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> Plötzlich Tempo 30 auf Vorfahrtsstraße
Hust
Beitrag 02.10.2023, 15:09
Beitrag #1


Neuling
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unbekannte Stadt, innerörtliche Vorfahrtsstraße, 1 Schild Tempo 30 (übersehen), dann Blitzer

Wie seht ihr die Chancen mit geringer Vorwerfbarkeit zu argumentieren und ein reduziertes Bußgeld zu erwirken?

Gruß Hust
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Buchholzer
Beitrag 02.10.2023, 15:12
Beitrag #2


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Warum?
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ulm
Beitrag 02.10.2023, 15:16
Beitrag #3


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Chance bei null.
Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind doch sowieso schon auf Fahrlässigkeit ausgelegt.
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helmet lampshade
Beitrag 02.10.2023, 15:21
Beitrag #4


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Wenn man sich nicht auskennt, fährt man eben ~40, dann kann nicht viel passieren

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.10.2023, 15:25
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.10.2023, 18:24
Beitrag #5


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... oder man fährt zunächst mal "Tacho 60", übersieht danach aber keine Verkehrszeichen. thread.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Ernschtl
Beitrag 02.10.2023, 19:40
Beitrag #6


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QUOTE (Hust @ 02.10.2023, 16:09) *
Wie seht ihr die Chancen mit geringer Vorwerfbarkeit zu argumentieren und ein reduziertes Bußgeld zu erwirken?
Keine. Allerdings gäbe es nach oben noch Luft...


Um wieviel geht's denn genau?


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Wer bremst hat Angst
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shortie
Beitrag 03.10.2023, 08:15
Beitrag #7


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Zitat (Hust @ 02.10.2023, 15:09) *
unbekannte Stadt

Und die haben andere Schilder als in Restdeutschland?

Zitat (Hust @ 02.10.2023, 15:09) *
1 Schild Tempo 30 (übersehen)

Ach so - ja dann . . .

Zitat (Hust @ 02.10.2023, 15:09) *
geringer Vorwerfbarkeit zu argumentieren

Wo siehst du denn Argumente für die geringe Vorwerfbarkeit?





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Buchholzer
Beitrag 03.10.2023, 09:50
Beitrag #8


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Das die Verkehrsschilder einfach plötzlich aus dem Wald gerannt kamen.....
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Hust
Beitrag 04.10.2023, 08:10
Beitrag #9


Neuling
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unbekannte Stadt --> Limit war nicht bekannt
Vorfahrtsstraße --> Tempo 30 nicht zu erwarten
nur 1 Schild Tempo 30 --> wird im allgemeinen nicht erst nach einem Wiederholungsschild gemessen?

21km/h zuviel
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mir
Beitrag 04.10.2023, 08:12
Beitrag #10


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Dann müsste man ja alle Schilder doppelt aufstellen, bevor sich jemand dran hält.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Acki
Beitrag 04.10.2023, 09:00
Beitrag #11


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Zitat (Hust @ 04.10.2023, 09:10) *
Vorfahrtsstraße --> Tempo 30 nicht zu erwarten

Du solltest deine Erwartungen überdenken.
Tempo 30 auf Vorfahrtsstraßen ist jetzt nicht so selten.

Gruß Acki
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mir
Beitrag 04.10.2023, 10:06
Beitrag #12


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@Hust - Niemand wirft Dir vor, dass Du absichtlich zu schnell gefahren bist. Man wirft Dir nur Fahrlässigkeit vor - also dass Du die erforderliche Sorgfalt nicht verletzt hast. Zur erforderlichen Sorgfalt gehört es, dass man nach Schildern guckt, auch wenn man keine erwartet, und dass man diese nicht übersieht.

Deine Argumentation belegt geradezu, dass Du sorglos warst.

Womöglich könntest Du in Richtung Augenblicksversagen argumentieren, damit kann man anscheinend gelegentlich ein Fahrverbot vermeiden. Auch das wird aber schon schwierig, Du bist ja selbst ohne Tempo 30-Schild zu schnell gefahren, und dass man übersehen hat, dass man in einer Ortschaft war, ist meist nicht glaubhaft.

Bei 21 km/h droht doch aber sowieso kein Fahrverbot, oder irre ich mich?



