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> in Gegenrichtung befahrbarer Gehweg - rechts oder links vorbei?, Gehweg, Radweg
tom62
Beitrag 07.09.2022, 23:55
Beitrag #1


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Hallo,

Das angehängte Bild zeigt einen beidseitig/linksseitig, in Gegenrichtung befahrbaren, kombinierten Geh-/Radweg innerorts.

1. Meine Frage lautet: Muss ich als entgegenkommender Radfahrer links oder rechts zur Fahrtrichtung an dem 600kg Betonklotz vorbeifahren?

2. Was auf dem Bild nicht zu sehen ist: Der beidseitig/linksseitig, in Gegenrichtung befahrbare Geh-/Radweg hat nur eine Fußgängerampel. Eine Ampel für Radfahrer fehlt.
Frage: Da die Radfahrerampel fehlt, muss ich mich als Radfahrer nach der Fahrbahnampel richten oder nach der Fußgängerampel? Ich habe da etwas von einer Ampel-Hierarchie gelesen...

Danke.

***



Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 08.09.2022, 05:56
Bearbeitungsgrund: anonymisiert


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OWI2014
Beitrag 08.09.2022, 05:19
Beitrag #2


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Da wo die Abweiser hinzeigen... thread.gif
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Tinu
Beitrag 08.09.2022, 05:33
Beitrag #3


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Zitat (tom62 @ 08.09.2022, 00:55) *
Da die Radfahrerampel fehlt, muss ich mich als Radfahrer nach der Fahrbahnampel richten oder nach der Fußgängerampel?

Hängt von deiner Zielsetzung ab: Willst du Regeln befolgen oder überleben? Im ersten Fall ganz klar die Vollscheibenampel, im zweiten Fall erst den Verkehr beachten und dann eventuell noch die Fußgängerampel, um unberechtigte Kommentare anderer VT zu vermeiden.


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Martin
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libellle
Beitrag 08.09.2022, 06:29
Beitrag #4


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Zitat (tom62 @ 07.09.2022, 23:55) *
1. Meine Frage lautet: Muss ich als entgegenkommender Radfahrer links oder rechts zur Fahrtrichtung an dem 600kg Betonklotz vorbeifahren?


Du willst dich ernsthaft auf diesem schmalen Streifen direkt an der Fahrbahn vorbeiquetschen?
Dies würde ich dann in Betracht ziehen, wenn der restliche Fuss-/Radweg von drei Omas mit Rollator blockiert oder mit Scherben übersät ist oder ähnliches.


Zitat (Tinu @ 08.09.2022, 05:33) *
Zitat (tom62 @ 08.09.2022, 00:55) *
Da die Radfahrerampel fehlt, muss ich mich als Radfahrer nach der Fahrbahnampel richten oder nach der Fußgängerampel?

Hängt von deiner Zielsetzung ab: Willst du Regeln befolgen oder überleben? Im ersten Fall ganz klar die Vollscheibenampel, im zweiten Fall erst den Verkehr beachten und dann eventuell noch die Fußgängerampel, um unberechtigte Kommentare anderer VT zu vermeiden.


Schön formuliert. whistling.gif
Aber: Wer überleben und schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren will, sollte der überhaupt einen linksseitigen Radweg innerorts benutzen? blink.gif
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Tinu
Beitrag 08.09.2022, 08:21
Beitrag #5


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Hängt vom Einzelfall ab. Ist ja nicht immer die schlechtere Lösung sondern nur meistens.


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rapit
Beitrag 08.09.2022, 08:58
Beitrag #6


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Die "Fahrbahnampel" gilt, auch auf dem Radweg.


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mkossmann
Beitrag 08.09.2022, 09:20
Beitrag #7


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Zitat (Tinu @ 08.09.2022, 05:33) *
Hängt von deiner Zielsetzung ab: Willst du Regeln befolgen oder überleben? Im ersten Fall ganz klar die Vollscheibenampel, im zweiten Fall erst den Verkehr beachten und dann eventuell noch die Fußgängerampel, um unberechtigte Kommentare anderer VT zu vermeiden.

Solange die Räumzeiten passen , also man noch über die Kreuzung kommt, bevor der Querverkehr grün bekommt, sollte auch der erste Fall ohne Probleme sein.
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rapit
Beitrag 08.09.2022, 09:50
Beitrag #8


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Ich vermute, dass evtl. an dieser Baustellenampel die Fußgänger an allen Ästen gleichzeitig grün bekommen. Was häufiger so ist.


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Tinu
Beitrag 08.09.2022, 11:53
Beitrag #9


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Zitat (mkossmann @ 08.09.2022, 10:20) *
Solange die Räumzeiten passen , also man noch über die Kreuzung kommt, bevor der Querverkehr grün bekommt, sollte auch der erste Fall ohne Probleme sein.

