BuK, 4. Auflage: Chem.-tox. Untersuchungen (CTU) |
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BuK, 4. Auflage: Chem.-tox. Untersuchungen (CTU) |
11.12.2022, 11:57
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13724 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Demnächst werden noch weitere Threads eröffnet werden, in denen die neue Beurteilungskriterien vorgestellt werden sollen. Wir beabsichtigen, zu Beginn des jeweiligen Threads die relevanten Informationen zu posten, im Anschluss kann dann diskutiert werden. Wenn der jeweilige Thread-Eröffner möchte, dass die Darstellung in den ersten Postings erweitert oder geändert werden soll, kennzeichnet er dies farblich, und die Passagen werden mit Moderatoren-Rechten entsprechend in die ersten Postings eingefügt. Der hier vorliegende Thread möge als erstes Muster dienen. Ich wünsche dem Projekt viel Erfolg und den Autoren viel Spaß bei der Arbeit! -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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11.12.2022, 11:57
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13724 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Chemische Analytik – Begriffe und Grenzwerte
Nachweisgrenze Die Nachweisgrenze für eine Substanz ist diejenige niedrigste Konzentration in der Probe, bei der mit der gewählten Analyse-Methode die Substanz sicher identifiziert werden kann. Bestimmungsgrenze Unter einer Bestimmungsgrenze versteht man im Rahmen von Abstinenznachweisen und Rauschmittel-Analytik für die Fahreignungsdiagnostik diejenige Menge einer Zielsubstanz, die mit der gewählten Messmethode noch mit akzeptabler Präzision bestimmt werden kann. In den Beurteilungskriterien für die Fahreignungsbegutachtung (BuK) waren in der 3. Auflage Mindestwerte angegeben, die eine Messmethode für forensische Zwecke erfüllen musste. Wenn eine Methode aber auch schon geringere Werte zuverlässig detektieren kann, galt dies für die Nachweise von Drogen und Alkohol-Markern als umso besser. Von dieser Sichtweise rücken die BuK in der aktuellen 4. Auflage ab: Um eine bessere Vergleichbarkeit von Befunden zu ermöglichen, werden einheitliche „Cut-Offs“ festgelegt. Cut-Off Ein kritischer Konsum eines Rauschmittels gilt als nachgewiesen, sobald der Cut-Off überschritten ist. Der Cut-Off ist im Allgemeinen ein analytischer Parameter, der vom Labor unter Berücksichtigung der methoden- und substanzspezifischen Besonderheiten nach gewissen Mindestkriterien festgelegt wird. Neben den Leistungs-Parametern der analytischen Methode und Ausstattung wird dabei z.B. bei Alkohol der ubiquitären Verbreitung Rechnung getragen (Fruchtsaft, Körperpflegemittel, etc.), der man sich nicht vollständig entziehen kann. In den aktuellen „Beurteilungskriterien“ (4. Auflage) wurden für Alkohol und gängige verkehrsrelevante Wirkstoff-Gruppen für eine bessere Vergleichbarkeit einheitliche Grenzwerte festgelegt, die einerseits eine leistungsfähige Analytik gewährleisten und andererseits die Kriterien für den positiven Befund vereinheitlichen sollen. Entscheidungsregel Die Entscheidungsregel gibt an, in wie weit die Messunsicherheit beim Abgleich eines Messwertes mit einem Grenzwert zu berücksichtigen ist. Im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik ist die Entscheidungsregel derart gestaltet, dass der tatsächliche Messwert mit dem Grenzwert abgeglichen wird: Wenn der Messwert größer oder gleich dem festgelegten Cut-Off ist, gilt das Ergebnis als „positiv“; ist der Messwert kleiner, wird der Messwert im Prüfbericht nicht mehr mitgeteilt, sondern als Ergebnis nur „negativ“ angegeben. Ausgenommen von dieser Praxis sind Analysen von Proben mit stark vermindertem Kreatinin-Gehalt oder Re-Analysen einer bereits einmal untersuchten Probe; in diesen Fällen werden auch Ergebnisse unterhalb des Cut-Offs angegeben und individuell bewertet. Zielanalyten und Cut-Off-Werte Für die folgenden Wirkstoffe und Stoffwechsel-Produkte (Metaboliten) wurden in der 4. Auflage der BuK Cut-Offs festgelegt: Wirkstoff oder Metabolit ----------------- Urin[ng/ml] ----- Haar[ng/mg] ----- Voll-/Kapillar-blut[ng/ml] Cannabinoide THC ---------------------------------------------------------------- 0,02 THC-COOH -----------------------------7,5 { Opiate Morphin, Codein, Dihydrocodein ------ 25 *-----------------------0,1 6-Acetylmorphin --------------------------------------------------- 0,1 Kokain Kokain ---------------------------------------------------------------0,1 Benzoylecgonin -----------------------20 { Amphetamine Amphetamin, Methamphetamin ------30 { MDMA, MDEA, MDA -------------------50 --------------------------0,1 Methadon Methadon --------------------------(30) {( EDDP --------------------------------30 { Benzodiazepine Diazepam --------------------------(50) ----------------------------0,05 Nordiazepam -----------------------50------------------------------0,05 Oxazepam --------------------------50 -----------------------------0,05 Alprazolam ----------------------------------------------------------0,05 Hydroxy-Alprazolam ---------------50 Bromazepam ----------------------(50) ----------------------------0,05 Hydroxy-Bromazepam -------------50 Flunitrazepam ------------------------------------------------------0,05 7-Amino-flunitrazepam ------------50 -----------------------------0,05 Lorazepam --------------------------50 -----------------------------0,05 Opioide Buprenorphin -----------------------1 ------------------------------0,05 Norbuprenorphin -------------------1 -------------------------------0,05 Tilidin ------------------------------(50) -----------------------------0,05 Nortilidin ---------------------------50 ------------------------------0,05 Oxycodon --------------------------50 ------------------------------0,05 Tramadol ---------------------------50 ------------------------------0,05 O-Desmethyl-tramadol ------------50 ------------------------------0,05 Fentanyl ----------------------------10 ------------------------------0,05 Norfentanyl -------------------------10 Alkoholkonsum-Marker Phosphatidyl-ethanol (PEth 18:0 / 16:1) -----------------------------------------------------------------------------20 Ethylglucuronid (EtG) --------------100 ----------------------0,005 { * Nach Hydrolyse (Wert in Klammern) --> Nachweis i.d.R. über Abbau-Produkt { Orientierende Angaben zur Nachweiszeit von Drogen und Alkoholkonsum-Markern Die Nachweisbarkeitsdauer seit dem letzten Konsum einer aufgenommenen Substanz ist i.d.R. abhängig von der Substanz selbst, aber auch von der aufgenommenen Menge, der Aufnahme Art und der Häufigkeit des Konsums. Angaben zur Nachweiszeit können deshalb nur orientierenden Charakter haben, sind mit Unsicherheiten behaftet und müssen individuell bewertet werden. Grundsätzlich könnten die „üblichen“ Nachweiszeiten bei der Aufnahme sehr hoher Wirkstoff-Dosen auch überschritten werden; diese Dosen wären dann aber auch „unüblich“ hoch, sodass sie bei unerfahrenen Probanden ohne entsprechend entwickelte Toleranz zu Symptomen einer Intoxikation führen müssten. Blutproben sind einerseits durch den Probanden nicht manipulierbar; andererseits ist die Nachweisbarkeitsdauer der Target-Analyten i.d.R. deutlich geringer als im Urin. Deshalb eignet sich eine Blutprobe besonders zur Aufdeckung aktueller Beeinflussung: • Zur Aufdeckung von Alkohol- oder Drogenwirkung im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht; • Überprüfung der Alkohol-, Drogen und Medikamentenfreiheit am Untersuchungstag (ärztliches Gutachten (äG) oder medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)), um Einflüsse auf das Leistungsvermögen bei der Untersuchung auszuschließen. Cannabinoide THC Nachweisbarkeit im Blut/Serum: Isolierter Konsum (d.h. vor dem Konsum nicht nachweisbar): 6-12 h Bei häufigem Konsum auch > 24 h bis zu mehreren Tagen THC-OH Nachweisbarkeit im Blut/Serum: Isolierter Konsum: 6-12 h Bei häufigem Konsum auch > 24 h THC-COOH Nachweisbarkeit im Blut/Serum: Je nach Konsum-Muster mehrere Tage bis zu 2-3 Monate Nachweisbarkeit in Urin: Nachweis über THC-COOH-Glucuronid. Konsum: Isoliert: 2-3 d Vereinzelt: 2-4 d Mehrmals wöchentlich: 5-14 d Regelmäßig: Bis zu 3 Monaten Opiate Heroin Nachweisbarkeit im Blut/Serum: Wenige Minuten Nachweisbarkeit in Urin: Ausgeschieden als konjugiertes Morphin: 48-96 h Morphin Nachweisbarkeit im Blut/Serum: ca. 3-10 h Nach hochdosiertem Heroin auch > 20 h Nachweisbarkeit in Urin: 24-48 h 6-MAM Nachweisbarkeit im Blut/Serum: Wenige Minuten bis 2 h Nachweisbarkeit in Urin: Wenige Stunden Codein Nachweisbarkeit im Blut/Serum: ca. 24 h Nachweisbarkeit in Urin: Konjugiertes Codein : 48-72 h Dihydrocodein Nachweisbarkeit im Blut/Serum: 8-10 h Kokain Kokain Nachweisbarkeit im Blut/Serum: ca. 12 h Nachweisbarkeit in Urin: 12 h Bei hoher Dosierung bis zu 3 d Benzoylecgonin Nachweisbarkeit im Blut/Serum: > 48 h Nachweisbarkeit in Urin: 2-3 d Bei Hochkonsum bis zu 9 d Amphetamine Nachweisbarkeit im Blut/Serum: 12-16 h, abhängig vom pH des Urins ggf. > 24 h Nachweisbarkeit in Urin: 2-9 d Alkoholkonsum-Marker Phosphatidyethanol (PEth 16:0 / 18:1) Nachweisbarkeit im Blut/Serum: dosisabhängig bis zu 5 Tagen; einmalige Belastung bis 0,6 Promille oder wöchentliche Aufnahme von 24 g Ethanol: Cut-Off von 20 ng/ml nicht überschritten einmalige Belastung bis 1 Promille: 3-12 Tage Ethylglucuronid Nachweisbarkeit in Urin: 1-3 d (dosisabhängig): < 0,25 g Ethanol/kg Körpergewicht (ca. 0,5 l Bier bei 80 kg): < 24 h < 0,5g/kg: < 48 h -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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11.12.2022, 11:58
