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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
strichachtdoktor
Beitrag 12.12.2004, 12:33
Beitrag #901


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Zitat
(...)... um festzustellen, ob für einen bestimmten Führerscheininhaber alle Ausstellungsvoraussetzungen (insbesondere das Erfordernis des ordentlichen Wohnsitzes) eingehalten wurden (siehe Punkt 48 des Urteils C-246/00)


Habe mal noch ein bisschen Zurueckliegendes nachgelesen:

Was mir bei offiziellen oder halboffiziellen Stellungnahmen immer wieder auffaellt, ist die offensichtliche Bedeutungslosigkeit des Begriffes "Eignung". Die Deutschen fahren ja tierisch darauf ab - den Rest der Welt scheint es nicht so zu interessieren. Und wenn bei den Ausstellungsvoraussetzungen das Erfordernis des ordentlichen Wohnsitzes besonders hervorgehoben wird und eben nicht die "Eignung", dann spricht das schon eine besondere Sprache. OK, ein Verfasser koennte nicht daran gedacht haben. Aber alle ?! Inklusive EuGH, obwohl die Verbindung "Eignung-Befaehigung-Fuehrerschein" etc. quasi permanent von den Deutschen hergestellt wird und es letztendlich ja auch darum ging (jedenfalls fuer die Deutschen)? Jedenfalls fuer Kapper !

Die Deutschen wollten doch den EU-Fuehrerschein von Kapper ueber die Zeit seiner Sperrfrist hinaus nicht anerkennen, weil dieser keine MPU vorgelegt hat und die NL-Karte ohne das 185-Tage-Erfordernis erworben hatte. Und wenn mir jetzt jemand mit der strafrechtlich-/verwaltungsrechtlichen Argumentationslinie kommen will (nach dem Motto: "...ja, aber die Richter haben unser duales Verhinderungssystem nicht beruecksichtigt..."), dem sei gesagt: Ganz egal !!! Glaubt denn tatsaechlich jemand, das wuerde vom EuGH nicht gesehen und nicht erkannt und nicht beruecksichtigt, wenn sich die Richter schon so ausfuehrlich mit dem §28FeV, einem Paragraphen des deutschen Verwaltungs- und Verhinderungsapparates, auseinandersetzen ? Und das Ergebnis war doch ganz eindeutig: Fuer die Gueltigkeit einer Fahrerlaubnis spielt es keine Rolle, ob die 185 Tage eingehalten wurden und die Deutschen muessen Fuehrerscheine anerkennen, die NACH der Sperre erteilt wurden. Die "Gebrauchsuntersagung" wurde auch nicht erwaehnt, weil sie niemand kannte, sondern weil es egal ist, wie die Deutschen ihre Wege eines "Nicht-Anerkennen" nennen - sie sollen es einfach nur unterlassen.

Warum koennte das so sein ?
Ist ein Fuehrerschein nicht auch ein Befaehigungsnachweis, dass der Inhaber desselben in der Lage ist, Fahrzeuge der ausgestellten Klasse zu fuehren ? Ein Fuehrerschein darf doch erst ausgestellt werden, wenn der Bewerber gezeigt hat, dass er zum "Fuehren der Fahrzeuge befaehigt", also "geeignet" ist.

Das ist uebrigens genau die polnische Interpretation der Problematik: Die Eignung wird durch das Bestehen der Fuehrerscheinpruefung nachgewiesen. Und es scheint mir auch so vom EuGH interpretiert zu werden. Und die Italiener und Franzosen und sw. sehen das aehnlich ...

Deutsche Sondermassnahmen in Bezug auf die Befaehigung, Eignung etc. bzw. die Wiedererlangung derselben fuer bestimmte Gruppen auffaelliger Kraftfahrer werden - so sieht es fast aus - in der EU weder verstanden noch erwuenscht. Und wenn ich den EuGH richtig verstehe, dann ist die deutsche Eignungsproblematik auch so nachrangig, dass vorrangig gilt: Fuehrerscheine muessen anerkannt werden. Hielte man einen Staat fuer berechtigt, einem Fuehrerscheininhaber den Fuehrerschein eines anderen EU-Landes aufgrund von eigenen Eignungsbedenken zu entziehen, dann wuessten wir das laengst, so meine These. Denn das war in der Fragestellung des deutschen Gerichtes in Frankenthal an den EuGH ja quasi mitenthalten.

Letztlich ist diese Eignungspruefung zwar eine Angelegenheit des Landes, welche solche Regeln erlaesst - weshalb sich der EuGH da auch nicht weiter einmischt - bezueglich der Gueltigkeit eines rechtmaessig erworbenen EU-Fuehrerscheines hat sie fuer den EuGH aber keine wesentliche Bedeutung.

