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> Autounfall - abgefahrene Reifen? Versicherung
Matthias36
Beitrag 12.05.2022, 17:44
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag!

Bin leider mit mein Wagen an eine Stange drauf geknallt.
Auf der Straße war ein sehr großer Fütze so zusagen eine Aquaplaning. Bin da leider mit meinem Wagen durchgefahren und richtig gerutscht bin dann an die Stange mit der Front draufgeknallt.

Polizei hab ich angerufen und die haben alles aufgenommen und auch Bilder gemacht. Leider hat die Polizei festgestellt das die 2 Reifen hinten abgefahren sind. Hab dann Geldstrafe und Punkte bekommen.

Jetzt ist der Gutachter von der Versicherung gekommen und hat alles aufgenommen und war so freundlich und hat geschrieben das die Reifen trotz abgefahren gute Reifenprofil hat. Und auch Bilder gemacht.

Der Gutachter hat mich soeben angerufen und meint es kann nicht repariert werden die Reperaturkosten ist zu teuer es ist ein Totalschaden. Wir nehmen ihr Wagen und Sie bekommen das Restwert und Geld auf ihr Konto.

Jetzt ruft der Sachbearbeiter von der Versicherung an und meint wir haben keine Unterlagen vom Polizei bekommen und verlangt von mir die Polizei Aktenzeichen. Ich war heute bei der Polizei und hab die Aktenzeichen bekommen und die direkt bei der Versicherung gemeldet.

Jetzt die Frage der Gutachter hat ja alles aufgenommen und auch geschrieben das die Reifen in ordnung sind. Aber der Sachbearbeiter hat von mir die Aktenzeichen von der Polizei verlangt. Kann es probleme wegen der Reifen geben weil der Gutachter hat mir schon geholfen. Ich hab schiss wegen Fotos vom Polizei das die sehen das die Reifen abgefahren sind und dann kein cent bekomme.

Bekomm ich das Geld wie der Gutachter des mir gesagt hat oder wird das noch bearbeitet und geprüft?

Ich hab ein Vertrag bei der Versicherung als Vollkasko und auch gute Tarif-möglichkeiten drin.

MfG
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auchdasnoch
Beitrag 12.05.2022, 18:07
Beitrag #2


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Die Reifen, die der Gutachter als noch gut bezeichnet hat, müssen ja nicht die selben Reifen gewesen sein, die beim Unfall montiert gewesen sind. Das wird sich der Sachbearbeiter sicherlich noch einmal ganz genau anschauen.
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Matthias36
Beitrag 12.05.2022, 18:30
Beitrag #3


Neuling


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Die Polizei hat auch fotos vom reifen gemacht und ich weis nicht ob das bei dem Aktenzeichen was mir die versicherung verlangt hat auch drine sind.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 12.05.2022, 21:16
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Hornblower
Beitrag 12.05.2022, 19:02
Beitrag #4


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Jetz' ma' Butter bei die Fische:

Sind das die gleichen Reifen, die der Gutachter gesehen hat, und die die Polizei gesehen hat?

Denn, wenn dem nicht so ist, und es fällt auf, dann könnte die Schaden-Begleichung Dein geringstes Problem sein... think.gif


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Alex79
Beitrag 12.05.2022, 19:05
Beitrag #5


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Zitat (Matthias36 @ 12.05.2022, 18:44) *
Ich hab schiss wegen Fotos vom Polizei das die sehen das die Reifen abgefahren sind und dann kein cent bekomme.

Das kann dir hier leider niemand sagen.
Es ist alles möglich von du bekommst das ganze Geld, über das kürzen der Leistungen bis du bekommst gar nichts.

Sollte der Versicherung auffallen das die Reifen abgefahren sind, wird sie das Geld auf jedenfall kürzen, weil Versicherungen einfach ungerne Geld ausgeben.

Nun kannst du deine Versicherung mit Hilfe eines Sachverständigen verklagen, sofern er ein Gutachten schreibt, der Unfall wäre auch mit neuen Reifen passiert, wäre die Versicherung voll haftbar.
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nachteule
Beitrag 13.05.2022, 23:59
Beitrag #6


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Hallo, Matthias36,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Matthias36 @ 12.05.2022, 18:44) *
Jetzt ruft der Sachbearbeiter von der Versicherung an und meint wir haben keine Unterlagen vom Polizei bekommen und verlangt von mir die Polizei Aktenzeichen.