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Abstinenznachweis über Urin-Kontrollen
Proben-Verwertbarkeit Um Täuschungsversuche auszuschließen (externe oder interne Verdünnung, Beimengung von Fremdsubstanzen, Fremdurin, etc.), wird die Probe standardmäßig auf Temperatur und Kreatinin-Gehalt untersucht, ggf. auch spezifisches Gewicht, pH-Wert und Parameter wie Nitrit- oder Chromat-Gehalt. Außergewöhnliche physiologische Gegebenheiten des Probanden sind ggf. dabei zu berücksichtigen (z.B. zu geringe Flüssigkeitsaufnahme bei hohen Kreatininwerten oder deutlich reduzierte Muskelmasse). Messgröße --------------- Normal-Bereich ------------------------------- Grenzen der Verwertbarkeit Kreatinin --------------- 260-2170 mg/l (Frauen) ----------------------- < 200 mg/l oder > 3 500 mg/l -------------------------- 390-2590 mg/l (Männer) Temperatur ---------------- 36-37 °C ------------------------------------ < 32 °C oder > 39 °C Spez. Gewicht ----------- 1,003 - 1,030 g/ml ---------------------------- < 1,003 g/ml pH-Wert --------------------- 4,6- 8,0 ------------------------------------- < 4,0 oder > 9,0 Nitrite (farblos) ---- bakteriell bedingt bis ca. 125 pg/ml ----------------- > 500 pg/ml Chromate (gelb) ------------------------------------------------------------- > 100 pg/ml Um die Aufdeckung „interner Verdünnung“ (z.B. durch Aufnahme großer Flüssigkeitsmengen oder Diuretika) zu verhindern, wird u.a. im Vorfeld Kreatinin eingenommen. Studien haben gezeigt, dass solche Kreatinin-Zufuhr sich sehr uneinheitlich auf die Ausscheidung auswirkt, d.h. das Risiko der Aufdeckung solcher Manipulations-Versuche ist sehr hoch. Positive Urin-Befunde und konkurrierende Haaranalyse Grundsätzlich gilt: Ein positiver Urin-Nachweis kann nicht nachträglich durch eine Haaranalyse aufgehoben werden, da einmaliger oder sehr seltener Konsum einer Substanz sich möglicherweise nicht genügend in der Haarsubstanz niederschlägt. Die einzige Ausnahme von dieser Regel bilden positive Opiat-Befunde, sofern beim Probanden keine Opiat-Vorgeschichte existiert. Falsch-positive Opiat-Befunde Der Verzehr Mohn-haltiger Lebensmittel kann möglicherweise zu einem positiven Opiat-Nachweis führen. Sofern bei dem Probanden keine Opioid-Vorgeschichte existiert und der Opiat-Nachweis „substanziell“ angezweifelt wird, kann auf Kosten des Probanden eine Haaranalyse über den entsprechenden Zeitraum durchgeführt werden. Haaranalysen auf Opiate zeigen bei geringfügigem Konsum keinen positiven Befund. Ergeben sich keine anderen Verdachtsmomente, kann das Urinkontrollprogramm fortgeführt werden. Die Haaranalyse darf frühestens vier Wochen nach der Urinprobe erfolgen, und das Haarsegment soll möglichst kurz, aber ausreichend lang sein, um den relevanten Zeitraum abzudecken. Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 17.12.2022, 16:32 -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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11.12.2022, 11:58
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Untersuchungs-Umfang für Abstinenznachweise
Der Nachweis einer Alkoholabstinenz erfolgt gezielt über: • Ethylglucuronid (EtG) als Haaranalyse (rückwirkend bis zu 3 Monate) oder in Form eine Urin-Kontrollprogramms; Für den Nachweis einer Betäubungsmittel-Abstinenz wird i.d.R. eine polytoxikologisch angelegte Analyse verlangt. Im Untersuchungsumfang (Urin-Kontrollprogramm oder Haaranalyse, rückwirkend bis zu 6 Monate) wird dabei standardmäßig auf • Cannabinoide, getestet. Sofern darüber hinaus Hinweise auf den Missbrauch oder Gebrauch weiterer Substanzklassen vorliegen, kann der Untersuchungsumfang entsprechend erweitert werden. Zeigen sich bsp. in einem hinweisgebenden Verfahren oder einem chromatographischen Suchprogramm Verdachtsmomente auf Benzodiazepin-Konsum, können vom Labor ohne besondere Beauftragung weitere Verfahren angewandt werden, um entsprechende Substanzen zu identifizieren. Analog wird bei Opioid-/Opiat-Konsum verfahren. Liegen