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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Andreas
Beitrag 11.12.2004, 22:48
Beitrag #871


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Zitat
Aber der FS ist vorerst trotzdem weiterhin gültig


Die Betonung liegt auf "vorerst" wink.gif


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 11.12.2004, 23:20
Beitrag #872





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vorerst? nun gut, da ich dann eine gültigen FS habe, (falls die P mich anhält und die daten weitergibt) muss die FE erst einmal ürüfen und mich dann zu weiteren Massnahmen auffordern, z.b. mpu. Wenn ich dann die mail von dem sachbearbeiter von der eu vorzeige, oder klage... erst dann werden wir sehen, wie es dazu steht.
ich denke, ic kann auf alle fälle mehrer monate fahren, im ungünstigsten fall.
im besten fall fahre ich damit jahrelang und ich habe die chande, eine gültigen fs zu erwerben.
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 11.12.2004, 23:21
Beitrag #873





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ich machs und punkt!!!!!
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Medusa
Beitrag 11.12.2004, 23:22
Beitrag #874


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Zitat
Die Betonung liegt auf "vorerst"


Vorerst zweifelt Deutschland den Hoheitsakt eines anderen EU Staates noch an.
Vorerst .. plasma.gif
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 11.12.2004, 23:26
Beitrag #875





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PH... lies dir meine beitrag durch und dann nichts mehr vorerst.
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Medusa
Beitrag 11.12.2004, 23:34
Beitrag #876


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@Gast_Alexander

Zitat
.. oder klage... erst dann werden wir sehen, wie es dazu steht.

Kläger sollten dann nicht vergessen die Kontonummer ihres Anwalts hier zu posten ;-))
(Falls Rechtschutzversicherung nicht greift. )

Es gibt Rechtsschutzversicherungen mit Verkehrsrechtschutz ohne Wartezeit. Möchte den Namen nicht nennen - wg. Werbung - hier habe ich einen Vergleich gefunden - die mit Deu.. am Anfang hat keine Wartezeit und eine Telefonhotline - siehe Vergleich "Info".
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 11.12.2004, 23:44
Beitrag #877





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ich weiss nicht, was für ein portal sas ist. es wird immer nur theoretosch "gefachsimpelt" aber nichts passiert!!
Keiner macht was und deshalb wird dieses forum nicht schaffen, irgendwie mitzumischen, denn, sie gesat, seit april pasiet nichts.
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 11.12.2004, 23:45
Beitrag #878





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Oh, diese Rechtschreibung, toll.
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RA XDiver
Beitrag 11.12.2004, 23:46
Beitrag #879


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Wenn´s denn nur die Rechtschreibung wäre. Was Du nun mit Deinem vorletzten Posting sagen willst, bleibt mir irgendwie verschlossen.... think.gif


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 11.12.2004, 23:46
Beitrag #880





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seltsam, dass keine antwort ommt...
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Gast_a_*
Beitrag 11.12.2004, 23:47
Beitrag #881





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stell bitte die fragen genau
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Medusa
Beitrag 11.12.2004, 23:48
Beitrag #882


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Passieren wird wohl etwas wenn eine Gebrauchsuntersagung jemanden hier trifft ..
oder vielleicht auch: siehe Posting 10.12.2004, 16:34
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Gast_a_*
Beitrag 11.12.2004, 23:49
Beitrag #883





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mal ehrlich, dieses forum gibt es schon einige jahre, dieses forum redet seit april davon, ob diese FE gültig sind oder nicht. mittlerweile ist es dezember und ... sind wir schlauer, ein bischen, aber nicht viel.
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RA XDiver
Beitrag 11.12.2004, 23:51
Beitrag #884


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Was allerdings nicht wirklich am Forum liegt. Wir sind hier nunmal weder eine Regierung noch irgendein Gericht und können nur die verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten des EuGH-Urteils diskutieren.

Und genau das wird hier nunmal seit April ziemlich ausführlich getan....


