Radfahrer sollen Hindernisse auf dem Gehweg umfahren..., meint die STVB in Kiel (MSDWGI) |
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Radfahrer sollen Hindernisse auf dem Gehweg umfahren..., meint die STVB in Kiel (MSDWGI) |
30.11.2020, 15:26
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6135 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Zitat "Unsere Straßenverkehrsbehörde vertritt die Auffassung, dass Radfahrer*innen zum Passieren auf den Gehweg ausweichen dürfen, ohne sich ordnungswidrig zu verhalten. Daher besteht keine Pflicht zum Absteigen. Dies ist selbsterklärend und eine Beschilderung daher nicht erforderlich." (Betonung von mir)In Kiel stehen etliche Luftfilteranlagen gegen NOx und Feinstaub auf einem Radweg, der mittels einer Mauer von der Fahrbahn abgetrennt ist. Rein zufällig befindet sich auch eine Luftmessstation in diesem Abschnitt. |
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30.11.2020, 16:44
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Das ist richtig. Würde die Luftmessstation auf der Fahrbahn stehen und diese blockieren dürften Autofahrer ja auch über den Gehweg ausweichen. Vorsichtig halt.
Dass die Luftmessstation da nicht hingebaut hätte werden dürfen, ist ein ganz anderes Problem -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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30.11.2020, 17:46
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6135 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Die Messstation steht rechts an einer Hauswand, auf dem Radweg stehen Filteranlagen
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Gast_Georg_g_* |
30.11.2020, 17:52
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#4
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Würde die Luftmessstation auf der Fahrbahn stehen und diese blockieren dürften Autofahrer ja auch über den Gehweg ausweichen. Dürfen Autofahrer das? Wenn sie es dürfen, dann muss man ja dafür schon Konstrukte wie einen rechtfertigenden oder gar einen übergesetzlichen Notstand bemühen. Für den Radfahrer wird es aber jederzeit zumutbar sein, dass er kurz absteigt und das Hindernis schiebend umrundet. Ich wüsste nicht, wie man da herleiten sollte, dass ein Radfahrer den Gehweg zum (fahrenden) Ausweichen benutzen darf. Schon gar nicht finde ich das "selbsterklärend". Bei einer Kollision mit einem Fußgänger wird die Haftung wohl im Regelfall zu 100 % beim Radfahrer liegen. Und auch ohne Unfall würde ich das als ordnungswidrig ansehen. |
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30.11.2020, 18:33
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30537 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Rein zufällig befindet sich auch eine Luftmessstation in diesem Abschnitt. Das ist kein Zufall. Eben weil die Messstation da steht, wurden die Luftfilteranlagen dort errichtet. Man versucht halt, die Luft zu verbessern ohne die von der Deutschen Umwelthilfe als einzig seligmachend dargestellte Lösung "Diesel-Fahrverbot" auszusprechen.-------------------- |
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30.11.2020, 19:44
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 996 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Warum eigentlich trifft hier:
Zitat (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. nicht zu? Die Benutzungspflicht des Radweges wurde nicht beseitigt. |
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30.11.2020, 20:27
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5790 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Die einfache Antwort wäre, dass die StVO sich zunächst nur an den VT richtet. So wie dieser auch keine Markierungen anbringen darf, was die zuständige Behörde kraft Amtes aber sehr wohl darf. Es hinterfragt ja auch keiner, ob die Behörde (im Unterschied zum VT) andere Hindernisse wie z.B. Verkehrseinrichtungen anbringen darf.