Hinweise auf die Einnahme von psychoaktiven Arzneistoffen oder so genannten „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NpS) vor, sind ggf. weitere Analysen zu beauftragen. Im Falle einer Substitutionsbehandlung nach Opiat-Therapie ist das Screening auf Beigebrauch anderer Substanzen erheblich erweitert; die Überprüfung erfolgt auf: • Opioide • Neue psychoaktive Substanzen (NpS); hierunter fallen: o synthetische Cannabinoide, • Medikamente mit Relevanz für die Fahrsicherheit und Fahreignung: o Opioidanalgetika, Bei Fehlgebrauch oder Abhängigkeit von Arzneimitteln erfolgt ebenfalls ein erweitertes Screening auf Beigebrauch anderer Substanzen, wie bei der Substitutionsbehandlung beschrieben. Wird ein fahreignungsrelevantes Medikament weiter verschrieben, ist eine quantitative Bestimmung der Wirkkonzentration im Blut, Serum oder Plasma nötig; ausgenommen ist eine Cannabis-Medikation oder Opioidtherapie. Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 30.03.2023, 10:19 -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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11.12.2022, 11:59
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Analytik bei kontrolliertem Trinken (KT)
Für Klienten, die in die gravierende Alkohol-Hypothese A 2 (Wiederholter Kontrollverlust über einen längeren Zeitraum) eingeordnet werden, ist dennoch unter bestimmten Bedingungen ein streng kontrollierter Alkohol-Konsum mit einer positiven Prognose vereinbar. Dieser kontrollierte Konsum ist für die MPU analytisch zu überwachen. Der einstieg in das Kontrollierte Trinken gliedert sich in drei Phasen:
Werden die Werte nicht eingehalten, ist von einem unstabilen Trinkverhalten auszugehen, das Kontrollprogramm ist abzubrechen, und i.d.R. sollte der Klient zur grundsätzlichen Alkohol-Abstinenz wechseln. In Ausnahmefällen kann dennoch, ggf. nach einer erneuten Verzichtsphase, das Kontrollierte Trinken erneut erprobt werden. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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17.12.2022, 11:43
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Abstinenznachweis über Urin-Kontrollen oder Blutanalysen auf Phosphatidylethanol (PEth)
Praxis der Einbestellungen Soll eine Abstinenz für einen bestimmten Zeitraum nachgewiesen werden, beauftragt der Klient ein geeignetes Institut oder Labor. Folgende Vereinbarungen u.a. werden schriftlich getroffen:
Darüber hinaus wird der Klient darauf hingewiesen, welche Faktoren ungewollt evtl. einen positiven Laborbefund hervorgerufen können und deshalb vorsorglich vermieden werden sollten:
Die Abstinenz eines Klienten wird stichprobenartig überprüft, d.h. für den vereinbarten Abstinenzzeitraum wird der Klient für ihn unvorhersehbar zur Urin-Abgabe einberufen. Die Einberufung erfolgt innerhalb von 24 h (für die PEth-Analyse innerhalb 48 h) und zu nicht vorhersehbaren Wochentagen, ggf. auch an Samstagen. Soll nur das Alkoholkonsumverhalten (also die „Trinkmengen“) über eine PEth-Analyse überwacht werden, ist eine Einberufung innerhalb von 5 Tagen möglich. Für eine vernünftige Kontrolldichte werden i.d.R. mindestens 3 Kontrollen pro 6 Monate erfolgen, wobei die erste Kontrolle innerhalb der ersten 6 Wochen und die letzte Kontrolle innerhalb letzten 6 Wochen erfolgen soll. Damit der Klient nicht vorhersehen kann, welches wirklich die letzte Kontrolle des Programms ist, wird eine Mindestzahl an Kontrollen vereinbart. Die durchführende Stelle kann darüber hinaus zu weiteren Kontrollen einberufen (den Instituten wird dies für 15-30 % der Kontrollprogramme empfohlen). Je nach Dauer des Kontrollprogramms ist an Kontrollen mindestens vorzusehen:
Das Abstinenzkontrollprogramm kann nicht durchgeführt werden, wenn der Proband über längere Zeiträume nicht verfügbar ist:
Grundsätzlich kann geplant und vereinbart werden, dass definierte Zeiträume in einem längeren Abstinenz-Programm alternativ mit einer Haaranalyse überwacht werden sollen. Gibt es für einen Kontrollpunkt allerdings einen positiven Urin- oder Blutbefund, kann dieser nicht durch eine nachträgliche Haaranalyse entwertet werden (abgesehen unter bestimmten Bedingungen von Opiat-Befunden). Ebenso kann versäumter Einberufungs-Termin nicht durch eine Haaranalyse ausgeglichen werden. Ist eine Nichtverfügbarkeit z.B. durch eine kurzfristig anberaumte, zwingende berufliche Tätigkeit verursacht, ist dies entsprechend zu attestieren. Insbesondere bei Erkrankungen ist dabei zu bescheinigen, dass die Probennahme nicht möglich ist (bsp. Reiseunfähigkeitsbescheinigung). Geplante, kurze Abwesenheitszeiten werden mindestens 3 Tage im Voraus angemeldet werden. Dessen ungeachtet ist die Durchführung eines Kontrollprogramms nicht möglich, wenn solche Abwesenheitszeiten gehäuft auftreten, auch wenn die Gründe nachvollziehbar und plausibel erscheinen. Eine Ausnahme stellen Abwesenheitszeiten dar, in denen Wirkstoff-Konsum weitgehend ausgeschlossen werden kann, z.B. stationäre Klinik-Aufenthalte. Am Tage der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wird grundsätzlich eine Blut- oder Urinprobe genommen, um zu prüfen und zu belegen, dass der Klient zu diesem Zeitpunkt nicht durch Alkohol, Wirkstoffe oder psychoaktive Mittel beeinflusst wird. Diese Probe ist aber nicht verwendbar als Kontrolle im Rahmen eines Abstinenznachweisprogramms. Die Identität des Klienten wird bei jeder Probennahme durch Abgleich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) kontrolliert und dokumentiert. Ferner wird die Einnahme von Medikamenten abgefragt. Die Urinabgabe erfolgt unter strenger Aufsicht durch einen Arzt, Toxikologen oder speziell geschultes medizinisches Personal. Die Temperatur der Urin-Probe wird direkt gemessen, im Labor wird die Verwertbarkeit der Probe ferner durch Bestimmung weiter Parameter wie Kreatinin-Gehalt, Dichte oder pH-Wert geprüft. Es wird so sichergestellt, dass die Probe wirklich zum gegebenen Zeitpunkt von der zu kontrollierenden Person stammt und Täuschungsversuche (Abgabe von Fremdurin, Manipulationen der Urinprobe, etc.) ausgeschlossen sind. Die empfangenen Proben werden vom Labor analysiert und Restmengen werden unter geeigneten Bedingungen mindestens 15 Monate asserviert, um bei Bedarf Nachanalysen durchführen zu können. Medizinisch indizierte Einnahme von Medikamenten Im Rahmen eines Abstinenznachweisprogrammes wird bei jeder Einbestellung erfragt und dokumentiert, ob Medikamente eingenommen wurden. Sofern der bestimmungsgemäße Gebrauch nachvollziehbar ist und ggf. durch eine ärztliche Verordnung belegt werden kann, kann i.d.R. das Programm fortgesetzt werden. Problematisch ist es hingegen, wenn nicht angegebene Medikamente, insbesondere wenn sie für das Verfahren relevant sind, in der Probe nachgewiesen werden und eine medizinische Anwendung im Nachhinein geltend gemacht werden soll. Proben-Verwertbarkeit Um Täuschungsversuche auszuschließen (externe oder interne Verdünnung, Beimengung von Fremdsubstanzen, Fremdurin, etc.), wird die Probe standardmäßig auf Temperatur und Kreatinin-Gehalt untersucht, ggf. auch spezifisches Gewicht, pH-Wert und analytische Parameter wie Nitrit- oder Chromat-Gehalt. Außergewöhnliche physiologische Gegebenheiten des Probanden sind ggf. bei der Bewertung der Proben-Verwertbarkeit zu berücksichtigen (z.B. zu geringe Flüssigkeitsaufnahme bei hohen Kreatininwerten oder deutlich reduzierte Muskelmasse).
Durch Flüssigkeitsaufnahme kann der Urin verdünnt werden. Damit der Urin nicht versehentlich über die Verwertbarkeit hinaus verdünnt wird (Kreatininwerte kleiner als 200 mg/l sind i.d.R. nicht verwertbar), sollten Probanden ca. 1 ½ - 2 ½ h vor der Probennahme nicht mehr als 200 ml Flüssigkeit zu sich nehmen. Stellt sich eine Probe als versehentlich zu sehr verdünnt heraus, sollte idealerweise noch am selben Tag eine erneute Abgabe erfolgen; anderenfalls ist innerhalb des Abstinenzprogramms bis zu zweimal eine erneute und möglichst kurzfristige Einbestellung möglich. Um die Aufdeckung vorsätzlicher „interner Verdünnung“ (z.B. durch Aufnahme großer Flüssigkeitsmengen oder Diuretika) zu verhindern, nehmen manche Betroffene u.a. im Vorfeld Kreatinin ein. Studien haben gezeigt, dass solche absichtliche Kreatinin-Zufuhr sich sehr uneinheitlich auf die Ausscheidung auswirkt und nicht berechenbar ist, d.h. das Risiko der Aufdeckung solcher Manipulations-Versuche ist sehr hoch. Liegen dem verdünnten Urin bestätigte medizinische Ursachen zugrunde, kann Kontrollprogramm dennoch fortgeführt werden, wobei die Analysen (auch bei negativen Vortests) allerdings mit identifizierenden Verfahren erfolgen müssen und auch Analysenwerte unterhalb der Cut-Offs anzugeben sind. Die medizinischen Ursachen müssen von einem sachverständigen Arzt oder Toxikologen überprüft und im Abschlussbericht des Abstinenzkontrollprogramms erklärt sein. Liegt der Kreatininwert unterhalb von 56 mg/l, ist definitiv von einer Manipulation auszugehen, und negative Befunde können nicht gewertet werden. Positive Urin-Befunde und konkurrierende Haaranalyse Grundsätzlich gilt: Ein positiver