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Medusa
Beitrag 11.12.2004, 23:52
Beitrag #885


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Wäre 'mal an belegbaren Fakten interessiert: Wieviele Gebrauchsuntersagungen, gegen die wiedersprochen wurde, sind in Kraft?
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RA XDiver
Beitrag 11.12.2004, 23:55
Beitrag #886


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Es gibt mind. eine, mittlerweile bestandskräftige Untersagung zzgl. mind. zwei in Bayern gerichtlich anhängige Verfahren.

Das sind die bekannten. Andere Zahlen gibt es leider noch nicht, da die Gerichte nicht jedes Verfahren in ihren Presseverteiler geben.


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Medusa
Beitrag 11.12.2004, 23:57
Beitrag #887


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Zitat
mind. zwei in Bayern gerichtlich anhängige Verfahren.

Hast Du da nähere Details - Gericht etc.?
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RA XDiver
Beitrag 12.12.2004, 00:00
Beitrag #888


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Auch nur, was ich hier gelesen habe. Meines Wissens nach war eines in Hof und eins in München.


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Medusa
Beitrag 12.12.2004, 00:04
Beitrag #889


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Seltsam, nach der Reaktion, insbesondere in Bayern, würde ich eigentlich eher hunderte von Untersagungen samt Berichterstattungen erwarten.
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Gast_a_*
Beitrag 12.12.2004, 00:05
Beitrag #890





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also alles nur "hörensagen" und genau das meine ich
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RA XDiver
Beitrag 12.12.2004, 00:07
Beitrag #891


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Das hatten wir hier auch schonmal diskutiert. Meiner Vermutung nach gibt es sicherlich deutlich mehr Untersagungen und wahrscheinlich auch einige Rechtsstreite.

Da diese aber allesamt noch nicht abgeurteilt sein dürften, haben VGe idR noch keinen Veröffentlichungsbedarf. Und das eine Behörde lautstark ihre Verwaltungsakte nach draussen posaunt verbietet sich schon aus Datenschutzgründen.

EDIT: @ a, guest alexander oder wie auch immer:

WAS WILLST DU EIGENTLICH?


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Medusa
Beitrag 12.12.2004, 00:10
Beitrag #892


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Aber die FE Inhaber müssten dann ja auch alle sehr friedfertig sein und keinen Verteiler ala Bild, Spiegel etc. haben.
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Gast_a_*
Beitrag 12.12.2004, 00:10
Beitrag #893





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ich möchte meine erlebnisse, wissen und vorschläge reinbringen, sonst nichts.
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Gast_a_*
Beitrag 12.12.2004, 00:11
Beitrag #894





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une
ich möchte zur diskussion beitragen.
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RA XDiver
Beitrag 12.12.2004, 00:12
Beitrag #895


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Zitat
ich möchte meine erlebnisse, wissen und vorschläge reinbringen, sonst nichts.


Dann mach das doch und beschränke Dich nicht auf nichtssagende Einzeiler.
Übrigens könntest Du Dich auch anmelden. Fundiert postende User sind hier gerne gesehen.

So. Und jetzt wieder back to topic.....


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strichachtdoktor
Beitrag 12.12.2004, 00:28
Beitrag #896


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Es scheint hier einige zu geben, die dieses Forum fuer eine politische Veranstaltung halten, die unbedingt etwas tun muss. Wir werden mit diesem Forum nichts erreichen, ausser uns selbst informativ auf den neuesten Stand zu bringen - manchmal mehrmals taeglich. Das ist mehr, als irgendwo anders erreicht werden kann.

Diese verschickten Briefe halte ich fuer unnuetz und sogar schaedlich. Vor allem, wenn sie recht laienhaft formuliert sind. Die Absender fordern Teil- oder Falschinformationen ja geradezu heraus. Und sie zeigen, dass sie sich offensichtlich nicht ausreichend mit der sehr vertrackten Thematik auseinandergesetzt haben.

Die 185-Tage-Regelung scheint mir gegessen zu sein - Stellungnahmen dazu gab es bereits mehr als genug. Wirklich interessant ist nur noch die Sache mit der Eignungsuntersagung gem. §46 FeV bzw. das Postulat des VGH BW zu §28 Satz 5 FeV zur Frage des Antrags auf Nutzung eines auslaendischen FS in Deutschland.