Entweder, es gelingt den Deutschen, die Ueberpruefung der "Eignung" speziell innerhalb des Regelwerkes der EU zu verankern, oder sie werden die MPU vergessen muessen - weil keiner sie versteht, ergo keiner mitmacht und die deutschen Kraftfahrer daher gegenueber den anderen EU-Kraftfahrern benachteiligt werden. Und Gleichbehandlung aller EU-Buerger ist spaetestens dem EuGH sehr wichtig, wie man aus verschiedenen Entscheidungen herauslesen kann.

Soviel als mein "Wort zum Sonntag" wink.gif Gruesse, joe


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Cabarete
Beitrag 12.12.2004, 13:30
Beitrag #902


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Glückwunsch, zu diesem sehr guten Beitrag.

Schönen Sonntag
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Peter Lustig
Beitrag 12.12.2004, 15:00
Beitrag #903


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An alle Optimisten:

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie wird bald kommen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass darin nicht zuletzt auf deutschen Druck hin die Problematik des EuGH-Urteils auch mit verarbeitet wird und dass den Mitgliedsstaaten wieder mehr Freiheiten hinsichtlich der Anerkennung einer in einem anderen EU-Staat ausgestellten Fahrerlaubnis, hier insbesondere solchen, mit denen das Erfordernis einer MPU in D umgangen worden ist, eingeräumt wird. Dabei wird man sicher auch auf die Themen Besitzstand und Rückwirkungsverbot eingehen, also auf die Fälle, in denen die ausländische FE nach dem EuGH-Urteil erworben worden ist, eingehen. Warten wir´s ab.

Meine Überzeugung: Die MPU ist nicht tot und wird auch nicht sterben.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 12.12.2004, 16:16
Beitrag #904





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Zitat (Medusa @ 11.12.2004, 15:27)
Nun mach Ihnen doch nicht die ganze schöne Drohkulisse kaputt. Sie haben doch sonst nichts mehr. .. ;-)

So ist es!

smartass.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 12.12.2004, 16:35
Beitrag #905


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.12.2004, 12:33)
Die Eignung wird durch das Bestehen der Fuehrerscheinpruefung nachgewiesen. Und es scheint mir auch so vom EuGH interpretiert zu werden. Und die Italiener und Franzosen und sw. sehen das aehnlich ...

Hallo strichachtdoktor wavey.gif

An dieser Stelle Deiner Argumentation muß ich einhaken, da ich anderer Meinung bin.

Ich konstruiere mal einen fiktiven Fall:

Michael Tyson ist Rummelboxer und Inhaber einer deutschen EU-Fahrerlaubnis. Punktestand in Flensburg: 0 Punkte. Einziges Problem von Michael: Er ist leicht reizbar und neigt zur körperlichen Gewalt.

Eines Tages will er in eine Parklücke einfahren, die auch gleichzeitig ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einem Mercedes-Benz 200/8 anvisiert hat. Es kommt zum Streit. Während der Auseinandersetzung platzt unserem guten Michael mal wieder der Kragen, ein paar linke Geraden auf die Zwölf und eine wunderbare Rechts-Links-Kombination zerbrechen dem Kontrahenten den Unterkiefer gap.gif Folge: Verurteilung, Entzug der Fahrerlaubnis und 12-monatige Sperrfrist.

Unser Michael erwirbt nach Ablauf der Sperrfrist in Polen eine neue EU-Fahrerlaubnis. Eine drohende MPU-Anordnung deutscher Behörden hat er damit umgangen.

Bei einer Erteilung einer FE im EU-Ausland, wie z.B. in Polen, wird die charakterliche Eignung des Antragstellers mit Sicherheit nicht geprüft. Unser Michael mag ja körperlich gesund und ein guter Fahrer sein, ... aber hat er sich mittlerweile geändert?? Hat er sich mit seinem Problem beschäftigt und es aufgearbeitet?? Neigt er weiterhin zur Gewalt gegen andere Verkehrsteilnehmer? Genau diese Fragen werden im EU-Ausland im Erteilungsverfahren ja zumeist gar nicht behandelt, sei es aus Unkenntnis oder aus Mangel an Bereitschaft.

Deshalb kann ich den Satz
Zitat
Die Eignung wird durch das Bestehen der Fuehrerscheinpruefung nachgewiesen

überhaupt nicht teilen...

