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> Meldet sich die Führerscheinstelle?
G.Loco79er
Beitrag 15.04.2022, 09:03
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

im November letzten Jahres wurde bei einer Hausdruchsuchung 10g Cannabis, ca. 50 unbenutzte Zip-Tütchen, Grinder, Digitalwaage sowie ca. 20 OCB Papes gefunden. Die Polizei wurde durch einen Nachbarn informiert, dass ich momentan konsumieren würde und lies sich nicht zweimal bitten. Beschuldigt wurde ich des Handeltreibens. Das Verfahren wurde im Febeuar gegen eine Geldauflage eingestellt. Ich habe keine Angaben zum Konsum gemacht und es wurde weder Urin oder Blutprobe noch eine Haaranalyse gemacht. Ich hatte allerdings bereits vor ca. 5 Jahren eine MPU wegen fahren unter Einfluss von Cannabis. In der Mitteilung meines Anwaltes steht folgendes: "Folgen für die Fahrerlaubnis und eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde ist unabhängig von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens möglich." Muss ich damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet und ein ÄG oder gar eine MPU verlangt? Wie lange dauert es bis die sich melden? Das Verfahren wurde ende Februar eingestellt, dass ist somit 1.5 Monate her.

Danke im voraus.

Edit: Ich bin seit mitte Januar clean.
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Kai R.
Beitrag 15.04.2022, 09:57
Beitrag #2


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Nein. Gelegenheitskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr ist nicht fahreignungsschädlich.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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G.Loco79er
Beitrag 15.04.2022, 12:50
Beitrag #3


Neuling


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Hi Kai, danke für die Antwort.

In der Strafanzeige steht noch: "Mitteilung hiervon erging an die zuständige Führerscheinstelle des Landkreises." Muss ich trotz allem nicht damit rechnen, dass die Führerscheinstelle zweifel an meiner Fahreignung hegen wird? Es wurden ja immerhin 10g Cannabis sowie Konsum Utensilien gefunden. Nach meiner MPU vor 5 Jahren wurden noch vor ca. 3 Jahren im Rahmen einer Personenkontrolle 1,4g Cannabis bei mir gefunden. Ich mache mir sorgen dass wenn ich jetzt wieder mit dem Konsum anfange, in ein paar Monaten die Führerscheinbehörde mit einem ÄG oder noch schlimmer mit einer weiteren MPU um die Ecke kommt...
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Q-Treiberin
Beitrag 15.04.2022, 13:21
Beitrag #4


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Zitat (G.Loco79er @ 15.04.2022, 13:50) *
ch mache mir sorgen dass wenn ich jetzt wieder mit dem Konsum anfange, in ein paar Monaten die Führerscheinbehörde mit einem ÄG oder noch schlimmer mit einer weiteren MPU um die Ecke kommt...
Dann lass den Konsum doch einfach… irgendwann ist Deine FE sonst eh wieder Geschichte….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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G.Loco79er
Beitrag 15.04.2022, 13:31
Beitrag #5


Neuling


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Solche Kommentare bringen keinem etwas. Bitte nur hilfreiche Antworten zum Sachverhalt, danke!
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ulm
Beitrag 15.04.2022, 13:46
Beitrag #6


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Der Kommentar ist wichtig und richtig, denn die nächste zufällige Verkehrskontrolle ist dann das plötzliche und harte Ende Deiner Fahrerlaubnis.
Abgesehen davon sind die Polizisten ja nicht doof, die kenne ihre „Kunden“ und werden im Straßenverkehr die Augen offen halten. Du wirst garantiert kontrolliert. Die bisherigen Funde hatten keinen Bezug zum Straßenverkehr, aber die Polizisten, die an der Hausdurchsuchung beteiligt waren, kennen Dein Gesicht.
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G.Loco79er
Beitrag 15.04.2022, 14:03
Beitrag #7


Neuling


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Es soll doch jedem selbst überlassen sein ob er dieses Risiko eingeht oder nicht. Ich habe auch nicht danach gefragt ob es Sinn macht mit dem Konsum wieder anzufangen oder nicht sondern ich würde gerne lediglich wissen, ob aufgrund dem bereits beschriebenen Sachverhalt die Führerscheinbehörde die Fahreignung anzweifeilt und aufgrund dessen eine ÄG oder eine MPU anordnet. Alle anderen Kommentare kann man sich sparen.
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ulm
Beitrag 15.04.2022, 14:13
Beitrag #8


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Moderativer Hinweis:
Du hast wesentliche Aussagen in Deinem Ursprungsposting verändert, nachdem sie bereits beantwortet wurden. Solche Manipulationen dulden wir in einem Fachforum nicht.
Unterlasse so etwas zukünftig!