Das ist ganz normal, denn die Polizei gibt die Akte nicht an die Versicherung weiter (außer bei Bagatellunfällen / Zettelesunfällen, bei denen die Verwarnung vor Ort bezahlt wurde und die dann nicht an die Bußgeldstelle bzw. Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden).

Akteneinsicht erhalten Versicherungen und Anwälte über die Bußgeldstelle bzw. Staatsanwaltschaft.

Zitat
Jetzt die Frage der Gutachter hat ja alles aufgenommen und auch geschrieben das die Reifen in ordnung sind. Aber der Sachbearbeiter hat von mir die Aktenzeichen von der Polizei verlangt. Kann es probleme wegen der Reifen geben weil der Gutachter hat mir schon geholfen. Ich hab schiss wegen Fotos vom Polizei das die sehen das die Reifen abgefahren sind und dann kein cent bekomme.

Der Polizeibeamte hat, wie Du geschrieben hast, Bilder von den Reifen gemacht und vermutlich die Profiltiefe gemessen.

Sollten bei der Überprüfung durch den Gutachter noch die selben Reifen am Fahrzeug gewesen sein und sollte der Gutachter aufgrund seiner Überprüfung anderer Ansicht sein als der Polizeibeamte, liegt es am Sachbearbeiter der Versicherung und ggf. dem Richter, ob diese eher dem Gutachter als dem Polizeibeamten glauben.

Genauso ist es mit der Bußgeldstelle.

Wie war denn die Profiltiefe zum Unfallzeitpunkt tatsächlich?

Viele Grüße,

Nachteule


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rentenberater
Beitrag 14.05.2022, 07:40
Beitrag #7


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Schau in den Versicherungsbedingungen nach, ob deine Versicherung im Kaskofall auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
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Uwe Mettmann
Beitrag 14.05.2022, 08:02
Beitrag #8


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Zitat (nachteule @ 14.05.2022, 00:59) *
Wie war denn die Profiltiefe zum Unfallzeitpunkt tatsächlich?

Dazu hat der TE in einem anderen Forum geschrieben:
Zitat
Ich habe abgefahrene Reifen gehabt also in der mitte des Reifens war es glatt.

Aus meiner Sicht könnte ein ganz großes Problem auf den TE zukommen, einerseits das Gutachten mit 3 mm Profiltiefe und anderseits blank gefahrene Reifen, von der Polizei dokumentiert mit Fotos und eine Anzeige obendrauf.

Das passt nur zusammen, wenn der TE die Reifen oder Räder gewechselt hat. Es besteht nun die Gefahr, dass die Versicherung ihm das vorwirft. Versicherungen versuchen sich um Zahlungen zu drücken bzw. zu minimieren und so Vorwurf eines Versuchs die Versicherung zu betrügen, ist dabei sicherlich sehr hilfreich. Zusätzlich kann sogar noch ein Strafverfahren auf den TE zukommen.

Da nun zwei glaubhafte Zeugen vorhanden sind (Polizei und Gutachter), wird es dann wohl an dem TE sein, nachzuweisen, dass er die Reifen nicht gewechselt hat.

Dieses Szenario ist natürlich nur dann möglich, wenn dem Sachbearbeiter der Versicherung die Diskrepanz zwischen Polizeibericht und Gutachten auffällt und er kein Auge zudrückt, sondern richtig bissig ist und alle Möglichkeiten Zahlungen zu mimimieren ausnutzt.


Gruß

Uwe
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nachteule
Beitrag 14.05.2022, 12:20
Beitrag #9


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Hallo, Uwe Mettmann,

Zitat (Uwe Mettmann @ 14.05.2022, 09:02) *
Dazu hat der TE in einem anderen Forum geschrieben:
Zitat
Ich habe abgefahrene Reifen gehabt also in der mitte des Reifens war es glatt.


danke für den Hinweis. wavey.gif

Man kann vermutlich davon ausgehen, dass der Gutachter, genau wie der Polizeibeamte, Bilder von den Reifen gemacht hat und wenn diese qualitativ so gut sein sollten, wie man es erwarten kann, dürfte man wahrscheinlich erkennen können, ob es sich um die selben Reifen handelt.

Sollte der TE diese getauscht haben, um die Versicherung zu täuschen, könnte es zu einer Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug kommen.

Viele Grüße,

Nachteule


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rentenberater
Beitrag 14.05.2022, 12:55
Beitrag #10


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Zitat aus den AGB der HUK Coburg (die vermutlich mit denen vieler anderer Versicherungen identisch sind):

Zitat
Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt
wird.