Gruss
Rolf
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Karlos
Beitrag 12.12.2004, 17:53
Beitrag #906


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Zitat
Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie wird bald kommen.


was soll das denn bitte heißen ? huh.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 12.12.2004, 18:11
Beitrag #907





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Zitat (Matte @ 12.12.2004, 00:35)
Solltest du die MPU verweigern, so wird dir in D ein Fahrverbot erteilt.

Aber nur wenn die Aufforderung zu einer MPU rechtmäßig ist. Bei einer EU-Fahrerlaubnis wäre sie rechtsawidrig angeordnet und kann daher folgenlos ignoriert werden
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Andreas
Beitrag 12.12.2004, 20:12
Beitrag #908


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Zitat (Karlos @ 12.12.2004, 17:53)
Zitat
Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie wird bald kommen.


was soll das denn bitte heißen ? huh.gif

Es soll heißen, dass bereits seit einiger Zeit die EU-Kommission an einer neuen Führerscheinrichtlinie arbeitet. Was da im Endeffekt herauskommt, ist noch völlig offen. wink.gif

Zitat
Bei einer EU-Fahrerlaubnis wäre sie rechtsawidrig angeordnet und kann daher folgenlos ignoriert werden


Nur dumm, wenn dann auf einmal die Nutzung des Führerscheines in D untersagt wird. Als folgenlos würde ich dies nicht bezeichnen. dry.gif


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Uwe W
Beitrag 12.12.2004, 20:26
Beitrag #909


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Zitat (Johnnie Walker @ 12.12.2004, 18:11)
Zitat (Matte @ 12.12.2004, 00:35)
Solltest du die MPU verweigern, so wird dir in D ein Fahrverbot erteilt.

Aber nur wenn die Aufforderung zu einer MPU rechtmäßig ist. Bei einer EU-Fahrerlaubnis wäre sie rechtsawidrig angeordnet und kann daher folgenlos ignoriert werden

Selbst wenn Du Recht haben solltest, dass die MPU-Anordnung unter bestimmten Voraussetzungen rechtswidrig sein sollte, darfst Du eine folgende Gebrauchsuntersagungsverfügung des EU-Führerscheins nicht ignorieren.
Diese ist ein Verwaltungsakt, der mit Bekanntgabe voll wirksam wird.

Eine Mißachtung stellt in jedem Fall ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar.
Wenn Du die Untersagungsverfügung nicht akzeptieren willst, dann musst Du den Rechtsweg einschreiten:
- Widerspruch, Anfechtungsklage, Berufungsverfahren, Revisionsverfahren.
- die Frage ob Du während des Rechtsstreits fahren darfst, muss dann in einem separaten Gerichtsverfahren vorab entschieden werden.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 00:32
Beitrag #910


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Zitat
- die Frage ob Du während des Rechtsstreits fahren darfst, muss dann in einem separaten Gerichtsverfahren vorab entschieden werden.


Mutmasslich per einstweiliger Anordnung/Verfuegung. Und die Chancen stehen bei einer etwas wirren Rechtslage keinesfalls schlecht. Man sollte schon einen guten Anwalt parat haben - mal angenommen, man hat nach Jahren der staatlich verordneten und somit (aus gewissen Blickwinkeln) mitverschuldeten Arbeitslosigkeit wieder einen Job, bei dem man auf den Fuehrerschein angewiesen ist, geht es ja auch um eine ganze Menge ...


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Uwe W
Beitrag 13.12.2004, 00:47
Beitrag #911


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Es handelt sich zwar nicht um eine einstweilige Anordnung, jedoch werden solche Sachen vom Gericht ähnlich bearbeitet:

§80 VwGO Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage

Kraft Gesetzes hat ein Widerspruch erst einmal aufschiebende Wirkung.
Bei Fahrerlaubnisentziehungen ordnet die Behörde in der Regel den Sofortvollzug an (Absatz 2 Nr. 4).
Dagegen kann dann beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantrag werden.

Bei der Entscheidung über den Antrag prüft das Gericht einerseits die Erfolgsaussichten des Widerspruchs und im Falle einer rechtlich unklaren Situation wägt es das öffentliche IInteresse am Sofortvollzug gegen das private Interesse des Antragstellers ab.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 01:07
Beitrag #912


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Zitat
das öffentliche Interesse am Sofortvollzug
sollte nach ein, zwei Jahren beanstandungsfreier Nutzung einer EU-FE in Deutschland nicht mehr allzu hoch sein ...


