Mit Cannabis Auto gefahren, Drogen am Steuer |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Mit Cannabis Auto gefahren, Drogen am Steuer |
08.02.2024, 12:10
Beitrag
#51
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
@John Dalton
Um seine Mindermeinung zu verteidigen, ignoriert @randy1 alles und jeden. @randy1 Um deine Frage erneut zu beantworten: die Werte sind mit Erstkonsum nicht zu vereinbaren. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
08.02.2024, 12:53
Beitrag
#52
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 471 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 |
Hallo MsTaxi,
begründe bitte, warum diese Werte mit Einmalkonsum nicht vereinbar sind. Als Psychologin, die vermutlich auch in dem Suchbereicht tätig ist, müsste eine gewisse Sachkompetenz vorliegen. Meine angebliche "Mindermeinung" resultiert auf den Angaben von Daldrup und dem zitierten Urteil eines OVG. Tetrahydrocannabiol (THC) 5,8 ng/ml Hydroxy - THC 2,4 ng/ml THC Carbonsäure. 55 ng/ml |
|
|
08.02.2024, 14:46
Beitrag
#53
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Als Psychologin, die vermutlich auch in dem Suchbereicht tätig ist, müsste eine gewisse Sachkompetenz vorliegen. Da kannst Du bei MsTaxi von ausgehen. Zitat begründe bitte, warum diese Werte mit Einmalkonsum nicht vereinbar sind. Das Problem ist die Kombination aus den Akut-Markern THC und THC-OH sowie dem Langzeit-Marker THC-COOH: Mit 1-2 h kannst Du bei einem kräftigen Joint die Akut-Marker erklären. Bei Einmal-Konsum kommst Du dann aber nicht auf den THC-COOH-Wert. Für den THC-COOH-Wert müsstest Du einen noch kräftigeren Joint und noch kürzer annehmen - dann passen die Akut-Werte aber nicht mehr. Fazit: Ja, theoretisch kann man Einmalkonsum auch bei THC-COOH von 55 haben - aber dann muss THC wesentlich höher sein. In DER Kombination kannst Du den THC-COOH-Wert nur mit vorhandenem Depot erklären. Die Diskussion deutet mir im Übrigen auf Dunning-Kruger. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
|
|
08.02.2024, 15:08
Beitrag
#54
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 471 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 |
Danke Hornblower für die kompetente Auskunft.
Das dürfte viele Mitleser im Forum auch interessieren. Auch ich bin kein Fachmann, aber auf diese Art und Weise kann man sich nützliches Wissen aneignen. Noch eine empfehlenswerte Seite von Rechtsanwalt Schueller: https://www.strafverteidiger-schueller.de/s...m-von-cannabis/ http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1056492353 |
|
|
08.02.2024, 15:32
Beitrag
#55
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Vielen Dank, dass du mir die Arbeit abgenommen hast, Hornblower.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
08.02.2024, 19:08
Beitrag
#56
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 11.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90146 |
Ich sehe da schon eine Möglichkeit.
Wenn man das erste mal in seinem Leben kifft geht die Rechtsprechung regelmäßig auch bei mehreren Joints von eine Konsumakt aus, auch wenn dazwischen ein paar Stunden lagen. Zum Beispiel wenn man bei einem Freund war und eingeladen wurde. Es wurden über den Abend zwei Joints geraucht, dann können Beide als ein Konsumakt, gewertet werden. Wenn man am nächsten Tag davon jemandem berichten würde, würde man ja wahrscheinlich auch davon Berichten gestern das erste mal gekifft zu haben. Dazu lässt sich glaube ich beim RA Björn Schüller auf der Seite etwas finden. Wenn ich der TE wäre und mir das zu unsicher wäre würde ich erstmal unbegründeten Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und die gewonnene Zeit fürs Screening nutzen. Mit Glück kommt man so vielleicht allein durch Gesetzesänderung vom Haken sollte das CanG kommen. |
|
|
08.02.2024, 19:15
Beitrag
#57
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Sorry, aber das, was Du da schreibst, passt von vorne bis hinten nicht.
