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> Doppelbesatzung ohne Fahrerkarte, wenn einer der Fahrer die Fahrerkarte verloren hat
Fuhrparkleiter5732
Beitrag 11.08.2023, 08:09
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag zusammen,

es ist nun schon da ein oder andere Mal vorgekommen, dass einer der Fahrer in Doppelbesatzung kurz vor der Fahrt feststellt, dass er keine Fahrerkarte dabei hat.
Klar dass die Fahrt(en) dann trotzdem stattfinden müssen und so schnell kein dritter Fahrer zu besorgen ist.
Wie verhällt sich der Fahrer ohne Fahrerkarte am Besten?
Ausdruck Tageswert Fahrzeug vor und nach der Schicht ist klar. Eintragungen hinten drauf auch.
Sollte der Fahrer mit Karte die Karte dann ganz normal hin- und herstecken und die die Doppelbesetzung in den nächsten 28 Tage auch mit den Ausdrucken des Fahrzeugs nachweisen?
Oder soll der Fahrer nur die Karte stecken, wenn er fährt?
Hat jemand vielleicht ein "Standardverhalten" irgendwo beschrieben gefunden?

Bin gespannt auf eure Lösungen/Ideen. Und danke.

think.gif
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blackdodge
Beitrag 11.08.2023, 16:55
Beitrag #2


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Zitat
Zitat


Wie verhällt sich der Fahrer ohne Fahrerkarte am Besten?
Er spielt einfach Beifahrer + Ladehelfer
Zitat
Ausdruck Tageswert Fahrzeug vor und nach der Schicht ist klar. Eintragungen hinten drauf auch.
unzulässig
Sollte der Fahrer mit Karte die Karte dann ganz normal hin- und herstecken und die die Doppelbesetzung in den nächsten 28 Tage auch mit den Ausdrucken des Fahrzeugs nachweisen?
Oder soll der Fahrer nur die Karte stecken, wenn er fährt?







Wenn eine Fahrerkarte im Besitz ist, ist die Handhabung mittels Ausdruck unzulässig.

Diese ist rechtlich nur gestattet, bei einer Fehlfunktion der Karte oder deren Verlust wobei bei letzterem eine Verlustmeldung mit Bescheinigung abzugeben bzw mitzuführen ist.

Bei einfach nur vergessen........ darf er nicht fahren.

Bei einer Doppelbesatzung müssen beide die Karte stecken, wobei der spätere Zustieg des Fahrers 2 max 1 Stunde nach Abfahrt zulässig ist (die Stunde fehlt dann im 30 Stunden-Zeitraum)


Gehört eigentlich zum Grundwissen eines Fuhrparkleiters bzw Verkehrsleiters da beide dafür haften wink.gif


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Fuhrparkleiter5732
Beitrag 19.08.2023, 08:29
Beitrag #3


Neuling


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Ja danke für's Belehren, aber das alles war garnicht die Frage. rolleyes.gif

Ein Fachmann hat mir inzwischen bestätigt, dass beide die Ausdrucke vom Anfang und vom Ende der Schicht, mit entsprechenden Einträgen hinten drauf ("Karte verloren", nicht vergessen!), 28 Tage mit sich führen müssen und der Fahrer mit Karte diese auch hin und her stecken sollte.
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ulm
Beitrag 19.08.2023, 08:35
Beitrag #4


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Zitat (Fuhrparkleiter5732 @ 19.08.2023, 09:29) *
mit entsprechenden Einträgen hinten drauf ("Karte verloren", nicht vergessen!)

Das reicht nicht! Zusätzlich ist die Verlustmeldung mitzuführen.
Bei "Karte vergessen" ist keine Fahrt zulässig!
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.08.2023, 09:41
Beitrag #5


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Eine "Verlustmeldung" kann man sich aber doch nicht einfach selbst mit dem Kuli auf nem Bierdeckel ausstellen. Das dürfte eher eine Art Quittung sein, die man bei der Neubeantragung der Fahrerkarte auf der Führerscheinstelle erhält.

Was aber macht ein Fahrer, dem (nur um ein "wasserdichtes" Beispiel zu konstruieren) 500 km vom Heimatot entfernt auf ner Fähre seine Brieftasche mitsamt Führerschein und Fahrerkarte ins Wasser fällt?
Seine Karre auf der Fähre stehenlassen (soll sich die Reederei drum kümmern) und nach Hause trampen um bei der Führerscheinstelle im heimatlichen Landkreis den Verlust der Karte zu melden?

Mit der Verlustmeldung seines Führerscheins dürfte er ja auch de facto ein paar Tage Zeit haben...