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Gast_Gästle_*
Beitrag 13.12.2004, 04:20
Beitrag #913





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Wisst ihr was. Alles gesülze. Geht mal zu unserem Bundestagsabgeortneten Walter Hofmann rein. Leider darf man ja hier keine HP nennen. Also rausbekommen kann man es je. Es wird keine 3. kommen, da sich Länder querstellen werden. Ich kenne diesen Typ sehr gut, und kann nur sagen, die BRD kann sich einfallen lassen was Sie will, EU-Recht geht vor. Aber jetzt werde ich wieder fast erschlagen oder Anreas und Konsorten.
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Gast_Gästle_*
Beitrag 13.12.2004, 04:29
Beitrag #914





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Sorry hatte ein d vergessen. Aber mal ne andere Frage. Warum können Fahrlehrer so viel wissen, was EU-Gesetze betrifft. Es gibt in der Politik ja auch nur noch Experten, siehe Blüm bei Opel am Fliesband gestanden, und dann Gesundheitsexperte, eins ist Sicher die Rente. Ja wo sind wir dann wenn ein Fahrlehrer oder ein Politker eins sind. Wir haben es nur noch mit Experten zu tun. Nein Danke.
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 07:23
Beitrag #915


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Zitat
Wisst ihr was. Alles gesülze


Hauptsache deine Beiträge sind fachlich fundiert. wink.gif

Zitat
Es wird keine 3. kommen, da sich Länder querstellen werden


Die 3. Führerscheinrichtlinie kommt definitiv, darauf kannst du dich verlassen. Es gibt z. Zt. nur noch einige Streitpunkte zu FS-Klassen etc.


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Peter Lustig
Beitrag 13.12.2004, 09:42
Beitrag #916


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@Andreas "und Konsorten":
Gästle vertritt hier die Stammtischfraktion. Und diese Leute muss man halt reden lassen. Ernsthaft zuhören tut denen doch sowieso keiner.
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caleb
Beitrag 13.12.2004, 09:58
Beitrag #917


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Besitzer einer EU-FS mit MPU Auflage sollten Vorsicht walten lassen, die nächste Kontrolle kommt bestimmt und wenn man dieses Thema zu blauäugig sieht, fällt derjenige richtig auf die "Schnauze". Realistisch gesehen sollte jeder mit EU-FS und MPU Auflage schon jetzt Leberwerte bzw Screenings sammeln damit im Falle eines Falles die MPU in der dann kommenden Frist gemacht & bestanden werden kann. Dann kann man auch Kontrollen relativ locker entgegen schauen... wavey.gif


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 10:42
Beitrag #918


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Naja, Caleb ...

... Du scheinst reif fuer eine Einbuergerung zu sein, solltest Du kein Deutscher sein blushing.gif Du empfiehlst uns also, moegliche Behoerdenreaktionen zu antizipieren und in einer Art Selbstkriminalisierung im Voraus Material zu sammeln, was uns entlasten koennte ... Wenn das nicht "typisch deutsch" ist. cool.gif

Es gibt aber noch einige weisse Flecken auf der Erkenntniskarte auszuraeumen:

- Warum soll jemand mit einer EU-FS und auslaendischem Wohnsitz zur MPU, wenn er im Rahmen gueltiger EU-Gesetze/Richtlinien seinen FS in Deutschland nutzen darf ?

- Warum soll jemand mit deutschem Wohnsitz, aber Einhaltung der 185-Tage-Regelung zur MPU, wenn er sich jahrelang normkonform verhalten hat und sich daraus entnehmen liesse, dass eine eventuell vormalige Uneignung nicht mehr besteht? Man sollte zumindest darueber nachdenken, ob eine MPU wirklich das einzige Mittel ist, die Zuverlaessigkeit und damit letztlich die Eignung eines Bewerbers aufzuzeigen oder ob man die Forderung nach einer Abwaegung unterschiedlichster Erkenntnisse bei der Ermessensentscheidung nicht in Zukunft ernster nehmen will.

- Die Nutzung eines EU-FS erfuellt nicht mehr den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der §28 FeV wurde vom Eu-GH kassiert. Der §46 FeV verstoesst zumindest gegen die Forderung des EuGH, ein in der EU erteilter Fuehrerschein sei ohne "Wenn und Aber" anzuerkennen. Warum, bitteschoen soll man einer Kontrolle nicht locker entgegensehen, wenn man clean, nuechtern und ordnungsgemaess unterwegs ist ?


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.12.2004, 11:07
Beitrag #919





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Zitat (Uwe W @ 12.12.2004, 20:26)
Selbst wenn Du Recht haben solltest, dass die MPU-Anordnung unter bestimmten Voraussetzungen rechtswidrig sein sollte, darfst Du eine folgende Gebrauchsuntersagungsverfügung des EU-Führerscheins nicht ignorieren.
Diese ist ein Verwaltungsakt, der mit Bekanntgabe voll wirksam wird.

