Plötzlich Tempo 30 auf Vorfahrtsstraße |
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Plötzlich Tempo 30 auf Vorfahrtsstraße |
02.10.2023, 15:09
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70651 |
Wie seht ihr die Chancen mit geringer Vorwerfbarkeit zu argumentieren und ein reduziertes Bußgeld zu erwirken? Gruß Hust |
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02.10.2023, 15:12
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Warum?
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02.10.2023, 15:16
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13766 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Chance bei null.
Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind doch sowieso schon auf Fahrlässigkeit ausgelegt. |
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02.10.2023, 15:21
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6135 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Wenn man sich nicht auskennt, fährt man eben ~40, dann kann nicht viel passieren
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.10.2023, 15:25
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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02.10.2023, 18:24
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21912 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... oder man fährt zunächst mal "Tacho 60", übersieht danach aber keine Verkehrszeichen.
Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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02.10.2023, 19:40
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10000 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Wie seht ihr die Chancen mit geringer Vorwerfbarkeit zu argumentieren und ein reduziertes Bußgeld zu erwirken? Keine. Allerdings gäbe es nach oben noch Luft... Um wieviel geht's denn genau? -------------------- Wer bremst hat Angst
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03.10.2023, 08:15
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 816 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
unbekannte Stadt Und die haben andere Schilder als in Restdeutschland? 1 Schild Tempo 30 (übersehen) Ach so - ja dann . . . geringer Vorwerfbarkeit zu argumentieren Wo siehst du denn Argumente für die geringe Vorwerfbarkeit? |
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03.10.2023, 09:50
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Das die Verkehrsschilder einfach plötzlich aus dem Wald gerannt kamen.....
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04.10.2023, 08:10
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70651 |
unbekannte Stadt --> Limit war nicht bekannt
Vorfahrtsstraße --> Tempo 30 nicht zu erwarten nur 1 Schild Tempo 30 --> wird im allgemeinen nicht erst nach einem Wiederholungsschild gemessen? 21km/h zuviel |
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04.10.2023, 08:12
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24493 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Dann müsste man ja alle Schilder doppelt aufstellen, bevor sich jemand dran hält.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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04.10.2023, 09:00
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2674 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
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04.10.2023, 10:06
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24493 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
@Hust - Niemand wirft Dir vor, dass Du absichtlich zu schnell gefahren bist. Man wirft Dir nur Fahrlässigkeit vor - also dass Du die erforderliche Sorgfalt nicht verletzt hast. Zur erforderlichen Sorgfalt gehört es, dass man nach Schildern guckt, auch wenn man keine erwartet, und dass man diese nicht übersieht.
Deine Argumentation belegt geradezu, dass Du sorglos warst. Womöglich könntest Du in Richtung Augenblicksversagen argumentieren, damit kann man anscheinend gelegentlich ein Fahrverbot vermeiden. Auch das wird aber schon schwierig, Du bist ja selbst ohne Tempo 30-Schild zu schnell gefahren, und dass man übersehen hat, dass man in einer Ortschaft war, ist meist nicht glaubhaft. Bei 21 km/h droht doch aber sowieso kein Fahrverbot, oder irre ich mich? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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04.10.2023, 14:46
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30537 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Bei 21 km/h droht doch aber sowieso kein Fahrverbot, oder irre ich mich? Im Normalfall nicht (außer man fährt einen KOM mit Fahrgästen oder ein kennzeichnungspflichtiges Kfz mit gefährlichen Gütern). Nun wissen wir aber nicht, wieviele Geschwindigkeitsverstöße @Hust in der Vergangenheit begangen hat, die noch im FAER eingetragen sind eventuell dazu führen, dass die Behörde abweichend von der Regel der Meinung ist, dass bereits bei 21km/h zu schnell ein Fahrverbot verhängt werden müsste. -------------------- |
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04.10.2023, 15:54
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10340 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Macht doch nicht mehr draus, als drin ist. @Hust will doch "nur" ein reduziertes Bußgeld.
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05.10.2023, 07:24
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6646 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat unbekannte Stadt --> Limit war nicht bekannt Dafür gibt es Schilder - auf die man gerade in unbekannten Orten besonders achten sollte.Zitat Vorfahrtsstraße --> Tempo 30 nicht zu erwarten innerorts ist immer mit Tempo 30 zu rechnen.-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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05.10.2023, 08:23
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Und auch wenn es hart klingt.