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Jens
Beitrag 04.10.2023, 14:46
Beitrag #13


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Zitat (mir @ 04.10.2023, 11:06) *
Bei 21 km/h droht doch aber sowieso kein Fahrverbot, oder irre ich mich?

Im Normalfall nicht (außer man fährt einen KOM mit Fahrgästen oder ein kennzeichnungspflichtiges Kfz mit gefährlichen Gütern).

Nun wissen wir aber nicht, wieviele Geschwindigkeitsverstöße @Hust in der Vergangenheit begangen hat, die noch im FAER eingetragen sind eventuell dazu führen, dass die Behörde abweichend von der Regel der Meinung ist, dass bereits bei 21km/h zu schnell ein Fahrverbot verhängt werden müsste.


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ilam
Beitrag 04.10.2023, 15:54
Beitrag #14


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Macht doch nicht mehr draus, als drin ist. @Hust will doch "nur" ein reduziertes Bußgeld.

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HaWeThie
Beitrag 05.10.2023, 07:24
Beitrag #15


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Zitat
unbekannte Stadt --> Limit war nicht bekannt
Dafür gibt es Schilder - auf die man gerade in unbekannten Orten besonders achten sollte.

Zitat
Vorfahrtsstraße --> Tempo 30 nicht zu erwarten
innerorts ist immer mit Tempo 30 zu rechnen.



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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Alex79
Beitrag 05.10.2023, 08:23
Beitrag #16


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Und auch wenn es hart klingt.
Selbst für Tempo 50 warst du nachweislich zu schnell unterwegs.
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shortie
Beitrag 05.10.2023, 16:14
Beitrag #17


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Zitat (Hust @ 04.10.2023, 08:10) *
unbekannte Stadt --> Limit war nicht bekannt

Muß ja auch nicht. Die Limits werden per Verkehrszeichen bekannt gegeben.
Du denkst hoffentlich nicht ernsthaft, dass du in einer fremden Stadt knattern darfst wie Schumi über die Nordschleife.

Zitat (Hust @ 04.10.2023, 08:10) *
Vorfahrtsstraße --> Tempo 30 nicht zu erwarten

Auch wenn so etwas unerwartet kommt, gibt es ja Schilder.
Da würde ich mich auch HaWeThie anschliessen. Innerorts muss gerade heutzutage immer mit 30 gerechnet werden. Die schießen ja wie Pilze aus dem Asphalt.

Zitat (Hust @ 04.10.2023, 08:10) *
wird im allgemeinen nicht erst nach einem Wiederholungsschild gemessen?

Wärest du nach einem Wiederholungsschild gemessen worden, wärst du u.U. bei einer vorsätzlichen Begehung.


Zitat (Alex79 @ 05.10.2023, 08:23) *
Selbst für Tempo 50 warst du nachweislich zu schnell unterwegs.

Das ist aber jetzt sehr kleinlich.
Der TE ist mit 51 Netto bei 30 erwischt worden - 21 zuviel.
Das hieße, er wäre bei erlaubten 50 i.g.O. mit ~56 laut Tacho unterwegs gewesen (51 plus 3 Toleranz plus ~2 Tachoabweichung) . Damit hätte er noch nichtmal die Auslöseschwelle erreicht.
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SeriousSam
Beitrag 05.10.2023, 21:49
Beitrag #18


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Zitat (shortie @ 05.10.2023, 17:14) *
Das hieße, er wäre bei erlaubten 50 i.g.O. mit ~56 laut Tacho unterwegs gewesen (51 plus 3 Toleranz plus ~2 Tachoabweichung) . Damit hätte er noch nichtmal die Auslöseschwelle erreicht.

Bei der Art zu rechnen sollte man es nicht Messtoleranz nennen, sondern Bonus-Abzug oder so think.gif
Für die Messtoleranz gibt es ja einen Grund, und der ist im Gegensatz zur Tachoabweichung keine Einbahnstraße.
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mir
Beitrag 06.10.2023, 10:13
Beitrag #19


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Abgesehen kommt es hier auf was anderes an. Wenn jemand argumentieren will, dass er eigentlich vorschriftsmäßig gefahren ist und nur das Schild übersehen hat, ist's halt doof, wenn er dann doch nicht vorschriftsmäßig fuhr - ob das nun üblicherweise toleriert wird oder nicht, ist dabei egal.


