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> Mit Cannabis Auto gefahren, Drogen am Steuer
suhisuhi
Beitrag 23.04.2024, 19:02
Beitrag #101


Neuling
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Alter msTaxi bist du nervig, hast du denn andere Hobbys außer hier auf Schlau zu machen? Natürlich lässt sich das ÄG bestehen da es auch von der FSST angefordert wurde, egal was deine Meinung zu den Werten ist. Die meisten Ärzte juckt es eh nicht und die machen keine Wissenschaft daraus.
Behauptest dass du Erfahrung und "dich mit der Materie auskennst"? Hast du denn ein ÄG oder eine MPU hinter dir vielleicht? Nein. Dich sieht man einfach in jedem Thread irgendwelche passive-agressive Scheiße labbern.
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Nichtschonwieder
Beitrag 23.04.2024, 20:53
Beitrag #102


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@MsTaxi

Ich bitte dich dir nochmal den Hergang des ganzen Threads zu Gemüte zu führen. Unter anderem hast du die Behauptung aufgestellt, dass hier ein ÄG nicht möglich wäre und auch nicht mit Erstkonsumhypothese bestanden werden kann. Davor machst du dich über "ausweich rhum Rhabarber randy" lustig.

Ich kapere hier keinen thread, ich versuche alle Fakten auf den Tisch zu legen.

@suhisuhi dass du so ausfallend wirst ist unangebracht und trägt nicht zum Diskurs bei. In Foren sollte ein höflicher Umgangston herrschen, wie überall im Leben. Ich kann mich mit dem Inhalt deiner Aussage identifizieren aber nicht wie du es schreibst.
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Q-Treiberin
Beitrag 23.04.2024, 21:00
Beitrag #103


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Zitat (suhisuhi @ 23.04.2024, 20:02) *
Alter msTaxi bist du nervig, hast du denn andere Hobbys außer hier auf Schlau zu machen? vielleicht? Nein. Dich sieht man einfach in jedem Thread irgendwelche passive-agressive Scheiße labbern.
Kennst Du die hier geltende Netiquette? http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3468
Wäre schön wenn Du sie beachten würdest… dry.gif

Und offtopic.gif, „labern“ schreibt sich nur mit einen „b“… whistling.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Hornblower
Beitrag 23.04.2024, 21:37
Beitrag #104


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suhisuhi,

ich habe nach wie vor ein Auge auf Dich!


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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MsTaxi
Beitrag 23.04.2024, 23:21
Beitrag #105


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Zitat (suhisuhi @ 23.04.2024, 20:02) *
Natürlich lässt sich das ÄG bestehen da es auch von der FSST angefordert wurde, egal was deine Meinung zu den Werten ist. Die meisten Ärzte juckt es eh nicht und die machen keine Wissenschaft daraus.

Du hast auch schon mal andere Lieder gesungen in diesem Thread
Zitat (suhisuhi @ 05.10.2023, 20:59) *
Ärztliches Gutachten
(...)
(der Trick dabei ist die Maastricht Studie mit THC und THC-COOH zu beachten, schau dir das mal im Internet an und hier im Forum auch)
(Fettung von mir)
Und warum die in @Hornblowers Signatur verlinkten graphisch dargestellten Werte gegen eine Erstkonsumentenstory im vorliegenden Fall sprechen, hatten wir hier schon zur Genüge.

Zitat (Nichtschonwieder @ 23.04.2024, 21:53) *
Unter anderem hast du die Behauptung aufgestellt, dass hier ein ÄG nicht möglich wäre und auch nicht mit Erstkonsumhypothese bestanden werden kann. Davor machst du dich über "ausweich rhum Rhabarber randy" lustig.

Ich kapere hier keinen thread, ich versuche alle Fakten auf den Tisch zu legen.

Angeordnet werden kann es, dass es mit der vorliegenden Wertekonstellation mit Einmalbehauptung nicht bestehbar wäre, habe nicht nur ich hier behauptet. Und was die Spitze gegen randy1 angeht... Gerade dieser User hat es sich zur Spezialität gemacht, Neu-User, die hier natürlich ratlos aufschlagen, mit irgendwelchen eher abstrusen Behauptungen und manchmal deutlicher mangelnder Erfassung des Gesamtproblems auf nur vermeintlich hilfreiche Nebenkriegsschauplätze zu führen. Davon lässt er sich dann einfach nicht abbringen. Daher - und weil das in diesem Therad besonders deutlich der Fall war - die von dir so kritisierte Bezeichnung.