Urin-Nachweis kann nicht nachträglich durch eine Haaranalyse aufgehoben werden, da einmaliger oder sehr seltener Konsum einer Substanz sich möglicherweise nicht genügend in der Haarsubstanz niederschlägt. Die einzige Ausnahme von dieser Regel bilden positive Opiat-Befunde, sofern beim Probanden keine Opiat-Vorgeschichte existiert. Falsch-positive Opiat-Befunde Der Verzehr Mohn-haltiger Lebensmittel kann möglicherweise zu einem positiven Opiat-Nachweis im Urin führen; Haaranalysen auf Opiate zeigen bei geringfügigem Konsum dagegen keinen positiven Befund. Sofern bei dem Probanden keine Opioid-Vorgeschichte existiert und der Opiat-Nachweis „substanziell“ angezweifelt wird, kann deshalb auf Kosten des Probanden eine Haaranalyse über den entsprechenden Zeitraum durchgeführt werden. Ergeben sich keine anderen Verdachtsmomente, kann das Urinkontrollprogramm fortgeführt werden. Die Haaranalyse darf frühestens vier Wochen nach der Urinprobe erfolgen, und das Haarsegment soll möglichst kurz, aber ausreichend lang sein, um den relevanten Zeitraum abzudecken. Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 28.03.2023, 08:24 -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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29.12.2022, 13:41
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Abstinenznachweis über Haar-Analyse
Das Prinzip der Haaranalyse beruht darauf, dass in der Wachstumsphase des Haares (Anagenphase), die Haarsubstanz in der Haarwurzel gebildet und Fremdstoffe, die sich im Blut, aber auch im eigenen Schweiß oder Talg befinden, in die Haarsubstanz eingelagert werden. Bei Kopfhaar erreichen kontaminierte Haarabschnitte nach 9-14 Tagen die Oberfläche der Kopfhaut. Die Menge der eingelagerten Fremdsubstanz korreliert grundsätzlich mit der Menge des sich im Blut befindlichen Fremdstoffes, ist jedoch individuell unterschiedlich (bsp. abhängig vom Stoff, der Haar-Dicke oder der Pigmentierung). Durch das kontinuierliche Wachstum dokumentieren die Haare darüber hinaus in gewissen Grenzen den Zeitpunkt, zu dem eine Fremdstoff-Exposition auftrat. Der Wachstumszyklus des Haares teilt sich in drei Phasen: Anagenphase (Wachstumsphase) 3-7 Jahre, 85-90 %, Zirkulierende Fremdstoffe werden in das Haar eingelagert Katagenphase (Übergangsphase) 3-4 Wochen, 3-5 %, Haarwurzel verhornt und das Haar wird nicht mehr mit Nährstoffen versorgt Telogenphase (Ruhephase) 2-6 Monate, 12-15 %, Haare sind nicht mehr im Haarfollikel verankert und können leicht ausfallen Die zeitliche Interpretation von Analysen-Ergebnissen ist mit einer gewissen Unsicherheit behaftet:
Diese Faktoren sind für die Planung von Abstinenznachweisen zu berücksichtigen, und in Abhängigkeit vom Konsumverhalten sollte neben der nachzuweisenden Abstinenzzeit ein Puffer von bis zu 2-3 Monaten eingeplant werden (ggf. zusätzlich zum Zeitraum, der nach Abstinenzbeginn nötig ist, bis Fremdstoffe oder deren Abbauprodukte aus dem Körper/Blutentfernt sind). Gegenüber der Urin-Analyse bietet die Haaranalyse folgende Vorteile:
Dem gegenüber stehen folgende Nachteile, die bsp. Für die Verwendung der Haaranalyse als Abstinenznachweis zu berücksichtigen sind:
Praxis der Haaranalyse Die Identität des Klienten wird bei jeder Probennahme durch Abgleich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) kontrolliert und dokumentiert. Ferner wird die Einnahme von Medikamenten abgefragt. Die Kopfhaar-Probe wird direkt über der Kopfhaut in Form von i.d.R. drei Bleistift-dicken Haarbündeln entnommen. Körperhaare sollten i.d.R. nur zu Beginn eines Abstinenzkontrollzeitraumes verwendet werden, weil aufgrund der unterschiedlichen Haarzusammensetzung nur schwer sichergestellt werden kann (z.B. durch Rasur der geplanten späteren Entnahmestelle), dass ausschließlich anagenes Haar analysiert wird und der Befund den gewünschten Zeitraum abdeckt. Für Abstinenznachweise muss die Haarprobe Qualitätsanforderungen erfüllen: So sind gebleichte Haare nicht geeignet; colorierte, chemisch oder thermisch behandelte Haare sind nur bedingt geeignet. Eine Haarbehandlung sollte mit der probennehmenden Stelle besprochen werden, um die Eignung der Haarprobe rechtzeitig zu prüfen. Im Labor wird die Haarprobe zunächst sorgfältig gewaschen („Dekontamination“), um äußere Antragungen zu entfernen. Anschließend erfolgt die mechanische Zerkleinerung und der „Haaraufschluss“, bei dem, abhängig von der zu untersuchenden Substanz, das Haar derart behandelt wird, dass der Analyt extrahiert werden kann. Die Extraktionslösung wird dann