Allerdings prognostiziere ich jetzt schonmal, dass sich keine der anzuschreibenden Stellen mit so einer schwierigen rechtlichen Bewertung ohne Not und ohne Vorgabe eines abschliessenden Urteils durch das BVG bzw. den Eu-GH auseinandersetzen wird - denn offizielle Stellen koennen sich ganz maechtig mit derartigen Fehleinschaetzungen in die Nesseln setzen. Und auch dort darf keine Rechtsberatung erfolgen ...

Also wird man bestenfalls Erklaerungen erhalten, die den Inhalt von bereits bekannten Presseerklaerungen haben.

Wir muessen halt warten. In der Ruhe liegt die Kraft ... cool.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Matte
Beitrag 12.12.2004, 00:35
Beitrag #897


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Zitat (Gast_Alexander @ 11.12.2004, 23:20)
vorerst? nun gut, da ich dann eine gültigen FS habe, (falls die P mich anhält und die daten weitergibt) muss die FE erst einmal ürüfen und mich dann zu weiteren Massnahmen auffordern, z.b. mpu. Wenn ich dann die mail von dem sachbearbeiter von der eu vorzeige, oder klage... erst dann werden wir sehen, wie es dazu steht.
ich denke, ic kann auf alle fälle mehrer monate fahren, im ungünstigsten fall.
im besten fall fahre ich damit jahrelang und ich habe die chande, eine gültigen fs zu erwerben.

Das glaubst du. Gegen die Aufforderung zur MPU gibt es kein Rechtsmittel. Solltest du die MPU verweigern, so wird dir in D ein Fahrverbot erteilt.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Medusa
Beitrag 12.12.2004, 00:38
Beitrag #898


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@strichachtdoktor

Zitat
denn offizielle Stellen koennen sich ganz maechtig mit derartigen Fehleinschaetzungen in die Nesseln setzen.


und Fehlhandlungen ungestraft begehen?

Zitat
Wir muessen halt warten.


Und gegebenenfalls Jahre zu Fuß gehen trotz EU-GH Urteil? Schadenersatz wird`s wohl keinen geben.

Ich hätte nichts dagegen, wenn EU Kommision / EU-GH, je nach Zuständigkeit, von sich aus aktiv würden. Dem mit ein wenig weitergesendeten"offiziellen" Statements deutscher Behörden etc. nachzuhelfen finde ich legetim.
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Karlos
Beitrag 12.12.2004, 02:47
Beitrag #899


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strichachtdoktor fährt momentan noch ganz gut mit seinem Polen-Schein und informiert uns bestimmt auch wenn er angehalten wurde. cop.gif


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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caleb
Beitrag 12.12.2004, 11:24
Beitrag #900


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Hallo,

bisher bin ich der Meinung in der BRD hat sich nicht viel geändert bezüglich der MPU und §46 FEV wird wohl bleiben. Der einzige Unterschied zu vor 29.04.04 --> Ein MPU Kandidat kann durch erlangen eines EU FS wieder am STV teilnehmen, dabei ist die Dauer unbekannt, eine Kontrolle wird er überstehen, dann wird die Führerscheinstelle informiert und schon ist man wieder am Anfang (gleiche Situation wie ohne FS, MPU wird verlangt).

In der Tat läuft in der EU alles darauf hinaus, dass irgendwann alle Mitglieder ihre Führerscheine unter denselben Bedingungen austellen werden. Der EUGH hat die 185 Tage ja teilweise gekippt, ich denke das war ein erster Schritt, irgendwann wird es diese Regel nicht mehr geben. Genauso wird wohl oder übel die MPU so wie wir sie jetzt kennen verschwinden und in einer überarbeiteten Form in allen Mitglied Staaten erscheinen. Das ist mein Ausblick in die Zukunft. Bis es soweit ist, wird jeder der in BRD fahren will und als ungeeignet gilt, eine MPU über sich ergehen lassen müssen. Trotzdem würde es mich freuen wenn die Kommission sich den Statements unserer Regierung annehmen bzw prüfen würde ob hier auch alles nach EU Recht abläuft... das scheint mir nicht der Fall zu sein, siehe das früheste Urteil (vorherige Genehmigung einer EU FE durch eine deutsche FS Stelle)