.... Stets ist jedoch zu prüfen, ob die Verwaltungsbehörde das Gutachten zu Recht angefordert hat. (BVerG NJW 1986, 270; VGH München, NZV 1997, 198)

Rrechtswiedrige Anordnungen nach § 15 b II StVZO rechtfertigen nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis wenn der Betroffene sich weigert die Anordnung zu befolgen. (OVG Münster, NJW 1968, 643)

Also auch nicht durch Gebrachsuntersagungsverfügung!!!
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caleb
Beitrag 13.12.2004, 11:08
Beitrag #920


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Hallo /8,

weil die deutschen Behörden nunmal so reagieren werden und eine MPU fordern. Da ist momentan nichts zu rütteln und bevor eine FE vorläufig ausgesetzt wird bereite ich mich auf alles was kommen kann vor. Und falls du Recht behalten solltest, habe ich auch nichts zu befürchten. Sicherlich sind deine Punkte schlüssig, für einige von uns, nur die Behörden sagen was Sache ist. Und ein langer Rechtsstreit wäre von meiner Seite zwar möglich aber ehrlich gesagt (und mit der vagen Vermutung vor einem BRD Gericht kein Recht zu bekommen, sondern wenn überhaupt dem EUGH) will ich nicht derjenige sein der diesen langen Weg bestreiten will. Wenn du /8 wieder in die BRD ziehst, wird die MPU auch auf dich zukommen, davon gehe ich aus (vorausgesetzt du bleibst nicht solange in Polen bis alles geregelt ist). Man sollte der momentanen Realität ins Auge sehen, denn keine Behörde wird eine MPU fallenlassen, falls Bedenken bestehen.

MFG


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 13:09
Beitrag #921





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ich habe ja letzte Woche mehrere Schreiben per mail gesandt. Ihr werdet euch erinnern?
Die letzte Frage war:
hallo noch mal, kann die Führerscheinbehörde mir den Gebrauch der tschechischen Fahrerlaubnis untersagen? Danke noch eima

Im Anschluss an meine Nachricht von letztem Freitag und Ihre neuerliche Anfrage ist anzumerken, dass die deutschen Behörden zwar grundsätzlich daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen, da dies dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheines widersprechen würde, sie aber durchaus die Einziehung des Führerscheines durch die (tschechischen) Ausstellungsbehörden beantragen können, weil das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde. In diesem Fall würden die deutschen Behörden die Entziehung im Wege der Amtshilfe vollstrecken.

Im Ergebnis können die deutschen Behörden die Anerkennung des Dokuments (nach Ablauf der Sperrfrist) also nicht grundsätzlich verweigern, wohl aber dessen Einziehung durch die Ausstellungsbehörde veranlassen. Sie haben also bei Nichtvorliegen der Ausstellungsvoraussetzungen im Ausstellungsstaat keinerlei Garantie, dass Sie ihren dort erworbenen Führerschein auf Dauer behalten können.

Mit freundlichen Grüssen

Ich habe die "Sonderzeichen" entfernt und den Text somit lesbarer gemacht.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 13.12.2004, 13:52
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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 13:48
Beitrag #922


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Zitat
Im Anschluss an meine Nachricht von letztem Freitag und Ihre neuerliche Anfrage ist anzumerken, dass die deutschen Behörden zwar grundsâtzlich daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen, da dies dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheines widersprechen würde, sie aber durchaus die Einziehung des Führerscheines durch die (tschechischen) Ausstellungsbehörden beantragen können, weil das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde. In diesem Fall würden die deutschen Behörden die Entziehung im Wege der Amtshilfe vollstrecken.

Im Ergebnis können die deutschen Behörden die Anerkennung des Dokuments (nach Ablauf der Sperrfrist) also nicht grundsätzlich verweigern, wohl aber dessen Einziehung durch die Ausstellungsbehörde veranlassen. Sie haben also bei Nichtvorliegen der Ausstellungsvoraussetzungen im Ausstellungsstaat keinerlei Garantie, dass Sie ihren dort erworbenen Führerschein auf Dauer behalten können.

Mit freundlichen Grüssen

Wer hat das geschrieben ? Bitte die vollstaendige Quellenangabe - zumindest Amt/Behoerde/Politiker usw. Sonst kann man das ja gar nicht einordnen - dabei liest es sich doch nett ... wink.gif

So nett nun auch nicht mad.gif die Umlaute im Quote darf jemand anders korrigieren, mir reichte das Original wink.gif

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 13.12.2004, 13:54


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 13:54
Beitrag #923





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*** Klarnamen werden hier immer noch gelöscht
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Direction Générale de l'Energie et des Transports
B - 1049 Bruxelles
bureau: Rue Demot 28, 1/16

AAHHHRRRGGGGHHH!!!!! Kannst du das vielleicht auch so schreiben, daß man das ohne hellseherische Fähigkeiten lesen kann?