Das mit dem Thread kapern bezog ich nicht auf dich im zitierten Moment.

Edit: Grund Zitatbearbeitung


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Zeusel
Beitrag 24.04.2024, 15:01
Beitrag #106


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Bisher habe ich noch nichts von der Führerscheinstelle erhalten. Ich lese zur Zeit vermehrt, dass viele keine Mpu als Ersttäter mehr machen mussten. Aber da ich über den Grenzwert war, bin ich halt weiter überfragt.
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Jens
Beitrag 25.04.2024, 08:27
Beitrag #107


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Zitat (Q-Treiberin @ 21.04.2024, 22:01) *

Von wem stammt diese Tabelle?


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MsTaxi
Beitrag 25.04.2024, 08:34
Beitrag #108


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Hier wurde sie das erste Mal verlinkt.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058246881


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PetarLustich
Beitrag 25.04.2024, 11:32
Beitrag #109


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Zitat (Jens @ 25.04.2024, 09:27) *
Zitat (Q-Treiberin @ 21.04.2024, 22:01) *

Von wem stammt diese Tabelle?


Soweit ich weiß stammt diese Liste von dem Verkehrspsychologen der On-MPU
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Zeusel
Beitrag 28.04.2024, 13:32
Beitrag #110


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Hallo diese Woche werde ich den Führerschein für 1 Monat abgeben.
Ich möchte den Führerschein per Einschreiben absenden. Kann mir jemand sagen, zählt dann der 1. Tag schon wenn ich den Brief aufgebe oder wird gezählt wenn der Brief bei der Führerscheinstelle eingegangen ist?? Gelesen habe ich das der Einschreiben am nächsten Tag zugestellt wird, kann mir das jemand bestätigen??
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Q-Treiberin
Beitrag 28.04.2024, 14:12
Beitrag #111


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Es zählt ab Eingang.


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Zeusel
Beitrag 28.04.2024, 18:55
Beitrag #112


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Ab Eingang bei der Post oder Führerscheinstelle??
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ulm
Beitrag 28.04.2024, 19:23
Beitrag #113


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Eingang bei der Führerscheinstelle natürlich
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Nichtschonwieder
Beitrag 30.04.2024, 08:17
Beitrag #114


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@gruener teich

Ich gehe nochmal auf dein Gegenbeispiel zu meinem ein. Du hast ein Urteil zitiert wo es um das ÄG ging. In diesem Urteil wird ganz deutlich ( und das weißt du auch, bzw hast es doch hoffentlich gelesen), dass die Einlassungen des Angeklagten im Bezug auf Einmalkosum vorne und hinten nicht zusammenpassen. Zusätzlich hatte er auch noch den Urintest verfälschen wollen und wurde ertappt.
Das alles erwähnst du nicht aber benutzt dieses Urteil als Beispiel wieso die Werte eben nicht zu Erstkonsum passen. Und Das ist einfach eine unvollständige Darstellung des Sachverhalts die aber auch nur so in deine Argumentation passt. Dass du damit dem TE nicht weiter hilfst, sondern im Gegenteil ihm auch noch zu vermitteln versuchst, dass die Option gar nicht da ist, wird dem Anspruch des Forums hier nicht gerecht und ist halt auch echt unfair.
Auch wenn das jetzt alles hinfällig ist ( worüber ich sehr froh bin) ist es mir wichtig das klarzustellen.
Das ist eben auch dieses typische Verhalten, dass ich wiederholt in mehreren threads schon kritisiert habe. Dieses unvollständige Argumentieren und unsachliche Einbringen der eigenen Ansichten zu Themen. Und das nicht von irgendwelchen neuen Leuten sondern von unter anderem auch den sehr erfahrenen Mitgliedern hier. Und meiner Beobachtung nach auvh überwiegend in Bezug auf illegale Drogen, zu denen Cannabis ja auch gehört hat.
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Nichtschonwieder
Beitrag 30.04.2024, 09:15
Beitrag #115


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Zitat "und versuchte, die Polizeibeamten bei der Urinabgabe für einen Drogenvortest „mittels Wasser“ zu täuschen" (VGH München, Beschluss v. 28.04.2022 – 11 CS 21.3173, Absatz 2 unteres Drittel)