durch leistungsfähige Verfahren analysiert, i.d.R. durch chromatographische Auftrennung (z.B. Gaschromatographie (GC), Hochleistungs-Flüssigkeits-Chromatographie (HPLC), etc.) und gekoppelter massenspektrometrischer (MS) Identifizierung. Restmengen der empfangenen Proben werden unter geeigneten Bedingungen mindestens 15 Monate asserviert, um bei Bedarf Nachanalysen durchführen zu können. Verwertbarkeit von Haaren Im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik wird von einer Wachstumsrate des Haupthaares von 1 cm/Monat ausgegangen. Da Haare sowohl Umwelteinflüssen (bsp. UV-Strahlung), als auch häufig kosmetischer Behandlung (Haarwäsche, Colorierung oder Bleichung) ausgesetzt sind, kann sich mit der Zeit die Menge des zu analysierenden Suchtstoffes abbauen. So werden für Abstinenznachweise auf Ethyl-glucuronid (EtG) nur 3 cm lange Haarsegmente akzeptiert (entspricht einem Zeitraum von 3 Monaten), auf andere gängige Suchtstoffe 6 cm. Colorierte (Färbung/Tönung) oder chemisch bzw. thermisch behandelte Haare (bsp. für Dauerwelle oder Glättung) werden für einen längerfristigen Nachweis dann akzeptiert, wenn die letzten 6 Monate vor der MPU durch ein Urin-Programm oder unbehandelte Haare abgedeckt werden. Gebleichte Haare werden grundsätzlich nicht akzeptiert; in Strähnen gebleichte Haare sind ggf. akzeptabel, wenn eine Abtrennung der gebleichten Haare von den ungebleichten möglich ist. Beim Nachweis einer Alkohol-Abstinenz über Ethylglucuronid (EtG) werden colorierte Haare ebenfalls grundsätzlich nicht akzeptiert. Sofern der Klient eine Haarbehandlung nicht kommuniziert und diese erst während des Analysenganges im Labor festgestellt wird, kann die Probe für einen Abstinenzbeleg nicht verwendet werden. Alternativen zur Analyse von Kopfhaaren Neben den Kopfhaaren können alternativ auch Körperhaare analysiert werden, wobei sich die Wachstumsraten sowie die verschiedenen Phasen des Wachstums-Zyklus unterscheiden. Wegen der kürzeren Anagen- und längeren Telogen-Phase ist eine segmentweise Analyse der Körperhaare i.d.R. nicht sinnvoll, sondern die Probe ist als Ganzes zu analysieren. Zum Beleg einer erst seit wenigen Monaten vorhandenen Abstinenz sind Körperhaare daher weniger geeignet. Da auch die Körperhaare ähnlich schnell wachsen wie Kopfhaare, wird für Abstinenzbelege auch hier nur ein Nachweiszeitraum von 1 Monat pro Zentimeter anerkannt. Haarart..........Wachstumsrate [cm/Monat].....Überblickter Zeitraum [Monate].........Bemerkungen Barthaare............0,5-1..........................................-.........................................Anteile der anagenen/telogenen Haare differieren individuell sehr stark. Armhaare............0,7-1,5........................................4-6 Beinhaare............0,4-0,8........................................3-6 Brusthaare..............0,8..........................................4-10 Schamhaare............0,9.........................................22-33 Achselhaare...........0,8-1........................................23-36..................................Nicht verwertbar für Abstinenznachweise über EtG! Kontamination durch die Umgebung Die Beurteilungskriterien weisen darauf hin, dass bei Kokain und THC positive Analyse-Ergebnisse durch exogene Einflüsse hervorgerufen werden könnten. Durch Rauchen in die Luft gelangtes Tetrahydrocannabinol (THC) oder feinstaubiges Kokain kann aus der Umgebungsluft auf die Haare gelangen. Ein positiver Befund kann auch in solchen Fällen natürlich keine Abstinenz belegen. Insofern sollten Betroffene in einem Abstinenzprogramm konsequent Orte oder Personenkreise vermeiden, die oder an denen Drogen konsumiert werden. Sollte ein Proband bei einem positiven Befund dennoch jeglichen Konsum substanziell verneinen, kann er ggf. erneute Analysen auf Stoffwechselprodukte beauftragen, die eine Körper-Passage belegen würden. Für Kokain könnten dies Analysen auf Norcocain oder Cocaethylen und weitere Metaboliten sein, für THC die Stoffwechsel-Produkte THC-Carbonsäure (THC-COOH) oder 11-Hydroxy-THC (THC-OH). Über diese Metaboliten lassen sich ggf. Aktiv- und Passiv-Konsum unterscheiden. Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 07.04.2023, 16:22 -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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29.12.2022, 13:42
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13724 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Cannabinoid-Nachweise trotz angeblicher Abstinenz
