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> Darf die Zulassungsstelle bei Ummeldung ein bestehendes H-Gutachten anzweifeln?
Kai R.
Beitrag 10.06.2021, 18:12
Beitrag #1


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Hallo, ich habe kürzlich meinen BMW 535i E28, Bj 1987, mit bestehender H-Zulassung und neuer HU verkauft. Der Kaufpreis war fünfstellig. Auf Wunsch des Käufers habe ich das Auto vor Verkauf abgemeldet. Jetzt, 2 Wochen danach ist der Käufer zwecks Anmeldung zu seiner Zulassungsstelle, und die wollen, dass er eine neue H-Abnahme macht, inkl. neuer HU versteht sich. Kosten über 200.-€. Dann ist der Käufer zur Dekra und die haben jetzt, wie das immer ist, das Eine oder Andere zu bemängeln. Das bestehende H-Gutachten, keine 4 Jahre alt, habe ich dem Käufer natürlich mitgegeben.

Mir ist kein Gesetz bekannt, nachdem bestehende H-Gutachten ihre Gültigkeit verlieren. Bei der HU können Sie entzogen werden, aber die HU war ja neu. Ich stelle daher das Vorgehen der Zulassungsstelle in Frage. Mit welchen Argumenten sollte der Käufer der Zulassungsstelle entgegentreten? Muss man sich auf die Forderung einlassen?


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Grüße

Kai

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ulm
Beitrag 10.06.2021, 20:36
Beitrag #2


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Klassisches Vorgehen:
Die Zulassungsstelle soll eine Rechtsgrundlage für ihr Handeln nennen.
Zulassung beantragen, dann muss die Zulassungsstelle mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid die Zulassung ablehnen. Falls sie da was zu bieten hat.

Das Gutachten wird ja genau deswegen gemacht, weil die Zulassungsstelle nicht die Expertise hat. Daher hat die Zulassungsstelle die Expertise auch anzuerkennen.
Solange das Fahrzeug im damals begutachteten Zustand ist, ist auch das H-Gutachten zeitlich unbegrenzt gültig.
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AMenge
Beitrag 10.06.2021, 21:08
Beitrag #3


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Aber woher weiß die Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug nach vier Jahren immer noch im begutachteten Zustand ist? think.gif
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Ernschtl
Beitrag 10.06.2021, 22:01
Beitrag #4


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Woher weiss die Zulassungsstelle, dass ein Fahrzeug nach 20 Monaten noch im Zustand der damaligen HU ist?


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hk_do
Beitrag 10.06.2021, 22:05
Beitrag #5


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Zitat (AMenge @ 10.06.2021, 22:08) *
Aber woher weiß die Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug nach vier Jahren immer noch im begutachteten Zustand ist? think.gif


Grundsätzlich durch die frische HU.

Zwei spannende Fragen bleiben für mich noch offen:

War das Fahrzeug bei der HU noch mit H-Kennzeichen angemeldet, sprich: ist auf dem HU-Bericht ein H-Kennzeichen angegeben?

Und ist überhaupt bewiesen, dass die Anordnung des neuen H-Gutachtens so von der Zulassungsstelle kam oder ist das nur eine Behauptung des Käufers?

Zitat (Ernschtl @ 10.06.2021, 23:01) *
Woher weiss die Zulassungsstelle, dass ein Fahrzeug nach 20 Monaten noch im Zustand der damaligen HU ist?


Das braucht sie nicht zu wissen, zwischen den HU-Terminen sind Fahrer und Halter für den vorschriftsmäßigen Zustand verantwortlich.

(nur) wenn Anlass zur Annahme besteht, dass das Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist greift §5 FZV und die Behörde kann einen von ihr bestimmten Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit verlangen. Das kann nach meinem Verständnis auch ein §23-Gutachten sein. Allerdings müsste dafür erstmal Anlass für die Annahme bestehen, dass das Fahrzeug nicht mehr im Oldtimer-Zustand ist.
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Kai R.
Beitrag 10.06.2021, 22:41
Beitrag #6


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Zitat
War das Fahrzeug bei der HU noch mit H-Kennzeichen angemeldet, sprich: ist auf dem HU-Bericht ein H-Kennzeichen angegeben?