Zitat (G.Loco79er @ 15.04.2022, 15:03) *
Ich habe auch nicht danach gefragt ob es Sinn macht mit dem Konsum wieder anzufangen

Doch, genau das hast Du im mittlerweile gelöschten Teil Deines Ursprungspostings getan.
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G.Loco79er
Beitrag 15.04.2022, 14:26
Beitrag #9


Neuling


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Was soll ich in meinem Ursprungspostings gelöscht haben? Ich habe gar nichts gelöscht.
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Hornblower
Beitrag 15.04.2022, 14:28
Beitrag #10


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Es bestehen folgende Risiken:

1.) Du bist Polizei-bekannt als Drogen-Konsument. Bei einer Verkehrskontrolle mag es sein, dass die Beamten besonders scharf auf Anzeichen einer Drogenbeeinflussung achten.
2.) Liegt Dein Aktiv-Wert oberhalb der 1 ng-Grenze, dann ist Deine FE Geschichte. Wenn Du öfter mal konsumierst, wovon ich nach Deinen bisherigen Schilderungen ausgehe, besteht durchaus die Chance, Dich mit einem solchen Blutwert anzutreffen.
3.) Werden bei Dir einmal größere Mengen Cannabis gefunden, könnte die FEB auf den Gedanken kommen, dass Du regelmäßig konsumierst.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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ulm
Beitrag 15.04.2022, 14:29
Beitrag #11


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Sorry, ich war mobil unterwegs, mir hat es die Postings nicht ordentlich angezeigt, daher habe ich innerlich Dein erstes und Dein zweites Posting verrührt.

Allerdings hat @Q-Treiberin genau Deine Frage aus Deinem zweiten Posting beantwortet. Daher sehe ich nichts, was Du ihr vorwerfen kannst.
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G.Loco79er
Beitrag 15.04.2022, 14:38
Beitrag #12


Neuling


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Meine Frage um die es geht ist: Besteht die Möglichkeit dass die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der in der Hausdurchsuchung gefundenen 10g, der MPU vor 5 Jahren und der im Rahmen der Personenkontrolle vor 3 Jahren gefunden 1,4g meine Fahreignung anzweifelt und deshalb in nächster Zeit ein ÄG oder eine MPU von mor verlangen wird.

Meine Frage ist nicht, ob ich den Konsum wieder aufnehmen kann und oder wie sich die Polizei in künftigen Verkehrskontrollen mir ggü verhalten wird. Das die jetzt besonders auf mich achten werden und ich kein Wirkstoff im Blut haben sollte ist mir sowieso klar.
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Kai R.
Beitrag 15.04.2022, 14:52
Beitrag #13


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Ich korrigiere mich, da ich das mit den 10g überlesen hatte. Das reicht, um einen regelmäßigen Konsum einige Zeit zu betreiben. Daher kann die FSSt in einem äG Dein Konsummuster überprüfen.


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Grüße

Kai

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Alex79
Beitrag 15.04.2022, 15:46
Beitrag #14


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Da du mit zweimal mit Drogen auffällig geworden bist, geh zu 99% davon aus, das hier ein äG auf dich zu kommt.

Du hattest schon ne MPU, 10gramm ist jetzt nicht wirklich viel um damit Handel zu betreiben, als könnte die FSST durchaus auf den Gedanken das dies zum Eigenkonsum gedacht ist.
Erst recht nach dem du schonmal bekifft erwischt wurdest.
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Donius
Beitrag 16.04.2022, 12:29
Beitrag #15


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Ich sehe das ähnlich wie Alex - die Kombination machts aus.

Kurz Off-Topic: Reicht es in Deutschland denn tatsächlich aus, dass dem Hinweis eines Nachbarns bereits eine Hausdurchsuchung folgen kann, ohne entsprechende Vorermittlungen? Auch wenn die Hausdurchsuchung in dem Fall im Nachhinein betrachtet ja auch vollkommen legitim war, finde ich das - sofern die Meldung des Nachbarn ausschlaggebend war- unverhältnismäßig, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass man die eigentlichen, persönlichen Motive und Interessen des Nachbarn gar nicht kennt. Bei Gefahr im Verzug wie Kinderschänderei, Waffenverstößen o.ä. siehts natürlich anders aus.
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ulm
Beitrag 16.04.2022, 12:34
Beitrag #16


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Wenn der Nachbar den Verdacht äußert, eine Polizeistreife bei der Nachschau dann den charakteristischen Geruch im Treppenhaus riecht, dann ist "Gefahr in Verzug", denn die Beweismittel könnten "in Rauch aufgehen".
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2025 - 02:22