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> Bußgeld, kl. Blechschaden n. Rückwärtsfahren
Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 16:47
Beitrag #51





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Grummel.... Es war aber NICHT KLAR, dass ich Punkte bekomme!!!!!
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Steffen
Beitrag 12.11.2003, 16:48
Beitrag #52


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Also das mit der Verwandschaft in der Fahrschule sag mal nicht zu laut. Also es geht auf jeden Fall, wenn man Beziehungen hat. Aber sowas wollen wir mal nicht an die große Glocke hängen.

Ich denke was heutzutage ärgerlichweise für den Fahrer hin zu kommt ist die Probezeitverlängerung auf vier Jahre.
Wahrscheinlich sagen einige andere jetzt wieder "zum Glück dazu kommt". tongue.gif

Wenn dich dein Anwalt nicht zu viel kostet kannst du es ruhig probieren. Bedenke aber wenn du verlierst musst du die Kosten des Verfahrens tragen und die können nicht gerade billig sein.
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Gast_Lucy_*
Beitrag 12.11.2003, 16:51
Beitrag #53





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Das war ja auch nur so daher gesagt...

Ich hab jetzt erstmal Widerspruch eingelegt und dann schau ich morgen was die gute Frau da gesagt hat.

Zumindest ist es schonmal traurig, dass die Grün Weißen alle ne andere Ansicht haben
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Steffen
Beitrag 12.11.2003, 16:59
Beitrag #54


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Naja wie schon in den ersten Beiträgen erwähnt wirst du jetzt mit den Widersprüchen nicht mehr viel Erfolg haben.

Es ist wie gesagt völlig unerheblich wann sie dir die Aufforderung zur Nachschulung schicken.

Ich bin ein Monat vor Ende der Probezeit wegen eines Überholdeliktes von der Polizei erwischt worden. Der Bußgeldbescheid kam dann 3 Monate später und ich hatte damals schon dei Befürchtung das noch ne Nachschulung kommt.

Und leider sind diese Befürchtungen auch eingetreten. 3 Monate nach dem BG-Bescheid habe ich dann die Aufforderung zur Nachschulung im Briefkasten gehabt. Und da bin ich schon 5 Monate aus der Probezeit gewesen. Also spielt es keine Rolle wann die Bescheide rechtskräftig werden, sondern wann du den verstoß begangen hast. und wenn das ein Tag vor Ende der PZ war dann hast du halt Pech gehabt.

Sollte das trotz meiner Erfahrungen doch nicht so sein, dann haben sie mich damals schön beschissen. Leider hatte ich damals auch noch kein Internet. Heutzutage ist das doch schon bissel einfacher geworden. rolleyes.gif
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Matte
Beitrag 12.11.2003, 17:05
Beitrag #55


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Das Schreiben bestätigt meine Theorie. Die Punkte werden vom KBA vergeben (§28 StVG), wärend ein Fahrverbot auch von der Verwaltungsbehörde erteilt werden kann (§25 StVG). Deswegen gibt es einen Punkt Fahrverbot, aber keinen Punkt Punkte.

Ich Schreiben von Chris stand ja auch nur: vorgesehene Punkte nach...


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Uwe W
Beitrag 12.11.2003, 17:05
Beitrag #56


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Zitat
Anordnung eines Aufbauseminars
  VG Lüneburg, 5 B 38/03, Beschluss vom 05.08.2003
  Herangezogene Normen (Gesetze, Verordnungen, etc.): StVG 4 III StVG
  Leitsatz:
Für die Anordnung eines Aufbauseminars kommte es allein auf die im Verkehrszentralregister eingetragenen Punke an.

Gefunden in der Entscheidungssuche unter
http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Uwe W
Beitrag 12.11.2003, 17:12
Beitrag #57


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@Matte:
Zitat
Im Schreiben von Chris stand ja auch nur: vorgesehene Punkte nach...
Du meinst also, dass Chris beim Landratsamt Ravensburg beschäftigt ist und dort Bußgelder verhängt, z.B. an den armen Zpeedy?
Schwabe scheint Chris ja zu sein, oder hab ich da jemanden verwechselt?