Mit anderen Worten: selbst wenn ich mit Slicks unterwegs bin und schwimmend gegen die Wand rausche, leistet meine Kasko ohne Abzug. Deshalb die Empfehlung, erstmal die Versicherungsbedingungen zu lesen......
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Matthias36
Beitrag 15.05.2022, 18:16
Beitrag #11


Neuling


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Schönen guten Tag,

unter meinem KFZ-Versicherungsvertrag steht "grobe Fahrlässigkeit" ist mitversichert ausnahme Drogen und alkohol.

Was deckt diese alles ab?

Kann es auch die abgefahrene Reifen abdecken wie z.B ich mach einen Unfall wegen einer Aquaplaning. Und es kommt zu einer Totalschaden?

Danke für eure Hilfe.

Gruss Matthias
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Hornblower
Beitrag 15.05.2022, 18:20
Beitrag #12


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Themen verbunden.


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Blue_Car
Beitrag 16.05.2022, 15:30
Beitrag #13


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Wenn nur das dort drin steht, dann müssten sie bezahlen, ich bin da ganz bei rentenberater (außer es gibt noch irgendwelche anderen Gründe, die wir nicht kennen).

Wobei trotzdem die Frage wäre, sind es die gleichen Reifen beim Gutachter und beim Unfall gewesen?
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Uwe Mettmann
Beitrag 16.05.2022, 19:30
Beitrag #14


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Aber auch, wenn er die Reifen nicht gewechselt hat, kann er Probleme bekommen.
Die Polizei behauptet Reifen abgefahren, Gutachter noch 3 mm.
Wie kann das sein? Eigentlich nur, indem die Reifen in der Zwischenzeit gewechselt wurden.

Diese Vermutung kann also aufkommen. Da aber nun sowohl die Polizei als auch der Gutachter als glaubwürdig eingestuft wird, kann der TE in die Not kommen, nachweisen zu müssen, dass er die Reifen nicht gewechselt hat.

Das aber der Versicherungssachbearbeiter das Polizeiprotokoll angefordert hat, muss nicht bedeuten, dass ihm die Diskrepanz zwischen Polizeiprotokoll und Gutachten auffällt. Der Sachbearbeiter fordert diese Unterlagen vielleicht grundsätzlich an, ohne dann groß reinzuschauen. Es wird oft nur formal vorgegangen.

Diese formale Vorgehensweise hat bei mir auch dazu geführt, dass eine Versicherung etwas gezahlt hat, was sie ganz leicht hätte ablehnen können, wenn sie nur die angeforderten Unterlagen angeschaut hätte.


Gruß

Uwe
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Matthias36
Beitrag 17.05.2022, 05:41
Beitrag #15


Neuling


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Hallo Leute,

wie lange muss ich auf die Auszahlung warten? Der Gutachten von meiner Kfz Versicherung liegt schon vor. Es ist schon 2 Woche her und im Gutachten steht was mit Wiederschaffungsdauer 8 Tage. Es ist schon 2 Woche um. Kann die Kfz-Versicherung die Zahlung bzw. die Wiederschaffungswert auch ohne Polizeiakte auszahlen?

Die Akte ist immernoch nicht auf dem Weg da der Polizist bis 23.05.2022 im Urlaub ist verlängert sich die bearbeitung und die auszahlung warscheinlich. Ich hab kein Auto und muss 25km zur arbwit fahren da bringt mich der Opa jeden Tag hin und zurück.

Kann die Versicherung nicht einfach den Wiederbeschaffungswert überweisen bzw. auszahlen ohne welche Akte zu warten da schon der Gutachten von der Versicherung vorliegt?

Ich habe ein schreiben von der versicherung bekommen und steht drin das die versicherung freigabe für die zahlung die bank angefordert hat. Das heisst das es bezahlt wird auch ohne akte zu warten odernicht?
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Jens
Beitrag 17.05.2022, 06:02
Beitrag #16


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Ich habe deine neue Frage an den bestehenden Thread zu deinem Autounfall angehängt. Bitte nicht für jede Frage zum sleben Thema einen neuen Thread eröffnen.


