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Der_Bierkapitän
Beitrag 29.08.2023, 21:49
Beitrag #1


Neuling
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Guten Tag,

ich(M/22) hoffe ihr könnt mir ein wenig zu meinem Fall weiterhelfen.


Zu meinem Fall: Ich bin im Mai dieses Jahres mit Alkohol im Verkehr aufgefallen da ich eine auffällige Fahrweise an den Tag gelegt habe. Passanten haben anschließen die Polizei informiert. Ich habe leider Panik bekommen und habe versucht zu flüchten. Was natürlich nach hinten los ging, und so noch mein kfz verunfallte. Anschließend leistete ich noch passiven Wiederstand gegen die Beamten.

Es gab keinen Schaden andere Personen oder Gegenstände.

Bei der Blutprobe wurden dann 1.73 Promille festgestellt.

Nun zu meinen Fragen:

Ich bin jetzt seit 2 1/2 Monaten "trocken". Für mich kommt dementsprechend die Haaranalyse in Frage. Allerdings bitte ich um eine Einschätzung wie lang diese gehen soll. 6 oder 12 Monate?

Inwieweit spielt das was drum herum noch passiert ist eine Rolle? Für den Wiederstand gegen die Polizisten wird z.b. ein extra verfahren eröffnet.

Ein bekannter ist z.b. mit über 2 Promille erwischt wurden und er musste nur 6 Monate nachweisen. Das ist allerdings auch schon 2 Jahre her.

Im Netz gibt es so viele Informationen das man gar nicht mehr weiss was nun richtig ist ich habe gehört das dies alles verschärft werden soll. Kann dies allerdings noch nicht richtig einordnen.



Ich will mich natürlich nicht vor der Abstinenz irgendwie drücken allerdings ist das auch eine erhebliche Kostenfrage. Da mich die Aktion bald meinen Job kosten wird und ich mich dann komplett umorientieren muss da ich auf meinen Führerschein angewiesen bin.

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig Rat geben danke im vorraus.
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Oiltron
Beitrag 29.08.2023, 22:05
Beitrag #2


Neuling
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Zitat (Der_Bierkapitän @ 29.08.2023, 22:49) *
Inwieweit spielt das was drum herum noch passiert ist eine Rolle? Für den Wiederstand gegen die Polizisten wird z.b. ein extra verfahren eröffnet.



Hast Du dich bei den Polizisten für dein mehr als dämliches Verhalten entschuldigt?

Wenn ja, wann war das?

Wenn nein, wie lange willst du da noch warten, um es zu tun?

Fang erstmal damit an, dann sehen wir weiter.
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Der_Bierkapitän
Beitrag 29.08.2023, 22:35
Beitrag #3


Neuling
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Ja am Tag darauf alles schon passiert. Aber eine Moralapostel brauche ich nicht danke.
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Kai R.
Beitrag 29.08.2023, 22:57
Beitrag #4


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Zitat (Der_Bierkapitän @ 29.08.2023, 23:35) *
Aber eine Moralapostel brauche ich nicht danke.

Ist auch nicht der Stil dieses Portals. Erst einmal willkommen.

Willst Du denn überhaupt abstinent leben? Bei dem Promillewert tut es vielleicht auch kontrollierter Konsum.

Näheres können wir Dir sagen, wenn Du unseren Kurzfragebogen ausfüllst: Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Hornblower
Beitrag 29.08.2023, 22:58
Beitrag #5


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@Oiltron:

Meinst Du, Dein Beitrag hilft dem TE in irgendeiner Weise weiter? mad.gif

Du bist mir jetzt schon mehrfach aufgefallen durch über-moralisierende Beiträge, mit denen Du Fragesteller anmachst, aber kaum zielführend weiterhilfst. Ziel dieses Boards ist es, Fragestellern, die sich hier ordentlich verhalten, bei ihrem Problem zu helfen. Bitte mache Dich mit den Umgangsformen insbesondere hier im MPU-Board vertraut.
Betrachte diese Anmoderation als Verwarnung; das nächste Mal gebe ich Dir eine Auszeit, damit Du Zeit zum Nachdenken hast.



@Der_Bierkapitän:

Das Ereignis hört sich ja ziemlich heftig an. Du bist also mit dem Auto geflüchtet und hast dabei die Kontrolle verloren, sodass es zum Unfall kam?

Die Dauer der Abstinenznachweise ist vor Allem abhängig von der Tiefe Deines Alkoholproblems. Allein der Promille-Wert oder die Umstände der Auffälligkeit reichen da zur Abschätzung normalerweise nicht aus. Damit wir Dich etwas besser kennenlernen, könntest Du mal in Ruhe unseren Kurzfragebogen ausfüllen. Lasse Dir mit dem Ausfüllen Zeit, und beantworte die Fragen möglichst ausführlich.

Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung

wavey.gif


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Herbie56
Beitrag 30.08.2023, 06:58
Beitrag #6


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Auch von mir ein herzliches Willkommen wavey.gif

wichtig ist jetzt, dass du dich nicht fertigmachst !
Es ist passiert und nichts, was du tust, macht es ungeschehen.
Also, Kopf hoch !

Fülle mal in Ruhe den Fragebogen aus, bitte immer gerne mit ausführlichen Antworten.