MFG


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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strichachtdoktor
Beitrag 12.12.2004, 12:33
Beitrag #901


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Zitat
(...)... um festzustellen, ob für einen bestimmten Führerscheininhaber alle Ausstellungsvoraussetzungen (insbesondere das Erfordernis des ordentlichen Wohnsitzes) eingehalten wurden (siehe Punkt 48 des Urteils C-246/00)


Habe mal noch ein bisschen Zurueckliegendes nachgelesen:

Was mir bei offiziellen oder halboffiziellen Stellungnahmen immer wieder auffaellt, ist die offensichtliche Bedeutungslosigkeit des Begriffes "Eignung". Die Deutschen fahren ja tierisch darauf ab - den Rest der Welt scheint es nicht so zu interessieren. Und wenn bei den Ausstellungsvoraussetzungen das Erfordernis des ordentlichen Wohnsitzes besonders hervorgehoben wird und eben nicht die "Eignung", dann spricht das schon eine besondere Sprache. OK, ein Verfasser koennte nicht daran gedacht haben. Aber alle ?! Inklusive EuGH, obwohl die Verbindung "Eignung-Befaehigung-Fuehrerschein" etc. quasi permanent von den Deutschen hergestellt wird und es letztendlich ja auch darum ging (jedenfalls fuer die Deutschen)? Jedenfalls fuer Kapper !

Die Deutschen wollten doch den EU-Fuehrerschein von Kapper ueber die Zeit seiner Sperrfrist hinaus nicht anerkennen, weil dieser keine MPU vorgelegt hat und die NL-Karte ohne das 185-Tage-Erfordernis erworben hatte. Und wenn mir jetzt jemand mit der strafrechtlich-/verwaltungsrechtlichen Argumentationslinie kommen will (nach dem Motto: "...ja, aber die Richter haben unser duales Verhinderungssystem nicht beruecksichtigt..."), dem sei gesagt: Ganz egal !!! Glaubt denn tatsaechlich jemand, das wuerde vom EuGH nicht gesehen und nicht erkannt und nicht beruecksichtigt, wenn sich die Richter schon so ausfuehrlich mit dem §28FeV, einem Paragraphen des deutschen Verwaltungs- und Verhinderungsapparates, auseinandersetzen ? Und das Ergebnis war doch ganz eindeutig: Fuer die Gueltigkeit einer Fahrerlaubnis spielt es keine Rolle, ob die 185 Tage eingehalten wurden und die Deutschen muessen Fuehrerscheine anerkennen, die NACH der Sperre erteilt wurden. Die "Gebrauchsuntersagung" wurde auch nicht erwaehnt, weil sie niemand kannte, sondern weil es egal ist, wie die Deutschen ihre Wege eines "Nicht-Anerkennen" nennen - sie sollen es einfach nur unterlassen.

Warum koennte das so sein ?
Ist ein Fuehrerschein nicht auch ein Befaehigungsnachweis, dass der Inhaber desselben in der Lage ist, Fahrzeuge der ausgestellten Klasse zu fuehren ? Ein Fuehrerschein darf doch erst ausgestellt werden, wenn der Bewerber gezeigt hat, dass er zum "Fuehren der Fahrzeuge befaehigt", also "geeignet" ist.

Das ist uebrigens genau die polnische Interpretation der Problematik: Die Eignung wird durch das Bestehen der Fuehrerscheinpruefung nachgewiesen. Und es scheint mir auch so vom EuGH interpretiert zu werden. Und die Italiener und Franzosen und sw. sehen das aehnlich ...

