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> Fahrrad TF - 2,04 BAK, war: Aufforderung zur MPU
xandi29
Beitrag 02.04.2023, 18:58
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebes Forum,
folgender Fall liegt bei mir vor.
Letztes Jahr wurde ich mit 2 Promille BAK nach dem Osterfeuer auf dem Fahrrad angehalten. (In der Nacht vom 17. auf den 18.04.)
Im September kam die rechtskräftige Verurteilung und im Dezember die Aufforderung zur Zahlung der Strafe.
Ich habe mir einen Registerauszug gezogen von meiner Akte in Flensburg und auch dort sind meine 2 Punkt eingetragen seit dem 11.11.22.
Ich habe auch bereits im September letzten Jahres einen MPU Vorbereitungskurs gemacht, vollziehe Kontrolliertes Trinken und habe Ende des Monats meine dritte Haaranalyse. Die ersten zwei gaben schon Abstinenz her.
Jetzt die Frage.
Das ganze Thema ist ja nun schon ein ganzes Jahr her.
Kommt da noch was von der Führerscheinstelle bzw. wie lange kann sich das ziehen? Es geht mir hauptsächlich darum, wie lange ich auch die Abstinenzkontrollen noch durchziehen muss, die kosten ja schließlich auch immer eine Stange Geld.
Hilft es, bei der Führerscheinstelle anzurufen, um dort Infos zu bekommen, ob da noch was kommt oder schneidet man sich da auf gut Deutsch ins eigene Fleisch? Oder brauche ich für Infos Akteneinsicht direkt beim Gericht?
Den Führerschein habe ich ja noch aufgrund der Tatsache, dass ich ja mit dem Fahrrad unterwegs war.
Nach einem Jahr hatte ich gehofft so langsam eine Perspektive zu haben, um auch mal mit dem Fall abschließen zu können.
Vielen Dank auf jeden Fall für eure Hilfe und einen schönen Restsonntag
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Q-Treiberin
Beitrag 02.04.2023, 19:37
Beitrag #2


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Verstehe ich das richtig, dass Du noch keine MPU-Anordnung bekommen hast…?


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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xandi29
Beitrag 02.04.2023, 20:00
Beitrag #3


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Ja genau so ist es. Bis heute kam noch keine Anordnung zur MPU. Die vorbereitenden Maßnahmen habe ich quasi präventiv gemacht.
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xandi29
Beitrag 02.04.2023, 20:31
Beitrag #4


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und meine Frage ist jetzt quasi, ob die Anordnung noch kommt oder ob man da jetzt ewig auf heißen Kohlen sitzen muss und bis zu einer Anordnung dann weiter fleißig Abstinenzkontrollen machen muss.
Bzw anders gefragt, ob ich da irgendwo Infos zu bekomme, ob da noch eine Anordnung kommt. Gab es bereits Fälle wie diesen, wo es so super lang gedauert hat?
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 02.04.2023, 20:53
Beitrag #5





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Teile der FEB mit, dass du besoffen Fahrrad gefahren bist und das aGericht dich verurteilt hat (unter Aktenzeichen xy)

Dann kommt die Anordnung ganz schnell. Weniger offensichtlich könnte man ja mal einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, aber dann wird die Anordnung auch schnell kommen, wenn der FEB etwas mitgeteilt wurde.

Sonst gibt es da leider keine subtileren Beschleunigungsmöglichkeiten.

Bei mir hat es vier Jahre gedauert (ging um Btm und keine Tf). Da hat die StA aber drei Jahre gebraucht rolleyes.gif
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Hass0123
Beitrag 02.04.2023, 21:02
Beitrag #6


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Hallo.
Wenn rechtskräftig verurteilt mit Geldstrafe und Punkte in Flensburg- da hätte man doch auch zeitnah eine Aufforderung bekommen können wegen MPU?
Wenn bis heute da nix mehr kam, stellt sich noch die Frage: ab wann verjährt diese Aufforderung zur MPU?
Ich habe keine Ahnung davon, aber finde es trotzdem interessant zu wissen.
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xandi29
Beitrag 02.04.2023, 21:06
Beitrag #7


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Meinst du eine Akteneinsicht beim Gericht oder für die Führerscheinakte bei der entsprechenden Stelle?
Du schreibst “wenn der FEB etwas mitgeteilt wurde“. Gab es auch schon Fälle wo so etwas einfach nur verbaselt wurde und das Gericht dann vergessen hat das an die Führerschein Behörde weiter zu leiten?
Nach Flensburg gab es ja scheinbar eine Meldung, da hätte ich gedacht dass sie das auch an die Führerschein Behörde melden...

