Unfall, Teilschuld? Fahrfehlervorwurf |
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Unfall, Teilschuld? Fahrfehlervorwurf |
23.09.2004, 12:47
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5722 |
Ich hatte letzte Woche Mittwoch nene Unfall, bei dem ich meinen Wagen vor nen Baum setzte, niemanden verletzte oder etwas beschädigte. Die Schuldfrage ist noch ungeklärt, jmd. bog auf meine Straße (Vorfahrtsstraße) auf, beschleunigte nicht, d.h. nur knapp über die Aufbiegegeschwindigkeit, vor mir fahrendes Fahrzeug konnte bremsen und um nicht nen Auffahrunfall zu fabrizieren bin ich ausgewichen, ins Schleudern gekommen und vorn Baum gefahren (Totalschaden). Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Heute hab ich Post von der Polizei bekommen, in dem mir "nicht anagepasste fahrweise bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen" vorgeworfen wird. Der Unfall ereignete sich gegen. 18.30Uhr, d.h. Sonne ging unter, war aber noch deutlich über dem Horizont, ich fuhr mit Licht, hatte mit Sicherheit den richtigen Sicherheitsabstand und fuhr nicht über der erlaubten Geschwindigkeit (100km/h). Die Fahrbahn war feucht, nicht nass, es regnete nicht. Der vor mir fahrende, is n Kumpel von mir also n Zeuge, der bestätigen kann wie der Unfall passiert ist, wer ihn porvoziert hat und wie schnell/weit hinter ihm ich war. Er hat heute auch Post bekommen, soll eine schriftliche Zeugenaussage machen. Ich bin noch in der PZ, womit muss ich rechen? Ich werde dem Vorwurf nicht zustimmen, da er ungerechtfertigt ist. gruß, p. |
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23.09.2004, 12:56
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat und um nicht nen Auffahrunfall zu fabrizieren bin ich ausgewichen, ins Schleudern gekommen und vorn Baum gefahren (Totalschaden Zitat hatte mit Sicherheit den richtigen Sicherheitsabstand Irgendwie widerspricht sich das und steht auch nicht unbedingt im Einklang mit § 4 Abs. 1 StVO: "Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird" -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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23.09.2004, 13:05
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5722 |
Den Satz kenn ich.
Die Situation des Aufbiegens erschloss sich für mich erst so spät, dass ich vollbremsend rutschte und dann beim Ausweichen auf nem Grünstreifen ins Schleudern kam. Das Hauptprob is aber die PZ, muss ich inne Nachprüfung oder nich? p. |
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23.09.2004, 13:19
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1019 Beigetreten: 15.10.2003 Wohnort: Waldbreitbach Mitglieds-Nr.: 339 |
Zitat Die Situation des Aufbiegens erschloss sich für mich erst so spät, dass ich vollbremsend rutschte und dann beim Ausweichen auf nem Grünstreifen ins Schleudern kam. Leider ist auch damit die Situation relativ eindeutig: Du darfst eben nur so schnell fahren, wie es die Situation erlaubt. Da du einen Unfall gebaut hast, warst du mit der aktuellen Geschwindigkeit in dieser Situation überfordert, d.h. der Vorwurf unangepasste Geschwindigkeit trifft hier leider Gottes ziemlich genau. Das hat nix mit der maximal erlaubten geschwindigkeit zu tun. Die Situation war so, dass du nicht in der Lage warst richtig zu reagieren, also warst du leider zu schnell. Bzgl PZ: Was steht denn in dem Brief, bzw. was musst du denn blechen? |
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23.09.2004, 13:21
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Dir wird offensichtlich folgendes vorgeworfen,
Nr. 8.1 Bußgeldkatalog: "Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)" = 50,- Euro + 3 Punkte ==> Nachschulung Ob du diesen Vorwurf abwenden kannst, wage ich zu bezweifeln. Allerdings müßte man hierzu den Unfall und die Örtlichkeit genauer kennen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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23.09.2004, 13:26
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 559 Beigetreten: 06.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5403 |
Man darf aber auch nicht die erhöhte Aufmerksamkeitspflicht des Abbiegenden vergessen, der er anscheinend nicht nachgekommen ist.