Deutsche Sondermassnahmen in Bezug auf die Befaehigung, Eignung etc. bzw. die Wiedererlangung derselben fuer bestimmte Gruppen auffaelliger Kraftfahrer werden - so sieht es fast aus - in der EU weder verstanden noch erwuenscht. Und wenn ich den EuGH richtig verstehe, dann ist die deutsche Eignungsproblematik auch so nachrangig, dass vorrangig gilt: Fuehrerscheine muessen anerkannt werden. Hielte man einen Staat fuer berechtigt, einem Fuehrerscheininhaber den Fuehrerschein eines anderen EU-Landes aufgrund von eigenen Eignungsbedenken zu entziehen, dann wuessten wir das laengst, so meine These. Denn das war in der Fragestellung des deutschen Gerichtes in Frankenthal an den EuGH ja quasi mitenthalten.

Letztlich ist diese Eignungspruefung zwar eine Angelegenheit des Landes, welche solche Regeln erlaesst - weshalb sich der EuGH da auch nicht weiter einmischt - bezueglich der Gueltigkeit eines rechtmaessig erworbenen EU-Fuehrerscheines hat sie fuer den EuGH aber keine wesentliche Bedeutung.

Entweder, es gelingt den Deutschen, die Ueberpruefung der "Eignung" speziell innerhalb des Regelwerkes der EU zu verankern, oder sie werden die MPU vergessen muessen - weil keiner sie versteht, ergo keiner mitmacht und die deutschen Kraftfahrer daher gegenueber den anderen EU-Kraftfahrern benachteiligt werden. Und Gleichbehandlung aller EU-Buerger ist spaetestens dem EuGH sehr wichtig, wie man aus verschiedenen Entscheidungen herauslesen kann.

Soviel als mein "Wort zum Sonntag" wink.gif Gruesse, joe


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Cabarete
Beitrag 12.12.2004, 13:30
Beitrag #902


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Glückwunsch, zu diesem sehr guten Beitrag.

Schönen Sonntag
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Peter Lustig
Beitrag 12.12.2004, 15:00
Beitrag #903


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An alle Optimisten:

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie wird bald kommen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass darin nicht zuletzt auf deutschen Druck hin die Problematik des EuGH-Urteils auch mit verarbeitet wird und dass den Mitgliedsstaaten wieder mehr Freiheiten hinsichtlich der Anerkennung einer in einem anderen EU-Staat ausgestellten Fahrerlaubnis, hier insbesondere solchen, mit denen das Erfordernis einer MPU in D umgangen worden ist, eingeräumt wird. Dabei wird man sicher auch auf die Themen Besitzstand und Rückwirkungsverbot eingehen, also auf die Fälle, in denen die ausländische FE nach dem EuGH-Urteil erworben worden ist, eingehen. Warten wir´s ab.

Meine Überzeugung: Die MPU ist nicht tot und wird auch nicht sterben.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 12.12.2004, 16:16
Beitrag #904





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Zitat (Medusa @ 11.12.2004, 15:27)
Nun mach Ihnen doch nicht die ganze schöne Drohkulisse kaputt. Sie haben doch sonst nichts mehr. .. ;-)

So ist es!

smartass.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 12.12.2004, 16:35
Beitrag #905


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.12.2004, 12:33)
Die Eignung wird durch das Bestehen der Fuehrerscheinpruefung nachgewiesen. Und es scheint mir auch so vom EuGH interpretiert zu werden. Und die Italiener und Franzosen und sw. sehen das aehnlich ...

Hallo strichachtdoktor wavey.gif

An dieser Stelle Deiner Argumentation muß ich einhaken, da ich anderer Meinung bin.

Ich konstruiere mal einen fiktiven Fall:

Michael Tyson ist Rummelboxer und Inhaber einer deutschen EU-Fahrerlaubnis. Punktestand in Flensburg: 0 Punkte. Einziges Problem von Michael: Er ist leicht reizbar und neigt zur körperlichen Gewalt.

Eines Tages will er in eine Parklücke einfahren, die auch gleichzeitig ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einem Mercedes-Benz 200/8 anvisiert hat. Es kommt zum Streit. Während der Auseinandersetzung platzt unserem guten Michael mal wieder der Kragen, ein paar linke Geraden auf die Zwölf und eine wunderbare Rechts-Links-Kombination zerbrechen dem Kontrahenten den Unterkiefer gap.gif Folge: Verurteilung, Entzug der Fahrerlaubnis und 12-monatige Sperrfrist.

