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> 11,9t- Anhänger am Siebeneinhalber?
meisterLars
Beitrag 16.07.2022, 07:13
Beitrag #1


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Moin...

Bei uns steht wohl in Kürze ein neuer Tandem Dreiseitenkipper Müller Mitteltal KA-TA-R 11,9 ins Haus. "Früher" gabs den Anhänger auch als 10,5t-Variante, die haben wir auch noch im Fuhrpark.

Muß ich den neuen (dessen Pritschenmaße im übrigen identisch sind) auf 10,5t (=zulässige Anhängelast im FZ-Schein der Zugfahrzeuge) ablasten oder kann ich den ganz normal auf 11,9t zGG anmelden ohne Angst haben zu müssen, bei einer Kontrolle Problem zu bekommen?
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Jens
Beitrag 16.07.2022, 07:33
Beitrag #2


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Du kannst ihn mit 11,9t zulassen. Diese Gesamtmasse darfst du aber mit deiner Zugmaschine nicht ausnutzen, d.h. das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf 10,5t nicht überschreiten.


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Hoheneicherstation
Beitrag 16.07.2022, 09:19
Beitrag #3


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Es sei denn, die Fahrerlaubnis ist noch 'ne alte 3er ...


Edith sagt, wenn tatsächlich nioch solch ein alter 3er vorhanden ist, können Inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren Führerschein bis 19. Juli 2022 umtauschen. Denn der Führerschein-Zwangsumtausch betrifft auch die Führerscheine der alten Klasse 3.

Da es coronabedingt schwierig war, rechtzeitig einen Termin zum Führerscheinumtausch bei der örtlichen Führerscheinstelle zu bekommen, erhalten nun diejenigen Führerscheininhaber und -inhaberinnen der Jahrgänge 1953 bis 1958 mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente: Die Frist für den Umtausch ist rückwirkend zum 19.01.2022 bis zum 19. Juli 2022 verlängert worden

( Steht so auf einer Seite vom ADAC )

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Jens
Beitrag 16.07.2022, 10:27
Beitrag #4


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Was hat die Fahrerlaubnis des Fahrers damit zu tun? think.gif unsure.gif

10,5t ist die
Zitat (meisterLars @ 16.07.2022, 08:13) *
zulässige Anhängelast im FZ-Schein der Zugfahrzeuge

und die muss vom Fahrer beachtet werden.


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Hoheneicherstation
Beitrag 16.07.2022, 11:07
Beitrag #5


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Wenn der Fahrer bisher mit der alten 3er FE den alten Anhänger am 7,5tonner ziehen durfte, darf der neue Anhänger mit dem alten 3er an einem 7,5tonner nicht mehr gefahren werden. Zug - Gesamtgewicht 17,5 bzw. 18,5t.
(Das ist das addierte zGG der Einzelfahrzeuge)

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Jens
Beitrag 16.07.2022, 11:19
Beitrag #6


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Tschuldigung, ich steh wohl irgendwie auf dem Schlauch. Warum nicht? Schon die alte Kombination hat doch 18t Zuggesamtgewicht, was haben 17,5 bzw. 18,5 mit deiner Antwort zu tun?


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Hoheneicherstation
Beitrag 16.07.2022, 11:49
Beitrag #7


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Die 18 Tonnen sind ja auch von der alten 3er FE erlaubt. Ein Gespann aus einem 7,5tonner mit einem einachsigen Anhänger darf 17,5t und mit einem Tandem 18,5t zGG haben. Mit dem neuen Anhänger, - 7,5t + 11,9t = 19,4t - passt der alte 3er Lappen nicht mehr.
Das ist alles nur wichtig wenn tatsächlich noch eine alte, nicht umgetauschte Klasse 3 vorhanden ist.

(Die soll's noch geben ...)

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haschee
Beitrag 16.07.2022, 12:42
Beitrag #8


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Warum?

Das wurde doch irgendwann nach Jahren
unter anderem wegen der Klasse BE und 3er
mit 4 Achsen geändert.

Siehe FEV $6 (6).

Nen 3er hat alle umschreibbaren Berechtigungen. Auch neue.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Hoheneicherstation
Beitrag 16.07.2022, 13:18
Beitrag #9


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Die Grenze von 18,5 Tonnen für ein Gespann, bestehend aus einem 7,5tonner LKW mit einem einachsigen Anhänger, liegt bei 18,5 t.
Das ergibt sich aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO. Danach darf die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, nur 11 t betragen; 7,5 t plus 11 t ergeben die 18,5 t.

Nach Umtausch in den EU-Kartenführerschein erhalten Führerscheineininhaber von Kl. 3 alt auf jeden Fall die neuen Klassen B/BE und C1/C1E

Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3er darf dann also auch ein Zugfahrzeug mit einem zweiachsigen oder sogar dreiachsigen Anhänger gefahren werden. Der Zug hat also bestenfalls 5 Achsen!
Gefahren werden darf dann: Ein Kraftwagen bis 7,5 t mit einem mehrachsigen Anhänger.
Die Gesamtmasse des Zuges darf aber max. 12000 kg nicht mehr überschreiten.
Die zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als das Leergewicht vom Zugfahrzeug.

Auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:

Zugfahrzeug max. 7,5 t, Achszahl im Zug maximal drei Achsen und max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t. (Dann hat der alte 3er Lappen wieder siene Berechtigung)

Wenn die Klasse C/CE zusätzlich erteilt wird, steht folgende Schlüsselzahl im neuen Scheckkarten-Führerschein:
CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl.

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Jens
Beitrag 16.07.2022, 13:25
Beitrag #10


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Ich hab jetzt nochmal ein wenig nachgedacht und -gelesen.


Zitat (Hoheneicherstation @ 16.07.2022, 12:49) *
Die 18 Tonnen sind ja auch von der alten 3er FE erlaubt.
Bei der Klasse 3 gibt es genau eine Gewichtsbeschränkung. Und das ist die, dass das Kraftfahrzeug maximal 7,5t zGG haben darf. Die Beschränkung des Gesamtgewichts eines Zuges auf 18,5t ergibt sich aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 alt. a StVZO
Zitat
Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern mit Luftreifen oder den in § 36 Abs. 3 für zulässig erklärten Gummireifen - ausgenommen Straßenwalzen - darf die zulässige Achslast folgende Werte nicht übersteigen:

3. Doppelachslast von Anhängern unter Beachtung der Vorschriften für die Einzelachslast
a. Achsabstand weniger als 1,0 m ... 11,00 t;


Und da stellt sich mir erstmal die Frage, wie der Kipper mit einem Achsabstand von 990mm (laut Hersteller) überhaupt mit 11,9t zGM zugelassen werden soll/kann. think.gif


Edit: Mein Beitrag hat sich mit dem von @Hoheneicherstation überschnitten

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 16.07.2022, 13:27


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Hoheneicherstation
Beitrag 16.07.2022, 13:31
Beitrag #11


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Da werden die knapp 1000 kg als Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet. Fahrerlaubnisrechtlich geht das nicht.

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Jens
Beitrag 16.07.2022, 13:32
Beitrag #12


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Ja, aber wie gesagt, fahrerlaubnisrechtlich gibt es für Kombinationen bei Klasse 3 keine Beschränkung


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Hoheneicherstation
Beitrag 16.07.2022, 13:45
Beitrag #13


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Stimmt.

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.07.2022, 13:59
Beitrag #14


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Zitat (Jens @ 16.07.2022, 14:32) *
Ja, aber wie gesagt, fahrerlaubnisrechtlich gibt es für Kombinationen bei Klasse 3 keine Beschränkung

Doch:
Ne Altersbeschränkung... tongue.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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hk_do
Beitrag 16.07.2022, 22:22
Beitrag #15


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Zitat (Hoheneicherstation @ 16.07.2022, 14:18) *
Nach Umtausch in den EU-Kartenführerschein erhalten Führerscheineininhaber von Kl. 3 alt auf jeden Fall die neuen Klassen B/BE und C1/C1E


Der Umtausch des Führerscheins hat in diesem Bereich keinen Einfluss mehr auf die Berechtigungen!

Seit Anfang 2013 gelten auch mit altem Führerschein die Regeln der neuen Klassen (gemäß Anlage 3)

Zitat
Auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:


Nur CE, nicht C.

Neben der Einschränkung "Züge mit nicht mehr als 3 Achsen und Zugfahrzeug der Klasse C1" vor allem mit der zeitlichen Befristung bis zum 50. des Inhabers. Damit dürfen heute viele Inhaber der alten Klasse 3 (und Klasse 2!) nicht mehr das fahren, was sie mal fahren durften. Ganz ohne, dass die Frist auf dem (alten) Führerschein stehen würde.

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Hoheneicherstation
Beitrag 17.07.2022, 05:33
Beitrag #16


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Stimmt.

Dann bin ich doch wohl schon zu lange raus aus der Materie ...

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haschee
Beitrag 17.07.2022, 16:32
Beitrag #17


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Zitat (hk_do @ 16.07.2022, 22:22) *
Seit Anfang 2013 gelten auch mit altem Führerschein die Regeln der neuen Klassen (gemäß Anlage 3)

Zitat (haschee @ 16.07.2022, 12:42) *
...Jahren
...geändert
...

Siehe FEV $6 (6).

Nen 3er hat alle umschreibbaren Berechtigungen. Auch neue.



2013 ist doch noch nicht ewig. cool.gif

War ewig lang ne Straftat 4 Achsen mit 3er zu fahren. Umgeschriebener 3er - kein Problem...

BE ist mein Steckenpferd. wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Kühltaxi
Beitrag 20.10.2023, 10:25
Beitrag #18


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Zitat (Hoheneicherstation @ 16.07.2022, 10:19) *
Edith sagt, wenn tatsächlich noch solch ein alter 3er vorhanden ist, können Inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren Führerschein bis 19. Juli 2022 umtauschen. Denn der Führerschein-Zwangsumtausch betrifft auch die Führerscheine der alten Klasse 3.

Mit altem Zahlenführerschein dürfen die eh schon lange keine solche Gespanne mehr fahren, die sind doch schon weit über 50.


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