BuK zu: Zeitlicher Abstand zwischen AN und MPU |
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BuK zu: Zeitlicher Abstand zwischen AN und MPU |
22.09.2021, 12:30
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Für die Alkohol-MPU sollten die AN (im Falle 1jähriger Nachweiszeit) in der Regel nicht älter als 4 Monate sein. Ist der AN älter, so kann die 1jährige Abstinenz durch einen weiteren AN (HA oder Urin-Kontrollen) dennoch nachvollziehbar gemacht werden. Link zum Thread, in dem dies mit Verweisen auf die BuK diskutiert wird. Link zu diesem Posting: QUELLTEXT [url="http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=131387"]FAQ-Beitrag - BuK zu: Zeitlicher Abstand zwischen AN und MPU[/url]
Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 04.10.2021, 16:10 -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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