Abfahrtkontrolle im Linienverkehr |
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Abfahrtkontrolle im Linienverkehr |
27.08.2023, 11:50
Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 27.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90970 |
ich hab mich mal kurzfristig hier angemeldet. Ich bin seit einigen Jahren bei der BVG im Linienverkehr und lenke die großen Gelben... Ich hab bisher immer gute Tips aus dem Forum mitgenommen, bin aber in diesem Fall nicht fündig geworden, deshalb erstelle ich diesen Eintrag mal selber. Ich kann mir auch vorstellen, daß es den einen oder anderen Kollegen persönlich betrifft. Wir haben ja chronischen Personlmangel aufgrund einer verfehlten Personalpolitik, die die Folge einer katastrophalen Gehaltspolitik sind. Nun haben wir immer öfter den Fall, daß du am Ablösepunkt keinen hast, der dich ablöst, bzw. du niemanden ablöst, da vor dir keiner den Bus gefahren ist. Mir ist es im Prinzip egal. Jetzt werden wir mal konkreter. Wir haben, falls keine Ablöse bereit steht, in der Regel bekommst du diese Information rechtzeitig von der Leitstelle, entsprechende Stellplätze am Ablösepunkt, also auf der Strecke, an denen du den Bus abstellen kannst. Der Mehraufwand für´s abstellen bis zur Hinterlegung der Schlüssel im Sozialraum wird notiert und auch entsprechend honoriert Letztens hatte ich aber zum erstenmal den Fall, daß ich mir einen Bus aus einem dieser Stellplätze holen musste. Ich habe mir also 15 Minuten vor Dienstbeginn die Schlüssel aus dem Kasten geholt, bin zum Bus, habe meine Abfahrtkontrolle gemacht, um dann pünktlich an der Haltestelle des Ablösepunktes einzusetzen. Den Mehraufwand habe ich mir notiert, einen entsprechenden Meldezettel ausgefüllt und eingereicht. Nun heißt es aber : Pustekuchen. Abfahrtkontrolle ist erst an der nächstmöglichen Stelle zu machen, also nicht auf der Strecke, sondern an der ersten Endhaltestelle. Bei Übernahme des Busses aus einer parkenden Situation nach stundenlanger Standzeit mit anschließender Weiterführung der Linienfahrt, hätte ich die Abfahrtkontrolle also an der Endhaltestelle machen müssen und nicht vor Inbetriebnahme des parkenden Busses. Angeblich werden Busse, die wir auch aus auf der Strecke parkenden Positionen übernehmen genauso behandelt wie Busse, die auf der Strecke übernommen werden. Die Vorbereitungszeit wurde also nicht anerkannt. Ich bin aber der Meinung, daß an einem Fahrzeug, egal ob Bus oder Lkw, nach längerer Standzeit ausnahmslos eine Abfahrtskontrolle an geeigneter Stelle durchzuführen ist. Selbst der Busfahrer, der auf einem bspw. Rastplatz eine längere Pause macht und sich vom Bus entfernt, muß vor seiner erneuten Abfahrt eine Abfahrtskontrolle durchführen. Fürs nächste mal habe ich schon angekündigt, daß ich meinen Dienst dann pünktlich antreten werde, meine Abfahrtkontrolle erneut vor dem Einsetzen durchführen werde und dann nicht auf der Linie, sondern mit Betriebsfahrt zur nächsten Endhaltestelle fahren werde. Dann werden halt keine Fahrgäste befördert. Alternativ führe ich die Abfahrtkontrolle auch wie gewünscht an der nächsten Endhaltestelle durch, aber ich weigere mich natürlich Fahrgäste mit einem Bus zu befördern, der schon längere Zeit stand und über dessen Zustand ich überhaupt nichts weiß. Bei Ablösung auf der Strecke weiß ich, daß der Bus die ganze Zeit unter der Beobachtung meines Vorgängers stand. Bei Abfahrt von einem unbeaufsichtigten Stellplatz kann ich dies nicht behaupten. Sind die Reifen vielleicht zerstochen, ist die Beleuchtung vielleicht demontiert etc ... ? Ich weiß es ganz einfach nicht. Hat dazu vielleicht einer einen Rat oder kann mir sogar eine Stelle nennen, in der diese Situation etwas genauer beschrieben ist ? Ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere einen Tip hat, vielleicht sogar einen link. Auch interessiert es mich auch, wie die anderen Kollegen dies handhaben. Bis dahin Michael |
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27.08.2023, 20:02
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Abfahrtskontrolle ist als Arbeitszeit zu dokumentieren und vor Abfahrt durchzuführen :-)
Ich empfehle Dir mal die Kontaktaufnahme mit Herrn Köhler, Polizeiakademie Berlin, https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiakademie_Berlin Der Herr ist bei Deinem Arbeitgeber sehr bekannt freut sich über Busse der BVG und kann Dir sicher was raten Der Herr hat ein sehr gutes Buch zur LKW- und Bus-Kontrolle herausgebracht. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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28.08.2023, 10:01
Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 27.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90970 |
Abfahrtskontrolle ist als Arbeitszeit zu dokumentieren und vor Abfahrt durchzuführen :-) So sehe ich das auch ... Danke Dir auch für den Hinweis mit Herrn Köhler. Ich werd mal nochmal mit meinem Gruppenleiter sprechen ... lol Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.08.2023, 17:36
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert
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01.09.2023, 08:15
Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 27.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90970 |
Abfahrtskontrolle ist als Arbeitszeit zu dokumentieren und vor Abfahrt durchzuführen :-) Ich empfehle Dir mal die Kontaktaufnahme mit Herrn Köhler, Polizeiakademie Berlin Eine Kontaktaufnahme war in diesem Fall noch nicht einmal erforderlich. Nach der Antwort seitens der BVG, daß die Vorbereitungszeit von 15 Minuten lediglich bei Busübernahme auf dem Hof und nicht außerhalb gewährt wird, und meiner Antwort, daß ich in diesem Fall einmal Herrn Köhler von der Polizeiakademie um Rat fragen würde, war meine Zeit für die Abfahrtskontrolle, auch außerhalb des Hofes, schneller gutgeschrieben als ich gucken konnte. Danke für deinen Rat. Es scheint wohl so üblich zu sein, daß die Zeit für die notwendige Abfahrtskontrolle als relativ lästig angesehen wird und nur allzu ungerne akzeptiert wird. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.09.2023, 09:24
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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