... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

20 Seiten V  « < 16 17 18 19 20 >  
Closed TopicStart new topic
> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
strichachtdoktor
Beitrag 09.12.2004, 17:21
Beitrag #821


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Kann das mal bitte jemand ROT im Kalender notieren: Andreas gibt mir Recht. Nicht ganz -nur im Prinzip- aber das ist doch auch schon was ... rofl1.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 09.12.2004, 17:22
Beitrag #822


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Nachdem du mir auch schon hin und wieder Recht gegeben hast, mußte ich mich nun revanchieren. cool.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michi1
Beitrag 09.12.2004, 17:44
Beitrag #823


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 30
Beigetreten: 02.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4688



Zitat (Uwe W @ 09.12.2004, 15:47)
Das zur Zeit wichtigste Bundesland wurde noch vergessen:

Brandenburg.



Die Anfrage kann man dort auch in sorbischer Sprache stellen.

hallo,sorbisch wird in der gegend um bautzen und kamenz gesprochen und das liegt in SACHSEN.du mußt mal zu einem spreewälder SORBE sagen,dann bekommst du das rudel (die stake beim kahnfahren)um den hals gewickelt (nachdem er es dir auf dem kopf entzwei gehaun hat).in BRANDENBURG gibt es als minderheit nur WENDEN (diese leben in der gegend vom spreewald und cottbus)und die sprechen wendisch (niedersorbisch).gruß vom MICHI1!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 09.12.2004, 17:46
Beitrag #824





Guests






@mirko1
Zitat
BITTE UM ENGLISCHE FORMULIERUNG für EugH mail-adresse habe ich von @medusa bekommen.

Ich habe Dir die Mail Adresse der EU Kommission geschickt. Können aber mit Sicherheit auch Deutsch dort.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Karlos
Beitrag 09.12.2004, 18:15
Beitrag #825


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 148
Beigetreten: 29.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5254



Stimmt schon, die Aussagen von den ist eh nichts Wert, aber Rudel schlafender Wölfe würde ich die nicht nennen. Die hätten längst gebellt, wenn die sich einig wären und irgend etwas wüssten, die wissen genau so viel wie wir. Prisant ist das Thema und war auch schon öfters in den Nachrichten, da bewegen ein par eMails auch nichts mehr.

Allerdings wissen die Behörden auch mit welchem Team die spielen, Ihr team heißt Staat und hat vorerst beim EUGH verloren, was und wie Sie es zu sagen haben um sich den FS-Tourismius ein zudämmen wissen die natürlich auch (einige Aussagen aus dem Urteil des EUGH weglassen, und noch etwas deutsche staatlich Interpretation einbringen).
D.h. was die sagen ist interessant aber wertlos und es gilt halt weiterhin das altbekannte, nämlich auf EUGH-Urteile zu warten.


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Rolf Tjardes
Beitrag 09.12.2004, 20:13
Beitrag #826


Mitglied
*******

Gruppe: Members
Beiträge: 2667
Beigetreten: 12.09.2003
Wohnort: Bundestagswahlkreis 62
Mitglieds-Nr.: 1



Zitat (strichachtdoktor @ 09.12.2004, 17:21)
Kann das mal bitte jemand ROT im Kalender notieren: Andreas gibt mir Recht. Nicht ganz -nur im Prinzip- aber das ist doch auch schon was ... rofl1.gif

Soeben erledigt cool.gif

-> siehe obigen Kalender: 09.12.2004 tongue.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 09.12.2004, 20:16
Beitrag #827


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Vielleicht hätte ich mir dies für den Heiligen Abend aufheben sollen (Das Fest des Friedens)? rofl1.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 10.12.2004, 11:28
Beitrag #828


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Vor so viel Wuerdigung einer kleinen Freude in unserem Leben kann ich nur den Hut ziehen ! Gruesse, Joe wub.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 10.12.2004, 12:38
Beitrag #829


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



@strichachtdoktor
@Andreas
das gerade Ihr beide mich nicht unterstützt ist mir ein Rätzel. schade*
es kommt eh nur das raus was wir schon wissen, doch auf unterschiede kann man(n) gespannt sein, ich hoffe klarheit für alle in deren bundesländer zu schaffen und nicht wölfe zu wecken.

