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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 17.10.2021 Mitglieds-Nr.: 88829 ![]() |
ich möchte gern wissen, wie ich mich am sinnvollsten in einer Verkehrskontrolle bei medizinischer Einnahme von Ritalin verhalten sollte. Ich erhalte das Medikament Ritalin zur Behandlung von ADS. Zu meiner Absicherung führe ich ein Foto vom aktuellen Rezept sowie ein Foto vom Behandlungsplan mit. Auf dem Behandlungsplan hat der Arzt meine Fahrtüchtigkeit vermerkt. Alkohol konsumiere ich nie. Da ich meinen Arbeitsplatz nicht ohne Auto erreichen kann, muss ich einen vorübergehenden Führerscheinentzug vermeiden. Als Pendler bin ich Vielfahrer, was die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle erhöht. Mit über 50 sollte ich aber nicht zur Zielgruppe zählen. Ich werde mir jetzt noch so einen ADHS-Ausweis beschaffen. Ich zweifle aber am Nutzen. Kennt die Polizei diesen Ausweis? Sollte ich den Ausweis bei einer Aufforderung zu Drogentest sofort zeigen? Meine Strategie wäre: - Versuchen freundlich, gelassen zu wirken. - "Ich trinke keinen Alkohol und komme von der Arbeit, da herrscht strengstes Alkoholverbot..........." - Einen Drogentest vor Ort lehne ich ab, da ich von falschen Ergebnissen gehört habe. - Fahrtüchtigkeitstest sind kein Problem. (auf einer Linie gehen, in die Augen leuchten) - Eine Blutuntersuchung nehme ich in Kauf. Aber wann liegen die Ergebnisse einer Blutuntersuchung idR. vor? Kann ich nach einer Blutentnahme sofort weiterfahren, wenn ich fahrtüchtig erscheine? Wann sollte ich meine ärztlichen Dokumente vorlegen? Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 17.10.2021, 11:13
Bearbeitungsgrund: Text von "vor der Berichtigung" entfernt. ;-)
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 ![]() |
Herzlich willkommen im Verkehrsportal,
lt. StVG § 24 a Abs.2 S.1 darfst du Medikamente bestimmungsgemäß ( ! ) nehmen. Ich gehe davon aus, dass du auf Ritalin schon lange eingestellt bist, so dass deine Fahrtüchtigkeit besteht. Ein aktuelles Rezept und die Bescheinigung bei dir zu führen, ist gut. Einen Schutz vor polizeilichen Maßnahmen bieten diese Dinge allerdings nicht. Falls du tatsächlich mal in eine Kontrolle geraten solltest ( meine letzte war 1993 ![]() Von „kein Alkohol auf der Arbeit“ oder anderen Dingen würde ich auf gar keinen Fall sprechen ! Da könnte ein psychologisch bewanderter Polizist sehr hellhörig werden... ![]() Falls ( ! ) die Polizisten einen Verdacht bzgl. psychotroper Substanzen äußern sollten, würde ich das Rezept und die Bescheinigung „zücken“. Sämtliche Tests würde ich an deiner Stelle nicht verweigern, weil wenn die Polizisten eine Blutprobe anordnen, wird meines Wissens die FE bis auf Weiteres einbehalten. Das gilt es ja für dich zu vermeiden. Liebe Grüße P.S.: Ein AD(H)S-Ausweis bringt dir bei einer Kontrolle nix. -------------------- faber est suae suisque fortunae
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 17.10.2021 Mitglieds-Nr.: 88829 ![]() |
@Hornblower: Danke
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Wasserspringer70,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Aber wann liegen die Ergebnisse einer Blutuntersuchung idR. vor? Wenn eine Blutprobe durchgeführt wird, liegt diese je nach Labor und Dienststelle innerhalb weniger Tage, spätestens nach ca. 3 Wochen vor. Das Ergebnis kann man dann meist direkt persönlich oder telefonisch beim zuständigen Sachbearbeiter der Polizei erfragen. Zitat Kann ich nach einer Blutentnahme sofort weiterfahren, wenn ich fahrtüchtig erscheine? Nein, denn eine Blutentnahme wird nur dann durchgeführt, wenn von einer Drogen - bzw. Medikamenten bedingten Fahruntauglichkeit ausgegangen wird. Das bedeutet, dass entweder für 24 Stunden die Weiterfahrt untersagt wird, je nach Sachlage kann es allerdings auch sein, dass der Führerschein gleich ganz einbehalten und mit einem Führerscheinvorausbericht an die zuständige Staatsanwaltschaft verschickt wird. Das jetzt nur mal als Hintergrundinformation. In Deinem Fall gilt: Ritalin ist keine Droge, wie z. B. THC, Heroin usw., sondern ein Medikament. Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass Du Ritalin als Medikament nimmst, gibt es m. E. keinen Rechtsgrundlage, bei Dir eine Blutprobe anzuordnen, wenn der Beamte keine Anhaltspunkte für verkehrsbedingte Ausfallerscheinungen hat, also z. B. zuvor festgestellte Fahrfehler oder wenn Du bei der Kontrolle nicht komplett neben der Spur bist, um es etwas salopp auszudrücken. Es kann allerdings sein, dass er einen Bericht an die Führerscheinstelle schreibt, damit die sich damit auseinander setzt. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17503 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Sämtliche Tests würde ich an deiner Stelle nicht verweigern, weil wenn die Polizisten eine Blutprobe anordnen, wird meines Wissens die FE bis auf Weiteres einbehalten. Meines Wissens nach wird in solchen Fällen „nur“ die Weiterfahrt für 24 Stunden verboten.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 17.10.2021 Mitglieds-Nr.: 88829 ![]() |
Jetzt bin ich so schlau wie zu vor.