"Sollte". Aber erstens weiß man nie, wie die Räumzeiten bei der Schaltung berücksichtigt wurden, wenn offenbar der Radverkehr gar nicht bedacht wurde. Vor allem aber sind Rechtsabbieger noch gefährlicher als sonst schon, weil sie häufig aus einer roten Fußgängerampel auf freie Fahrt für sich schließen (also kein Nachrang nach §9 mehr).


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tom62
Beitrag 10.09.2022, 00:07
Beitrag #10


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Danke für die Antworten, aber ist ein beidseitig/linksseitig, in Gegenrichtung befahrbarer, kombinierter Geh-/Radweg innerorts nicht generell durch Vwv-StVO §2 verboten?
Ok, außerorts schon, aber innerorts? Mit einer Breite von bis zu 1m?

In dem Fall wären alle Verkehrszeichen und -anlagen hinfällig?


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Tinu
Beitrag 10.09.2022, 06:21
Beitrag #11


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Nicht hinfällig, nur rechtswidrig. Aber trotzdem zu beachten! Du kannst sie allerdings wegklagen.

Hinfällig (im Sinne von nichtig, also nicht zu beachten) wären sie nur, wenn sie in sich als Regelung widersprüchlich wären, was ja nicht der Fall ist. Ich erlebe das z.B. regelmäßig an Baustellen, wo die temporäre Fußgänger- und Radverkehrbeschilderung oft das Gleiche ver- und gebietet (hier musst du fahren und hier darfst du nicht fahren), so dass man dieser logisch gar nicht folgen kann und demzufolge auch nicht muss.


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helmet lampshade
Beitrag 12.09.2022, 14:26
Beitrag #12


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Zitat (libellle @ 08.09.2022, 06:29) *
sollte der überhaupt einen linksseitigen Radweg innerorts benutzen? blink.gif

Geh-und Radwege sind außerorts ja häufig linksseitig angeordnet, weil es da (fast)keine Grundstücke, Kreuzungen etc gibt und der Weg recht breit ist. Innerorts hingegen habe ich Hauseingänge, Einfahrten, Fußwege, Kreuzungen, hier ist das Beradeln von Fußwegen insbesondere linksseitig gefährlich und deshalb verboten. Benutzungspflicht kommt mMn nur infrage, wenn der Fußweg eher außerörtlichen Charakter z.B an Park, Friedhof etc hat. Wenn die Fahrnahn wirlich so supergefährlich ist, dass ein Radfahren dort nicht infrage kommt, es klassische Gehwege mit angrenzenden Wohn und Gewerbsgrundstücke gibt und die Parkplätze unerlässlich sind, sollte mMn ein VZ254 aufgestellt werden, entsprechend der lokalpolitischen Prioritätensetzung. VZ240 sind hier eine gefährliche Heuchelei
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silenz
Beitrag 12.09.2022, 16:35
Beitrag #13


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Ändert nichts daran, dass das VZ, solange es dort steht, gültig und zu beachten ist.
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helmet lampshade
Beitrag 13.09.2022, 10:47
Beitrag #14


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Man muss da nicht Fahrradfahren. Ausweichroute oder schieben
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helmet lampshade
Beitrag 13.09.2022, 16:27
Beitrag #15


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Habe gerade einen Schildermast auf dem Hochbordweg gesehen knapp neben dem Bordstein mit VZ240 und darüber VZ274-30
Gemäß §0 STVO (MSDWGI) gilt das obere Schild für die Fahrbahn und das untere Schild für den Hochbordweg, oder könnte man hier auf der Fahrbahn weiterradeln?
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Mueck
Beitrag 13.09.2022, 18:02
Beitrag #16


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Zitat (helmet lampshade @ 13.09.2022, 17:27) *
Gemäß §0 STVO (MSDWGI) gilt das obere Schild für die Fahrbahn und das untere Schild für den Hochbordweg,
Nein, das verstehste föllig valsch, alle gelten für die Fahrbahn:
Zitat
Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg
Ge- oder Verbot
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
Alles andere neben Rad weg ist Nebensache!1
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helmet lampshade
Beitrag 14.09.2022, 10:21
Beitrag #17


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Zitat (Mueck @ 13.09.2022, 18:02) *
Nein, das verstehste föllig valsch, alle gelten für die Fahrbahn:

Würde ich auch so sehen. Nun gab es aber schon Urteile, die dem "verständigen" Verkehrsteilnehmer auferlegt haben, falsch aufgestellte Schilder aus der allgemeinen Erfahrung heraus so zu dechiffrieren, dass er im Sinne der Behörden handelt
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