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Chris
Beitrag 12.11.2003, 17:18
Beitrag #58


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Zitat (Uwe W @ 12.11.2003, 17:12)
@Matte:
Zitat
Im Schreiben von Chris stand ja auch nur: vorgesehene Punkte nach...
Du meinst also, dass Chris beim Landratsamt Ravensburg beschäftigt ist und dort Bußgelder verhängt, z.B. an den armen Zpeedy?
Schwabe scheint Chris ja zu sein, oder hab ich da jemanden verwechselt?

Nein, du hast niemanden verwechselt! :-)
Ich hab mich an den Beitrag von zpeedy erinnert und den Bescheid verlinkt, den er ins Netz gestellt hat, um eine allgemeine Diskussionsgrundlage zu haben.
Dass ich aber beim LRA arbeite ist die Welt der Gerüchte zu verabschieden - Klasse 13 am Gymnasium reicht mir momentan völlig. :-)


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Andreas
Beitrag 12.11.2003, 17:34
Beitrag #59


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Es ist nach dem Ordnungwidrigkeitengesetz nicht vorgeschrieben in Bußgeldbescheiden auf die drohenden Punkte hinzuweisen, da die Punkte nicht von der Bußgeldstelle sondern vom KBA aufgrund des Verstoßes vergeben werden.

Manche Bußgeldstellen geben einen Hinweis auf die zu erwartenden Punkte, allerdings steht dann dort immer auch der Hinweis, daß dies nur rein informatorisch ist und die Punkte erst durch das KBA vergeben werden.


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Matte
Beitrag 12.11.2003, 18:49
Beitrag #60


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@Uwe W
Nein. biggrin.gif Ich meinte damit den von Chris geposteten Link.

@Andreas

Da bestätigt meine Vermutung. Danke


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Gast_Lucy_*
Beitrag 13.11.2003, 17:12
Beitrag #61





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Es gibt also was neues.
Ich war heute im Kreishaus.
Die Führerscheinstelle muss sich an die Angaben der Punkte aus Flensburg halten, also bin ich wieder zur Bußgeldstelle zurück.
Meine Sachbearbeiterin war leider nicht da, aber ich konnte mit ihrem Kollegen reden, der sehr freundlich war.
Er hat sich die Akte gezogen sich alles durchgelesen und meinte dann, dass ER sowieso ganz anders entschieden hätte. In der Anzeige von der Polizei ist ein Sachschaden von 100 Euro vermerkt. Alleine deswegen hätte er sich einen B-Verstoß genommen und 35 Euro Verwarngeld gefordert, Ende Aus.
Meine Sachbearbeiterin selbst ist am Dienstag wieder da.
Ich soll die gute Frau anrufen und mit ihr reden. Er selbst wollte auch nochmal darüber mit ihr reden.
Er war also eigentlich guter Dinge und meinte halt nur, dass die Sachbearbeiterin selber das jetzt entscheiden müsste.

FALLS sie dennoch dabei bleibt, KANN ich trotzdem wieder Widerspruch einlegen UND eine Zurücksetzung in den alten Stand beantragen. Das heißt, dass dann wieder die Festsetzung des Bußgeldes festgelegt wird und sollte die so bleiben, könnte da wieder Widerspruch gegen eingelegt werden und das ganze könnte vor Gericht gehen.
Er selber meinte er würde das machen, da der Unfall nachweislich (laut Anzeige) wirklich nur ein geringer Unfall war und kein großer Sachschaden entstanden ist.
Ab da hätte das Gericht die Entscheidung zu tragen und die würden auch wohl meist anhand der Anzeige und dem Sachschaden entscheiden.
Also würde ich mit einem blauen Auge davon kommen.
Die Gerichtskosten selber würden nicht hoch ausfallen, da es sich um einen sehr geringen Streitwert handelt.
Jedenfalls würde es sich lohnen diesen Schritt zu gehen.
Er selber fand es einen Schwachsinn von der Polizei nicht einfach nur ein Verwarngeld zu verlangen und damit is Schluss.

