... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V   1 2 >  
Reply to this topicStart new topic
> Radfahrer sollen Hindernisse auf dem Gehweg umfahren..., meint die STVB in Kiel (MSDWGI)
helmet lampshade
Beitrag 30.11.2020, 15:26
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6135
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



    
 
Twitteraccount der Landeshauptstadt Kiel

Zitat
"Unsere Straßenverkehrsbehörde vertritt die Auffassung, dass Radfahrer*innen zum Passieren auf den Gehweg ausweichen dürfen, ohne sich ordnungswidrig zu verhalten. Daher besteht keine Pflicht zum Absteigen. Dies ist selbsterklärend und eine Beschilderung daher nicht erforderlich."
(Betonung von mir)

In Kiel stehen etliche Luftfilteranlagen gegen NOx und Feinstaub auf einem Radweg, der mittels einer Mauer von der Fahrbahn abgetrennt ist. Rein zufällig whistling.gif befindet sich auch eine Luftmessstation in diesem Abschnitt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.11.2020, 16:44
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Das ist richtig. Würde die Luftmessstation auf der Fahrbahn stehen und diese blockieren dürften Autofahrer ja auch über den Gehweg ausweichen. Vorsichtig halt.

Dass die Luftmessstation da nicht hingebaut hätte werden dürfen, ist ein ganz anderes Problem ranting.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 30.11.2020, 17:46
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6135
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Die Messstation steht rechts an einer Hauswand, auf dem Radweg stehen Filteranlagen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 30.11.2020, 17:52
Beitrag #4





Guests






Zitat (rapit @ 30.11.2020, 16:44) *
Würde die Luftmessstation auf der Fahrbahn stehen und diese blockieren dürften Autofahrer ja auch über den Gehweg ausweichen.

Dürfen Autofahrer das? Wenn sie es dürfen, dann muss man ja dafür schon Konstrukte wie einen rechtfertigenden oder gar einen übergesetzlichen Notstand bemühen. Für den Radfahrer wird es aber jederzeit zumutbar sein, dass er kurz absteigt und das Hindernis schiebend umrundet. Ich wüsste nicht, wie man da herleiten sollte, dass ein Radfahrer den Gehweg zum (fahrenden) Ausweichen benutzen darf. Schon gar nicht finde ich das "selbsterklärend".

Bei einer Kollision mit einem Fußgänger wird die Haftung wohl im Regelfall zu 100 % beim Radfahrer liegen. Und auch ohne Unfall würde ich das als ordnungswidrig ansehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 30.11.2020, 18:33
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30537
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (helmet lampshade @ 30.11.2020, 15:26) *
Rein zufällig whistling.gif befindet sich auch eine Luftmessstation in diesem Abschnitt.
Das ist kein Zufall. Eben weil die Messstation da steht, wurden die Luftfilteranlagen dort errichtet. Man versucht halt, die Luft zu verbessern ohne die von der Deutschen Umwelthilfe als einzig seligmachend dargestellte Lösung "Diesel-Fahrverbot" auszusprechen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mkossmann
Beitrag 30.11.2020, 19:44
Beitrag #6


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 996
Beigetreten: 26.05.2015
Mitglieds-Nr.: 76297



Warum eigentlich trifft hier:
Zitat
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

nicht zu? Die Benutzungspflicht des Radweges wurde nicht beseitigt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 30.11.2020, 20:27
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5790
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Die einfache Antwort wäre, dass die StVO sich zunächst nur an den VT richtet. So wie dieser auch keine Markierungen anbringen darf, was die zuständige Behörde kraft Amtes aber sehr wohl darf. Es hinterfragt ja auch keiner, ob die Behörde (im Unterschied zum VT) andere Hindernisse wie z.B. Verkehrseinrichtungen anbringen darf.

Wem das als Antwort nicht reicht: zu weiteren Fragen gibt die VwV eine Anlaufstelle an:
Zitat
VwV-StVO zu § 32 Verkehrshindernisse
Zu Absatz 1
...
Einzelheiten hierzu gibt der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastrukur im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt.

