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Gast_Georg_g_* |
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#1
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Nun gibt es auch Kennzeichen in Carbon-Optik, die seit Oktober 2018 erlaubt sein sollen. Allerdings soll es ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums von Anfang 2019 geben, in dem es heißt, dass nur 3D-Carbon-Kennzeichen erlaubt sein sollen, nicht aber herkömmliche geprägte Blechschilder in Carbon-Optik. Ein DIN-Zeichen tragen sie alle. Und dann soll sich im Juni 2019 wieder etwas geändert haben, weil seit der Zeit angeblich auch die Carbon-Blechschilder zulässig sein sollen. Und dann soll es wohl auch Zulassungsstellen geben, die alle Carbon-Schilder (egal ob 3D oder Blech) ablehnen, weil die Farbe der Zahlen und Buchstaben nicht "schwarz" im Sinne der FZV sein soll. Gibt es mittlerweile eine einheitliche Linie? Und welche der erwähnten Kennzeichen werden nun akzeptiert? |
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#2
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 16.04.2021 Mitglieds-Nr.: 88208 ![]() |
Hallo Georg,
da ich selbst im Schwarzwald zertifiziert 3D-Kennzeichen herstelle, kann ich dir qualifiziert die Fragen beantworten ![]() Mittlerweile MÜSSEN alle 3D-Kennzeichen aus Kunststoff - solange sie entsprechend der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gefertigt sind (Abstände, Engschrift etc.) - zwingend gesiegelt werden, ohne Wenn und Aber! Dazu zählen somit selbstverständlich auch 3D-Kennzeichen in Carbonoptik. Diese entsprechen definitiv dem in der Norm geforderten Schwarzwert. Eine Siegelung darf keine Zulassungsstelle verweigern. Falls dies denoch geschehen sollte, so ist das widerrechtlich. Dann würde sich der Geschäftsführer des Herstellers darum kümmern. Mir ist aber aus der Praxis schon lange kein Fall mehr bekannt! Die Zeiten der Unsicherheit sind längst vorbei ![]() Die Alublechhersteller haben lange versucht die zwingende Siegelung zu verhinden, obwohl der Nachweis der Normerfüllung vorlag. Als das nicht mehr gelungen ist, sind sie dann selbst auf den Zug aufgesprungen... Was im Alublechbereich zulässig ist kann ich nicht beantworten, da ich damit nichts zu tun habe und aus Überzeugung nur 3D-Kennzeichen aus Kunststoff fertige. ![]() Gruß Thorsten Kill |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#3
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Danke für die Infos aus erster Hand. Mich hätte natürlich die Rechtslage bei den Blechschildern auch interessiert.
Übrigens sind die Preise für 3D-Carbon-Schilder doch recht happig. Da muss ich mir noch mal überlegen, ob das der Gag wert ist. ;-) |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7543 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Die Rechtslage für die Blechschilder ist natürlich die selbe wie für die Kunststoff-Exemplare:
Was nachweislich der DIN entspricht, muss akzeptiert werden. Natürlich ist die Carbon-Optik nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen, aber wenn die DIN nur einen bestimmten Bereich für die Farbe "schwarz" definiert, keine weitergehende Grenze für "Helligkeitsschwankungen" setzt und auch zu gewollten und wiederkehrenden Helligkeitsschwankungen keine Einschränkungen macht, dann entspricht die Carbon-Optik der DIN und muss akzeptiert werden. Wenn das in der Praxis zu Problemen führen würde, müsste man halt die DIN ändern. Da man das nicht getan hat, scheint es wohl keine Probleme zu geben und alles ist gut. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#5
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Guests ![]() |
Die Rechtslage für die Blechschilder ist natürlich die selbe wie für die Kunststoff-Exemplare So natürlich scheint das zumindest vor einiger Zeit nicht gewesen zu sein. Vielleicht war das nur eine kurze Phase, aber offenbar kamen einige Schilder auf den Markt, bevor sie zertifiziert wurden bzw. trugen das DIN-Zeichen zu Unrecht. Das stand wohl so ähnlich in dem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums von Februar 2019. Kann sein, dass sich das mittlerweile eingespielt hat, aber es wurde wohl eine Zeit lang von den Zulassungsstellen unterschiedlich bewertet. |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1101 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 ![]() |
Hm, passt eh nicht zu meinem ollen 95er T4 California.