-------------------- Das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers räumt kein Recht auf einen Spurwechsel ein.
Es ist vielmehr die Bitte an andere Verkehrsteilnehmer, auf Fehler mit besonderer Nachsicht zu reagieren und wohlwollend eine Lücke zu schaffen. |
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23.09.2004, 13:35
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Crispy @ 23.09.2004, 14:26) Man darf aber auch nicht die erhöhte Aufmerksamkeitspflicht des Abbiegenden vergessen, der er anscheinend nicht nachgekommen ist. Das ändert aber nichts an dem Verstoß des TE. Es geht bei der Frage schließlich nicht um die Quotelung des Schadens. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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23.09.2004, 13:38
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Zitat (Crispy @ 23.09.2004, 14:26) Man darf aber auch nicht die erhöhte Aufmerksamkeitspflicht des Abbiegenden vergessen, der er anscheinend nicht nachgekommen ist. Vollkommen korrekt. philip wird mit ziemlicher Sicherheit nicht die alleinige Schuld an dem Unfall zugewiesen bekommen. Aber hinsichtlich des Tatvorwurfs und evtl. folgender Probezeitmaßnahmen ist das irrelevant. edit: Andreas war schneller. Der Beitrag wurde von cheffe bearbeitet: 23.09.2004, 13:39 -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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23.09.2004, 13:49
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5722 |
Der genaue Vorwurf lautet:
"Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall" Der Paragraph auf den Ihr euch bezieht und mir bekannt ist spricht von einer Art Idealfall. Sobald ich, egal mit welcher Geschwindigkeit, also generell, einen Unfall baue, gilt dieser Paragraph. Dass es praktisch nicht immer umzusetzen ist liegt, denke ich, auf der Hand. Die Straße aus der der Unfallverursacher bog liegt 250m hinter einer Bergkuppe, mit 90km/h erreicht man die Einmündung in 8sec. Der Aufbieger hat massiv die Vorfahrt missachtet, da mein Freund schon vollbremsen musste um ihn nicht zu rammen. Als die Kuppe überfuhr erschloss sich eine ganz alltägliche Aufbiegesituation, ich fing leicht an zu bremsen, dann veringerte sich der Abstand zum Vorrausfahrenden plötzlich so stark, dass ich vollbremsen musste, rutschte usw. Der Aufbieger erschien nach dem Unfall erst Minuten später, wies jede Schuld von sich, sei aufgrund eines "Geräusches" zurrüchgekehrt, fühle sich aber "unbeteiligt". Er habe niemanden an der Kuppe gesehn und sei deswegen aufgebogen. Mein Freund und ich fuhren beide mit Licht, er einen roten! Twingo, wenn sie den nicht gesehen hat, hat sie in die andre Richtung gekukt oder gar nicht. p. |
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23.09.2004, 14:00
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
@philip
Du hast leider einen klaren Fahrfehler begangen. Es ist ja nicht so, daß Du mit dem die Vorfahrt mißachtenden Abbieger direkt kollidiert bist, sondern zur Vermeidung eines Auffahrens auf Deinen rechtzeitig anhaltenden Vordermann den Weg von der Fahrbahn gewählt hast. § 3 Abs. 1 StVO ist hier ganz eindeutig: Zitat Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen Dein Vordermann hat es derbremst, Du nicht mehr. Das ist der springende Punkt. Zitat Als die Kuppe überfuhr erschloss sich eine ganz alltägliche Aufbiegesituation, ich fing leicht an zu bremsen, dann veringerte sich der Abstand zum Vorrausfahrenden plötzlich so stark, dass ich vollbremsen musste, rutschte usw. Du schreibst ja selbst, daß Du die Situation falsch eingeschätzt hast. Da wirst Du leider in den sauren Apfel beißen müssen. Bzgl. der Schadensverteilung würde ich dennoch darauf hinarbeiten, einen Teil ersetzt zu bekommen. Der Abbieger hat sich natürlich auch keineswegs regelgerecht verhalten. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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23.09.2004, 14:14
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1019 Beigetreten: 15.10.2003 Wohnort: Waldbreitbach Mitglieds-Nr.: 339 |
Genau so wie cheffe schreibt.