Na, da wird man doch bestimmt qualifizierte Antwort erhalten.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.11.2020, 21:51
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (mkossmann @ 30.11.2020, 19:44) *
Warum eigentlich trifft hier...nicht zu?

Wer sagt denn, dass das nicht zutrifft?

Nichtsdestotrotz sehe ich keine Absteigeverpflichtung des Radlers, genausowenig, wie der Autofahrer aussteifen und schieben müsste, wenn es ihn beträfe.

Dass den Fahrzeugführer (welcher Fahrzeugart auch immer) im Schadenfall die volle Haftung träfe, ist richtig.

Deswegen darf er das rechtswidrig errichtete Hindernis trotzdem, notstandsmäßig sozusagen, umfahren.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 30.11.2020, 22:20
Beitrag #9





Guests






Für die Annahme einer notstandsähnlichen Situation fehlt die Unausweichlichkeit der Situation. Es ist ja ein Leichtes und auch zumutbar, dass man absteigt. Zu einer Ahndung wird es aber wohl kaum kommen, wenn schon die Straßenverkehrsbehörde das Umfahren für zulässig hält.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 30.11.2020, 23:16
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7836
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Zitat (Georg_g @ 30.11.2020, 22:20) *
Für die Annahme einer notstandsähnlichen Situation fehlt die Unausweichlichkeit der Situation.

Auch für den Autofahrer wäre es nicht unausweichlich, umzukehren und einen anderen Weg zu fahren. Allemal weniger unausweichlich, als wenn ein Radfahrer wegen rücksichtsloser Autofahrer auf den Gehweg flieht, um sein Leben zu retten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.11.2020, 23:24
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Georg_g @ 30.11.2020, 22:20) *
Es ist ja ein Leichtes und auch zumutbar, dass man absteigt.

Wenn man Radfahrer als VT zweiter Klasse ansieht, ist das zumutbar. Das ist vom rechtlichen Standpunkt aus aber eher unhaltbar.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.12.2020, 01:03
Beitrag #12





Guests






Ich finde es amüsant, wie jegliches Augenmaß und jegliche Objektivität komplett flöten geht, wenn man eine politische Agenda verfolgt. Der Radfahrer muss bei Schorsch jetzt ein Szenario erleiden, wo er fliehen muss, um sein Leben zu retten. Dabei war doch nur gefragt, ob er den Gehweg befahren darf - und da kann keine andere Antwort als "Nein" richtig sein.

Auch das - Verzeihung - ewige Gesülze vom Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse hilft hier doch nicht weiter. Bin ich denn als Fußgänger, der hier auf "seinem" Weg ständig mit Radfahrern konfrontiert wird, ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse?

Ihr könnt ja gerne kritisieren, dass diese Luftreinigungsanlagen überhaupt auf dem Radweg abgestellt wurden. Mit der Frage, ob man nun absteigen muss oder nicht, hat das aber gar nichts zu tun. Man muss, und das ist "selbsterklärend".
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 01.12.2020, 04:58
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15843
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Was müßte denn dann ein Autofahrer in der Situation tun? Aussteigen und Auto über den Gehweg schieben oder wirklich sich einen anderen Weg suchen den es vielleicht gar nicht zumutbar gibt, oder darf er auch wattestäbchenmäßig einfach stehenbleiben bis das Hindernis verschwindet?
Ich bin da auch eher mit @rapit.

Zitat (Jens @ 30.11.2020, 18:33) *
Eben weil die Messstation da steht, wurden die Luftfilteranlagen dort errichtet.

Sowas in der Art, nur mit Atomwaffen diverser Typen statt Meßstationen und Luftfilteranlagen, nannte sich früher™ in Zeiten des Kalten Krieges "Wettrüsten". rolleyes.gif

Zitat (Tinu @ 30.11.2020, 20:27) *
Die einfache Antwort wäre, dass die StVO sich zunächst nur an den VT richtet. So wie dieser auch keine Markierungen anbringen darf, was die zuständige Behörde kraft Amtes aber sehr wohl darf. Es hinterfragt ja auch keiner, ob die Behörde (im Unterschied zum VT) andere Hindernisse wie z.B. Verkehrseinrichtungen anbringen darf.