Wie @Hornblower dargelegt hat, passen die Werte überhaupt nicht zu einem Einmalkonsum. Eine vielleicht irgendwann vorzunehmende Gesetzesänderung hat keine rückwirkende Begnadigung zur Folge, der Verstoß wurde nach der im September 2023 gelten Rechtslage begangen. |
|
|
08.02.2024, 19:29
Beitrag
#58
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 278 Beigetreten: 22.08.2018 Wohnort: Im Herzen von Europa Mitglieds-Nr.: 84034 |
... die Rechtsprechung Hier geht es aber doch um die Beurteilung durch den Gutachter bei der MPU, nicht um die Rechtsprechung vor einem Verwaltungsgericht. Was ist eigentlich aus Deiner MPU vor ca. 1 Jahr geworden ? http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=133410&hl= |
|
|
08.02.2024, 20:14
Beitrag
#59
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 11.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90146 |
Hier gehts nicht um die Rechtsprechung? Ich dachte dem TE gehts ganz neutral ums Führerschein behalten das letzte was er schrieb war, dass er die Hoffnung hat dass es zu keiner MPU kommt. Mit zwei Konsumakten zwischen denen 4 Stunden lagen, lassen sich die Passivwerte erklären und das die Gerichte auch so entscheiden lässt sich hier nachlesen.
https://www.strafverteidiger-schueller.de/s...entelle-konsum/ Und dazu dass die Rechtslage des Tattags zählt das ist ja nichtmal im Strafrecht so. Wie es im Verwaltungsrecht ist wurde hier schon diskutiert. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=132120 |
|
|
08.02.2024, 21:40
Beitrag
#60
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
|
|
|
09.02.2024, 11:18
Beitrag
#61
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 471 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 |
Hallo Ulm,
es ist doch allgemein bekannt, dass es gegen eine MPU-Anordnung keine Rechtsmittel gibt. Der darauf folgende Führerscheinentzug ist dann ein Verwaltungsakt gegen den man Rechtsmittel einlegen kann. Wenn der Betroffene seine Fahrerlaubnis behalten will, dann muss er jetzt Geld für einen Rechtsanwalt in die Hand nehmen. Der RA Schüller dürfte eine gute Adresse sein. Nach Akteneinsicht findet der Rechtsanwalt bestimmt ein Konsummuster, was zu den Werten passt und Einmalkonsum erklärt. Ohne Rechtsanwalt dürfte das verdammt schwierig sein. Vermutlich wird die Führerescheinstelle wegen Verdacht auf Gelegenheitskonsum eine MPU mit relativ kurzer Frist anordnen. Erst nach Ablauf dieser Frist wird dann die Fahrerlaubnis entzogen. Der RA muss jetzt Angaben machen, warum es nur Einmalkonsum war und wie die Umstände des Einmalkonsum waren, die die Werte erklären. Das muss jetzt vom Betroffennen über den RA gegenüber der FEB schlüssig erklärt werden. Mit viel Glück kann man dann einen Füherscheinentzug noch verhindern. |
|
|
09.02.2024, 11:26
Beitrag
#62
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Was für ein Glück, dass das dann hier nicht diskutiert werden muss.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
09.02.2024, 12:06
Beitrag
#63
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
|
|
|
09.02.2024, 12:50
Beitrag
#64
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 471 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 |
Wenigstens habe ich Unterstützung von Steffanie.
|
|
|
19.03.2024, 21:26
Beitrag
#65
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 08.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91010 |
Hallo, ich wollte mich mal wieder bei euch melden.
Post habe ich von der Führerscheinstelle noch keine erhalten. Dauert das immer solange??? Heute war ich bei der Drogenberatungsstelle, mit dem Sozialarbeiter hatte ich ein gutes Gespräch. Er riet mir jetzt mit einem Haarabstinenz anzufangen. Aber er riet mir auch von 4 cm Haare entnehmen zu lassen. Danach dann Urinnachweise zu sammeln. Was haltet ihr davon? Und mit einer Verkehrspsychologin habe ich im Mai einen Termin ausgemacht. |
|
|
19.03.2024, 21:45
Beitrag
#66
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 514 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Es ist erst ein Monat seit Beendigung des Owiverfahrens vergangen.
