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> Abschleppen eines E-Fahrzeuges während des Ladens in Hamburg
Andreas24
Beitrag 15.03.2023, 13:34
Beitrag #51


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Zitat (rapit @ 15.03.2023, 09:34) *
(...) Das Argument, PHEV hätten geringere Rechte als BEV ist Bullshit, niemand kann gezwungen werden, mit Verbrennermotor zu fahren. (...)

Ah ich seh schon, als Besitzer eines PHEV sitzt man dann wohl zwischen den Stühlen und wird beiden Seiten als Abtrünniger betrachtet thread.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 15.03.2023, 13:49
Beitrag #52


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Zitat
Die Frage ist doch, wer die Preisgestaltung bestimmt. Vielleicht ist der Preis im Vertrag zwischen APCOA und dem Land Hamburg oder wer da Vertragspartner ist festgelegt. Hat diese Information vielleicht sogar schon jemand befreit?


Vielleicht hilft das etwas https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dok...m_jahr_2022.pdf

Oder versuche es hier… https://fragdenstaat.de/anfrage/verwahrvert...er-firma-apcoa/


Oder noch einfacher, hier den vierten Link von oben anklicken…. https://www.google.com/search?q=vertrag+apc...sclient=gws-wiz


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Nerari
Beitrag 15.03.2023, 13:51
Beitrag #53


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Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 13:06) *
Wenn man zwei identische Dinge miteinander vergleicht, dann ist es aber kein Vergleich mehr.

Du scheinst den Sinn dieser Redewendung nicht so ganz verstanden zu haben unsure.gif


Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 13:06) *
Von Dir kam dann das Totschlagargument, dass ich keine Ahnung hätte, und das die Diskussion mangels Grundlage an einem Stammtisch zu führen sei.

Entschuldigung, aber deine Aussage, bezüglich derer ich deine Kenntnisse in Kalkulation in Frage gestellt habe, war folgende:
Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 08:23) *
Das heißt, dass mit den 15€ in den nachfolgenden 24h der Stellplatz und der Bereitschaftsdienst kostendeckend (oder sogar gewinnbringend) betrieben werden können.
(Fettung von mir).
Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch und lässt mich daran zweifeln, ob du wirklich Kenntnisse in Kalkulation hast.

Wir können die Diskussion an dieser Stelle beenden. Den Tonfall und insbesondere einzelne Aussagen deines letzten Beitrags finde ich etwas daneben. Auf dem Niveau möchte ich nicht weiter diskutieren dry.gif .
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auchdasnoch
Beitrag 15.03.2023, 14:07
Beitrag #54


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Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 13:51) *
Du scheinst den Sinn dieser Redewendung nicht so ganz verstanden zu haben unsure.gif
Doch, mir ist die Redewendung durchaus geläufig. Wie Du zur Kenntnis nehmen musstest, bin ich aber nicht der Einzige, der den Vergleich mit dem Hotel nicht so verkehrt fand.


Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 13:51) *
Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch und lässt mich daran zweifeln, ob du wirklich Kenntnisse in Kalkulation hast.
Du hast doch eingeräumt, dass Du die Grundlage der Kalkulation des Betreibers nicht kennst. Woher willst Du dann wissen, dass meine Aussage falsch ist? Weiterhin hast Du betont, dass ein Privatunternehmen Geld verdienen möchte. Soweit so gut. Nun behauptest Du aber, dass meine Argumentation, wonach die 15€ in den Folgetagen mindestens kostendeckend kalkuliert sein müssten, falsch sei. Das heißt, das Deiner Logik zu Folge das Unternehmen, das ja Geld verdienen möchte, für die Folgetage mit Verlusten kalkuliert. Diese Logik kann ich nicht nachvollziehen. Kannst Du sie mir erklären?


Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 13:51) *
Den Tonfall und insbesondere einzelne Aussagen deiner letzten beiden Beiträge finde ich etwas daneben.
Ich habe mich halt Deinem Niveau angepasst. Einfach nur argumentationsbefreit in den Raum zu rufen, "du hast ja keine Ahnung", stellt ja schließlich auch keinen charmanten Diskussionsstil dar. Wenn Dir meine Vergleiche nicht passen, dann könntest Du ja einen (Deiner Meinung nach) besseren Vergleich liefern, der auch gerne Deine Meinung unterstreicht. Du hast aber in dieser ganzen Diskussion nicht ein einziges sachliches Argument geliefert. Es kam immer nur, "Du hat keine Ahnung", "das stimmt nicht", das kann man nicht vergleichen", "Stammtisch".

