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> Bußgeld, kl. Blechschaden n. Rückwärtsfahren
Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 11:32
Beitrag #1





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Hallo zusammen,
habe nach Rückwärtsfahren auf Parkplatz einen kleinen Blechschaden verursacht.
Bekam einen Bußgeldbescheid über 60,- Euro. Den hab ich bezahlt und dachte die Sache wäre damit aus der Welt. Gestern bekam ich eine Aufforderung zur Nachprüfung. D.h. 2 Punkte in Flensburg und 2 Jahre weiter Führerschein auf Probe.Was ich ich tun. sad.gif
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Andreas
Beitrag 12.11.2003, 11:36
Beitrag #2


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Zitat
Was ich ich tun


Die Nachschulung absolvieren, mehr kannst du jetzt nicht mehr machen. Die Sache ist gelaufen.


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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 12:26
Beitrag #3





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Zitat (Andreas @ 12.11.2003, 11:36)
Zitat
Was ich ich tun


Die Nachschulung absolvieren, mehr kannst du jetzt nicht mehr machen. Die Sache ist gelaufen.

Das kann ja wohl nicht wahr sein, oder?
Der Polizist hier vor Ort meinte gestern zu mir, das sich die Führerscheinstelle den Polizeibericht einmal durchlesen soll (er hat das wohl gemacht) dann würde festgestellt das es sich nicht um ein A-Delikt handeln könnte.
MFG Lucy
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steveluke
Beitrag 12.11.2003, 12:34
Beitrag #4


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@ Lucy:

Die Beamten haben durchaus verschiedene Möglichkeiten, einen durch "Rückwärtsfahren" verursachten Unfall zu ahnden.

Der Bußgeldkatalog sieht hier in der Tat ein Bußgeld vor, da es sich bei "Rückwärtsfahrten" um eine der Hauptunfallursachen handelt (es ist ein A-Verstoß!).
Wäre der Beamte vor Ort anderer Ansicht gewesen, so hätte er ja keine Unfallanzeige zu schreiben brauchen - er hätte dich in diesem Fall (nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen) mit einem Verwarnungsgeld davon kommen lassen können.

Ich kenne viele Beamte, die zwischen "Rückwärtsfahren" und "Rückwärtsfahren" einen Unterschied machen. Die typischen Supermarkt-Parkplatzunfälle beim rückwärts aus der Parkbox fahren (also Schrittgeschwindigkeit) werden oftmals mit einem Verwarnungsgeld von 35.- € abgehandelt und somit nicht mal zur Anzeige gebracht.

Aber wie gesagt, hier kommt es auf den einzelnen Polizeibeamten an.
Du bist offensichtlich an einen geraten, der sich seeeehr eng an den Bußgeldkatalog hält.


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Andreas
Beitrag 12.11.2003, 12:50
Beitrag #5


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Zitat
das sich die Führerscheinstelle den Polizeibericht einmal durchlesen soll (er hat das wohl gemacht) dann würde festgestellt das es sich nicht um ein A-Delikt handeln könnte.


...und wenn sich die FS-Stelle den Bericht fünfmal durchliest nützt das auch nichts. Maßgebend ist der Bußgeldbescheid und die Eintragung in Flensburg. Daran kann und darf die FS-Stelle nichts ändern.


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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 13:00
Beitrag #6





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Zitat (steveluke @ 12.11.2003, 12:34)
@ Lucy:

Die Beamten haben durchaus verschiedene Möglichkeiten, einen durch "Rückwärtsfahren" verursachten Unfall zu ahnden.

Der Bußgeldkatalog sieht hier in der Tat ein Bußgeld vor, da es sich bei "Rückwärtsfahrten" um eine der Hauptunfallursachen handelt (es ist ein A-Verstoß!).
Wäre der Beamte vor Ort anderer Ansicht gewesen, so hätte er ja keine Unfallanzeige zu schreiben brauchen - er hätte dich in diesem Fall (nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen) mit einem Verwarnungsgeld davon kommen lassen können.