Ja genau das denke ich mir auch Hass0123.
Aber ich will jetzt auch keine schlafenden Hunde wecken auf der einen Seite, aber auf der anderen auch nicht ewig Haaranalysen abgeben aus Selbstschutz. Total verzwickte Situation
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Andi18
Beitrag 02.04.2023, 21:19
Beitrag #8


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Mach auf jeden Fall die Abstinenzbelege mit den 12 Monaten voll. Idealerweise wäre es, wenn die HAs dann allesamt abstinente Befunde ausweisen, um Dir die Möglichkeiten in Jede Richtung offen zu halten.
In folgendem Thread ist der Fall nach den 12 Monaten sauber beantwortet, siehe v.a. den Beitrag von Panzerkroete.

Ich würde jedenfalls keine schlafenden Hunde wecken. Nachdem die Meldung ans FAEST stattgefunden hat, hat der Vorgang die SB bei der Fsst offensichtlich bisher verbummelt.
Der ganze Vorgang ist nach 5 Jahren verjährt. Danach darf keine MPU mehr angeordnet werden.
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xandi29
Beitrag 02.04.2023, 21:36
Beitrag #9


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Danke, die 12 Monate hatte ich auch so im Hinterkopf, @Andi18
Danke für die Infos.
Ja ich will ja schlafende Hunde auch nicht wecken, aber 5 Jahre auf heißen Kohlen sitzen macht irgendwie psychisch was mit mir, dass das nicht abgeschlossen ist...
Ich hab mich mal durch den anderen Thread gelesen, da ist die Rede von dieser Mistra Nummer etc.
Kann ich durch Akteneinsicht beim Gericht erfahren, ob das weitergeleitet wurde oder laufe ich da auch Gefahr etwas in Gang zu setzen?
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 02.04.2023, 21:55
Beitrag #10





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AE kann bei der StA beantragt werden, vgl. 147 Abs. 4 StPO.

Da sollte man aber auch aufpassen und sich mit Äußerungen zurückhalten und es ist fraglich, ob man als Nicht-Jurist das Niedergeschriebene korrekt interpretieren kann.
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xandi29
Beitrag 02.04.2023, 22:01
Beitrag #11


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Das ist also auf gut Deutsch eine klassische Patt Situation. Auf der einen Seite will ich damit abschließen und Gewissheit, auf der anderen ja nichts beschwören ... Total nervig irgendwie unsure.gif
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Fahrrad-MPU
Beitrag 02.04.2023, 22:40
Beitrag #12


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Hallo Xandi29,

was steht denn in Deinem Flensburg-Auszug zu den Punkten? Zunächst steht dort eigentlich "zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung ein Vorgang mit [X] Entscheidung(en) erfasst". Steht dies bei Dir auch noch? Oder ist die Entscheidung gefallen und die 2 Punkte fix? Falls ja, hat sich die Führerscheinstelle zumindest mit Deiner Akte beschäftigt.
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xandi29
Beitrag 02.04.2023, 23:20
Beitrag #13


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Bei mir steht folgendes:
“zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung ein Vorgang mit 1 Entscheidung(en) erfasst.
Unverbindlicher Gesamtpunktestand: 2“
Und dann unten konkret die Tatdaten, also Datum, ob Unfall war oder nicht, wie hoch die Strafe war, dass ich Fahrrad Fahrer war etc.
Was sagt uns das jetzt hier?

Also auch mit Speicherungsdatum der Mitteilung und Tilgungsdaten der Punkte. Das wirkte schon sehr fix und endgültig auf mich.
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Jens
Beitrag 03.04.2023, 06:25
Beitrag #14


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Am Eintrag im Fahreignungsregister kann man nicht erkennen, ob sich die Führerscheinstelle mit der Akte befasst hat.

Grundsätzlich ist das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, jede im Fahreignungsregister einzutragende Entscheidung im Zusammenhang mit Alkohol/Drogen der zuständigen Führescheinstelle zu melden. Von sich aus fragt die Führerscheinstelle nicht die Eintragungen ab.

Offenbar wurde diese Meldung bei dir versäumt.