Liebe Grüße


--------------------
faber est suae suisque fortunae
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Oiltron
Beitrag 30.08.2023, 11:43
Beitrag #7


Neuling
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Zitat (Der_Bierkapitän @ 29.08.2023, 22:49) *
Guten Tag,

ich(M/22) hoffe ihr könnt mir ein wenig zu meinem Fall weiterhelfen.


Zu meinem Fall: Ich bin im Mai dieses Jahres mit Alkohol im Verkehr aufgefallen da ich eine auffällige Fahrweise an den Tag gelegt habe.



Was hat Du denn überhaupt für ein Straßmaß erhalten?

Also Sperrfrisst etc. ?

Gab es denn da überhaupt schon ein Urteil?


Ich kann mir gut vorstellen, dass da in Summe aufgrund Deiner möglichen Fahrerflucht und deinem Widerstand gegen die Festnahme einiges an Sperrfrist zusammenkommen könnte.

Wenn das der Fall sein sollte, ist das vielleicht von Vorteil, weil du dann ohne Zeitdruck den ganzen Vorfall in Ruhe aufarbeiten kannst.
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Q-Treiberin
Beitrag 30.08.2023, 13:21
Beitrag #8


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Wo siehst Du bitte eine Fahrerflucht?

Und passiver Widerstand dürfte im „Grundrauschen“ des Strafbefehls wegen der TF eher untergehen.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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auchdasnoch
Beitrag 30.08.2023, 13:54
Beitrag #9


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Die Flucht mit dem Auto könnte aber evtl. als verbotenes Karftfahrzeug rennen gewertet werden. Das kommt dann aber auf die genauen Umstände an.
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Q-Treiberin
Beitrag 30.08.2023, 13:57
Beitrag #10


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Ich sehe hier kein illegales Kraftfahrzeugrennen… https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html


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auchdasnoch
Beitrag 30.08.2023, 14:24
Beitrag #11


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Hier und hier sind Beispiele (es gibt noch mehr), bei denen eine Flucht vor der Polizei als verbotenes Rennen gewertet wurde.

Aber Danke für den Link auf einen mir bekannten Gesetzestext. dry.gif
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MsTaxi
Beitrag 30.08.2023, 15:11
Beitrag #12


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Ich sehe hier bis jetzt keine Vergleichbarkeit zwischen den von @auchdasnoch verlinkten Fällen und der TF unseres TE. Je nach Info, die wir wohl noch bekommen, mag sich mein Urteil ändern... aber die Fahrerflucht sehe ich als suffbegründet, nicht aus sportlichen Motiven o.ä.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Kai R.
Beitrag 30.08.2023, 15:45
Beitrag #13


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Ist doch alles Kaffeesatz. Wir kennen ja die Umstände des Abhauens nicht. Fest stehen bisher nur die Alkoholfahrt (Straßenverkehrsgefährdung §315c) und das Missachten der Weisungen der cop.gif. Im Raum stehen noch "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und "illegales Rennen".

@Bierkapitän: kannst Du sagen, was man Dir genau vorwirft? Was ist das für ein weiteres Verfahren, dass noch eröffnet werden soll?


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Grüße

Kai

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John Dalton
Beitrag 30.08.2023, 22:50
Beitrag #14


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Zitat (Q-Treiberin @ 30.08.2023, 14:21) *
Und passiver Widerstand dürfte im „Grundrauschen“ des Strafbefehls wegen der TF eher untergehen.


Meiner bescheidenen Erfahrung nach finden viele Richter Widerstand nur so semi witzig. Die Auswirkungen auf Sperrfristen kenne ich nicht, denke aber, dass es darauf auch Einfluss hat, wenn der Widerstand, auch passiv, alleine schonmal easy bis 50 TS bringt und zudem noch im Straßenverkehr stattfand.
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Q-Treiberin
Beitrag 31.08.2023, 14:04
Beitrag #15


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Zitat (John Dalton @ 30.08.2023, 23:50) *
Meiner bescheidenen Erfahrung nach finden viele Richter Widerstand nur so semi witzig. Die Auswirkungen auf Sperrfristen kenne ich nicht, denke aber, dass es darauf auch Einfluss hat, wenn der Widerstand, auch passiv, alleine schonmal easy bis 50 TS bringt und zudem noch im Straßenverkehr stattfand.
Quark.
Und woraus entnimmst Du dass der passive Widerstand im Straßenverkehr stattfand?


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Der_Veranstalter
Beitrag 31.08.2023, 14:11
Beitrag #16


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Zitat
Was natürlich nach hinten los ging, und so noch mein kfz verunfallte. Anschließend leistete ich noch passiven Wiederstand gegen die Beamten.


Liest sich nicht so, als ob da zwei Wochen dazwischen gewesen wären.

Die Frage ist natürlich immer, ob sich der TE im Auto festgehalten hat, während die Pol ihn rausziehen wollte, oder ob der passive Widerstand erst im Krankenhaus anfing. In beiden Fällen würde ich den passiven Widerstand aber als eher "Beiwerk" abtun.



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nachteule
Beitrag 31.08.2023, 22:12
Beitrag #17


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Hallo, Der_Bierkapitän,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Der_Bierkapitän @ 29.08.2023, 22:49) *
Was natürlich nach hinten los ging, und so noch mein kfz verunfallte. Anschließend leistete ich noch passiven Wiederstand gegen die Beamten.

