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> Personenbeförderungsschein
mrnk
Beitrag 10.01.2023, 11:02
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe diesbezüglich eine Frage und hoffe, dass mir eine Prognose dazu stellen kann.

Ich habe die Absicht einen Antrag zur Personenbeförderungsstelle zu stellen.
Im Jahre 2011 wurde mir die allgemeine Fahrerlaubnis und der Personenbeförderungsschein entzogen. Um wieder die allgemeine Fahrerlaubnis und der Personenbeförderungsschein zu erlangen, war eine medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) notwendig. Aus finanziellen Gründen habe ich allerdings nur für die allgemeine Fahrerlaubnis die MPU machen können. Dies habe ich dann auch noch im selben Jahr erfolgreich noch abgeschlossen und hatte wieder mein Führerschein. Mein Personenbeförderungsschein blieb mir weiterhin entzogen.

Im Führungszeugnis sind mittlerweile keine Eintragungen mehr. Im Kraftfahrtbundesamt habe ich keine Punkte, allerdings einen Eintrag, nämlich "Entzug der Fahrerlaubnis zur Personenbefördernungsschein nach § 48 Ab. 4 FeV und hat eine Tilgungsjahr 2025.

Vielleicht kann jemand mir eine Prognose geben, ob die Stelle nebst ärztliches Gutachten zusätzlich noch ein MPU anordnen kann.

Danke mich vorab schon Mal.
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AnGu
Beitrag 10.01.2023, 14:02
Beitrag #2


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für welche Fahrzeuge möchtest du einen Personenbeförderungsschein?
für Autos (z.B. Taxi) oder für Busse und damit auch die Führerscheinklasse D?
Das ist für mich aus der Fragestellung nicht ganz klar ersichtlich
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mrnk
Beitrag 10.01.2023, 14:06
Beitrag #3


Neuling


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Hallo AnGu,

für Taxi.

Gruß
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MsTaxi
Beitrag 10.01.2023, 19:25
Beitrag #4


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Weswegen wurde dir die FE entzogen? Punkte?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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fredis-garage
Beitrag 14.01.2023, 12:35
Beitrag #5


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Der Fragesteller schrieb bereits, dass er keine Punkte mehr hat- sonst würde es ab ca. 5 Pkt. in der Regel unmöglich, den "Taxi"-Schein zu erwerben. Eine der Voraussetzungen könnte zum Problem werden- die Untersuchung auf körperliche und geistige Eignung. Andererseits wurde die MPU bereits erfolgreich bestanden. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass die ausstellende Behörde zumindest genauer hinsieht. Es gibt also Gründe Für- und Wider. Dir wird wohl nur der Versuch des Antrags bleiben.

fredis-garage
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Roy78
Beitrag 07.10.2024, 17:29
Beitrag #6


Neuling


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Hallo...
Habe eine wichtige Frage... bekomme ich mit einer farbsehstörung den p-schein...?
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blackdodge
Beitrag 11.10.2024, 19:28
Beitrag #7


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das solltest Du alles hier: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php

finden


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