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 13.12.2004, 13:56
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:02
Beitrag #924





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sorry, das ist die mailantwort und ich möchte daran nichts verändern.
Soeben habe ich eine letzte mail an den Herrn geschrieben:

Hallo Herr ***

ich habe noch zwei- wirklich letzten Fragen- zum Ablauf der Einziehung im Wege der Amtshilfe.
- Wie geht das vor sich?
- Darf Deutschland den Führerschein nur mit Zustimmung von Tschechien einziehen oder auch ohne Zustimmung.
- Was ist, wenn Tschiechen Deutschland sagt, unserer Meinung nach sind alle Erfordernisse zur Erteilung des Führerscheins gegeben. Darf Deutschland dann den Führerschein einziehen, vielleicht auch im Wege der Amtshilfe?

Noch einmal ganz lieben Dank für ihre Antworten

s.o.

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 13.12.2004, 14:04
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:03
Beitrag #925





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Hallo Herr ,

ich habe noch zwei- wirklich letzten Fragen- zum Ablauf der Einziehung im Wege der Amtshilfe.
- Wie geht das vor sich?
- Darf Deutschland den Führerschein nur mit Zustimmung von Tschechien einziehen oder auch ohne Zustimmung.
- Was ist, wenn Tschiechen Deutschland sagt, unserer Meinung nach sind alle Erfordernisse zur Erteilung des Führerscheins gegeben. Darf Deutschland dann den Führerschein einziehen, vielleicht auch im Wege der Amtshilfe?

Noch einmal ganz lieben Dank für ihre Antworten
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:05
Beitrag #926





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So, wenn jetzt noch meine letzten drei Fragen beantwortet werden, haben wir alle Klarheit! (denke ich)
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Karlos
Beitrag 13.12.2004, 14:08
Beitrag #927


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Zitat
Im Ergebnis können die deutschen Behörden die Anerkennung des Dokuments (nach Ablauf der Sperrfrist) also nicht grundsätzlich verweigern, wohl aber dessen Einziehung durch die Ausstellungsbehörde veranlassen. Sie haben also bei Nichtvorliegen der Ausstellungsvoraussetzungen im Ausstellungsstaat keinerlei Garantie, dass Sie ihren dort erworbenen Führerschein auf Dauer behalten können.


Ja ja, das üblich blabla

1. Stellt sich die Frage aus welchen Gründen das Austellerland den FS zurückziehen sollte?

-Weil Deutschland sonst für das Land die Entwicklungshifle streicht, oder Sanktionen einleitet, oder im schlimmsten fall vielleicht das Sudetenland wieder erobert?

-Wegen dem Vertragsverletzungsverfahren, welches auf das Austelllerland zu kommt, und die damit verbunde Strafe. Die Strafe folgt natürlich prombt auf den Fuß. Nach mißachtung der 185 Tage-Regelung setzt es unverzüglich ein gewaltiges Bußgeld der EU. Deshalb ist Deutschland auch so hoch verschuldet, da wir um die 200 Richtlinien nicht erfüllt haben! laugh2.gif
Könnte es nicht sein das das Austellerland erst einmal angemahnt wird think.gif ?

2. Stellt sich die Frage wie dem FS-Inhaber der Lappen wieder entzogen wird?

- Kommen z.B. die CZ Behörden nach Deutschland und holen sich den FS zurück, oder schicken Sie dt. Polizei bei dem jenigen vorbei um den FS zu holen.

3. Vielleich will das Austellerland den FS gar nicht wieder haben, sondern erklärt die FE als ungültig.

-D.h. das Ausstellerland schickt einen Brief an den FS-Inhaber nach Deutschland und sagt ihm der Lappen ist ab jetzt ungültig. Aber weiß der überhaupt wo dieser wohnt?

-Vielleicht sagen die aber auch den deutschen Behörden bescheid das der Lappen jetzt ungültig ist, denn wie erfahren die dt. sonst davon das der Lappen nicht mehr gültig ist? Fragen die bei jeder Kontrolle beim Ausstellerland nach? sad.gif


--------------------
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:10
Beitrag #928





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Noch eine Anmerkung, ...Sie haben also bei Nichtvorliegen der Ausstellungsvoraussetzungen im Ausstellungsstaat keinerlei Garantie, dass Sie ihren dort erworbenen Führerschein auf Dauer behalten können...