Oftmals wird versucht, positive Nachweise auf Tetrahydrocannabinol (THC) oder THC-Carbonsäure (THC-COOH) durch „versehentliche Umstände“ zu erklären. Die Beurteilungskriterien für Fahreignung (BuK) sehen solche Erklärungsversuche kritisch. Positiver Cannabis-Nachweis nach Gewichtsabnahme Cannabinoide wie THC und insbesondere THC-COOH werden wegen ihrer guten fettlöslichkeit vom Körper eingelagert und können bei entsprechend ausgeprägter Depot-Bildung bei intensivem und chronischem Konsum über viele Wochen nachgewiesen werden. Durch starke Reduzierung des Körperfetts (Diät, Sport, etc.) können solche Depots aufgelöst und eingelagerte Cannabinoide ins Blut abgegeben werde. Dennoch gehen die Beurteilungskriterien (BuK) davon aus, dass plötzliche Cannabinoid-Nachweise nach Gewichtsabnahme, d.h. Werte oberhalb des Cut-Offs für Cannabinoide, nach längerer Abstinenzzeit und entsprechend negativen Kontroll-Ergebnissen im Vorfeld nicht zu erwarten sind. Auswirkungen von Passiv-Konsum In einer Studie1) wurden Probanden für 3 Stunden der Atmosphäre in einem gutbesuchten Coffee-Shop ausgesetzt. Dreieinhalb Stunden nach der Exposition wurden THC-Blutwerte von max. 0,7 ng/ml und THC-COOH-Blutwerte von 0,5-1,7 ng/ml festgestellt; nach 6 h waren die Proben THC-negativ. Im Urin wurden nach 6 h Werte von max. 7,8 ng/ml gefunden, und nach 36 h lagen diese Werte bei max. 2,1 ng/ml. In einer weiteren Studie2) wurden Probanden unter Labor-Bedingungen in einer abgedichteten Kabine unter extremen Bedingungen dem Rauch von Cannabis-Konsumenten ausgesetzt. In Einzelfällen konnten THC-Konzentrationen zwar 1,5 h nach Exposition Blutwerte > 1 ng/ml im Vollblut erreichen, waren jedoch nicht länger als 4 h nachweisbar. THC-COOH Blutwerte konnten 1,5-2 h nach Exposition 2,7 ng/ml erreichen. Die THC-COOH-Urinwerte lagen nach 12 h bei 5 von 6 Probanden unter 5 ng/ml, nur in einem Fall bei > 10 ng/ml; Aufgrund dieser Erfahrungen kommen die Beurteilungskriterien (BuK, 4. Auflage) zu dem Ergebnis, dass selbst unter extremen Bedingungen THC- und THC-COOH-Konzentrationen im Blut/Serum in relevanter Höhe nicht allein durch Passiv-Konsum erreicht werden und Passiv-Konsum auch nicht zu relevanter Akkumulation dieser Stoffe im Körper beiträgt. Ebenso sind, insbesondere bei Einbestellung erst am Folgetag, im Urin keine hohen Werte durch Passiv-Konsum zu erwarten. Quellen: 1) J. Röhrich, I. Schimmel, S. Zörntlein, J. Becker, S. Drobnik, T. Kaufmann, V. Kuntz, R. Urban, Concentrations of delta9-tetrahydocannabinol and 11-nor-9-carboxytetrahydocannabinol in blood and urine after passive exposure to cannabis smoke in a coffee shop, J. Anal. Toxicol. 34(4), 196-203 (2010). 2) E. J. Cone, G. E. Bigelow, E. S. Herrmann, J. M. Mitchell, C. Lodico, R. Flegel, R. Vandrey, Nonsmoker exposure to secondhand cannabis smoke. III. Oral fluid and blood drug concentrations and corresponding subjective effects, J. Anal. Toxicol. 39, 497-509 (2015). Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 12.05.2023, 12:05 -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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01.02.2024, 14:53
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 442 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Ethylglucuronid Nachweisbarkeit in Urin: 1-3 d (dosisabhängig): < 0,25 g Ethanol/kg Körpergewicht (ca. 0,5 l Bier bei 80 kg): < 24 h < 0,5g/kg: < 48 h Gibt es so "Faustformeln" auch für die HA? Wie viel Bier kann man trinken um unter dem CO zu bleiben? Wie viel Bier kann man trinken um unter 30pg zu bleiben? Oder besser gesagt, wie viel muss ich trinken um über 30 zu kommen? Ist vermutlich schwierig zu definieren, da es sich um einen so langen Zeitraum handelt. Is es bei der HA ähnlich wie bei der PEth Analyse, dass es eher um die Promille geht die erreicht werden? |
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01.02.2024, 15:19
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5544 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Bei EtG bzw. PEth geht es gewissermaßen um den "Dauerbeschuss", wobei PEth, mit dem wir hier auch noch kaum Erfahrung haben, als noch sensibler gilt als EtG. Ein einziges Besäufnis in drei Monaten dürfte sich weniger abzeichnen als konstanter, geringer Konsum. Da gibt es aber keinen Einfluss vom Körpergewicht o.ä. Man kann sich also nur sehr schwer an eine Grenze herantrinken. Auch bei kT heißt hier die Devise so wenig wie möglich, sonst beißt einen irgendein dummer Hund am verlängerten Rücken.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 31.10.2024 - 11:23 |