Wenn der genannte § auch für Behörden gelten würde bzw. deren Mitarbeiter müßten hier ziemlich viele derer im Knast sitzen, im Hindernisse bereiten per "Verkehrseinrichtungen" sind die nämlich wahre Meister....


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Baghira
Beitrag 01.12.2020, 05:44
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2066
Beigetreten: 25.03.2005
Wohnort: Hamburg/Ost
Mitglieds-Nr.: 8972



Das gerichtsfestere wäre,wenn vor dem Hindernis ein Z240, nach dem Hindernis Z241. aufstellen. Es ist aber schon vezeichnend,die Reinigungsanlage auf das Trottoir zu stellen, um Fahrverbote zu verhindern. In einer Stadt wo das Fahrradklima recht gut zu sein scheint.




--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 01.12.2020, 06:20
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10340
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



Extra3 war auch schon da...

https://www.youtube.com/watch?v=uQT6GFfAIPg

Vorgeschichte (auch schon mit sehr "kreativen" Ideen):

https://www.youtube.com/watch?v=BNpagbZXZeo
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.12.2020, 06:41
Beitrag #16





Guests






Zitat (Kühltaxi @ 01.12.2020, 04:58) *
Ich bin da auch eher mit @rapit.

Kannst du es auch begründen? Dass man absteigen und schieben muss, lässt sich doch sehr leicht anhand der StVO begründen. Wie aber soll die Begründung der gegenteiligen Annahme aussehen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pogge
Beitrag 01.12.2020, 08:04
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2823
Beigetreten: 03.09.2008
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 44088



Zumindest für Ortkundige doch keine Frage: Radweg unbenutzbar, also Fahrbahn fahren! wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 01.12.2020, 08:13
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7759
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Ich meine, dagegen gibt's 254 Gegenargumente?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 01.12.2020, 08:15
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2606
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Zitat (rapit @ 30.11.2020, 21:51) *
genausowenig, wie der Autofahrer aussteifen und schieben müsste
Das scheint Dir zu gefallen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 01.12.2020, 09:26
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Georg_g @ 01.12.2020, 01:03) *
Bin ich denn als Fußgänger, der hier auf "seinem" Weg ständig mit Radfahrern konfrontiert wird, ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse?

Fußgänger sollten nicht mit Radfahrern "konfrontiert" werden.

Genauso, wie der blockierte Autofahrer, hat der Radfahrer auf die Fußgänger dort größte Rücksicht zu nehmen.

Das geht aber auch ohne Absteigen.

Du vermischst das tatsächliche Können mit dem rechtlichen Müssen.

Ein Radfahrer kann sich durch Absteigen -wenn er will!!- viele Freiheiten herausnehmen, die andere Fahrzeuge nicht haben. Er kann durch Vz250-Bereiche schieben, er kann wenn es ihm z.B. zu steil wird, seinen Drahtesel auf dem Gehweg den Berg hoch schieben, er kann sein Fahrrad schieben, um an Schaufenstern vorbeizubummeln.

Aber er MUSS eben nicht Absteigen, wenn ihm sein Weg blockiert ist.

Normalerweise gehört er dann wie andere Fahrzeuge auf die Fahrbahn, gem. § 2 StVO.

Wenn das aber nicht geht, weil es eine Straße ist, die nur eine Radspur links und eine Fußgänger"spur" rechts hat, kann er über den Gehwegteil radeln. Unter größter Vorsicht. Und wenn wie vorliegend der Wechsel auf die Fahrbahn wegen einer Mauer unmöglich ist, eben auch.
Er wird rechtlich nicht zum Stehenbleiben gezwungen, und auch nicht zum Absteigen.

Durch Unrecht kann man ihn dazu nicht zwingen. Das Unrecht ist, den Radweg zu verbauen.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 01.12.2020, 09:49
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Übrigens völlig unabhängig davon sind die Fragen, dass

a) die Dinger da nicht stehen dürften und

b) dass wegen der Unbenutzbarkeit des Radweges, geplant über mehrere Jahre, die Benutzungspflicht aufzuheben ist.

Und wenn es auf der Fahrbahn zu gefährlich ist (sonst dürfte da ja kein Vz254 hängen), muss ein Radweg dort geschaffen werden. Ein Protectet-Bike-Lane bietet sich da an.