Zum Zeitpunkt der HU schon, bei der Anmeldung nicht mehr

Zitat
Und ist überhaupt bewiesen, dass die Anordnung des neuen H-Gutachtens so von der Zulassungsstelle kam oder ist das nur eine Behauptung des Käufers?

Behauptung des Käufers, aber warum sollte der Spielchen spielen?


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Kai

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 10.06.2021, 22:54
Beitrag #7





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Zitat (hk_do @ 10.06.2021, 23:05) *
Zitat (AMenge @ 10.06.2021, 22:08) *
Aber woher weiß die Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug nach vier Jahren immer noch im begutachteten Zustand ist? think.gif


Grundsätzlich durch die frische HU.

Ist denn bei einem Fahrzeug, das bereits ein H-Kennzeichen hat, die Überprüfung des Fortbestehens der H-Tauglichkeit Teil der normalen HU?
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Buchholzer
Beitrag 11.06.2021, 05:55
Beitrag #8


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Zitat (Kai R. @ 10.06.2021, 23:41) *
Behauptung des Käufers, aber warum sollte der Spielchen spielen?


Weil die Frau ihm mit dem nudelholz eindrucksvoll erklärt hat das er ein so teures Spielzeug nicht brauch……und er jetzt nen Grund für die rückabwicklung sucht…
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MrMurphy
Beitrag 11.06.2021, 07:03
Beitrag #9


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Zitat
Ist denn bei einem Fahrzeug, das bereits ein H-Kennzeichen hat, die Überprüfung des Fortbestehens der H-Tauglichkeit Teil der normalen HU?


Das frage ich mich auch. Schließlich wird das Oldtimergutachten separat von der TÜV-Untersuchung durchgeführt und kostet damit extra. Zudem darf das Oldtimergutachten nicht von jedem TÜV-Prüfer erstellt werden.

Ich könnte mir vorstellen dass die Behörden einen Tip bekommen haben und die Ummeldung nur ein netter Aufhänger für die neue Begutachtung war oder der Tip durch Zufall mit der Ummeldung zusammenfiel.

Deshalb wäre mal interessant mehr darüber

Zitat
das Eine oder Andere zu bemängeln.


zu erfahren. Waren das übliche TÜV-Mängel oder haben die Mängel die Oldtimerzulassung betroffen?

Zitat
Dann ist der Käufer zur Dekra und die haben jetzt, wie das immer ist, das Eine oder Andere zu bemängeln.


"wie das immer ist" kann ich nicht bestätigen. Außer die Mängel aus der ersten Prüfung ein paar Wochen vorher wurden nicht behoben. Oder bei der ersten Untersuchung wurde geschlampt.
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Stromdriver
Beitrag 11.06.2021, 12:06
Beitrag #10


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Zitat (Georg_g @ 10.06.2021, 22:54) *
[
Ist denn bei einem Fahrzeug, das bereits ein H-Kennzeichen hat, die Überprüfung des Fortbestehens der H-Tauglichkeit Teil der normalen HU?


Ja
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.06.2021, 13:23
Beitrag #11





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Dann müsste ja auch die Ausgangsfrage beantwortet sein, weil die durchgeführte HU und der Prüfbericht als Nachweis der H-Tauglichkeit dient.
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hk_do
Beitrag 11.06.2021, 17:09
Beitrag #12


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und genau deswegen der Verdacht, dass der Käufer da eine wilde Geschichte erzählt um nachträglich den Kaufpreis zu drücken oder den Kauf rückgängig zu machen...