Jetzt muss ich bis Dienstag warten und mit der Frau da reden.
Ich hoffe mal, dass sie dann auch guter Dinge ist smile.gif
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steveluke
Beitrag 13.11.2003, 17:18
Beitrag #62


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Zitat
Er selber fand es einen Schwachsinn von der Polizei nicht einfach nur ein Verwarngeld zu verlangen und damit is Schluss.


Mein reden...

Zitat
Jetzt muss ich bis Dienstag warten und mit der Frau da reden.
Ich hoffe mal, dass sie dann auch guter Dinge ist smile.gif


Viel Erfolg!


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Uwe W
Beitrag 13.11.2003, 21:20
Beitrag #63


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Widereinsetzung in den vorherigen Stand muß innerhalb einer Woche beantragt werden. D.h. wenn man meint, wegen der Folge "Aufbauseminar" doch noch gegen den alten Bussgeldbescheid vorgehen zu wollen, sollte der Antrag auf Wiedereinsetzung zusammen mit dem Einspruch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Aufbauseminaranordnung bei der Behörde eingehen. Ob diese Vorgehensweise zum Erfolg führt, weiss ich aber nicht.

Ein Rechtsmittel gegen den alten Bussgeldbescheid hat aber ebensowenig wie ein Widerspruch gegen die Anordnung des Aufbauseminars aufschiebende Wirkung. D.h wird das Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist absolviert, so kann und muss die Fahrerlaubnis entzogen werden (sofern die Führerscheinstelle nicht flexibel reagiert und mindestens die Frist verlängert oder die Vollziehung des Bescheides nach §80 Abs 4 Verwaltungsgerichtsordnung aussetzt).

Das Verwaltungsgericht kann auf Antrag (§80(5) VwGO) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnen.


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Gast_Lucy_*
Beitrag 14.11.2003, 08:11
Beitrag #64





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Hallo Leute,
ich bin also gestern bei den zuständigen Stellen gewesen.
Die, die die Nachschulung angeordnet haben konnten mir nicht helfen.
Daraufhin bin ich zur Bußgeldstelle geschickt worden und dort teilte man mir mit, das meine Sachbearbeiterin in Urlaub ist und ich am Dienstag noch mal anrufen soll. Der Herr der mir die Auskunft erteilte, meinte, es hätte wohl, wie im Polizeibericht vermerkt, bei einem Schaden von 100 ,- €, sehr wohl Sinn, noch einmal mit der Dame zu reden.
Man kann einen Bußgeldbescheid sehr wohl zurücknehmen.
Ausserdem kann man, wenn das tel. keinen Erfolg hatte, auf Widereinstellung bestehen. Dann geht das ganze zum Gericht.
Bei einem Streitwert von ingesamt. 50,-€ wird das Verfahren dann in der Regel eingestellt. Der Herr meinte er würde am Dienstag mit der Kollegen reden und ich sollte mir erst mal keine Sorgen machen.
Ich halte auf auf dem laufenden.
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Gast_Lucy_*
Beitrag 14.11.2003, 12:14
Beitrag #65





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Ich hab da noch mal ne Frage.
Könnte es sein, das man, wenn ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, einen Anhörungsbogen bekommen muß. Ich hab so was leider nicht bekommen.
Konnte auch nirgendwo Stellung nehmen.
Hab das aus dem Busgeldkatalog (rechtliches Gehör).
Könnte es sein, das sich jemand damit auskennt?
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Tortenjan
Beitrag 14.11.2003, 12:17
Beitrag #66


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Du bist vor Ort durch die Polizisten angehört worden.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Lucy_*
Beitrag 14.11.2003, 12:30
Beitrag #67





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Nein.
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Tortenjan
Beitrag 14.11.2003, 12:55
Beitrag #68


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Verwechsel ich da gerade was? Ich dachte der Unfall wäre vor Ort von der Polizei aufgenommen worden. Dabei bist du automatisch angehört worden.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Lucy_*
Beitrag 14.11.2003, 13:01
Beitrag #69