Dann wären die Autos auch wieder ein Stück mehr weg von der Messstation rolleyes.gif

Sollte sich eigentlich sogar einklagen lassen. think.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.12.2020, 16:56
Beitrag #22





Guests






Zitat (rapit @ 01.12.2020, 09:26) *
Durch Unrecht kann man ihn dazu nicht zwingen. Das Unrecht ist, den Radweg zu verbauen.

Es ist doch umgekehrt. Selbst wenn das Aufstellen der Filteranlagen auf dem Radweg rechtswidrig sein sollte (und es ist keinesfalls klar, dass es das ist), rechtfertigt das nicht das Fahren auf dem Gehweg.

Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage für deine Ansicht? Der StVO lässt sich nur das Gegenteil entnehmen. Und Rechtsprechung kenne ich nur zur Unzumubarkeit der Radwegebenutzung, die dann eine Fahrbahnbenutzung rechtfertigt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 01.12.2020, 22:23
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Ein kurzes Befahren des Gehweges aus Zwangsgründen ist unter äußerster Sorgfalt und bei sofortiger Anhaltebereitschaft zulässig (OLG Hamm VR 87, 1246).


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2020, 06:32
Beitrag #24





Guests






Verzeihung, Herr Advokat, aber das OLG Hamm hat etwas ganz anderes gesagt als der zitierte Satz vermuten lässt. Die Zwangsgründe waren eine drohende Kollision mit dem Gegenverkehr und ein dadurch bedingtes ganz kurzes Ausweichen auf den Gehweg.

Im selben Urteil sagte das Gericht auch: "Radfahren auf Gehwegen ist grob verkehrswidrig."

Ansonsten auch VG Neustadt vom 20.05.2019:

"Ein kurzfristiges Befahren der Gehwege darf aber auch in Zwangslagen im Sinne eines rechtfertigenden Notstandes jedenfalls nur ausnahmsweise unter äußerster Sorgfalt und sofortiger Anhaltebereitschaft und jedenfalls nicht zum Zweck des rascheren Vorankommens im fahrenden Verkehr erfolgen."

"... kann ausnahmsweise in Notlagen ein kurzzeitiges Ausweichen auf einen Gehweg gerechtfertigt sein, um etwa eine Kollision im Begegnungsverkehr zu vermeiden."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 02.12.2020, 06:41
Beitrag #25


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15843
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Zitat (Georg_g @ 01.12.2020, 06:41) *
Zitat (Kühltaxi @ 01.12.2020, 04:58) *
Ich bin da auch eher mit @rapit.

Kannst du es auch begründen?

Das hat @rapit ja gerade zu Genüge getan, wenn's dir nicht ausreicht und auch die Sache beim OLG Hamm dir nicht passend genug erscheint, deine Sache, muß halt ein anderes Gericht entscheiden. rolleyes.gif

Btw, in dem ersten Video sieht das ganze wie ein Trainingsparcours für Lastenradfahrer aus. Der Postler mit dem Dreirad legt sogar einen leichten Drift hin. laugh2.gif


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2020, 06:44
Beitrag #26





Guests






Zitat (Kühltaxi @ 02.12.2020, 06:41) *
Das hat @rapit ja gerade zu Genüge getan.

Echt? Mit "Zwangsgründen", um die es hier gar nicht geht?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 02.12.2020, 09:26
Beitrag #27


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zwangsgründe im Rechtssinne sind unter anderem Blockaden. Sei es durch Falschparker, sei es durch einen Filter.

Die Gehwegnutzung ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

Möglichkeiten (auf die man verwiesen werden könnte) gibt es nicht: links ist nämlich eine Mauer, und die Fahrbahn ist zudem mit Vz 254 gesperrt.

Die Fahrt beenden (nichts anderes wäre nämlich dein Absteigevorschlag, man geht dann ja zu Fuß weiter) muss man nicht.