Es gab keinen Schaden andere Personen oder Gegenstände.

Nur interessehalber: Bist Du einfach so von der Fahrbahn abgekommen und im Grünbereich gelandet oder so ähnlich, dass kein Fremdschaden entstanden ist oder wie ist das zu verstehen?

Des Weiteren: Wie hat Dein passiver Widerstand ausgesehen?

Zitat (Der_Bierkapitän @ 29.08.2023, 22:49) *
Für den Wiederstand gegen die Polizisten wird z.b. ein extra verfahren eröffnet.

Das würde mich sehr wundern, denn der Widerstand dürfte ja im Rahmen dieser Trunkenheitsfahrt inklusive aller dazugehörigen Maßnahmen (Mitnahme zur Dienststelle bzw. Krankenhaus, Blutentnahme usw.) stattgefunden haben oder nicht?

Je nach Sachlage kann dies strafverschärfend gesehen werden und ein paar Tagessätze zusätzlich einbringen, aber ein abgetrenntes Verfahren kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Der_Bierkapitän
Beitrag 31.12.2023, 13:16
Beitrag #18


Neuling
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Hallo zusammen,

auch wenn es schon etwas her ist, hier der Fragebogen.

1. Was ist passiert?

Vor einiger Zeit gab es Probleme bei der Arbeit aufgrund eines hohen Sachschadens und der Frage nach der Verantwortlichkeit dafür.

Ein paar Tage später habe ich das mit Kollegen besprochen und dabei vier Biere getrunken. Danach bin ich nach Hause gefahren, habe weitergetrunken und zeigte dann im Verkehr Auffälligkeiten. Die Polizei wurde von Zeugen informiert.

Es kam zu einem Fluchtversuch, einem Unfall und passivem Widerstand.

2. Warum kam es zu den Auffälligkeiten?

Ich habe das bereits beschrieben. Das Fahren nach Alkoholkonsum ist für mich leider teilweise zur Normalität geworden, auch wenn es nur um drei oder vier Biere geht, oder generell unter Alkoholeinfluss zu fahren.

3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit?

Mit 16 begann ich Alkohol zu trinken, was sich gesteigert hat. Mittlerweile trinke ich meist allein Bier, vor allem in stressigen Situationen, um mich besser zu fühlen.

4. Wie ist der Konsum heute?

Seit 6 Monaten und 20 Tagen bin ich vollständig abstinent. Ein Abstinenzkontrollprogramm läuft seit einem Jahr.

5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu Auffälligkeiten kommt?

Die Konsequenzen, sowohl beruflich als auch privat und psychisch, sind erheblich. Die finanzielle Belastung ist ebenfalls hoch. Diese Erfahrung war eine lehrreiche Lektion für mich.

In dieser Zeit habe ich einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erhalten, was mich bereits viel Geld gekostet hat. Die Verhandlung bezüglich der Alkoholfahrt steht noch aus.

Parallel besuche ich regelmäßig eine Suchtberatungsstelle, wo jedoch keine Alkoholsucht, sondern eher ein Missbrauch diagnostiziert wurde. Seit etwa 7 Monaten lebe ich abstinent. Dennoch fühle ich mich derzeit sehr schlecht. Ich hätte gerne mal einen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt getrunken oder an meinem Geburtstag mit einem Glas Sekt angestoßen. Zusätzlich habe ich sicherlich 5 kg zugenommen, da ich nach anderen Wegen suche, mich zu beruhigen, ohne Alkohol zu konsumieren.

Neben all dem läuft noch ein berufsrechtlicher Prozess aufgrund der Alkoholfahrt. Die drohende Arbeitslosigkeit, fehlende Abfindung, Schwierigkeiten beim Wiedererlangen meines Führerscheins, zusätzliche Kosten durch Anwälte, Strafen, privater Stress usw. belasten mich sehr.

Wie lange dauert die Abstinenz nach der neuen BUK? 15 Monate? Das höre ich immer wieder. Für Hilfe in dieser Hinsicht wäre ich dankbar, da ich mit der BUK nicht gut zurechtkomme.

Vielen Dank für eure Unterstützung. smile.gif
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MsTaxi
Beitrag 31.12.2023, 20:05
Beitrag #19


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Wir müssten jetzt die genauere Entwicklung deines Konsums, um die Frage nach Abstinenzdauer und ob kontrolliertes Trinken möglich ist, beantworten zu können. Hast du denn derzeit den Eindruck, du würdest wieder stoppen nach einem Glühwein? Was bedeutet der Glühwein anderes als zum Beispiel alkoholfreier Punsch oder heißer Kakao? Ich meine diese Frage sehr wohl ernst und will dich nicht etwa auf die Schippe nehmen.

Was mir besonders aufgefallen ist, ist die Traurigkeit, die ich irgendwie in deinen Zeilen spüre. Du bist doch, wenn ich das richtig verstanden habe, auf einem Weg, deine Probleme in den Griff zu kriegen. Wird das von deiner Umgebung nicht wertgeschätzt? Woher bekommst du Unterstützung? Familie oder Freunde, gibt es wen? Wie sieht es mit einer SHG aus, wie intensiv ist die Suchtberatung?

