Bußgeldbescheid an Ausländische Adresse falsch zugestellt, Rückschein wurde von Jemand anders unterschrieben / |
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Bußgeldbescheid an Ausländische Adresse falsch zugestellt, Rückschein wurde von Jemand anders unterschrieben / |
29.06.2022, 12:58
Beitrag
#51
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
Also nochmals:
Im Ausland -also dahin, wo der Einschreibebrief zugestellt wurde !! - ist eine solche Zustellung mit einer Unterschrift, die NICHT dem Empfänger gehört NICHT rechtswirksam - somit also ungültig! Im Ausland, als wie auch EU-Ausland gibt es KEINE PZU (Postzustellungsurkunden) also somit Einschreibebriefe, welche einfach nur in den Briefkasten (mit Unterschrift des Postbeamten) eingeworfen werden! Es gibt entweder Einschreibebriefe mit Unterschrift als Beweis der Zustellung, ODER gar KEINE Einschreiben! Einschreiben müßen IMMER an den Adressaten zugestellt werden, hilfsweise darf auch an eine andere Person zugestellt werden, insofern VOR oder BEI der Aushändigung des Schriftstückes , bzw. des Einschreibebriefes eine schriftliche Vollmacht vorliegt ....BEIDES war in MEINEM Fall nicht der Fall, ich habe den Einschreibebrief NICHT in Empfang genommen, und auch keine vorherige VOLLMACHT ausgefüllt, welche der Postbeamte evtl. im Streitfall hätte vorliegen können! Von daher:........ nicht rechtswirksame Zustellung. In Deutschland mag das evtl anders aussehen, da in Deutschland es eine PZU gibt. Hier greifen aber auch die Zustellungsmodalitäten es Auslandes, denn "Tatort" ist das Ausland, insofern man "Tatort" als Ort der Zustellung feststellen muß und wird. Mir geht es hier ja NUR um den FORMFEHLER der nicht rechtswirksamen Zustellung weil eine andere / gefälschte Unterschrift vorliegt Da es dir aber anscheinend eh egal ist, jedenfalls scheust du den Weg zu Gericht, frage ich mich auch, was du eigentlich noch wissen möchtest. Was soll denn der "andere Vorwurf", der angeblich nicht stimmt sein, dass du dich da so noch drüber aufregst? Und woher kennst du den Vorwurf, wenn du den BGB augenscheinlich noch nie in den Händen hattest? Da wären wir wieder bei meinem obigen Post. Warum soll ich den Weg zum Gericht durch eine "Wiedereinsetzung" in den vorherigen Stand wählen, wenn doch die Sache mit der nicht rechtswirksamen Zustellung wesentlich erfolgsversprechender ist, da unstreitig!! Ich kenne Fälle, da wurde alles eingestellt und rechtsunwirksam erklärt........, nur weil ein fehlerhaftes Rubrum vorlag! |
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Gast_Panzerkroete_* |
29.06.2022, 13:26
Beitrag
#52
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Dein Text hat so querulatorische Formatierung, sodass ich mich damit nicht weiter in der Tiefe beschäftigen möchte.