Selbst für Tempo 50 warst du nachweislich zu schnell unterwegs. |
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05.10.2023, 16:14
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 816 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
unbekannte Stadt --> Limit war nicht bekannt Muß ja auch nicht. Die Limits werden per Verkehrszeichen bekannt gegeben. Du denkst hoffentlich nicht ernsthaft, dass du in einer fremden Stadt knattern darfst wie Schumi über die Nordschleife. Vorfahrtsstraße --> Tempo 30 nicht zu erwarten Auch wenn so etwas unerwartet kommt, gibt es ja Schilder. Da würde ich mich auch HaWeThie anschliessen. Innerorts muss gerade heutzutage immer mit 30 gerechnet werden. Die schießen ja wie Pilze aus dem Asphalt. wird im allgemeinen nicht erst nach einem Wiederholungsschild gemessen? Wärest du nach einem Wiederholungsschild gemessen worden, wärst du u.U. bei einer vorsätzlichen Begehung. Selbst für Tempo 50 warst du nachweislich zu schnell unterwegs. Das ist aber jetzt sehr kleinlich. Der TE ist mit 51 Netto bei 30 erwischt worden - 21 zuviel. Das hieße, er wäre bei erlaubten 50 i.g.O. mit ~56 laut Tacho unterwegs gewesen (51 plus 3 Toleranz plus ~2 Tachoabweichung) . Damit hätte er noch nichtmal die Auslöseschwelle erreicht. |
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05.10.2023, 21:49
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1167 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 |
Das hieße, er wäre bei erlaubten 50 i.g.O. mit ~56 laut Tacho unterwegs gewesen (51 plus 3 Toleranz plus ~2 Tachoabweichung) . Damit hätte er noch nichtmal die Auslöseschwelle erreicht. Bei der Art zu rechnen sollte man es nicht Messtoleranz nennen, sondern Bonus-Abzug oder so Für die Messtoleranz gibt es ja einen Grund, und der ist im Gegensatz zur Tachoabweichung keine Einbahnstraße. |
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06.10.2023, 10:13
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24493 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Abgesehen kommt es hier auf was anderes an. Wenn jemand argumentieren will, dass er eigentlich vorschriftsmäßig gefahren ist und nur das Schild übersehen hat, ist's halt doof, wenn er dann doch nicht vorschriftsmäßig fuhr - ob das nun üblicherweise toleriert wird oder nicht, ist dabei egal.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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06.10.2023, 16:20
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6135 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
innerorts ist immer mit Tempo 30 zu rechnen. Naja auf breiten übersichtlichen Ausfallstraße sind erst in jüngerer Zeit Tempo 30 Beschränkungen wegen Lärmschutz in Mode gekommen. Gut dann ist wohl eine Krankenhaus o.ä. an der Straße, das ist schon sinnvoll, aber der klassischen Fall der engen Ortsdurchfahrt ist es nicht. |
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07.10.2023, 07:24
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 816 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Bei der Art zu rechnen sollte man es nicht Messtoleranz nennen, Dann nehmen wir eben die offizielle Bezeichnung: "Verkehrsfehlergrenzen" oder neu "Fehlergrenzen" Für die Messtoleranz gibt es ja einen Grund Ja, den gibt es.Bei amtlichen Geschwindigkeitsmessungen ist der Abzug der "Verkehrsfehlergrenzen" nunmal durch das Mess- und Eichrecht sowie der PTB vorgeschrieben. Zu finden z.b. für Laserscanner wie Poliscan Speed in der PTB-A 12.05 aus 2022 im Abschnitt 1.1.1 Diese Vorschriften finden ihre Formulierung auch in den jeweiligen Handbüchern der Hersteller. Diese Handbücher sind Bestandteil der Zulassung. Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen und ab 100 km/h werden 3% abgezogen. Dieser Abzug wird immer zu Gunsten des Betroffenen aufgerundet in Abzug gebracht.. wenn er dann doch nicht vorschriftsmäßig fuhr Die vorliegende Messung hat halt Netto 51 km/h ergeben. Mehr ist nicht vorwerfbar. Da würde bei i.g.O erlaubten 50 kein Richter meckern. |
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07.10.2023, 07:31
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10472 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
innerorts ist immer mit Tempo 30 zu rechnen. Naja auf breiten übersichtlichen Ausfallstraße sind erst in jüngerer Zeit Tempo 30 Beschränkungen wegen Lärmschutz in Mode gekommen. Gut dann ist wohl eine Krankenhaus o.ä. an der Straße, das ist schon sinnvoll, aber der klassischen Fall der engen Ortsdurchfahrt ist es nicht. In Oberhausen Osterfeld ist eine sehr breite Durchgangsstraße im Bereich einer Schule schon seit gefühlt ewig auf 30 beschränkt. Die Fahrstreifen sind dort so breit, dass zwei PKW sich überholen könnten, ohne dass man die Mittellinie überfahren müsste. Nur vom Anschein würde dort niemals jemand Tempo 30 vermuten. Die VZ klären darüber auf. Darum gibt es die. Ich verstehe nicht, warum man dort nicht zum imho vorhandenen Zebra eine Querungshilfe in die Mitte gebastelt hat, um auch optisch auf die VT Einfluss zu nehmen. Immerhin, was ich damals beobachten konnte, wurde sich an das T30 gehalten. War das letzte mal etwa 2013 dort vorbei gekommen. -------------------- |
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20.10.2023, 09:31
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15843 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Naja auf breiten übersichtlichen Ausfallstraße sind erst in jüngerer Zeit Tempo 30 Beschränkungen wegen Lärmschutz in Mode gekommen. Gut dann ist wohl eine Krankenhaus o.ä. an der Straße, das ist schon sinnvoll, aber der klassischen Fall der engen Ortsdurchfahrt ist es nicht. Kenne ich auch eins, in Lüdenscheid-Brügge, mitten im Ort, sehr breite Hauptstraße sogar mit Seitenstreifen. Krankenhaus o. ä. ist da keins. Schilder 30 und darunter Lärmschutz sehr unauffällig ganz rechts mit kurzem Gestänge an ein Haus oder irgendwas anderes getackert. Mein Sohn ist da geblitzt worden, hat das Schild übersehen, ich habe mich gewundert daß da eins sein solle, beim nächsten Mal da lang habe ich dann die ganz neuen noch glänzenden Schilder und danach einen Blitzeranhänger gesehen. Ich hätte die Schilder ohne diese Vorgeschichte wohl auch übersehen. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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20.10.2023, 17:23
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7423 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Solche Beschränkungen gibt es weiter nördlich auf der B54 aber auch seit geraumer Zeit.