Deine Akte liegt schon irgendwo auf einem Bearbeitungsstapel in der Führerscheinstelle, davon kannst du ausgehen. Sei doch froh. Mehr Zeit für die MPU-Vorbereitung! Wie sieht es da bei der bzgl Aufarbeitung und AN aus? Wie lang sind deine Haare? Sind die gebleicht/gefärbt oder sondt wie behandelt?Wann hast du das letzte mal gekifft? |
|
|
20.03.2024, 13:59
Beitrag
#67
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 08.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91010 |
Ich habe eine Haarlänge von 5-6 cm, nicht gebleicht, gefärbt. Oder sonstiges.
Heute habe ich in einem Labor angerufen wegen der Haaranalyse. Nun meinte, die Dame warum ich nur 4 cm abgeben will und keine 6 cm. Üblich wäre 6 cm. Der Mitarbeiter von der Beratungsstelle empfielte 1 Haaranalyse und dann mit Urin weiterzumachen. Nun habe ich 2 verschiedene Meinungen? |
|
|
20.03.2024, 14:40
Beitrag
#68
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Üblich für Drogen sind normalerweise 6 cm, man kann aber auch weniger abgeben, z.B. um eine Zeitlücke vor einer MPU bequem zu schließen. Die sollen sich nicht so haben und über den Rand ihres Suppentellers hinaus handeln.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
20.03.2024, 16:06
Beitrag
#69
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 08.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91010 |
Und was wäre am sinnvollsten?. Im April 4 cm oder 6 cm abgeben?
|
|
|
20.03.2024, 16:14
Beitrag
#70
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Im April 4 cm wären für deine Zwecke sicherlich dienlicher.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
20.03.2024, 16:20
Beitrag
#71
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 08.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91010 |
MsTaxi, wie meinst du das mit dienlicher?
|
|
|
20.03.2024, 16:33
Beitrag
#72
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Da du im Oktober schon sehr niedrige, wenn überhaupt noch, Werte hattest, könntest du mit 6 cm mehr AN nachweisen. Das meinte ich mit "dienlicher".
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
20.03.2024, 16:50
Beitrag
#73
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 08.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91010 |
Sorry , ich stehe grade voll auf dem Schlauch. Geb ich im April 4 cm oder 6 cm ab?
|
|
|
20.03.2024, 19:35
Beitrag
#74
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Wenn du im April 4 cm abgibst, kannst du 4 Monate Abstinenz nachweisen.
Da du im Oktober nahezu komplett sauber warst (und seitdem ja nicht mehr geraucht hast?), könntest du sehr wahrscheinlich unter dem Cut-off des Labors liegen und somit einen gültigen AN für 6 Monate erhalten können. Ist halt die Frage, worauf es dir ankommt? Mit eher geringem Risiko deine AN-Zeit maximieren oder auf Nummer sicher gehen mit 4 cm Haaren und dafür 2 Monate länger zu UK einbestellt werden müssen? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
21.03.2024, 09:09
Beitrag
#75
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Wenn deine Haare lang genug sind (und wenn es dir 200€ wert ist, deinen Führerschein gegebenenfalls 2 Monate früher zurück zu haben), würde ich das auch probieren mit 6 cm = 6 Monate.