Zitat Hier greifen aber auch die Zustellungsmodalitäten es Auslandes, denn "Tatort" ist das Ausland Ist das so? Warum bearbeitet den Fall dann eine deutsche Bußgeldstelle, die sich auch nur an deutsche (bzw. Landes-) Gesetze halten muss? Zitat Es gibt entweder Einschreibebriefe mit Unterschrift als Beweis der Zustellung, ODER gar KEINE Einschreiben! Nö, es gibt noch weitere Arten, wurde auch schon gesagt. Und unterlasse es fett fett zu schreiben! Zitat Von daher:........ nicht rechtswirksame Zustellung. Die aber als Verteidigungsmittel unbeachtlich sein kann, weil Zustellungsmängel nachträglich (unter gewissen Voraussetzungen) geheilt werden können. Zitat Mir geht es hier ja NUR um den FORMFEHLER der nicht rechtswirksamen Zustellung weil eine andere / gefälschte Unterschrift vorliegt Ist das so? Hast du den Rückschein gesehen? Und selbst wenn: Die wirksame Zustellung per Einschreiben mit Rückschein erfordert gerade nicht, dass das Schreiben persönlich übergeben wird (das wäre Einschreiben eigenhändig), vielmehr reicht eine Übergabe an einen "Ersatzempfänger nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Postunternehmens" (!) in der Regel aus. Wegen fehlerhaftem Rubrum wird sicher kein Gerichtsverfahren eingestellt, eher wird das berichtigt. Wenn man natürlich den falschen anklagt, wird der aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, das hat mit einem fehlerhaften Rubrum aber nichts zu tun. |
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29.06.2022, 15:59
Beitrag
#53
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2591 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
warum soll die Behörde ermitteln wer den Rückschein unterschrieben hat... Für die Behörde ist das aktuell vollkommen uninteressant... die hat (aktuell) eine rechtmäßige Zustellung...
Vielleicht solltest du einfach mal in deinem Haushalt ermitteln wer denn den BGB angenommen und unterschrieben hat... wobei ich davon ausgehe, dass du das schon seit Ewigkeiten weisst... Nur irgendwie verstehe ich das alles nicht ganz... du warst zum Zeitpunkt der Zustellung nicht dort... - du bist dir sicher, dass du Zustellung nicht rechtmäßig erfolgt ist... du hast den zweiten Verstoß auch nicht begangen? a) warum beantragst du keine Wiedereinsetzung in vorigen Stand? Damit könntest du den zweiten Verstoß wegbekommen? b) warum gehst du nicht rechtlich dagegen vor und lässt den BGB aufheben? Keine rechtmäßige Zustellung bedeutet wohl mittlerweile Verjährung... c) warum zeigst du denn den "Empfänger" nicht an wegen Urkundenfälschung? d) warum veranstaltest du hier das ganze, wenn du dir eh bei allem so sicher bist, aber trotzdem den Arsch net in der Hose hast, dein (vermeintliches) Recht einfach auch durchzusetzen? -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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29.06.2022, 16:33
Beitrag
#54
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13864 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
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Gast_Panzerkroete_* |
29.06.2022, 16:42
Beitrag
#55
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Warum soll ich den Weg zum Gericht durch eine "Wiedereinsetzung" in den vorherigen Stand wählen, wenn doch die Sache mit der nicht rechtswirksamen Zustellung wesentlich erfolgsversprechender ist, da unstreitig!! Sage ich dir dann in einer Woche wenn diese ganze Diskussion nur noch akademischen Charakter hat |
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29.06.2022, 16:47
Beitrag
#56
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
...und das kannst Du anhand welcher §§ oder Urteile belegen? Vor allem, warum sagt er nicht einfach um welches Land es überhaupt geht. Aber ich kann dir anhand von einem Paragraf was belegen. Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) § 9 Zustellung im Ausland (1) Eine Zustellung im Ausland erfolgt 1. durch Einschreiben mit Rückschein, soweit die Zustellung von Dokumenten unmittelbar durch die Post völkerrechtlich zulässig ist, (2) Zum Nachweis der Zustellung nach Absatz 1 Nr. 1 genügt der Rückschein. https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__9.html Somit hat die Behörde den Nachweis, das Schreiben wurde zugestellt ... Welche Anforderungen in dem jeweiligen Land gelten interessiert nach deutschen Recht eigentlich gar nicht. Für die Behörde ist mit dem unterschriebenen Rückschein die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt. |
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29.06.2022, 17:10