Unter diesen Umständen bringt eine Diskussion natürlich tatsächlich keinen Mehrwert, weswegen ich mit Deinem Vorschlag, diese Diskussion zu beenden, einverstanden bin.
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Nerari
Beitrag 15.03.2023, 14:24
Beitrag #55


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Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 14:07) *
Nun behauptest Du aber, dass meine Argumentation, wonach die 15€ in den Folgetagen mindestens kostendeckend kalkuliert sein müssten, falsch sei. .... Kannst Du sie mir erklären?

Weil du mich so nett fragst, gebe ich dir natürlich noch eine Antwort:

Du hast eben nicht nur gesagt, dass der Betrag an den Folgetagen kostendeckend sein müsse, sondern vielmehr

Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 08:23) *
Das heißt, dass mit den 15€ in den nachfolgenden 24h der Stellplatz und der Bereitschaftsdienst kostendeckend (oder sogar gewinnbringend) betrieben werden können.
(Fettung von immer noch von mir).

Du hast also, für dich zur Erklärung, einfach unterschlagen, dass du behauptet hast, in den mit den 15€ zu deckenden Kosten seien auch die des Bereitschaftsdienstes mit enthalten.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.03.2023, 14:35
Beitrag #56


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Zumindest in Hamburg gibt es auf der Verwahrstelle keinen Bereitschaftsdienst, dort ist 24/7 Personal vor Ort.


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Nerari
Beitrag 15.03.2023, 14:45
Beitrag #57


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Mit "Bereitschaftsdienst" war eben dieses ständig anwesende Personal vor Ort gemeint. Und die wollen bezahlt werden.
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rapit
Beitrag 15.03.2023, 15:00
Beitrag #58


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Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 11:18) *
hier wird aber so getan, als ob das per se sittenwidrig wäre.

Was bei einem Ausnutzen einer wirtschaftlichen Machtstellung gem. BGB aber sehr naheliegend ist whistling.gif

Daher halte ich es für legitim, den Preis zu hinterfragen.

Und: nenne doch mal zwei weitere Städte oder zwei weitere Unternehmen, die solch hohe Preise für das Abstellen eines Fahrzeuges verlangen.

Ich bin dazu nicht in der Lage. Ich kenne ausschließlich günstigere Alternativen.

In der Rechtsprechung geistert seit ca. einem halben Jahrzehnt ein Betrag von 11,90 € je Tag als angemessenes Standgeld herum. Da liegt der erste Tag erheblich darüber.

Es zwingt ja keiner die Fa. Apcoa, einen Vertrag mit der Stadt Hamburg einzugehen, wenn man hierfür nicht lukrativ agieren kann.

Anders als die Abgeschleppten geht die Fa. Apcoa ja aus freien Stücken einen Vertrag ein...

Dass es ab Tag 2 billiger wird, hat übrigens m.M.n. ausschließlich mit der Rechtsprechung seit einer Entscheidung des OLG Dresden zu tun, dass eine Abschleppfirma für das Abstellen eines falsch geparkten Autos auf ihrem Betriebsgelände nicht unbegrenzt Standgebühren verlangen darf, sondern Standgebühren überhaupt nur so lange vom Fahrzeughalter zu zahlen sind, bis dieser vom Abschleppunternehmen unmissverständlich die Herausgabe seines Autos verlangt hat, Urteil vom 15. September 2022 (Az.: 8 U 328/22).

Das Prozessrisiko beim Verlangen weiterer >100,- € je Tag wäre schlicht zu groß.


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Q-Treiberin
Beitrag 15.03.2023, 15:31
Beitrag #59


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Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 14:45) *
Mit "Bereitschaftsdienst" war eben dieses ständig anwesende Personal vor Ort gemeint. Und die wollen bezahlt werden.
Ok, dann habe ich das falsch verstanden…

Wenn ich Ruf“bereitschaft“ habe bin ich nicht vor Ort sondern werde zum Dienst alarmiert… das kommt den AG billiger als Nachtzuschläge o.ä.


