Drogenbesitz nach bestandener MPU, Drogenbesitz / MPU / äG |
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Drogenbesitz nach bestandener MPU, Drogenbesitz / MPU / äG |
19.09.2023, 14:23
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Ich bin neu auf dieser Plattform und habe noch keine Ahnung wie das alles funktioniert. Ich komme direkt mit einer Frage auf euch zu: Zu meiner Vorgeschichte: im Jahr 2020 hatte ich im Abstand von 14 Tagen zwei Drogenfahrten unter Einfluss von Cannabis. In Folge wurde mir mein Führerschein entzogen und eine MPU auferlegt. Ich habe dann ein Jahr Abstinenz nachweisen können und die MPU schlussendlich beim 1. Versuch im August 2022 erfolgreich bestanden. Nun zum aktuellen Vorfall: am 18.08 wurde ich im Park von der Polizei bezüglich einer Personenkontrolle kontrolliert, bei welcher sie 2-3 Gramm Cannabis fanden und beschlagnahmten. Es wurden keine Drogentests gemacht, allerdings meinten Sie, dass die Führerscheinstelle informiert werde. Ich habe bei der Führerscheinstelle angerufen und erfragt, was auf mich zukommen wird, Sie meinten es sei denkbar, dass mich eine erneute MPU erwarten wird, abhängig von den Akten der Polizei. Eine finale Aussage können sie erst treffen, wenn die Daten der Fss übermittelt wurden. Nun meine Frage: hatte jemand bereits ähnliche Erfahrungen? Muss ich eine 2. MPU absolvieren oder besteht die Möglichkeit eines ärztlichen Gutachtens? (Der Vorfall hat sich in Sachsen abgespielt) Vielen Dank im Voraus! |
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19.09.2023, 14:49
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 536 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Was wurde in deiner MPU diagnostiziert (Gefährdung, Missbrauch, Abhängigkeit?)
Hast du in der MPU lebenslangen Abstinenzvorsatz geltend gemacht? Hast du bei der Polizei Aussagen getätigt? Falls ja, welche bezüglich Besitzabsicht und Konsummuster/Konsumabsicht von Btm? Je nach Aktenlage ist hier tatsächlich alles zwischen "Nix passiert " und "MPU" möglich. |
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19.09.2023, 15:22
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Hey danke für deine schnelle Antwort,
Ich würde meinen, in meiner letzten MPU wurde ein Missbrauch festgestellt, das Resultat war „es ist voraussichtlich, dass herr … fahren und Konsum in Zukunft trennen kann. Ich habe zur Polizei gesagt, dass ich eigentlich keine Zeit mehr zum Konsum habe, allerdings heute mal abschalten wollte, dennoch hab ich gesagt, dass ich zu all dem keine Aussage treffen würde. Die Aussage ergab sich so im Gespräch mit dem Polizisten. |
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19.09.2023, 15:26
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 536 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Überschlägig würde ich mal auf äG tippen.
Genaueres kann man nur sagen, wenn man das Gutachten und die polizeiliche Mitteilung in Gänze kennt. Keine Aussagen mehr bei der Polizei oder der FEB, egal was die Polizisten dir sagen. Nicht zur Vernehmung (kommt vielleicht demnächst die Einladung dazu) hingehen. Einfach auf Post von der FEB/StA warten und bis dahin keine Drogen mehr nehmen. |
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19.09.2023, 16:00
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Ok Dankeschön und hast du bereits Erfahrungen in dem Gebiet, oder ist das mehr oder weniger ein Bauchgefühl von dir?
Würde es in dem Fall, sollte eine mpu Auflage kommen, Sinn machen mit einem Anwalt gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis vorzugehen, wegen unverhältnismäßigkeit? Liebe Grüße und Vielen Dank |
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19.09.2023, 16:05
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 536 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Ja, ich habe aus unterschiedlichen Gründen Expertise auf diesem Gebiet gesammelt.