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Ne mich hat keiner gefragt. Die haben geguckt und gesagt das ich einen Bußgeldbescheid bekommen. Das wars. Dafür hab ich auch Zeugen. Hatte noch eine Bekannte im Auto sitzen und der Unfallgegner ist auch nicht befragt worden.
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Gast_Lucy_*
Beitrag 14.11.2003, 18:28
Beitrag #70





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Ich geh auch jetzt noch mal auf den Geist.
Also der Polizist, der mir damals (nach Einsicht in den Unfallbericht) die Auskunft gab, ich solle den Bußgeldbescheid bezahlen, weil es sich um einen Bagatellschaden handelt teilte mir heute mit, das die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle ihn gerne anrufen könne und er würde ihr sagen das er mich falsch beraten hätte.
Vielleicht geht die Sache ja doch für mich gut aus.
Drückt mir die Daumen.
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Andreas
Beitrag 14.11.2003, 20:00
Beitrag #71


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Zitat
das die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle ihn gerne anrufen könne und er würde ihr sagen das er mich falsch beraten hätte.


Das nutzt doch alles nichts, er kann stundenlang mit der Mitarbeiterin der FS-Stelle reden. Sie ist an die Eintragung in Flensburg gebunden. Dies ist eine ganz klar geregelte gesetzliche Folge. Das einzige das noch helfen kann ist die Aufhebung des Bußgeldbescheides durch die Bußgeldstelle.


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Gast_Guest_*
Beitrag 14.11.2003, 21:15
Beitrag #72





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Ja bei der war ich ja auch. Die Führerscheinstelle ist bei uns in der Bußgeldstelle.
Ich dachte das hätte ich klar gemacht.
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Gast_Lucy_*
Beitrag 16.11.2003, 11:01
Beitrag #73





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Ist denn noch keiner von euch in einer solchen Situation gewesen.
Kann mir denn keiner sagen wie das ausgehen könnte?
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Gast_Lucy_*
Beitrag 18.11.2003, 16:24
Beitrag #74





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Ich wollte euch nur abschließend mitteilen, das der Chef von der Führerscheinstelle mir heute morgen gesagt hat, das dies wohl ein sehr harter Bescheid ist, aber er ihn laut Gesetz auch nicht mehr umwandeln kann.
Ich hab also jetzt die Kosten für das Aufbauseminar am A.... und auch noch weitere 2 Jahre FS auf Probe, weil die nicht in der Lage sind, einen Bußgelbescheid zu ändern( oder nicht wollen).
Jetzt hab ich aber noch einmal eine Frage:
Auf der Aufforderung zum Aufbauseminar ist keine Gebührennummer angegeben (die steht nur auf dem Überweisungsträger). Würdet ihr die Nummer einfach so übernehmen oder würdet ihr auf einen neuen PZU bestehen, auf dem die Nummer vermerkt ist. (lt. Kreiskasse können sie das AZ nicht einordnen).
Und verschreiben kann sich ja schließlich jeder.
Und ich lese gerade hier, das, solange ich das Aufbauseminar nicht abgeschlossen habe mir auch eigentlich nichts passieren kann wenn ich in der Zeit einen A-Verstoß verursachen würde.
Habe eine höllische Angst, das mir wieder so eine Bagatellsache passíert und ich deswegen zur MPU muß. Also sollte ich wohl die Sache so lange wie möglich aufschieben, oder?
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Uwe W
Beitrag 18.11.2003, 22:27
Beitrag #75


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Wolltest Du heute nicht mit der Dame von der Bußgeldstelle reden, die Dir damals den Bescheid verpasst hat?

Aufpassen: Das Aufbauseminar muß innerhalb der angegebenen Frist absolviert werden, sonst wird Dir der Führerschein entzogen!!!