Wem das als Antwort nicht reicht: zu weiteren Fragen gibt die VwV eine Anlaufstelle an: Zitat VwV-StVO zu § 32 Verkehrshindernisse Zu Absatz 1 ... Einzelheiten hierzu gibt der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastrukur im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt. Na, da wird man doch bestimmt qualifizierte Antwort erhalten. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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30.11.2020, 21:51
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Warum eigentlich trifft hier...nicht zu? Wer sagt denn, dass das nicht zutrifft? Nichtsdestotrotz sehe ich keine Absteigeverpflichtung des Radlers, genausowenig, wie der Autofahrer aussteifen und schieben müsste, wenn es ihn beträfe. Dass den Fahrzeugführer (welcher Fahrzeugart auch immer) im Schadenfall die volle Haftung träfe, ist richtig. Deswegen darf er das rechtswidrig errichtete Hindernis trotzdem, notstandsmäßig sozusagen, umfahren. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Gast_Georg_g_* |
30.11.2020, 22:20
Beitrag
#9
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Für die Annahme einer notstandsähnlichen Situation fehlt die Unausweichlichkeit der Situation. Es ist ja ein Leichtes und auch zumutbar, dass man absteigt. Zu einer Ahndung wird es aber wohl kaum kommen, wenn schon die Straßenverkehrsbehörde das Umfahren für zulässig hält.
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30.11.2020, 23:16
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7836 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Für die Annahme einer notstandsähnlichen Situation fehlt die Unausweichlichkeit der Situation. Auch für den Autofahrer wäre es nicht unausweichlich, umzukehren und einen anderen Weg zu fahren. Allemal weniger unausweichlich, als wenn ein Radfahrer wegen rücksichtsloser Autofahrer auf den Gehweg flieht, um sein Leben zu retten. |
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30.11.2020, 23:24
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Es ist ja ein Leichtes und auch zumutbar, dass man absteigt. Wenn man Radfahrer als VT zweiter Klasse ansieht, ist das zumutbar. Das ist vom rechtlichen Standpunkt aus aber eher unhaltbar. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Gast_Georg_g_* |
01.12.2020, 01:03
Beitrag
#12
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Ich finde es amüsant, wie jegliches Augenmaß und jegliche Objektivität komplett flöten geht, wenn man eine politische Agenda verfolgt. Der Radfahrer muss bei Schorsch jetzt ein Szenario erleiden, wo er fliehen muss, um sein Leben zu retten. Dabei war doch nur gefragt, ob er den Gehweg befahren darf - und da kann keine andere Antwort als "Nein" richtig sein.
Auch das - Verzeihung - ewige Gesülze vom Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse hilft hier doch nicht weiter. Bin ich denn als Fußgänger, der hier auf "seinem" Weg ständig mit Radfahrern konfrontiert wird, ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse? Ihr könnt ja gerne kritisieren, dass diese Luftreinigungsanlagen überhaupt auf dem Radweg abgestellt wurden. Mit der Frage, ob man nun absteigen muss oder nicht, hat das aber gar nichts zu tun. Man muss, und das ist "selbsterklärend". |
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01.12.2020, 04:58
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15843 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Was müßte denn dann ein Autofahrer in der Situation tun? Aussteigen und Auto über den Gehweg schieben oder wirklich sich einen anderen Weg suchen den es vielleicht gar nicht zumutbar gibt, oder darf er auch wattestäbchenmäßig einfach stehenbleiben bis das Hindernis verschwindet?
Ich bin da auch eher mit @rapit. Eben weil die Messstation da steht, wurden die Luftfilteranlagen dort errichtet. Sowas in der Art, nur mit Atomwaffen diverser Typen statt Meßstationen und Luftfilteranlagen, nannte sich früher in Zeiten des Kalten Krieges "Wettrüsten". Die einfache Antwort wäre, dass die StVO sich zunächst nur an den VT richtet. So wie dieser auch keine Markierungen anbringen darf, was die zuständige Behörde kraft Amtes aber sehr wohl darf. Es hinterfragt ja auch keiner, ob die Behörde (im Unterschied zum VT) andere Hindernisse wie z.B. Verkehrseinrichtungen anbringen darf. Wenn der genannte § auch für Behörden gelten würde bzw. deren Mitarbeiter müßten hier ziemlich viele derer im Knast sitzen, im Hindernisse bereiten per "Verkehrseinrichtungen" sind die nämlich wahre Meister.... -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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01.12.2020, 05:44
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 |
Das gerichtsfestere wäre,wenn vor dem Hindernis ein Z240, nach dem Hindernis Z241. aufstellen. Es ist aber schon vezeichnend,die Reinigungsanlage auf das Trottoir zu stellen, um Fahrverbote zu verhindern. In einer Stadt wo das Fahrradklima recht gut zu sein scheint.