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helmet lampshade
Beitrag 06.10.2023, 16:20
Beitrag #20


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Zitat (HaWeThie @ 05.10.2023, 07:24) *
innerorts ist immer mit Tempo 30 zu rechnen.

Naja auf breiten übersichtlichen Ausfallstraße sind erst in jüngerer Zeit Tempo 30 Beschränkungen wegen Lärmschutz in Mode gekommen. Gut dann ist wohl eine Krankenhaus o.ä. an der Straße, das ist schon sinnvoll, aber der klassischen Fall der engen Ortsdurchfahrt ist es nicht.
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shortie
Beitrag 07.10.2023, 07:24
Beitrag #21


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Zitat (SeriousSam @ 05.10.2023, 21:49) *
Bei der Art zu rechnen sollte man es nicht Messtoleranz nennen,

Dann nehmen wir eben die offizielle Bezeichnung:
"Verkehrsfehlergrenzen" oder neu "Fehlergrenzen"


Zitat (SeriousSam @ 05.10.2023, 21:49) *
Für die Messtoleranz gibt es ja einen Grund
Ja, den gibt es.
Bei amtlichen Geschwindigkeitsmessungen ist der Abzug der "Verkehrsfehlergrenzen" nunmal durch das Mess- und Eichrecht sowie der PTB vorgeschrieben.
Zu finden z.b. für Laserscanner wie Poliscan Speed in der PTB-A 12.05 aus 2022 im Abschnitt 1.1.1
Diese Vorschriften finden ihre Formulierung auch in den jeweiligen Handbüchern der Hersteller. Diese Handbücher sind Bestandteil der Zulassung.
Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen und ab 100 km/h werden 3% abgezogen.
Dieser Abzug wird immer zu Gunsten des Betroffenen aufgerundet in Abzug gebracht..


Zitat (mir @ 06.10.2023, 10:13) *
wenn er dann doch nicht vorschriftsmäßig fuhr

Die vorliegende Messung hat halt Netto 51 km/h ergeben. Mehr ist nicht vorwerfbar.
Da würde bei i.g.O erlaubten 50 kein Richter meckern.


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Explosiv
Beitrag 07.10.2023, 07:31
Beitrag #22


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Zitat (helmet lampshade @ 06.10.2023, 17:20) *
Zitat (HaWeThie @ 05.10.2023, 07:24) *
innerorts ist immer mit Tempo 30 zu rechnen.

Naja auf breiten übersichtlichen Ausfallstraße sind erst in jüngerer Zeit Tempo 30 Beschränkungen wegen Lärmschutz in Mode gekommen. Gut dann ist wohl eine Krankenhaus o.ä. an der Straße, das ist schon sinnvoll, aber der klassischen Fall der engen Ortsdurchfahrt ist es nicht.


In Oberhausen Osterfeld ist eine sehr breite Durchgangsstraße im Bereich einer Schule schon seit gefühlt ewig auf 30 beschränkt. Die Fahrstreifen sind dort so breit, dass zwei PKW sich überholen könnten, ohne dass man die Mittellinie überfahren müsste. Nur vom Anschein würde dort niemals jemand Tempo 30 vermuten. Die VZ klären darüber auf. Darum gibt es die.

Ich verstehe nicht, warum man dort nicht zum imho vorhandenen Zebra eine Querungshilfe in die Mitte gebastelt hat, um auch optisch auf die VT Einfluss zu nehmen.

Immerhin, was ich damals beobachten konnte, wurde sich an das T30 gehalten.
War das letzte mal etwa 2013 dort vorbei gekommen.


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Kühltaxi
Beitrag 20.10.2023, 09:31
Beitrag #23


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Zitat (helmet lampshade @ 06.10.2023, 17:20) *
Naja auf breiten übersichtlichen Ausfallstraße sind erst in jüngerer Zeit Tempo 30 Beschränkungen wegen Lärmschutz in Mode gekommen. Gut dann ist wohl eine Krankenhaus o.ä. an der Straße, das ist schon sinnvoll, aber der klassischen Fall der engen Ortsdurchfahrt ist es nicht.