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#57
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13748 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Also nochmals: Also nochmals: Du wirst Dir sicherlich inzwischen darüber im Klaren sein, dass Fettschrift, in der Form, wie Du sie benutzt, als "Schreien" interpretiert wird. Als Moderator bin ich bestrebt, hier im Board für gute Umgangsformen zu sorgen. Rumschreien gehört nicht dazu. Ein einheitliches Schriftbild trägt wesentlich zur entspannten Atmosphäre in diesem Board bei. Du wurdest bereits mehrfach ermahnt, hier nicht (zumindest optisch) herumzupöbeln. Wenn Du unbedingt Zeit brauchst, darüber nachzudenken, werde ich Dir das nächste Mal diese Zeit verschaffen -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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30.06.2022, 12:52
Beitrag
#58
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
Nur irgendwie verstehe ich das alles nicht ganz... du warst zum Zeitpunkt der Zustellung nicht dort... - du bist dir sicher, dass du Zustellung nicht rechtmäßig erfolgt ist... du hast den zweiten Verstoß auch nicht begangen? a) warum beantragst du keine Wiedereinsetzung in vorigen Stand? Damit könntest du den zweiten Verstoß wegbekommen? hatte ich schon getan, wurde verworfen von der Bußgeldstelle und nun möchten die noch € 3.50 dafür haben. Begründung der Bußgeldstelle: Verjährt, bzw. Einspruchfrist sei ab December 2021 abgelaufen b) warum gehst du nicht rechtlich dagegen vor und lässt den BGB aufheben? Keine rechtmäßige Zustellung bedeutet wohl mittlerweile Verjährung... Ja genau DAS (!) ist doch die eigentliche Frage in meinem Thread, die ich schon die ganze Zeit habe, und die mir bislang NICHT beantwortet werden konnte, wie ich das aufhebenlassen kann (den Bußgeldbescheid=) Was soll denn der "andere Vorwurf", der angeblich nicht stimmt sein, dass du dich da so noch drüber aufregst? Und woher kennst du den Vorwurf, wenn du den BGB augenscheinlich noch nie in den Händen hattest? Da wären wir wieder bei meinem obigen Post. Kenntnis habe ich davon erhalten, weil "ur-plötzlich" eine Mahnung im Jahre 2022 kam, und deswegen habe ich mich selbst erst einmal mit der Bußgeldstelle in Verbindung gesetzt, also quasi "freiwillig", und auch erst dann von der Existenz eines solchen Bußgeldbescheides erst erfahren, und mir sodann auch eine Copy desselbigen Bußgeldbescheides zuschicken lassen. |
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Gast_Panzerkroete_* |
30.06.2022, 13:01
Beitrag
#59
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Eine Bußgeldstelle kann einen Einspruch (der hier aber gleichzeitig mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erhoben werden müsste) nicht eigenmächtig verwerfen, sondern muss die Sache dann an das örtlich zuständige Amtsgericht abgeben, wenn sie den Bußgeldbescheid nicht aufhebt.
Wobei hier aber fraglich ist, ob die Zustellung nicht doch rechtswirksam war. Wer hat denn da unterschrieben? Jetzt mal offen gesprochen: Kennst du die Person? Denn vor Gericht darfst du nicht lügen, das ist sogar strafbar! Und ist der Einspruch und Wiedereinsetzungsantrag in weniger als fünfzehn Tagen nach Kenntnis des BGB bei der Bußgeldstelle eingegangen? Sonst wäre der nämlich verfristet. |
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30.06.2022, 13:08
Beitrag
#60
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
Wobei hier aber fraglich ist, ob die Zustellung nicht doch rechtswirksam war. Wer hat denn da unterschrieben? Jetzt mal offen gesprochen: Kennst du die Person? Denn vor Gericht darfst du nicht lügen, das ist sogar strafbar! Wer da unterschrieben hat, weiß ich nicht, folge dessen kenne ich auch nicht die Person! |
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30.06.2022, 16:23
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#61
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2591 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
@Panzerkroete bist du dir sicher bei der Verwerfung? Ich behaupte, dass wir in der Bußgeldstelle zu meiner Zeit damals (vor 12-15 Jahren) auch Einsprüche verworfen haben, wenn diese zu spät kamen... Ob das jetzt bei Anträgen auf Wiedereinsetzung auch der Fall war, daran erinnere mich nicht mehr... - Aber wenn der TE einen solchen Verwerfungsbescheid von der Bußgeldstelle erhalten hat, dann hat er dort ja auch eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf und weiss wie er dagegen vorgeht... analog kann man auch gegen den Bußgeldbescheid vorgehen und Klage erheben...