BAYERN hat als erstes geantwortet: @Andreas KEIN veröffentlichungs VERBOT
wie gesagt NIX neues aber EINDEUTIG:

hier die ANTWORT:

Sehr geehrte Frau ******,

zu Ihrer Anfrage übermitteln wir Ihnen beiliegend unsere Pressemitteilung vom 10.09.2004. Im Übrigen dürfen wir Sie bitten, sich mit konkreten Einzelfragen an dir für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu wenden, welche Ihnen gerne Auskunft erteilen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle
der Bayerischen Staatsregierung

---------------------------------------------
BAYERN|DIREKT
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
Telefon: 01801 20 10 10
direkt@bayern.de


Bayerisches Staatsministerium des Innern Pressemitteilung vom:
Nr: (387/2004) München, den 10. September 2004

Achtung Fälschung!
Schmid warnt vor Fahrerlaubniserwerb im Ausland:
"Fälschungsgefahr ist groß - Billig-Führerschein aus Osteuropa schützt nicht vor MPU"

+++ Nach den Erkenntnissen von Polizei und Führerscheinbehörden versuchen Fahrzeuglenker, die ihren Führerschein wegen Eignungsmängeln abgeben mussten, für den Neuerwerb der Fahrerlaubnis zunehmend ins benachbarte EU-Ausland aus-zuweichen. "Vor allem östliche Nachbarländer scheinen dabei derzeit hoch im Kurs zu stehen. Doch die Rechnung, so um die - vor allem bei Trunkenheitsfahrern ge-fürchtete - Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) - herumzukommen, geht für Bayern nicht auf", sagte Innenstaatssekretär Georg Schmid in München. "Nach uns vorliegenden Erkenntnissen wird mit einschlägigen Angeboten zudem auch für den Erwerb gefälschter osteuropäischer Führerscheine geworben. Bei Fahrzeugkontrollen wird die bayerische Polizei "Auslandsführerscheine" deshalb in nächster Zeit verstärkt unter die Lupe nehmen. Aber auch bei von ausländischen Behörden tatsächlich erteilten Führerscheinen gilt: Wer die MPU umgangen hat, wird zum Test gebeten." +++

Vermeintlich attraktiv erscheint der Führerscheinneuerwerb im benachbarten EU-Ausland durch eine im April 2004 ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis gilt innerhalb der EU das sogenannte Wohnsitzprinzip, wonach ein ordentlicher Wohnsitz von mindestens 185 Tagen Dauer in dem Staat erfor-derlich ist, der den Führerschein ausstellt. Dies gilt auch für die neuen Beitrittsländer. Nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes müssen im Ausland er-worbene EU-Führerscheine in Deutschland grundsätzlich aber zunächst auch dann aner-kannt werden, wenn sie unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip und damit rechtswidrig erlangt worden sind. Das gilt auch für Führerscheinbewerber, die eine neue Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug wieder erwerben wollen. Schmid: "Uns liegen Erkenntnis-se vor, dass zwischenzeitlich im Hinblick auf die durch das EuGH-Urteil hervorgerufene Verunsicherung Angebote kursieren, die für einen horrenden Preis bei nur eintägigem Aufenthalt im Ausland den Erwerb einer Fahrerlaubnis versprechen. Bei den hierdurch erworbenen Führerscheinen ist das Risiko groß, eine Totalfälschung zu erwerben, die nicht nur keinerlei Rechtswirksamkeit hat, sondern auch noch zu einem Ermittlungsverfah-ren gegen den Führerscheinkäufer wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrer-laubnis führen kann!“

Aber auch, wenn es sich um einen echten, von ausländischen Behörden ausgestellten Führerschein handelt, führt das Urteil des EuGH nicht dazu, dass eine entzogene Fahrer-laubnis ohne MPU ohne Weiteres wieder erworben werden kann. Auch wenn nach dem Ablauf der Sperrfristen bei Führerscheinentzug deutsche Behörden im EU-Ausland erwor-bene Fahrerlaubnisse zunächst vorläufig akzeptieren müssen, bleibt es ihnen unbenom-men, bei Erkenntnissen über mögliche Eignungsmängel bei Fahrerlaubnisinhabern tätig zu werden und ggf. eigene Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis einzuleiten. Die Führerscheinstellen im Freistaat sind deshalb angewiesen, in Fällen des Wiedererwerbs einer entzogenen Fahrerlaubnis im Ausland bei den Fahrerlaubnisinhabern eine Eig-nungsprüfung einzuleiten und bei fortbestehenden Eignungszweifeln z.B. wegen fehlender MPU, die erworbene Fahrberechtigung wieder zu entziehen. Darüber hinaus wird die Um-gehung des Wohnsitzprinzips dem Ausstellerstaat mitgeteilt, so dass die Betroffenen damit rechnen müssen, dass ihnen auch dort die rechtswidrig erteilte Fahrerlaubnis wieder ent-zogen wird.

Staatssekretär Schmid warnt deshalb dringend vor einschlägigen Werbeangeboten, die fälschlich einen legalen Führerscheinerwerb im EU-Ausland versprechen: „Wer hierfür Tausende Euro ausgibt, tut dies auf eigenes Risiko und riskiert, sein Geld umsonst aus-zugeben!“


Also BAYERN ist kein gutes Pflaster für MPU umgeher das ist nun für jeden in Bayern sicher und die Wölfe schlafen noch immer.

