Erweiterung der Fahrerlaubnis B mit C1E (ohne C1)?, Kl. B als "ziehendes Fahrzeug" für Kl. C1E i.S.d. § 9 FeV |
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Erweiterung der Fahrerlaubnis B mit C1E (ohne C1)?, Kl. B als "ziehendes Fahrzeug" für Kl. C1E i.S.d. § 9 FeV |
16.05.2023, 21:21
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 13.04.2021 Mitglieds-Nr.: 88179 |
mir stellt sich folgende Frage: Kann man, wenn man die Kl. B, AM, L besitzt, die Klasse C1E als nächstes erwerben, sodass man in der Folge die Klassen B, AM, L und C1E hat. (also nicht C1) Hintergrund ist: Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden. [...]" (§ 9 Abs. 2 FeV) In § 6 Abs. 1 heißt es: "Klasse C1E: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug – der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt, – der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt." Damit ist ja die Klasse C1E auch - aber eben nicht nur - für Zugfahrzeuge der Klasse B vorgesehen, richtig? Ist das der Knackpunkt? Muss man für alle möglichen Zugfahrzeuge die Fahrerlaubnis der Kl. BE, C1E, CE, D1E, DE besitzen? Besten Dank! |
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17.05.2023, 14:30
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30528 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Du hast es doch selber zitiert:
in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden. Ohne C1 kannst du also kein C1E bekommen. -------------------- |
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17.05.2023, 16:17
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9472 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Der Hintergrund der Regelung ist mehr die Klasse BE. Und die 3. EU Führerscheinrichtlinie.
Zitat Klasse BE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt. Diese war früher "unbegrenzt". Zitat 129 79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html (und Anlage 9) "Neu" (nunja ab 2013) Fahrerlaunissesichbewerbende bekommen das nicht mehr. Die brauchen für bestimmte Kombinationen statt BE jetzt dann C1E OT: Nebeneffekt ist, daß es Fahrzeugkombinationen gibt für die Neu Fahrerlaunissesichbewerbende gar keine Fahrerlaubnis mehr bekommen können. Auch wenn sie wollen würden. z. B. Unimog der Klasse B (=über 60 km/h unter 3,5 Tonnen) mit einem Hänger der die Kombination über eine eingetragene formal zulässige Gesamtmasse von über 12 Tonnen bringt (Beladung und auch praktische Maximalmasse lt. Anhängelast egal) Relativ selten, aber existent und hier im Forum anzutreffen. Lösen könnte man das mit z. B. QUELLTEXT CE Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug ... - der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 000 kg bestehen Aber hat man nicht. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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19.05.2023, 18:44
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 13.04.2021 Mitglieds-Nr.: 88179 |
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
Nochmal zu § 9 Abs. 2 FeV: Zitat Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden. Muss man zum Fahren jedes möglichen ziehenden Fahrzeug berechtigt sein oder reicht die Berechtigung zum Führen eines möglichen Zugfahrzeuges (z.B. Zugfahrzeug B mit Anhänger > 3,5 t)? Oder geht es nur darum, dass in C1E die Buchstaben C1 drin vorkommen? |
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19.05.2023, 20:12
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9472 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Ich verstehe was du meinst.
"das ziehende Fahrzeug" deines Wunsches ist ja ein Klasse B Fahrzeug. Es ist auch keine reine Besitzstandswahrung, das ist die BE Schlüsselung 79.06 (incl. dann der heute nicht erreichbaren "Klasse C" BE Kombinationen) Sondern jeder neue C1E Inhaber bekommt die Klasse B Kombinationen zwischen 3500 und 12000 kg. Ich würde das als "auch" sehen. Auch wenn ich das nicht besser herleiten kann. Und für C1E ist eben C1 Voraussetzung. Das ist auch nix explizit deutsches, man kann die 3. Führerscheinrichtline ja googlen und auch z. B. die Italiener (die eine viel bessere B96 Definition - in B wie vorgesehen - haben als wir...) haben es so. Zitat Articolo 116 ... 3. ... i) C1E: 1) complessi di veicoli composti di una motrice rientrante nella categoria C1 e di un rimorchio o di un semirimorchio la cui massa massima autorizzata è superiore a 750 kg, sempre che la massa autorizzata del complesso non superi 12000 kg; 2) complessi di veicoli composti di una motrice rientrante nella categoria B e di un rimorchio o di un semirimorchio la cui massa autorizzata è superiore a 3500 kg, sempre che la massa autorizzata del complesso non superi 12000 kg. ... Quelle Nuovo codice della strada, Autonome Provinz Bozen (die schmeißen da StVO, StVZO, FZV, FEV und Bußgelder in einen Topf) -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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