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Gast_Lucy_*
Beitrag 19.11.2003, 07:50
Beitrag #76





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Ja klar, die Dame hat mich ja zu ihrem Chef geschickt.
Der wollte den Bescheid nicht umwandeln und sie hätten keine falsche Auskunft erteilt, weil von ihnen ja nichts mehr kommen würde. (Aufforderung NS kam ja auch vom SVA).
Alles super.
Also habe ich nun eine Aufforderung zur NS der ich ja wohl auch nachkommen muß.
Was passiert eigentlich, wenn die Fahrschule, bei der ich das machen möchte, bis dahin die Teilnehmer nicht zusammenbekommt. MUSS ich dann zu einer anderen?
Ich hab mich doch aber dann schon bei der einen Fahrschule angemeldet! Die Frist gilt vom 10.12.02-10.02.04.
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Andreas
Beitrag 19.11.2003, 08:01
Beitrag #77


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Zitat
Was passiert eigentlich, wenn die Fahrschule, bei der ich das machen möchte, bis dahin die Teilnehmer nicht zusammenbekommt. MUSS ich dann zu einer anderen?


Ja, dann mußt du dir eine andere suchen. Du hast eine Frist bekommen und must sie auch einhalten.
In vielen Landkreisen sprechen sich die Fahrschulen mit Nachschulungserlaubnis untereinander ab und geben die jeweiligen "Probanden" an die Fahrschule weiter die im Moment einen Kurs anbietet. Damit ist gewährleistet das der Kurs stattfinden kann und nicht wegen mangelnder Teilnehmer abgesagt werden muß.


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Gast_Lucy_*
Beitrag 19.11.2003, 08:04
Beitrag #78





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Also KEINE freie Fahrschulwahl?
Ist die Frist ok? 8 Wochen und auch nochWeihnachten (Urlaub) dazwischen. Find ich heftig knapp!
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Andreas
Beitrag 19.11.2003, 08:17
Beitrag #79


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Nicht alle Fahrschulen sind in Besitz einer Nachschulungserlaubnis, insoweit ist die freie Fahrschulwahl schon eingeschränkt. Sonst kannst du natürlich eine FS auswählen, nur was nützt es dir wenn diese FS z. Zt. kein Aufbauseminar anbietet?

In 2 Monaten sollte es wohl doch möglich sein, das Aufbauseminar zu absolvieren.


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Josh
Beitrag 19.11.2003, 08:19
Beitrag #80


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Joo, die Frist ist ok. Bei mir war die auch so knapp bemessen, ich musste die NS fernab der Heimat machen. Wobei knapp relativ ist- es sind ja immerhin 2 Monate. Der Kurs selbst dauert ja auch nicht soooo lange.
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Matte
Beitrag 19.11.2003, 09:44
Beitrag #81


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Es gibt auch die Möglichkeit dir Frist verlängern zu lassen.


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Tortenjan
Beitrag 19.11.2003, 11:01
Beitrag #82


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Zitat (Lucy @ 19.11.2003, 07:50)
Die Frist gilt vom 10.12.02-10.02.04.

Wenn man es in über einem Jahr nicht gebacken kriegt ein Seminar zu besuchen ist wohl wirklich Hopfen und Malz verloren!


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Uwe W
Beitrag 19.11.2003, 12:57
Beitrag #83


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@Tortenjan: Das Problem ist nur, dass wir schon im Jahre 2003 sind, d.h. es sind nur noch gut 2 Monate.

Da hat sich wohl irgendjemand beim Fristbeginn vertippt.


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Gast_Lucy_*
Beitrag 19.11.2003, 13:00
Beitrag #84





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Sorry, natürlich war das ein Schreibfehler. Hab genau 2 Monate Zeit zwischen Anmeldung und Abschluß. Wie lange könnte man das denn verl. lassen und welche Begründung muß man vorbringen?
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Tortenjan
Beitrag 19.11.2003, 13:58
Beitrag #85


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Jetzt sieht die Sache natürlich schon anders aus. EIn grund wäre, daß in den Fahrschulen der näheren Umgebung bis Fristende keine Kurse angeboten werden, dann dürfte eine Verlängerung bis zum ersten möglichen Termin wohl vernünftig sein.


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Fridolin
Beitrag 19.11.2003, 14:30
Beitrag #86


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Nachdem ich alles dies durchgelesen habe, bleibt mir nur noch zu sagen:

Armes Deutschland

Eigentlich traurig, wenn ein gemachter Fehler rechtsgültig wird und somit nicht mehr korrigiert werden kann oder darf !!!!!
Wir werden bald in unserer Bürokratie ersticken.