"Der Antragsteller hat nicht plausibel dargelegt, am 21. Juli 2020 aus besonderen Umständen heraus einmalig Cannabis probiert zu haben. Im Verwaltungsverfahren sowie im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht hat er einen solchen Probierkonsum ohne nähere Angaben behauptet. Mit der Beschwerde hat er erstmals vorbringen lassen, er habe sich am 21. Juli 2020 u.a. aufgrund von Kopfschmerzen nicht gut gefühlt und deswegen am Nachmittag eine Ibuprofen-Tablette eingenommen. Da diese nicht geholfen und er Spätschicht gehabt habe, habe er sich von einem Arbeitskollegen überreden lassen, Cannabis zu probieren, und gegen 19 Uhr ein paar Mal an einem Joint gezogen. Weil er keine großartige Veränderung verspürt habe, sei das Thema für ihn damit erledigt gewesen. Dieses Vorbringen verfehlt die vorgenannten Anforderungen. Es fehlt an (nachprüfbaren) Einzelheiten zu dem behaupteten äußeren Geschehen, insbesondere zur Arbeitsstelle und Tätigkeit des Antragstellers, zu Beginn und Ende der Arbeit, dazu, wie der Konsum während der Schicht stattfinden konnte und ob der nicht näher genannte Arbeitskollege regelmäßig während der Arbeit Cannabis konsumiert bzw. warum es ausgerechnet an diesem Tag dazu kam. Ferner wird die Motivlage des Antragstellers nicht nachvollziehbar. Es erscheint lebensfremd, dass ein erwachsener Mensch mit Mitte 20, von dem anzunehmen ist, dass er einen gewissen Standpunkt zum Cannabiskonsum entwickelt hat, erstmals Cannabis am Arbeitsplatz konsumiert, weil sich unwohl fühlt und Linderung von dem Konsum verspricht. Bei solchen Beschwerden hätte es vielmehr, wie der Antragsgegner zutreffend ausführt, nahegelegen, dass der Antragsteller sich krankmeldet und nicht eine Droge probiert, deren psychoaktive Wirkung allgemein bekannt ist. Der im Polizeibericht dokumentierte Versuch des Antragstellers, die Urinprobe mit Wasser zu verfälschen, lässt zudem Drogenerfahrung erkennen. Auch lässt sich die Konzentration von 1,6 ng/ml THC im Serum/Plasma kaum mit der Darstellung des Antragstellers vereinbaren, er habe etwa 4 ½ Stunden vor der Blutentnahme probeweise „ein paar Mal“ an einem Joint gezogen. Selbst bei einem hohen Wirkstoffgehalt wäre bei dieser Konsumform nach mehr als vier Stunden ein niedrigerer THC-Wert zu erwarten gewesen. Denn der Wert von 1,6 ng/ml THC entspricht in etwa der mittleren Konzentration, die in der ersten Maastricht-Studie nach dem Verbrauch eines kompletten Joints mit hoher THC-Dosis nach vier Stunden festgestellt wurde" ( Zitat
VGH München, Beschluss v. 28.04.2022 – 11 CS 21.3173,Absatz 17)

Hier noch die Zitate als Ergänzung zu meinem Beitrag.

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gruenerTeich
Beitrag 30.04.2024, 11:05
Beitrag #116


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Zitat (Nichtschonwieder @ 30.04.2024, 09:17) *
@gruener teich

Ich gehe nochmal auf dein Gegenbeispiel zu meinem ein. Du hast ein Urteil zitiert wo es um das ÄG ging. In diesem Urteil wird ganz deutlich ( und das weißt du auch, bzw hast es doch hoffentlich gelesen), dass die Einlassungen des Angeklagten im Bezug auf Einmalkosum vorne und hinten nicht zusammenpassen.


Dann konstruiere doch bitte mal eine Einlassung, die mit den Werten hier in diesem Thread zusammenpasst. Du behauptest ja die ganze Zeit, dass dies möglich ist. Ist ja dank der Gesetzesänderung nur noch eine rein akademische Diskussion.
Ich habe den zitierten Beschluss als Beispiel genommen, um aufzuzeigen welch hohe Anforderungen die Judikatur an die plausible Einmalkonsumbehauptung stellt. Es reicht nicht, irgendeinen einmaligen Konsumakt zu konstruieren, der sich mit aktueller Studienlage und den Ergebnissen der Blutanalyse zumindest nicht vollends widerlegen lässt. Vielmehr muss der Konsumakt auch der allgemeinen Lebenserfahrung nach plausibel sein.