Du sagst 250 Meter nach der Kuppe ist es passiert. Ich weiss das du nicht viel Zeit hattest (bei 90kph = 25 m/s wärens 10 Sekunden), die Situation hättest du aber frühzeitig erkennen können (vielleicht fehlt halt auch ein bissel die Erfahrung für sowas, klar, das kann man dir ja auch nicht zum Vorwurf machen). Ein extrem ungünstiger Bremsweg bei Vollbremsung wäre mit Tempo 90 kph 60 Meter lang(bei ner Verzögerung von 0,5 g was bei feuchter Strasse wirklich unterste Grenze sein sollte). Du sagst du hättest sehr frühzeitig schon Tempo rausgenommen, es stand also eigtl. noch günstiger für dich. Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (ca. 50 Meter in deinem Falle) hätte es also eigtl. reichen können/sollen. Du hast halt wahrscheinlich dummerweise die Situation vor dir falsch eingeschätzt, da hilft nix! Deshalb wird man dir den Vorwurf auf jeden Fall weiter machen, und du wirst halt nicht drum herum kommen. Dies hat allerdings mit den Versicherungsentscheidungen wenig zu tun, wie die Jungens vor mir auch schon gesagt haben. Hier kannst du durchaus noch was rausschlagen-Dafür viel Glück! |
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23.09.2004, 14:43
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat Nr. 8.1 Bußgeldkatalog: "Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)" = 50,- Euro + 3 Punkte Ich würde diese Vorschrift aber etwas einschränkender auslegen: 50 Euro und 3 Punkte bekommt man ja a. g. O. nach Bußgeldkatalog erst, wenn man nach Abzug der Toleranzen 26 km/h zu schnell fährt. Deshalb kann man nicht in jedem Fall, wo jemand durch überwiegendes Fremdverschulden einen Unfall baut, den 8.1. des Bußgeldkatalogs gegen ihn anwenden. Hier ist der Unfall doch durch einen zu geringen Sicherheitsabstand und nicht durch die hohe Geschwindigkeit verursacht worden: Wenn die Einmündung 250 Meter vorher sichtbar ist, dann wäre hinsichtlich dieser Einmündung sogar eine Geschwindigkeit von 100 km/h noch angepasst: Man hat dann selbst bei der Faustformel noch einen Anhalteweg von 130 Metern. Auf trockener Fahrbahn sollte man es auch in der Hälfte schaffen, bei feuchter Fahrbahn jedenfalls in 200 Metern immer. D.h. der Tatbestand "Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren an Straßeneinmündungen" greift hier nicht. Auch die Bedingung "schlechte Sicht- oder Wetterverhältnisse" sind meiner Meinung nach nicht erfüllt, da hiermit offensichtlich nur Extremsituationen wie Nebel oder Glatteis gemeint sind, nicht aber eine Fahrbahn, die nach einer Regenschauer noch nicht getrocknet ist. Wenn der Unfall durch den Abstandsverstoß verursacht wurde, dann sollte also der 8.1. nicht angewandt werden. Es kann doch nicht angehen, dass ein normaler Auffahrunfall vor einer roten Ampel (alleiniges Verschulden des Hintermannes) mit 35 Euro Verwarngeld abgehandelt wird, ein Unfall infolge einer Vorfahrtsverletzung eines Dritten aber zu Punkten, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar führt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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24.09.2004, 06:25
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
Ich sehe das ähnlich wie Uwe W. Die geht mit dem Vorwurf "unangepasste Geschwindigkeit" manchmal sehr lax um. Diese Unangepasstheit muss nämlich im konkreten Einzelfall auch nachgewiesen werden können (Geschwindigkeitsmessung, Zeugenaussagen, Spurenlage etc).