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Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen:
s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche
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Gast_Lucy_*
Beitrag 19.11.2003, 14:49
Beitrag #87





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So sehe ich das ganze auch Fridolin.
Ich habe also jetzt eine Fristverlängerung beantragt und kann nur hoffen, das man mir diese auch gewährt. Jetzt habe ich mich ja angemeldet und kann bis zum Seminarende tausende von A-Verstößen begehen, weil die ja (laut Gesetz) nicht geandet werden, weil ich mich in der Nachschulungsphase befinde.
Alles nicht mehr normal.
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Steffen
Beitrag 19.11.2003, 15:13
Beitrag #88


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Ruf bei den Farschulen an. Vielleicht kommtst du offiziell ja unter und musst inoffiziell gar nicht hin.

Lass dich nicht erwischen.
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Uwe W
Beitrag 19.11.2003, 16:27
Beitrag #89


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Zitat
Jetzt habe ich mich ja angemeldet und kann bis zum Seminarende tausende von A-Verstößen begehen, weil die ja (laut Gesetz) nicht geandet werden, weil ich mich in der Nachschulungsphase befinde.
Na so ist ja nun nicht: Du bekommst für A-Verstöße Bußgelder und Punkte, d.h. Du kannst Dein Punktekonto in Flensburg schnell in gefährliche Höhen treiben und dadurch Deinen Führerschein gefährden.
Nur auf die Führerschein auf Probe Regeln haben weitere A-Verstöße bis zum Ende der Nachschulung keinen Einfluß.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Andreas
Beitrag 19.11.2003, 18:38
Beitrag #90


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Zitat
Ruf bei den Farschulen an. Vielleicht kommtst du offiziell ja unter und musst inoffiziell gar nicht hin.


1. Würde es wohl nicht viel bringen, außer der Zeitersparnis, da mit Sicherheit auch die Teilnahmegebühr abgedrückt werden müßte.

2. Wird sich wohl keine Fahrschule für so etwas finden, schließlich würde der Fahrschulleiter mit so einer Sache seine Existenz aufs Spiel setzen. Wenn das bekannt wird und oft führen Zufälle auf so etwas, ist er seine Fahrschulerlaubnis inkl. Seminarerlaubnis los. Wenn es ganz dumm läuft gleich auch noch den Fahrlehrerschein. Dies alles für eine ihm Unbekannte???


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Gast_Lucy_*
Beitrag 19.11.2003, 19:04
Beitrag #91





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Ich zieh das jetzt alles ganz normal durch. Hoffe noch auf die Fristverlängerung. Danke für die Unterstützung.
Werde mir eure Beiträge jetzt interessehalber immer durchlesen.
Sind super Interessante Fälle dabei.
Ich hoffe, das mir in den nächsten 2 Jahren nicht wieder so grünen Röcke begegne wie im Sommer (falls ich noch mal in so ein Situation kommen sollte).
Bin jetzt schlauer. Würde für alles Einspruch einlegen. Kann nie schaden.
Sagt das auch den Leuten, die bei euch nachfragen.
Also nochmals schönen Dank und schönen Abend.
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Andreas
Beitrag 19.11.2003, 19:58
Beitrag #92


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Zitat
Würde für alles Einspruch einlegen. Kann nie schaden.


Na ja, so pauschal kann man das jetzt aber nicht sehen. Es gibt genügend Fälle da ist es besser man zahlt sofort, sonst wird es nur teurer.


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Tortenjan
Beitrag 20.11.2003, 09:33
Beitrag #93


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Oder einfach früher hier fragen was das alles bedeutet wink.gif


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_waldia_*
Beitrag 23.11.2003, 20:12
Beitrag #94





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Oder gar nicht erst die Polizei informieren, wenn nur ein kleiner Blechschaden entstanden ist, dass mußt man nämlich gar nicht und dann hättest du noch nicht mal Strafe bezahlen müssen. Natürlich nur wenn der Unfallgegner damit einverstanden ist.
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