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.06.2021, 17:21
Beitrag #13





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Das erscheint mir etwas zu weit hergeholt. Der Käufer wird ja einen Dekra-Prüfbericht haben. Und wenn sich Kai stur stellt, kann ihm das alles sowieso egal sein, denn er hat ja keinerlei Pflichten gegenüber dem Käufer, was die H-Zulassung betrifft. Und bis jetzt hat der Käufer offenbar auch noch gar nicht versucht den Preis zu drücken. Es wäre ja auch eher abwegig, bei einem Kaufpreis von mehr als 10.000 Euro nachträglich den genannten Betrag um ca. 200 Euro drücken zu wollen.
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jeho
Beitrag 11.06.2021, 17:35
Beitrag #14


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OT..
Zitat (Kai R. @ 10.06.2021, 19:12) *
BMW 535i E28, Bj 1987


wub.gif mein erstes "Westauto" 1990 (allerdings nur ein 525i).

sorry für OT

JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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hk_do
Beitrag 11.06.2021, 22:17
Beitrag #15


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Zitat (Georg_g @ 11.06.2021, 18:21) *
Und wenn sich Kai stur stellt, kann ihm das alles sowieso egal sein,


Das ist in vielen Fällen so, in denen Käufer nachträglich "etwas versuchen".

Trotzdem kommt es regelmäßig vor.

Zitat
Es wäre ja auch eher abwegig, bei einem Kaufpreis von mehr als 10.000 Euro nachträglich den genannten Betrag um ca. 200 Euro drücken zu wollen.


Die über 200 Euro waren ja nur der Preis für das Gutachten (in welchem Bundesland kostet eigentlich ein §23-Gutachten für einen PKW so viel?!). Vermutlich will er ja auch noch die "notwendigen Reparaturen" bezahlt haben. wavey.gif



Viel plausibler wäre ja auch eigentlich, dass die Versicherung (!) des Käufers ein Wert(!)gutachten fordert, um das Fahrzeug in einem Oldtimer-Tarif mit Kasko einzustufen. Dazu würde auch der Preis des Gutachtens passen.

Allerdings stellt sich dann erst recht die Frage, warum das für den Verkäufer ein Problem sein sollte.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.06.2021, 22:32
Beitrag #16





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Das erscheint mir jetzt etwas zu spekulativ.
Aber noch mal eine Frage zur HU mit einem H-Kennzeichen. Wenn das Fahrzeug technisch einwandfrei ist, sich aber herausstellt, dass eine H-Bedingung nicht mehr gegeben ist (z.B. weil das Fahrzeug foliert wurde), was passiert dann genau? Gibt es einen Prüfbericht "ohne Mängel", aber es wird keine Plakette geklebt?
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Stromdriver
Beitrag 11.06.2021, 22:47
Beitrag #17


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Die HU ist mit erheblichen Mängeln abzuschließen.
Der Mangel heißt "Oldtimerstatus nicht mehr zutreffend" (oder ähnlich, müsste ich nachschauen).

Dann müsste entweder das Fz in den korrekten historischen Zustand gebracht oder das H-Kennzeichen wieder zurückgegeben werden. Die Abgasschlüsselnr. wird dann von 0098 in die ursprüngliche zurückgeändert.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.06.2021, 22:54
Beitrag #18





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Ja, ich habe es gefunden, nennt sich "Einstufung als historisches Fahrzeug nicht mehr zutreffend" = EM.
Also hat doch auch die Zulassungsstelle in diesem Fall eindeutig nicht recht, oder?
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hk_do
Beitrag 11.06.2021, 22:58
Beitrag #19


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Angenommen die Zulassungsstelle hätte wirklich ein §23-Gutachten verlangt.

Wenn dieses nun tatsächlich entsprechende Mängel aufgelistet hat hätte die Zulassungsstelle doch quasi schon Recht gehabt?

Die Frage ist, ob sie auch im Vorfeld ausreichenden Anlass zur Annahme dieser Mängel hatte, um das Gutachten zu verlangen. Aber die Frage hat sich ja durch das negative Gutachten nun quasi erledigt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.06.2021, 23:12
Beitrag #20





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Zitat (hk_do @ 11.06.2021, 23:58) *
Wenn dieses nun tatsächlich entsprechende Mängel aufgelistet hat hätte die Zulassungsstelle doch quasi schon Recht gehabt?