Ich habe jedoch (leider) auch schon des Öfteren erlebt, dass bei einem Abkommen von der Fahrbahn einfach mal pauschal in den Raum gestellt wird, der Betroffene wäre mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren. Worin ich mich jedoch meinen Vorrednern anschließe: Wenn der Vordermann des TE es geschafft hat, zu bremsen, dann liegt IMHO die überwiegende Schuld hier beim TE selbst. -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_Gast_philip_* |
22.10.2004, 12:48
Beitrag
#14
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Guests |
hi, danke an alle, die sich an dieser diskussion beteiligt haben.
heute ist ein weiterer brief eingetroffen mit dem betreff: "Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung" Sehr geehrter Herr xxxx, Ihnen wird vorgeworfen, am 15.09.2004, um 18:55 Uhr, in XXXXX, als Führer des PKW XX-XX-XXX, folgende ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben: Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. § 1 Abs.2, § 49 StVO; § 24 StVG; --BKat Zeugen: PK XXX PK XXXX Wegen dieser Ordnungswidrigkeit werden Sie hiermit verwarnt; es wird ein Verwarnungsgeld in Höh von 35,00 EUR erhobe (§§ 56, 57 OWiG) Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie mit ihr einverstanden sind und das VErwarngeld innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zahlen. ... Was bedeutet das? Wenn ich bezahle, bekenne ich mich schuldig? Hat das Auswirkungen auf meinen Lappen, bin noch inner PZ. mfg, philip |
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Gast_Gast_Joachim_* |
22.10.2004, 13:16
Beitrag
#15
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Guests |
Ich würde sagen: Glück gehabt.
Eine schriftliche Verwarnung ist kein Bußgeldbescheid und gibt somit auch keine Punkte in Flensburg. Ich würde die Verwarnung hier durch Zahlung akzeptieren. Und ich denke, dass hiermit auch nichts über die Schuldfrage ausgesagt ist => Du kannst immer hoch auf eine Beteiligung des Abbiegers hoffen... |
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Gast_Guest_* |
22.10.2004, 13:21
Beitrag
#16
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Guests |
Bin noch inner Probezeit, daher eher Nachschulung.
Muss ich hin oder nich? bzw. hat sich was an der vorherigen Meinung der Leser/Schreiber geändert bzgl. der Nachschulung? p. |
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22.10.2004, 13:27
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Eine Nachschulung kommt nur in Betracht, wenn du einen (A-)Verstoß begangen hast, der mit mindestens 40.-€ Bußgeld und mindestens einem Punkt sanktioniert ist.
Ein "Abkommen von der Fahrbahn auf Grund unangepasster Geschwindigkeit" - wie er dir offensichtlich zunächst vorgeworfen worden ist- wäre ein Beispiel hierfür. Jetzt wird dir aber nur noch der Vorwurf gemacht, von der Fahrbahn abgekommen zu sein und einen Sachschaden verursacht zu haben, bezgl. der Geschwindigkeit wird dir kein Vorwurf mehr gemacht: Hier handelt es sich um einen Verstoß, der mit Zahlung eines Verwarngeldes ( 35.- € ) aus der Welt geschafft wäre: Es gibt also keinerlei weitere Folgen hinsichtlich der Probezeit (z.B. Nachschulung etc.). Sobald du die 35.-€ bezahlt hast, ist der Käse gegessen. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_Guest_* |
22.10.2004, 14:51
Beitrag
#18
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Guests |
Bist du dir sicher?