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xandi29
Beitrag 03.04.2023, 07:05
Beitrag #15


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Also verstehe ich das richtig, dass anscheinend sowohl das Gericht, als auch die Behörde in Flensburg versäumt hat der FEB den Fall zu melden, zumindest zu einer gewissen Wahrscheinlichkeit? Und quasi nur wenn ich nochmal irgendwie auffalle eine Aufforderung zur MPU kommt?
Ich werde jetzt erstmal die 12 Monate Abstinenz voll machen bis Ende Juli
Und habe jetzt vielleicht ein bisschen Hoffnung geschöpft, auch wenn ich das gerne abschließen würde.
Das ganze ist ja echt ziemlich verworren
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Andi18
Beitrag 03.04.2023, 07:54
Beitrag #16


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ich würde behaupten, es besteht die vage Hoffnung.
Sieht jedenfalls danach aus, als daß die Infokette nicht eingehalten worden ist, wobei anfänglich die Polizei bei TF die Fsst auch schon hätte informieren müssen.
Das fahrerlaubnisfreie Fahrzeug Fahrrad stellt eine Sondersituation dar und es zeigt sich immer wieder, daß die Fachkenntnis diesbzgl nicht verbreitet ist.
Hier wird bekanntlich kein Führerschein entzogen und folglich findet regelmäßig die MPU Anordnung statt, obwohl kein Antrag gestellt wurde. Das passt nunmal schwierig in ein logisches Konstrukt, ob das dann einem Rechtsverständnis einvernehmlich ist, darf jeder sich selbst überlegen bei den vielen Konjunktiven.
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Jens
Beitrag 03.04.2023, 08:02
Beitrag #17


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Zitat (xandi29 @ 03.04.2023, 08:05) *
Also verstehe ich das richtig, dass anscheinend sowohl das Gericht, als auch die Behörde in Flensburg versäumt hat der FEB den Fall zu melden, zumindest zu einer gewissen Wahrscheinlichkeit?
Danach sieht es jedenfalls aus.

Zitat (xandi29 @ 03.04.2023, 08:05) *
Und quasi nur wenn ich nochmal irgendwie auffalle eine Aufforderung zur MPU kommt?
Wenn du die Behörde dazu bringst, sich mit dir zu beschäftigen (z.B. die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragst, einen Internationalen Führerschein beantragst, deinen Führerschein verlierst und einen Ersatz beantragst) dann wird auffallen, dass eine MPU anzuordnen ist.


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xandi29
Beitrag 03.04.2023, 08:39
Beitrag #18


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Zitat (Jens @ 03.04.2023, 09:02) *
Wenn du die Behörde dazu bringst, sich mit dir zu beschäftigen (z.B. die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragst, einen Internationalen Führerschein beantragst, deinen Führerschein verlierst und einen Ersatz beantragst) dann wird auffallen, dass eine MPU anzuordnen ist.


Aber ja nur innerhalb von 5 Jahren, weil danach der Fall verjährt ist und keine MPU für diesen Fall mehr angeordnet werden darf, korrekt?

Dann bleibt nur drei mal auf Holz klopfen, dass nichts mehr kommt, ich vielleicht einmal Glück im Unglück hatte und falls doch was kommt, bin ich ja denoch vorbereitet.
Danke für eure Expertise
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Jens
Beitrag 03.04.2023, 08:52
Beitrag #19


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Zitat (xandi29 @ 03.04.2023, 09:39) *
Aber ja nur innerhalb von 5 Jahren, weil danach der Fall verjährt ist und keine MPU für diesen Fall mehr angeordnet werden darf, korrekt?
Ja.

Und du solltest in der Zeit auch keine weiteren Punkte sammeln. Denn bei vier Punkten soll die Führerscheinstelle informiert werden um dich zu ermahnen, und dabei würde die Alkoholfahrt auffallen.


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Hornblower
Beitrag 03.04.2023, 09:18
Beitrag #20


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Zitat (xandi29 @ 02.04.2023, 22:36) *
Ja ich will ja schlafende Hunde auch nicht wecken, aber 5 Jahre auf heißen Kohlen sitzen macht irgendwie psychisch was mit mir, dass das nicht abgeschlossen ist...


Also, wenn ich meine hauptamtlichen Richter mal auf Nr. 45 MiStra anspreche, gucken die mich immer mit ganz großen Augen an und sagen, dass werde von einem Rechtspfleger bearbeitet. Wie das organisatorisch geregelt ist, dass der Rechtspfleger von Verhandlungen Kenntnis bekommt, bei denen der Angeklagte regelmäßigen Konsum harter (oder weicher) Drogen einräumt, weiß ich nicht. whistling.gif

5 Jahre auf heißen Kohlen - dazu hätte ich auch nicht die Nerven. Ich würde mich also freuen, dass ich meinen Führerschein noch habe, mit perfekt auf die MPU vorbereiten, und dann die FEB mit der Nase drauf stoßen, damit ich's hinter mir habe. Aber das ist natürlich Deine Entscheidung.

