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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 13:09
Beitrag #921





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ich habe ja letzte Woche mehrere Schreiben per mail gesandt. Ihr werdet euch erinnern?
Die letzte Frage war:
hallo noch mal, kann die Führerscheinbehörde mir den Gebrauch der tschechischen Fahrerlaubnis untersagen? Danke noch eima

Im Anschluss an meine Nachricht von letztem Freitag und Ihre neuerliche Anfrage ist anzumerken, dass die deutschen Behörden zwar grundsätzlich daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen, da dies dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheines widersprechen würde, sie aber durchaus die Einziehung des Führerscheines durch die (tschechischen) Ausstellungsbehörden beantragen können, weil das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde. In diesem Fall würden die deutschen Behörden die Entziehung im Wege der Amtshilfe vollstrecken.

Im Ergebnis können die deutschen Behörden die Anerkennung des Dokuments (nach Ablauf der Sperrfrist) also nicht grundsätzlich verweigern, wohl aber dessen Einziehung durch die Ausstellungsbehörde veranlassen. Sie haben also bei Nichtvorliegen der Ausstellungsvoraussetzungen im Ausstellungsstaat keinerlei Garantie, dass Sie ihren dort erworbenen Führerschein auf Dauer behalten können.

Mit freundlichen Grüssen

Ich habe die "Sonderzeichen" entfernt und den Text somit lesbarer gemacht.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 13.12.2004, 13:52
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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 13:48
Beitrag #922


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Zitat
Im Anschluss an meine Nachricht von letztem Freitag und Ihre neuerliche Anfrage ist anzumerken, dass die deutschen Behörden zwar grundsâtzlich daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen, da dies dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheines widersprechen würde, sie aber durchaus die Einziehung des Führerscheines durch die (tschechischen) Ausstellungsbehörden beantragen können, weil das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde. In diesem Fall würden die deutschen Behörden die Entziehung im Wege der Amtshilfe vollstrecken.

Im Ergebnis können die deutschen Behörden die Anerkennung des Dokuments (nach Ablauf der Sperrfrist) also nicht grundsätzlich verweigern, wohl aber dessen Einziehung durch die Ausstellungsbehörde veranlassen. Sie haben also bei Nichtvorliegen der Ausstellungsvoraussetzungen im Ausstellungsstaat keinerlei Garantie, dass Sie ihren dort erworbenen Führerschein auf Dauer behalten können.

Mit freundlichen Grüssen

Wer hat das geschrieben ? Bitte die vollstaendige Quellenangabe - zumindest Amt/Behoerde/Politiker usw. Sonst kann man das ja gar nicht einordnen - dabei liest es sich doch nett ... wink.gif

So nett nun auch nicht mad.gif die Umlaute im Quote darf jemand anders korrigieren, mir reichte das Original wink.gif

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 13.12.2004, 13:54


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 13:54
Beitrag #923





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*** Klarnamen werden hier immer noch gelöscht
Commission Européenne
Direction Générale de l'Energie et des Transports
B - 1049 Bruxelles
bureau: Rue Demot 28, 1/16

AAHHHRRRGGGGHHH!!!!! Kannst du das vielleicht auch so schreiben, daß man das ohne hellseherische Fähigkeiten lesen kann?


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 13.12.2004, 13:56
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:02
Beitrag #924





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sorry, das ist die mailantwort und ich möchte daran nichts verändern.
Soeben habe ich eine letzte mail an den Herrn geschrieben:

Hallo Herr ***

ich habe noch zwei- wirklich letzten Fragen- zum Ablauf der Einziehung im Wege der Amtshilfe.
- Wie geht das vor sich?
- Darf Deutschland den Führerschein nur mit Zustimmung von Tschechien einziehen oder auch ohne Zustimmung.
- Was ist, wenn Tschiechen Deutschland sagt, unserer Meinung nach sind alle Erfordernisse zur Erteilung des Führerscheins gegeben. Darf Deutschland dann den Führerschein einziehen, vielleicht auch im Wege der Amtshilfe?

Noch einmal ganz lieben Dank für ihre Antworten

s.o.

