ETG Wer Haarschreening |
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ETG Wer Haarschreening |
23.05.2022, 10:53
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.05.2022 Mitglieds-Nr.: 89608 |
Mein letztes TE ist 9 Wochen her, danach absolut abstinent. Kann das Haarscreening trotzdem negativ ausfallen? |
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23.05.2022, 11:10
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Das hängt u.a. davon ab, wieviel du wie lange vor dem Beginn deiner Abstinenz konsumiert hast. Kann auf alle Fälle sehr eng werden.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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23.05.2022, 11:52
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2177 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 |
Kann das Haarscreening trotzdem negativ ausfallen? Da wird sicher noch was zu finden sein. Über eine Probenentnahme solltest du frühstens nach 3 Monaten plus min. 2 Wochen nachdenken. Bei machen ist das Haar auch erst mit einem Abstand von vier und mehr Wochen sauber. -------------------- Gruss
Wanderer |
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23.05.2022, 13:16
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Da wird sicher noch was zu finden sein. Sehe ich auch so. Zitat Über eine Probenentnahme solltest du frühstens nach 3 Monaten plus mindestens 2 Wochen nachdenken. Habe mal die Abkürzung im Zitat ausgeschrieben, damit es unmissverständlich wird. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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02.06.2022, 11:07
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.05.2022 Mitglieds-Nr.: 89608 |
Hallo again,
Gibt es eine grobe Übersicht über das zu erwartende Strafmaß bei über 2% ( 2,3%) , Ersttäter, Heranwachsender, bei einer Trunkenheit außerhalb der Probezeit? In Bayern 🫣 |
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02.06.2022, 11:13
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ich denke es handelt sich um den gleichen Vorfall... http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...p;hl=Epsoon1304
Forenregeln: 1 User = 1 Problem = 1 Thread. Ich habe mal einen Moderator gebeten die Threads zusammenzuführen... -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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02.06.2022, 11:21
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich habe mal einen Moderator gebeten die Threads zusammenzuführen... ErledigtStrafmaß bei über 2% (2,3%) Ich würd mit 12-14 Monaten Sperre und 40-50 Tagessätzen Geldstrafe rechnen.-------------------- |
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30.08.2022, 09:14
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.05.2022 Mitglieds-Nr.: 89608 |
Urteil ist da.
Jetzt habe ich eine neue Frage: Sperrfrist endet am 1.4 Tat war am 1.3 des vergangenen Jahres- 12 Monate Abstinenz könnte ich am 1.3 diesen Jahres belegen. Reicht das? Oder muss die Abstinenz bis Ablauf der Sperre durchgeführt werden? Bis zur MPU natürlich ( wird an dem Tag ja nochmal kontrolliert). Ich hoffe ihr versteht was ich meine 🤗 |
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30.08.2022, 09:23
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Ich antworte mal auf das, was ich glaube verstanden zu haben:
Die nachgewiesene Dauer von 12 Monaten (mit möglichst geringer Lücke zur MPU) dürfte reichen, aber da die Dauer der AN ja nur der Türsteher für die MPU ist, entscheidet sich der Erfolg an der Qualität deiner Aufarbeitung. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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30.08.2022, 09:43
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.05.2022 Mitglieds-Nr.: 89608 |
Das ist klar. Dafür bin auch in verkehrspsychologischen Händen.
Ich möchte nur nicht die Türöffnung gefährden, sonst hätte ich noch eine weiter HA gemacht. Wann ich ich mit einem MPU Termin rechnen? Vor oder nach Ablauf der Sperrfrist? Ihr seid klasse. Dankeschön 😘 |
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30.08.2022, 11:17
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Bei Stellung des Antrags auf Neuerteilung reichst du alle notwendigen Unterlagen ein (Sehtest etc.pp.). Nach Prüfung deiner Akte bekommst du eine MPU-Anordnung mit Fragestellung und Fristsetzung, bis wann du das positive Gutachten einzureichen hast. Wenn du den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Antragsstellung nutzt (6 Monate vor Ablauf der Sperre), kannst du durchaus die MPU vor Ablauf der Sperrfrist machen. Das hängt aber von verschiedenen Faktoren wie z.B. Auslastung der Fsst, des MPI und deinen Finanzen ab.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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30.08.2022, 17:53
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Sperrfrist endet am 1.4 Bis zur MPU musst Du Deine Abstinenz „lückenlos“ nachweisen, gewisse Karenzzeiten werden akzeptiert…Tat war am 1.3 des vergangenen Jahres- 12 Monate Abstinenz könnte ich am 1.3 diesen Jahres belegen. Reicht das? Oder muss die Abstinenz bis Ablauf der Sperre durchgeführt werden? Bis zur MPU natürlich ( wird an dem Tag ja nochmal kontrolliert). Ich hoffe ihr versteht was ich meine �� Wenn ich Deinen Post richtig verstehe (es sind ja keine Jahreszahlen genannt) kannst Du Deine AB vom 01.03.2021 bis zum 01.03.2022 nachweisen. Wenn Deine Sperrfrist zum 01.04.2023 endet, fehlt Dir fast ein Jahr an AB-Nachweisen… Wenn Deine Sperrfrist bis zum 01.04.2022 ging, fehlen Dir trotz allem ein paar Monate… die auch mit einer Haaranalyse nicht geschlossen werden können da diese nur drei Monate rückwirkend gilt. Wo liegt mein Denkfehler… -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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06.09.2022, 08:49
Beitrag
#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.05.2022 Mitglieds-Nr.: 89608 |
Sorry, hab mich missverständlich ausgedrückt.
Tat 1.3.2022 Ende Sperrfrist 1.4.23 Bis zum 15.3.23 kann 1 Jahr ich Abstinenz nachweisen ( letzter der 4. Termine für Haarscreening). Kann ich einen MPU Termin vor dem 1.4.23 ausmachen? Ab dem 25.3.23 ungefähr ?( das Ergebnis des Haarscrennings hat immer ca 7. Tage gedauert). Dauert ja bis das Ergebnis der MPU Behörde vorliegt. Danke für eure Hife |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:29 |