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Explosiv
Beitrag 17.05.2022, 07:52
Beitrag #17


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Kann sein, dass der Reifen ungleichmäßig abgefahren ist.
Die Rede ist von in der Mitte zu wenig Profil, was auf generell viel zu hohen Luftdruck schließen lässt. Ungewöhnlich, aber mit etwas gutem Willen machbar. Es mag auch noch andere Gründe geben.
Und aus irgendeinem Grunde hat der Gutachter das Profil nur an anderer Stelle gemessen und dort ausreichend Profil vorgefunden. Spricht nicht gerade für den Gutachter, aber durchaus möglich.
Ganz ohne Betrugsversuch durch den TE.

Im Streitfall werden die Bilder zeigen, was Sache ist.


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Mueck
Beitrag 17.05.2022, 15:27
Beitrag #18


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Zitat (Explosiv @ 17.05.2022, 08:52) *
Kann sein, dass der Reifen ungleichmäßig abgefahren ist.
Die Rede ist von in der Mitte zu wenig Profil, was auf generell viel zu hohen Luftdruck schließen lässt.
Alternative: Flachstelle
Jeder, an dem schon mal eine Tram mit "Klong - Klonkg - ..." vorbei gefahren ist, hat schon mal eine "gehört".
Mit'm Fahrrad habe ich auch schon mal eine in den Reifen gezaubert (Schräubchen des Hebels der Rücktrittbremse entfleucht mit Blockade als Folge ...), also gehe ich mal davon aus, dass der gemeine Autofahrer das ggfs. auch irgendwie schafft ...
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F117
Beitrag 17.05.2022, 23:14
Beitrag #19


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Natürlich schafft auch ein PKW das. Man nennt das "Auswaschungen", verursacht durch einen defekten Schwingungsdämpfer. Hilft dem TE aber auch nicht, weil ein Reifen an jeder Stelle des Profils* die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen muss. Eine einzige Stelle unter Maß reicht für die Rennleitung.

*gemessen wird in den Hauptprofilrillen, dort wo sich auch die TWIs finden


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Autofahrer0815
Beitrag 07.01.2025, 15:05
Beitrag #20


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Stellen abgefahrene Reifen keine Gefahrenerhöhung da?
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cybershadow
Beitrag 07.01.2025, 23:29
Beitrag #21


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Die abgefahrenen Reifen selbst nicht, aber das Fahrzeug im verkehrsunsicheren Zustand weiterzubenutzen schon.

Damit greifen übrigens auch die üblichen Klauseln zum Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht. Die beziehen sich nämlich nur auf grob fahrlässiges Herbeiführen des Versicherungsfalls, nicht auf grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen. Das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten ist eine vertragliche Obliegenheit, damit kann der Versicherer auch dann ganz oder teilweise leistungsfrei sein, wenn eine entsprechende Klausel (Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls) in den Bedingungen steht.
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Autofahrer0815
Beitrag 08.01.2025, 15:54
Beitrag #22


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Wann sprechen wir von abgefahrenen Reifen?

In Deutschland gibt es Empfehlungen und die gesetzliche 1.6mm.

Habe von einem Fall in Österreich gelesen wo jemand 2.2mm auf Winterreifen hatte und selber zahlen musste. Aber dort gibst auch ein Gesetz für 4mm bei Winterreifen.

Wenn wir konkretisieren. 1.6mm gesetzlich aber auf Nässe oder Co ist der Grip ganz klar wahrscheinlich schlechter wie bei 3mm. Sprechen wir hier erst ab 1.6mm oder drunter von einer Gefahrenerhöhung oder bereits bei unterschreiten der Empfehlung von zum Beispiel 3 oder 4mm

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 08.01.2025, 16:08
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 08.01.2025, 16:11
Beitrag #23


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Moderativer Hinweis @ Autofahrer0815:
Wenn Du auf den aktuellen Beitrag antworten willst, halten wir für Dich die Funktion "Antworten" bereit.
Das Nutzen der Funktion "Zitieren" erzeugt ein Vollzitat des betreffenden Postings. Damit entstehen lange Beiträge, die andere hilfsbereite User lesen ohne eine Erkenntnisgewinn zu bekommen. Du verschwendest damit die Zeit anderer.
Das "Zitieren" ist lediglich für das Zitieren der wesentlichen Passagen länger zurückliegender Postings gedacht.