Das würde heißen, dass die rechtswidrige Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens nachträglich rechtmäßig würde, wenn das Gutachten tatsächlich Mängel aufzeigte. Und wenn das nicht der Fall wäre, dann bliebe es bei der Rechtswidrigkeit. Nein, das kann so nicht funktionieren.
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Ernschtl
Beitrag 12.06.2021, 05:16
Beitrag #21


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Und was bringt so ein H-Kennzeichen dann bei all dem Ärger?


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haschee
Beitrag 12.06.2021, 08:35
Beitrag #22


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z. B. :

Steuervorteile. (je nachdem, z. B. für Messerschmitt Kabinenroller nicht, für Corsa A eher nicht...)

Man darf immer in die Umweltzone.
Selbst wenn Grün als Erlaubnis abgenommen wird und nichtmal mehr Elektroautos rein dürfen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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dopero
Beitrag 13.06.2021, 14:55
Beitrag #23


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Für den konkreten Fall sehe ich den Verkäufer zu gar nichts verpflichtet. Es war ein Gebrauchtwagenverkauf und die vorhandenen Dokumente wurden anscheinend alle vollständig übergeben.
Die beschriebenen Probleme sind ärgerlich, können bei einem solchen Kauf aber immer vorkommen. Zuständig ist jetzt auf jeden Fall der Käufer. Dem kann man nur das Vorgehen in #2 empfehlen.


Grundsätzlich zum Thema: Einer meiner Bekannten ist in der Oldtimerszene unserer Gegend stark engagiert. Von dem habe ich gehört, dass es im Moment vermehrt Probleme bei der HU von Fahrzeugen mit H gibt und es dabei immer gleich um die Aberkennung des Status geht. Meist sind die zugrunde liegenden Beanstandungen für das Empfinden eines Oldtimerbesitzers eher weit hergeholt. Ein Fall war z.B. das sich an einem Fahrzeug aus den 50ern auf dem Dach der Klarlack abzulösen begann. Das dieses Fahrzeug zu 100% immer noch den Originallack hat, interessierte dabei nicht. Es wurde stattdessen behauptet dies würde ausreichen um keinen erhaltungswürdigen Zustand mehr darzustellen.
Sein Kommentar zu den Problemen bei der HU: "Das dadurch die Beanstandungsquote erhöht wird und auch neue H-Gutachten gemacht werden müssen, spielt dabei ganz bestimmt überhaupt keine Rolle". Er hat auf jeden Fall das Gefühl, dass man Fahrzeuge mit H bei den Prüforganisationen und Zulassungsstellen gerade auf dem Kicker hat, so ähnlich wie es mal mit den PKW/LKW Zulassungen bei Geländewagen mal war.
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Stromdriver
Beitrag 13.06.2021, 19:46
Beitrag #24


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Zitat (dopero @ 13.06.2021, 14:55) *
.
Sein Kommentar zu den Problemen bei der HU: "Das dadurch die Beanstandungsquote erhöht wird und auch neue H-Gutachten gemacht werden müssen, spielt dabei ganz bestimmt überhaupt keine Rolle". Er hat auf jeden Fall das Gefühl, dass man Fahrzeuge mit H bei den Prüforganisationen und Zulassungsstellen gerade auf dem Kicker hat, so ähnlich wie es mal mit den PKW/LKW Zulassungen bei Geländewagen mal war.

Das ist (bei uns zumindest) nicht der Fall. Die ÜOs haben diese Art der Umsatzgewinnung sicherl nicht nötig.

Aber es sind einige Fahrzeuge - allerdings meist jüngere - mit H-Kennzeichen unterwegs, die nicht gepflegt werden und bei denen der Zustand das H-Kennzeichen nicht rechtfertigt. Meist sind das Alltagsautos, die umweltzonenfreundlich und steuervergünstigt betrieben werden sollen.