Ja, manche sehen darin eine ungerechtfertigte Beweislastumkehr, welche im Gesetz keine Stütze findet. Dennoch ist dies gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, die du für unfair hältst.

Um Wiederholungen zu vermeiden:
Zitat (Hornblower @ 08.02.2024, 15:46) *
Das Problem ist die Kombination aus den Akut-Markern THC und THC-OH sowie dem Langzeit-Marker THC-COOH:

Mit 1-2 h kannst Du bei einem kräftigen Joint die Akut-Marker erklären. Bei Einmal-Konsum kommst Du dann aber nicht auf den THC-COOH-Wert.

Für den THC-COOH-Wert müsstest Du einen noch kräftigeren Joint und noch kürzer annehmen - dann passen die Akut-Werte aber nicht mehr.

Fazit: Ja, theoretisch kann man Einmalkonsum auch bei THC-COOH von 55 haben - aber dann muss THC wesentlich höher sein. In DER Kombination kannst Du den THC-COOH-Wert nur mit vorhandenem Depot erklären.

Die Diskussion deutet mir im Übrigen auf Dunning-Kruger. think.gif
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MsTaxi
Beitrag 30.04.2024, 13:41
Beitrag #117


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Zitat (gruenerTeich @ 30.04.2024, 12:05) *
Dann konstruiere doch bitte mal eine Einlassung, die mit den Werten hier in diesem Thread zusammenpasst.

Jetzt bin ich voll gespannter Erwartung.


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Nichtschonwieder
Beitrag 02.05.2024, 19:10
Beitrag #118


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@ MsTaxi klar dass du hier wieder nen sinnvollen Kommentar da lässt, hast du nicht noch eine Seite vorher über die Kommentarflut dich beschwert, die den TE ja nivht weiter bringt?

@ gruener Teich

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...tachten+positiv

Hier bittesehr, Kontrolle um 14.30; 5,8ng aktiv, 58ng passiv, nur der hydroxy wert ist 1,2. Passt also nicht hundert Prozent aber ok.

Dort wurde dem user auch vorausgesagt, dass er nivht durchkommt mit einmalkosum. Naja er hats geschafft. Aber klar von den forengeistern kam wie immer nur: " ja ne ist nivht erklärbar mit den Werten" l, wie hier eben auch.
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*Francis*
Beitrag 02.05.2024, 21:22
Beitrag #119


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Zitat (Nichtschonwieder @ 02.05.2024, 20:10) *
Dort wurde dem user auch vorausgesagt, dass er nivht durchkommt mit einmalkosum. Naja er hats geschafft. Aber klar von den forengeistern kam wie immer nur: " ja ne ist nivht erklärbar mit den Werten" l, wie hier eben auch.
Ich habe den Thread durchgelesen und nicht eine einzige Stelle gefunden an der dem User gesagt wurde dass er mit Einmalkonsum nicht durchkommt, im Gegenteil, es wurden sogar Tipps gegeben damit er das ÄG besteht.


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Gruß Francis

Ich hasse Menschen, Tiere und Pflanzen. Steine? Steine sind okay!
Ich liebe die "englische" Sprache. Meine Favoriten: *Now we have the salad* *I see black for you* und *I think I spider* ;-)
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MsTaxi
Beitrag 05.05.2024, 07:13
Beitrag #120


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Ich möchte den Post doch nicht unkommentiert lassen, denn so einfach ist es denn doch nicht.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...045&hl=Head

In diesem Thread ging es um einen User, der zu einem äG verdonnert wurde, weil er mit
THC 5,9 ng/ml
THC-COOH 47 ng/ml
THC-11-OH 3,2 ng/ml
gestoppt worden war.

Er hatte das Pech, dass ihm trotz zweier UK, die sauber waren, seine Einmalkonsumstory nicht geglaubt worden war. Da der GA ihm anbot, eine zusätzliche Haaranalyse anzufertigen, was der TE ablehnte, fiel er durchs äG.

Ich hab deshalb so lange gezögert, die Diskussion fortzuführen, weil ich keine Lust habe, mich auf erkenntnistheoretische Spielfelder zu begeben, deshalb nur so viel: Einzelbeispiele bringen relativ wenig, Forschungsergebnisse dagegen schon mehr, wenn es um Beratung geht. Die Forschung bestätigt allerdings meinen Standpunkt, den ich auch weiterhin auf die Art und Weise vertreten werde wie bisher.