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 13.12.2004, 14:04
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:03
Beitrag #925





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Hallo Herr ,

ich habe noch zwei- wirklich letzten Fragen- zum Ablauf der Einziehung im Wege der Amtshilfe.
- Wie geht das vor sich?
- Darf Deutschland den Führerschein nur mit Zustimmung von Tschechien einziehen oder auch ohne Zustimmung.
- Was ist, wenn Tschiechen Deutschland sagt, unserer Meinung nach sind alle Erfordernisse zur Erteilung des Führerscheins gegeben. Darf Deutschland dann den Führerschein einziehen, vielleicht auch im Wege der Amtshilfe?

Noch einmal ganz lieben Dank für ihre Antworten
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:05
Beitrag #926





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So, wenn jetzt noch meine letzten drei Fragen beantwortet werden, haben wir alle Klarheit! (denke ich)
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Karlos
Beitrag 13.12.2004, 14:08
Beitrag #927


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Zitat
Im Ergebnis können die deutschen Behörden die Anerkennung des Dokuments (nach Ablauf der Sperrfrist) also nicht grundsätzlich verweigern, wohl aber dessen Einziehung durch die Ausstellungsbehörde veranlassen. Sie haben also bei Nichtvorliegen der Ausstellungsvoraussetzungen im Ausstellungsstaat keinerlei Garantie, dass Sie ihren dort erworbenen Führerschein auf Dauer behalten können.


Ja ja, das üblich blabla

1. Stellt sich die Frage aus welchen Gründen das Austellerland den FS zurückziehen sollte?

-Weil Deutschland sonst für das Land die Entwicklungshifle streicht, oder Sanktionen einleitet, oder im schlimmsten fall vielleicht das Sudetenland wieder erobert?

-Wegen dem Vertragsverletzungsverfahren, welches auf das Austelllerland zu kommt, und die damit verbunde Strafe. Die Strafe folgt natürlich prombt auf den Fuß. Nach mißachtung der 185 Tage-Regelung setzt es unverzüglich ein gewaltiges Bußgeld der EU. Deshalb ist Deutschland auch so hoch verschuldet, da wir um die 200 Richtlinien nicht erfüllt haben! laugh2.gif
Könnte es nicht sein das das Austellerland erst einmal angemahnt wird think.gif ?

2. Stellt sich die Frage wie dem FS-Inhaber der Lappen wieder entzogen wird?

- Kommen z.B. die CZ Behörden nach Deutschland und holen sich den FS zurück, oder schicken Sie dt. Polizei bei dem jenigen vorbei um den FS zu holen.

3. Vielleich will das Austellerland den FS gar nicht wieder haben, sondern erklärt die FE als ungültig.

-D.h. das Ausstellerland schickt einen Brief an den FS-Inhaber nach Deutschland und sagt ihm der Lappen ist ab jetzt ungültig. Aber weiß der überhaupt wo dieser wohnt?

-Vielleicht sagen die aber auch den deutschen Behörden bescheid das der Lappen jetzt ungültig ist, denn wie erfahren die dt. sonst davon das der Lappen nicht mehr gültig ist? Fragen die bei jeder Kontrolle beim Ausstellerland nach? sad.gif


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:10
Beitrag #928





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Noch eine Anmerkung, ...Sie haben also bei Nichtvorliegen der Ausstellungsvoraussetzungen im Ausstellungsstaat keinerlei Garantie, dass Sie ihren dort erworbenen Führerschein auf Dauer behalten können...

Die Ausstellungsvoraussetzungen von Tschechien liegen vor, da Tschechien keine 185-Regelung hat!!!!

Ergo denke ich, alles klar
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Peter Lustig
Beitrag 13.12.2004, 14:11
Beitrag #929


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Zitat
Commission Européenne
Direction Générale de l'Energie et des Transports
B - 1049 Bruxelles
bureau: Rue Demot 28, 1/16

Vielleicht so:
Commission Européenne
Direction Générale de l'Energie et des Transports
B - 1049 Bruxelles
bureau: Rue Demot 28, 1/16?

