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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 26.01.2023 Mitglieds-Nr.: 90361 ![]() |
Bilder sind hier zu finden: https://imgur.com/a/70lZZdY Vielen Dank im Voraus! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Dürfte evtl hier sein?
Dann wäre das für mich deutlichst im Bereich des 5m-Raumes, und somit verboten. Und vor einem abgesnkten Bordstein ist es auch. Auch 2 m vom Bordstein weg, also auch verboten. Und wenn du diesen Zebrastreifen meinst, dann ist das Parken dort wegen Vz 295 verboten: Zitat 2. a) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 26.01.2023 Mitglieds-Nr.: 90361 ![]() |
Ah, Street View hat sogar ein Foto mit einem Falschparker erwischt, perfektes Timing!
Die Antwort war sehr hilfreich und hat meine Fragen perfekt geklärt, danke! Am Anfang und Ende der markierten Flächen sind Sperrflächen, das machts einfacher, aber da wusste ich wirklich nicht was geht und was nicht. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2464 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Der Typ parkt direkt vor der Einfahrt (oder Einmündung). Das ist verboten.
Ebenso verboten ist das Parken links neben (baulich angelegten) Radwegen und (wie hier aufgemalten) Radfahrstreifen. → Das Parken ist dort nur in gekennzeichneten Stellfllächen mit dem ![]() Der weiße Vito hat auf dem Gehweg also nichts zu suchen. (Allerdings sollte man diese zur Klarstellung links neben dem Radweg aufstellen, da diese mancherorts selbst von manchen Behörden stellvertretend für Zeichen 315 ![]() -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ebenso verboten ist das Parken links neben (baulich angelegten) Radwegen und (wie hier aufgemalten) Radfahrstreifen. Hast Du dafür einen Beleg? Ein baulich angelegter Radweg ist insbesondere einer, der durch ein Hochbord von der Fahrnahn getrennt ist. Da darf man selbstverständlich daneben parken. Und neben sowas auch, weil das rotweiße Zeugs nämlich kein Vz 295 ist, und auch keine vorübergehenden Leitborde, sondern das ist da dauerhaft montiert ![]() Radfahrstreifen sind, wenn es Radwege sind, Sonderwege, und dann darf wegen der Regelung zu Vz 295 nicht neben der durchgezogenen Linie geparkt werden. Aber so pauschal, wie du es behauptest, finde ich das nicht in der StVO? ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2464 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Bei Sowas-mit-dem-rotweißen-Zeugs hat noch niemand argumentiert, das Z295 befände sich unter den Leitborden?
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 488 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68588 ![]() |
Wie ist sowas in dem Zusammenhang zu bewerten? Baulich eigentlich ein Radfahrstreifen, aber ohne Blauschild, von der Fahrbahn abgetrennt durch Vz 295, versehen mit Radpiktogrammen. Darf man da links vom Vz 295 parken?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Bei Sowas-mit-dem-rotweißen-Zeugs hat noch niemand argumentiert, das Z295 befände sich unter den Leitborden? Dann wäre das Vz nicht sichtbar. Komplett verdeckte Vz sind unbeachtlich. Wie ist sowas in dem Zusammenhang zu bewerten? Baulich eigentlich ein Radfahrstreifen, aber ohne Blauschild Das ist entweder ein "anderer Radweg" (und damit auch ein Sonderweg), oder ein Seitenstreifen. In beiden Fällen darf links vom Vz 295 nicht geparkt werden. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13921 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Und neben sowas auch, weil das rotweiße Zeugs nämlich kein Vz 295 ist, und auch keine vorübergehenden Leitborde, sondern das ist da dauerhaft montiert ![]() Woher weiss der Radling, dass die "Pfeilbake" nicht für seine Verkehrsart gilt? |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
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#11
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Du meinst den Pkw weiter hinten?
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Nein.
Ich habe mich extra bemüht, ein Bild ohne Ampel im Vordergrund rauszusuchen, um dich nicht wieder zu verwirren, und so dankst du es mir? ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.02.2025 - 09:46 |