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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 22.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88097 ![]() |
Dieses Forum wurde mir empfohlen wenn ich Fragen bzgl. Verkehrsrecht MPU etc habe. Zu meinem Fall: In der Nacht von Sonntag auf Samstag wurde ich sichtlich angetrunken auf meinem Fahrrad angehalten (dumm ich weiß) und musste pusten. Ergebnis waren 1,85 Promille weswegen ich dann mit auf die Wache genommen wurde, dort wurde dann Nachts (so gegen 03 Morgens) ein Amtsarzt für die Blutabnahme geholt, Ergebnisse dieser liegen noch nicht vor. Meine Fragen: 1. Ich habe gut 2 Tage vorher kein Cannabis konsumiert, davor aber schon, wäre also vermutlich noch im Blut nachweisbar. Wird danach gesucht ohne Anfangsverdacht? Oder wird sich auf Alkohol beschränkt? 2. Bei über 1,6 Promille habe ich auch als Ersttäter mit einer MPU zu rechnen (oder?), wie sieht das mit einem Abstinenznachweis aus? Wird der auch beim Radfahren und über 1,6 Promille eigentlich immer gefordert? 3. In welcher Höhe habe ich als Ersttäter und Minijobbender Student mit einem Bußgeld zu rechnen? 4. Da es sich um eine Straftat bei über 1,6 Promille handelt (oder?) habe ich ja auch mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen, muss ich bei diesem vor Ort sein? Wohne wo anders und war nur bei meinen Eltern zu besuch. 5. Lohnt sich ein Anwalt? Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten auf meine sicherlich (teilweise) naiven Fragen! Eine schöne Woche euch allen!! |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2178 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 ![]() |
Hallo und herzlich Willkommen im Verkehrsportal
Erstmal zu deinen Fragen: 1. Ich habe gut 2 Tage vorher kein Cannabis konsumiert, davor aber schon, wäre also vermutlich noch im Blut nachweisbar. Wird danach gesucht ohne Anfangsverdacht? Oder wird sich auf Alkohol beschränkt? Ohne Verdacht und ohne dass Einträge aus der Vorgeschichte einen Anlass beiten, normalerweise nein. 2. Bei über 1,6 Promille habe ich auch als Ersttäter mit einer MPU zu rechnen (oder?), ja wie sieht das mit einem Abstinenznachweis aus? Wird der auch beim Radfahren und über 1,6 Promille eigentlich immer gefordert? Ja, hier wirst du Nachweise erbringen müssen. In welcher Art und Weise hängt von deiner Vorgeschichte und deiner Strategie für die MPU (Abstinenz oder kontr. Trinken) ab. Hier wird man aber noch genauer schauen müssen. 3. In welcher Höhe habe ich als Ersttäter und Minijobbender Student mit einem Bußgeld zu rechnen? Ich würde auf 30 bis 40 Tagessätze tippen. 30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnetto. Ohne Einkommen beträgt der niederigste Tagsesatz 5 EUR. 4. Da es sich um eine Straftat bei über 1,6 Promille handelt (oder?) habe ich ja auch mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen, muss ich bei diesem vor Ort sein? Wohne wo anders und war nur bei meinen Eltern zu besuch. Es wird normalerweise kein Gerichtsverfahren geben. Du wirst einen Strafbefehl mit x Tagessätzen und x Monaten Sperre bekommen und wenn du diesen akzeptierst, dann gibt es kein Gerichtsverfahren. 5. Lohnt sich ein Anwalt? Normalerweise nicht. Nur wenn du vor Gericht gegen den Strafbefehl (Sperre oder Anzahl der Tagessätze) vorgehen willst. Wenn nur die Tagessatzhöhe, in Bezug auf dein Einkommen, zu hoch ist kannst du auch isoliert nur gegen die Höhe der TS Einspruch einlegen und die entsprechenden Nachweise erbringen. Das geht auch ohne Anwalt. -------------------- Gruss
![]() Wanderer |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ja, hier wirst du Nachweise erbringen müssen. In welcher Art und Weise hängt von deiner Vorgeschichte und deiner Strategie für die MPU (Abstinenz oder kontr. Trinken) ab. bei dem Promillewert geht in der Regel kontrollierter Konsum und dafür braucht man keine Nachweise, vielleicht nur ein Trinktagebuch Ich würde auf 30 bis 40 Tagessätze tippen. eher die Hälfte davon oder Einstellung gegen eine Zahlungsauflage -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 22.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88097 ![]() |
Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Na dann warte ich mal ab bis ich Post bekomme wie es weiterführend aussieht, steht in dem Brief zur MPU auch gleich wie es mit Abstinenz oder kontrolliertem Trinken aussieht? Oder muss ich das erst bei meiner MPU Stelle erfragen?