Ich frage mich nur, warum er jetzt auf einmal einen Verwerfungsbescheid auf seinen Antrag auf Wiedereinsetzung erhalten hat und am 24.06. bekam ich noch zur Antwort, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung nichts bringt, da der Verstoß schon in Flensburg eingetragen ist... Irgendwie komm ich mir bissl vera.... vor und hab langsam aber sicher Zweifel an der gesamten Story... Auch dass man nicht weiss, wer bei einem im Haushalt Post annimmt und dafür unterschreibt... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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Gast_Panzerkroete_* |
01.07.2022, 07:59
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#62
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Da hast du wohl Recht.
Gegen die Entscheidung der Bußgeldbehörde, den Einspruch wegen Unzulässigkeit abzuweisen, kann man sicher aber binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei Gericht beschweren. Gleiches gilt für den Antrag auf Wiedereinsetzung in vorherigen Stand. Denke auch, dass sich der Sachverhalt in der Akte etwas anders darstellt, als hier geschildert. |
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01.07.2022, 10:52
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#63
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
Auch dass man nicht weiss, wer bei einem im Haushalt Post annimmt und dafür unterschreibt... Es war niemand aus dem Haushalt, da ich alle befragt habe. Denke auch, dass sich der Sachverhalt in der Akte etwas anders darstellt, als hier geschildert. Auch das ist nach dem ganzen Behörden Durcheinander mit den zig Vorschriften und §§ möglich! Möglicherweise habe ich selbst 2022 noch Fehler gemacht, als ich mich nach Erhalt der Mahnung selbst mit der Behörde in Verbindung gesetzt habe. Aber eben genau AUS DIESEM GRUNDE hatte ich strikte Anweisungen gegeben, GRUNDSÄTZLICH NIE (!) Einschreibebriefe anzunehmen, denn wenn dieser Rückschein des Einschreibebrief nie angenommen oder unterschrieben worden wäre, so wäre der ganze Ärger nicht da, und die Sache schon längst erledigt. Zum Streiten gehören bekanntermaßen IMMER 2 Parteien, und wenn die eine Partei NICHT mitstreiten will (weil z.B. nicht erreichbar), so kann die "andere Partei" mit sich selbst streiten...... Macht bekanntermaßen keinen Spaß für die streitsuchende Partei Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.07.2022, 11:24
Bearbeitungsgrund: Unnötigr Formatierungen entfernt
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01.07.2022, 11:03
Beitrag
#64
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Zum Streiten gehören bekanntermaßen IMMER 2 Parteien, und wenn die eine Partei NICHT mitstreiten will (weil z.B. nicht erreichbar), so kann die "andere Partei" mit sich selbst streiten Ich denke, da bist Du ganz schwer auf dem Holzweg. Ist aber auch egal, weil Du wohl auf Hornblowers schwarzer Liste landen wirst, nachdem Du wiederholt seine Ermahnungen in den Wind schlägst. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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01.07.2022, 11:24
Beitrag
#65
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
Also hilfreiche Tipps -die mir weiterhelfen könnten- hatte mir @Hornblower bislang nicht gegeben, vielleicht nicht geben können, weil er es vielleicht einfach nicht weiß.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.07.2022, 11:29
Bearbeitungsgrund: Schreibfehler korrigiert und unnötiges Vollzitat entfernt.
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Gast_Panzerkroete_* |
01.07.2022, 11:24
Beitrag
#66
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Von mir bekommst du auch keine Tipps mehr, weil du dich aufführst wie die Axt im Walde.