Einen Anwalt würde ich frühestens einschalten, wenn die MPU-Anordnung kommt. Oder bist du einschlägig vorbestraft? Denn ein Strafrechtlicher könnte jetzt etwas für das Strafverfahren machen, der Verwaltungsrechtler erst wenn die Entscheidung der Behörde feststeht oder sich zumindest konkret anbahnt. Zu den Erfolgsaussichten kann man da nichts seriös sagen, ohne die gesamte Akte zu kennen. |
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19.09.2023, 16:54
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5596 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Erfahrungen in dem Gebiet, oder ist das mehr oder weniger ein Bauchgefühl von dir? Auch die von uns, die nie eine MPU oder ein äG machen mussten, können eine Menge Erfahrung haben. Und Bauchgefühl gibt es bei uns auf die in der Regel fundierte Meinung obendrauf. Wie die Sahne auf dem Eisbecher. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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19.09.2023, 17:42
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26793 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Ein äG ist unwahrscheinlich. Das Konsummuster (Gelegenheitskonsum) steht ja fest. Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: 1. Du hast Deine MPU mit Trennvermögen bestanden, die FSSt sieht das weiter als gegeben an und winkt den Fall durch.
2. Du hast Deine MPU mit Abstinenzvorsatz bestanden, die FSSt erkennt, dass Du nicht mehr Abstinenz lebst und ordnet eine neue MPU an, um zu klären, ob dennoch Trennvermögen besteht. Dein Anruf bei der FSSt war nicht die geschickteste Aktion. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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19.09.2023, 18:03
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Wie die Sahne auf dem Eisbecher. Dann bist du die Kirsche auf der Sahne.... -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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19.09.2023, 18:20
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Ich habe bei der Fsst zugegebenermaßen auch nicht meinen Namen gesagt, allerdings fürchte ich auch dass es auf eine erneute MPU hinausläuft, wobei ich nicht mal weiß wie ich es rechtfertigen soll, da seit Jahren kein Konsum stattgefunden hat.
Die Fragestellung zur ersten MPU hieß „kann Herr … trotz gelegentlichem Konsum … trennen“ hab ich das aber nicht durch die MPU belegt? Und theoretisch hat ja eine Trennung stattgefunden, wenn es keine Auffälligkeiten im Verkehr gab. Aber ich denk eine 100%ihr Antwort kann mir da niemand geben. Vielen Dank |
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19.09.2023, 18:34
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26793 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Ich korrigiere mich mal: da kein erneuter Konsum feststeht, wäre in der Tat ein äG anzuordnen, um das erst einmal abzuklären. Wahrscheinlich aber passiert nichts oder Du musst mal vorsprechen bei der FSSt.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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19.09.2023, 19:56
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17382 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ich habe zur Polizei gesagt, dass ich eigentlich keine Zeit mehr zum Konsum habe, allerdings heute mal abschalten wollte, dennoch hab ich gesagt, dass ich zu all dem keine Aussage treffen würde. Die Aussage ergab sich so im Gespräch mit dem Polizisten. Merkst Du den Widerspruch? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.09.2023, 13:45
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Ich nochmal: ich habe gestern ein erneutes Abstinenzprogramm gestartet, wo ich demnächst eine Haarprobe abgebe, die die letzten 6 Monate ohne Konsum belegen, denkt ihr, dass ich im Falle einer MPU Anordnung so die FSST zu einem
äG bewegen könnte oder ist das verschwendetes Geld? Liebe Grüße und Danke Beziehungsweise wird es auch keine Punkte bringen, wenn ich nachdem die Staatsanwaltschaft ein Urteil gefällt hat, den Abstinenznachweis an die Fsst sende, um zu belegen dass zum Tatzeitpunkt kein Komsum stattfand, um so eine erneute MPU anzuwenden? Liebe Grüße |
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20.09.2023, 14:05
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 61 Beigetreten: 15.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79723 |
Ich nochmal: ich habe gestern ein erneutes Abstinenzprogramm gestartet, wo ich demnächst eine Haarprobe abgebe, die die letzten 6 Monate ohne Konsum belegen Bist du sicher, dass du jetzt problemlos 6 Monate Abstinenz nachweisen kannst? Vor ein paar Wochen bist du ja angeblich noch mit 3 Gramm in der Tasche durch den Park spaziert... |
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20.09.2023, 14:10
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Yes zu 100% sonst würde ich es nicht machen.
Liebe Grüße |
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21.09.2023, 11:01
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Hätte einer der Stammuser noch eine Meinung dazu, für mich?
Vielen Dank im Voraus! |
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21.09.2023, 11:18
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 536 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Wenn dir das Geld nicht weh tut, schadet es jedenfalls nicht.
Ob es das äG abwendet ist fraglich. |
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21.09.2023, 11:22
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5596 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Ich sage es mal so: dein Vorhaben ist ein Stein, den man durchaus umdrehen kann. Vielleicht, wenn du genug Geld hast, umdrehen sollte. Alles weitere in dieser Richtung hängt von deinem Verhandlungsgeschick gegenüber dem SB der Fsst ab. Wenn es ganz schlecht laufen sollte, hast du zumindest schon einen AB in der Tasche.