Nochmals meine Meinung dazu (auch wenn sie niemanden interessieren sollte):
Es kommt in naher Zukunft die 3. EU-FS-Richtlinie, bei der man die Problematik, die durch das EuGH-Urteil entstanden ist, einer Lösung zuführen wird. Und jetzt könnt Ihr raten oder Wetten abschließen, wie diese möglicherweise ausschauen wird. wink.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 13.12.2004, 14:16
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:15
Beitrag #930





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Danke
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:19
Beitrag #931





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Naja, wie wäre es mit "Besitzstandsregelungen"? Oder damit, dass die FE nach dem damals geltendem Recht erworben wurden?
Oder heisste es, dass pauschal alle, die die FE erworben haben, ungültig werden?
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:21
Beitrag #932





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Mein letzter Satz, naja, ihr wisst schon, wie ich das meine
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Tortenjan
Beitrag 13.12.2004, 14:22
Beitrag #933


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Solange die Richtlinie nicht beschlossen wurde, kann man dadrüber nur wild spekulieren sad.gif
@Alexander
Wenn du dich registrieren würdest, könntest du deine eigenen Beiträge editieren wavey.gif


--------------------
errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:23
Beitrag #934





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Richtig, halten wir uns also an die Erkenntnisse, die bis jetzt bestehen.
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 14:33
Beitrag #935


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Zitat (Gast_Alexander @ 13.12.2004, 14:10)
Die Ausstellungsvoraussetzungen von Tschechien liegen vor, da Tschechien keine 185-Regelung hat!!!!

Aber die EU hat diese Regelung und die EU-Führerscheinrichtlinie ist seit dem Beitritt von CZ in die EU auch in CZ bindendes Recht.


--------------------
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 14:58
Beitrag #936





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Das hatten wir ja schonbeim Fall Kapppa!
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 15:00
Beitrag #937


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Der EuGH hat in seinem Urteil diese Regelung ausdrücklich nicht aufgehoben.


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:04
Beitrag #938





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naja, jetzt wären wir beim gesamten EU-Recht. Hmmm. Okay, erzähl doch mal, wie das funktionieren sollte
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:05
Beitrag #939





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Du schreibst, es ist bindendes Recht. Oder gilt noch gültiges Recht?
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 15:06
Beitrag #940


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Die EU-Führerscheinrichtlinie zum nachlesen.


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:10
Beitrag #941





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Nun gut, jetzt drehen wir uns im Kreis.
Ich denke, Tschechien wird nicht jedem Deutschen, der einen FS in Tschechien gemacht hat, diesen entziehen.
Aber jetzt bewegen wir uns auf dem Eis des "könnte"
Ausserdem sind die dort gültigen Gesetzt maßgebend, und noch ist das Gesetz mit den 185 Tagen nicht ratifiziert worden, bzw. Tschcien wendet es nicht an. Nun?
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Karlos
Beitrag 13.12.2004, 15:24
Beitrag #942


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@ Gast_Alexander,

bitte als Mitglied registrieren !

Tschechien hat sich nach dem EU-Recht zu richten, und somit muss CZ dieses umsetzten. Sonst würde Deutschland sich ja auch nur nach Iheren eigenen Gesetzten richten aber das dürfen die dt. nicht, wir leben hier nämlich in einer europäischen Gemeinschaft und EU-Recht steht über nationalem Recht.


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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Peter Lustig
Beitrag 13.12.2004, 15:24
Beitrag #943


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Hypothese:
Nehmen wir einmal an, dass die 3. EU-FS-Richtlinie darauf aufbaut, ab wann die 2. EU-RiLi in dem jeweiligen Land Gültigkeit hatte und demgemäß auch Berücksichtigung hätte finden müssen (in den neuen EU-Staaten also ab 01.05.04). Dann dürfte es ein Leichtes sein, dort entsprechende weitergehende Festlegungen hinsichtlich der Gültigkeit der in diesen Ländern seit dem EU-Beitritt ausgestellten Führerscheine zu treffen. Dies hätte zur Folge, dass die übrigen EU-Staaten die unter Missachtung der 185-Tage-Frist ausgestellten Führerscheine nicht anzuerkennen bräuchten. Damit bräuchte man in diesem Fall auch keine Rücknahme durch den Ausstellungsstaat. Besitzstandsregelungen kämen nicht zum Tragen, da ein entsprechender Besitzstand nie bestanden hat. Ebenso würde auch das sog. Rückwirkungsverbot hier ins Leere gehen, da die 185-Tage-Regelung bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis Bestand hatte.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 13.12.2004, 15:27
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.12.2004, 15:31
Beitrag #944