Die Folgen eines Bluttests sind der Knackpunkt. Ist schon komisch, ich bin völlig legal unterwegs und fürchte mich vor einer Polizeikontrolle. Die wirklichen Drogenfahrer werden schmunzeln. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Gesetzt den Fall, es würde eine BE durchgeführt, bekämst du in dem Sinne einen positiven Befund, dass Amphetaminkonsum nachgewiesen werden würde. Dann wäre es spätestens an der Zeit, dein Arztattest vorzulegen. Danach könnte die Fsst allenfalls noch einen Nachweis verlangen, dass sich der Konsum nicht negativ ausgewirkt hat auf so etwas wie deine Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit.
Zitat Auf dem Behandlungsplan hat der Arzt meine Fahrtüchtigkeit vermerkt. Das würde wahrscheinlich aus formalen Gründen nicht ausreichen, aber das lässt sich ja ändern. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Zitat Auf dem Behandlungsplan hat der Arzt meine Fahrtüchtigkeit vermerkt. Die Fahrtüchtigkeit kann der Arzt überhaupt nicht bestätigen. Der Arzt kann dir höchstens erklären und informieren, unter welchen Umständen du fahren darfst und (wichtiger) wann du nicht fahren darfst. Zitat Da ich meinen Arbeitsplatz nicht ohne Auto erreichen kann, muss ich einen vorübergehenden Führerscheinentzug vermeiden. Die Angabe lässt vermuten, dass du auch fahren willst, wenn du dazu nicht in der Lage bist. Wenn du mit Ausfallerscheinungen auffällst nützen der Medikamentenplan und das Rezept überhaupt nichts. Dann wirst du behandelt und bestraft wie jeder Drogenkonsument. Du darfst das Ritalin nur legal nach Rezept erwerben und nach Behandlungsplan einnehmen. Unter dem Einfluß von Ritalin darfst du deshalb noch lange nicht fahren, wenn du durch die Wirkung beeinflußt bist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dein Arzt dich nicht vor den negativen Auswirkungen, speziell auf die Fahrtauglichkeit, gewarnt hat. |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5673 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Unter dem Einfluß von Ritalin darfst du deshalb noch lange nicht fahren, wenn du durch die Wirkung beeinflußt bist. Wobei man das präzisieren sollte: wenn die zu erzielende Wirkhng vorliegt, darf der TE sehr wohl fahren, er darf nicht negativ beeinflusst sein durch die Einnahme. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Ich bin davon ausgegangen, dass das aus dem Gesamtzusammenhang meiner Antwort klar wird.
Ritalin stellt bei ordnungsgemäßer Einnahme die Fahrtüchtigkeit teilweise erst her. Das ist natürlich zulässig und gewünscht. Das wird auch der Arzt geschrieben haben. Das Wasserspringer70 daraus ein Attest für eine durchgehende Fahrtüchtigkeit für jede Fahrt zur Arbeit konstruiert ist für mich bedenklich. Bei einer normalen Verkehrskontrolle kann und sollte man Fragen dazu ehrlich beantworten. Allerdings wird der Arzt auch darauf hingewiesen haben, dass man sich selbst beobachten muss und eine Fahrt gegebenenfalls nicht antreten darf oder eine bereits begonnene Fahrt direkt abbrechen muss. Als Mittel, um wichtige Fahrten regelmäßig durchführen zu können (wie halt zur Arbeit), ist Ritalin deshalb nicht immer geeignet. Deshalb mein Hinweis auf die Ausfallerscheinungen, sei es, weil die erwartete Wirkung nicht eintritt oder übertroffen wird. In beiden Fällen wird von Wasserspringer70 erwartet abzuwarten bis er wieder fahrtüchtig ist. Wenn er trotzdem fährt und erwischt wird muss er die vorgesehenen Folgen akzeptieren. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Der Knackpunkt liegt, glaube ich, hier:
Zitat Da ich meinen Arbeitsplatz nicht ohne Auto erreichen kann, muss ich einen vorübergehenden Führerscheinentzug vermeiden. Die Angabe lässt vermuten, dass du auch fahren willst, wenn du dazu nicht in der Lage bist. Aus dem bisherigen Auftreten des TE kann ich diese Vermutung nicht nachvollziehen. Ich glaube vielmehr, dass der TE verantwortungsvoll mit seiner Medikamentierung umgehen will, aber rein praktisch Probleme aus formalen Gründen im Falle einer Kontrolle befürchtet. Dessen ungeachtet ist es natürlich sinnvoll, die von Dir angesprochenen Aspekte ins Gedächtnis zu rufen. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Die Folgen eines Bluttests sind der Knackpunkt. Untersagung der Weiterfahrt für 24h ist die Regel. Ggf. würde ein KFZ-Schlüssel oder Dein FS so lange einbehalten, kann aber problemlos wieder abgeholt werden. Ausnahme wäre lediglich in B-W möglich, dort gibt es die Einziehung des FS nach dem Stuttgarter Modell -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 17.10.2021 Mitglieds-Nr.: 88829 ![]() |
Es ist für mich interessant, dass Spektrum der Meinung zu lesen. Mich erschrecken aber auch einige der Interpretationen meiner Zeilen. Danke für diesen Einblick. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2025 - 22:16 |