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> Parken an Hauptstraße innerorts nur in Parkmarkierung?
der_eismann
Beitrag 26.01.2023, 16:27
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an alle, vor einer Weile wurde an der Lichtenberger Straße in 10243 Berlin durch den neuen Fahrradweg die Beschilderung etwas verändert und ich bin mir gerade nicht sicher, wie da die rechtliche Situation aussieht. Theoretisch handelt es sich um eine normale Hauptstraße, also keine Bundesstraße. Halteverbotsschilder sind keine aufgestellt. Stattdessen sind diese Parkzonen markiert, wo manche Leute gern mal davor oder dahinter stehen. Ist das Fahrzeug so wie es da steht in Ordnung? Müssen diese Parkzonen benutzt werden, wenn das Parken nicht ausdrücklich verboten ist? Ein zweiter Fall wäre ein Stück davor hinter einem Zebrastreifen, wie sieht es da aus?
Bilder sind hier zu finden: https://imgur.com/a/70lZZdY

Vielen Dank im Voraus!
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rapit
Beitrag 26.01.2023, 17:15
Beitrag #2


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Dürfte evtl hier sein?

Dann wäre das für mich deutlichst im Bereich des 5m-Raumes, und somit verboten.

Und vor einem abgesnkten Bordstein ist es auch. Auch 2 m vom Bordstein weg, also auch verboten.

Und wenn du diesen Zebrastreifen meinst, dann ist das Parken dort wegen Vz 295 verboten:
Zitat
2. a) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.


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der_eismann
Beitrag 26.01.2023, 17:44
Beitrag #3


Neuling


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Ah, Street View hat sogar ein Foto mit einem Falschparker erwischt, perfektes Timing!
Die Antwort war sehr hilfreich und hat meine Fragen perfekt geklärt, danke! Am Anfang und Ende der markierten Flächen sind Sperrflächen, das machts einfacher, aber da wusste ich wirklich nicht was geht und was nicht.
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Söne spitze Steine
Beitrag 29.01.2023, 10:09
Beitrag #4


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Der Typ parkt direkt vor der Einfahrt (oder Einmündung). Das ist verboten.

Ebenso verboten ist das Parken links neben (baulich angelegten) Radwegen und (wie hier aufgemalten) Radfahrstreifen.
→ Das Parken ist dort nur in gekennzeichneten Stellfllächen mit dem erlaubt.

Der weiße Vito hat auf dem Gehweg also nichts zu suchen. (Allerdings sollte man diese zur Klarstellung links neben dem Radweg aufstellen, da diese mancherorts selbst von manchen Behörden stellvertretend für Zeichen 315 (Parken auf Gehweg) verwendet werden.)


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rapit
Beitrag 29.01.2023, 21:43
Beitrag #5


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Zitat (Söne spitze Steine @ 29.01.2023, 10:09) *
Ebenso verboten ist das Parken links neben (baulich angelegten) Radwegen und (wie hier aufgemalten) Radfahrstreifen.

Hast Du dafür einen Beleg?

Ein baulich angelegter Radweg ist insbesondere einer, der durch ein Hochbord von der Fahrnahn getrennt ist. Da darf man selbstverständlich daneben parken.

Und neben sowas auch, weil das rotweiße Zeugs nämlich kein Vz 295 ist, und auch keine vorübergehenden Leitborde, sondern das ist da dauerhaft montiert wallbash.gif

Radfahrstreifen sind, wenn es Radwege sind, Sonderwege, und dann darf wegen der Regelung zu Vz 295 nicht neben der durchgezogenen Linie geparkt werden.

Aber so pauschal, wie du es behauptest, finde ich das nicht in der StVO? think.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 30.01.2023, 06:35
Beitrag #6


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Bei Sowas-mit-dem-rotweißen-Zeugs hat noch niemand argumentiert, das Z295 befände sich unter den Leitborden?


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Crownsilver
Beitrag 30.01.2023, 08:38
Beitrag #7


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Wie ist sowas in dem Zusammenhang zu bewerten? Baulich eigentlich ein Radfahrstreifen, aber ohne Blauschild, von der Fahrbahn abgetrennt durch Vz 295, versehen mit Radpiktogrammen. Darf man da links vom Vz 295 parken?
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rapit
Beitrag 30.01.2023, 08:58
Beitrag #8


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Zitat (Söne spitze Steine @ 30.01.2023, 06:35) *
Bei Sowas-mit-dem-rotweißen-Zeugs hat noch niemand argumentiert, das Z295 befände sich unter den Leitborden?

Dann wäre das Vz nicht sichtbar. Komplett verdeckte Vz sind unbeachtlich.

Zitat (Crownsilver @ 30.01.2023, 08:38) *
Wie ist sowas in dem Zusammenhang zu bewerten? Baulich eigentlich ein Radfahrstreifen, aber ohne Blauschild

Das ist entweder ein "anderer Radweg" (und damit auch ein Sonderweg), oder ein Seitenstreifen. In beiden Fällen darf links vom Vz 295 nicht geparkt werden.


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ulm
Beitrag 30.01.2023, 18:45
Beitrag #9


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Zitat (rapit @ 29.01.2023, 21:43) *
Und neben sowas auch, weil das rotweiße Zeugs nämlich kein Vz 295 ist, und auch keine vorübergehenden Leitborde, sondern das ist da dauerhaft montiert wallbash.gif

Woher weiss der Radling, dass die "Pfeilbake" nicht für seine Verkehrsart gilt?
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rapit
Beitrag 30.01.2023, 20:28
Beitrag #10


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"Die machen doch sowieso, was sie wollen" narr.gif

Aber ok, wir können hier auch anders twinkle.gif


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ulm
Beitrag 30.01.2023, 20:33
Beitrag #11


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Du meinst den Pkw weiter hinten? think.gif
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rapit
Beitrag 30.01.2023, 20:36
Beitrag #12


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Nein.

Ich habe mich extra bemüht, ein Bild ohne Ampel im Vordergrund rauszusuchen, um dich nicht wieder zu verwirren, und so dankst du es mir? tongue.gif


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