Ich kenne viele Beamte, die zwischen "Rückwärtsfahren" und "Rückwärtsfahren" einen Unterschied machen. Die typischen Supermarkt-Parkplatzunfälle beim rückwärts aus der Parkbox fahren (also Schrittgeschwindigkeit) werden oftmals mit einem Verwarnungsgeld von 35.- € abgehandelt und somit nicht mal zur Anzeige gebracht.

Aber wie gesagt, hier kommt es auf den einzelnen Polizeibeamten an.
Du bist offensichtlich an einen geraten, der sich seeeehr eng an den Bußgeldkatalog hält.

Und könnte ich jetzt mit meinem Einspruch nichts mehr erreichen? mad.gif
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Tortenjan
Beitrag 12.11.2003, 13:02
Beitrag #7


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Nein, mit Bezahlen des Bußgeldes wird der Vorwurf zugegeben und das Verfahren ist rechtskräftig beendet.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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steveluke
Beitrag 12.11.2003, 13:10
Beitrag #8


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Genau so ist es leider.


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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 13:16
Beitrag #9





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Zitat (steveluke @ 12.11.2003, 13:10)
Genau so ist es leider.

Aber ich könnte doch gegen die Anordung einen Einspruch einlegen.
Was könnte passieren, wenn ich das mache?
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Chris
Beitrag 12.11.2003, 13:24
Beitrag #10


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Und was soll das bringen??

Die Anordnung ist mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wasserdicht, daran gibt's nichts zu rütteln. Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hätte möglicherewise war ausgerichtet werden können, dafür ist jetzt aber zu spät.


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Gast_Guest_*
Beitrag 12.11.2003, 13:39
Beitrag #11





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Zitat (Chris @ 12.11.2003, 13:24)
Und was soll das bringen??

Die Anordnung ist mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wasserdicht, daran gibt's nichts zu rütteln. Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hätte möglicherewise war ausgerichtet werden können, dafür ist jetzt aber zu spät.

Also hätte ich Eurer Meinung nach die A-Karte?
Wenn ich nun nichts mehr ändern kann, warum kann man denn überhaupt Einspruch einlege?
Mein Anwalt meinte gerade das er mir sicherlich helfen kann und der Bußgeldbescheid und die Anordung zwei verschiedene Sachen sind die getrennt bearbeitet würden.
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Chris
Beitrag 12.11.2003, 13:46
Beitrag #12


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Zitat
Mein Anwalt meinte gerade das er mir sicherlich helfen kann und der Bußgeldbescheid und die Anordung zwei verschiedene Sachen sind die getrennt bearbeitet würden.


Das ist auch vollkommen richtig.
ABER: Die Anordnung zum Aufbauseminar wurde ausgesprochen aufgrund eines rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheides. Da in diesem Bescheid an A-Verstoß zur Last gelegt wurde, erging folglich die Anordnung zum Aufbauseminar. Mit Bezahlung des Bußgeldes hast du gewissermaßen zugegeben, dass du den Verstoß begangen hast und mit der Bestrafung einverstanden bist.

Das Aufbauseminar wird in einem getrennten Vorgang angeordnet, der aber auf dem Bußgeldbescheid aufbaut. Dieser Vorgang lief exakt nach den Vorgaben ab.

Ein Einspruch hätte beispielsweise Erfolg, wenn eine Anordnung eingeht, obwohl überhaupt kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid existiert.

Ich sehe jedenfalls hier keine Erfolgsaussichten für einen Einspruch.


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Andreas
Beitrag 12.11.2003, 13:50
Beitrag #13


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Leider haben nicht alle Anwälte vom Verwaltungsrecht sehr viel Ahnung.

Es gilt weiter zu beachten, daß bei der Anordnung der Nachschulung die sofortige Vollziehun bereits gesetzlich angeordnet ist, d. h. ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Es müßte dann auch gleich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Außer unnötige Kosten wird das aber nichts bringen.