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2178 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 ![]() |
In dem Brieb von der Führerscheinstelle steht nur die Fra´gestellung, die in der MPU beantwortet werden soll.
Auch bei dem MPI (MPU Stelle) wirst du keine konkreten Vorgaben bekommen. Du mußt deine Geschichte selbst aufarbeiten und dein Vorgehen daran ausrichten. Am Ende entscheidet der Gutachter, im MPU Gespräch ob alles zusammen passt. Komm erstmal zur Ruhe und erfrage, in etwa einer Woche, deinen genauen Wert der Blutprobe (BAK) bei der Polizei. Du solltest keine Aussagen oder Angeban machen und auf dein Aussageverweigerungsrecht hinweisen. Du kannst nichts verbessern, dir nur selber FAllstricke legen. Wenn einwenig Ruhe eingekehrt ist, kannst du dich mal mit dem Kurzfragebogen beschäftigen und dann wirst du sicher reichlich Tipps zum weiteren Vorgehen bekommen. -------------------- Gruss
![]() Wanderer |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
erst solltest Du Deine Promillewerte bei der
![]() Dann kommt irgendwann der Strafbefehl. Vorher würde ich keine weiteren Aussagen machen. Dann kommt irgendwann der Brief mit der Anordnung der MPU. Dann hast Du aber schon nicht mehr genug Zeit für die Vorbereitung, denn die Frist wird knapp sein. Deswegen verhindern clevere Leute mit einem taktischen Einspruch die Rechtskraft des Strafbefehls, oft wird die FSSt erst nach dieser tätig. Mit der Vorbereitung sollte man möglichst sofort beginnen, denn eine Frist von 6 Monaten zwischen der Tat und der MPU ist die Untergrenze. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 22.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88097 ![]() |
Ok vielen dank nochmal, bin echt überwältigt von dem Forum hier
![]() Also kann ich vermutlich (wenn es nicht anders explizit im Brief steht) selber entscheiden ob Abstinenz oder Kontrolliertes Trinken? Beides würde dann vermutlich meine Chance die MPU zu bestehen deutlich erhöhen, oder? Wobei Abstinenz > KT ist? Manmanman, ich sehe ja dass das alles dumm war, aber am Ende bin ich auch "nur" Fahrrad gefahren, habe keinerlei Polizeierfahrung (mal ein Praktikum bei der Polizei außen vor gelassen), bin 1er Abiturient und 1er Psychologie Student und trotzdem muss ich drum bangen durch die MPU zu fallen, naja was solls ist jetzt so. Würde ich natürlich in der MPU selbst niemals so sagen, das wäre ja auch ziemlich blöd...^^ |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 850 Beigetreten: 21.05.2015 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 76261 ![]() |
Wieso solltest du darum bangen müssen durch die MPU zu fallen?