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Zeusel
Beitrag 18.05.2024, 20:10
Beitrag #121


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Hallo, ich wollte mich mal melden.
Meinen Führerschein habe ich für 1 Monat abgegeben. Den bekomme ich Ende Mai wieder.
Das war eigentlich auch schon alles.
Von der Führerscheinstelle habe ich bisher noch keine Post bekommen.
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Q-Treiberin
Beitrag 19.05.2024, 10:58
Beitrag #122


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Zitat (Zeusel @ 18.05.2024, 21:10) *
Von der Führerscheinstelle habe ich bisher noch keine Post bekommen.
Bei 5,8 ng/ml aktiv wird aber wohl noch was kommen…


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Zeusel
Beitrag 20.05.2024, 09:35
Beitrag #123


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Ich hoffe darauf, das ich Ersttäter bin, nochmal mit einem blauen Auge davon zu kommen.
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Q-Treiberin
Beitrag 20.05.2024, 11:52
Beitrag #124


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Die Hoffnung stirbt zuletzt….


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fancybynature
Beitrag 20.05.2024, 19:05
Beitrag #125


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Meine MPU Anordnung wurde auch zurück genommen und das mit höheren Werten. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass nichts mehr kommt.
Kannst übrigens auch einfach mal dort anrufen und fragen, ob da noch was auf dich zukommt.
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Zeusel
Beitrag 20.05.2024, 20:33
Beitrag #126


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Weis halt nicht ob ich dann schlafende Hunde wecke?
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wer weiss
Beitrag 21.05.2024, 06:32
Beitrag #127


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Ich würde mich nicht unnötig melden.

Seit 1.April gilt die FeV13a, 1.Verstoß keine MPU.

Das Problem ist das bei einigen FSSt das noch nicht so richtig angekommen ist.

Deutschland Übersicht:
https://docs.google.com/spreadsheets/u/0/d/.../htmlview#gid=0
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Zeusel
Beitrag 03.06.2024, 15:10
Beitrag #128


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Hallo kurze Meldung mal wieder von mir.
Ich habe mein 4 wöchiges Fahrverbot beglichen und darf seit dem 2.6. Auto fahren.
Von der Führerscheinstelle hab ich nach wie vor noch keine Post erhalten. Nun könnte es ja sein, das die sich melden, nach dem ich mein Fahrverbot hatte.

Und natürlich bin ich weiterhin abstinent.
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Zeusel
Beitrag 04.07.2024, 19:04
Beitrag #129


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Hallo, ich wollte mich auch mal wieder melden. Von der Führerscheinstelle habe ich noch nichts gehört. Meine Haaranalyse und Urin war beides negativ.
Führerschein habe ich nach dem 1 Monat Fahrverbot seit Juni wieder.
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corneliusrufus
Beitrag 05.07.2024, 19:02
Beitrag #130


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Danke für deine guten Zwischennachrichten! Weiter so.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Zeusel
Beitrag 11.08.2024, 09:22
Beitrag #131


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Hallo, wollte mich auch wieder mal melden.

Post von der Führerscheinstelle habe ich noch nicht erhalten. Ich bin weiterhin abstinent. Ich vermisse das Kiffen überhaupt nicht.
Am überlegen bin ich, ob ich im September oder Oktober eine 2. Haarprobe durchführen lasse. Wenn sich die Führerscheinstelle noch meldet, könnte ich die Nachweise schriftlich belegen, dass ich jetzt 11 Monate abstinent bin.

Was meint ihr dazu?
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wer weiss
Beitrag 11.08.2024, 14:57
Beitrag #132


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Ich würde sie einfach weiterführen, besser haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben.

Ich hab damals 3x ein 6 Monatsscreen abgeschlossen mit jeweils 4 Screens, ich hatte dann nach 18 Monaten 12 Urin-Screen. Ich hab nach 18 Monaten diese nicht mehr weitergeführt da es dann doch irgendwann ins Geld ging.

Die Führerscheinstelle hat sich bei mir nie gemeldet. Tag der Auffälligkeit war 2013, Rechtkraft 2015, 2020 getilgt aus dem FAER.

Der Schock hält bis heute an, nochmal riskiere ich die Fahrerlaubnis nicht, daher versteh ich niemanden der nach einer Auffälligkeit oder einer positiven MPU wieder den Konsum aufnimmt.
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corneliusrufus
Beitrag 11.08.2024, 19:24
Beitrag #133


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Zitat (wer weiss @ 11.08.2024, 15:57) *
... daher versteh ich niemanden der nach einer Auffälligkeit oder einer positiven MPU wieder den Konsum aufnimmt.

