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> Seitliche Trittstufen, N1-Fahrzeuge und nachgerüstete seitliche Trittstufen
arnolt
Beitrag 27.07.2021, 18:14
Beitrag #1


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Moin,

N1-Fahrzeuge werden immer häufiger mit seitlichen Trittstufen ausgerüstet. Im §32 StVZO Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen ist die maximale Breite auf 2,55 m festgelegt.
Gemessen wird nach DIN ISO 612-1978.

Nach §32 StVZO gehört diese Trittstufe, wenn sie nicht klappbar ist, zur Breite dazu.
Gibt es irgendetwas zu beachten, außer Anbaumaße LTE und abgerundete Kanten zum Personenschutz?
Ich kann leider nicht in die ISO reinschauen.

Nach meiner Auffassung wäre bei einem seitlichen Anbau einer Trittstufe eine ABE für Fahrzeugteile /EG-Typgenehmigung für Fahrzeugteile oder alternativ ein Teilegutachten notwendig, um eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durchzuführen. Ist kein gültiges Prüfzeugnis vorhanden ist eine Änderungsbegutachtung durchzuführen.

Dies ist eine zweiteilige Frage. 1. Ist eine Begutachtung durchzuführen? 2. Welche Auflagen sind zu berücksichtigen?


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Hoheneicherstation
Beitrag 27.07.2021, 21:54
Beitrag #2


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Welche Fahrzeuge meinst Du? N1 sind Fahrzeuge bis 3,5t. Welches Fzg dieser Klasse ist 2,55 breit?
(Und was für Trittstufen?)



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ulm
Beitrag 28.07.2021, 05:08
Beitrag #3


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Ich denke da spontan an die VW-Busse, die Schüler von Inklusionsschulen einsammeln. Diese fahren hier im Dutzend mit fester Trittstufe herum und ich habe mich auch schon gefragt, wie lange die Trittstufen noch dranbleiben... whistling.gif

Die 2,55 Meter sehe ich hier tatsächlich als das geringste Problem.
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arnolt
Beitrag 28.07.2021, 05:56
Beitrag #4


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Crafter, Sprinter, Dukato, Transit und so weiter sind in der Regel sicherlich nicht 2,55m breit.
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
Wichtiger wäre das anzuwendende Messverfahren, um die FZ-Breite in der ZB I zu ändern.
Durch die Asymmetrie entstehen schlussendlich auch Fragen bezüglich der Kenntlichmachung, analog den Transportgestellen für Glas.

Beispiele findet man im Internet unter dem Suchbegriff Trittstufe, Trittbrett, Einstiegshilfe usw.


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Buchholzer
Beitrag 28.07.2021, 07:30
Beitrag #5


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Warum willst du die Trittstufe unbedingt eintragen? Wenn das Teil ne ABE hat, dann einfach mitführen und gut ist…..Fahrzeugbreite kannste selbst einmal mit nem Pendel prüfen…
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arnolt
Beitrag 28.07.2021, 17:43
Beitrag #6


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Eine ABE für Fahrzeugteile bedeutet ja nicht automatisch, dass keine Änderungsabnahme durchgeführt werden muss.
In der ABE können durchaus Auflagen stehen, die unter anderem auch eine Änderungsabnahme enthalten.
Zwingend erforderlich ist eine Änderungsabnahme nur bei Teilegutachten, da diese in einem vereinfachten - nicht amtlichen - Verfahren erstellt werden.



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hk_do
Beitrag 28.07.2021, 21:24
Beitrag #7


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Zitat (ulm @ 28.07.2021, 06:08) *
Ich denke da spontan an die VW-Busse, die Schüler von Inklusionsschulen einsammeln.


Ich hoffe aber doch, dass man dafür M1-Fahrzeuge verwendet und keine N1-Fahrzeuge?! wavey.gif


Zitat (arnolt @ 28.07.2021, 18:43) *
Eine ABE für Fahrzeugteile bedeutet ja nicht automatisch, dass keine Änderungsabnahme durchgeführt werden muss.


Neben der ggf. bestehenden Pflicht zur Durchführung einer Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO gibt es ja noch die Mitteilungspflichten bei Änderungen nach §13(1) FZV. Die Erhöhung der Fahrzeugabmessungen gehört zu den Dingen, die der Zulassungsstelle unverzüglich mitzuteilen ist (ausgenommen bei PKW und Krädern, aber hier ging es ja um LKW...).


Zur Frage der ABE-Pflicht:

Das Objekt "Trittbrett" ist in der grünen Liste des KBA enthalten, Prüfkriterien für die Erteilung der ABE sind Äußere Gestaltung, Anbauprüfung, Fahrzeugabmessungen - Änderung, Fahrzeugmasse - Änderung, Bodenfreiheit und Wagenheberaufnahme - Zugänglichkeit. Eine Anbauabnahme wird als "bedingt erforderlich" eingestuft.

Diese Einstufung schließt aber nicht aus, dass es auch seitlich am Fahrzeug anzubringende Einrichtungen ähnlicher Art gibt, die kein 19(2)-Fall sind und bei denen das dann durch ein entsprechendes "Negativ-Gutachten" bestätigt wird.
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Kühltaxi
Beitrag 16.10.2021, 09:49
Beitrag #8


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Zitat (Hoheneicherstation @ 27.07.2021, 22:54) *
Welche Fahrzeuge meinst Du? N1 sind Fahrzeuge bis 3,5t. Welches Fzg dieser Klasse ist 2,55 breit?
(Und was für Trittstufen?)

Ist selten, aber gibt's, Planen-Jumbozug für FS BE, 3,5-Tonner mit ebensolchem fast doppelt so langem Anhänger. Der braucht aber keine seitlichen Trittstufen.


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