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auchdasnoch
Beitrag 15.03.2023, 15:45
Beitrag #60


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Zitat (SeriousSam @ 14.03.2023, 19:05) *
Auf 2 unterschiedlichen Luftbildern von unterschiedlichen Kartenanbietern sind jeweils etwa 100 PKW zu sehen, also nehme ich den Wert als realistische durschnittliche Auslastung. Es wäre noch Platz für 20-40% mehr an Fahrzeugen.

Bei einem Durchsatz von 100 Fahrzeugen am Tag würde das Einnahmen von ca. 312.000€ im Monat bedeuten.

Wenn wir jetzt mal gedanklich die Einnahmen für den ersten Tag weglassen, dann wären das 100 Autos x 15€ = 1500€ pro 24h.

Wenn jetzt, was sehr unwahrscheinlich ist, nur 10 Autos pro Tag neu eingestellt würden, dann wären das
10x103,90=1039€ täglich für
Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 10:07) *
die Inobhutnahme, Verwahrung, Rausgabe, Vorhalten des Personal des Platzes etc pp

plus
90x15=1350€ nur für
Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 10:07) *
Verwahrung

Pro Monat wären das, nur für die Verwahrung von 90 Autos täglich (ohne die zusätzlichen Kosten / Einnahmen für den ersten Tag) 40500€. Pro Stellplatz macht das 450€ monatlich. Nehmen wir mal an, dass ein Parkplatz ca. 10 qm in Anspruch nimmt, dann kämen wir auf 45€/qm. Nehmen wir weiterhin großzügig an, dass noch einmal die selbe Fläche zum Rangieren benötigt würde, dann wären wir bei 22,5€/qm. Für einen nicht überdachten Parkplatz!
Zum Vergleich der Mietspiegel für Hamburg:Für eine Wohnung mit 30 qm liegt der Mietpreis demnach je Quadratmeter bei 20,52€. Ja, ich weiß, dass das mal wieder ein Vergleich von Äpfeln und Birnen ist. Aber ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass die 15€ Tagesmiete für einen nicht überdachten Parkplatz mindestens kostendeckend kalkuliert sind.


Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 14:24) *
Du hast also, für dich zur Erklärung, einfach unterschlagen, dass du behauptet hast, in den mit den 15€ zu deckenden Kosten seien auch die des Bereitschaftsdienstes mit enthalten.
Wenn wir von den 90 Autos täglich (15x90=1350€) nur drei Euro für das Personal kalkulieren würden, dann wären das 270€ täglich. Für 24 Stunden Bereitschaftsdienst wären das 30€/h. Das reicht theoretisch für eine Person inkl. Lohnnebenkosten bei einem großzügigen Stundenlohn. Und diese Person müsste dafür gar nichts machen, denn wir haben ja noch immer:
10x103,90=1039€ täglich für
Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 10:07) *
die Inobhutnahme, Verwahrung, Rausgabe, Vorhalten des Personal des Platzes etc pp


Und bei dieser Kalkulation habe ich bewusst sehr knapp gerechnet. Tatsächlich dürfte der Umsatz weitaus höher liegen, denn es kommen garantiert mehr als 10 Autos täglich in den Autoknast. Es dürften täglich auch deutlich mehr als 100 Autos einzukalkulieren sein, da die meisten Autos schon sehr kurzfristig wieder ausgelöst werden dürften.




Zitat (rapit @ 15.03.2023, 15:00) *
Und: nenne doch mal zwei weitere Städte oder zwei weitere Unternehmen, die solch hohe Preise für das Abstellen eines Fahrzeuges verlangen.

Beispiel für München, was ja nicht unbedingt die billigste Stadt in Deutschland ist:
Grundgebühr: 48€. Tagesgebühr Verwahrstelle PI München: 12€ oder Tagesgebühr Verwahrstelle anderer Dienststellen: 6,50€, Die angegebene Verwahrgebühr gilt für einen nicht überdachten Stellplatz. Bei einem überdachten Stellplatz verdoppelt sich die Tagesgebühr. Die Abholgebühr entspricht der Verwahrgebühr für einen Tag und ist bei Abholung an einem Sonn- oder Feiertag, Samstag ab 13.00 Uhr oder bei Abholung an einem der übrigen Tage zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr zu entrichten. In der übrigen Zeit wird keine Abholgebühr erhoben.