Genausowenig wie wenn das Ding auf der Fahrbahn stünde, ein Kutscher vom Bock steigen und seine Pferde führen müsste, und auch der Reiter nicht absteigen müsste. Auch bei Motorfahrzeugen kommt es nicht darauf an, ob man sie wegen ihrer Größe und ihres Gewichts problemlos schieben könnte, sondern man darf fahren. Ganz vorsichtig, und unter Beachtung der Fußgänger, die man frei walten lassen muss.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 02.12.2020, 11:39
Beitrag #28


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6135
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (rapit @ 02.12.2020, 09:26) *
man darf fahren. Ganz vorsichtig, und unter Beachtung der Fußgänger, die man frei walten lassen muss.

Könnte man sich ergo den ganzen Baustellenabsicherungs- und Umleitungsquatsch sparen, weil die Fahrzeuge sich ganz vorsichtig einen Ausweichweg suchen können. Oder ist das nur bei Radwegblockaden so?

Oder anders: Wäre die Stadt nicht verpflichtet eine Regelung zu treffen, wenn sie für Monate den Radweg blockiert? Sind das die Auswirkungen der sehr behördenfreundlichen Rechtsprechung?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nerari
Beitrag 02.12.2020, 13:03
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6502
Beigetreten: 03.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14317



Zitat (helmet lampshade @ 02.12.2020, 11:39) *
...Oder anders: Wäre die Stadt nicht verpflichtet eine Regelung zu treffen, wenn sie für Monate den Radweg blockiert?


book.gif

Zitat (rapit @ 01.12.2020, 09:49) *
...

b) dass wegen der Unbenutzbarkeit des Radweges, geplant über mehrere Jahre, die Benutzungspflicht aufzuheben ist.

Und wenn es auf der Fahrbahn zu gefährlich ist (sonst dürfte da ja kein Vz254 hängen), muss ein Radweg dort geschaffen werden. Ein Protectet-Bike-Lane bietet sich da an.


Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 02.12.2020, 13:29
Beitrag #30


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (helmet lampshade @ 02.12.2020, 11:39) *
Könnte man sich ergo den ganzen Baustellenabsicherungs- und Umleitungsquatsch sparen, weil die Fahrzeuge sich ganz vorsichtig einen Ausweichweg suchen können.

Nein, weil solche Blockaden unzulässig sind!

Deswegen wird ja auch explizit gesperrt.

Im TE-Fall aber nicht.

I.Ü.: siehe Nerari, schön zusammengefasst, Danke!


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
DMHH
Beitrag 02.12.2020, 16:20
Beitrag #31


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 529
Beigetreten: 29.10.2015
Mitglieds-Nr.: 77425



Zitat (rapit @ 02.12.2020, 09:26) *
Zwangsgründe im Rechtssinne sind unter anderem Blockaden. Sei es durch Falschparker, sei es durch einen Filter.

In der Kombi aus "Filtercontainer" und "Betonbord" geh ich mit, dass eine Blockade vorliegt, die ein Weiterfahren anders als auf dem Fußweg, unmöglich macht.

Ich muss aber aus ganz egomanischem Interesse fragen: das gilt wirklich auch für Falschparker auf dem Radweg!? blink.gif

Bislang ging ich davon aus, handelte und argumentierte so, dass bei Falschparkern nur die Fahrbahnnutzung bleibt.
Wenn aber der Falschparker von der Fahrbahn auf den Radweg fahren konnte, muss doch auch der Radfahrer auf die Fahrbahn fahren können (physisch, Möglichkeit), so dass ein Ausweichen auf den Gehweg gerade nicht erlaubt sein sollte. unsure.gif

Oder ist in deinem Bild des Falschparkers im obigen Satze gemeint, dass der KFZ-Führer die 300m auf dem Radweg zurücklegt, dort dann an einer Stellte steht (wie der Filter), wo man als Rad Fahrender nicht mehr auf die Fahrbahn kommt?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2020, 17:21
Beitrag #32





Guests






Zitat (rapit @ 02.12.2020, 09:26) *
Zwangsgründe im Rechtssinne sind unter anderem Blockaden. Sei es durch Falschparker, sei es durch einen Filter.

