen Legalen EU - Führerschein im EU - Ausland.

Ist der Legal zu stande gekommene EU - Führerschein (die Person gibt Wahrheitsgemäß in dem EU - Land an, in Baden-Württemberg verpflichtet zu sein, eine positive MPU für die Neuerteilung eines EU- Führerscheins zu benötigen) nun in Baden-Württemberg wegen Alter-Früherer MPU Anordnung gültig oder nicht?

kann und wird in diesem Fall, Baden-Württemberg den Gebrauch des Legal erworbenen EU - Führerscheins untersagen, obwohl die Person einen Legalen EU - Führerschein erworben hat und in allen anderen 24 EU - Ländern sein EU - Führerschein uneingeschränkt Gültigkeit besitzt?

entscheidend in dieser Frage ist, wie ist die aktuelle Verfahrensweise
in den oben genannten Fällen in Baden-Württemberg?


Vielen Dank für Ihre Mühe

@ da können wir nun gespannt abwarten, was da wohl zurück kommt?hmmm

BITTE Formulier mal jemand in Englisch die MAIL an den EugH
so kann ich diese dann auch senden, danke
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mirko1
Beitrag 09.12.2004, 14:44
Beitrag #814


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@uwe da hast du recht, wollte es nur zur vollständigkeit
veröffentlichen weil ATM erst 12/2004 den artikel verfasst hat.

von mir oben verfasste Nachricht habe ich án folgende Bundesländer gesandt, natürlich an das jeweilige zuständige Verkehrs-Ministerium.
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
ich hoffe keines vergessen zu haben.

BITTE UM ENGLISCHE FORMULIERUNG für EugH mail-adresse habe ich von @medusa bekommen.
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Andreas
Beitrag 09.12.2004, 14:57
Beitrag #815


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Zitat (mirko1 @ 09.12.2004, 14:44)
EugH mail-adresse habe ich von @medusa bekommen.

Das ist nicht der EuGH sondern die Europäische Kommission!


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Karlos
Beitrag 09.12.2004, 15:02
Beitrag #816


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Gratulation für die Initsiative !


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Uwe W
Beitrag 09.12.2004, 15:47
Beitrag #817


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Das zur Zeit wichtigste Bundesland wurde noch vergessen:

Brandenburg.

Stellt z.B. gerade den Bundesratspräsidenten.

Na wenn das man keinen Ärger mit den Admins gibt.

Die Anfrage kann man dort auch in sorbischer Sprache stellen.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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caleb
Beitrag 09.12.2004, 16:44
Beitrag #818


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@mirko1:

*anmerk* die kommission kannst du auch in deutsch anschreiben! wavey.gif


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bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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strichachtdoktor
Beitrag 09.12.2004, 17:10
Beitrag #819


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Sorry, aber was soll das bringen, ausser, dass ein Rudel schlafender Woelfe geweckt wird ??? Rechtssicherheit ? Durch Politiker ? Nee, nee, nee ...


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Andreas
Beitrag 09.12.2004, 17:13
Beitrag #820


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Nicht jeder besitzt eine solche Gelassenheit wie du. laugh2.gif

Vom Prinzip gebe ich dir allerdings recht, die ganze Aktion von @mirko1 bringt nicht viel.


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