"Ich habe selbst ein paar Fehler gemacht" ist bei Anwälten oft der Code für "Ich hab es versaut und jetzt mach mal asap, aber kosten darf es nix" |
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01.07.2022, 11:26
Beitrag
#67
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13864 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Moderativer Eingriff @BS-Löwe:
Du ignorierst die Ermahnung der Moderation zur Textformatierung und garnierst das mit der Verballhornung eines Moderatorennamen. Daneben dann noch ständige unnötige Vollzitate trotz der Bitte, das zu unterlassen. Die angedrohnte Schreibsperre wird hiermit für drei Tage vollzogen, damit Du Zeit hast, über Umgangsformen nachzudenken. |
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01.07.2022, 12:50
Beitrag
#68
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Aber eben genau AUS DIESEM GRUNDE hatte ich strikte Anweisungen gegeben, GRUNDSÄTZLICH NIE (!) Einschreibebriefe anzunehmen, denn wenn dieser Aha, hier wird also ganz bewusst versucht, sich grundsätzlich einer Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten zu entziehen. Ist aber schief gelaufen, weil die Sippschaft daheim anscheinend zu wenig folgsam dazu ist, sich entsprechend zu verhalten.Rückschein des Einschreibebrief nie angenommen oder unterschrieben worden wäre, so wäre der ganze Ärger nicht da, und die Sache schon längst erledigt. Zum Streiten gehören bekanntermaßen IMMER 2 Parteien, und wenn die eine Partei NICHT mitstreiten will (weil z.B. nicht erreichbar), so kann die "andere Partei" mit sich selbst streiten...... Macht bekanntermaßen keinen Spaß für die streitsuchende Partei Wie geil ist das denn??? @Panzerkröte Zitat Wobei hier aber fraglich ist, ob die Zustellung nicht doch rechtswirksam war. Sehr wahrscheinlich war sie das. Von daher ist die Sache durch und er hätte ggfs. (sofern die Rechtslage im betreffenden Staat die Zustellung betreffend richtig dargestellt wurde) maximal noch einen Schadensanspruch gegen denjenigen seiner Sippschaft, der das Einschreiben rechtswidrig entgegengenommen hat.Es war niemand aus dem Haushalt, da ich alle befragt habe. Die trauen sich wahrscheinlich nur nicht, dir die Wahrheit zusagen. Weil so, wie du dich hier aufführst, würde ich dich so einschätzen, dass der Unterschreiber von dir vermutlich direkt eins auf die Kauleiste bekommen hätte, wenn ers zugegeben hätte. Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 01.07.2022, 13:27
Bearbeitungsgrund: Rechtschreibfehler korrigiert.
-------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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02.07.2022, 01:07
Beitrag
#69
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1540 Beigetreten: 25.03.2016 Wohnort: Nasses Dreieck Mitglieds-Nr.: 78460 |
…. Oh doch! Und daran solltest Du denken: wer den Kopf zu oft in den Sand steckt, knirscht sehr schnell mit den Zähnen. Das freut dann den wegen chronischem Bruxismus aufgesuchten Zahnarzt. Es bringt fast nie einen Vorteil wenn man Vogel Strauß spielt und den Kopf in den Sand steckt nach dem Motto 'ich weiß von nicht, also passiert mir auch nichts'. Einen Nachteil kann es aber definitiv auch nicht haben! Und Deine vergeblichen Versuche, etwas zu zitieren, werden immer scheitern, bis Du verinnerlicht hast, daß die Forensoftware die Zeichenkombinationen [ quote] und [ /quote ] nicht versteht; also besser nur ohne die Leerzeichen zitieren. Und daß ich Dir solche hilfreichen Tipps gebe, liegt nur an meinem Mitleid mit Dir, der Du den ganzen Tag mir so jemandem wie Dir zusammen sein muß. …. Insofern vermute ich mal, es lag an der zwischen Monitor und Stuhl lokalisierten Schnittstelle. Sag's doch kurz: PEBCAC
-------------------- Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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02.07.2022, 19:48
