Parkplatzkennzeichnung, Trotz Parkplatzkennzeichnung Strafzettel |
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Parkplatzkennzeichnung, Trotz Parkplatzkennzeichnung Strafzettel |
22.05.2023, 19:19
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 22.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90686 |
Ich hab folgendes Problem zu dem ich keinerlei Informationen finde. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe einen Wohnwagen ZulGG 1,2 t den ich auf eine Parkfläche gestellt habe und bekam einen Strafzettel (Verwarnung 55 Euro).. Mir ist bekannt, dass ich meinen Wohnwagen nur 14 Tage ohnwe Zugfahrzeug auf einem öffentlichen Platz stellen darf. Allerdings wirft man mir vor, dass ich den Wohnwagen langer als eine Stunde auf einem Gehweg geparkt habe. (Tatbestandsnummer 112454) Die Parkfläche hat eine Parkplatzkennzeichnung (Umrandung) die zwar vorhanden allerdings teilweise ausgewaschen/verwittert ist. Der Platz ist NICHT mit einem Parkverbotsschild ausgestattet. Das bedeutet für mich, wenn ich mich nicht irre : Ich darf da stehen. Wie kann ich mich dagegen wehren ? Denn selbst der Kontrolleur des Überwachungsvereines, hat mir gesagt das sie das schon oft monniert haben dass diese Umrandung und das schraffierte Feld daneben instandgesetzt werden sollte. Doch die Stadt Nürnberg weigert sich. Leider kann ich keine Bilder reinsetzen sonst würdet ihr erkennen was ich meine. Könnt ihr mir da helfen oder ist meine Meinung falsch ? Was für mich interessant wäre, wären Vorschriften dazu damit ich das auch mit der STVO begründen kann. Man findet nämlich keine Vorschrift die die Aussage über die Verwitterung des Parkplatzrahmens trifft. Ich weis auch, wenn ich wiederspruch dagegen einlege, sind die zu bequem sich das selbst vorzunehmen und geben das sofort an das Verkehrsgericht weiter. Vielen Dank im Voraus für eure Mühe Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.05.2023, 20:58
Bearbeitungsgrund: Schriftgröße korrigiert
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22.05.2023, 19:28
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10340 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Wilkommen!
erstmal: FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern Es steht und fällt damit, ob das eine Parkfläche ist oder nicht. Wieso bist du so sicher, dass die Überreste tatsächlich eine Parkflächenmarkierung und nicht z.B. eine Sperrfläche sind? Oder ist davon schon so viel "weggewaschen", dass man die Markierung als nicht mehr vorhanden ansehen kann? |
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22.05.2023, 19:50
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 22.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90686 |
Man kann die Umrandung erkennen. Man kann auch die Sperrfläche daneben erkennen. Der hintere Teil der Parkplatzmarkierung ist noch fast vollständig zu erkennen. Auf den Seiten in höhe von Fahrer und Beifahrer höhe sind sie von den Ein- und Aussteigenden abgerieben. Auch am vorderen Teil zur Straße hin wo meistens der Motor der Fahrzeuge war, ist es durch Hitze etwas weggebrannt...
Ich weis das auch, weil ich schon seit 1990 hier wohne und diesen Parkplatz selbst genutzthabe... Man kann den Kasten erkennen. Ist nur nicht wie neu... |
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22.05.2023, 19:56
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Wenn Du das mit den Bildern nicht hinbekommst, kannst Du aber gern einen Link zu google.maps hier einstellen. Vielleicht hilft der ja weiter.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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22.05.2023, 20:59
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2417 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Ihm geht es wahrscheinlich darum, wegen der möglichen (aber nicht erlaubten) Rechtsberatung nicht (zu) konkret zu werden. Außerdem hilft uns eine verwitterte Markierung auch nur zu einer Vermutung weiter.
Tip: In vielen sog. Geoportalen kann man inzwischen aus verschiedenen Jahrgängen Luftaufnahmen einer bestimmten Straßenstelle nachsehen. Davon läßt sich mit der „Druck“-Taste (alt. „Prnt“) eine Bildschirmkopie erstellen und z.B. in Word einfügen und als Beweis ausdrucken. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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23.05.2023, 05:11
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10524 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Dann kann man doch einfach im Anhörungsbogen angeben, dass man der verantwortliche Fahrzeugführer ist, und dass man den Wohnwagen innerhalb einer Parkmarkierung abgestellt hat.
Es ist bekannt, dass Gemeinden nicht immer das Geld haben, sämtliche Markierungen in ihrem Verantwortungsbereich stets in einwandfreiem Zustand zu halten. Wenn die Gemeinde möchte, dass eine Parkmarkierung nicht mehr gilt, muss sie sie entfernen, nicht einfach verwittern lassen. -------------------- |
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23.05.2023, 05:33
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10340 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Wenn die Gemeinde möchte, dass eine Parkmarkierung nicht mehr gilt, muss sie sie entfernen, nicht einfach verwittern lassen. Jein. Irgendwann ist sie auch durch Verwitterung soweit weg, dass sie nicht mehr gilt. Das klingt im Fall des TE aber nicht so: Zitat Man kann die Umrandung erkennen [...] Der hintere Teil der Parkplatzmarkierung ist noch fast vollständig zu erkennen. Aber mal eine ganz andere Frage: war der Wohnwagen tatsächlich zu 100% innerhalb der Markierung? Sobald auch nur ein Teil minimal drüber hinausragt (Luftraum zählt auch), ist der Vorwurf absolut gerechtfertigt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.12.2024 - 19:55 |