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01.12.2020, 06:20
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10340 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Extra3 war auch schon da...
https://www.youtube.com/watch?v=uQT6GFfAIPg Vorgeschichte (auch schon mit sehr "kreativen" Ideen): https://www.youtube.com/watch?v=BNpagbZXZeo |
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Gast_Georg_g_* |
01.12.2020, 06:41
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#16
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01.12.2020, 08:04
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2823 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 |
Zumindest für Ortkundige doch keine Frage: Radweg unbenutzbar, also Fahrbahn fahren!
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01.12.2020, 08:13
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7759 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ich meine, dagegen gibt's 254 Gegenargumente?
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01.12.2020, 08:15
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2606 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
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01.12.2020, 09:26
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Bin ich denn als Fußgänger, der hier auf "seinem" Weg ständig mit Radfahrern konfrontiert wird, ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse? Fußgänger sollten nicht mit Radfahrern "konfrontiert" werden. Genauso, wie der blockierte Autofahrer, hat der Radfahrer auf die Fußgänger dort größte Rücksicht zu nehmen. Das geht aber auch ohne Absteigen. Du vermischst das tatsächliche Können mit dem rechtlichen Müssen. Ein Radfahrer kann sich durch Absteigen -wenn er will!!- viele Freiheiten herausnehmen, die andere Fahrzeuge nicht haben. Er kann durch Vz250-Bereiche schieben, er kann wenn es ihm z.B. zu steil wird, seinen Drahtesel auf dem Gehweg den Berg hoch schieben, er kann sein Fahrrad schieben, um an Schaufenstern vorbeizubummeln. Aber er MUSS eben nicht Absteigen, wenn ihm sein Weg blockiert ist. Normalerweise gehört er dann wie andere Fahrzeuge auf die Fahrbahn, gem. § 2 StVO. Wenn das aber nicht geht, weil es eine Straße ist, die nur eine Radspur links und eine Fußgänger"spur" rechts hat, kann er über den Gehwegteil radeln. Unter größter Vorsicht. Und wenn wie vorliegend der Wechsel auf die Fahrbahn wegen einer Mauer unmöglich ist, eben auch. Er wird rechtlich nicht zum Stehenbleiben gezwungen, und auch nicht zum Absteigen. Durch Unrecht kann man ihn dazu nicht zwingen. Das Unrecht ist, den Radweg zu verbauen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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01.12.2020, 09:49
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Übrigens völlig unabhängig davon sind die Fragen, dass
a) die Dinger da nicht stehen dürften und b) dass wegen der Unbenutzbarkeit des Radweges, geplant über mehrere Jahre, die Benutzungspflicht aufzuheben ist. Und wenn es auf der Fahrbahn zu gefährlich ist (sonst dürfte da ja kein Vz254 hängen), muss ein Radweg dort geschaffen werden. Ein Protectet-Bike-Lane bietet sich da an. Dann wären die Autos auch wieder ein Stück mehr weg von der Messstation Sollte sich eigentlich sogar einklagen lassen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Gast_Georg_g_* |
01.12.2020, 16:56
Beitrag
#22
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Durch Unrecht kann man ihn dazu nicht zwingen. Das Unrecht ist, den Radweg zu verbauen. Es ist doch umgekehrt. Selbst wenn das Aufstellen der Filteranlagen auf dem Radweg rechtswidrig sein sollte (und es ist keinesfalls klar, dass es das ist), rechtfertigt das nicht das Fahren auf dem Gehweg. Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage für deine Ansicht? Der StVO lässt sich nur das Gegenteil entnehmen. Und Rechtsprechung kenne ich nur zur Unzumubarkeit der Radwegebenutzung, die dann eine Fahrbahnbenutzung rechtfertigt. |
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01.12.2020, 22:23
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ein kurzes Befahren des Gehweges aus Zwangsgründen ist unter äußerster Sorgfalt und bei sofortiger Anhaltebereitschaft zulässig (OLG Hamm VR 87, 1246).