Die Ausstellungsvoraussetzungen von Tschechien liegen vor, da Tschechien keine 185-Regelung hat!!!!

Ergo denke ich, alles klar
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Peter Lustig
Beitrag 13.12.2004, 14:11
Beitrag #929


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Zitat
Commission Européenne
Direction Générale de l'Energie et des Transports
B - 1049 Bruxelles
bureau: Rue Demot 28, 1/16

Vielleicht so:
Commission Européenne
Direction Générale de l'Energie et des Transports
B - 1049 Bruxelles
bureau: Rue Demot 28, 1/16?

Nochmals meine Meinung dazu (auch wenn sie niemanden interessieren sollte):
Es kommt in naher Zukunft die 3. EU-FS-Richtlinie, bei der man die Problematik, die durch das EuGH-Urteil entstanden ist, einer Lösung zuführen wird. Und jetzt könnt Ihr raten oder Wetten abschließen, wie diese möglicherweise ausschauen wird. wink.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 13.12.2004, 14:16
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:15
Beitrag #930





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Danke
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:19
Beitrag #931





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Naja, wie wäre es mit "Besitzstandsregelungen"? Oder damit, dass die FE nach dem damals geltendem Recht erworben wurden?
Oder heisste es, dass pauschal alle, die die FE erworben haben, ungültig werden?
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:21
Beitrag #932





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Mein letzter Satz, naja, ihr wisst schon, wie ich das meine
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Tortenjan
Beitrag 13.12.2004, 14:22
Beitrag #933


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Solange die Richtlinie nicht beschlossen wurde, kann man dadrüber nur wild spekulieren sad.gif
@Alexander
Wenn du dich registrieren würdest, könntest du deine eigenen Beiträge editieren wavey.gif


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:23
Beitrag #934





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Richtig, halten wir uns also an die Erkenntnisse, die bis jetzt bestehen.
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 14:33
Beitrag #935


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Zitat (Gast_Alexander @ 13.12.2004, 14:10)
Die Ausstellungsvoraussetzungen von Tschechien liegen vor, da Tschechien keine 185-Regelung hat!!!!

Aber die EU hat diese Regelung und die EU-Führerscheinrichtlinie ist seit dem Beitritt von CZ in die EU auch in CZ bindendes Recht.


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:58
Beitrag #936





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Das hatten wir ja schonbeim Fall Kapppa!
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 15:00
Beitrag #937


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Der EuGH hat in seinem Urteil diese Regelung ausdrücklich nicht aufgehoben.


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:04
Beitrag #938





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naja, jetzt wären wir beim gesamten EU-Recht. Hmmm. Okay, erzähl doch mal, wie das funktionieren sollte
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:05
Beitrag #939





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Du schreibst, es ist bindendes Recht. Oder gilt noch gültiges Recht?
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 15:06
Beitrag #940


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Die EU-Führerscheinrichtlinie zum nachlesen.


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:10
Beitrag #941





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Nun gut, jetzt drehen wir uns im Kreis.
Ich denke, Tschechien wird nicht jedem Deutschen, der einen FS in Tschechien gemacht hat, diesen entziehen.
Aber jetzt bewegen wir uns auf dem Eis des "könnte"
Ausserdem sind die dort gültigen Gesetzt maßgebend, und noch ist das Gesetz mit den 185 Tagen nicht ratifiziert worden, bzw. Tschcien wendet es nicht an. Nun?
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Karlos
Beitrag 13.12.2004, 15:24
Beitrag #942


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@ Gast_Alexander,

bitte als Mitglied registrieren !

Tschechien hat sich nach dem EU-Recht zu richten, und somit muss CZ dieses umsetzten. Sonst würde Deutschland sich ja auch nur nach Iheren eigenen Gesetzten richten aber das dürfen die dt. nicht, wir leben hier nämlich in einer europäischen Gemeinschaft und EU-Recht steht über nationalem Recht.