Alle anderen Bundesländer fehlen noch.
die mail an Luxemburg werde ich in Deutsch heute senden.

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 10.12.2004, 19:16
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 10.12.2004, 12:50
Beitrag #830


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat
es kommt eh nur das raus was wir schon wissen


Genau das ist der Grund. rolleyes.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Karlos
Beitrag 10.12.2004, 12:55
Beitrag #831


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 148
Beigetreten: 29.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5254



Halt das üblich blabla, aber ich finde es schon recht interessant das fast immer auch versucht wird durch die angeblich so viel verbreiteten gefälschten Führerscheine, die FS-Touristen abzuschrecken.

Ob die bei Umgehung des Wohnsitzprinzip tatsächlich dem Ausstellerland bescheid geben halte ich für fraglich, und das das Land dann auch noch den Lappen wieder einzieht ist auch recht ungewiss; denn aus welchem Grund, die richtigkeit darf prinzipiell ja nicht angezweifelt werden. Wie soll dem FS-Inhaber der Lappen wieder entzogen werden?

Und dann halt noch die übliche Sache mit der erneuten Auflage einer MPU, wahrschinlich Deutschlands letzte Hoffnung.


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe Brandt
Beitrag 10.12.2004, 14:01
Beitrag #832


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 722
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 2



Zitat (mirko1 @ 10.12.2004, 12:38)
@Andreas KEIN veröffentlichungs VERBOT

Kein Wunder, bei der übersandten Anlage handelt es sich ja auch um eine altbekannte öffentliche Presseerklärung, die hier im Board schon mehrfach gepostet wurde.

Hier noch ein Link auf einen Artikel der Westdeutschen Zeitung vom 07.12.2004:

Führerscheintourist auf Abwegen; Haben Alkoholsünder durch ein EU-Urteil die Möglichkeit, sich vor dem "Idiotentest" zu drücken? Nein, sagen Verkehrsexperten und warnen vor windigen Angeboten.

Leider wird die Aussage des ADAC-Verkehrsjuristen Markus Schäpe nicht näher qualifiziert bzw. begründet.


--------------------
Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 10.12.2004, 14:12
Beitrag #833


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



@Andreas auch hier kein verbot der veröffentlichung:
endlich hat mal jemand nicht nur eine Presse mitteilung rausgelassen.

HESSEN ist Nr.2 die geantwortet haben.
hier die ANTWORT:

Hallo Frau ******,

Ihre beiden Fragen werden wie folgt beantwortet:

Die Wohnsitznahme im Ausland ist grundsätzlich nachzuweisen. Sofern dort keine Anmeldung erfolgt sein sollte und der Nachweis deshalb nicht durch eine entsprechende behördliche Bestätigung geführt werden kann, ist der Nachweis auf andere Weise zu führen (z.B. durch eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Arbeitstätigkeit im Bundesgebiet für 6 Monate unterbrochen war).

Wird ein Führerschein im EU-Ausland an eine Person erteilt, die zum Zeitpunkt der Erteilung dort keinen Wohnsitz hatte, kann der an sich für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständige Staat von dem den Führerschein ausstellenden EU-Mitgliedsstaat die Rücknahme des erteilten Führerscheins verlangen.

Soweit ein Führerschein im EU-Ausland erworben wurde, der nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigt und im Bundesgebiet vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich gewesen wäre, ist die dann entsprechend der Wohnsitznahme im Bundesgebiet zuständige Fahrerlaubnisbehörde aus Gründen der Verkehrssicherheit verpflichtet, in eine Eignungsüberprüfung ein zu treten.

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[********]

Also auch Hessen, Leute wenns so weiter geht dann sehen wir alt aus.

@Andreas viele sind hier NEU im forum und wenn es nur wiederholungen sind
so sind diese bestimmt für viele ein klarheit schaffendes indiz in deren Bundesländer.

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 10.12.2004, 19:18
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 10.12.2004, 14:16
Beitrag #834


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
ALso auch Hessen Leute wenns so weiter geht dann sehen wir alt aus.


Um was sollen wir wetten, dass Du das jetzt zu jedem Bundesland sagen kannst.... whistling.gif


Was für Antworten hast Du denn erwartet?