Dankeschön für das zukünftige Nutzen der Funktion "Antworten".
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Autofahrer0815
Beitrag 08.01.2025, 18:06
Beitrag #24


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Danke für den Hinweis mache ich!
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Ernschtl
Beitrag 08.01.2025, 20:27
Beitrag #25


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QUOTE (Autofahrer0815 @ 08.01.2025, 15:54) *
Wann sprechen wir von abgefahrenen Reifen?
Gute Frage. Da sagt der F1 Fahrer was ganz anders als der Speedwayfahrer.
Gesetzlich 1,6mm. Warum eigentlich? Ich denke das wird demnächst nachgebessert, mit 48 anderen Faktoren die einen Reifen als gut bezeichenen.
Wenn's kracht ist das alles subjektiv und am Ende erklärt ein Gutachter was er mal gelernt hat. Auch da gibt's Unterschiede


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cybershadow
Beitrag 08.01.2025, 20:40
Beitrag #26


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Eine Gefahrerhöhung ist nach der mir bekannten Rechtsprechung (LG Saarbrücken – Az.: 12 O 34/00 – Urteil vom 27.03.2002) dann gegeben, wenn Das Fahrzeug in verkehrsunsicherem Zustand in Betrieb genommen wird, das sieht das LG Saarbrücken dann gegeben, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe unterschritten ist. Mit >= 1,6 mm ist man also zumindest was den Versicherungsschutz angeht auf der sicheren Seite. Das OLG Köln setzt dagegen zusätzlich eine positive Kenntnis des verkehrsunsicheren Zustands durch den VN voraus, um eine Gefahrerhöhung zu bejahen (OLG Köln: Urteil vom 25.04.2006 – 9 U 175/05). Wenn die Mindestprofiltiefe also nur so gering unterschritten ist, dass der verkehrsunsichere Zustand nicht sofort ins Auge springt, sieht das OLG Köln den Versicherer in der Haftung. Außerdem gilt: Wenn gutachterlich festgestellt wird, dass der Unfall auch mit vorschriftsmäßigen Reifen eingetreten wäre, die abgefahrenen Reifen also nicht schadenursächlich waren, muss der Versicherer leisten. (OLG Koblenz, 10 U 253/08)

Zu beachten ist, dass die o.g. Urteile aus der Zeit vor der VVG-Reform 2008 stammen. Danach hat sich gerade zum Thema grobe Fahrlässigkeit einiges geändert. Inzwischen ist der Versicherer nicht mehr grundsätzlich komplett leistungsfrei, sondern ist "berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen" (was durchaus eine Kürzung um 100 % bedeuten kann).

Zusammengefasst: Es kommt wie so oft auf den Einzelfall an. Abgefahrene Reifen können zum (teilweisen) Verlust des Versicherungsschutzes in der Vollkasko und zu Regressforderungen in der KFZ-Haftpflicht führen, das ist aber nicht zwingend der Fall.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, sondern nur Mitarbeiter im Versicherungs-Innendienst, das hier ist keine Rechtsberatung.
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Autofahrer0815
Beitrag 08.01.2025, 21:14
Beitrag #27


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Dankeschön Cybershadow

An der Stelle vielleicht dann noch eine direkte Frage.

Wenn wir beim Thema Grobe Fahrlässigkeit reden ist dieser ja meistens mit versichert also nicht das Problem. Problem wird eher die Gefahrenerhöhung. Da könnte der Versicherer die Leistungen kürzen aber auch nicht vollständig sondern nur bis zur Höhe von 5000 Euro.

Wenn der Reifen bei über 1.6mm entsprechend nicht zur Gefahrenerhöhung beiträgt und die Grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist sollte es in der Regel ja kein Problem sein.

Man kann nämlich auch wegen einer Öl Spur, wegen Laub oder einem Film aus Pollen ins rutschen gelangen und da helfen meiner Ansicht dann auch keine 9mm.

Ebenso spielt im trockenen das ganze meiner Meinung nach gar keine Rolle. Laut einigen ADAC Tests nehmen die Reifen bei trockenem nämlich sogar zusätzlich Grip an da mehr Gummi auf der Straße liegt. Im Nassen ist das Profil aber ganz klar für die Verdrängung des Wasser notwendig da hilft viel auch viel.

Man muss meiner Meinung nach also den Anwendungszweck anschauen. Möchte ich bis auf 1.6mm runter fahren oder leicht drunter mache ich das möglichst zwischen April bis August. Möchte ich darüber hinaus fahren muss ich die Pneus wechseln oder auf möglichst trockenes Wetter in diesen Monaten warten und dann aber auch nur dann fahren.
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F117
Beitrag 08.01.2025, 21:23
Beitrag #28


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Zitat (Autofahrer0815 @ 08.01.2025, 21:14) *
Möchte ich bis auf 1.6mm runter fahren oder leicht drunter mache ich das möglichst ...