Kenne ich auch eins, in Lüdenscheid-Brügge, mitten im Ort, sehr breite Hauptstraße sogar mit Seitenstreifen. Krankenhaus o. ä. ist da keins. Schilder 30 und darunter Lärmschutz sehr unauffällig ganz rechts mit kurzem Gestänge an ein Haus oder irgendwas anderes getackert. Mein Sohn ist da geblitzt worden, hat das Schild übersehen, ich habe mich gewundert daß da eins sein solle, beim nächsten Mal da lang habe ich dann die ganz neuen noch glänzenden Schilder und danach einen Blitzeranhänger gesehen. Ich hätte die Schilder ohne diese Vorgeschichte wohl auch übersehen.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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hk_do
Beitrag 20.10.2023, 17:23
Beitrag #24


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Solche Beschränkungen gibt es weiter nördlich auf der B54 aber auch seit geraumer Zeit.

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Söne spitze Steine
Beitrag 20.10.2023, 18:39
Beitrag #25


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Wie weit stand der Blitzer hinter dem Tempo 30-Schild?

Das BayObLG hat sich mit dem Thema Vorsatz oder nicht beschäftigt (Beschl. v. 06.09.2023 – 202 ObOWi 910/23 –. In diesem Fall waren vorher 3 Tempolimits aufgestellt, zwischen Nr. 2 und 3 ist der Beschuldigte auf einem Rastplatz gewesen und hat geltend gemacht, das 3. Schild an der Auffahrt nicht gesehen zu haben. Das ObLG hat den Vorsatz verneint.

Ein Augenblickversagen i.S.d. Entscheidung des BGH vom 11. September 1997 (4 StR 638/96) kann dann vorliegen, wenn das Tempolimit nur für ein paar Sekunden sichtbar ist. Auf einer langen Geraden hingegen kann man sich nicht darauf berufen, weil man dann genug Zeit hatte (eben mehr als einen „Augenblick“), das Verkehrszeichen zu sehen.

Kann einem der Einwand des Augenblickversagens eigentlich negativ ausgelegt werden i.S.v. „der paßt nicht auf, der darf nicht im Verkehr teilnehmen“?


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Kühltaxi
Beitrag 20.10.2023, 18:46
Beitrag #26


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Zitat (Hust @ 04.10.2023, 09:10) *
nur 1 Schild Tempo 30 --> wird im allgemeinen nicht erst nach einem Wiederholungsschild gemessen?

Bei 30 ist ja meistens nur eins und der Bereich ist dann auch nicht lang genug dafür.
Wäre aber schon nett da wo man blitzen will das einzige Schild etwas auffälliger im Sichtbereich als da in Brügge aufzustellen damit der Gedanke "absichtliches Generieren einer Abzockstelle" garnicht erst aufkommen kann.


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Explosiv
Beitrag 21.10.2023, 06:34
Beitrag #27


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Ganz allgemein ist es sinnvoll, VZ gerade für T30 prominent aufzustellen, wenn man denn will, dass sich der normal aufmerksame VT daran hält.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.10.2023, 09:14
Beitrag #28


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Das triffr eigentlich für JEDES Verkehrszeichen zu.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
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Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Explosiv
Beitrag 21.10.2023, 23:05
Beitrag #29


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Drum schrieb ich "gerade".


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durban
Beitrag 22.10.2023, 10:26
Beitrag #30


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Also die genannten Umstände rechtfertigen nicht die Abweichung vom Bußgeldregelsatz. Die sind sozusagen schon eingepreist.


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helmet lampshade
Beitrag 08.11.2023, 15:49
Beitrag #31


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Zitat (Explosiv @ 21.10.2023, 06:34) *
Ganz allgemein ist es sinnvoll, VZ gerade für T30 prominent aufzustellen, wenn man denn will, dass sich der normal aufmerksame VT daran hält.

Vielleicht möchte man gelegentlich dem "normal" aufmerksame Autofahrer einen Denkzettel verpassen, auf dass er sich in einen besonders aufmerksamen Autofahrer verwandle. Ein anderes Motiv kann es ja nicht geben hypocrite.gif
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Hust
Beitrag 08.08.2024, 10:26
Beitrag #32


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Ich habe es dann nur mit Augenblicksversagen und geringer Vorwerfbarkeit versucht.