Für die ersten 24h ergibt sich damit ein Preis für einen nicht überdachten Parkplatz bei der Verwahrstelle der PI München in Höhe von 60€. Je nachdem, wann man den Wagen abholt, kommen ggf. noch einmal 12€ Abholgebühr hinzu. Dann wären das 78€ für die ersten 24h.
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rapit
Beitrag 15.03.2023, 16:43
Beitrag #61


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Jaja, billigere Einstellgebühren sind mir bekannt. Ebenso oder ansatzweise so teure wie in HH kenne ich nicht.

Und damit sind wir beim Ausnutzen der Merktherrschaft und der Sittenwidrigkeit doch sehr nah. Oder haben sie bereits erreicht.

Mich würde eine gerichtliche Überprüfung immens interessieren.

Besonders, was passiert, wenn sich das dann juristisch herausstellt und HH also sittenwidrige Verträge zum Nachteil der Betroffenen geschlossen hat whistling.gif

Denn der Unterschied zwischen bundesweit branchenüblichen 12-15 EUR und dem quasi 10-fachen muss ins Auge springen und verbietet das vorschnelle Unterschreiben...


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Nerari
Beitrag 15.03.2023, 19:30
Beitrag #62


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Zitat (rapit @ 15.03.2023, 16:43) *
Denn der Unterschied zwischen bundesweit branchenüblichen 12-15 EUR und dem quasi 10-fachen muss ins Auge springen und verbietet das vorschnelle Unterschreiben...

Für den ersten Tag ist der Unterschied zwischen München und Hamburg zwar (deutlich) vorhanden, aber nicht in dem Bereich des x-fachen.
Sofern APCOA die 103,90 halbwegs stichhaltig begründen kann (wovon ich ausgehe rolleyes.gif ) kann ich da erst mal nicht unbedingt Wucher erkennen unsure.gif

Wie gesagt: Wenn so offensichtlich Wucher vorliegen sollte, wieso hat dann noch keiner was dagegen getan?

Nebenbei, zu dieser Aussage:
Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 15:45) *
.... wären das 30€/h. Das reicht theoretisch für eine Person inkl. Lohnnebenkosten bei einem großzügigen Stundenlohn.

Ich würde bei 30 Euro gesamten Lohnkosten von irgendwas so um die 15€ Bruttolohn ausgehen. Das halte ich jetzt nicht für so großzügig.
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rapit
Beitrag 15.03.2023, 20:38
Beitrag #63


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Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 19:30) *
wieso hat dann noch keiner was dagegen getan?

Weil die Wucherhöhe erst seit 1.1.2023 gilt.

Und ein verfahren länger dauert, als der Zeitraum bis heute.

Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 19:30) *
Sofern APCOA die 103,90 halbwegs stichhaltig begründen kann (wovon ich ausgehe rolleyes.gif )

Davon gehe ich nicht im geringsten aus.


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Q-Treiberin
Beitrag 15.03.2023, 20:48
Beitrag #64


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Zitat (rapit @ 15.03.2023, 20:38) *
Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 19:30) *
wieso hat dann noch keiner was dagegen getan?
Weil die Wucherhöhe erst seit 1.1.2023 gilt.
Naja, vorher waren es mit 92,30 Euro gerade mal 11,60 Euro weniger (s. obigen Link zur SKA).

Extrem gestiegen (durch die neue Ausschreibung) sind die Abschlepp-, nicht aber die Verwahrgebühren.


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auchdasnoch
Beitrag 15.03.2023, 21:50
Beitrag #65


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Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 19:30) *
Ich würde bei 30 Euro gesamten Lohnkosten von irgendwas so um die 15€ Bruttolohn ausgehen. Das halte ich jetzt nicht für so großzügig.

Ich weiß ja nicht wie und wo Du Lohnkalkulation gelernt hast. Aber 100% Lohnnebenkosten ist dann vielleicht doch etwas großzügig geschätzt. Im Schnitt rechnet man mit ungefähr 20% Lohnnebenkosten.

Bei einem Mindestlohn von 12€ wären das dann ca. 14,40€ Arbeitgeberbrutto pro Stunde. Für 30€/h könnte der Parkplatzbetreiber also gleich 2 Personen auf dem Parkplatz Däumchen drehen lassen, wenn er deren Einsatz mit dem Mindestlohn vergüten würde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Parkplatzwärter den Lohn eines Facharbeiters bekommt. Aber selbst bei einer großzügigen Vergütung von 20€/h würde 1 Mitarbeiter "nur" mit ca. 24€/h u Buche schlagen. Er müsste dann aber ohne den Kollegen die Nacht verbringen, um das Budget nicht zu sprengen.