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Gast_Georg_g_* |
02.12.2020, 06:32
Beitrag
#24
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Guests |
Verzeihung, Herr Advokat, aber das OLG Hamm hat etwas ganz anderes gesagt als der zitierte Satz vermuten lässt. Die Zwangsgründe waren eine drohende Kollision mit dem Gegenverkehr und ein dadurch bedingtes ganz kurzes Ausweichen auf den Gehweg.
Im selben Urteil sagte das Gericht auch: "Radfahren auf Gehwegen ist grob verkehrswidrig." Ansonsten auch VG Neustadt vom 20.05.2019: "Ein kurzfristiges Befahren der Gehwege darf aber auch in Zwangslagen im Sinne eines rechtfertigenden Notstandes jedenfalls nur ausnahmsweise unter äußerster Sorgfalt und sofortiger Anhaltebereitschaft und jedenfalls nicht zum Zweck des rascheren Vorankommens im fahrenden Verkehr erfolgen." "... kann ausnahmsweise in Notlagen ein kurzzeitiges Ausweichen auf einen Gehweg gerechtfertigt sein, um etwa eine Kollision im Begegnungsverkehr zu vermeiden." |
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02.12.2020, 06:41
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15843 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Das hat @rapit ja gerade zu Genüge getan, wenn's dir nicht ausreicht und auch die Sache beim OLG Hamm dir nicht passend genug erscheint, deine Sache, muß halt ein anderes Gericht entscheiden. Btw, in dem ersten Video sieht das ganze wie ein Trainingsparcours für Lastenradfahrer aus. Der Postler mit dem Dreirad legt sogar einen leichten Drift hin. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Gast_Georg_g_* |
02.12.2020, 06:44
Beitrag
#26
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02.12.2020, 09:26
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Zwangsgründe im Rechtssinne sind unter anderem Blockaden. Sei es durch Falschparker, sei es durch einen Filter.
Die Gehwegnutzung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Möglichkeiten (auf die man verwiesen werden könnte) gibt es nicht: links ist nämlich eine Mauer, und die Fahrbahn ist zudem mit Vz 254 gesperrt. Die Fahrt beenden (nichts anderes wäre nämlich dein Absteigevorschlag, man geht dann ja zu Fuß weiter) muss man nicht. Genausowenig wie wenn das Ding auf der Fahrbahn stünde, ein Kutscher vom Bock steigen und seine Pferde führen müsste, und auch der Reiter nicht absteigen müsste. Auch bei Motorfahrzeugen kommt es nicht darauf an, ob man sie wegen ihrer Größe und ihres Gewichts problemlos schieben könnte, sondern man darf fahren. Ganz vorsichtig, und unter Beachtung der Fußgänger, die man frei walten lassen muss. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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02.12.2020, 11:39
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#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6135 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
man darf fahren. Ganz vorsichtig, und unter Beachtung der Fußgänger, die man frei walten lassen muss. Könnte man sich ergo den ganzen Baustellenabsicherungs- und Umleitungsquatsch sparen, weil die Fahrzeuge sich ganz vorsichtig einen Ausweichweg suchen können. Oder ist das nur bei Radwegblockaden so? Oder anders: Wäre die Stadt nicht verpflichtet eine Regelung zu treffen, wenn sie für Monate den Radweg blockiert? Sind das die Auswirkungen der sehr behördenfreundlichen Rechtsprechung? |
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02.12.2020, 13:03
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6502 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
...Oder anders: Wäre die Stadt nicht verpflichtet eine Regelung zu treffen, wenn sie für Monate den Radweg blockiert? ... b) dass wegen der Unbenutzbarkeit des Radweges, geplant über mehrere Jahre, die Benutzungspflicht aufzuheben ist. Und wenn es auf der Fahrbahn zu gefährlich ist (sonst dürfte da ja kein Vz254 hängen), muss ein Radweg dort geschaffen werden. Ein Protectet-Bike-Lane bietet sich da an. |