Nicht dass der dann deswegen kein H-Kennzeichen bekommt. Wenn mal ein Koenigsegg oder ein Rimac C Two in meiner Garage wohnen, wäre das eine Überlegung wert... |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 16.04.2021 Mitglieds-Nr.: 88208 ![]() |
Danke für die Infos aus erster Hand. Mich hätte natürlich die Rechtslage bei den Blechschildern auch interessiert. Übrigens sind die Preise für 3D-Carbon-Schilder doch recht happig. Da muss ich mir noch mal überlegen, ob das der Gag wert ist. ;-) Das der Preis für 3D-Kennzeichen in Carbonoptik hoch ist stimmt sicherlich, aber dieser ist auch erklärbar! Die matten Lettern müssen entfettet werden und auf Gestelle zum Tauchen aufgebracht werden. Dann erfolgt die Wassertransferbeschichtung. Anschließend muss die Carbonoptik mit Klarlack versehen werden. Anschließend noch eine geschützte Verpackung. Das alles erfolgt sehr zeitintensiv in Handarbeit in Deutschland! Die Lackierung ist hochwertig und der Glanz dauerhaft. Im Fall des Falles können die Lettern sogar poliert werden. Heutzutage kann man ja die Kennzeichen ohne Unterbrechung auf das nächste Auto übernehmen ;-) Gruß Thorsten |
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Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 05.07.2022 Mitglieds-Nr.: 89772 ![]() |
Danke sehr für die Infos!
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Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 2 Beigetreten: 07.10.2022 Mitglieds-Nr.: 90031 ![]() |
Nun, es gibt derzeit einige Verwirrung und unterschiedliche Aussagen über die Zulässigkeit der verschiedenen Kennzeichentypen.
3D-Kennzeichen sind seit einigen Jahren erlaubt und es gibt noch keine Informationen darüber, dass sie nicht mehr erlaubt sind. Karbonkennzeichen sollen ab Oktober 2018 erlaubt sein. Es gibt jedoch Berichte über ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums von Anfang 2019, in dem es heißt, dass nur 3D-Carbon-Kennzeichen erlaubt sein sollen, nicht aber herkömmliche geprägte Blechschilder in Carbon-Optik. Dies soll sich jedoch im Juni 2019 wieder geändert haben, da ab diesem Zeitpunkt auch Carbon-Blechschilder zulässig sein sollen. Doch wichtig ist, dass alle Kennzeichen, egal ob 3D oder geprägt, ein DIN-Zeichen tragen und den Anforderungen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) entsprechen müssen. Mir persönlich gefällt der Carbon-Look auch sehr gut, zusammen mit den Kennzeichenhaltern wird mein Auto dadurch noch mehr zum Hingucker, und das gefällt mir (zumindest in meinen Augen, aber mit der Behauptung liege ich wahrscheinlich daneben ![]() Lieben Grüß, Wilfred PS. es gibt jedoch Berichte über Zulassungsstellen, die Carbon-Kennzeichen ablehnen, weil die Farbe der Zahlen und Buchstaben nicht "schwarz" im Sinne der FZV ist. Es ist daher ratsam, sich vor dem Kauf eines Carbon-Kennzeichens bei der örtlichen Zulassungsstelle zu erkundigen, ob es akzeptiert wird. Moderativer Hinweis: Der Account des Schreibers ist ein Doppelaccount, der laut unseren Nutzungsbedingungen unzulässig ist. Der Account ist daher gesperrt. Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 12.03.2023, 11:28
Bearbeitungsgrund: Moderativer Eingriff
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.03.2025 - 21:35 |