Edit: -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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21.09.2023, 11:59
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Vielen Dank!
Mein Ziel ist es tatsächlich nicht das äG abzuwenden, ich würde vor Glück weinen, sollte es dazu kommen, ich habe einfach nur Angst, dass es zu einer erneuten MPU kommt. Vielen Dank abermals für die schnelle Hilfe! |
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26.09.2023, 16:00
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Ich hätte nochmals Neuigkeiten bezüglich meiner Thematik, meine Mutti hat nochmals bei der Sachgebietsleiterin mögliche Schritte erfragt. (Mutti hat einen anderen Nachnamen, kann somit also nicht mit mir in Verbindung gebracht werden)
Ihre Antwort „ wir kennen jetzt den Fall nicht. Wir können erst entscheiden, wenn die polizeiliche Mitteilung eingeht und ggf. Akteneinsicht in die Ermittlungsakte vorgenommen werden kann. Ihr Sohn müsste dann persönlich an uns herantreten. Unter Vorbehalt können wir sagen, dass, wenn es sich nur um einen geringfügen Besitz Cannabis handelt und keine weiteren zusätzlichen Tatsachen (z. B. Konsum) vorliegen, wir von Maßnahmen absehen können. Wenn man bereits in der Vergangenheit mit Cannabis und dem Führen eines Kfz. aufgefallen ist, sollte man auch nicht wieder im Besitz sein, der Weg zum Konsum und in Folge das Führen eines Kfz. ist nicht weit. Es ist schon bedenklich. Letztendlich muss dies jeder für sich entscheiden und ggf. auch mit den Konsequenzen des Führerscheines leben. Ihr Sohn muss jetzt für sich die Entscheidung treffen, was der richtige Weg ist. Haaranalysen zeigen einen zurückliegenden Zeitraum an. Wenn ich nichts konsumiere, ist dies dann jederzeit mit den entsprechenden Bedingungen der Haaranalyse (ausreichende Haarlänge, keine Färbung …) möglich.„ Auf eine Rückfrage ob die Haaranalyse zwecks der Fsst überflüssig wäre kam „ Ich empfehle dann eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung. Alles, was für einen selbst positiv ist, kann man gern einreichen. Letztendlich ist dies freiwillig. Termin dann mit mir vereinbaren, gern per Mail anfragen und dann sprechen wir gemeinsam.“ Ich habe nun die Haaranalyse veranlasst, die Rückwirkend für 1/2 Jahr meine Abstinenz belegen kann. Habt ihr da vielleicht Gedanken dazu, a) was mich wahrscheinlich für Konsequenzen nach jüngsten Informationen erwarten und b) was ich bei der Vorsprache sagen kann und vllt sogar müsste? Vielen Dank nochmals für eure Unterstützung. Schließt es nun eine erneute MPU vollends aus, da ich ja Belege, dass nicht nur am Tatzeitpunkt, sondern auch die Monate davor und danach gar kein Konsum stattgefunden hat? |
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26.09.2023, 16:11
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Ach und der SB gibt einfach personenbezogene Auskünfte an Mutti?
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26.09.2023, 16:23
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Naja sie hat ja nur von „meinem Sohn“ gesprochen.