Kannst ja nix verlieren... im schlimmsten Fall zeigt der Test an, dass noch was gefunden wurde. Dann machst halt in 2 Monaten nochmal ne HA mit 6 cm - die müsste ja dann definitiv sauber sein. |
|
|
21.03.2024, 11:52
Beitrag
#76
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 24.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84468 |
Hallo zusammen,
ich persönlich verstehe gar nicht wieso hier die ganzen Forengeister gegen den Versuch sturmlaufen, es mit Erstkonsum und einem ÄG zu probieren. Klar kann das nach hinten losgehen und dann kommt die MPU aber wieso denn nicht. Sofern der FEB keine indizien für mehr als einmaligen Konsum vorliegen, besteht die Chance das durchzubringen. Bei Blitzerfotos versucht man auch sich rauszuwinden. Wieso hier also nicht. Ich würde das ÄG als potentielle Option sehen, und mir dafür eine passende Aussage vorbereiten. Ralls das nichts wird, vist du ja bereits abstinent und in Vorbereitung für die MPU. Kommt sowieso darauf an was die FEB dir für eine Fragestellung zusendet. Eventuell wollen sie DeinKonsummuster erstmal abklären bevor es zur mpu geht. Eventuell sehen sie es auch wie die Forengeister und der Einmaljoker kommt gar nicht in Frage. Aber jetzt zu behaupten, das passiert sowieso so nicht, dass du zum ÄG darfst, finde ich etwas überzogen. Vorallem weil hier schon ein Urteil gepostet wurde. Aber das wird einfach konsequent ignoriert von Ulm, MsTaxi usw.. verstehe ich nicht. Alles was zur mpu wichtig ist, wurde im Forum schon zigmal durchgekaut. Nur die Äg Fälle sind sehr dünn gesät hier. |
|
|
21.03.2024, 11:58
Beitrag
#77
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 514 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Erklär mir doch mal wie man bei 5ng aktiv und 50 passiv als Teenager eine substantiierte Einmalkonsumbehauptung hinbekommt. Ich bin gespannt, mit fehlt nämlich die Fantasie dazu.
|
|
|
21.03.2024, 15:29
Beitrag
#78
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Ich bin gespannt, mit fehlt nämlich die Fantasie dazu. Tja, und dann fühlen sich manche -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
|
|
22.03.2024, 08:47
Beitrag
#79
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 471 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 |
Ich habe den kompletten Beitrag von Zeusel nochmals überflogen.
Zeusel ist noch im Besitz seiner Fahrerelaubnis, die berauschte Fahrt war Anfang September 23. Der passiv Wert war bei 50ng/ml, was Einmalkonsum nicht komplett aussschließt. Das sind soweit mal die Fakten. Irgendwann wird sich die Führerscheinbehörde melden. Etwas seltsam, dass jetzt schon über 6 Monate vergangen sind. Angeblich sollen ja drogensüchtige Fahrer sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Natürlich kann man jetzt Abstinenznachweise durch eine Haaranalyse nachweisen. Kostet richtig Geld, aber zur Sicherheit vielleicht gut angelegtes Geld. Damit hätte man gute Argumente gegen einen Fahrerlaubnisentzug. Auch den Einmalkonsum könnte man überzeugend nachweisen. Wenn man Geld für einen Haaranalyse übrig hat und die Fahrerlaubnis unbedingt braucht, vielleicht eine gute Investition. Ansonsten kann man nur abwarten....... |
|
|
22.03.2024, 12:07
Beitrag
#80
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 24.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84468 |
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=135319
Hier zwei Seiten blättern und echon findet man ein Thema mit genau der Konstellation. 12ng aktiv, 50 passiv, Aufforderung zum ÄG. Wieso macht ihr es den neuen Leuten bei allen anderen Drogen außer Alkohol so schwer? Das passiert hier durch die bank und wird von den forengeistern wie bspw Ms Taxi und Ulm auch noch im ping pong modus hin und her gespielt. |
|
|
22.03.2024, 12:33
Beitrag
#81
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Nicht wir machen es schwer, sondern die Natur. Bestimmte Wertekonstellationen sind halt untauglich, bestimmte Behauptungen zu belegen. Dass @ulm und ich uns in unseren Argumentationen ergänzen, liegt daran, dass wir uns sehr gründlich in die Materie eingearbeitet haben.