Und all das, unter der unrealistischen Annahme, dass der Sklaventreiber nur 1/5 der 15€ für das Personal einkalkulieren würde, und die 103,90€ für die ersten 24h überhaupt keine Berücksichtigung bei der Kalkulation der Personalkosten finden würde.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.03.2023, 21:55
Beitrag #66


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Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 21:50) *
Er müsste dann aber ohne den Kollegen die Nacht verbringen, um das Budget nicht zu sprengen.
Meines Wissens nach ist die Verwahrstelle 24/7 mit mindestens zwei Personen besetzt.


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MsTaxi
Beitrag 15.03.2023, 22:09
Beitrag #67


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Die im übrigen Anspruch auf die Zuschläge für Nachtdienst, Dienst an Sonn- und Feiertagen haben... huch, das sind ja nur mindestens 25%... kann man geflissentlich bei der Kalkulation ignorieren.


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ulm
Beitrag 15.03.2023, 22:13
Beitrag #68


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SeriousSam
Beitrag 15.03.2023, 23:41
Beitrag #69


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Ich frage mich warum man sich so lange an den 15€ aufhängt.
Dass damit nicht das große Geld gemacht wird ist klar, vor allem im Zusammenhang damit, dass mMn kaum jemand den Platz als Dauerparkplatz nutzt.
Die 103,90€ für die ersten 24h sind das je nach Sichtweise das lukrative oder üble.

Man muss ja nur ein bisschen mit den Parametern spielen um das zu sehen. Persönlich schätze ich dass sicherlich mehr als 40-50% innerhalb von 24h ihr Auto abholen, allein weil man in Normalfall darauf angewiesen ist.

Rechnet man pessimitisch und nur 1/3 löst das Auto in den ersten 24h, 1/3 innerhalb von 48h und 1/3 innerhalb von 72 Stunden aus, dann betragen die Einahmen 205.000€ im Monat (30 Tage).
Der Anteil der 15€-Tage daran ist nicht einmal 17.500€ thread.gif

Selbst wenn wirklich jeder(!) sein Auto eine volle Woche(!) da stehen lässt kommt man noch auf 77.500€ (28 Tage).
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mir
Beitrag 16.03.2023, 07:06
Beitrag #70


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Zitat (rapit @ 15.03.2023, 09:34) *
Verkehrsrechtlich halte ich die Verhältnismäßigkeit auch für höchst fraglich, weil es verkehrsrechtlich keinen Unterschied macht, ob ein Fahrzeug da die Parkdauer zum Laden überschreitet oder der Parkplatz für andere Ladewillige freigeschleppt wird- Ladesäulenhopping dient nicht dem Verkehr.


Ist das nicht eine ähnliche Situation wie bei Anwohnerparkplätzen? Wie wird das da denn mit Abschleppen gehandhabt?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Nerari
Beitrag 16.03.2023, 07:27
Beitrag #71


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Auch wenn es ein wenig OT ist:

Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 21:50) *
Ich weiß ja nicht wie und wo Du Lohnkalkulation gelernt hast. Aber 100% Lohnnebenkosten ist dann vielleicht doch etwas großzügig geschätzt. Im Schnitt rechnet man mit ungefähr 20% Lohnnebenkosten.

laugh2.gif
Das was du da gerade aufmachst, ist mMn eine absolute Milchmädchenrechnung.
Dein Arbeitnehmer hat also keinen Urlaub, keine Fehlzeiten, es gibt keine (zu bezahlenden) Feiertage, Lohnzuschläge usw. usf.

Zu einer seriösen Kalkulation der Personalkosten, die gegenüber dem Auftragnehmer zu verrechnen sind, um kostendeckend zu agieren, gehört mehr als nur Bruttolohn und 20% Lohnnebenkosten.
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bartdude
Beitrag 16.03.2023, 08:18
Beitrag #72


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Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 22:50) *
Im Schnitt rechnet man mit ungefähr 20% Lohnnebenkosten.