Da wurden in der Vergangenheit sicher auch einige Fahrzeuge mit H-Kennzeichen versehen, bei denen die Voraussetzungen nicht erfüllt waren...
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haschee
Beitrag 13.06.2021, 20:34
Beitrag #25


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Nun mancher würde auch sagen ein Corsa A wäre kein Oldtimer.


Es spricht nichts dagegen einen Oldtimer als Alltagsfahrzeug zu nutzen.

Am unangenehmsten fallen meiner Meinung nach manche US Fahrzeuge auf.
Und die - sparen am meisten.


Eigentlich wäre es Zeit für ein H Kennzeichen unter 2 Liter Hubraum oder so.


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janr
Beitrag 13.06.2021, 21:19
Beitrag #26


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Zitat (haschee @ 13.06.2021, 21:34) *
Nun mancher würde auch sagen ein Corsa A wäre kein Oldtimer. ...
Kommt aufs Alter an.

Also aufs Alter des Betrachters und nicht vom FZ. Da ist es ja klar, daß es älter als 30 Jahre sein muß.
Aber wenn man selber schon alt ist, dann kommt einem ein Corsa A gar nicht wie ein Oldtimer vor.
whistling.gif thread.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Stromdriver
Beitrag 13.06.2021, 23:03
Beitrag #27


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Zitat (haschee @ 13.06.2021, 20:34) *
Es spricht nichts dagegen einen Oldtimer als Alltagsfahrzeug zu nutzen.

Stimmt. Wenn er gepflegt wird. wink.gif
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M@@
Beitrag 14.06.2021, 16:06
Beitrag #28


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Auch ich halte die Forderung nach einem neuen Oldtimergutachten hier für nicht haltbar, solange kein Anlass zur Unvorschriftsmäßigkeit besteht, welcher aber auch aus einer ursprünglich rechtswidrigen Anordnung resultieren könnte.

Im Weiteren ist es aus rein praktischer Sicht jedoch abenteuerlich zu denken, dass ein Sachverständiger bei der HU feststellt, dass der Oldtimerstatus nicht mehr zutreffend ist. Zumindest für meine Region kann ich aus praktischer Erfahrung heraus ziemlich gut beurteilen, dass dies so nicht vorkommt, wenngleich des Öfteren Anlass dazu bestände. wavey.gif
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Stromdriver
Beitrag 14.06.2021, 18:22
Beitrag #29


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Zitat (M@@ @ 14.06.2021, 16:06) *
Im Weiteren ist es aus rein praktischer Sicht jedoch abenteuerlich zu denken, dass ein Sachverständiger bei der HU feststellt, dass der Oldtimerstatus nicht mehr zutreffend ist.

Das kommt schon vor. Bei uns schon 2 mal dieses Jahr.
Irgendwann kann man keine Augen mehr zudrücken. wavey.gif
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Ernschtl
Beitrag 14.06.2021, 20:47
Beitrag #30


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Wo ist eigentlich das Problem? Man könnte allen Fahrzeugen älter als 30 Jahre einen Oldtimer Status zugestehen. Soviele Vorteile hat das nicht.
Ich habe jetzt nicht recherchiert aber ein Corsa A dürfte wohl in die Umweltzone kostet aber doppelt soviel Steuer wie zuvor. Was soll das?
Ein alter 6,3er Benz spart dann zwar Steuer aber wer will damit schon in die Innenstadt? Sofern das überhaupt wichtig ist.
Gibts sonst noch Vorteile? Sowas wie nie mehr TÜV und Ersatzteile zum halben Preis wäre gut.


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janr
Beitrag 14.06.2021, 21:27
Beitrag #31


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Es gibt für Oldtimer ja mehrere Zulassungsarten.

Das H-Kennzeichen ist grad für den Oldtimer des täglichen Gebrauchs.
Kostet 192 € Steuern, ich zahl grad 206 € im Jahr. bringt also bei mir nicht so viel.