Wie auch immer: Viel Erfolg! wavey.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Fahrrad-MPU
Beitrag 03.04.2023, 22:00
Beitrag #21


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Hallo Xandi29,

ich bin in genau der gleichen Lage wie Du (wobei ich auf kontrolliertes Trinken setze). Ein wichtiger Unterschied zum oben verlinkten Fall ist bei uns ja, dass es keine Zahlung an irgendeine Organisation gab, um den Fall abzuschließen (keine Punkte/kein Flensburg), sondern wir wurden verurteilt und Flensburg wurde informiert.

Anfang Januar hat in meinem Fall das Gericht Flensburg über Verfahrensabschluss und den Fall insgesamt informiert (hatte auch Post erhalten). Seitdem steht im Flensburg-Register "zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung ein Vorgang mit 1 Entscheidung(en) erfasst. Unverbindlicher Gesamtpunktestand: 2"

Frage an alle: Ändert sich das wording dort im Laufe der Zeit (also: was steht konkret bei euch nach längerer Zeit)? Es steht ja anscheinend eine Entscheidung an, die ja irgendwann gefällt werden muss!?! Sicherlich durch die Führerscheinstelle, oder?

Ich habe mir im Mai einen Termin bei der Führerscheinstelle geholt und werde dort die Entscheidung anstoßen. Jetzt noch 4 Jahre warten und immer Angst vor Punkten etc zu haben möchte ich nicht. Ich möchte es abschließen und dann wieder frei nach vorne schauen können.

Bei mir hatte nach der Tat die Polizei die Führerscheinstelle informiert - aber noch ohne Blutwerte. In jedem Fall stand das so in meiner Akte. Diese Meldung ist jedenfalls damals anscheinend im Mülleimer gelandet.

Gruß
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Jens
Beitrag 04.04.2023, 05:38
Beitrag #22


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Zitat (Fahrrad-MPU @ 03.04.2023, 23:00) *
"zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung ein Vorgang mit 1 Entscheidung(en) erfasst.

Mit "Entscheidung" ist die Verurteilung gemeint.


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Pocko
Beitrag 04.04.2023, 06:27
Beitrag #23


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Bei mir erfolgte die Mitteilung erst nach komplett abgeschlossener Zahlung der Strafe. Die 7€ Nachzahlung wegen dem Einspruch gehörten dazu. War auch gegen Ende des Jahres bei mir der Fall. Wenn ich mir nun noch die chronische Unterbestzung der Gerichte und StVAs anschaue, Chaos wegen dem Pflichtumtausch des Führerscheins, halte ich Verzug bis in den April rein für keine Unmöglichkeit. [Kumpel hat letzte Woche seine A-Prüfung bestanden und Mitte Mai einen Termin beim StVA zum Führerschein abholen. =7 Wochen]
Andererseits sind manche Verkehrsämter auch gnädig und werden erst nach 12 Monaten aktiv, um den Betroffenen Zeit zum sammeln von AB Belegen zu geben.

Und wenn doch nichts mehr kommt.. Ich würde die 12 Monate AB voll machen und den Vorgang dann weiter anstoßen. Dann vergeht nochmal Zeit ins Land, kommst vermutlich durch eine Auffrischung in der MPU auf 15-16 Monate AB, hast Belege gesammelt, ich gehe mal von einer soliden persönlichen Vorbereitung aus, dann wird das ganze gut machbar. Ich finde die Vorstellung, 5 Jahre in diesem Zustand zu verharren, schrecklich. Nichtmal einen Urlaub kannste buchen, weil mit Pech wird der Führerschein doch noch ein paar Wochen vorher einkassiert, weil das Verfahren plötzlich aufm Amt auftaucht.
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Kai R.
Beitrag 04.04.2023, 07:25
Beitrag #24


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Die Wahrscheinlichkeit, dass das von selbst irgendwann auftaucht ist aber gering und wird mit jedem Tag geringer. Kostet ja auch, so eine MPU.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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randy1
Beitrag 04.04.2023, 08:46
Beitrag #25


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Ich, anstelle des Betroffenen, würde so schnell wie möglich eine Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen.

Aktuell dann die Füße stillhalten und abwarten. Die Zeit arbeitet für den Betroffenen.