Ich wünsche dir trotz allem ein frohes neues Jahr.

P.S.: bei Missbrauch wären es maximal 12 Monate.


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Hausmeister_1919
Beitrag 01.01.2024, 20:14
Beitrag #20


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Guten Abend.

Darf ich fragen, wie der passive Widerstand aussah? Und wurden Sie noch am selben Tag über diesen passiven Widerstand informiert oder haben Sie später ein separates Schreiben erhalten, in dem all dies erwähnt wurde?
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Kai R.
Beitrag 02.01.2024, 16:44
Beitrag #21


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Zitat (Der_Bierkapitän @ 31.12.2023, 13:16) *
auch wenn es schon etwas her ist, hier der Fragebogen.

der ist leider sehr dünn ausgefallen. Großartig etwas herauslesen kann man da kaum.

Zitat (Der_Bierkapitän @ 31.12.2023, 13:16) *
Seit etwa 7 Monaten lebe ich abstinent. Dennoch fühle ich mich derzeit sehr schlecht.

das zeigt, dass Du Deine Motive noch nicht gefunden, geschweige denn durchbrochen hast. Für die MPU ist ganz wichtig, dass Du die Abstinenz positiv erlebst und mit guten Gefühlen beibehalten willst

Zitat (Der_Bierkapitän @ 31.12.2023, 13:16) *
Wie lange dauert die Abstinenz nach der neuen BUK? 15 Monate?

nach 15 Monaten kannst Du damit zur MPU (wenn es nicht kontrollierter Konsum sein soll, dann wären es 12 Monate). Die AB gilt selbstverständlich ein Leben lang.

Zitat (Der_Bierkapitän @ 31.12.2023, 13:16) *
Die Konsequenzen, sowohl beruflich als auch privat und psychisch, sind erheblich. Die finanzielle Belastung ist ebenfalls hoch. Diese Erfahrung war eine lehrreiche Lektion für mich.

diese Folgen sind schnell vergessen. Nach allen Erfahrungen reicht das als stabile Vermeidungsstrategie nicht aus. Du musst das ehemalige Konsummotiv erkennen und durchbrechen, damit Du in ein positives Erleben findest.


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Grüße

Kai

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Der_Bierkapitän
Beitrag 06.01.2024, 19:11
Beitrag #22


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Zitat
der ist leider sehr dünn ausgefallen. Großartig etwas herauslesen kann man da kaum.


Das Verfahren befindet sich noch in Bearbeitung, daher liegt hier der Grund für den kurzen Fragebogen. Ich vertrete die Auffassung, dass sämtliche wesentlichen Informationen vorliegen. Gibt es etwas Konkretes, das Ihrer Meinung nach möglicherweise fehlen könnte?

Zitat
das zeigt, dass Du Deine Motive noch nicht gefunden, geschweige denn durchbrochen hast. Für die MPU ist ganz wichtig, dass Du die Abstinenz positiv erlebst und mit guten Gefühlen beibehalten willst


Welche Beweggründe sind notwendig, um mein Ziel der Wiedererlangung meiner Fahrerlaubnis zu unterstützen? Mein Antrieb liegt darin, meinen Führerschein zurückzuerhalten. Ich bin mir bewusst, dass ich diese Absicht nicht in dieser Direktheit bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) äußern kann. Aus diesem Grund werde ich bei der MPU darlegen, dass alles reibungslos verlaufen ist.

Zitat
diese Folgen sind schnell vergessen. Nach allen Erfahrungen reicht das als stabile Vermeidungsstrategie nicht aus. Du musst das ehemalige Konservativ erkennen und durchbrechen, damit Du in ein positives Erleben findest.


Es ist schwierig, dies schnell zu vergessen, insbesondere angesichts der finanziellen Belastungen durch meinen Rechtsbeistand, die Strafen aufgrund des Widerstands sowie die beträchtlichen Kosten für die MPU. Darüber hinaus bin ich in einem beruflichen Umfeld tätig, das dem eines Beamten bzw. im öffentlichen Dienst ähnlich ist. Aufgrund dieses Vorfalls werde ich voraussichtlich eine Abfindung im fünfstelligen Bereich verlieren.

Angesichts dieser Umstände ist es für mich von großer Bedeutung, einen klaren Handlungsplan zu entwickeln. Aktuell praktiziere ich bereits Abstinenz und suche regelmäßig die Suchtberatung auf. Welche weiteren Schritte würden Sie mir empfehlen, um meine Situation zu verbessern?
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MsTaxi
Beitrag 06.01.2024, 19:32
Beitrag #23


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Zitat
klaren Handlungsplan zu entwickeln

Es gibt keine Checkliste für dich, die du abhaken musst, um deine Chancen zu verbessern. Du musst erarbeiten, warum du ausgerechnet Alkohol gewählt hast, um vom Stress runter zu kommen. Wenn du da jetzt einen besseren Weg zum Abschalten gefunden hast, wie stellst du sicher, dass du nicht in alte Muster zurückfällst?

Wie oft hast du nach einem Treffen mit Kollegen zuhause weiter getrunken und wie viel? Das sind Fakten, die der MPU-Gutachter u.a. hören will. Den interessiert deine schwierige finanzielle Situation nur in dem Zusammenhang, ob du da erneut zum Alkohol gegriffen hast.