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02.12.2020, 13:29
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Könnte man sich ergo den ganzen Baustellenabsicherungs- und Umleitungsquatsch sparen, weil die Fahrzeuge sich ganz vorsichtig einen Ausweichweg suchen können. Nein, weil solche Blockaden unzulässig sind! Deswegen wird ja auch explizit gesperrt. Im TE-Fall aber nicht. I.Ü.: siehe Nerari, schön zusammengefasst, Danke! -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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02.12.2020, 16:20
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 529 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
Zwangsgründe im Rechtssinne sind unter anderem Blockaden. Sei es durch Falschparker, sei es durch einen Filter. In der Kombi aus "Filtercontainer" und "Betonbord" geh ich mit, dass eine Blockade vorliegt, die ein Weiterfahren anders als auf dem Fußweg, unmöglich macht. Ich muss aber aus ganz egomanischem Interesse fragen: das gilt wirklich auch für Falschparker auf dem Radweg!? Bislang ging ich davon aus, handelte und argumentierte so, dass bei Falschparkern nur die Fahrbahnnutzung bleibt. Wenn aber der Falschparker von der Fahrbahn auf den Radweg fahren konnte, muss doch auch der Radfahrer auf die Fahrbahn fahren können (physisch, Möglichkeit), so dass ein Ausweichen auf den Gehweg gerade nicht erlaubt sein sollte. Oder ist in deinem Bild des Falschparkers im obigen Satze gemeint, dass der KFZ-Führer die 300m auf dem Radweg zurücklegt, dort dann an einer Stellte steht (wie der Filter), wo man als Rad Fahrender nicht mehr auf die Fahrbahn kommt? |
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Gast_Georg_g_* |
02.12.2020, 17:21
Beitrag
#32
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02.12.2020, 22:22
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Na dann weiche dem Filter mal nicht aus. Ich wette, deine Nase sieht das nach dem Zusammenprall anders.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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02.12.2020, 23:47
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7759 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
sei es durch einen Filter. Apropos Filter: Wie sähe das bei einem Modalfilter nur auf der Fahrbahn aus, wo via Gehweg genug Platz bliebe?Oder ist in deinem Bild des Falschparkers im obigen Satze gemeint, dass der KFZ-Führer die 300m auf dem Radweg zurücklegt, dort dann an einer Stellte steht (wie der Filter), wo man als Rad Fahrender nicht mehr auf die Fahrbahn kommt? ... oder ein Falschparker lässt zwischen sich und dem Bordstein/durchgezogenen Strich Wattestäbchenfalle)/... keine Autobreite Platz.Apropos: Wie sähe bei der kürzlich anderswo schon vorgestellten Schilderkombi aus? Welches sind die Optonen, "legal" gegen die StVO zu verstoßen? Rechtsabbiegegebot gefolgt von Rad- und Schiebeverbot ... |
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Gast_Georg_g_* |
03.12.2020, 01:05
Beitrag
#35
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Na dann weiche dem Filter mal nicht aus. Ich wette, deine Nase sieht das nach dem Zusammenprall anders. Es ging um ein Ausweichen wegen einer drohenden Kollision mit dem Gegenverkehr. Das liegt doch hier nicht vor. Und natürlich kannst du nasenfreundlich vor dem Luftfilter ausweichen: Absteigen und schieben. Das findet ja dann schließlich auf einem Gehweg statt. Ist eigentlich ganz einfach. Oder um es mit den Worten der Stadt Kiel zu sagen: selbsterklärend. |
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03.12.2020, 17:56
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10472 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Sagt die Stadt, die einen Weg als benutzungspflichtigen Radweg ausweist, auf dem man zumindest abschnittsweise gar nicht Rad fahren kann.