Die erwähnten Gerichte sehen den Begriff offenbar anders. Kurzes Ausweichen auf den Gehweg, um eine Kollision zu vermeiden, ist doch etwas völlig anderes.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 02.12.2020, 22:22
Beitrag #33


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Na dann weiche dem Filter mal nicht aus. Ich wette, deine Nase sieht das nach dem Zusammenprall anders. rolleyes.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 02.12.2020, 23:47
Beitrag #34


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7759
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (rapit @ 02.12.2020, 09:26) *
sei es durch einen Filter.
Apropos Filter: Wie sähe das bei einem Modalfilter nur auf der Fahrbahn aus, wo via Gehweg genug Platz bliebe?


Zitat (DMHH @ 02.12.2020, 16:20) *
Oder ist in deinem Bild des Falschparkers im obigen Satze gemeint, dass der KFZ-Führer die 300m auf dem Radweg zurücklegt, dort dann an einer Stellte steht (wie der Filter), wo man als Rad Fahrender nicht mehr auf die Fahrbahn kommt?
... oder ein Falschparker lässt zwischen sich und dem Bordstein/durchgezogenen Strich Wattestäbchenfalle)/... keine Autobreite Platz.

Apropos: Wie sähe bei der kürzlich anderswo schon vorgestellten Schilderkombi aus?
Welches sind die Optonen, "legal" gegen die StVO zu verstoßen?

Rechtsabbiegegebot gefolgt von Rad- und Schiebeverbot ... thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.12.2020, 01:05
Beitrag #35





Guests






Zitat (rapit @ 02.12.2020, 22:22) *
Na dann weiche dem Filter mal nicht aus. Ich wette, deine Nase sieht das nach dem Zusammenprall anders.

Es ging um ein Ausweichen wegen einer drohenden Kollision mit dem Gegenverkehr. Das liegt doch hier nicht vor. Und natürlich kannst du nasenfreundlich vor dem Luftfilter ausweichen: Absteigen und schieben. Das findet ja dann schließlich auf einem Gehweg statt. Ist eigentlich ganz einfach. Oder um es mit den Worten der Stadt Kiel zu sagen: selbsterklärend.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 03.12.2020, 17:56
Beitrag #36


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10472
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Sagt die Stadt, die einen Weg als benutzungspflichtigen Radweg ausweist, auf dem man zumindest abschnittsweise gar nicht Rad fahren kann.
Tut mir leid, deren Einlassungen sind nicht mehr ernst zu nehmen, die hat sich selber disqualifiziert als Gesprächspartner.

Angebracht wäre hier eine Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht. Für Radfahrer, die das auch bleiben wollen, ist das eine Sackgasse.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
columbo
Beitrag 04.12.2020, 15:06
Beitrag #37


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5820
Beigetreten: 15.08.2007
Mitglieds-Nr.: 35375



Zitat (Georg_g @ 03.12.2020, 01:05) *
Absteigen und schieben. Das findet ja dann schließlich auf einem Gehweg statt. Ist eigentlich ganz einfach. Oder um es mit den Worten der Stadt Kiel zu sagen: selbsterklärend.


Ja, selbsterklärend ist das:
Ein Radweg, der nicht befahrbahr ist, kann nicht benutzungspflichtig sein.
Also muss auf der Fahrbahn gefahren werden.

Selbsterklärend.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nerari
Beitrag 04.12.2020, 15:41
Beitrag #38


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6502
Beigetreten: 03.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14317



Zitat (columbo @ 04.12.2020, 15:06) *
Also muss auf der Fahrbahn gefahren werden.

Die ist aber mit Zeichen 254 für Radverkehr gesperrt. Ober sticht Unter: Ausweg also, wenn man nicht zum Fußgänger mutieren muss/möchte, ist nur vorsichtiges Fahren über den Gehweg.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.12.2020, 18:13
Beitrag #39





Guests






Zitat (columbo @ 04.12.2020, 15:06) *
Zitat (Georg_g @ 03.12.2020, 01:05) *
Absteigen und schieben. Das findet ja dann schließlich auf einem Gehweg statt. Ist eigentlich ganz einfach. Oder um es mit den Worten der Stadt Kiel zu sagen: selbsterklärend.


Ja, selbsterklärend ist das:
Ein Radweg, der nicht befahrbahr ist, kann nicht benutzungspflichtig sein.
Also muss auf der Fahrbahn gefahren werden.