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 10.12.2004, 14:18
Beitrag #835


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



Hallo,
das Ministerium von Hessen schreibt nach der Wohnsitznahme wieder im Bundesgebiet wird eine Überprüfung gefordert.
Na dann lasst doch den Wohnsitz in Polen bestehen. Man wird ja nicht jede Woche in eine Kontrolle der Polizei geraten und wenn war man zu Besuch da.
So zumindest liest sich das aus dem Statement heraus. Kein Wohnsitz in der BRD keine Überprüfung mittels einer MPU.
Gruss Natrix
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 10.12.2004, 14:19
Beitrag #836


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



@XDiver erwarten tu ich nix
nochmals und zum 1xxx mal es geht mir um Klarheit und
das in jedem BUDESLAND, ist das so schwer zu verstehen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 10.12.2004, 14:33
Beitrag #837


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Klarheit wirst Du erst haben, wenn die einschlägigen Gerichte entschieden haben.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 10.12.2004, 15:14
Beitrag #838





Guests






Zitat (XDiver @ 10.12.2004, 14:33)
Klarheit wirst Du erst haben, wenn die einschlägigen Gerichte entschieden haben.

Der EuGh besitzt die höchste richterliche Gewalt. Wie bitte soll es noch klarer werden?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 10.12.2004, 15:16
Beitrag #839


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Falls es noch nicht bis zu Dir vorgedrungen ist: Über die Eignungsüberprüfung hat der EuGH nichts, aber rein gar nichts gesagt.... wavey.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 10.12.2004, 15:31
Beitrag #840





Guests






Zitat (XDiver @ 10.12.2004, 15:16)
Falls es noch nicht bis zu Dir vorgedrungen ist: Über die Eignungsüberprüfung hat der EuGH nichts, aber rein gar nichts gesagt.... wavey.gif

Alles hat die 5. Kammer mit der unter Ziffer 2 genannten Auslegung an Klarheit verschafft. Da is nix mehr mit §28.5 Überprüfung mit oder ohne Antrag.

Sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 10.12.2004, 15:46
Beitrag #841


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Von § 28 reden wir doch schon lange nicht mehr, eher noch von § 46 FeV. Der ist der Knackpunkt und nicht der 28er.....


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 10.12.2004, 16:06
Beitrag #842


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



@mirko1

Kannst Du die Briefe bitte komplett mit Kopf u. Fußzeilen posten? Zwecks Beleg - Nichtanerkennung durch systematische Gebrauchsuntersagung - sind die vielleicht vor dem EuGH noch 'mal relevant.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Karlos
Beitrag 10.12.2004, 16:16
Beitrag #843


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 148
Beigetreten: 29.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5254



@xdiver, leider hat das EUGH nichts über § 46 FeV gesagt, oder sich leider zu ungenau ausgedrückt.
(abgesehen vom letzten Satz des Richters: "Allseits gute fahrt")

§ 46, die letzte große alles entscheidene Schlacht wird kommen !

*** Korrigiert -> § 46 FeV. Gruss Rolf :-)

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 10.12.2004, 19:21


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 10.12.2004, 16:34
Beitrag #844


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



An EuGH am 07.12.2004 mit Betr.: EU-GH, 2004-04-29, C-476/01 - Zuständigkeitsanfrage, versand:

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich gehe Aufgrund einer Pressemitteilung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern (1*), sowie nach VGH Baden-Württemberg,
2004-10-1,2 Einschränkung der Tragweite des EUGH-Urteils (2*), und
weiterer Quellen, von fortgesetzten, systematischen Verstößen der
Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil des EU-GH, C-476/01 vom
29.04.2004, durch Gebrauchsuntersagung eines EU Führerscheins, welche in
ihrer faktischen Auswirkung einer Einschränkung des Prinzips der
gegenseitigen Anerkennung gleichzusetzen wäre, aus.

Deshalb bitte ich Sie um die Information, ob der EU-GH bei Verstößen
gegen ein von ihm erlassenes Urteil selbst tätig werden kann, bzw. an
wen man sich zwecks Übermitlung von diesbezüglichen Informationen wenden
sollte.


Mit freundlichen Grüßen

-------------------------------------------------------------------------

1*) http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2004/387.php
2*) http://www.jurathek.de/showdocument.php?se...2266929&ID=7472

.....

Noch keine Antwort bekommen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 10.12.2004, 18:08
Beitrag #845





Guests






hi, ich habe an die adresse
Commission Europeenne
Direction Generale de l'Energie et des Transports
B - 1049 Bruxelles eine mail geschrieben, ob ich nach abgelaufener Sperrfrist einen FS in tschechien erwerben kann. habt ihr interesse an der antwort?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 10.12.2004, 18:09
Beitrag #846





Guests






Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre beiliegende Nachricht, die an mich als für europäische Führerscheinangelegenheiten zuständigen Sachbearbeiter in der Europäischen Kommission weitergeleitet wurde.