Was das verlinkte Beispiel angeht, wo habe ich es da bitte der/dem @TE "schwer gemacht", weil er/sie THC konsumiert hat und kein anderes Suchtmittel, wobei du ja hier speziell den Alkohol ansprichst? @randy1 Ich wage mal darauf hinzuweisen, dass eine Haaranalyse, je länger @Zeusel sich damit Zeit lässt, um so untauglicher wird, Einmalkonsum zu beweisen. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
22.03.2024, 22:57
Beitrag
#82
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 514 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Und hier findet man eine Gerichtsentscheidung, mit dem Einmalkonsum trotz "kreativer" Einlassung abgeschmettert wurde:
VGH München, Beschluss v. 28.04.2022 – 11 CS 21.3173, streitgegenständlich waren "nur" 1,6 ng aktiv und 18 passiv. Im Übrigen habe ich bei dem zitierten Thread Zweifel, dass das äG mit Erfolg zu bestehen ist und habe mich deshalb da auch raus gehalten. |
|
|
09.04.2024, 21:07
Beitrag
#83
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 08.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91010 |
Hallo, kurzes Update.
Ich bin vor 1 Stunde zum 3. mal von der Polizei angehalten worden. Ich musste pusten und Pippitest machen. 0,0 Promille hatte ich und Drogentest auch negativ. Somit durfte ich weiterfahren. Aber das war jetzt das 2.x seit meiner Tat im September. Mich würde interessieren, bin ich einfach immer zur falschen Zeit am falschen Ort oder lauert mir die Polizei auf? |
|
|
21.04.2024, 09:11
Beitrag
#84
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 08.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91010 |
Hallo, ich habe letzte Woche eine Haarprobe veranlassen lassen.
Von der Führerscheinstelle habe ich noch keine Post. Nun habe ich schon mehrmals gelesen, dass man als Ersttäter seit 1.4. keine MPU machen muss. Habt ihr davon auch schon was gehört? |
|
|
21.04.2024, 11:08
Beitrag
#85
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Keine MPU aber ein ärztliches Gutachten ist möglich.
|
|
|
21.04.2024, 15:54
Beitrag
#86
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 24.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84468 |
Kannst du bitte begründen wei hier noch eine Chance auf ein ÄG besteht?
In anderen Threads kannst du bereits zurückgezogene MPU Anordnungen sehen. Klar das muss natürlich wieder überhaupt nichts heißen. Realistisch ist es aber schon. @gruener Teich Du musst dir auch gar nichts vorstellen können. Wichtig ist, dass die Chance auf einmalkosum besteht und deswegen gibt es auch Erklärungen dafür. Dass du dir das nivht vorstellen kannst ist ziemlich irrelevant für den TE @MsTaxi Doch ihr macht es den Leuten schwer mit fest gefahrenen Meinungen. Ich will dich nur an den Satz " ein SB, der sein Geld wert ist, ..." erinnern. Oder eben hier gruener teich, wie er sich irgendwas nicht vorstellen kann. Das hilft den betroffenen nicht eine objektive Betrachtung ihres Falls zu bekommen sonden verzerrt die Wahrnehmung, weil ihr eure Meinung mit einbringt. Hat sich ja jetzt auch schon gebessert. Eure Beiträge beziehen sich mittlerweile viel weniger auf Cannabis und wenn dam sind sie nicht mehr so belehrend bzw festgefahren in der Meinung l. Deine Signatur spricht aber immer novh Bände " Alkohol und Drogen", alles klar, habs verstanden. Bist neutral. |
|
|
21.04.2024, 16:40
Beitrag
#87
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Da du mir hier schon zum wiederholten Mal meine Signatur vorwirfst, fordere ich dich auf, den Thread des Users Apusurus zu lesen, dort besonders die Posts 43, 45 und 46. In diesem Thread und besondes dort in den genannten Posts wurzelt und vollzieht sich die Entwicklung meiner Signatur, die mir übrigens wichtig ist und auch so bleiben wird, also spar dir deine eingeengte Argumentation, okay?