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Zitat (Peter Lustig @ 13.12.2004, 14:11)
Nochmals meine Meinung dazu (auch wenn sie niemanden interessieren sollte):
Es kommt in naher Zukunft die 3. EU-FS-Richtlinie, bei der man die Problematik, die durch das EuGH-Urteil entstanden ist, einer Lösung zuführen wird. Und jetzt könnt Ihr raten oder Wetten abschließen, wie diese möglicherweise ausschauen wird. wink.gif

Der Entwurf der 3.FS-Richtlinie enthält:

Artikel 8, Abs. 5

Angepasst:
Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen (entfällt: von einem Mitgliedstaat ausgestellten) Führerschein sein

Neu:
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, daß ein Antragsteller für die Ausstellung oder Erneuerung eines Führerscheins nicht bereits Inhaber eines von einem andereren Mitgliedstaat ausgestellten, entweder gültigen oder vorläufig Führerschein entzogenen ist.

Sie vergewissern sich ferner, ob die Behörden eines anderen Mitgliedstaats nicht bereits die Ausstellung eines Führerscheins für den Bewerber untersagt haben.
------------------------------------------------

Mit Kenntnis des Entwurfs macht auch die Aussage von C. Weibrecht, Bundesverkehrsministerium Sinn in "NRZ-online" vom 24.Aug.2004 Sinn:

Deutsche Behörden könnten unter Umständen ein weiteres Entziehungsverfahren einleiten. Aber dies sei rechtlich strittig gibt Weibrecht zu, der auf die dritte FS-Richtlinie setzt, mit der "Schluplöcher" geschlossen werden soll.

Es wird immer deutlicher, daß § 46 nur als Drohung tauglich ist und das auch um Ministerium klar erkannt wird.

Glück auf
Johnnie
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Gast_Gast! Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:33
Beitrag #945





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Natürlich könnte dir neue FS-Rili auch festschreiben, dass die "alten" EU-Länder FS, die in den "neuen" EU-Ländern unter Umgehung der 185 Tage-Regelung erworben wurden und werden, nicht in dem Staat gültig sind... Glaubt das einer?
Naja, alles zu gewagt und im Augenblick Spekukation

Ich möchte mich nicht registrieren, weshalb bitte?
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:35
Beitrag #946





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Du schreibst ... treffen Maßnahmen und ... haben sich zu vergewissern, naja, wenn ich einen FS aus dem Land habe, hat das ausstellende Land ja geprüft.
Oder D weist anderen EU_ländern die Mißachtung nach... Ob das klappt?
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 15:37
Beitrag #947


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Zitat (Johnnie Walker @ 13.12.2004, 15:31)
Der Entwurf der 3.FS-Richtlinie enthält:

Die Betonung liegt auf "Entwurf" wink.gif

Zitat
Ich möchte mich nicht registrieren, weshalb bitte?


Vielleicht weil andere User mit dir über PN in Kontakt treten wollen? Es bleibt aber jedem selbst überlassen, ob er sich registriert oder nicht. Ich möchte allerdings noch darauf hinweisen, dass offen gepostete eMail-Adressen gelöscht werden.


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:39
Beitrag #948





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Was ist PN? Ausserdem weiss ich anhand von Beiträgen, dass auch einige User Mitarbeiter von FS-Stellen sind, viell. von anderen Behörden, nun ja, deshalb
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 15:42
Beitrag #949


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Zitat
Was ist PN?


= Persönliche Nachricht, das boardinterne Kommunikationssystem.

Zitat
Ausserdem weiss ich anhand von Beiträgen, dass auch einige User Mitarbeiter von FS-Stellen sind, viell. von anderen Behörden, nun ja, deshalb


Ja und??? Du bist doch auch nach der Registrierung noch völlig anonym und auch deine eMail-Adresse bekommt niemand zu Gesicht.


--------------------
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Beitrag 13.12.2004, 15:43
Beitrag #950





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Weiss ich, wer diese Seiten betreibt oder Einblick in irgendwas hat? Ich denke, im Augenblick nicht.
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 15:45
Beitrag #951


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Du bist aber nicht ein wenig paranoid?? blink.gif

Es bleibt dir überlassen.....