Frage ins Forum:
Sollte nach mehreren Jahren die Behörde auf die alkoholisirte Fahrradfahrt aufmerksam werden, kann die Fahrelaubnis dann sofort entzogen werden?
Vermutlich ergeht dann eine MPU Auffordeung mit Frist, ohne dass die Fahrerlaubnis gleich entzogen wird.
Dann hätte man auch noch mehrere Monate Zeit sich auf die MPU vorzubereiten.
In der Zwischenzeit kann man noch mit einer Klage zustätzlich Zeit schinden, ohne gleich Fußgänger zu sein.
Ist da so richtig??
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Jens
Beitrag 04.04.2023, 08:48
Beitrag #26


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Zitat (randy1 @ 04.04.2023, 09:46) *
Ich, anstelle des Betroffenen, würde so schnell wie möglich eine Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen.
Warum?

Zitat (randy1 @ 04.04.2023, 09:46) *
Sollte nach mehreren Jahren die Behörde auf die alkoholisirte Fahrradfahrt aufmerksam werden, kann die Fahrelaubnis dann sofort entzogen werden?
Nein.

Zitat (randy1 @ 04.04.2023, 09:46) *
In der Zwischenzeit kann man noch mit einer Klage zustätzlich Zeit schinden, ohne gleich Fußgänger zu sein.
Gegen eine MPU-Anordnung kann man nicht klagen.


--------------------
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Pocko
Beitrag 04.04.2023, 08:50
Beitrag #27


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Zitat (Kai R. @ 04.04.2023, 08:25) *
Die Wahrscheinlichkeit, dass das von selbst irgendwann auftaucht ist aber gering und wird mit jedem Tag geringer. Kostet ja auch, so eine MPU.


Die Gefahr sehe ich in der persönlichen Veränderung. 5 Jahre sind eine lange Zeit. Vielleicht ist doch mal Bedarf an einem Anhängerführerschein, Interesse an einem Motorradführerschein, Umzug oder Abfrage eines erweiterten Führungszeugnisses (für Behörden). Da wird immer die Akte bewegt. Wo ich mir nicht sicher bin: Punkte. Kommt da auch eine Notiz in die Akte?
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randy1
Beitrag 04.04.2023, 09:07
Beitrag #28


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Hallo Poko.
Bei normalen Punkten kommt wohl keine Bewegung in die Akten. Bei einem Fahrverbot sieht es vermutlich anders aus.
Auch eine gebührenpflichtige Ermahnung wegen überschreiten 4 Punkte könnte schlafende Hunde wecken.
Ein Seminar zu Punkteabbauch wäre vermutlich auch risikoreich.
Ersatztausstellung wegen Verlust des Führerscheins könnte auch problematisch sein.

Eine Erweiterung der Fahrerlaubnis im Inland soltet vermieden werden.
Interessant wäre der Motorradführerschein oder Erweiterung Anhänger im EU-Ausland.
Dann prüft ein anderes EU-Land die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. think.gif think.gif
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Jens
Beitrag 04.04.2023, 09:09
Beitrag #29


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MIt
Zitat (Pocko @ 04.04.2023, 09:50) *
Umzug oder Abfrage eines erweiterten Führungszeugnisses (für Behörden).
hat doch aber die Führerscheinstelle nichs zu tun.

MIt
Zitat (Pocko @ 04.04.2023, 09:50) *
Da wird immer die Akte bewegt. Wo ich mir nicht sicher bin: Punkte. Kommt da auch eine Notiz in die Akte?
Welche Akte meinst du?


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Pocko
Beitrag 04.04.2023, 09:21
Beitrag #30


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Zitat (Jens @ 04.04.2023, 10:09) *
Zitat (Pocko @ 04.04.2023, 09:50) *
Umzug oder Abfrage eines erweiterten Führungszeugnisses (für Behörden).
hat doch aber die Führerscheinstelle nichs zu tun.

Bei Umzug über Kreisgrenzen hinaus wird die Akte an die neue Stelle versendet. Wirft der neue Sachbearbeiter vor Archivierung einen Blick in die Akte, könnte ihm die Mitteilung der Alkoholfahrt auffallen, sofern diese mal empfangen wurde. Aber er findet keine Hinweise auf eine 'Beseitigung der Fahreignungszweifel'.

Das erweiterte Führungszeugnis beinhaltet scheinbar auch Schandtaten aus dem Strassenverkehr, die aus der Führerscheinakte entnommen werden. Beim Anschauen dieser, könnte der Sachbearbeiter auf die Mitteilung der TF aufmerksam werden, sofern diese jemals ihren Weg in die Akte fand.

So habe ich es mir in meiner Wartezeit angelesen. think.gif

Zitat (Jens @ 04.04.2023, 10:09) *
Welche Akte meinst du?

Führerscheinakte.