Mit der Vorbereitung hier im Forum und einer guten Aufarbeitung deinerseits wird das schon. Kopf hoch ![]() |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17500 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Zitat Ohne Einkommen beträgt der niederigste Tagsesatz 5 EUR. Nein, der niedrigste Tagessatz liegt bei 1,- Euro.Die niedrigste Anzahl an Tagessätzen liegt bei fünf. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
bin 1er Abiturient und 1er Psychologie Student und trotzdem muss ich drum bangen durch die MPU zu fallen, was ggf. das Eine mit dem Anderen zu tun hat, wirst Du ja dann noch für Dich herausfinden. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 22.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88097 ![]() |
bin 1er Abiturient und 1er Psychologie Student und trotzdem muss ich drum bangen durch die MPU zu fallen, was ggf. das Eine mit dem Anderen zu tun hat, wirst Du ja dann noch für Dich herausfinden. Touché ![]() Und danke @VPL, ich werde mir dann mal gut Vorbereitungstipps durchlesen ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2178 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 ![]() |
Zitat Ohne Einkommen beträgt der niederigste Tagsesatz 5 EUR. Nein, der niedrigste Tagessatz liegt bei 1,- Euro.Die niedrigste Anzahl an Tagessätzen liegt bei fünf. Grundsätzlich hast du Recht, in der Praxis dürften Tagessätze unter fünf Euro aber keine Rolle spielen, da auch bei Hartz IV Bezug, meines Wissens. eine Tagessatzhöhe von 5 Euro als angemessen angesehen wird. Die Strafe kann dann in Raten abbezahlt werden damit der unerlässliche Lebensbedarf nicht genommen wird. Bei Studenten (Praktikanten, Auszubildenden, Schülern) sind die tatsächlichen regelmäßigen Bezüge maßgebend. Dazu gehören Zuwendungen von den Eltern (u.a. auch Sachbezüge wie Lebensmittel oder Tankguthaben), Unterhaltsleistungen, BAFöG und andere Einkünfte wie z.B. Kinder- oder Wohngeld. Der Mindestsatz von einem Euro wird wohl nur ausnahmsweise in Betracht gezogen, etwa bei z.B. Strafgefangenen, Asylbewerbern oder ähnlichen Personenkreisen. Ich würde auf 30 bis 40 Tagessätze tippen. eher die Hälfte davon oder Einstellung gegen eine Zahlungsauflage Mir ist persölich jemand bekannt, der nach einer Radfahrt mit 1,97 Prom. mit 35 TS bedacht wurde. Meines Wissens hatte er, außer vielleicht 1-2 Punkte, ansonsten nichts auf dem Kerbholz. Aufgrund der niederig angesetzten Höhe der TS hat er damals keinen Einspruch eingelegt, daher kann man nur spekulieren was daraus geworden wäre. -------------------- Gruss
![]() Wanderer |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17500 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Realistisch hin oder her, ich habe lediglich eine fehlerhafte Aussage von Dir korrigiert...
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Gast_Panzerkroete_* |
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Beitrag
#14
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Es gelten folgende Richtlinien pro TS:
Obdachlose: 1 Euro Hartz4-Empfänger: 10 Euro Studenten 15-30 Euro je nach Standort der Staatsanwaltschaft Bei Einstellungsangeboten nach §153a StPO wird eher zu niedrig als zu hoch geschätzt. Standard für 316 StGB mit Rad unter 2 Promille sind 10-20 TS (sofern man nicht einschlägig bekannt ist). Mein Verfahren (1.8 mit Fahrrad) hat mit Einstellung nach 153a geendet, Geldauflage waren 20 TS a 15 Euro, also 300 Euro. Zum Ablauf meiner MPU kannst dir ja mal mein Beispielgutachten anschauen. Aber mach dir nicht zu viel Hoffnungen, mit meinen Antworten hätte es eigentlich nicht reichen dürfen, das weiß ich mittlerweile selbst. |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
1er Psychologie Student und trotzdem muss ich drum bangen durch die MPU zu fallen Musst du auch nicht mehr als andere. Dein Studium resp. deine angestrebte Berufsrichtung bringt vielleicht eine erhöhte Introspektionsbereitschaft mit sich, das kann dir eher dienlich sein bei der Aufarbeitung. Außerdem ist die MPU eine zutiefst demokratische Angelegenheit, die kann jeden treffen, der sich entsprechend verhält. ![]() Aber ich kann deinen Standpunkt durchaus nachvollziehen. Als angehender Psychologe unterliegt man leicht der Illusion, man sei so weit Herr über sein Inneres, dass man für bestimmte menschliche Tollheiten nicht anfällig sein könne. Das gibt sich mit der Zeit. ![]() -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 22.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88097 ![]() |
Es gelten folgende Richtlinien pro TS: Zum Ablauf meiner MPU kannst dir ja mal mein Beispielgutachten anschauen. Aber mach dir nicht zu viel Hoffnungen, mit meinen Antworten hätte es eigentlich nicht reichen dürfen, das weiß ich mittlerweile selbst. Ohja, das kannst du aber sehr gerne machen, nur falls es nicht zu viele Umstände macht natürlich! Würde das hier per private Nachricht gehen (noch recht neu hier im Forum)? 1er Psychologie Student und trotzdem muss ich drum bangen durch die MPU zu fallen Aber ich kann deinen Standpunkt durchaus nachvollziehen. Als angehender Psychologe unterliegt man leicht der Illusion, man sei so weit Herr über sein Inneres, dass man für bestimmte menschliche Tollheiten nicht anfällig sein könne. Das gibt sich mit der Zeit. ![]() Ja das stimmt wohl ![]() War auch eher so gemeint, dass ich keiner bin der Alkoholsüchtig o.ä. bin, sondern mein Leben eigentlich relativ im Griff habe (oder auch nicht lol) und einfach ein mal sau dumm war. Kam evtl falsch rüber ![]() |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 69 Beigetreten: 03.02.2021 Mitglieds-Nr.: 87895 ![]() |
Hast du denn überhaupt einen Führerschein ? Wenn du keinen Führerschein hast dann brauchst du auch mit zur MPU.