Wenn der Fahrer (bzw einer der beiden Fahrer) lediglich seine Fahrerkarte zu Hause vergessen hat könnte er sie sich von einem Mitbewohner bringen lassen, oder der Fahrer MIT Karte fährt einen kleinen Umweg.


Die Frage des TE war aber wohl eher pragmatisch gemeint:
Wenn - warum auch immer - eine Fahrerkarte verschwunden ist, ist es vielfach billiger, eine Tour OHNE Karte zu fahren als die Tour abzubrechen bzw. ausfallen zu lassen.
Wie müssen sich in so einem Fall bei Zweifahrerbesatzung die beiden Fahrer verhalten, damit sie, wenn sie denn auffliegen sollten, möglichst billig davonkommen?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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blackdodge
Beitrag 19.08.2023, 09:50
Beitrag #6


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Zitat (ulm @ 19.08.2023, 09:35) *
Das reicht nicht! Zusätzlich ist die Verlustmeldung mitzuführen.
Bei "Karte vergessen" ist keine Fahrt zulässig!




Dem muss ich voll zustimmen. Das interessante ist ja, die Verlustmeldung muss normalerweise bei der Polizei aufgegeben werden. Da die Karte mit der Kartennummer zur Fahndung ausgeschrieben werden muss. Und da gibt es natürlich eine Bescheinigung.

cop.gif sind ja auch nicht mit dem Klammeraffen gepudert


Bei der ausstellenden Dienststelle also in Deutschland teils die FE-Behörden oder die Dekra oder TÜV gibts maximal eine Kopie des Neu-Antrages. Auch diese wollen übrigens die Verlustmeldung sehen. (Ausnahme die FE-Behörde da diese die Ausschreibung nach EV selber machen können.)


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Fuhrparkleiter5732
Beitrag 19.08.2023, 10:31
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.08.2023, 10:41) *
Die Frage des TE war aber wohl eher pragmatisch gemeint:
Wenn - warum auch immer - eine Fahrerkarte verschwunden ist, ist es vielfach billiger, eine Tour OHNE Karte zu fahren als die Tour abzubrechen bzw. ausfallen zu lassen.
Wie müssen sich in so einem Fall bei Zweifahrerbesatzung die beiden Fahrer verhalten, damit sie, wenn sie denn auffliegen sollten, möglichst billig davonkommen?

Danke, es hat jemand verstanden blink.gif
Ich dachte schon, ich könnte mich nicht richtig ausdrücken.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 19.08.2023, 10:55
Bearbeitungsgrund: Zitat erkennbar gemacht
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ulm
Beitrag 19.08.2023, 10:56
Beitrag #8


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Beim ersten Mal erwischt werden, zahlen Fahrer und Fuhrparkverantwortlicher jeweils einen dreistelligen Betrag an die BALM.
Beim nächsten Mal wird es noch teurer.
Das rechnet sich nicht...
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mir
Beitrag 19.08.2023, 12:14
Beitrag #9


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Aber halt nur, wenn man erwischt wird. thread.gif

Bei der Verlustmeldung ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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shortie
Beitrag 23.09.2023, 06:56
Beitrag #10


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Zitat (Fuhrparkleiter5732 @ 19.08.2023, 08:29) *
Ein Fachmann hat mir inzwischen bestätigt,

Na ja - ob das immer ein Fachmann ist, der sagt, was man hören will . . . . ?


Zitat (Fuhrparkleiter5732 @ 19.08.2023, 08:29) *
("Karte verloren", nicht vergessen!), 28 Tage mit sich führen müssen

Hat dir der "Fachmann" auch erklärt, dass auf der Karte vermerkt ist, die wievielte Karte man hat?
Es sollten also mit der "verlorenen" Karte keine Fahrten mehr stattfinden.

Dieser Fahrer wäre nämlich der Erste, der eine Karte "verliert", sich eine Ersatzkarte besorgt und dann fleißig seine Fahrzeiten auf zwei Karten verteilt.
Dieser Verdacht drängt sich nämlich auf.



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.08.2023, 09:41) *
500 km vom Heimatot entfernt auf ner Fähre seine Brieftasche mitsamt Führerschein und Fahrerkarte ins Wasser fällt?

Dieser Pechvogel tritt seinen 24-Stunden Zeitraum ja nicht mit "verlorener" Karte an. Der hat ja schon Fahrtzeiten mit Karte im Gerät hinterlegt.
Das wäre jedenfalls glaubwürdiger und nachvollziehbar.

Zitat (Fuhrparkleiter5732 @ 11.08.2023, 08:09) *
. . . . kurz vor der Fahrt feststellt, dass er keine Fahrerkarte dabei hat.

Der Meister Schnürschuh hier beginnt seine Fahrt ja schon mit "verlorener" Karte.
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