Viele 'Falls' und 'Wenn'... die Entscheidung liegt am Ende bei der betroffenen Person.
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xandi29
Beitrag 04.04.2023, 09:32
Beitrag #31


Neuling
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Ich bin jetzt im Februar erst umgezogen und da hat ja die Führerscheinstelle nichts mit am Hut, auf dem Schein steht ja keine Adresse, die du ändern musst und demnach glaub ich nicht, dass dieser Vorgang irgendwas auslöst.
Ja ich bin auch hin und her gerissen mit der Situation.
Auf der einen Seite machen mir hier viele Mut das auszusitzen und auf eine MPU hat ja schließlich keiner Lust. Auf der anderen Seite hätte man natürlich schon ein entspannteres Umgehen mit der Situation, wenn ein sicherer Haken an der Sache ist.
Ich werde bis Ende Juli meine 12 Monate an Nachweisen voll machen. Was meint ihr, wenn bis dahin nichts gekommen ist, dann wird die Wahrscheinlichkeit ja auch nicht unbedingt größer werden oder?
Bin ja auch laut VP knapp A3, dh. eigentlich keine Notwendigkeit an Nachweisen, aber ich wollte damals auf Nummer sicher gehen und jetzt zieh ich es durch.




Bin aber auch nur innerorts umgezogen

Und ich diese ganzen Eventualitäten mit Führerschein erweitern etc treffen bei mir in Zukunft auch nicht ein, da wird also die Akte wenn es nach mir geht weiterhin gerne im Schrank bleiben dürfen
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rentenberater
Beitrag 04.04.2023, 10:56
Beitrag #32


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Du hast dich doch für kontrolliertes Trinken entschieden.
Zieh es einfach durch, führe ein Trinktagebuch. Kommt irgendwann die MPU, wird das mit Fristsetzung passieren. Du hast dann deinen Abstinenznachweis und dein Trinkprotokoll - und ausreichend Zeit, den Gesprächsteil vorzubereiten. Schlechter als jetzt sind deine Chancen in einem, zwei oder drei Jahren sicher nicht. Und wenn in den 5 Jahren nichts kommt, weißt du für dich, wie gut dein Vorsatz gehalten hat.
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xandi29
Beitrag 04.04.2023, 13:13
Beitrag #33


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Da habe ich übrigens eine Frage zu, ich führe brav Trinktagebuch, bin aber bei weitem unter meiner erlaubten Trinkmenge.
In damaliger Absprache im MPU Vorbereitungskurs darf ich auch alkoholfreies Bier trinken, das mach ich auch ab und zu z.B. Nach dem Fußball sonntags.
Müssen diese alkoholfreien Biere auch ins Trinktagebuch? Ich denke mal nicht oder? Aber besser ich Frage einmal zu viel als zu wenig.
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Fahrrad-MPU
Beitrag 04.04.2023, 20:50
Beitrag #34


Neuling
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Hat noch jemand Antwort auf meine Frage von oben:

Ändert sich das wording dort im Laufe der Zeit (also: was steht konkret bei euch nach längerer Zeit)? Es steht ja anscheinend eine Entscheidung an, die ja irgendwann gefällt werden muss!?! Sicherlich durch die Führerscheinstelle, oder?
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xandi29
Beitrag 04.04.2023, 21:25
Beitrag #35


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Ich verstehe das gar nicht so als würde da noch etwas ausstehen, sondern dass der Fall ja erfasst wurde.
Es steht ja auch das Mitteilungsdatum im Auszug und auch wann die Punkte wieder abgebaut sind.
Für mich ist dahingehend zumindest die Sache klar, aber ich kann mich natürlich irren
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Jens
Beitrag 05.04.2023, 05:32
Beitrag #36


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Zitat (Pocko @ 04.04.2023, 10:21) *
Zitat (Jens @ 04.04.2023, 10:09) *
Zitat (Pocko @ 04.04.2023, 09:50) *
Umzug oder Abfrage eines erweiterten Führungszeugnisses (für Behörden).
hat doch aber die Führerscheinstelle nichs zu tun.

Bei Umzug über Kreisgrenzen hinaus wird die Akte an die neue Stelle versendet.
Wenn dem so wäre, würden die Führerscheinstellen nicht verlangen, dass bei der Umtausch eines Führerscheins eine Karteikartenabschrift der zuvor ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, wenn der Umtausch bei einer anderen als der zuvor ausstellenden Behörde beantragt wird. Tun sie aber.

Zitat
Das erweiterte Führungszeugnis beinhaltet scheinbar auch Schandtaten aus dem Strassenverkehr, die aus der Führerscheinakte entnommen werden.
Im Führungszeugnis steht das, was im Bundeszentralregister eingetragen ist. Das Fahreignungsregister oder die örtliche Führerscheinstelle werden dabei nicht abgefragt. Straftaten die im Straßenverkehr begangen wurden, werden in beiden Registern (BZR und FAER) eingetragen.