NICHT zur MPU. Hatte mich verschrieben. Sorry |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1137 Beigetreten: 07.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86298 ![]() |
Wenn du keinen Führerschein hast dann brauchst du auch mit zur MPU. Es sei denn, der TE möchte irgendwann in den nächsten Jahren doch einen Führerschein machen. Oder möchte weiterhin Fahrrad fahren dürfen. mein Leben eigentlich relativ im Griff habe Dein Studium resp. deine angestrebte Berufsrichtung bringt vielleicht eine erhöhte Introspektionsbereitschaft mit sich Wie immer bleibt es spannend. ![]() einfach ein mal sau dumm war. Bedeutet das, du bist ein einziges mal besoffen und/oder unter Drogen gefahren? -------------------- Immer wenn jemand "Fragen kostet nichts" sagt, fällt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
War auch eher so gemeint, dass ich keiner bin der Alkoholsüchtig o.ä. bin, sondern mein Leben eigentlich relativ im Griff habe (oder auch nicht lol) und einfach ein mal sau dumm war. Kam evtl falsch rüber ![]() das dürfte so auf die deutliche Mehrheit aller MPU-Kandidaten zutreffen. Wobei sich hinter Sau dumm dann doch meist ein Muster verbirgt und die Einzeltat bei genauerer Betrachtung doch nicht so ein Zufall war. Dass nur Alkoholsüchtige zur MPU müssen ist ein altes Klischee. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Gast_Panzerkroete_* |
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#20
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Ohja, das kannst du aber sehr gerne machen, nur falls es nicht zu viele Umstände macht natürlich! Würde das hier per private Nachricht gehen (noch recht neu hier im Forum)? Mein Gutachten ist in der Sammlung verlinkt. Dazu auf der Forensübersicht wie folgt klicken: FAQ->MPU etc- -> Beispiel-Gutachten |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 69 Beigetreten: 03.02.2021 Mitglieds-Nr.: 87895 ![]() |
Ja wenn er dann mal irgend wann einen Führerschein machen will kann er sich ja mit dem Thema MPU immer noch befassen. Aber so ist doch das egal. Wenn er vielleicht vor hat gar keinen zu machen dann brauch er sich doch überhaupt nicht mit der MPU beschäftigen. Oder er wartet bis alles verjährt ist.
Also Mich hat noch niemand angehalten mit dem Fahrrad. Seit 40 Jahren nicht. Nicht ein einziges mal. Weder als Kind und auch nicht als Erwachsener. |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Wenn du keinen Führerschein hast dann brauchst du auch mit zur MPU. (...) Oder möchte weiterhin Fahrrad fahren dürfen. Den Teil hast du überlesen? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 69 Beigetreten: 03.02.2021 Mitglieds-Nr.: 87895 ![]() |
Mit dem Fahrrad würde Ich trotzdem fahren. Das kontrolliert doch keiner. Hier bei uns ist jemand der fährt jeden Tag mit dem Fahrrad in die Stadt um Alkohol zu holen. Den haben sie auch den Führerschein abgenommen. Der fährt trotzdem Fahrrad und das weiss sogar hier die Polizei das der säuft. Jeden Tag sehe Ich den auf der Strasse fahren.
Ja,wenn er mal den Führerschein machen will dann wird er nicht drum herum kommen um die MPU. |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Damit der von dir genannte Mann nicht mehr Fahrrad fahren dürfte, müsste die Fsst eine Nutzungsuntersagung aussprechen. Manche tun das praktisch nie, andere eher häufig. Wenn jemand bei einer Autofahrt die FE wegen Alk verliert, untersagt man ihm das Radfahren nicht.