Was es bei mir Vers-Technisch ausmacht weis ich auch noch nicht, werde in ein paar Jahren aber nachfragen.

Grüne Plakette hab ich ja.


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haschee
Beitrag 15.06.2021, 08:29
Beitrag #32


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Zitat (Ernschtl @ 14.06.2021, 20:47) *
Wo ist eigentlich das Problem? Man könnte allen Fahrzeugen älter als 30 Jahre einen Oldtimer Status zugestehen. Soviele Vorteile hat das nicht.
Ich habe jetzt nicht recherchiert aber ein Corsa A dürfte wohl in die Umweltzone kostet aber doppelt soviel Steuer wie zuvor. Was soll das?
Ein alter 6,3er Benz spart dann zwar Steuer aber wer will damit schon in die Innenstadt? Sofern das überhaupt wichtig ist.
Gibts sonst noch Vorteile? Sowas wie nie mehr TÜV und Ersatzteile zum halben Preis wäre gut.

Die neueren Corsa A können spätestens mit Kaltlaufregler auf "Grün" gebracht werden. Also Benziner.

Ja, die Steuer - aber die ist schon ewig so wie sie ist.

Es werden immer mehr FAhrzeuge bei denen es sich steuerlich nicht lohnt.

Wir haben hier vor Jahren schonmal drüber gesprochen...


Für alle über 30 = Oldtimer müsste man auch die Regeln ändern.


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
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Beitrag #33


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Zitat
Wo ist eigentlich das Problem? Man könnte allen Fahrzeugen älter als 30 Jahre einen Oldtimer Status zugestehen. Soviele Vorteile hat das nicht.


Den Oldtimerstatus gibt es ja nur "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes". Der Gesetzgeber möchte also erhaltenswerte zeitgenössische alte Fahrzeuge privilegieren und gerade nicht solche, welche bis zur Unkenntlichkeit umgebaut oder einfach nur Schrotthaufen sind. Die Alternative wäre deshalb -gerade im Lichte der heutigen (nicht immer begrüßenswerten) Klimapolitik- nicht Oldtimerstatus für alle, sondern viel eher Oldtimerstatus für niemanden.
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dopero
Beitrag 15.06.2021, 14:46
Beitrag #34


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Zitat (M@@ @ 15.06.2021, 14:15) *
Den Oldtimerstatus gibt es ja nur "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes". Der Gesetzgeber möchte also erhaltenswerte zeitgenössische alte Fahrzeuge privilegieren und gerade nicht solche, welche bis zur Unkenntlichkeit umgebaut oder einfach nur Schrotthaufen sind.

Und genau da sind wir beim Problem. Warum sollten zeitgenössisch umgebaute Fahrzeuge nicht auch erhaltenswertes Kulturgut sein?
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Kai R.
Beitrag 15.06.2021, 15:02
Beitrag #35


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wir müssen jetzt keine Diskussion über die Feinheiten des H-Kennzeichens und der zu Grunde liegenden Begutachtung daraus machen. Mein Käufer hat zwei Optionen: mit dem Fahrzeug zu einem anderen Gutachter oder mit den Papieren zu einer anderen Zulassungsstelle im Kreis. Ich werde berichten.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.06.2021, 17:26
Beitrag #36





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Zitat (Kai R. @ 15.06.2021, 16:02) *
Mein Käufer hat zwei Optionen:

Als dritte Option käme das Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle in Frage. Der sollte ja zumindest begründen können, warum man überhaupt ein neues Gutachten verlangt.
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Kühltaxi
Beitrag 16.06.2021, 09:13
Beitrag #37


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Zitat (Buchholzer @ 11.06.2021, 06:55) *
Zitat (Kai R. @ 10.06.2021, 23:41) *
Behauptung des Käufers, aber warum sollte der Spielchen spielen?