In Anwendung der einschlägigen Richtlinie 91/439/EWG über den Führerschein ist die Ausstellung eines Führerscheines vom Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaates abhängig (Artikel 7.1.b der Richtlinie). Dies gilt unterschiedslos für alle 25 EU-Mitgliedstaaten. Als "ordentlicher Wohnsitz" im Sinne dieser Richtlinie gilt grundsätzlich der Ort, an dem eine Person während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnt (Artikel 9), wobei auf den faktischen Wohnsitz und nicht eventuelle formelle Meldungen abzustellen ist.

Eine Ausstellung unter Nichteinhaltung des Wohnsitzprinzipes widerspricht somit EU-Recht. Nach Rechtsansicht des EuGH kommt eine Nachprüfung durch andere Mitgliedstaaten nach Ausstellung des Führerscheins zwar grundsätzlich nicht in Frage (siehe EuGH Urteil in der Rs C-246/00, Punkt 48), weshalb andere Mitgliedstaaten grundsätzlich gehalten sind, den einmal ausgestellten Führerschein (zunächst) in Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung (Artikel 1.2 der Richtlinie) anzuerkennen. Jedoch sind bei Vorliegen begündeter Zweifel im Einzelfall Behörden anderer Mitgliedstaaten sogar verpflichtet, sich mit den Behörden des Ausstellungsstaates in Verbindung setzen, um festzustellen, ob für einen bestimmten Führerscheininhaber alle Ausstellungsvoraussetzungen (insbesondere das Erfordernis des ordentlichen Wohnsitzes) eingehalten wurden (siehe Punkt 48 des Urteils C-246/00). Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Behörden des Ausstellungsstaates (Tschechien) verpflichtet, den Führerschein wieder einzuziehen.

Mit freundlichen Grüssen,


**** Anmerkung Moderator

Der Text enthielt nicht darstellbare Zeichen (Umlaute). Korrigiert.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.12.2004, 19:55
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 10.12.2004, 18:10
Beitrag #847





Guests






also, nix mpu
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Willauchmalwassagen!
Beitrag 10.12.2004, 18:52
Beitrag #848


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 117
Beigetreten: 13.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4912



sorry aber wenn Ihr euch schon alle die Mühe macht diese Mails zu verschicken solltet Ihr auch vielleicht mal gesondert nach der Mpu fragen bzw. ob es nach dem Urteil weiterhin rechtens ist eine Mpu anzuordnen!

Dann geht der ein oder andere auch auf dieses Thema ein!

Ansonsten braucht man sich nicht zu wundern wenn man darauf keine Antwort bekommt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 10.12.2004, 18:56
Beitrag #849





Guests






Da steht nichts zu rmpu, ergo betrifft es alle, die noch keinen Bescheid von der FS-stelle bekommen haben.
gleichzeitig sagt es aber aus, wie der weg ist. da steht nichts von FS-stelle oder mpu. dieser weg ist anscheinend nicht vorgesehen.
da es hier auch keine beispiele gibt, weiss ich natürlich nicht, wie die fs-stelle reagiert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 10.12.2004, 19:01
Beitrag #850





Guests






Diese mail habe ich gerade abgesandt und ich hoffe, in der nächsten Woche Nachricht zu bekommen.

Sehr geehrter Herr ...,

wie wird das denn von Seiten der Führerscheinbehörde gehandhabt. Darf die Behörde die Fahreignung untersagen? Darf sie eine mpu anordnen? Oder hat die Führerschein-Behörde kein Recht zu so etwas? Ich danke Ihnen vorab für eine Antwort.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 10.12.2004, 19:05
Beitrag #851


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



@Willauchmalwassagen!

An den EuGH gerichtet hieße das wohl eine neue Frage = MPU - durch alle Instanzen hindurch - zu stellen. Jahre ..

Nach meiner Meinung sind durch das bestehende Urteil alle Fragen beantwortet = Anerkennen + Gebrauch gestatten = Hoheitsakt des anderen Staates akzeptieren. Somit bedeutet Nichtanerkennung / Gebrauchsuntersagung einen Verstoß gegen ein bereits existierendes Urteil.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 10.12.2004, 19:09
Beitrag #852





Guests






ich gebe medusa vollkommen recht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Rolf Tjardes
Beitrag 10.12.2004, 19:14
Beitrag #853


Mitglied
*******

Gruppe: Members
Beiträge: 2667
Beigetreten: 12.09.2003
Wohnort: Bundestagswahlkreis 62
Mitglieds-Nr.: 1



*** Anmerkung Admin:

Hi wavey.gif

Kurzer Hinweis:

Bitte vor dem Posten zukünftig die Klarnamen ("Lieschen Müller" etc.) aus den Schreiben entfernen. Diese sind ja letztlich eh nicht von Belang...

Gruss
Rolf
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 10.12.2004, 19:15
Beitrag #854





Guests






sorry
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 10.12.2004, 19:37
Beitrag #855


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



@medusa ich benötige dein EMAIL:
dann sende ich diese gerne weiter.