Beitrag
#70
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 02.07.2022 Mitglieds-Nr.: 89762 |
Aha, hier wird also ganz bewusst versucht, sich grundsätzlich einer Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten zu entziehen. Wahrscheinlich hatte genau dies bei ihm schon die ganze Zeit, oder die ganzen Jahre geklappt. und deswegen.........: Zitat Ist aber schief gelaufen, weil die Sippschaft daheim anscheinend zu wenig folgsam dazu ist, sich entsprechend zu verhalten. .............................. regt er sich nun auf, weil jemand aus seiner Sippschaft einen Fehler gemacht hat. Insofern es jemand aus seiner Sippschaft überhaupt war, denn er hatte doch weiter oben geschrieben, den unterschriebenen Rückschein als Kopie gesehen zu haben, und konnte die Unterschrift niemanden zuordnen. Das läßt wiederum die Vermutung zu, dass es doch keiner aus seiner Sippschaft war, der unterzeichnet hatte. Und daß ich Dir solche hilfreichen Tipps gebe, liegt nur an meinem Mitleid mit Dir, der Du den ganzen Tag mir so jemandem wie Dir zusammen sein muß. Ich glaube Mitleid brauchste mit dem nicht zu haben, ganz im Gegenteil So wie ich seine Beiträge gelesen habe, hatte der wahrscheinlich mit seiner Masche des "Nichtannehmens von Bußgeldbescheiden" bislang Erfolg, bis halt auf das eine Mal. Bei so einem würde es mich nicht wundern, wenn der jetzt seinen Briefkasten aus der Wand reißt, oder künftig eine andere Adresse angibt, so dass gar nichts mehr ankommt. Wobei ich letzteres eher vermute, denn der Typ scheint geplant und mit Überlegung vorzugehen. Es gibt tatsächlich Typen, die sowas machen, und leider zu 99% mit Erfolg. Meine Tante arbeitet im Ordnungsamt und die kann so einige Stories erzählen, und nichts ärgert die Behörden mehr, wenn Briefe nicht zustellbar sind. Ist 'nen Haufen Arbeit meistens ohne Erfolg. In der Zeit, so sagt meine Tante, hat man ein Dutzend anderer normaler Fälle abgearbeitet. Und wenn die Übeltäter dann noch im Ausland wohnen Nicht umsonst erläßt die Bußgeldstelle bei Parkverstößen dann lieber einen Kostenbescheid, um überhaupt an Geld zu kommen, und stellt das Verfahren gegen den Ausländer, bzw. im Ausland wohnenden Parkverstößer ein, mit der Begründung, dass der Aufwand zu groß sei im Verhältnis zum Nutzen (nämlich der Bezahlung des Verwarngeldes ) |
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02.07.2022, 21:10
Beitrag
#71
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24574 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Berlin hat für diese Fälle eine eigene Abteilung, die dann auch über das Know-How verfügt, wie man damit umgeht. Wenn man das zentralisiert und aus dem normalen Ablauf herausnimmt, sind die Chancen, auch zu einem Ergebnis zu kommen, nicht schlecht. Zudem sind das genau die Leute, die im Straßenverkehr besonders problematisch sind, und die man dann auch als Mehrfachtäter ordentlich abkassieren kann.
Ich folgere aus dem planmäßigen Vorgehen ja schon, dass dem TE überhaupt der Wille fehlt, sich an die Vorschriften zu halten - was wiederum ein Grund für die Anordnung einer MPU ist. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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02.07.2022, 21:11
Beitrag
#72
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9356 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Was für ein qualitativ hochwertiges Erstlingswerk, Respekt!
Polterst du überall so rum, wenn du irgendwo neu reinkommst? Insbesondere wenn derjenige, auf den du verbal einprügelst, sich wegen der (berechtigten) Schreibsperre nicht wehren kann? |
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02.07.2022, 21:20
Beitrag
#73
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24574 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
@AMenge, seit wann bist Du zu Neuen im Forum so unfreundlich?