Unser Michael erwirbt nach Ablauf der Sperrfrist in Polen eine neue EU-Fahrerlaubnis. Eine drohende MPU-Anordnung deutscher Behörden hat er damit umgangen.

Bei einer Erteilung einer FE im EU-Ausland, wie z.B. in Polen, wird die charakterliche Eignung des Antragstellers mit Sicherheit nicht geprüft. Unser Michael mag ja körperlich gesund und ein guter Fahrer sein, ... aber hat er sich mittlerweile geändert?? Hat er sich mit seinem Problem beschäftigt und es aufgearbeitet?? Neigt er weiterhin zur Gewalt gegen andere Verkehrsteilnehmer? Genau diese Fragen werden im EU-Ausland im Erteilungsverfahren ja zumeist gar nicht behandelt, sei es aus Unkenntnis oder aus Mangel an Bereitschaft.

Deshalb kann ich den Satz
Zitat
Die Eignung wird durch das Bestehen der Fuehrerscheinpruefung nachgewiesen

überhaupt nicht teilen...

Gruss
Rolf
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Karlos
Beitrag 12.12.2004, 17:53
Beitrag #906


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Zitat
Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie wird bald kommen.


was soll das denn bitte heißen ? huh.gif


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 12.12.2004, 18:11
Beitrag #907





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Zitat (Matte @ 12.12.2004, 00:35)
Solltest du die MPU verweigern, so wird dir in D ein Fahrverbot erteilt.

Aber nur wenn die Aufforderung zu einer MPU rechtmäßig ist. Bei einer EU-Fahrerlaubnis wäre sie rechtsawidrig angeordnet und kann daher folgenlos ignoriert werden
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Andreas
Beitrag 12.12.2004, 20:12
Beitrag #908


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Zitat (Karlos @ 12.12.2004, 17:53)
Zitat
Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie wird bald kommen.


was soll das denn bitte heißen ? huh.gif

Es soll heißen, dass bereits seit einiger Zeit die EU-Kommission an einer neuen Führerscheinrichtlinie arbeitet. Was da im Endeffekt herauskommt, ist noch völlig offen. wink.gif

Zitat
Bei einer EU-Fahrerlaubnis wäre sie rechtsawidrig angeordnet und kann daher folgenlos ignoriert werden


Nur dumm, wenn dann auf einmal die Nutzung des Führerscheines in D untersagt wird. Als folgenlos würde ich dies nicht bezeichnen. dry.gif


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Uwe W
Beitrag 12.12.2004, 20:26
Beitrag #909


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Zitat (Johnnie Walker @ 12.12.2004, 18:11)
Zitat (Matte @ 12.12.2004, 00:35)
Solltest du die MPU verweigern, so wird dir in D ein Fahrverbot erteilt.

Aber nur wenn die Aufforderung zu einer MPU rechtmäßig ist. Bei einer EU-Fahrerlaubnis wäre sie rechtsawidrig angeordnet und kann daher folgenlos ignoriert werden

Selbst wenn Du Recht haben solltest, dass die MPU-Anordnung unter bestimmten Voraussetzungen rechtswidrig sein sollte, darfst Du eine folgende Gebrauchsuntersagungsverfügung des EU-Führerscheins nicht ignorieren.
Diese ist ein Verwaltungsakt, der mit Bekanntgabe voll wirksam wird.

Eine Mißachtung stellt in jedem Fall ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar.
Wenn Du die Untersagungsverfügung nicht akzeptieren willst, dann musst Du den Rechtsweg einschreiten:
- Widerspruch, Anfechtungsklage, Berufungsverfahren, Revisionsverfahren.
- die Frage ob Du während des Rechtsstreits fahren darfst, muss dann in einem separaten Gerichtsverfahren vorab entschieden werden.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 00:32
Beitrag #910


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Zitat
- die Frage ob Du während des Rechtsstreits fahren darfst, muss dann in einem separaten Gerichtsverfahren vorab entschieden werden.