Der Wiederspruch gegen den BGB wurde natürlich abgelehnt.

Vor 7 Wochen war die Hauptverhandlung. Von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen habe ich mich befreien lassen. Seitdem warte ich auf das Urteil.

Weiß jemand, wie lange das dauern darf?

Gruß, Hust
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Zoxy
Beitrag 08.08.2024, 13:49
Beitrag #33


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Urteilsabsetzung darf höchstens 5 Wochen dauern. Wobei "Der Einspruch wird verworfen." nun eher kein Hexenwerk ist. War denn jemand für Dich dort? Weißt Du was dabei rausgekommen ist? Wurde überhaupt verhandelt? Ich würde ja mal auf der Geschäftsstelle anrufen.
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durban
Beitrag 08.08.2024, 15:52
Beitrag #34


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Zitat (Zoxy @ 08.08.2024, 14:49) *
Wobei "Der Einspruch wird verworfen." nun eher kein Hexenwerk ist.


Wenn der TE vom persönlichen Erscheinen entbunden wurde, ist eine Verwerfung des Urteils ohne weitere Begründung nicht zulässig, sondern es muss ein Urteil mit vollständiger Begründung abgesetzt werden.

Die Urteilsabsetzung darf, das stimmt, maximal 5 Wochen dauern, das betrifft aber nur die Frist zwischen Verkündung und Fertigstellung des Urteils. Die Zustellung des Urteils kann auch länger dauern.


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shortie
Beitrag 10.08.2024, 06:20
Beitrag #35


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Zitat (durban @ 08.08.2024, 15:52) *
sondern es muss ein Urteil mit vollständiger Begründung abgesetzt werden.

Aber nur warum verworfen wurde.
Die "Sache" selber wurde ja nicht verhandelt.
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durban
Beitrag 10.08.2024, 06:39
Beitrag #36


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Wenn der TE sich von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen hat entbinden lassen, musste die Sache verhandelt und der Einspruch durfte nicht verworfen werden.


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didim
Beitrag 10.08.2024, 12:19
Beitrag #37


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Moderativer Hinweis:
Der Text des Postings wurde entfernt.
Wir dulden hier keine Vorschläge, um eine Straftat zu begehen.

Eine Woche Schreibsperre für das Mitglied und damit die allerletzte Stufe vor dem dauerhaften Ausschluss aus dem Forum.


Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 10.08.2024, 14:21
Bearbeitungsgrund: Moderativen Hinweis eingefügt
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Hust
Beitrag 30.08.2024, 15:02
Beitrag #38


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Habe mal in der Geschäftsstelle angerufen: Ja, da kommt noch was.

Bin gespannt, ob die 5 Wochenfrist für die Beründung eingehalten wurde.
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Hust
Beitrag 09.09.2024, 14:58
Beitrag #39


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Urteil ist mit Verurteilung zum Regelsatz gekommen, jedoch ohne Begründung. Ich habe die Begründung und das Datum der Aufnahme in die Akte angefordert.

Gruß, Hust
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durban
Beitrag 09.09.2024, 17:06
Beitrag #40


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Das Urteil verwundert im Ergebnis jetzt nicht - ein bisschen aber, dass das Urteil ohne Begründung ergangen ist. Das geht eigentlich nur, wenn Du einen Anwalt hattest. Eine Begründung wird aber vermutlich wenn überhaupt nur „nachgereicht“ werden, wenn Du mit einem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil vorgehst.


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Hust
Beitrag 23.09.2024, 15:15
Beitrag #41


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Der Richter hat geschrieben, das Urteil bestehe nur aus dem Tenor, es gebe keine Begründung. Die 5 Wochen sind ja auch längst vorbei, eigentlich ein absoluter Revisionsgrund. Ich hake noch mal nach.
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durban
Beitrag 24.09.2024, 20:24
Beitrag #42


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Ein absoluter Revisionsgrund bringt aber nicht viel, wenn nicht Revision (bzw. hier Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde) eingelegt wurde. wink.gif

Wann von einer schriftlichen Urteilsbegründung abgesehen werden darf, steht hier.


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