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
21.04.2024, 18:06
Beitrag
#88
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Kannst du bitte begründen wei hier noch eine Chance auf ein ÄG besteht? Weil die FEB das nach 13a FeV fordern kann, je nach dem wie diese "Abhängigkeit" interpretiert.. Er hat mit den Werten sowohl den alten als auch neuen Grenzwert überschritten. Das äG ist nicht garantiert aber möglich, habe ich ja so geschrieben. |
|
|
21.04.2024, 20:23
Beitrag
#89
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 21.01.2017 Mitglieds-Nr.: 80682 |
Ich dachte laut FeV13a braucht es einen wiederholten Grenzwert Verstoß um eine MPU anzuordnen, außer es ist Missbrauch gegeben, warum steht hier dann eventuell ein äG im Raum?
Mit 5,8 ng/ml, Hydroxy THC 2,4 ng/ml,THC Carbonsäure. 55 ng/ml hat er den derzeitigen Grenzwert 1ng und den künftigen Grenzwert 3,5ng überschritten. Weil "jan47" was von "Abhängigkeit" schreibt. Hat der Threadersteller Missbrauch oder Abhängigkeit angegeben? Er hat doch nur diese eine Auffälligkeit mit einen Grenzwertverstoß. Geht man auf Grund des fehlenden MPU Grenzwert für Cannabis bei der ersten Grenzwert Überschreitung von Cannabismissbrauch aus? https://youtu.be/cwqJiWBQoaA?si=2nNbfDcvaNpfJ5_h 2x auf mehr drücken, dann bei 9:42 "wann droht MPU" und bei 13:46 "keine MPU beim ersten Verstoß - auch rückwirkend! Als Laie würde ich FeV13a so interpretieren: Erster Grenzwertverstoß keine Maßnahmen, wie bei Alkohol eben auch, außer man gibt von sich aus Missbrauch oder Abhängigkeit an, oder hat einen exorbitant hohen 3-stelligen Abbauwert, den anderen festlegen müssen ab wann Missbrauch gegeben ist. Bei wiederholter Grenzwert Überschreitung wird Missbrauch angenommen da es keinen MPU Grenzwert wie bei Alkohol gibt und MPU angeordnet. Falls mein Beitrag nicht gewünscht ist bitte löschen. |
|
|
21.04.2024, 20:33
Beitrag
#90
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Naja, Mischkonsum gilt wohl ebenfalls als Anzeichen für Missbrauch.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
21.04.2024, 20:47
Beitrag
#91
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 21.01.2017 Mitglieds-Nr.: 80682 |
Hatte er Mischkonsum, muss ich überlesen haben?
Wenn er kein Missbrauch, Abhängigkeit, Mischkonsum hatte müsste es dann nicht als Erstvertoß gewertet werden? |
|
|
21.04.2024, 21:00
Beitrag
#92
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Das ist es auf alle Fälle.
Edit: nee, Mischkonsum hatte er nicht, ich meinte meinen Beitrag als Ergänzung zu deinem. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
21.04.2024, 21:01
Beitrag
#93
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
@MsTaxi Guck Dir einfach mal diese Liste https://docs.google.com/spreadsheets/u/0/d/.../htmlview#gid=0 an und versuche dann einfach zu verstehen warum wir nicht jedem Kiffer seit dem 1.04. die Absolution erteilen bzw. ihn in „falscher Sicherheit“ wiegen…Doch ihr macht es den Leuten schwer mit fest gefahrenen Meinungen. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
21.04.2024, 21:06
Beitrag
#94
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 08.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91010 |
Ich hatte keinen Mischkonsum.
Wie gesagt, das letzte Mal habe ich an dem Tatabend gekifft. Bin ja nun auch schon 2x von der Polizei angehalten worden. Da war der Drogentest jedesmal negativ und ich konnte weiterfahren. Letzte Woche habe ich eine Haarprobe durchführen lassen. Post habe ich noch keine von der Führerscheinstelle. Nun hätte ich Mitte Mai einen Termin beim Verkehrspsychologen. Bin mir unsicher, ob ich den Termin absagen kann. Aufgrund der neuen Lage. |
|
|
21.04.2024, 21:12
Beitrag
#95
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Bin mir unsicher, ob ich den Termin absagen kann. Aufgrund der neuen Lage. Dann guck auch Du auf die von mir verlinkte Liste….-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
21.04.2024, 21:18
Beitrag
#96
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
329ng passiv ist schon heftig, und dann grünes Licht, Respekt Heilbronn.