Tut mir leid, deren Einlassungen sind nicht mehr ernst zu nehmen, die hat sich selber disqualifiziert als Gesprächspartner. Angebracht wäre hier eine Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht. Für Radfahrer, die das auch bleiben wollen, ist das eine Sackgasse. -------------------- |
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04.12.2020, 15:06
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Absteigen und schieben. Das findet ja dann schließlich auf einem Gehweg statt. Ist eigentlich ganz einfach. Oder um es mit den Worten der Stadt Kiel zu sagen: selbsterklärend. Ja, selbsterklärend ist das: Ein Radweg, der nicht befahrbahr ist, kann nicht benutzungspflichtig sein. Also muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Selbsterklärend. |
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04.12.2020, 15:41
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6502 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
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Gast_Georg_g_* |
04.12.2020, 18:13
Beitrag
#39
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Absteigen und schieben. Das findet ja dann schließlich auf einem Gehweg statt. Ist eigentlich ganz einfach. Oder um es mit den Worten der Stadt Kiel zu sagen: selbsterklärend. Ja, selbsterklärend ist das: Ein Radweg, der nicht befahrbahr ist, kann nicht benutzungspflichtig sein. Also muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Selbsterklärend. Weil du meinen Beitrag zitiert hast, klingt das so, als ob ich etwas anderes geschrieben hätte. Habe ich aber nicht. Bei faktischer Unmöglichkeit der Benutzung eines Radweges oder bei Unzumutbarkeit darf natürlich die Fahrbahn benutzt werden - es sei denn, sie ist mit Zeichen 254 beschildert. Hier ging es ja aber nicht um das Ausweichen auf die Fahrbahn, sondern um das Ausweichen auf den Gehweg. |
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04.12.2020, 22:54
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Da ist eine Mauer zwischen Radweg und Fahrbahn!
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Gast_Georg_g_* |
04.12.2020, 23:07
Beitrag
#41
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Ja, die könnte man ja umgehen, indem man bereits vorher auf die Fahrbahn wechselt. Wenn da nicht Zeichen 254 wäre.
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04.12.2020, 23:17
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#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2823 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 |
15€, mit Behinderung 20€. Wenn die Wahrscheinlichkeit der Ahndung ähnlich wie bei anderen OWIs ist, wäre es mir das Wert!
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05.12.2020, 02:44
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#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 |
Wie kann was Benutzungspflichtig sein,was beim besten Willen dauerhaft nicht benutzbar ist?Den "Spaß"auf der Fahrbahn zu fahren,würde ich mir da nicht nehmen lassen.Die Situation schreit doch danach, vor Gericht ausgefochten zu werden.Gilt son 254 nicht eh für die ganze Straße? Dann wäre es eh eine Schiebestrecke.
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05.12.2020, 05:18
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#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10472 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Um das vor Gericht zu bringen, braucht man nicht auf der Fahrbahn zu fahren. Man kann gegen die Benutzungspflicht des Radweges klagen. Als betroffener Radler.
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05.12.2020, 10:45
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#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7759 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Zu riskant.
Bis das durch alle Instanzen durch ist, liegt die E-Auto-Quote bei 75% und die Staubsauger sind weg ... |
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09.12.2020, 12:05
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#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Ja, die könnte man ja umgehen, indem man bereits vorher auf die Fahrbahn wechselt. Wenn da nicht Zeichen 254 wäre. Das muss ich irgendwie übersehen oder überlesen haben. Wo steht das denn? Außerdem: Wenn ich auf einem benutzungspflichtigen Radweg unterwegs bin, interessieren mich doch die Schilder auf der Fahrbahn nicht. Es sei denn, sie stünden just an der Stelle, an der der Radweg endet/unbenutzbar wird. |
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09.12.2020, 12:09
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#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10472 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Du hast wohl auch das mit der Mauer zwischen Fahrbahn und Radweg überlesen.
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09.12.2020, 15:32
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Ja, und die Mauer in dem Video nicht erkannt.
Klingt nach einem Fall fürs Verwaltungs(?)gericht. |
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09.12.2020, 16:13
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#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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09.12.2020, 16:23
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#50
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6502 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
Wenn ich auf einem benutzungspflichtigen Radweg unterwegs bin, interessieren mich doch die Schilder auf der Fahrbahn nicht. Unabhängig von der Mauer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht . Ich denke, man kann kaum erwarten, dass das Zeichen 254 an jeder Stelle wiederholt wird, an der man vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln kann |
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