Wir können dir zwar mit Fragen helfen, auf die richtigen Ideen zu kommen, aber du musst dich -auch wenn es sehr schwerfällt - lösen und an den Ideen arbeiten.


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Der_Bierkapitän
Beitrag 06.01.2024, 20:04
Beitrag #24


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Zitat
Wir können dir zwar mit Fragen helfen


Danke erstmal für die Antwort.

Also habe ich das jetzt richtig verstanden das ich "nur 12 Monate Abstinenz nachweisen muss und keine 15?

Ich sehe mit den BUK Auflagen nicht durch.

Mit freundlichen Grüßen
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Q-Treiberin
Beitrag 06.01.2024, 20:23
Beitrag #25


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Zitat (Der_Bierkapitän @ 06.01.2024, 19:11) *
Mein Antrieb liegt darin, meinen Führerschein zurückzuerhalten. Ich bin mir bewusst, dass ich diese Absicht nicht in dieser Direktheit bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) äußern kann. Aus diesem Grund werde ich bei der MPU darlegen, dass alles reibungslos verlaufen ist.
Damit bestehst Du vielleicht (diese erste!) MPU, aber der Grund für die TF sollte von Dir auch zwingend „innerlich“ aufgearbeitet werden, sonst schlägst Du im schlimmsten Fall hier in absehbarer Zeit als Wiederholungstäter wieder auf…

Im „besten“ Fall wirst Du zwar nicht noch mal im Straßenverkehr auffällig, lässt dem Feind Alkohol aber weiter die Herrschaft über Dein Leben bestimmen…. mit allen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen…

Du bist jetzt an einem Punkt angekommen, wo Dein Alkoholkonsum Dir bittere (finanziellen und jobtechnische) Folgen aufzeigt!

Daran solltest Du vorrangig arbeiten, dann kommt die neue FE quasi „von alleine“…

Eine „erlogene“ Geschichte für den MPU-Gutachter mag Dir (falls Du gut schauspielern kannst) ggf. kurzfristig Deine FE zurückgeben, damit ist Dein eigentliches Problem aber nicht aus der Welt.


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Kai R.
Beitrag 07.01.2024, 10:07
Beitrag #26


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Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du eigentlich gar nichts ändern willst. Was war so gut an der Situation vorher, als Du noch getrunken hast? Was fehlt Dir heute (außer dem FS)? Würdest Du am liebsten zu Deinem vorherigen Lifestyle zurückkehren?


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Der_Bierkapitän
Beitrag 21.10.2024, 18:59
Beitrag #27


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Guten Tag,

meine MPU wegen Alkohol steht bald an und ich habe eine Frage bezüglich meiner Abstinenznachweise, um sicherzugehen, dass alles korrekt ist.

Ich habe zunächst eine Abstinenz von einem Jahr nachgewiesen und anschließend noch einmal für 3 Monate eine separate Probe (Haare) abgeben lassen.

Die 1. Probe wurde am 22.09.2023 entnommen, die 4. Probe für das vollständige Jahr dann am 17.06.2024. Dabei fehlen allerdings ein paar Tage, um genau auf ein Jahr zu kommen. Mir wurde jedoch versichert, dass dies in Ordnung sei. Nun habe ich auch noch die letzten 3 Monate für insgesamt 15 Monate gebucht. Ursprünglich war die Probe für den 17.09.2024 geplant, um den Zeitraum exakt einzuhalten. Aufgrund einer Terminverschiebung wurde die Probe jedoch erst am 23.09.2024 entnommen.

Meine Frage ist nun, ob durch die 5-tägige Verschiebung eine Lücke entstanden ist oder ob der Nachweis trotzdem gültig ist. In meiner Bescheinigung ist der Kontrollzeitraum wie folgt angegeben: 22.06.2023 - 17.06.2024. Für die letzten 3 Monate habe ich eine separate Bescheinigung erhalten, auf der lediglich steht: "Probeentnahme: 23.09.2024, rückwirkend für 3 Monate".

Ist der Nachweis in diesem Fall weiterhin gültig, trotz der scheinbaren Lücke?

Mit freundlichen Grüßen


Euer Kapitän.
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Hornblower
Beitrag 21.10.2024, 19:18
Beitrag #28


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Wenn der Rest der Aufarbeitung stimmt, dann wird's daran m.E. nicht scheitern.


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corneliusrufus
Beitrag 21.10.2024, 19:18
Beitrag #29


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Die Woche geht sozusagen in der unbestimmten Haarwachstumsgeschwindigkeit im Dreimonatszeitraum unter. Übersetzt, alles okay, da wird dir kein Strick gedreht.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Der_Bierkapitän
Beitrag 21.10.2024, 19:21
Beitrag #30


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Zitat (Hornblower @ 21.10.2024, 20:18) *
Wenn der Rest der Aufarbeitung stimmt, dann wird's daran m.E. nicht scheitern.


Beziehst du dich mit 'Aufarbeitung' auf das psychologische Gespräch? Ja, das verstehe ich. Ich bin nur sehr unsicher, weil man ja immer sagt, es dürfe keine Lücken geben. Formal gesehen besteht auf dem Papier jedoch eine Lücke, und ich weiß nicht, wie kritisch der Prüfer das bewerten wird.