Dumme Frage, kann man eigentlich, wenn die eigene FEB ablehnt, den Führerschein einfach in einer Stadt neu beantragen, die da lockerer mit umgeht? Notfalls für einen Monat eine Wohnung dort mieten falls man angemeldet sein muss? |
|
|
23.04.2024, 09:13
Beitrag
#97
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 24.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84468 |
@MsTaxi dabke werde ich mir durchlesen. Du würdest keine Angriffsfläche bieten, wenn du das Zitat einfach mit Quellenangabe wiedergibst. Uns wieso ist meine Argumentationsweise eingeengt? Ich möchte nur wieder an geflügelte Satze von dir erinnern in denen du dir Erstkonsum bei verschiedenen Werten nicht vorstellen kannst, oder Sachbearbeiterin von FEBs ihre Wertigkeit absprichst, wenn diese nicht so handeln, wie du glaubst dass gehandelt wird. Das ist eingeengt.
@Q-Treiberin Hab mir das File durchgelesen. Bei den Ablehnungen sind schon sehr viele unschlüssige bis patzige Antworten ( hätte ich auch von FEBs nicht anders erwartet) dabei. Aber klar aktuell wird noch dagegen gehalten. Für mich liest sich das nicht wie ein Flickenteppich. Eher ein Teppich der noch fertig gewebt werden muss. Für mich zeichnet das File ein relativ positives Bild, nahe an dem was von anwaltlicher Seite bereits vermutet wurde. Sicher ist natürlich noch nichts, aber jetzt den Leuten anhand dieses Files versuchen zu erklären, dass FEBs in Zukunft so unterschiedliche Auslegungen zur gleichen Thematik haben, kann ich nicht nachvollziehen. Ich denke : Das wird sich einpegeln, niemand wird nach altem Recht entscheiden dürfen und die Menge an ÄGs zur Abklärung ob Missbrauch oder nicht wird sich sehr in Grenzen halten. |
|
|
23.04.2024, 12:46
Beitrag
#98
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 24.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90961 |
Komme gerade von meiner Verkehrspsychologin, die selbst mal Gutachterin war, allerdings im Alkohol MPU Kontext.
Da hatten wir auch kurz das Thema Teil Legalisierung von Cannabis, da die Behörden gerade einen enormen zusätzlichen Aufwand haben. Sie ist 100% überzeugt, dass die Fsst alle Führerscheine bei erstauffäligkeiten ohne MPU zurück geben müssen, egal wie hoch THC / COOH war. Manchen Behörden würden einfach noch ein wenig brauchen um in der Realität anzukommen. Sie würde Betroffenen das hinzuziehen eines Anwalts empfehlen. Liebe Grüße Artromot |
|
|
23.04.2024, 15:40
Beitrag
#99
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 23.04.2024 Mitglieds-Nr.: 91662 |
Ich habe gestern diesbezüglich mit einem Anwalt aus Düsseldorf telefoniert und dieser war der Aufgassung, dass es nicht zwangsläufig so kommen muss das sog. Altfälle nach neuer Rechtslage beurteilt werden müssen. Das bedeutet also nicht zwangsläufig eine pauschale Neuerteilung für alle „Ersttäter“ oder all derer, die unter dem eventuell neu eingeführten Grenzwert liegen. Soweit seine Aussage. In wieweit man das alles für bare Münze nehmen kann ist fraglich, wenn man sich so die verschiedenen Antworten aus dieser File zu Gemüte führt
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.04.2024, 18:28
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
|
|
|
23.04.2024, 18:05
Beitrag
#100
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Euch allen ist schon klar, dass es bei euren posts nicht mehr um @Zeusel und seine Problematik geht, sondern nur noch um eure Fragen zur Veränderung dank Teillegalisierung? Dafür haben wir hier schon einen Thread. Da könnt ihr nach Lust spekulieren. Ihr müsst nicht der Reihe nach alle möglichen Threads kapern.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:52 |