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> Registerauskunft FAER Frage
Frühling2022
Beitrag 17.09.2023, 11:10
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Ein Hallo ans Forum!

Ich habe eine Registerauskunft erhalten, weiß aber nicht so recht, wie die zu interpretieren ist.

Mitteilungsart D: Speicherungsdatum: 22.09.2017

Mitteilungsmerkmal E: Tilgungsdatum: 13.01.2033

Überliegefrist NEIN: Löschungsdatum: 13.01.2034

3 Punkte, Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, Sperrfrist 6 Monate

Nach dem, was ich gelesen habe, erfolgt doch die Tilgung nach 10 Jahren, wäre dann 2028?

Hat jemand eine Idee?

Ratlose Grüße!
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Q-Treiberin
Beitrag 17.09.2023, 11:34
Beitrag #2


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10 Jahre plus 5Jahre Anlauffrist (wenn ich Deine spärlichen Informationen richtig deute).

Wenn Du ein bisschen mehr über den Hintergrund erzählst könnte man Dir auch besser raten…


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Kai R.
Beitrag 17.09.2023, 15:39
Beitrag #3


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Die Tilgung beginnt mit der Neuerteilung oder nach 5 Jahren zu laufen. Die Punkte werden mit der Neuerteilung gelöscht.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Frühling2022
Beitrag 17.09.2023, 17:30
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
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Erst mal vielen Dank für die Erklärungen, das habe ich jetzt verstanden. Was ist aber mit der Verjährung der Tat? Ab rechtskräftigem Urteil (13.01.2018) sollten das doch 10 Jahre sein?
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MsTaxi
Beitrag 17.09.2023, 17:50
Beitrag #5


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Na, wann wurde deine FE denn neu erteilt? Die Verjährungsfrist interessiert da weniger.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Jens
Beitrag 17.09.2023, 18:20
Beitrag #6


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Zitat (Frühling2022 @ 17.09.2023, 18:30) *
Ab rechtskräftigem Urteil (13.01.2018) sollten das doch 10 Jahre sein?
Nein


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Frühling2022
Beitrag 17.09.2023, 21:21
Beitrag #7


Neuling


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Wieso nein?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.09.2023, 21:28
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Jens
Beitrag 18.09.2023, 09:49
Beitrag #8


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Deshalb:
Zitat (Kai R. @ 17.09.2023, 16:39) *
Die Tilgung beginnt mit der Neuerteilung oder nach 5 Jahren zu laufen.



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thobad2001
Beitrag 18.09.2023, 13:51
Beitrag #9


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Hi,

ich versuche es mal anders zu erklären, obwohl von Q-Treiberin schon eindeutig gesagt.

hättest du jetzt am 13.01.2020 eine MPU gemacht und da deinen FS wieder erlangt , würde der Eintrag am 31.01.2030 nach 10 Jahren gelöscht.

Da du aber bis jetzt noch keine neue FS bekommen hast fangen erst mal 5 Jahre Anlaufrist ab Urteil zu Laufen also vom
13.01.2018 bis 13.01.2023.

Am 13.01.2023 sind dann die 10 Jahre angelaufen so mit Tilgungsfrist 13.01.2033.

Gruß
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