Mfg
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Fietser
Beitrag 21.10.2024, 19:23
Beitrag #31


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Meiner Meinung nach ist dieser Nachweis bei einer Haaranalyse diese kleine Lücke kein Hinderungsgrund.

Mir hat damals der TÜV Nord auf meine Nachfrage schriftlich bestätigt, das eine Abweichung von plus/minus einer Woche kein Problem darstelle. In meinem Fall ist diese Lücke damals entstanden, da aufgrund der Probenentnahmetermine des MPI eine Vermeidung dieser Lücke nicht anders möglich war.
Wenn in deinem Fall seitens der MPI der geplante Termin entgegen einer ursprünglich passenden Planung verschoben wurde, wurdest du darüber sicher auch schriftlich informiert. Im Zweifelsfalle nimm doch einfach, auch um dich selbst zusätzlich zu beruhigen, zusätzlich dieses Schreiben mit zur MPU, falls unerwarteterweise jemand danach fragen sollte...

Davon ab... Eine Haaranalyse dient darüber hinaus gemäß der Kriterien und auf dem Papier dem Nachweis von 3 Monaten Abstinenz, aber ein deutlicher Konsum in nahen Zeitraum vor den 3 Monaten sollte sich darin auch niederschlagen, zumal die 3 Monate für 3 cm je nach Wachstumsgeschwindigkeit der Haare kein absolut exakter Zusammenhang ist. Aus diesen Grund wird vor der ersten Haaranalyse nach Beginn der Abstinenz ein entsprechender "Karenzzeitraum" empfohlen, um ein korrektes Ergebnis gewährleisten zu können. Dieser Zeitraum beträgt nach Empfehlung der MPI 3-6 Monate, in der Praxis kommen die viele auch mit einem Monat aus... letzteres aber auch bereits mit etwas Risiko....

Viel Erfolg bei deiner MPU...!

Edit sagt:

Ja, die besagte Aufarbeitung bezieht sich auf das psychologische Gespräch, und der aufrichtigen Darstellung deines Lebens- und Konsumwandels.



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Der_Bierkapitän
Beitrag 21.10.2024, 19:32
Beitrag #32


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Zitat (Fietser @ 21.10.2024, 20:23) *
Meiner Meinung nach ist dieser Nachweis bei einer Haaranalyse diese kleine Lücke kein Hinderungsgrund.


Danke für die Einschätzung. Allerdings habe ich den Termin selber verschoben. Man sagte mir sogar das der Termin für die Probe bis zu ich glaube 14 Tagen abweichen kann. Ich bin bei Synlab.
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Der_Bierkapitän
Beitrag 29.10.2024, 15:55
Beitrag #33


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Guten Tag,

ich benötige Hilfe, um die Angaben in meiner Anklageschrift zu verstehen. Es geht um eine Trunkenheitsfahrt, bei der mir am 19.07.2023 um 23:57 Uhr eine Blutprobe entnommen wurde. Diese ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille (Mittelwert).

Zitat: „Eine am 19.07.2023 um 23:57 Uhr beim Angeschuldigten entnommene Blutprobe ergab eine
Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille im Mittelwert.“

Leider habe ich keine weiteren Informationen zur Blutprobe. Auffällig wurde ich jedoch bereits um 20:30 Uhr an diesem Tag. Aufgrund verschiedener Verzögerungen kam es zur Blutentnahme erst gegen Mitternacht.

Nun meine Frage: Hatte ich die 1,73 Promille bereits um 20:30 Uhr, oder bezieht sich dieser Wert auf den Zeitpunkt der Blutentnahme gegen Mitternacht?

Meine Beraterin bei der örtlichen Suchthilfe (MPU-Beratung) meinte, dass der Wert von 1,73 Promille um Mitternacht gilt. Demzufolge hätte ich bei der Fahrt um 20:30 Uhr einen noch höheren Promillewert gehabt, möglicherweise über 2 Promille.

Ich möchte jedoch genau nachvollziehen, wie viel ich tatsächlich konsumiert habe. Wird der Blutalkoholwert icht zurückgerechnet? Und wenn ich weniger getrunken hätte, wäre demzufolge eine MPU eventuell nicht notwendig gewesen oder?

Ich hoffe, jemand kann mir hier Klarheit verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Kapitän.
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gruenerTeich
Beitrag 29.10.2024, 16:02
Beitrag #34


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Je nach Kampfleberausrüstung hattest du zum Tatzeitpunkt 2-2.5 Promille.
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Jens
Beitrag 29.10.2024, 16:03
Beitrag #35


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@Der_Bierkapitän
Ich hab deine Frage an den bestehenden Thread zu deinem Problem angehängt. Bitte eröffne nicht für jede Frage einen neuen Thread sondern bleibe in diesem. Dort sind alle Informationen vorhanden, dies verhindert unnötige Nachfragen und erleichtert hilfbereiten Usern die Arbeit. Danke


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MsTaxi
Beitrag 29.10.2024, 16:14
Beitrag #36


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Du kannst deinen Alkoholkonsum berechnen, so dass er zu 2,0‰ führt und zu den gemessenen 1,73. Inhaltlich bringt dich das Wissen, ob es nun 2,3 oder 4 Bier mehr waren, nicht weiter, finde ich.