Ich für meinen Teil fand das einen interessanten Einblick und kann kein "Anpoltern" erkennen. Danke dafür! Zudem sehe ich wenig Raum dafür, dass sich der TE hier wehren müsste. Dass er die Nichtannahme von Bußgeldbescheiden recht optimiert und seit längerem betreibt, darauf ist er doch stolz. Ich sehe hier keine Schimpfwörter, kein Verächtlichmachen und auch sonst keinen persönlichen Angriff. Kann es sein, dass Du da etwas viel zwischen den Zeilen liest? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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02.07.2022, 21:25
Beitrag
#74
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9356 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Ich halte es für ausgesprochen schlechten Stil, wenn man im ersten Beitrag in einem Forum ausschließlich gegen eine Person agiert und zur Sache exakt nichts beizutragen hat.
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02.07.2022, 21:30
Beitrag
#75
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24574 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Und ich halte es für schlechen Stil, Neulinge gleich derartig anzupflaumen.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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02.07.2022, 23:36
Beitrag
#76
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Es gibt ein System von privaten Nachrichten, dort könnt ihr euren Streit fortsetzen. Im Mainforum hat das nichts zu suchen.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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02.07.2022, 23:43
Beitrag
#77
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10017 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Ab und an ist sowas recht interessant.
Speziell hier, denn in des Neulings Erstlingspost ging es grundsätzlich um rosa. -------------------- Wer bremst hat Angst
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04.07.2022, 19:35
Beitrag
#78
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 02.07.2022 Mitglieds-Nr.: 89762 |
Na, vielleicht hatte ich doch recht mit meinen obigen Ausführungen,
denn: Moderativer Eingriff @BS-Löwe: Du ignorierst die Ermahnung der Moderation zur Textformatierung und garnierst das mit der Verballhornung eines Moderatorennamen. Daneben dann noch ständige unnötige Vollzitate trotz der Bitte, das zu unterlassen. Die angedrohnte Schreibsperre wird hiermit für drei Tage vollzogen, damit Du Zeit hast, über Umgangsformen nachzudenken. Die 3 Tage sind und waren am 04.07.2022 vorbei, und bislang kam nichts mehr vom TE zur Verteidigung Ab und an ist sowas recht interessant. Speziell hier, denn in des Neulings Erstlingspost ging es grundsätzlich um rosa. was heißt denn grundsätzlich um rosa.?? |
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04.07.2022, 20:00
Beitrag
#79
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10017 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Lies einfach den Anfang und achte auf "rosa"
-------------------- Wer bremst hat Angst
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04.07.2022, 20:30
Beitrag
#80
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 02.07.2022 Mitglieds-Nr.: 89762 |
Roserfarbenen RÜCKSCHEIN, ................................................................................ ................................................................................. ................................................. Da vermutlich hier im Board jeder weiß, was mit der Farbe Rosa gemeint ist, habe ich die Farb-Formatierung mal zurückgebaut. Was soll so ein Unsinn? Ach so, die Gender Sachen also . Glaube kaum, dass der TE das angreifen oder lächerlich machen wollte? Mich würde aber trotzdem mal interessieren, wie der TE so tickt, und ob es tatsächlich so ist, wie der TE schreibt, dass nicht angekommene Bußgeldbescheide nicht rechtsgültig sein können, denn er scheint sich ja nur darüber zu ärgern, dass überhaupt ein Bußgeldbescheid angekommen ist. Warum sonst wohl sucht er nach Wegen, wie er beweisen kann, den Bußgeldbescheid nie erhalten zu haben, was übrigens durchaus möglich sein kann. entschuldigung, muß mich nach etwas mehr durchlesen den Thread etwas verbessern: Er hat wohl den BGB nicht am 15.11.2021 erhalten, sondern Wochen später durch eine Mahnung, die ihn dann veranlasst hatte, bei der Bußgeldstelle nachzufragen, und die haben ihm dann eine Kopie geschickt Aber jetzt mal "Hand aufs Herz": was macht man denn, wenn man in die gleiche Situation kommt Gut, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Aber so wie ich das rausgelesen habe, hat der TE den Verstoß wohl begangen (?) und was nützt da eine Wiedereinsetzung? Nichts! Er zieht das nur hinaus, und bekommt den Punkt dann später. So geht er meiner Meinung nach eigentlich Strategisch ganz geschickt vor, und will wohl auf die Verfolgungsverjährung hinaus mit der Begründung, den BGB nie erhalten zu haben und führt dazu an, der roserne Rückschein trage nicht seine Unterschrift, was eigentlich stimmen kann, und nun sei es für eine Zustellung wegen Verjährung zu spät. Als Beweis braucht man ja hier nur die Unterschriften vergleichen. Nun, auch wenn sich viele über ihn lustig zu machen scheinen, aber der Typ scheint nicht dumm zu sein. Er scheint zu "riechen", dass eine Wiedereinsetzung nichts bringt, und macht einen auf "Winterkorn anno 2022". Der hat sich 2021 auch wegen eines Hüftleidens krank schreiben lassen, weil er auch nicht beim Landgericht gewinnen kann. So spielt er auf zeit, und irgendwann ist die Sache verjährt und Gras drüber gewachsen |
