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> ETG Wer Haarschreening
Epsoon1304
Beitrag 23.05.2022, 10:53
Beitrag #1


Neuling


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ETG Wert
Mein letztes TE ist 9 Wochen her, danach absolut abstinent.
Kann das Haarscreening trotzdem negativ ausfallen?
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MsTaxi
Beitrag 23.05.2022, 11:10
Beitrag #2


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Das hängt u.a. davon ab, wieviel du wie lange vor dem Beginn deiner Abstinenz konsumiert hast. Kann auf alle Fälle sehr eng werden.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Wanderer
Beitrag 23.05.2022, 11:52
Beitrag #3


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Zitat (Epsoon1304 @ 23.05.2022, 11:53) *
Kann das Haarscreening trotzdem negativ ausfallen?


Da wird sicher noch was zu finden sein. Über eine Probenentnahme solltest du frühstens nach 3 Monaten plus min. 2 Wochen nachdenken.
Bei machen ist das Haar auch erst mit einem Abstand von vier und mehr Wochen sauber.


--------------------
Gruss
Wanderer
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Hornblower
Beitrag 23.05.2022, 13:16
Beitrag #4


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Zitat (Wanderer @ 23.05.2022, 12:52) *
Da wird sicher noch was zu finden sein.

Sehe ich auch so.

Zitat
Über eine Probenentnahme solltest du frühstens nach 3 Monaten plus mindestens 2 Wochen nachdenken.


Habe mal die Abkürzung im Zitat ausgeschrieben, damit es unmissverständlich wird. wink.gif


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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Epsoon1304
Beitrag 02.06.2022, 11:07
Beitrag #5


Neuling


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Hallo again,
Gibt es eine grobe Übersicht über das zu erwartende Strafmaß bei über 2% (
2,3%) , Ersttäter, Heranwachsender, bei einer Trunkenheit außerhalb der Probezeit?
In Bayern 🫣
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Q-Treiberin
Beitrag 02.06.2022, 11:13
Beitrag #6


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Ich denke es handelt sich um den gleichen Vorfall... http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...p;hl=Epsoon1304

Forenregeln: 1 User = 1 Problem = 1 Thread.

Ich habe mal einen Moderator gebeten die Threads zusammenzuführen...



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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Jens
Beitrag 02.06.2022, 11:21
Beitrag #7


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Zitat (Q-Treiberin @ 02.06.2022, 12:13) *
Ich habe mal einen Moderator gebeten die Threads zusammenzuführen...
Erledigt


Zitat (Epsoon1304 @ 02.06.2022, 12:07) *
Strafmaß bei über 2% (2,3%)
Ich würd mit 12-14 Monaten Sperre und 40-50 Tagessätzen Geldstrafe rechnen.


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Epsoon1304
Beitrag 30.08.2022, 09:14
Beitrag #8


Neuling


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Urteil ist da.
Jetzt habe ich eine neue Frage:
Sperrfrist endet am 1.4
Tat war am 1.3 des vergangenen Jahres- 12 Monate Abstinenz
könnte ich am 1.3 diesen Jahres belegen.
Reicht das? Oder muss die Abstinenz bis Ablauf der Sperre durchgeführt werden?
Bis zur MPU natürlich ( wird an dem Tag ja nochmal kontrolliert).
Ich hoffe ihr versteht was ich meine 🤗
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MsTaxi
Beitrag 30.08.2022, 09:23
Beitrag #9


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Ich antworte mal auf das, was ich glaube verstanden zu haben:

Die nachgewiesene Dauer von 12 Monaten (mit möglichst geringer Lücke zur MPU) dürfte reichen, aber da die Dauer der AN ja nur der Türsteher für die MPU ist, entscheidet sich der Erfolg an der Qualität deiner Aufarbeitung.


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Epsoon1304
Beitrag 30.08.2022, 09:43
Beitrag #10


Neuling


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Das ist klar. Dafür bin auch in verkehrspsychologischen Händen.
Ich möchte nur nicht die Türöffnung gefährden, sonst hätte ich noch eine weiter HA gemacht.
Wann ich ich mit einem MPU Termin rechnen?
Vor oder nach Ablauf der Sperrfrist?
Ihr seid klasse. Dankeschön 😘
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MsTaxi
Beitrag 30.08.2022, 11:17
Beitrag #11


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Bei Stellung des Antrags auf Neuerteilung reichst du alle notwendigen Unterlagen ein (Sehtest etc.pp.). Nach Prüfung deiner Akte bekommst du eine MPU-Anordnung mit Fragestellung und Fristsetzung, bis wann du das positive Gutachten einzureichen hast. Wenn du den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Antragsstellung nutzt (6 Monate vor Ablauf der Sperre), kannst du durchaus die MPU vor Ablauf der Sperrfrist machen. Das hängt aber von verschiedenen Faktoren wie z.B. Auslastung der Fsst, des MPI und deinen Finanzen ab.


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Q-Treiberin
Beitrag 30.08.2022, 17:53
Beitrag #12


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Zitat (Epsoon1304 @ 30.08.2022, 10:14) *
Sperrfrist endet am 1.4
Tat war am 1.3 des vergangenen Jahres- 12 Monate Abstinenz
könnte ich am 1.3 diesen Jahres belegen.
Reicht das? Oder muss die Abstinenz bis Ablauf der Sperre durchgeführt werden?
Bis zur MPU natürlich ( wird an dem Tag ja nochmal kontrolliert).
Ich hoffe ihr versteht was ich meine ��
Bis zur MPU musst Du Deine Abstinenz „lückenlos“ nachweisen, gewisse Karenzzeiten werden akzeptiert…

Wenn ich Deinen Post richtig verstehe (es sind ja keine Jahreszahlen genannt) kannst Du Deine AB vom 01.03.2021 bis zum 01.03.2022 nachweisen.

Wenn Deine Sperrfrist zum 01.04.2023 endet, fehlt Dir fast ein Jahr an AB-Nachweisen… think.gif Wenn Deine Sperrfrist bis zum 01.04.2022 ging, fehlen Dir trotz allem ein paar Monate… die auch mit einer Haaranalyse nicht geschlossen werden können da diese nur drei Monate rückwirkend gilt.


Wo liegt mein Denkfehler… unsure.gif


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Epsoon1304
Beitrag 06.09.2022, 08:49
Beitrag #13


Neuling


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Sorry, hab mich missverständlich ausgedrückt.
Tat 1.3.2022
Ende Sperrfrist 1.4.23
Bis zum 15.3.23 kann 1 Jahr ich Abstinenz nachweisen ( letzter der 4. Termine für Haarscreening).
Kann ich einen MPU Termin vor dem 1.4.23 ausmachen?
Ab dem 25.3.23 ungefähr ?( das Ergebnis des Haarscrennings hat immer ca 7. Tage gedauert).
Dauert ja bis das Ergebnis der MPU Behörde vorliegt.
Danke für eure Hife
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:29