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Gast_Guest_*
Beitrag 13.12.2004, 15:45
Beitrag #952





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Zitat (Andreas @ 13.12.2004, 15:37)
Zitat (Johnnie Walker @ 13.12.2004, 15:31)
Der Entwurf der 3.FS-Richtlinie enthält:

Die Betonung liegt auf "Entwurf" wink.gif

.

Ja auf was denn sonst? Jetzt wird beraten, verändert, beschlossen und verkündet:
So ist das Leben!!!
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 15:51
Beitrag #953





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Siehe meinen Beitrag vom11.12 22.44 Uhr!
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 15:52
Beitrag #954


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Das wäre doch z. B. ein Grund um sich hier zu registrieren. dry.gif


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Beitrag 13.12.2004, 15:59
Beitrag #955





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habe ich soeben versucht, aber meine email ist schon vergeben
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Peter Lustig
Beitrag 13.12.2004, 16:08
Beitrag #956


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Zitat (Johnnie Walker @ 13.12.2004, 15:31)
Der Entwurf der 3.FS-Richtlinie enthält:
.....

Genau, hier handelt es sich um einen Entwurf, der noch lange nicht der endgültigen Fassung zu entsprechen braucht (siehe auch Andreas´ Posting). Schließlich ist die PL- und CZ-Führerschein-Problematik erst in den letzten Monaten seit dem EuGH-Urteil akut geworden.
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 16:19
Beitrag #957





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Wenn ihr meine antwortmails verfolgt habe, wisst ihr, dass die einzige möglichkeit von D darin besteht, ... im Rahmen der Amtshilfe tätig zu sein.
Ergo nur auf Antrag z.B. von Tschechien.
Und wird Tschiechien den Gebrauch von einem FS untersagen, der zum damaligen Zeitpunkt in Tschechien legal erworben wurde? Kann ich mir nicht vorstellen.

also ist meine letzte anfragemail sinnlos, denn nur die Frage erübrigt sich jetzt.
Natürlich darf D nicht ohne Billigung von der Tschechei tätig werden, ansonsten siehe Urteil Kappa.

Also, für mich ist jetzt alles klar.
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Medusa
Beitrag 13.12.2004, 16:20
Beitrag #958


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@Gast_Alexander

Kannst Du bitte die komplette Mail, (ohne Namen), posten?

@Tortenjan
Zitat
.. die Umlaute im Quote darf jemand anders korrigieren ..

Versteh Dich ja rolleyes.gif , die Mail ist aber sehr interessant. Gib mir die Rechte und ich korrigiere sie wink.gif
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 16:28
Beitrag #959





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Frage:
mail geschrieben, ob ich nach abgelaufener Sperrfrist einen FS in tschechien erwerben kann. habt ihr interesse an der antwort?
Antwort:
hrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre beiliegende Nachricht, die an mich als für europäische Führerscheinangelegenheiten zuständigen Sachbearbeiter in der Europäischen Kommission weitergeleitet wurde.

In Anwendung der einschlägigen Richtlinie 91/439/EWG über den Führerschein ist die Ausstellung eines Führerscheines vom Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaates abhängig (Artikel 7.1.b der Richtlinie). Dies gilt unterschiedslos für alle 25 EU-Mitgliedstaaten. Als "ordentlicher Wohnsitz" im Sinne dieser Richtlinie gilt grundsätzlich der Ort, an dem eine Person während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnt (Artikel 9), wobei auf den faktischen Wohnsitz und nicht eventuelle formelle Meldungen abzustellen ist.

Eine Ausstellung unter Nichteinhaltung des Wohnsitzprinzipes widerspricht somit EU-Recht. Nach Rechtsansicht des EuGH kommt eine Nachprüfung durch andere Mitgliedstaaten nach Ausstellung des Führerscheins zwar grundsätzlich nicht in Frage (siehe EuGH Urteil in der Rs C-246/00, Punkt 48), weshalb andere Mitgliedstaaten grundsätzlich gehalten sind, den einmal ausgestellten Führerschein (zunächst) in Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung (Artikel 1.2 der Richtlinie) anzuerkennen. Jedoch sind bei Vorliegen begündeter Zweifel im Einzelfall Behörden anderer Mitgliedstaaten sogar verpflichtet, sich mit den Behörden des Ausstellungsstaates in Verbindung setzen, um festzustellen, ob für einen bestimmten Führerscheininhaber alle Ausstellungsvoraussetzungen (insbesondere das Erfordernis des ordentlichen Wohnsitzes) eingehalten wurden (siehe Punkt 48 des Urteils C-246/00). Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Behörden des Ausstellungsstaates (Tschechien) verpflichtet, den Führerschein wieder einzuziehen.