Berlin-Brandenburg hat folgendes geantwortet:

Sehr geehrter *******,

Ihre Anfrage ist an meine Behörde weitergeleitet worden. Leider
kann ich Ihre Nachricht
nicht genau verstehen.

Deshalb bitte ich Sie, unter einer der folgendenTelefonnummern
anzurufen: ****-****

- ****

- ****

- ****.

Mit freundlichen Grüßen

**********

Landeseinwohneramt Berlin,
Referat Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung

SUPER ich hacke da nochmal nach, die wisen nicht wie ich es meinte toll...grgrgr

*** Anmerkung Moderator

Klarnamen sowie Telefonnummern entfernt. Ich bitte die Diskutanten, sich an unsere Regeln zu halten und weder Namen, Mail Adressen noch Telefonnummern zu veröffentlichen.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.12.2004, 19:59
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 10.12.2004, 19:52
Beitrag #856





Guests






So, diese mail habe ich auch noch abgesandt
hallo noch mal, kann die Führerscheinbehörde mir den Gebrauch der tschechischen Fahrerlaubnis untersagen? Danke noch eimal. ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Karlos
Beitrag 10.12.2004, 23:07
Beitrag #857


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 148
Beigetreten: 29.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5254



Langsam aber sicher haben sich hier in dem Thread die Meinungen wohl eingependelt, hier war auch schon mal mehr action.

sleep.gif sleep.gif sleep.gif


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Willauchmalwassagen!
Beitrag 11.12.2004, 00:41
Beitrag #858


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 117
Beigetreten: 13.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4912



@Gast_Alexander

Hm Alex ich frage mich ob Du auf diese Mail wenn Du sie so formuliert abgeschickt hast ne ausreichende Antwort bekommst. Vielleicht hättest Du Fragen sollen wie die zuständige Behörde oder wo auch immer Du hingeschrieben hast nach dem Urteil vom 29.4 die zu erwartende Praxis einer nachträglichen MPU-Anordnung bewertet bzw. das Urteil hinsichtlich dieses Punktes der MPU auslegt..........usw. Halt schon was genauer und freundlicher smile.gif

@Medusa

Zitat
An den EuGH gerichtet hieße das wohl eine neue Frage = MPU - durch alle Instanzen hindurch - zu stellen. Jahre ..


ja das glaube ich auch. Stellt sich dann nur die Frage was in der Zeit mit den EU-Fs-Besitzern ist? Darf man in dieser Zeit in der man bei jeder Instanz Widerspruch gegen eine MPU einlegt weiterfahren oder nicht? Wo sind die Cracks aus diesem Forum die uns das evt. beantworten können?.............

Zitat
kann die Führerscheinbehörde mir den Gebrauch der tschechischen Fahrerlaubnis untersagen? Danke noch eimal. ...


Bin auf die Antworten gespannt!
Das ist halt die Frage die uns alle schon seit dem 29 April beschäftigt.
Allerdings scheint es so zu sein das es so erst mal gemacht wird!
Aber was ist mit z.B. Führerscheinneulingen die einen gemeldeten Wohnsitz haben?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 11.12.2004, 02:41
Beitrag #859


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Die Wohnsitznahme im Ausland ist grundsätzlich nachzuweisen. Sofern dort keine Anmeldung erfolgt sein sollte und der Nachweis deshalb nicht durch eine entsprechende behördliche Bestätigung geführt werden kann, ist der Nachweis auf andere Weise zu führen (z.B. durch eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Arbeitstätigkeit im Bundesgebiet für 6 Monate unterbrochen war).

Ja, schoen. Reicht also eine Anmeldung - wussten wir schon.

Zitat
Wird ein Führerschein im EU-Ausland an eine Person erteilt, die zum Zeitpunkt der Erteilung dort keinen Wohnsitz hatte, kann der an sich für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständige Staat von dem den Führerschein ausstellenden EU-Mitgliedsstaat die Rücknahme des erteilten Führerscheins verlangen.

Er KANN verlangen. Naja - das ist ja noch nichts Schmerzhaftes - erst wenn der ausstellende EU-Mitgliedsstaat zurueckzieht, dann tut es weh. Aber auch das wussten wir schon! Bleibt immer noch die nicht unerhebliche Frage zu klaeren, warum der ausstellende EU-Staat eine nach nationalen Regeln rechtskraeftige FE ohne besondere Gruende einfach auf Wunsch eines anderen Landes zuruecknehmen sollte ... --> Wunschdenken ???

Zitat
Soweit ein Führerschein im EU-Ausland erworben wurde, der nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigt und im Bundesgebiet vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich gewesen wäre, ist die dann entsprechend der Wohnsitznahme im Bundesgebiet zuständige Fahrerlaubnisbehörde aus Gründen der Verkehrssicherheit verpflichtet, in eine Eignungsüberprüfung ein zu treten.


"zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigt" - was ist das ? Eine Spassnummer, die nach Belieben wieder abgesetzt werden kann ? Das mit dem Gutachten nach §46 FeV sollten Gerichte endlich mal klaeren - oder sie klaeren, dass der EuGH - entgegen einschlaegiger Meinung - doch etwas zur MPU gesagt hat, wenn auch nur sehr indirekt: Sie haben naemlich nichts dazu gesagt, obwohl ganz klar war, dass Kapper eine MPU haette machen muessen ...

Keine Aussage ist in diesem Fall naemlich auch eine Aussage: Wenn ich jemandem die Nutzung einer EU-auslaendischen FE fuer Deutschland gestatte, obwohl er nach deutschem Recht eine MPU haette machen muessen, dann wird das deutsche Recht wohl nicht das Papier wert sein, auf dem es geschrieben steht ... Anderenfalls haette der Eu-GH deutlich hervorgeheoben, dass die Deutschen zu dieser Massnahme als einzige einschraenkende Massnahme und auf ihr Staatsgebiet beschraenkt (Was fuer ein Bloedsinn!!!) befugt sind.

KURZ: Die bisherigen Stellungnahmen der angeschriebenen Behoerden sind nicht geeignet, vorhandene Unklarheiten zu erhellen bzw. wiederkaeuen alte Statements.
Da ich (respektive Andreas und ich) das vorhergesehen hatte(n) waren wir nicht uneingeschraenkt begeistert von der Idee.

Im Uebrigen empfehle ich diesen Gedankengang: Die Bundesregierung hat bis zum Schluss im Kapper-Verfahren an ihrer Auslegungsversion festgehalten und ist damit "auf die Schnauze gefallen". Als Antwort zu der Verurteilung kam eine mehr oder weniger inoffizielle Stellungnahme eines Staatssekretaers, die die Meinung der Bundesregierung nur wiederholt hat. Schon da war fehlende Reflexion und Uneinsichtigkeit von hoechster Stelle zu bemerken - wundert es da wirklich, wenn untergeordnete Laenderstellen den gleichen Mist wieder und wieder zum Besten geben ??? Und zwar alle 16 ?

Nee, oder ?!


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jack Daniels
Beitrag 11.12.2004, 03:57
Beitrag #860


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4282
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 50



Zitat (Natrix20 @ 10.12.2004, 14:18)
Hallo,
das Ministerium von Hessen schreibt nach der Wohnsitznahme wieder im Bundesgebiet wird eine Überprüfung gefordert.
Na dann lasst doch den Wohnsitz in Polen bestehen. Man wird ja nicht jede Woche in eine Kontrolle der Polizei geraten und wenn war man zu Besuch da.
So zumindest liest sich das aus dem Statement heraus. Kein Wohnsitz in der BRD keine Überprüfung mittels einer MPU.
Gruss Natrix

Zitat
ist der Nachweis auf andere Weise zu führen (z.B. durch eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Arbeitstätigkeit im Bundesgebiet für 6 Monate unterbrochen war).


think.gif Was bedeutet dieser unscheinbare Satz?Angenommen du hast einen Wohnsitz in Polen,dein Arbeitsplatz in zb Mainz.Wo ist dann dein Lebensmittelpunkt?Es ist leicht überprüfbar das er immer noch in der Nähe des Arbeitsplatzes sein wird,also in Deutschland,somit ist deine Adresse in Polen wertlos und dein Schein in Gefahr.Ob du ununterbrochen gearbeitet hast lässt sich über den AG,das Finanzamt oder den Sozialkassen feststellen und du kannst sicher sein das die das machen werden.Wenn du Arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger bist gibt es mit denen auch noch Ärger.Im Prinzip kann nur ein Obdachloser der keine stattlichen Leistungen bezieht und nirgens offiziell arbeitet gefahrlos im Ausland einen Führerschein machen ohne das der Auslandsaufenthalt nicht nachprüfbar ist.Alternatv geht es eigentlich nur wenn die Möglichkeit besteht sich für mehr als ein halbes Jahr in das EU-Ausland versetzen zu lassen wenn der AG dort eine Firma hat. wink.gif Ich könnte wenn ich müsste.Muß aber nicht.
Die Schlinge zieht sich zu,manchmal ist die EU gar nicht mal so träge wie man annimmt, sad.gif vor allem wenn sie Strafen gegenüber Staaten verhängen können.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 11.12.2004, 11:03
Beitrag #861





Guests






Zitat
Die Schlinge zieht sich zu,manchmal ist die EU gar nicht mal so träge wie man annimmt, vor allem wenn sie Strafen gegenüber Staaten verhängen können.