Die Kollegin aus der Lohnbuchhaltung hat da grade mal höflich drüber gelächelt. Die ersten ca. 20% sind bereits für die AG-Anteile zu den Sozialversicherungen weg. Weitere 7% für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch (in der Praxis eher so 12%). Dazu Rücklagen für Krankheit, Weihnachtsgeld, etc, bist Du insgesamt bei einem "schlechten" Arbeitgeber locker schon mal Richtung 50-60%, bei AGs, die mehr für ihr Personal tun auch mal gerne >100%.

20% LNK schaffst Du vielleicht bei Sklaven geringfügig Beschäftigten, aber da ist wegen Mindestlohn bei 38 Std/Monat Schluß.
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auchdasnoch
Beitrag 16.03.2023, 08:51
Beitrag #73


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Zitat (Nerari @ 16.03.2023, 07:27) *
Das was du da gerade aufmachst, ist mMn eine absolute Milchmädchenrechnung.

Nein, es war eine Überschlagsrechnung. Das ging aus meinem Beitrag eigentlich auch hervor. Dachte ich jedenfalls. Wie sonst interpretierst Du Formulierungen wie "großzügig geschätzt" oder "unter der unrealistischen Annahme, dass nur". Aber lassen wir das. Es bringt ja eh nichts.

Sonst müssten wir jetzt auch ein 300-Seiten starkes Werk über Lohn, Lohnnebenkosten, Nacht- und Feiertagszuschlägen, freiwilligen Zuwendungen des Arbeitgebers, illegale Unterwanderung des Mindestlohnes usw. verfassen. Das ist aber sicherlich nicht Sinn dieses Portals. Weiterhin könnten wir jetzt verschiedene Beispielrechnungen anstellen, bei denen wir von den 15€ satte 4 Euro, 5€, 6, 7 oder 8€ für das Personal einkalkuliert werden. Das würde aber nichts bringen. Denn wenn Du der Meinung bist, dass das nach Gewinn strebende Privatunternehmen bewusst so kalkuliert, dass es bei einer Stellplatzgebühr von 15€ ab dem zweiten Tag ein Negativgeschäft macht, weil dem Parkplatzbetreiber die Personalkosten über den Kopf wachsen, dann ist das halt so, und dann will ich Dir den Glauben daran nicht nehmen.


Wer der Meinung ist, dass solche Preise angemessen sind, weil das Ein- und Ausbuchen eines Fahrzeugs nebst Rechnungstellung, Geldverbuchung und Finanztransfers nur von hochbezahltem Fachpersonal in stundenlanger Arbeit berwerkstelligt werden kann, und der Betrieb deshalb wahnsinnig kostenintensiv für einen Parkplatzbetreiber ist, der darf sich ja gerne abzocken lassen und sich über die vermeintlichen Schnäppchenpreise freuen.

Zitat (bartdude @ 16.03.2023, 08:18) *
Dazu Rücklagen für Krankheit

Hat die Kollegin auch erwähnt, dass der gesetzliche Rückerstattungssatz 80% beträgt?
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bartdude
Beitrag 16.03.2023, 10:11
Beitrag #74


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Zitat (auchdasnoch @ 16.03.2023, 09:51) *
Hat die Kollegin auch erwähnt, dass der gesetzliche Rückerstattungssatz 80% beträgt?

Hat sie. Auch, dass die Erstattung aus U1 bis zu 80% (konkret: 40-80%) beträgt, sowie dass nur kleinere AG (bis zu 30 Beschäftigten) zur Teilnahme an U1 verpflichtet sind, und größere AG (wie meiner) das in der Regel nicht machen. Ferner ist das eine Umlagefinanzierung, die - nicht überraschend - durch Arbeitgeberbeiträge mit bis zu 4% des RV-Brutto finanziert wird, also direkt zu den Lohnnebenkosten beiträgt.
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Nerari
Beitrag 16.03.2023, 11:04
Beitrag #75


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Zitat (auchdasnoch @ 16.03.2023, 08:51) *
Denn wenn Du der Meinung bist, dass das nach Gewinn strebende Privatunternehmen bewusst so kalkuliert, dass es bei einer Stellplatzgebühr von 15€ ab dem zweiten Tag ein Negativgeschäft macht, weil dem Parkplatzbetreiber die Personalkosten über den Kopf wachsen, dann ist das halt so, und dann will ich Dir den Glauben daran nicht nehmen.