Weil die Frau ihm mit dem nudelholz eindrucksvoll erklärt hat das er ein so teures Spielzeug nicht brauch……und er jetzt nen Grund für die rückabwicklung sucht…

Deshalb sollte man jegliche Spielzeugbeschaffung auch vorher mit selbiger abklären. laugh2.gif
Einen Schrank voll Schuhe und andere Klamotten läßt sich da schon viel unauffälliger sukzessive beschaffen. whistling.gif

Zitat (MrMurphy @ 11.06.2021, 08:03) *
Ich könnte mir vorstellen dass die Behörden einen Tip bekommen haben und die Ummeldung nur ein netter Aufhänger für die neue Begutachtung war oder der Tip durch Zufall mit der Ummeldung zusammenfiel.

Und ich könnte mir vorstellen daß du auch an Verschwörungstheorien glaubst. thread.gif
Da erscheint mir @Buchholzers Nudelholztheorie doch wesentlich plausibler.


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janr
Beitrag 16.06.2021, 09:26
Beitrag #38


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Zitat (dopero @ 15.06.2021, 15:46) *
... Warum sollten zeitgenössisch umgebaute Fahrzeuge nicht auch erhaltenswertes Kulturgut sein?
Weil im §2 Abs 22 FZV steht, daß so ein Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand zu sein hat.


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Kühltaxi
Beitrag 16.06.2021, 09:36
Beitrag #39


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Zitat (janr @ 13.06.2021, 22:19) *
Aber wenn man selber schon alt ist, dann kommt einem ein Corsa A gar nicht wie ein Oldtimer vor.
whistling.gif thread.gif

Bei mir im Kopf erscheint zum Wort "Oldtimer" auch immer noch sowas in der Art wie ein Ford Modell T. Was tatsächlich mit H-Kennzeichen rumfährt sind für mich irgendwie ganz normale Autos, nur alt, und sie werden nur Oldtimer genannt. Überhaupt gibt es das Wort im Englischen ja garnicht, jedefalls nicht als Bezeichnung für Autos, soviel ich weiß werden eher ältere und gleichzeitig auffällig altmodische Menschen ab und zu so genannt.


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janr
Beitrag 16.06.2021, 09:47
Beitrag #40


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Zitat (Kühltaxi @ 16.06.2021, 10:36) *
... Bei mir im Kopf erscheint zum Wort "Oldtimer" auch immer noch sowas in der Art wie ein Ford Modell T. Was tatsächlich mit H-Kennzeichen rumfährt sind für mich irgendwie ganz normale Autos, nur alt, und sie werden nur Oldtimer genannt. ...
In dem Alter bin ich auch laugh2.gif


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dopero
Beitrag 16.06.2021, 13:36
Beitrag #41


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Zitat (janr @ 16.06.2021, 10:26) *
Zitat (dopero @ 15.06.2021, 15:46) *
... Warum sollten zeitgenössisch umgebaute Fahrzeuge nicht auch erhaltenswertes Kulturgut sein?
Weil im §2 Abs 22 FZV steht, daß so ein Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand zu sein hat.
Da wir uns hier im Abschnitt "Begriffsbestimmungen" befinden und offensichtlich nicht genau definiert wurde das der Begriff "Originalzustand" sich auf den Zustand der Auslieferung durch den Hersteller bezieht, ist wohl davon auszugehen, dass damit auch die zum Alter des Fahrzeuges passenden, damals möglichen Umbauten gehören. Eben genau so (original), wie es die Fahrzeuge damals gab und benutzt wurden. Und dazu gehören auch "bis zur Unkenntlichkeit" umgebaute Fahrzeuge.
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hk_do
Beitrag 16.06.2021, 21:58
Beitrag #42


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Natürlich.