Ich stelle nicht dein Wissen in Frage sonder bin am Zweifeln, weil der Tenor der Beiträge bisher eine Nachschulung als unausweichlich verlautete. Die Recherche der Paragraphen und Verstoßvorwürfe bringt mich auch nicht weiter. Was mich allerdings optimistisch stimmt ist, dass unter dem Betreff die zugehörige Zeile steht : "Verwarnungen werden nicht ins Verkehrszentralregister eingetragen". Spricht ja für dein Statement . grüße, philip |
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22.10.2004, 14:56
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5722 |
Merk gerade, dass ich die ganze Zeit nich eingeloggt war
Hoffe meine Beiträge wurden aber trozdem als die meinigen erkannt. p. |
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22.10.2004, 15:31
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Zitat (Guest @ 22.10.2004, 15:51) Bist du dir sicher? Ich stelle nicht dein Wissen in Frage sonder bin am Zweifeln, weil der Tenor der Beiträge bisher eine Nachschulung als unausweichlich verlautete. Die Recherche der Paragraphen und Verstoßvorwürfe bringt mich auch nicht weiter. Was mich allerdings optimistisch stimmt ist, dass unter dem Betreff die zugehörige Zeile steht : "Verwarnungen werden nicht ins Verkehrszentralregister eingetragen". Spricht ja für dein Statement . grüße, philip Der tenor der beiträge ging aber auch von einer anderen anschuldigung aus, nämlich dem fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit dafür gabs 50 € 3 pkt und eine Nachschulung. Da du jetzt aber nur 35€ Verwarngeld bezahlen musst, hat dies keine Auswirkungen auf deine probezeit ( wie übrigens alles bis maximal 35€ *g*). Also zahlen und froh sein Wenn du nicht bezahlst wird ein Bussgeldbescheid daraus, der dann nochmal ca 20 € Gebühren kostet, allerdings auch keine auswirkunngen auf die probezeit hat. MFG AMFA -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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22.10.2004, 15:37
Beitrag
#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5722 |
Ich bin nunmal Skeptiker. Aber das klingt alles supi.
Kann mir jmd. nen Link posten wo ich sowas nachlesen kann. Ich hab schon im Bussgeldkatalog nachgeschaut, fands aber nich so übersichtlich. grüße, p. |
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22.10.2004, 15:52
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
vielleicht hilft dir das weiter:
Probezeit und Verkehrsverstöße Allerdings kannst du uns glauben, wenn wir sagen, das alles bis 35€ keine Auswirkungen auf die Probezeit hat. (Hab ich übrigens selbst erlebt *gg*) MFG AMFA -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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22.10.2004, 16:34
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Na herzlichen Glückwunsch, da hat sich bei der Behörde wohl doch die Meinung von aaaaallex und mir durchgesetzt!
Dass Du bei 35€ Verwarngeld keine Probezeitmaßnahmen befürchten musst, ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz In §2a Absatz 2 ist geregelt, dass nur Verstöße, die ins VZR eingetragen werden, zu einer Probezeitmaßnahme führen können, und in §28 Absatz 3 Nr. 3 ist geregelt, dass Ordnungswidrigkeiten erst ab 40€ ins VZR eingetragen werden. 35€ sind im übrigen auch bei einem Auffahrunfall fällig, d.h. wenn Du Deinem Freund hinten drauf gefahren wärst, dann hätte man auch von Dir kassieren können, da Du dann entweder einen Abstandsverstoß begangen hättest oder zu unaufmerksam gefahren wärst. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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22.10.2004, 18:14
Beitrag
#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 23.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5722 |
Danke für die Verweise und Paragraphen Uwe.
Bin ja froh, dass ich um ne Nachschulung gekommen bin, da ich am 6.1.05 meine Probezeit rum hab; wär echt ärgerlich gewesen. Fahre ATM echt vorsichtig und achte drauf mir nicht noch vorzeitig nen Verstoß einzuhandeln, war mir ne Lehre, der Unfall. Nicht nur, dass ich meinen Fahrstil ständig kontrollieren und auch gewohnte, alltägliche Situationen jedes mal neu einschätzen muss, sondern auch, dass völlig simple und harmlose Situationen sich schnell ändern können und permanent konzentriertes Fahren fordern. Nochmal Besten Dank an alle Poster, philip |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.12.2024 - 09:58 |