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Tortenjan
Beitrag 12.11.2003, 13:58
Beitrag #14


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Anwälte müßen ja auch leben wink.gif


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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 14:47
Beitrag #15





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Mir wurde damals aber auch von der Bußgeldstelle gesagt, dass nach dem Bußgeldbescheid nichts mehr auf mich zukommen würde.
Das ist nun 3 1/2 Monate her und ich fühle mich sehr verarscht.
Hätte ich das damals gewusst, dann hätte ich sofort Einspruch eingelegt.
Gestern habe ich nämlich noch ein Urteil gelesen, da wurde demjenigen, der gar nicht der wirkliche Unfallverursacher war noch eine Teilschuld aufgebrummt, da auf Parkplätzen gegenseitige Rücksichtnahme bestehen muss.
Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein mit Leuten, die als Geisterfahrer auf der Autobahn untwerwegs sind oder Leuten die über rote Ampeln fahren gleichgestellt zu werden.
Es kann ebenfalls auch nicht sein, dass ein Beamte so und der andere Beamte wieder so reagiert. Ich kenne auch Leute, die haben sie mit einer mündlichen Verwarnung weiterfahren lassen.
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Tortenjan
Beitrag 12.11.2003, 14:52
Beitrag #16


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Hätte, könnte, sollte alles für die Katz. Für die BG-Stelle ist nach dem Bezahlen auch Schluß und daß du dafür Punkte kassierst stand im BG-Bescheid mit Sicherheit auch drin.


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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 15:14
Beitrag #17





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Falsch. Das stand da ja eben nicht mit drin. Es stand auch nichts von schwerwiegendem Verstoß drin! Gar nix!
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steveluke
Beitrag 12.11.2003, 15:22
Beitrag #18


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Zitat
Gestern habe ich nämlich noch ein Urteil gelesen, da wurde demjenigen, der gar nicht der wirkliche Unfallverursacher war noch eine Teilschuld aufgebrummt, da auf Parkplätzen gegenseitige Rücksichtnahme bestehen muss.


Da werden wieder Äpfel zusammen mit Birnen in den großen Korb geworfen. Grundsätzlich gilt folgendes: Jedes Gerichtsurteil fußt auf konkrete Feststellungen in einem individuellen Einzelfall.
Hier noch folgendes: Verwechsel' bitte nicht ein verkehrsrechtlich vorwerfbares Handeln mit der zivilrechtlichen Schadenregulierung! Das sind zwei Paar verschiedene Schuhe!

Zitat
Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein mit Leuten, die als Geisterfahrer auf der Autobahn untwerwegs sind oder Leuten die über rote Ampeln fahren gleichgestellt zu werden.


Hier kann ich leider nicht den Zusammenhang erkennen... unsure.gif

Zitat
Es kann ebenfalls auch nicht sein, dass ein Beamte so und der andere Beamte wieder so reagiert. Ich kenne auch Leute, die haben sie mit einer mündlichen Verwarnung weiterfahren lassen.


Grundsätzlich kann ich deine Auffassung nachvollziehen. Aber glaube mir, irgendwann in deinem noch langen "Autofahrerleben" wirst du hiervon auch noch mal "profitieren".
Denn würde jeder Polizist ausschließlich streng nach dem Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog vorgehen, dann wird es richtig teuer!


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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 15:23
Beitrag #19





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Genau deswegen fühle ich mich ja auch so verarscht.
Ich kenne das von anderen nur so, dass die Anordnung zum Aufbauseminar unmittelbar nach dem Bußgeldbescheid kommt oder gleich dabei ist.
Aber bei mir ist er nunmal erst gestern gekommen. 4 Monate nach dem "Unfall" und 3 1/2 Monate nach dem Bußgeldbescheid.
So was kann doch echt nicht sein
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Tortenjan
Beitrag 12.11.2003, 15:26
Beitrag #20


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3,5 Monate ist do noch recht schnell, andere warten da fast ein Jahr.