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xandi29
Beitrag 05.04.2023, 09:37
Beitrag #37


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Zitat (Jens @ 05.04.2023, 06:32) *
Im Führungszeugnis steht das, was im Bundeszentralregister eingetragen ist. Das Fahreignungsregister oder die örtliche Führerscheinstelle werden dabei nicht abgefragt. Straftaten die im Straßenverkehr begangen wurden, werden in beiden Registern (BZR und FAER) eingetragen.


Ich wurde ja quasi strafrechtlich verurteilt, aber ich habe gelesen, dass im Führungszeugnis erst Straftaten ab einer gewissen Anzahl an Tagessätzen drin stehen bzw wenn es um Freiheitsstrafe geht. Ist das korrekt? Bei mir waren es 25 Sätze a 60€
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Jens
Beitrag 05.04.2023, 15:01
Beitrag #38


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Eine Verurteilung bis maximal 90 Tagessätze wird nicht im Führungszeugnis aufgeführt, sofern es die einzige Verurteilung ist.


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Andi18
Beitrag 07.04.2023, 06:41
Beitrag #39


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Zitat (randy1 @ 04.04.2023, 10:07) *
..Bei normalen Punkten kommt wohl keine Bewegung in die Akten. Bei einem Fahrverbot sieht es vermutlich anders aus.
Auch eine gebührenpflichtige Ermahnung wegen überschreiten 4 Punkte könnte schlafende Hunde wecken.
...

Würde denn der Umtausch des Führerscheins in das neue EU-Kartenformat schlafende Hunde wecken?
Hier sind ja abhängig Geburtsjahr und Ausstellungsjahr Fristen gesetzt..
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ulm
Beitrag 07.04.2023, 07:01
Beitrag #40


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Ja.
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Fahrrad-MPU
Beitrag 08.04.2023, 07:30
Beitrag #41


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Hallo Xandi29,

ich starte zu der Frage "was steht im Flensburg Auszug?" mal einen neuen Thread.

Gruß
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xandi29
Beitrag 12.06.2023, 14:57
Beitrag #42


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So, es sind nun wieder 2 Monate ohne Aufforderung seitens der Führerscheinstelle vergangen.

Ich habe Ende Juli meine hoffentlich letzte Haaranalyse, dann habe ich 12 Monate voll.

Ich wollte ggf Anfang Juli mal bei der Führerscheinstelle nachfragen, ob die denn irgendwie einen Vermerk haben in meiner Akte und will auch fragen, ob da denn jetzt noch was kommt oder nicht.

Natürlich könnte ich das auch aussitzen und 5 Jahre warten bis es verjährt, aber irgendwie will ich den Scheiß, entschuldigt die Wortwahl, auch endlich mal loslassen.

Ich will auch in den nächste Tagen bzw. Wochen den Fragebogen ausfüllen, damit ihr hier nochmal auf meine Geschichte und Vorbereitung einen Blick werfen könnt.

Meint ihr das ist ein guter Weg? Oder bin ich ein Idiot, weil ich doch jetzt die bekannten schlafenden Hunde wecken will?
Ich hab halt echt Angst vor der MPU, zumal das natürlich auch alles wieder Geld kostet.

Danke nochmal vorab für eure Hilfe
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Q-Treiberin
Beitrag 12.06.2023, 15:39
Beitrag #43


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KJK
Beitrag 12.06.2023, 15:47
Beitrag #44


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Zitat (xandi29 @ 12.06.2023, 15:57) *
...bin ich ein Idiot, weil ich doch jetzt die bekannten schlafenden Hunde wecken will?
Ich hab halt echt Angst vor der MPU,...

Sorry, aber gibst Du die Antwort nicht schon selbst?


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Rheinländer81
Beitrag 12.06.2023, 22:11
Beitrag #45