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11.07.2022, 14:25
Beitrag
#81
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
Entschuldigung, dass ich die letzten Tage nicht geschrieben habe, ich wurde in einen schönen Urlaub im sonnigen Süden eingeladen und habe die Tage mit Bikini-Schönheiten verbracht, und da hat man schlicht und ergreifend keine Zeit und keine Lust, am Laptop an harten Tasten rumzudaddeln, wenn man wo anders "daddeln" kann...
wie auch immer: Von der Behörde kam noch nichts weiter in der Zwischenzeit |
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11.07.2022, 14:46
Beitrag
#82
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
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Human Gateway entfernt. Sag' mal: Geht's noch? Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 11.07.2022, 15:05 |
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11.07.2022, 15:00
Beitrag
#83
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
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11.07.2022, 15:06
Beitrag
#84
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
Spaß, Humor und Unterhalt versteht ihr anscheinend nicht im Forum, .....oder
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11.07.2022, 15:08
Beitrag
#85
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13748 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
In diesem Forum nicht in dieser Form.
-------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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11.07.2022, 15:14
Beitrag
#86
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
Desweiteren glaube ich kaum das die Frau auf dem Bild ihr Foto hier im Forum zur Schau gestellt will ... na häßlich ist sie doch nicht, ganz im Gegenteil. Übrigens mögen es schöne Frauen, wenn man es denen sagt, schreibt oder zu verstehen gibt. nicht umsonst gehen ja schöne Frauen in die Öffentlichkeit Miss Germany Wahl zum Beispiel Moderativer Eingriff @BS-Löwe: ....................................................................... und garnierst das mit der Verballhornung eines Moderatorennamen... Nein, es war keine Verballhornung, sondern eine Übersetzung 2'er zusammengefügter Wörter vom Englischen ins Deutsche. Und "Horn" heißt auch im Englischen wie im Deutschen "Horn", wird fast genauso ausgesprochen (nur das "H" wird etwas mehr betont im Englischen als wie im Deutschen). und genauso geschrieben. Quasi 1 zu 1 |
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11.07.2022, 15:15
Beitrag
#87
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13748 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Back to Topic!
-------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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11.07.2022, 15:27
Beitrag
#88
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
Ja, das ist eine sehr gute Idee.
So, what is your suggestion? wie man hier weiter verfahren kann, nachdem ja nun alles "stillstehen" zu scheint. |
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11.07.2022, 15:50
Beitrag
#89
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3158 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Spaß, Humor und Unterhalt versteht ihr anscheinend nicht im Forum, .....oder Verstehen wir sehr wohl, aber plumpe Selbstdarstellung, Angeberei und Rumprollen zählen definitiv nicht dazu. Aber jeder blamiert sich halt selbst, so gut er kann... -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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11.07.2022, 16:04
Beitrag
#90
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 21.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89715 |
Und dann gibt es auch wieder andere, die sich darüber aufregen und "zart beseitet" sind, wenn "blow" ins Deutsche übersetzt wird
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11.07.2022, 16:35
Beitrag
#91
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13748 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Da anscheinend kein Interesse besteht, diesen Thread thematisch fortzuführen, schließen ich ihn.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.01.2025 - 12:24 |