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steveluke
Beitrag 12.11.2003, 15:26
Beitrag #21


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Zitat (Lucy @ 12.11.2003, 15:14)
Falsch. Das stand da ja eben nicht mit drin. Es stand auch nichts von schwerwiegendem Verstoß drin! Gar nix!

Das wäre allerdings schon sehr seltsam und ungewöhnlich.
Wenn du möchtest, kannst du eine Kopie deines BG-Bescheides (mit geschwärzten persönlichen Daten natürlich!) online stellen oder an mich per mail schicken.

steveluke@verkehrsportal.de

Vielleicht werden wir dann ja etwas schlauer


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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 15:27
Beitrag #22





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Kein Zusammenhang?
Über ne rote Ampel fahren gibt auch ne Nachschulung. Ist das gleiche.
Als ich gestern bei der Polizei war meinten die, wenn jemand bei dem Unfall zu Schaden gekommen wäre, dann wäre das gleiche passiert wie jetzt!
Wo ist da bitte die Logik!!??

Was ich mich auch Frage:

Eigentlich ist meine Probezeit seit dem 4.11. diesen Jahres vorbei.
Ich weiß zwar, dass so eine Anordnung auch rückwirkend gehen kann etc., ABER was wäre gewesen wenn ich jetzt in der Zeit 30 km/h zu schnell gefahren wäre seit dem 4.11. bis jetzt? Da wusste ich ja schließlich von der Verlängerung der Probezeit noch nix!

Außerdem hat mir die nette Frau von der FS-Stelle gestern nur gesagt, dass die gar nicht nach dem Unfallbericht handeln.
Ja also. In dem Unfallbericht steht "Bagatellschaden". Das wars.
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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 15:28
Beitrag #23





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Das könnte ich tun, aber ich hab leider keinen Scanner. Nur ein Fax sad.gif!
Es steht wirklich nichts drauf. Unten rechts stehen ja so Sachen auf zum Fahrverbot. Da steht ein "-"! Und sonst steht da gar kein Punkt bei.
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cheffe
Beitrag 12.11.2003, 15:29
Beitrag #24


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@Lucy

Du hast es hier mit 2 verschiedenen Institutionen zu tun:

Erstens die Bußgeldstelle - die verschickt einen Bußgeldbescheid. Wenn Du nicht fristgerecht Einspruch einlegst, ist der Bescheid rechtskräftig und für die Bußgeldstelle ist der Fall erledigt.

Zweitens die Führerscheinstelle - die erfährt von dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid, überprüft anhand der verletzten Vorschriften und Tatbestandsnummern ob es sich um einen probezeitrelevanten Verstoß handelt und - falls ja - erläßt die Aufforderung zur Nachschulung.

Ich habe noch von keinem Fall gehört, wo ein Einspruch gegen diese Aufforderung Erfolg gehabt hätte.


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Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 15:31
Beitrag #25





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Ja das ist ja schön und gut. Das weiß ich ja mitlwerweile auch.
Aber wer legt bitte Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid ein, wo NIX von Punkten, oder schwerwiegenden Verstößen drin steht und wo man noch auf Nachfrage gesagt bekommt, dass da nichts mehr nachkommt???
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Steffen
Beitrag 12.11.2003, 15:34
Beitrag #26


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Also die Aufforderung zum Aufbauseminar kommt ne ganze Weile Später nach dem rechtskräftigen Bescheid.
Da du ne Strafe von über 40 Euro bekommen has, sind meiner Meinung nach immer Punkte dabei. Und dies führt halt während der Probezeit zum Aufbauseminar.
Was stand denn genau im Bussegeldbescheid drin?

Auf jden Fall lohnen sich die Anwaltskosten jetzt nicht, im Vergleich zu den Kosten fürs Aufbauseminar.