Mutmasslich per einstweiliger Anordnung/Verfuegung. Und die Chancen stehen bei einer etwas wirren Rechtslage keinesfalls schlecht. Man sollte schon einen guten Anwalt parat haben - mal angenommen, man hat nach Jahren der staatlich verordneten und somit (aus gewissen Blickwinkeln) mitverschuldeten Arbeitslosigkeit wieder einen Job, bei dem man auf den Fuehrerschein angewiesen ist, geht es ja auch um eine ganze Menge ...


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Uwe W
Beitrag 13.12.2004, 00:47
Beitrag #911


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Es handelt sich zwar nicht um eine einstweilige Anordnung, jedoch werden solche Sachen vom Gericht ähnlich bearbeitet:

§80 VwGO Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage

Kraft Gesetzes hat ein Widerspruch erst einmal aufschiebende Wirkung.
Bei Fahrerlaubnisentziehungen ordnet die Behörde in der Regel den Sofortvollzug an (Absatz 2 Nr. 4).
Dagegen kann dann beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantrag werden.

Bei der Entscheidung über den Antrag prüft das Gericht einerseits die Erfolgsaussichten des Widerspruchs und im Falle einer rechtlich unklaren Situation wägt es das öffentliche IInteresse am Sofortvollzug gegen das private Interesse des Antragstellers ab.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 01:07
Beitrag #912


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Zitat
das öffentliche Interesse am Sofortvollzug
sollte nach ein, zwei Jahren beanstandungsfreier Nutzung einer EU-FE in Deutschland nicht mehr allzu hoch sein ...


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Gast_Gästle_*
Beitrag 13.12.2004, 04:20
Beitrag #913





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Wisst ihr was. Alles gesülze. Geht mal zu unserem Bundestagsabgeortneten Walter Hofmann rein. Leider darf man ja hier keine HP nennen. Also rausbekommen kann man es je. Es wird keine 3. kommen, da sich Länder querstellen werden. Ich kenne diesen Typ sehr gut, und kann nur sagen, die BRD kann sich einfallen lassen was Sie will, EU-Recht geht vor. Aber jetzt werde ich wieder fast erschlagen oder Anreas und Konsorten.
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Gast_Gästle_*
Beitrag 13.12.2004, 04:29
Beitrag #914





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Sorry hatte ein d vergessen. Aber mal ne andere Frage. Warum können Fahrlehrer so viel wissen, was EU-Gesetze betrifft. Es gibt in der Politik ja auch nur noch Experten, siehe Blüm bei Opel am Fliesband gestanden, und dann Gesundheitsexperte, eins ist Sicher die Rente. Ja wo sind wir dann wenn ein Fahrlehrer oder ein Politker eins sind. Wir haben es nur noch mit Experten zu tun. Nein Danke.
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 07:23
Beitrag #915


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Zitat
Wisst ihr was. Alles gesülze


Hauptsache deine Beiträge sind fachlich fundiert. wink.gif

Zitat
Es wird keine 3. kommen, da sich Länder querstellen werden


Die 3. Führerscheinrichtlinie kommt definitiv, darauf kannst du dich verlassen. Es gibt z. Zt. nur noch einige Streitpunkte zu FS-Klassen etc.


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Peter Lustig
Beitrag 13.12.2004, 09:42
Beitrag #916


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@Andreas "und Konsorten":
Gästle vertritt hier die Stammtischfraktion. Und diese Leute muss man halt reden lassen. Ernsthaft zuhören tut denen doch sowieso keiner.
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caleb
Beitrag 13.12.2004, 09:58
Beitrag #917


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Besitzer einer EU-FS mit MPU Auflage sollten Vorsicht walten lassen, die nächste Kontrolle kommt bestimmt und wenn man dieses Thema zu blauäugig sieht, fällt derjenige richtig auf die "Schnauze". Realistisch gesehen sollte jeder mit EU-FS und MPU Auflage schon jetzt Leberwerte bzw Screenings sammeln damit im Falle eines Falles die MPU in der dann kommenden Frist gemacht & bestanden werden kann. Dann kann man auch Kontrollen relativ locker entgegen schauen... wavey.gif


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 10:42
Beitrag #918


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Naja, Caleb ...

