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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 27.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88116 ![]() |
ich war bei der Führerscheinstelle und habe Akteneinsicht genommen.Dort war ein Fall vermerkt, der sich auf ein Urteil im April 2009 bezieht. Damals wurde ich Nachts beim umparken von der Polizei kontrolliert, hatte keinen FS aber Alk und verschieden Drogen im Blut. Urteil : 12 Monate Sperre und Geldstrafe. Nun wollte ich bei der Führerscheinstelle wissen, ob ich eine MPU machen muss. Antwort: Die Angelegenheit wäre verjährt und ich könnte ganz normal einen Antrag stellen, der auch positiv beschieden würde, soweit mein Führungszeugnis keine Eintragungen hätte und in Flensburg keine Eintragungen vorhanden wären. Ich hatte allerdings beim FAER vor zwei jahren eine Askunft beantragt und dort stand das Urteil was ich oben erwähnt habe ebenso drin mit dem Hinweis, dass die Eintragung bis April 2024 gültig wäre. Jetzt meine Frage: Wie kommt die Führerscheinstelle zur Annahme, dass ich keine MPU machen müsste? Kann ich mich darauf verlassen, oder wird es ein böses erwachen geben, wenn ich den Antrag stelle? Kann ich den Antrag zurückziehen, wenn eine MPU angeordnet wird, ohne eine neue Frist auszulösen? Der Sachbearbeiter hat sich auf meine Frage hin auch gar nicht meine Akte genau durchgelesen, sondern meinte nur, es wäre nur 1 Eintrag drin und schaute in den PC und sagte dann es wäre verjährt. Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, oder bin ich da zu negativ eingestellt? Danke für die Antworten und wenn noch fragen bestehen, gerne nachfragen. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 964 Beigetreten: 07.05.2007 Wohnort: in der Toskana Deutschlands Mitglieds-Nr.: 31426 ![]() |
Hallo Nitrom,
Willkommen im Forum ![]() bei den Verjährungsfristen bin ich nicht so sattelfest wie mach andere Mitglieder und kann dir aus dem Stehgreif auch keine Paragraphen nennen, meine aber, dass die 5 Jahre Hemmung nur auf eine Versagung auf nicht erbrachte MPU anzuwenden ist, also müssten die 10 Jahre Verjährung gelten und somit das Urteil aus 2009 getilgt sein. Sollte wider Erwarten doch eine MPU gefordert werden, kannst du deinen Antrag zurückziehen, die Gebühren wären dann aber flöten. Viele Grüße, Blitz -------------------- FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
FAQ-Artikel: Gängige Abkürzungen im Forum Seine Gefühle kann man nicht verändern, nur sein Verhalten! Geändertes Verhalten kann aber die Gefühle verändern! |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Die Auskunft der Führerscheinstelle ist falsch.
2009 galt für die Eintragung einer isolierten Sperre, dass die zehnjährige Tilgungsfrist erst mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung zu laufen beginnt. Die Reform des Punktesystems hat daran nur geändert, dass nicht mehr das Datum der beschwerenden Entscheidung sondern das Datum der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung für die fünf Jahre gilt, nach denen die Frist spätestens zu laufen beginnt. D.h., dass die Tilgungfrist bis 2024 läuft. Bis dahin ist die Tat aus 2009 verwertbar. -------------------- |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 27.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88116 ![]() |
Danke für die Antworten. Wie kann man sich erklären , dass die Fss mir solche Auskunft gibt? Weiß jemand von Euch, ob die Fss andere Tilgungsfristen hat wie das KBA mit dem Faer? Denn die Dame sagte mir, die Angelegenheit würde aus der Akte kommen,bzw nicht mehr verwertet . Dann gibt es noch die Überliegefrist von einem Jahr. Besteht in diesem Jahr ein Verwertungsverbot im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis?
Wenn ich aber doch einen Antrag stellen würde und die Fss eine MPU anordnen würde, könnte ich den Antrag zurückziehen und dann eben bis 2024 warten und dann ohne Mpu den Führerschein machen? Richtig? Und hat die Fss die Befugnis, die sie in einer Einzelfallentscheidung trifft ,da bei ihr in der Akte keine Eintragungen sind und das Führungszeugnis sauber, trotz noch laufender Tilgungsfrist im Faer, mir einen Führerscheinantrag positiv zu bescheiden? Kurzum, gibt es eine realistische Möglichkeit doch ohne MPU an den Führerschein zu kommen? Denn wofür gehe ich zur Führerscheinstelle um Auskunft zu bekommen, wenn ich mich auf diese nicht verlassen kann? |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wie kann man sich erklären , dass die Fss mir solche Auskunft gibt? Vielleicht kennt sie sich in der Materie nicht besonders gut aus?Weiß jemand von Euch, ob die Fss andere Tilgungsfristen hat wie das KBA mit dem Faer? Die Führerscheinstelle hat keine eigenen Tilgungsfristen. Die Tilgungsfristen sind im Straßenverkehrsgesetz geregelt.Denn die Dame sagte mir, die Angelegenheit würde aus der Akte kommen,bzw nicht mehr verwertet . Bei der Auskunft hat sie (vermutlich) die fünf Jahre Anlaufhemmung des §29 Abs. 5 StVG übersehen. Wenn du einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellst, würde sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister anfordern und sich wundern, warum die Fahrt aus 2009 dort noch eingetragen ist. Dann würde sie recherchieren und sollte ihren Fehler bemerken.Dann gibt es noch die Überliegefrist von einem Jahr. Besteht in diesem Jahr ein Verwertungsverbot im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis? JaWenn ich aber doch einen Antrag stellen würde und die Fss eine MPU anordnen würde, könnte ich den Antrag zurückziehen und dann eben bis 2024 warten und dann ohne Mpu den Führerschein machen? Richtig? JaUnd hat die Fss die Befugnis, die sie in einer Einzelfallentscheidung trifft ,da bei ihr in der Akte keine Eintragungen sind und das Führungszeugnis sauber, trotz noch laufender Tilgungsfrist im Faer, mir einen Führerscheinantrag positiv zu bescheiden? Nein-------------------- |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 27.03.2021 Mitglieds-Nr.: 88116 ![]() |
Ok. Alles klar und Dankeschön. Nun muss ich mich entscheiden, ob ich noch warte bis 2024 oder den Weg der MPU gehe. Macht eigentlich nicht viel unterschied, denn 1 Jahr Abstinenznachweis und danach erst die Untersuchungen und Tests mit Gespräch würden bestimmt insgesamt 1 1/2 Jahre dauern und falls ich nicht bestehe, fängt die Frist von vorne an.Ich glaube ich warte lieber und mache den Führerschein dann ohne den ganzen Aufwand.
Finde es aber schön, dass man hier im Forum so nett empfangen wird und seriöse Antworten erhält. Nochmals vielen Dank und alles gute! |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#7
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Nun muss ich mich entscheiden, ob ich noch warte bis 2024 oder den Weg der MPU gehe. Es gibt ja noch eine dritte Möglichkeit: Du stellst einen Antrag auf Neuerteilung der FE und spekulierst darauf, dass die Auskunft der Führerscheinstelle weiterhin gültig ist, egal ob sie auf einem Irrtum basiert oder nicht. Sollte dann entgegen der Auskunft doch eine MPU angeordnet werden, ziehst du den Antrag zurück. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.04.2025 - 14:59 |