Mit freundlichen Grüssen,


**** Anmerkung Moderator

Der Text enthielt nicht darstellbare Zeichen (Umlaute). Korrigiert.

Bearbeitet von Uwe am 10.12.2004, 19:55


Frage:Sehr geehrter Herr ...,
wie wird das denn von Seiten der Führerscheinbehörde gehandhabt. Darf die Behörde die Fahreignung untersagen? Darf sie eine mpu anordnen? Oder hat die Führerschein-Behörde kein Recht zu so etwas? Ich danke Ihnen vorab für eine Antwort.
Sehr geehrter Herr Tsiotras,

Im Anschluss an meine Nachricht von letztem Freitag und Ihre neuerliche Anfrage ist anzumerken, dass die deutschen Behörden zwar grundsâtzlich daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen, da dies dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheines widersprechen würde, sie aber durchaus die Einziehung des Führerscheines durch die (tschechischen) Ausstellungsbehörden beantragen können, weil das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde. In diesem Fall würden die deutschen Behörden die Entziehung im Wege der Amtshilfe vollstrecken.

Im Ergebnis können die deutschen Behörden die Anerkennung des Dokuments (nach Ablauf der Sperrfrist) also nicht grundsätzlich verweigern, wohl aber dessen Einziehung durch die Ausstellungsbehörde veranlassen. Sie haben also bei Nichtvorliegen der Ausstellungsvoraussetzungen im Ausstellungsstaat keinerlei Garantie, dass Sie ihren dort erworbenen Führerschein auf Dauer behalten können.

Mit freundlichen Grüssen,


Frage
Hallo Herr ,

ich habe noch zwei- wirklich letzten Fragen- zum Ablauf der Einziehung im Wege der Amtshilfe.
- Wie geht das vor sich?
- Darf Deutschland den Führerschein nur mit Zustimmung von Tschechien einziehen oder auch ohne Zustimmung.
- Was ist, wenn Tschiechen Deutschland sagt, unserer Meinung nach sind alle Erfordernisse zur Erteilung des Führerscheins gegeben. Darf Deutschland dann den Führerschein einziehen, vielleicht auch im Wege der Amtshilfe?

Noch einmal ganz lieben Dank für ihre Antworten
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 16:32
Beitrag #960





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Solange Tschechien nicht den Führerschein einziehen will und D beauftragt, kann D nichts tun...
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Karlos
Beitrag 13.12.2004, 16:43
Beitrag #961


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Legt Deutschland dann dem Austellerland die Beweise vor, das der FS-Inhaber die 185 Tage Regelung nicht beachtet hat, oder folgt das Austellerland Deutschlands Anweisung ohne wenn und aber ???? think.gif


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 16:46
Beitrag #962





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Welche Beweise? Könnte man theoretisch viele entrkäften.
Aber würde Tschechien da mitmachen? Oder würden sie sagen, damals waren die Gesetze so und punkt?
Oder kann man selbst Beweise für den Aufenthalt beibringen?
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 16:49
Beitrag #963





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Wenn T. dem Ersuchen von D stattgeben würde, wäre ein neuer Rechtsstreit vor EU-Gerichtshof fällig, nämlich der, erst ist der FS legal, dann plötzlich illegal?
Na, was das gibt...
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Karlos
Beitrag 13.12.2004, 17:23
Beitrag #964


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@Gast_Alexander

Zitat
Oder würden sie sagen, damals waren die Gesetze so und punkt?


ich glaube du hast das immer noch nicht ganz verstanden, das auch die CZ sich an geltetndes EU-Recht halten muss. Das die das noch nicht umgesetzt haben ist deren Problem und kann oder wird in einer Vertragsverletzungsklage enden.