Und natürlich, wenn du weniger getrunken hättest, müsstest du nicht automatisch zur MPU, trotzdem wäre dein Verhalten dann nicht okay gewesen. Wie steht es denn nun um deine Aufarbeitung, wo sieht dich deine VP?


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Der_Bierkapitän
Beitrag 29.10.2024, 16:14
Beitrag #37


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Zitat (gruenerTeich @ 29.10.2024, 17:02) *
Je nach Kampfleberausrüstung hattest du zum Tatzeitpunkt 2-2.5 Promille.


Aber das macht ja strafrechtlich gar keinen Sinn. Hätte ich z.b. ein paar Bier weniger getrunken hätte ich in der Spitze vielleicht 1,8 gehabt und bei der Probe dann 1,2-1,4 und wäre um eine MPU gekommen.
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MsTaxi
Beitrag 29.10.2024, 16:17
Beitrag #38


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Okay. Welche Schlussfolgerung ziehst du daraus? Hat man den Falschen erwischt oder hattest du nur Pech?


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Der_Bierkapitän
Beitrag 29.10.2024, 16:34
Beitrag #39


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Zitat (MsTaxi @ 29.10.2024, 17:17) *
Okay. Welche Schlussfolgerung ziehst du daraus? Hat man den Falschen erwischt oder hattest du nur Pech?


Das war eigentlich nur eine Frage wie das gehandhabt wird. Aber da du so fragst werde ich gerne deine Vorurteile/Klischee bedienen: Pech gehabt doof gelaufen.

Mfg
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Q-Treiberin
Beitrag 29.10.2024, 16:48
Beitrag #40


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Was mir oben noch aufgefallen ist….
Zitat
Seit 6 Monaten und 20 Tagen bin ich vollständig abstinent. Ein Abstinenzkontrollprogramm läuft seit einem Jahr.

Wie geht das?



Zitat (Der_Bierkapitän @ 29.10.2024, 16:34) *
Pech gehabt doof gelaufen.
Viel „Aufarbeitung“ scheinst Du ja noch nicht betrieben haben, Deine AN sind ja nur die „Eintrittskarte“ zur MPU…..

Bleibt mir nur Dir viel Glück (und davon brauchst Du augenscheinlich seeehr viel) für Deine MPU zu wünschen….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Jens
Beitrag 29.10.2024, 17:04
Beitrag #41


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Ich denke, dass du das falsch verstanden hast. Wenn man dein dein Zitat im Zusammenhang liest, nämlich
Zitat
Aber da du so fragst werde ich gerne deine Vorurteile/Klischee bedienen:

dann glaube ich, dass @Der_Bierkapitän seine Aussage nicht wirklich ernst meint. Viel mehr scheint er sich von @MsTaxi angegriffen zu fühlen.


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MsTaxi
Beitrag 29.10.2024, 17:18
Beitrag #42


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Wobei sein Eindruck ein falscher ist, ich habe ihn gar nicht kritisiert. Ich hatte nur aus der erneuten Lektüre seines Threads geschlossen, dass er in vielerlei Dingen noch sehr unsicher war und wollte wissen, wie es ihm nun geht. Und wenn jemand mit dem Ergebnis seiner BAK dergestalt hadert wie @Der_Bierkapitän hier, hake ich da halt mal ein und frage nach seiner Kontrollüberzeugung. Wird der Gutachter wahrscheinlich auch tun, und ich hoffe, unser @TE reagiert dann etwas dickfelliger. laugh2.gif


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gruenerTeich
Beitrag 29.10.2024, 17:47
Beitrag #43


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Zitat (Der_Bierkapitän @ 29.10.2024, 16:14) *
Hätte ich z.b. ein paar Bier weniger getrunken hätte ich in der Spitze vielleicht 1,8 gehabt und bei der Probe dann 1,2-1,4 und wäre um eine MPU gekommen.


Und hättest du gar nichts getrunken, hättest du in der Spitze 0,0 gehabt und wärst sicher um eine MPU herumgekommen. Du hast dich aber abgeschossen. Bei dir sind deine Blutalkoholwerte daher so hoch, da muss man gar nicht mehr rückrechnen (was Führerscheinstelle und Staatsanwaltschaft ohne Probleme könnten). Die genügen auch so schon für eine MPU.
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Q-Treiberin
Beitrag 29.10.2024, 18:50
Beitrag #44


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Zitat (Jens @ 29.10.2024, 17:04) *
Ich denke, dass du das falsch verstanden hast. Wenn man dein dein Zitat im Zusammenhang liest, nämlich
Zitat
Aber da du so fragst werde ich gerne deine Vorurteile/Klischee bedienen:

dann glaube ich, dass @Der_Bierkapitän seine Aussage nicht wirklich ernst meint. Viel mehr scheint er sich von @MsTaxi angegriffen zu fühlen.
Denke ich auch, aber ich wollte ihm einfach mal drastisch vor Augen führen dass solche „Befindlichkeiten“ im Rahmen eines Explorationsgespräches tödlich sind…

Und von wirklicher Aufarbeitung finde ich hier im Thread (bis auf den millimeterdünnen Kurzfragebogen) auch eher wenig bis gar nix….