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Hi xandi29,

ich kann dich absolut verstehen da ich in der gleichen Lage bin. Habe etliche Sitzungen beim MPU Berater absolviert und 1 Jahr lang
Urinproben abgegeben und war nun gezwungen dieses Abstinenzprogramm um 3 Monate zu verlängern. Mein Fall ist gerichtlich abgeschlossen, den Strafbefehl habe ich bezahlt und ich habe sogar eine Ermahnung von der Führerscheinstelle bekommen da ich jetzt 4 Punkte habe. Die TF knapp über 1,6 wurde mit 2 Punkten bestraft. Die Führerscheinstelle hat somit definitiv Kenntnis von dem Vorgang erhalten. Eine Anordnung zur MPU habe ich aber nicht erhalten. Nun muss ich 3 oder 6 Monate weiter Urinproben abgeben was ordentlich ins Geld geht und zudem schränkt es einen auch ein beruflich oder mit der Familie zu verreisen. Ich spiele auch mit dem Gedanken den Sachbearbeiter der Führerscheinstelle zu kontaktieren um das mal zu besprechen. Ich möchte auch einen Abschluss und bin auch bereit die MPU zu absolvieren. Ich kann doch jetzt nicht jahrelang Abstinenzprogramme absolvieren. Das alles hat super viel Zeit und Geld gekostet. Über mein Fehlverhalten bin ich mir absolut im Klaren und habe auch alle Strafen akzeptiert und angenommen sowie die MPU Vorbereitung und das Abstinenzprogramm auf eigene Initiative hin durchgeführt

Können uns gerne mal austauschen wenn Interesse besteht. Viele Grüße
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ilam
Beitrag 13.06.2023, 04:46
Beitrag #46


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Zitat (xandi29 @ 12.06.2023, 14:57) *
Ich wollte ggf Anfang Juli mal bei der Führerscheinstelle nachfragen, ob die denn irgendwie einen Vermerk haben in meiner Akte und will auch fragen, ob da denn jetzt noch was kommt oder nicht.


Die werden Dir nicht mal sichere Auskunft geben können. Wenn Deine Akte dort heute sauber ist, kann es trotzdem sein, dass die Meldung morgen bei denen eintrudelt... Vergiss nicht, dass du es mit Behörden zu tun hast. Da kann es immer gut sein, dass es irgendwo einen riesigen Stapel unbearbeiteter Vorgänge gibt (Krankheit, Überlastung, unbesetzte Stelle usw.) und sich dem dann doch noch irgendwann jemand der Sache annimmt.

Zitat
weil ich doch jetzt die bekannten schlafenden Hunde wecken will?


Die würdest Du ziemlich wahrscheinlich wecken, wenn Du dort mit Urteil oder Aktzenzeichen aufschlägst und selbst für die Vervollständigung Deiner Akte sorgst. Aber nur nachzufragen, ob da was steht, bringt Dich auch nicht wirklich weiter...

Zitat (Q-Treiberin @ 12.06.2023, 15:39) *
Ich persönlich (!) würde mir das Geld für die MPU sparen und die Ungewissheit als Teil meiner „Strafe“ ansehen….wink.gif


Hat auch den Vorteil, dass die Versuchung, wieder anzufangen, weil ja alles "vorbei" ist, geringer ist. whistling.gif
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Rheinländer81
Beitrag 13.06.2023, 05:52
Beitrag #47


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Zitat (ilam @ 13.06.2023, 05:46) *
Zitat
weil ich doch jetzt die bekannten schlafenden Hunde wecken will?


Die würdest Du ziemlich wahrscheinlich wecken, wenn Du dort mit Urteil oder Aktzenzeichen aufschlägst und selbst für die Vervollständigung Deiner Akte sorgst. Aber nur nachzufragen, ob da was steht, bringt Dich auch nicht wirklich weiter...


Und wie lange soll der TE dann AN sammeln? Das geht doch gut ins Geld

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 13.06.2023, 07:44
Bearbeitungsgrund: Vollzitat auf das Notwendige gekürzt. Halte Dich bitte an die Zitat-Konventionen.
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Kai R.
Beitrag 13.06.2023, 07:02
Beitrag #48


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Die AN kann man dann einstellen. Es reicht, in der MPU 6 Monate Nachweise zu haben, wenn man einen deutlich längeren Zeitraum plausibel machen kann. Diese 6 Monate lassen sich mit einer Haaranalyse (3M) und der Frist bis zur MPU darstellen.


--------------------
Grüße

Kai

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Rheinländer81
Beitrag 13.06.2023, 09:54
Beitrag #49


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Je nachdem wie lange die Bearbeitung dann dauert, muss man alle 3 Monate eine Haaranalyse bezahlen was gut ins Geld geht. Wenn es dann 1 Jahr dauert wird es richtig teuer. Also so ganz einfach ist das nicht.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 13.06.2023, 12:37
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings entfernt. Bitte nicht den Zitat- mit dem Antwort-Button verwechseln. :-(
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Kai R.
Beitrag 13.06.2023, 15:47
Beitrag #50


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Nein, die Haaranalyse kann man ja machen, wenn man die MPU-Aufforderung dann doch bekommen hat. Und das wird ja mit jedem Tag unwahrscheinlicher.


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Grüße

Kai

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