Ich kann nur sagen, wendet euch doch gleich hier an das Forum, wenn so was passiert ist und bevor ihr bezahlt. Nachfragen kostet nix und hilft euch solche Sachen vielleicht zu vermeiden.
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Tortenjan
Beitrag 12.11.2003, 15:36
Beitrag #27


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Zitat (Steffen @ 12.11.2003, 15:34)
Ich kann nur sagen, wendet euch doch gleich hier an das Forum, wenn so was passiert ist und bevor ihr bezahlt. Nachfragen kostet nix und hilft euch solche Sachen vielleicht zu vermeiden.

Hinterher ist man immer klüger sad.gif


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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 15:37
Beitrag #28





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Was soll ich mich gleich an ein Forum wenden, wenn Polizei und Leute vom Kreis mir das sagen. Dann glaubt man so etwas im Normalfalle auch.

Also wenn alle so reagieren würden dann würde ja keiner mehr Auto fahren.
Rückwärts aus ner Parklücke raus.
Ok, ich hab nen Fehler gemacht. Das gebe ich zu. Das kann jedem mal passieren.
Der Schaden war ein Kratzer bei ihm und bei mir GAR NIX!
2 Std. auf die Grünen gewartet. Da wollten wir eigentlich schon fahren. Dann kamen sie. Und jetzt kommen die mir so.
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Chris
Beitrag 12.11.2003, 15:40
Beitrag #29


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Zitat
Gestern bekam ich eine Aufforderung zur Nachprüfung. D.h. 2 Punkte in Flensburg und 2 Jahre weiter Führerschein auf Probe.


Moment mal!
Langsam blick ich hier nich mehr durch! Waren die 2 Flensburger Pünktchen in der Aufforderung zur Nachschulung erstmals erwähnt ?!? Das darf nämlich nicht sein.
Wenn Punkte eingetragen werden, muss das auf dem Bußgeldbescheid vermerkt sein. Die Nachschulung an sich hat jedenfalls keine Auswirkungen auf das Punktekonto.


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Tortenjan
Beitrag 12.11.2003, 15:40
Beitrag #30


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Das ist ja hier schon fast wie in einem Chatroom smile.gif

@Lucy
Was ist eigentlich aus dem gegnerischen Schaden geworden?


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Tortenjan
Beitrag 12.11.2003, 15:42
Beitrag #31


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@Chris war da vielleicht doch mehr als Lucy uns bis jetzt erzählt hat, oder hat deine Signatur zugeschlagen? laugh.gif


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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 15:44
Beitrag #32





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Nein. Auf dem Bußgeldbescheid steht NIX!
Nur dass ich das Geld zahlen muss.
Deswegen hab ich da doch extra nochmal nachgefragt!

Mit dem anderen hab ich ausgemacht ihm 100 Euro zu geben, obwohl er an seinem Mercedes Vito uralt überhaupt nichts hatte. Aber das war für mich völlig ok!
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Chris
Beitrag 12.11.2003, 15:44
Beitrag #33


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Zitat (Tortenjan @ 12.11.2003, 15:42)
@Chris war da vielleicht doch mehr als Lucy uns bis jetzt erzählt hat, oder hat deine Signatur zugeschlagen? laugh.gif

häähhh???????????? Das versteh ich jetz nicht. Irgendwie steh ich grad auf'm Schlauch. huh.gif


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Tortenjan
Beitrag 12.11.2003, 15:47
Beitrag #34


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Zitat (Chris @ 12.11.2003, 15:44)
Zitat (Tortenjan @ 12.11.2003, 15:42)
@Chris war da vielleicht doch mehr als Lucy uns bis jetzt erzählt hat, oder hat deine Signatur zugeschlagen? laugh.gif

häähhh???????????? Das versteh ich jetz nicht. Irgendwie steh ich grad auf'm Schlauch. huh.gif

Vielleicht hat bei Lucy jemand den Computer falsch bedient laugh.gif


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Chris
Beitrag 12.11.2003, 15:48
Beitrag #35


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Also nochmal: Jetzt wird's nämlich langsam interessant. Unter Punkt 4 auf dem Bußgeldbescheid war ein "-", ja ??? (Ich hab mal ein Beispiel aus einem andern Fall verlinkt??)