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Darko1234
Beitrag 30.10.2024, 01:17
Beitrag #45


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Zitat (Der_Bierkapitän @ 29.10.2024, 15:55) *
Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille im Mittelwert.“


Ich denke eher das hat mit der Messmethode zutun. Werden bei Alkohol nicht 2 Blutproben genommen, woraus dann ein Mittelwert erstellt wird? Da wird nichts zurück gerechnet. Man wird immer für die Konzentration verurteilt, die auch gemessen wurde. Alles andere wären wissenschaftliche Erfahrungswerte und Mutmaßungen. So arbeitet kein Gericht.

Bei 1,7 Promille könntest du bei der MPU angeben, dass du 4 Liter Bier über 6 Stunden getrunken hast. Wenn du es noch genauer willst mit Körpergröße etc. gibt es viele Promille Rechner im Internet.
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uwe112
Beitrag 30.10.2024, 07:08
Beitrag #46


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Zitat (Darko1234 @ 30.10.2024, 02:17) *
Ich denke eher das hat mit der Messmethode zutun. Werden bei Alkohol nicht 2 Blutproben genommen, .


Nein,nur bei einer Nachtrunkbehauptung.
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John Dalton
Beitrag 30.10.2024, 10:21
Beitrag #47


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Zitat (Darko1234 @ 30.10.2024, 01:17) *
Da wird nichts zurück gerechnet. Man wird immer für die Konzentration verurteilt, die auch gemessen wurde. Alles andere wären wissenschaftliche Erfahrungswerte und Mutmaßungen. So arbeitet kein Gericht.

Soweit ich weiß, kann ab zwei Stunden verstrichener Zeit zwischen (behauptetem) Trinkende und Blutentnahme sehr wohl zurückgerechnet werden und das findet auch statt. Wie schon ausgeführt wurde, ist das hier aber zunächst gar nicht nötig, da die 1,6 eh schon geknackt wurden.
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Krystel887
Beitrag 30.10.2024, 11:06
Beitrag #48


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Rein Promilletechnisch macht es natürlich schon Sinn, die größere Menge anzugeben.
Das du beim Tatzeitpunkt um die 2 Promille hattest und dann deine getrunkenen Getränke an diesen Wert anpasst. (Macht dann rund ein Bier mehr)
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Der_Bierkapitän
Beitrag 31.10.2024, 10:21
Beitrag #49


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Alsoooo, ich melde mich heute nochmal zurück, da ich gestern die MPU hatte. Bin jetzt etwas verunsichert, ob ich mir das am Ende nicht doch selbst verbaut habe.

Es ging los mit dem Gespräch beim Psychologen, gefolgt vom Arzt und zuletzt dem Reaktionstest. Alles in allem hat es genau 2 Stunden gedauert. Meine Fragestellung war, trotz der Vorgeschichte mit Verfolgungsjagd, Rennen gegen mich selbst etc., nur eine einfache Fragestellung wegen Alkohol. Vorweisen konnte ich 15 Monate Abstinenz, etwa 15 Gespräche bei der Suchtberatung und einen abgeschlossenen MPU-Kurs.

Wie auch immer, nach dem etwa einstündigen Gespräch meinte die Psychologin am Ende: „Ich muss natürlich noch alles auswerten, aber im Großen und Ganzen gehe ich hier von einem positiven Gutachten aus.“

Jetzt aber zu meinen Bedenken: Ich habe beim Arzt ein paar Fehler gemacht, z. B. beim Trinkstopp. Das wollten sowohl der Psychologe als auch der Arzt wissen. Beim Psychologen nannte ich den 10.06.23 und beim Arzt den 09.06.23. Am 9. habe ich aufgehört zu trinken, und ab dem 10. habe ich dann abstinent gelebt – da bin ich einfach durcheinander gekommen.

Ebenso bei der Trinkmenge: Ich habe angegeben, dass ich unter der Woche im Durchschnitt 2 Bier pro Tag getrunken und gelegentlich mal einen Schnaps hatte. Dann habe ich aber schnell gemerkt, dass der Psychologe damit nicht zufrieden war, und habe eine konkrete Zahl genannt: 4 Schnäpse à 4 cl. Das stimmt allerdings nicht wirklich, da das eher unregelmäßig war. Ich kann dazu einfach keine konkrete Angabe machen, aber damit hat er sich nicht abgefunden. Beim Arzt habe ich dann nur die Biermenge angegeben. Genauso bei der maximalen Trinkmenge: Da habe ich etwa 10 Bier angegeben, bis ich mich übergeben musste. Gleichzeitig habe ich aber auch angegeben, bei der Trunkenheitsfahrt 9 Bier getrunken zu haben. Das steht dann natürlich etwas im Konflikt.

Insgesamt bin ich trotz dieser Widersprüche zuversichtlich, vor allem wegen der Aussage der Psychologin. Dennoch bleibt eine gewisse Unsicherheit wegen dieser paar Widersprüche.

Vielleicht kann das hier jemand objektiv einordnen oder hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Mfg

Euer Bierkapitän.
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Kai R.
Beitrag 31.10.2024, 10:38
Beitrag #50


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Alles eher Kleinigkeiten, aber Widersprüche sind nicht gut in der MPU. Du wirst es abwarten müssen. Denke positiv!


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 31.10.2024 - 11:20