Die Festlegungen der FZV werden ja heute durch entsprechende Arbeitsanweisungen ausgelegt:

Zeitgenössische Umbauten (also Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung "üblich" waren, sprich häufiger durchgeführt wurden) widersprechen nicht dem Oldtimer-Status, egal wann sie durchgeführt wurden. Bei nicht zeitgenössische Umbauten dagegen wird das Fahrzeug erst wieder zum Oldtimer im Sinne der FZV, wenn der Umbau selbst 30 Jahre alt ist. Dafür darf es dann aber auch ein Einzelstück sein (und ästhetische Aspekte spielen ebenfalls keine Rolle).


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Kühltaxi
Beitrag 29.06.2021, 12:15
Beitrag #43


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Ein Kiesling-Kühlkoffer von 2002, gesetzt auf ein entpritschtes Fahrgestell von 2005, müßte demnach dann ja auch zeitgenössisch sein. Nur muß die Kombi dann erst noch mal 14 Jahre halten, denke mal alleine das Fahrgestell ist bezüglich der 30 Jahre altersmäßig relevant.


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Chris
Beitrag 29.06.2021, 13:11
Beitrag #44


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Zitat (Kühltaxi @ 29.06.2021, 13:15) *
Ein Kiesling-Kühlkoffer von 2002, gesetzt auf ein entpritschtes Fahrgestell von 2005, müßte demnach dann ja auch zeitgenössisch sein. Nur muß die Kombi dann erst noch mal 14 Jahre halten, denke mal alleine das Fahrgestell ist bezüglich der 30 Jahre altersmäßig relevant.


Andersrum wird ein Schuh draus. Nehmen wir einen schönen Düsseldorfer von Mercedes aus dem Jahre 1988 und packen dort einen 2005 einen modernen Kühlkoffer drauf. Das Fahrgestell wäre Oldtimer, durch den modernern Kühlkoffer dauert es aber nun noch 14 Jahre.


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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hk_do
Beitrag 29.06.2021, 18:31
Beitrag #45


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Zitat (Kühltaxi @ 29.06.2021, 13:15) *
Ein Kiesling-Kühlkoffer von 2002, gesetzt auf ein entpritschtes Fahrgestell von 2005, müßte demnach dann ja auch zeitgenössisch sein.


Wenn die Kombination aus Fahrgestell und Kühlkoffer damals "üblich" war: ja.

Dann ist es auch egal, wann der Koffer auf das Fahrgestell gesetzt wurde.

Zitat
Nur muß die Kombi dann erst noch mal 14 Jahre halten, denke mal alleine das Fahrgestell ist bezüglich der 30 Jahre altersmäßig relevant.


Ja.

30 Jahre nach Erstzulassung, also irgendwann 2035.
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Kühltaxi
Beitrag 01.07.2021, 04:46
Beitrag #46


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Die Kieslingkoffer von 2002 und 2005 sind fast gleich, nur der Kühlkoffer-Fachmann erkennt die minimalen Unterschiede, aber es hat sich da auch bis heute nix revolutionäres in der Weiterentwicklung getan. rolleyes.gif


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randy1
Beitrag 04.06.2024, 09:51
Beitrag #47


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Interessant für das Forum.

Habe heute die HU beim TÜV durchführen lassen. Natürlich Mängelfrei bestanden. VW Passat Baujahr 1991 und aktuell nicht als Oldtimer angemeldet.
Das alte Kennzeichen von 1991 hat nicht diesen blauen EU-Streifen.
Schadstoffnachrüstung auf D3 und Schwerbehinderung mit Merkzeichen G; KFZ-Steuer nur ca. 60 EUR im Jahr.
Das Oldtimergutachten von 04.2022 habe ich abgeheftet und kann ich bei Beantragung eines H-Kennzeichens vorlegen.

Im Prüfbericht des TUV steht unter Hinweise:
Die Bedingungen laut Gutachten nach §23 STVZO sind nach wie vor erfüllt.

Der Prüfer hat extra diesen Hinweis in dem Prüfbericht eingetragen. Das hat keinen Cent extra gekostet.
Damit ist das über zwei Jahre alte Oldtimergutachten wieder aktualisiert worden.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.10.2024 - 12:20