Beispiel

Dann frag ich mich, woher plötzlich 2 Punkte kommen sollen.
Ich werd irgendwie das Gefühl nicht los, dass du uns entweder nicht die ganze Wahrheit sagst,
oder sofern, dass nicht der Fall ist, du vielleicht mal den Onkel Anwalt besuchen solltest.


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Matte
Beitrag 12.11.2003, 15:52
Beitrag #36


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IMHO muss auf dem BuGeBe nichts von Punkten stehen, da diese nicht von der Bußgeldstelle vergeben werden, sondern vom Kraftfahrt-Bundesamt. Es ist also nur ein Hinweis.

Unter Chris Link steht ja auch nochmals : vorgesehene Punkte nach...


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Chris
Beitrag 12.11.2003, 15:53
Beitrag #37


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Echt?? Wieder mal was gelernt!
Und woher weiß dann bitte "Otto-Normalverbraucher", dass er für einen bestimmten Verstoß Punkte kassiert hat?? Muss er dann nach einem Verstoß extra beim KBA anfragen??


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Matte
Beitrag 12.11.2003, 15:54
Beitrag #38


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Ich sehe es als guten Hinweis der Bußgeldstelle, aber jeder kann kostenlos beim KBA seine Punkte anfragen.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 15:55
Beitrag #39





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Ich geh jetzt die Digitalkamera holen und mach da ein Foto von!
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Matte
Beitrag 12.11.2003, 15:57
Beitrag #40


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laugh.gif Mach das...


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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 16:17
Beitrag #41





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So... jetzt schwärz ich noch was und dann setz ich das online. Paar Minuten noch!
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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 16:23
Beitrag #42





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Bußgeld

So.... da ist der Bescheid.
Wenn das dort wirklich nicht drinstehen MUSS.... Und ich dort nachfrage und auch bei den Grün-Weißen nachfrage.... WIESO in Gottes Namen sagen die mir dann, dass das alles war und NICHTS mehr kommt?
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Steffen
Beitrag 12.11.2003, 16:26
Beitrag #43


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@ Lucy

Du musst bedenken die Polizei und auch dei Bussgeldstelle ist nicht immer dein Freund und Helfer. Wenn die was erzählen, muss das noch lange nicht stimmen. Die versuchen auch nur an ihr Geld zu kommen.
Sie werden sicherlich nicht bewusst die Unwahrheit erzählen, aber einige Behörden und auch dei Polizisten wissene s halt nicht besser und sind halt in der Rechtssprechung auch nicht so bewandert. Außerdem muss das was A sagt nicht das selbe sein was B macht. Also kommt auch immer drauf an mit wem du gesprochen hast und wer deinen fall dann bearbeitet.

Wenn du hier fragst hat du zumindest die Gewissheit man möchte dir irgendwie weiterhelfen und es gibt auch schon einige Leute die bissel mehr Ahnung haben. wink.gif
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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 16:29
Beitrag #44





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@ Steffen... Ich hab da zum Glück auch ein bissl Ahnung von...
Arbeite selber bei einer Behörde, aber leider nicht dem Kreis. Hab auch einen Bekannten bei der Bußgeldstelle. "Mach dir keine Gedanken, da kommt nix mehr", etc.!
Jetzt hab ich eben noch mit jemandem gesprochen, die meinen alle ich solle mir keine Gedanken machen, denn wegen so einem Sch*** zur Nachschulung zu müssen und das erst eine Woche nach eigentlichem Ende der Probezeit gesagt bekommen geht eigentlich nicht.
Außerdem frag ich mich immernoch wogegen ich damals hätte Widerspruch einlegen sollen, wenn doch von Punkten NIE die rede war?
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Steffen
Beitrag 12.11.2003, 16:33
Beitrag #45


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Na wie gesagt ich glaueb alles was über 40 Euro ist, bedeutet automatisch nen Punkt. Vielleicht kann das jemand bestätigen.