... gar nicht! Wer das vorhat, gehört hinter Gitter. Auch wenn der Gesetzgeber irrwitzige 1,6 mm für ausreichend hält - ein Sommerreifen unter 3 mm kann lebensgefährlich sein. Solche Überlegungen gehören ins stille Kämmerlein, aber nicht ins Netz, wo das einer liest, für sicher hält und dann nachmacht.


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Beitrag 08.01.2025, 21:30
Beitrag #29


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Versteh ich jetzt nicht wieso das so sein soll. Schon mal was von Sliks gehört? Da ist nur Gummi ohne Profil.

Der Gesetzgeber hat das so abgesegnet von daher ist das ganze Legal. Das handhaben viele auch so in der Praxis.

Genauso wie Corona Impfung. Es war zu keiner Zeit gesetzlich geregelt das man sich hätte impfen müssen. Außer vlt in bestimmten berufen. Also da einen Ungeimpften in den Knast zu stecken nur weil er sich dagegen weigert grenzt schon an harter Diktatur oder gar Faschismus.
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F117
Beitrag 08.01.2025, 22:02
Beitrag #30


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Langsam wird's albern. Oder trollig.


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Autofahrer0815
Beitrag 08.01.2025, 22:14
Beitrag #31


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So ist das halt wenn man mit der Wahrheit konfrontiert wird und keine Argumente mehr hat.

Fehlt nur noch das ich als rechts bezeichnet werde 🤣
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VPL
Beitrag 09.01.2025, 09:01
Beitrag #32


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F117 hat doch Recht. Fahr mal mit Slicks durch eine veritable Pfütze mit Geschwindigkeit. Einen schönen Brummkreisel von Fahrzeug wirst du dann bekommen. Und die Chance darauf steigt schon vor einem vollständig verschlissenem Profil.

Aber bring dich gerne um, wenn du das alles besser weißt. Viel Erfolg im wackeren Kampf gegen die Physik wavey.gif
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AMenge
Beitrag 09.01.2025, 09:39
Beitrag #33


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Zitat (Autofahrer0815 @ 08.01.2025, 21:30) *
Versteh ich jetzt nicht wieso das so sein soll. Schon mal was von Sliks gehört? Da ist nur Gummi ohne Profil.

Slicks werden im Motorsport eingesetzt wenn die Rahmenbedingungen es zulassen. Zudem haben diese Reifen nicht das Ziel, dem Fahrer maximale Sicherheit zu bieten sondern sie sollen für möglichst niedrige Rundenzeiten dienen. Weiterhin haben die Fahrer im Motorsport bei einsetzendem Regen jederzeit die Möglichkeit, die Reifen wechseln zu lassen. All das trifft auf uns alle im öffentlichen Straßenverkehr nicht zu. Von daher geht der Verwis auf Slick-Reifen ins Leere.

Zitat
Der Gesetzgeber hat das so abgesegnet von daher ist das ganze Legal.

Ja, mit 1,6 mm Profiltiefe durch die Gegen zu fahren ist legal. Es ist deswegen aber nicht vernünftig. Der Gesetzgeber sollte hier meines Erachtens dringend nachbessern. Schau dir an, was der Gesetzgeber als minimale Bremsleistung verlangt. Die hat schon der VW Käfer übertroffen. Mit solchen Bremsen möchte heute niemand mehr unterwegs sein. Der Gesetzgeber setzt seine Minimalanforderungen also leider keineswegs so an, dass man als Autofahrer davon ausgehen kann, bei Beachtung dieser Anforderungen sicher unterwegs zu sein.

Ich habe selbst schon auf einem Testgelände direkte Vergleiche von Reifen mit unterschiedlichen Profiltiefen (neuwertig, ca. 3mm, 1,6mm) fahren dürfen. Die Unterschiede sind gravierend und die Empfehlung, Sommerreifen zu entsorgen wenn sie bis auf 3mm heruntergefahren sind, exisitiert nicht ohne Grund.

Zitat
Das handhaben viele auch so in der Praxis.

Das macht es nicht besser. Auf dein Corona-Geschwurbel gehe ich mal nicht weiter ein. Ich möchte meinen Account hier gern behalten.
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