Also quasi meine Geschichte wie oben geschildert und nach möglichen Maßnahmen gefragt |
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27.09.2023, 06:21
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26793 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Respekt. Sich so vorausschauend selbst zu bestrafen. Warum wartest Du nicht einfach ab? Du hättest doch offensichtlich keine Probleme, ein äG zu bestehen. Schlimmer kann es nicht kommen. Vielleicht passiert auch nichts. Am Ende hast Du das Geld für die HA zum Fenster rausgeworfen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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27.09.2023, 07:56
Beitrag
#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 08.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90914 |
Ich habe zur Polizei gesagt, dass ich eigentlich keine Zeit mehr zum Konsum habe Mein alter Prof hat immer gesagt, dass "eigentlich" eine der stärksten Verneinungen im Deutschen ist _____________________________________________ das hier -> Ich würde meinen, in meiner letzten MPU wurde ein Missbrauch festgestellt, das Resultat war „es ist voraussichtlich, dass herr … fahren und Konsum in Zukunft trennen kann. war aber nicht die Antwort auf -> Was wurde in deiner MPU diagnostiziert (Gefährdung, Missbrauch, Abhängigkeit?) Hast du in der MPU lebenslangen Abstinenzvorsatz geltend gemacht? Hast du bei der Polizei Aussagen getätigt? Falls ja, welche bezüglich Besitzabsicht und Konsummuster/Konsumabsicht von Btm? ? Eine echte Antwort wäre zur Einschätzung ziemlich hilfreich. Wenn du die MPU mit Trennungsfähigkeit bestanden hast, steht dir gelegentlicher Konsum theoretisch offen. Die Frage ist nun, ob man Dir bei der gefundenen Menge das "gelegentlich" noch abnimmt. Wer trägt schon seinen Halbjahresvorrat an THC mit sich rum? Ich halte den frühzeitigen Beginn von Abstinenznachweisen für klug. Aber Du weisst ja: die Nachweise sind nur ein Teil des Ganzen, ebenso wichtig dürfte eine angemessene echte, intrinsische Einstellung zum Thema sein. |
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27.09.2023, 08:11
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 536 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Keine Aussagen mehr bei der Polizei oder der FEB, egal was die Polizisten dir sagen. Nicht zur Vernehmung (kommt vielleicht demnächst die Einladung dazu) hingehen. Einfach auf Post von der FEB/StA warten und bis dahin keine Drogen mehr nehmen. Was war daran denn so schwer zu verstehen? |
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27.09.2023, 14:35
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5596 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Naja, uns kommt da ein Kopfschütteln an, aber ich kann schon nachvollziehen, dass Unruhe und Angst schlechte Ratgeber sind.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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27.09.2023, 15:03
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Das Geld ist mir wirklich so egal, ich wollt eigentlich nur wissen, wie ihr das deutet und was mich in dem Gespräch erwarten kann/wird
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27.09.2023, 15:13
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5596 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Die Frage ist nun, ob man Dir bei der gefundenen Menge das "gelegentlich" noch abnimmt. Wer trägt schon seinen Halbjahresvorrat an THC mit sich rum? Nu lass mal die Kirche im Dorf. 2-3 Gramm ein Halbjahresvorrat? Lachhaft. Die Angabe bezog sich auf Weed, nicht auf Wirkstoff. Fängt zwar beides mit W an, aber trotzdem... -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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27.09.2023, 15:36
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Ich versteh manche Aussagen nicht… ob ich unnötig Geld ausgebe oder nicht kann euch doch egal sein. Mich interessiert es ebenso wenig, wenn ich ein ärztliches Gutachten beibringen muss oder nicht und vllt die Kosten tragen muss.
Die einzige Frage ist bezüglich der Wahrscheinlichkeit einer MPU, wenn -Menge waren 2-3gramm -ich war mit dem Fahrrad zu Fuß unterwegs -keine Tests gemacht wurden & -meine einzige Konsumaussage war, ich habe es heute geholt, weil ich heute mal abschalten WOLLTE Eventuell noch, was in dem Gespräch mit der SB auf mich für Fragen zukommen können und welche Strategie vllt schlau wäre Einzig Kai‘s Meinung (danke für die zweimalige Antwort, ein 3. mal werd ich dir die Frage nicht abverlangen🤗) hat meine Frage dahingehend beantwortet, vllt hat jemand eine andere Meinung oder schließt sich der von Kai an |
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27.09.2023, 16:04
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5596 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Ich sehe da wie @Kai keine MPU, sondern allenfalls ein äG. Ob aus dem vielleicht-Konsum ein Konsum geworden wäre, steht ernsthaft noch im Zweifel. Wenn das dem SB so vorgetragen wird und das mit einem längerfristigen AN untermauert wird...
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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27.09.2023, 16:06
Beitrag
#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 19.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91040 |
Dankeschön! Vielen lieben Dank
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28.09.2023, 02:00
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 185 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 |
Nu lass mal die Kirche im Dorf. 2-3 Gramm ein Halbjahresvorrat? Lachhaft. Die Angabe bezog sich auf Weed, nicht auf Wirkstoff. Fängt zwar beides mit W an, aber trotzdem... Och, also ich kenne da persönlich jemanden, *hust*, bei dem das mit dem Halbjahresvorrat ganz gut hinkommt Das ändert aber nichts an der hier einhelligen Meinung zu den Folgen des Vorfalls. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.12.2024 - 12:56 |