Wann die die Nachschulungsaufforderung verschicken ist egal. Entscheidend ist wann du den Verstoß begangen hast. Und wenn das während er Probezeit war, wirst du wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen.

Es sei denn die Freaks können da noch ne Lösung dazu finden.
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Josh
Beitrag 12.11.2003, 16:33
Beitrag #46


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Zu der ganzen Sache habe ich auch keine Erklärung, aber einen Hinweis noch:

Vor ca. 10 Jahren hatte ich auch eine Dummheit (zu schnell) begangen und Punkte+ Bussgeld bekommen in der Probezeit (weniger als eine Woche vor Ende der Probezeit passiert). Ich habe ca. 1 Jahr später erst die Aufforderung zu einem Aufbauseminar bekommen-dagegen war nix zu machen und es wurde als "normal aufgrund der Arbeitslast" tituliert. Damals wurde übrigens die Probezeit nicht verlängert dadurch, das heisst, ich habe 1,5 Jahre NACH Ablauf meiner Probezeit noch eine Nachschulung machen müssen!

Will meinen: Die 3,5 Monate erscheinen mir aus dieser Sicht noch relativ human- und auf keinen Fall bedenklich oder anfechtbar.
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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 16:35
Beitrag #47





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Es geht sich ja nicht um die 3,5 Monate.... sondern darum, WANN hätte ich Widerspruch einlegen sollen wenn mir von Punkten etc. nix gesagt wird.... Das geht doch gar nicht!

Aber ich frag mich trotzdem was in der Woche gewesen wäre wo ich eigentlich nicht mehr in der Pz war...
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Uwe W
Beitrag 12.11.2003, 16:39
Beitrag #48


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Bußgelder ab 40 Euro sind grundsätzlich immer mit Punkten verbunden. Die Einstufung als A-Verstoß findest Du auch auf der Seite des KBA
www.kba.de
unter >Punktesystem >Punktekatalog >Abbiegen (Nr. 40,41,43,44)
Zitat
Beim Wenden oder rückwärts fahren einen anderen gefährdet (soweit nicht BKat-Nr. 83.1 bis 83.3)  2 P  A  50  nein

D.h. Du bist hier einer Flut von falschen Informationen aufgesessen.
Die 50 Euro erhöhen sich wegen des Sachschadens auf 60 Euro (§3 Abs. 3 BKatV). Ob ein Einspruch zum Erfolg verholfen hätte, ist allerdings auch nicht klar, d.h. Du solltest die Leute, die Dich falsch informiert haben, jetzt nicht steinigen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 16:42
Beitrag #49





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Ist ja schön, aber auf einem Parkplatz gilt auch gegenseitige Rücksichtsnahme...
Außerdem find ich es ganz schön heavy, dass so etwas mit Fahren bei Trunkenheit, Fahren über Rotlicht etc. gleich gemessen wird.

Laut Anwalt und Polizei habe ich mit dem Widerspruch gute Aussichten.
Ich werde zumindest kömpfen.
Ansonsten kann ich nur noch auf die Verwandtschaft in der Fahrschule hoffen, dass ich das nicht ganz bezahlen muss.

Ich find es jedoch super ägerlich... da denkt man Pz is vorbei und hat sich außer den kleinen Vorfall nichts zu Schulden kommen lassen und dann so was... Echt...

Ich werde euch aber auch auf dem Laufenden halten!
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Josh
Beitrag 12.11.2003, 16:46
Beitrag #50


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Wenn es mit dem Bussgeldbescheid klar war, dass du Punkte bekomst, dann gab es die Woche nie- Du hast halt leider nix davon gewusst!!

Ich war übrigens bisher auch davon überzeugt, dass Bussgeld>40 Euro gleichzeitig auch heisst, Punkte in Fl.
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