... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> BuK zu: Zeitlicher Abstand zwischen AN und MPU
Hornblower
Beitrag 22.09.2021, 12:30
Beitrag #1


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13732
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



    
 
Wie aktuell müssen Abstinenznachweise sein, damit sie bei einer MPU anerkannt werden?

Für die Alkohol-MPU sollten die AN (im Falle 1jähriger Nachweiszeit) in der Regel nicht älter als 4 Monate sein. Ist der AN älter, so kann die 1jährige Abstinenz durch einen weiteren AN (HA oder Urin-Kontrollen) dennoch nachvollziehbar gemacht werden.

Link zum Thread, in dem dies mit Verweisen auf die BuK diskutiert wird.



Link zu diesem Posting:
QUELLTEXT
[url="http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=131387"]FAQ-Beitrag - BuK zu: Zeitlicher Abstand zwischen AN und MPU[/url]


Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 04.10.2021, 16:10


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:09