Du legst mir hier Sachen in den Mund, die ich so nie gesagt habe.
Meine Aussage war lediglich, dass in den 15€ ab dem zweiten Tag keinesfalls Personalkosten enthalten sind, sondern dass ab dem zweiten Tag lediglich die Stellplatzgebühr berechnet wird. Du hattest anfangs die irrige Behauptung aufgestellt, dass mit den 15 € offensichtlich insgesamt kostendeckend gearbeitet werden könne. Bei Bedarf suche ich dir das Zitat gerne zum wiederholten male raus.

Zitat (auchdasnoch @ 16.03.2023, 08:51) *
Nein, es war eine Überschlagsrechnung. Das ging aus meinem Beitrag eigentlich auch hervor.

Nein, das ging natürlich nicht hervor. Weil deine "Überschlagsrechnung" eben meilenweit von irgendwelchen Realitäten entfernt ist. Außer du bist dem Meinung 2+2 wären grob überschlagen 10.

Zitat (auchdasnoch @ 16.03.2023, 08:51) *
Aber lassen wir das. Es bringt ja eh nichts.

Ja, da stimme ich dir zu. Du sprichst hier z.B. bezüglich Personalkosten und deren Kalkulation einfach von Sachen, von denen du erkennbar sehr wenig Ahnung hast. Sonst würdest du nicht die Behautung aufstellen, ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 20 € würde den Arbeitgeber grob überschlagen 24 € kosten.
Und nur, weil andere hier den Vergleich mit einem Hotel für richtig halten, macht das den Vergleich nicht passender.
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F117
Beitrag 16.03.2023, 14:16
Beitrag #76


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Hattet ihr nicht beide der Beendigung dieser fruchtlosen "Diskussion" wegen unüberbrückbarer Differenzen bereits zugestimmt? Abgesehen davon, dass sich einer von euch beiden wiederholt zum Horst macht, gehören Dispute zu Lohnnebenkosten wirklich nicht hierher.


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thetdk
Beitrag 16.03.2023, 14:44
Beitrag #77


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Das ist wohl richtig.

Das die vermeintlich teuerste Verwahrstelle Deutschlands allerdings nicht anders kann als eben die teuerste Verwahrstelle zu sein ist auch unglaubhaft.
Zumindest gibt es eine Vielzahl Verwahrstellen die sicher ähnliche Personalkosten (und Lohnnebenkosten) wie die in Hamburg haben, aber deutlich günstiger agieren.
Weswegen die Diskussion auch recht überflüssig ist.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Frank999
Beitrag 18.03.2023, 21:01
Beitrag #78


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Lernen durch Schmerzen. Oder eben durch einen recht teuren Obolus.
Einen Schwerbehindertenparkplatz oder einen E-Auto-Ladeplatz zu blockieren, ist einfach unverschämt.
Da kann ich dieses "Mimimi" überhaupt nicht mehr nachvollziehen.
Man stelle sich nur mal vor, ein anderer Autofahrender mit leerem Akku möchte dringend nachladen, und der Hybrid steht dort und blockiert alles.
Ehrlich gesagt finde ich es gut, dass Hamburg mit harter Gangart vorgeht.
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rapit
Beitrag 18.03.2023, 22:22
Beitrag #79


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Zitat (Frank-Helbig @ 18.03.2023, 21:01) *
Einen Schwerbehindertenparkplatz oder einen E-Auto-Ladeplatz zu blockieren, ist einfach unverschämt.
Da kann ich dieses "Mimimi" überhaupt nicht mehr nachvollziehen.

Und das von einem, der Gehwegparken als Notparken ansieht? blink.gif
wallbash.gif

Ob ich mein E-Auto da für zugelassene 2 h parke oder für 4 h ist für den anderen E-Auto-Besitzer genauso egal, als ob da berechtigt einer mit E-Kennzeichen parkt, ohne zu laden.

Der Mutter mit Zwillingskinderwagen ist es aber überhaupt gar nicht egal, wenn sie wegen halbhüftigen Gehwegparkern, die schlicht zu faul sind, anderthalb Kilometer zu laufen und ihre Karre lieber in Wohnungsnähe illegal abstellen, mal wieder nicht durchkommt. ranting.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Frank999
Beitrag 19.03.2023, 15:23
Beitrag #80


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Das war vielleicht im anderen Thread ein wenig missverständlich geschrieben. Dort steht aber nicht, dass ich Betroffener bin. Obwohl jetzt, beim erneuten Lesen, könnte es sich durchaus so anhören.
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