Zitat
Wenn T. dem Ersuchen von D stattgeben würde, wäre ein neuer Rechtsstreit vor EU-Gerichtshof fällig, nämlich der, erst ist der FS legal, dann plötzlich illegal?
Na, was das gibt...


das Ausstellerland hat grundsetzlich das Recht den FS wieder einzuziehen


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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 17:30
Beitrag #965





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Jetzt kommen wir zum letzten ungeklärten Punkt (meiner Wenigkeit nach) nämlich
ob Tschechien den FS wieder einzieht oder nicht!
Wie lange wird das dauern...
Aber darüber, wie Tschechien sich in Zukunft verhalten wird, darüber brauchen wir wohl nicht zu spekulieren, weil Zukunft.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.12.2004, 17:35
Beitrag #966





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Zitat (Karlos @ 13.12.2004, 17:23)
ich glaube du hast das immer noch nicht ganz verstanden, das auch die CZ sich an geltetndes EU-Recht halten muss. Das die das noch nicht umgesetzt haben ist deren Problem und kann oder wird in einer Vertragsverletzungsklage enden.

Mit dem EU-Beitritt haben alle 10 neuen Mitgliedstaaten das gesamte Rechtswerk der EU übernommen.

Die immer wieder vertretene Meinung, daß EU Recht in dem einen oder anderen Land noch nicht umgesetzt und damit unwirksam sei ist frommer Wunsch!
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Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 13.12.2004, 17:37
Beitrag #967





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Und deshalb darf man in der Tschechei seine FS machen!
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Karlos
Beitrag 13.12.2004, 18:21
Beitrag #968


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Das die CZ diese Richtlinie nicht umsetzt ist was anderes, auch Deutschland hat bisher um die 200 Richtlinien noch nicht umgesetzt und irgendwann gibts dann von der EU halt auch mal eine auf den Deckel (Geldstrafe) !


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.12.2004, 18:24
Beitrag #969





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Zu einer MPU-Anordnung, basierend auf § 46 verweise ich nochmals auf Otte/Kühner:

Die im Ausland erteilte Fahrerlaubnis wäre zunächst ipso jure im Inland wirksam.

Diese Wirksamkeit würde ihr erst durch inländischen Verwaltungsakt und ausschließlich für das Inland genommen.

Bedenken bestehen allerdings insoweit, als auch eine solche Handhabung letztlich auf eine systematische Überprüfung des Verwaltungsaktes eines anderen Mitgliedstattes hinausläuft, die das Vertrauen in den erreichten Harmonisierubngsstand des Fahrerlaubnisrecht in Europa zu erschüttern geeignet ist.

Farewell 46!
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Peter Lustig
Beitrag 13.12.2004, 18:38
Beitrag #970


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Ich will Euch ja nicht schon wieder in Eure Euphorie hineinpfuschen. Aber die von der EU-Kommission erhaltenen Antworten, die im Übrigen sehr vorsichtig formuliert sind, konnten nicht anders ausfallen, da sie auf der derzeit noch geltenden 2. EG-Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG vom 29.07.1991 basieren. Hättest Du die einschlägigen Threads in dieser Thematik verfolgt, hättest Du Dir die Anfragen an die EU-Kommission ersparen können. Das alles ist hier bereits mehrfach geschrieben und erklärt worden.

Schon seit geraumer Zeit arbeitet die EU-Kommission nun an der 3. EG-Führerschein-Richtlinie, mit der u.a. Probleme, die sich zwischenzeitlich ergeben haben, behoben werden sollen. Da das noch verhältnismäßig junge EuGH-Urteil im Verhältnis einiger EU-Staaten untereinander Probleme aufgeworfen hat - das Fahrerlaubnisrecht ist nach wie vor noch nationales Recht in den einzelnen Mitgliedsstaaten und wird dieses sicherlich auch noch einige Zeit bleiben -, dürfte damit zu rechnen sein, dass auf Druck Deutschlands und anderer Länder, die mit dem EuGH-Urteil ebenfalls ihre Probleme haben, Änderungen vorgenommen werden. Es kann nicht im Interesse Deutschlands sein, dass sich aufgrund des EuGH-Urteils das MPU-Erfordernis so leicht aushebeln lässt.

Nur grenzenlose Optimisten können an eine ersatzlose Abschaffung des MPU-Erfordernisses in Deutschland glauben. Zwischenzeitlich denken auch andere Länder über eine MPU nach bzw. haben diese wenn auch in modifizierter Form ebenfalls bereits. Darum wird Deutschland mit seiner Forderung hier bestimmt nicht allein stehen.
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