... Du scheinst reif fuer eine Einbuergerung zu sein, solltest Du kein Deutscher sein blushing.gif Du empfiehlst uns also, moegliche Behoerdenreaktionen zu antizipieren und in einer Art Selbstkriminalisierung im Voraus Material zu sammeln, was uns entlasten koennte ... Wenn das nicht "typisch deutsch" ist. cool.gif

Es gibt aber noch einige weisse Flecken auf der Erkenntniskarte auszuraeumen:

- Warum soll jemand mit einer EU-FS und auslaendischem Wohnsitz zur MPU, wenn er im Rahmen gueltiger EU-Gesetze/Richtlinien seinen FS in Deutschland nutzen darf ?

- Warum soll jemand mit deutschem Wohnsitz, aber Einhaltung der 185-Tage-Regelung zur MPU, wenn er sich jahrelang normkonform verhalten hat und sich daraus entnehmen liesse, dass eine eventuell vormalige Uneignung nicht mehr besteht? Man sollte zumindest darueber nachdenken, ob eine MPU wirklich das einzige Mittel ist, die Zuverlaessigkeit und damit letztlich die Eignung eines Bewerbers aufzuzeigen oder ob man die Forderung nach einer Abwaegung unterschiedlichster Erkenntnisse bei der Ermessensentscheidung nicht in Zukunft ernster nehmen will.

- Die Nutzung eines EU-FS erfuellt nicht mehr den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der §28 FeV wurde vom Eu-GH kassiert. Der §46 FeV verstoesst zumindest gegen die Forderung des EuGH, ein in der EU erteilter Fuehrerschein sei ohne "Wenn und Aber" anzuerkennen. Warum, bitteschoen soll man einer Kontrolle nicht locker entgegensehen, wenn man clean, nuechtern und ordnungsgemaess unterwegs ist ?


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.12.2004, 11:07
Beitrag #919





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Zitat (Uwe W @ 12.12.2004, 20:26)
Selbst wenn Du Recht haben solltest, dass die MPU-Anordnung unter bestimmten Voraussetzungen rechtswidrig sein sollte, darfst Du eine folgende Gebrauchsuntersagungsverfügung des EU-Führerscheins nicht ignorieren.
Diese ist ein Verwaltungsakt, der mit Bekanntgabe voll wirksam wird.

.... Stets ist jedoch zu prüfen, ob die Verwaltungsbehörde das Gutachten zu Recht angefordert hat. (BVerG NJW 1986, 270; VGH München, NZV 1997, 198)

Rrechtswiedrige Anordnungen nach § 15 b II StVZO rechtfertigen nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis wenn der Betroffene sich weigert die Anordnung zu befolgen. (OVG Münster, NJW 1968, 643)

Also auch nicht durch Gebrachsuntersagungsverfügung!!!
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caleb
Beitrag 13.12.2004, 11:08
Beitrag #920


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Hallo /8,

weil die deutschen Behörden nunmal so reagieren werden und eine MPU fordern. Da ist momentan nichts zu rütteln und bevor eine FE vorläufig ausgesetzt wird bereite ich mich auf alles was kommen kann vor. Und falls du Recht behalten solltest, habe ich auch nichts zu befürchten. Sicherlich sind deine Punkte schlüssig, für einige von uns, nur die Behörden sagen was Sache ist. Und ein langer Rechtsstreit wäre von meiner Seite zwar möglich aber ehrlich gesagt (und mit der vagen Vermutung vor einem BRD Gericht kein Recht zu bekommen, sondern wenn überhaupt dem EUGH) will ich nicht derjenige sein der diesen langen Weg bestreiten will. Wenn du /8 wieder in die BRD ziehst, wird die MPU auch auf dich zukommen, davon gehe ich aus (vorausgesetzt du bleibst nicht solange in Polen bis alles geregelt ist). Man sollte der momentanen Realität ins Auge sehen, denn keine Behörde wird eine MPU fallenlassen, falls Bedenken bestehen.

MFG


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