Zudem ist das mit dem "Wird doch eh nicht kontrolliert" etwas heikel. Wenn die Nutzung des Rades untersagt wird und man wird erneut betrunken auf dem Rad angetroffen oder ist in einen Unfall verwickelt, wird es schwierig. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 08.12.2020 Mitglieds-Nr.: 87677 ![]() |
Wir hatten letztens einen Fall mit 2,27 Promille auf dem Fahrrad, mit Kontrolliertem Trinken bestanden.
Nichts ist unmöglich. |
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Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 22.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88097 ![]() |
Moin! Nach ein paar Tagen Ruhe und Abstand zum ganzen gewinnen kam jetzt Post von der Polizei, BAK liegt bei 1,9 und entsprechend wird ein Verfahren eröffnet. Da ich 20 bin stand da etwas von eventuellem Jugendstrafrecht, hat da jemand Erfahrungen zu? Als Kontext zu mir: 20 Jahre, Führerschein, wohne alleine und studiere.
Zudem stellt sich mir die Frage ob ich den Anhörungsbogen ausfüllen sollte oder nur die benötigten Stellen (so gesehen vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch mache)? Und ob es Sinn macht sich einen Anwalt zu nehmen oder ob mein Fall eh so klar ist dass sich das kaum lohnen wird (und über welchen Kostenpunkt wir reden falls einer engagiert werden sollte)? Ich finds wahnsinnig wie viele gute Seelen es im Internet scheinbar gibt und wie hilfsbereit ihr hier seit! Vielen Dank! |
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Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Im Jugendstrafrecht gibt es, so weit ich weiß, nicht die Möglichkeit, Verfahren mit einem Strafbefehl abzuhandeln, da muss es wohl zu einer Verhandlung kommen. Ob du dich da besser stehst, vor allem finanziell? K.A., müsste einer unserer Forenjuristen was dazu sagen...
Wenn ich es selbst wäre, würde ich den Anhörungsbogen ausfüllen und erkennen lassen oder deutlich formulieren, dass ich auf Anwendung des Jugendstrafrechtes verzichten möchte und bitten möchte, einen Strafbefehl zu erlassen. Besonderes öffentliches Interesse ist da in der Regel nicht gegeben mMn. Das Delikt als solches ist unstrittig, die Promillehöhe dito. Dann müsstest du zwar die reale Höhe deines Einkommens, das dir zur Verfügung steht, angeben inkl. Kindergeld und eventuellen Naturalunterhalt, aber nach Bekanntgabe der TS könntest du dann immer noch um Ratenzahlung bitten. Die Sache wäre schneller abgetan und du könntest dich deiner MPU widmen. Edit: wie hilfsbereit ihr hier seit! Vielen Dank! Dafür sind wir hier, aber es ist nett, dass du uns jetzt schon zu schätzen weißt. Wart erst mal ab, wie du uns findest, wenn du deine FE wieder hast. ![]() -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Gast_Panzerkroete_* |
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Beitrag
#28
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Zuerst: Im Jugendstrafrecht gibt es sowas wie einen "Strafbefehl light" (§45 Abs. 3 JGG). Dann gibt es keine Hauptverhandlung, sondern es werden Sozialstunden oder sonstige geeignete Weisungen schriftlich vom Richter erteilt.
Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass bei einem 20-Jährigen Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Mit 20 sollte man schon reif genug sein, um zu wissen, dass man nicht unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen hat und die Folgen der Zuwiderhandlung abschätzen zu können. Mit einer Einstellung gegen Geldauflage oder einem moderaten Strafbefehl fährt man vom Aufwand her wahrscheinlich besser. Im Anhörungsbogen das Delikt zuzugeben und Reue zeigen steigern die Chancen auf eine Einstellung erheblich. Hier ist die Tagessatzhöhe dann maßgeblich für die Berechnung einer Gesamtstrafe. Bei einem SB können außerdem noch die Kosten für die Blutuntersuchung und das Gerichtsverfahren (70 Euro) erheblich ins Gewicht fallen, besonders bei Studenten. Dazu sollte man berücksichtigen, dass man als Beschuldigter auch über seine Vermögensverhältnisse lügen darf. Allerdings sollte man den Bogen nicht überspannen. In Clausthal-Zellerfeld kann ein Student von 450 Euro im Monat noch leben, in München glaubt einem das kein Richter mehr. Nachweise muss man nicht anfügen, sofern das angegebene Einkommen realistisch ist. Ein Anwalt macht zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Sinn. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2025 - 21:42 |