Selbsterklärend.

Weil du meinen Beitrag zitiert hast, klingt das so, als ob ich etwas anderes geschrieben hätte. Habe ich aber nicht. Bei faktischer Unmöglichkeit der Benutzung eines Radweges oder bei Unzumutbarkeit darf natürlich die Fahrbahn benutzt werden - es sei denn, sie ist mit Zeichen 254 beschildert.

Hier ging es ja aber nicht um das Ausweichen auf die Fahrbahn, sondern um das Ausweichen auf den Gehweg.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 04.12.2020, 22:54
Beitrag #40


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Da ist eine Mauer zwischen Radweg und Fahrbahn!


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.12.2020, 23:07
Beitrag #41





Guests






Ja, die könnte man ja umgehen, indem man bereits vorher auf die Fahrbahn wechselt. Wenn da nicht Zeichen 254 wäre.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pogge
Beitrag 04.12.2020, 23:17
Beitrag #42


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2823
Beigetreten: 03.09.2008
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 44088



15€, mit Behinderung 20€. Wenn die Wahrscheinlichkeit der Ahndung ähnlich wie bei anderen OWIs ist, wäre es mir das Wert!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Baghira
Beitrag 05.12.2020, 02:44
Beitrag #43


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2066
Beigetreten: 25.03.2005
Wohnort: Hamburg/Ost
Mitglieds-Nr.: 8972



Wie kann was Benutzungspflichtig sein,was beim besten Willen dauerhaft nicht benutzbar ist?Den "Spaß"auf der Fahrbahn zu fahren,würde ich mir da nicht nehmen lassen.Die Situation schreit doch danach, vor Gericht ausgefochten zu werden.Gilt son 254 nicht eh für die ganze Straße? Dann wäre es eh eine Schiebestrecke.


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 05.12.2020, 05:18
Beitrag #44


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10472
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Um das vor Gericht zu bringen, braucht man nicht auf der Fahrbahn zu fahren. Man kann gegen die Benutzungspflicht des Radweges klagen. Als betroffener Radler.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 05.12.2020, 10:45
Beitrag #45


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7759
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zu riskant.
Bis das durch alle Instanzen durch ist, liegt die E-Auto-Quote bei 75% und die Staubsauger sind weg ... thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
columbo
Beitrag 09.12.2020, 12:05
Beitrag #46


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5820
Beigetreten: 15.08.2007
Mitglieds-Nr.: 35375



Zitat (Georg_g @ 04.12.2020, 23:07) *
Ja, die könnte man ja umgehen, indem man bereits vorher auf die Fahrbahn wechselt. Wenn da nicht Zeichen 254 wäre.


Das muss ich irgendwie übersehen oder überlesen haben. Wo steht das denn?

Außerdem: Wenn ich auf einem benutzungspflichtigen Radweg unterwegs bin, interessieren mich doch die Schilder auf der Fahrbahn nicht. Es sei denn, sie stünden just an der Stelle, an der der Radweg endet/unbenutzbar wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 09.12.2020, 12:09
Beitrag #47


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10472
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Du hast wohl auch das mit der Mauer zwischen Fahrbahn und Radweg überlesen. whistling.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
columbo
Beitrag 09.12.2020, 15:32
Beitrag #48


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5820
Beigetreten: 15.08.2007
Mitglieds-Nr.: 35375



Ja, und die Mauer in dem Video nicht erkannt.

Klingt nach einem Fall fürs Verwaltungs(?)gericht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 09.12.2020, 16:13
Beitrag #49


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



yes.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nerari
Beitrag 09.12.2020, 16:23
Beitrag #50


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6502
Beigetreten: 03.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14317



Zitat (columbo @ 09.12.2020, 12:05) *
Wenn ich auf einem benutzungspflichtigen Radweg unterwegs bin, interessieren mich doch die Schilder auf der Fahrbahn nicht.


Unabhängig von der Mauer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht smartass.gif .

Ich denke, man kann kaum erwarten, dass das Zeichen 254 an jeder Stelle wiederholt wird, an der man vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln kann unsure.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V   1 2 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:20