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Peter Lustig
Beitrag 13.12.2004, 15:24
Beitrag #943


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Hypothese:
Nehmen wir einmal an, dass die 3. EU-FS-Richtlinie darauf aufbaut, ab wann die 2. EU-RiLi in dem jeweiligen Land Gültigkeit hatte und demgemäß auch Berücksichtigung hätte finden müssen (in den neuen EU-Staaten also ab 01.05.04). Dann dürfte es ein Leichtes sein, dort entsprechende weitergehende Festlegungen hinsichtlich der Gültigkeit der in diesen Ländern seit dem EU-Beitritt ausgestellten Führerscheine zu treffen. Dies hätte zur Folge, dass die übrigen EU-Staaten die unter Missachtung der 185-Tage-Frist ausgestellten Führerscheine nicht anzuerkennen bräuchten. Damit bräuchte man in diesem Fall auch keine Rücknahme durch den Ausstellungsstaat. Besitzstandsregelungen kämen nicht zum Tragen, da ein entsprechender Besitzstand nie bestanden hat. Ebenso würde auch das sog. Rückwirkungsverbot hier ins Leere gehen, da die 185-Tage-Regelung bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis Bestand hatte.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 13.12.2004, 15:27
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.12.2004, 15:31
Beitrag #944





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Zitat (Peter Lustig @ 13.12.2004, 14:11)
Nochmals meine Meinung dazu (auch wenn sie niemanden interessieren sollte):
Es kommt in naher Zukunft die 3. EU-FS-Richtlinie, bei der man die Problematik, die durch das EuGH-Urteil entstanden ist, einer Lösung zuführen wird. Und jetzt könnt Ihr raten oder Wetten abschließen, wie diese möglicherweise ausschauen wird. wink.gif

Der Entwurf der 3.FS-Richtlinie enthält:

Artikel 8, Abs. 5

Angepasst:
Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen (entfällt: von einem Mitgliedstaat ausgestellten) Führerschein sein

Neu:
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, daß ein Antragsteller für die Ausstellung oder Erneuerung eines Führerscheins nicht bereits Inhaber eines von einem andereren Mitgliedstaat ausgestellten, entweder gültigen oder vorläufig Führerschein entzogenen ist.

Sie vergewissern sich ferner, ob die Behörden eines anderen Mitgliedstaats nicht bereits die Ausstellung eines Führerscheins für den Bewerber untersagt haben.
------------------------------------------------

Mit Kenntnis des Entwurfs macht auch die Aussage von C. Weibrecht, Bundesverkehrsministerium Sinn in "NRZ-online" vom 24.Aug.2004 Sinn:

Deutsche Behörden könnten unter Umständen ein weiteres Entziehungsverfahren einleiten. Aber dies sei rechtlich strittig gibt Weibrecht zu, der auf die dritte FS-Richtlinie setzt, mit der "Schluplöcher" geschlossen werden soll.

Es wird immer deutlicher, daß § 46 nur als Drohung tauglich ist und das auch um Ministerium klar erkannt wird.

Glück auf
Johnnie
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Gast_Gast! Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:33
Beitrag #945





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Natürlich könnte dir neue FS-Rili auch festschreiben, dass die "alten" EU-Länder FS, die in den "neuen" EU-Ländern unter Umgehung der 185 Tage-Regelung erworben wurden und werden, nicht in dem Staat gültig sind... Glaubt das einer?
Naja, alles zu gewagt und im Augenblick Spekukation

Ich möchte mich nicht registrieren, weshalb bitte?
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:35
Beitrag #946





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Du schreibst ... treffen Maßnahmen und ... haben sich zu vergewissern, naja, wenn ich einen FS aus dem Land habe, hat das ausstellende Land ja geprüft.
Oder D weist anderen EU_ländern die Mißachtung nach... Ob das klappt?
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 15:37
Beitrag #947


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Zitat (Johnnie Walker @ 13.12.2004, 15:31)
Der Entwurf der 3.FS-Richtlinie enthält:

Die Betonung liegt auf "Entwurf" wink.gif

Zitat
Ich möchte mich nicht registrieren, weshalb bitte?


Vielleicht weil andere User mit dir über PN in Kontakt treten wollen? Es bleibt aber jedem selbst überlassen, ob er sich registriert oder nicht. Ich möchte allerdings noch darauf hinweisen, dass offen gepostete eMail-Adressen gelöscht werden.


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:39
Beitrag #948





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Was ist PN? Ausserdem weiss ich anhand von Beiträgen, dass auch einige User Mitarbeiter von FS-Stellen sind, viell. von anderen Behörden, nun ja, deshalb
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 15:42
Beitrag #949


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Zitat
Was ist PN?


= Persönliche Nachricht, das boardinterne Kommunikationssystem.

Zitat
Ausserdem weiss ich anhand von Beiträgen, dass auch einige User Mitarbeiter von FS-Stellen sind, viell. von anderen Behörden, nun ja, deshalb


Ja und??? Du bist doch auch nach der Registrierung noch völlig anonym und auch deine eMail-Adresse bekommt niemand zu Gesicht.


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:43
Beitrag #950





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Weiss ich, wer diese Seiten betreibt oder Einblick in irgendwas hat? Ich denke, im Augenblick nicht.
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