Genau das ist das tiefere Problem. Extern ist das nicht zu verstehen. Intern, d . h. bei Betroffenen (mit zweiter TF) ist es oftmals nicht verstehbar; zumindest nicht ohne externe Hilfe. Das Konsumbedürfnis hat eine kognitiv nicht mehr (ohne weiteres) steuerbare emotionale bzw. funktionale Ebene erreicht.

Ich ziehe einmal einen Vergleich: Ein Straftäter möge eine psychische Störung haben, so dass er sein verhalten nicht steuern kann. Nehmen wir einen unbehandelten Kleptomanen. Alle fassen sich an den Kopf. Wie kann er (oder sie) nur. Eben, er oder sie kann gerade nicht, er oder sie muss stehlen. Obgleich sie nichts für ihr Verhalten können, werden sie verurteilt. Warum? Weil sie hätten merken müssen, dass unsere Gesellschaft ihr Verhalten nicht goutiert; sie hätten sich Hilfe suchen müssen.

Für mich, meine Meinung, gibt es da Parallelen zu den hartnäckigen Konsumenten von Drogen aller Art, also inklusive Alkohol, Cannabis. Niemand von denen will seine FE verlieren, niemand will jemanden umfahren, niemand will anderen schaden. Und doch nehmen sie das in Kauf. Ja, teilweise rationalisieren sie ihr Verhalten noch als vernünftig, um nicht übergeordnet erkennen zu können, dass ihr Verhalten als Ganzes höchst unvernünftig und schädlich ist. Für sie wie andere.

Wäre das änderbar? Begrenzt. Der Normgeber könnte eine verkehrspsychologische Beratung nach einer TF vorschreiben. Von mir geschätzt 80% wären dabei unauffällig. Vielleicht die Hälfte, von mir geschätzt, der Übrigen wären der Beratung zugänglich und würden erfolgreich Hilfe annehmen, gegensteuern, den Konsum senken bzw. ihr Rational ändern, damit ihr Verhalten. Sprich nach Konsum nicht mehr fahren. Doch die übrigen 10% blieben nicht einer Beratung zugänglich.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Zeusel
Beitrag 04.11.2024, 21:20
Beitrag #134


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Hallo, ich wollte mich mal melden.
Es gibt eigentlich nichts Neues.
Post von der Führerscheinstelle habe ich bisher nicht erhalten. Es bleibt weiterhin spannend.
Gekifft habe ich seit dem Vorfall(September 23) nicht mehr. Hab den Kontakt mit dem alten Freundeskreis komplett abgebrochen.
Bin mittlerweile mehr als 3x von der Polizei angehalten worden, um zu pusten oder Drogentests. War negativ oder 0,0 , somit hatte ich nix zu befürchten.
Ich gebe jetzt im November freiwillig Haare ab. Das wäre dann die 2.Probe.
Was denkt ihr darüber, dass ich bisher von der Führerscheinstelle nichts erhalten habe?
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corneliusrufus
Beitrag 05.11.2024, 01:31
Beitrag #135


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Zunächst ist der Zeitgewinn für Dich positiv. - Jedenfalls würdest Du mit 6 Monaten an AN ein Mindestmaß für eine Begutachtung vorrätig haben. Recht sicher könntest Du "selbst bei blödem Voraussetzungen" mit 12 Monaten an AN sein. Auch ist es noch nicht ungewöhnlich, dass sich die FEB nicht gemeldet hat. Und, nicht zuletzt, steht noch aus, ob sich diese überhaupt melden wird bei einer Erstfahrt.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Jojo789
Beitrag 05.11.2024, 09:02
Beitrag #136


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Wie lange darf sich die Fsst denn noch melden? Irgendwann musst die Tat doch verjähren oder ähnliches?
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corneliusrufus
Beitrag 05.11.2024, 12:03
Beitrag #137


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Ich gehe von einer Ordnungswidrigkeit aus. Diese wird nach 5 Jahren getilgt. Damit darf sie dir nicht mehr vorgehalten werden. Nach einem Jahr muss die FEB bei ihren Maßnahmen berücksichtigen, dass deine Eignung wiederhergestellt sein könnte. Infolgedessen dürfte sie nicht mehr eine Sofortentziehung anordnen. Sondern müsste ÄG bzw. MPU vorschalten.

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