Dann könne es ja bald eng werden für Deutschland

rofl1.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabarete
Beitrag 11.12.2004, 15:19
Beitrag #862


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 75
Beigetreten: 31.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5305



Aber in dem Urteil vom EU-GH steht doch ausdrücklich, daß eine Überprüfung der 185 Tage nur durch den ausstellenden Staat erfolgen kann. Also, bin ich in D in keinem Bundesland verpflichtet, dazu irgendwelche Angaben zu machen.
Es heißt doch: Der FS ist grundätzlich anzuerkennen, auch wenn die Aufenthaltsdauer von 185 Tagen nicht erfüllt wurde. Da können sich die in D drehen und wenden, wie sie wollen. Wenn z.B, CZ es nicht überprüft, kann D nur vor den EU-GH gehen und abwarten was weiter geschieht.
MfG. Cab.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 11.12.2004, 15:27
Beitrag #863


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Nun mach Ihnen doch nicht die ganze schöne Drohkulisse kaputt. Sie haben doch sonst nichts mehr. .. ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schwabe
Beitrag 11.12.2004, 21:24
Beitrag #864


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 11.12.2004
Wohnort: Schwabendorf
Mitglieds-Nr.: 7210



Was zum Henker hat eigentlich die 185-Tage-Regelung mit der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zum tun? think.gif


--------------------
Es gibt Menschen, die haben ein Gesichtsfeld von 10cm und nennen es ihren Standpunkt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 11.12.2004, 21:28
Beitrag #865


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Schwabe @ 11.12.2004, 21:24)
Was zum Henker hat eigentlich die 185-Tage-Regelung mit  der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zum tun?  think.gif

Nichts. wink.gif

Die 185-Tage-Regelung ist Voraussetzung für die rechtmäßige Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis. Dies ist aber nur der eine Teil der Streitfrage. Der andere Teil dieser Frage befaßt sich damit, ob Deutschland eine Eignungsüberpüfung bei Inhabern einer EU-Fahrerlaubnis durchführen darf.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Karlos
Beitrag 11.12.2004, 21:52
Beitrag #866


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 148
Beigetreten: 29.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5254



Zitat
Die 185-Tage-Regelung ist Voraussetzung für die rechtmäßige Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis.


wobei rechtmäßigkeit der Einhaltung der 185-Tage-Regelung nicht von Deutschland angezweifelt werden darf. Der Führerschein ist auch ohne die Einhaltung der 185 Tage gültig blink.gif


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 11.12.2004, 21:56
Beitrag #867


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Karlos @ 11.12.2004, 21:52)
wobei rechtmäßigkeit der Einhaltung der 185-Tage-Regelung nicht von Deutschland angezweifelt werden darf.

Natürlich kann Deutschland die Rechtmäßigkeit der erteilten Fahrerlaubnis anzweifeln, sofern entsprechende Nachweise vorliegen. Die EU-Kommission freut sich sicher über jeden nachgewiesenen Rechtsverstoß eines Mitgliedsstaates. tongue.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Karlos
Beitrag 11.12.2004, 22:43
Beitrag #868


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 148
Beigetreten: 29.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5254



Andreas hat recht! Und sobald ein Verstoß festgestellt wurde, folgt auch sofort ein Bußgeldbescheid an das jeweilige Land in millionenhöhe. huh.gif

Jetzt wissen wir warum Deutschland so verschuldet ist.

Aber der FS ist vorerst trotzdem weiterhin gültig cool.gif


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 11.12.2004, 22:44
Beitrag #869





Guests






Es geht zum einen zu die Frage, ob D FE anzweifeln darf, die unter Umgehung der 185-Tage Regelung erteilt worden sind. Nach meinen und auch anderen Beiträgen sind wir sohl zu der Ansicht gekommen, dass D die 185 Tage-Regelung anerkennen muss, und die postings sagen nichts anderes.
Zum zweiten geht es um eine nachträgliche Eignungsüberprüfung oder Untersagung der EU-FE. Da wurden noch keine Urteile oder Verwaltungsakte getroffen. Für mich heisst das, ich darf in Tschechien die FE machen. Punkt.
Ich mache sie auch, diese Woche noch. Und dann, mal sehen...
atsiotras das grosse at dazwischen, dann web punkt de und dann de
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 11.12.2004, 22:46
Beitrag #870





Guests






falls irgendwer XXXXXat web .de
ich bin kein vermittler und auch sonst nichts. ich möchte nur ein Fahrzeug in D führen .

Keine eMail-Adressen im offenen Forum.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 11.12.2004, 22:49
Go to the top of the page
 
+Quote Post

20 Seiten V  « < 16 17 18 19 20 >
Closed TopicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 19:12