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20.10.2023, 18:39
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2373 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Wie weit stand der Blitzer hinter dem Tempo 30-Schild?
Das BayObLG hat sich mit dem Thema Vorsatz oder nicht beschäftigt (Beschl. v. 06.09.2023 – 202 ObOWi 910/23 –. In diesem Fall waren vorher 3 Tempolimits aufgestellt, zwischen Nr. 2 und 3 ist der Beschuldigte auf einem Rastplatz gewesen und hat geltend gemacht, das 3. Schild an der Auffahrt nicht gesehen zu haben. Das ObLG hat den Vorsatz verneint. Ein Augenblickversagen i.S.d. Entscheidung des BGH vom 11. September 1997 (4 StR 638/96) kann dann vorliegen, wenn das Tempolimit nur für ein paar Sekunden sichtbar ist. Auf einer langen Geraden hingegen kann man sich nicht darauf berufen, weil man dann genug Zeit hatte (eben mehr als einen „Augenblick“), das Verkehrszeichen zu sehen. Kann einem der Einwand des Augenblickversagens eigentlich negativ ausgelegt werden i.S.v. „der paßt nicht auf, der darf nicht im Verkehr teilnehmen“? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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20.10.2023, 18:46
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15843 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
nur 1 Schild Tempo 30 --> wird im allgemeinen nicht erst nach einem Wiederholungsschild gemessen? Bei 30 ist ja meistens nur eins und der Bereich ist dann auch nicht lang genug dafür. Wäre aber schon nett da wo man blitzen will das einzige Schild etwas auffälliger im Sichtbereich als da in Brügge aufzustellen damit der Gedanke "absichtliches Generieren einer Abzockstelle" garnicht erst aufkommen kann. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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21.10.2023, 06:34
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10472 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Ganz allgemein ist es sinnvoll, VZ gerade für T30 prominent aufzustellen, wenn man denn will, dass sich der normal aufmerksame VT daran hält.
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21.10.2023, 09:14
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21912 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Das triffr eigentlich für JEDES Verkehrszeichen zu.
Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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21.10.2023, 23:05
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10472 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Drum schrieb ich "gerade".
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22.10.2023, 10:26
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19573 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Also die genannten Umstände rechtfertigen nicht die Abweichung vom Bußgeldregelsatz. Die sind sozusagen schon eingepreist.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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08.11.2023, 15:49
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6135 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Ganz allgemein ist es sinnvoll, VZ gerade für T30 prominent aufzustellen, wenn man denn will, dass sich der normal aufmerksame VT daran hält. Vielleicht möchte man gelegentlich dem "normal" aufmerksame Autofahrer einen Denkzettel verpassen, auf dass er sich in einen besonders aufmerksamen Autofahrer verwandle. Ein anderes Motiv kann es ja nicht geben |
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08.08.2024, 10:26
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70651 |
Ich habe es dann nur mit Augenblicksversagen und geringer Vorwerfbarkeit versucht.
Der Wiederspruch gegen den BGB wurde natürlich abgelehnt. Vor 7 Wochen war die Hauptverhandlung. Von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen habe ich mich befreien lassen. Seitdem warte ich auf das Urteil. Weiß jemand, wie lange das dauern darf? Gruß, Hust |
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08.08.2024, 13:49
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 326 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 5438 |
Urteilsabsetzung darf höchstens 5 Wochen dauern. Wobei "Der Einspruch wird verworfen." nun eher kein Hexenwerk ist. War denn jemand für Dich dort? Weißt Du was dabei rausgekommen ist? Wurde überhaupt verhandelt? Ich würde ja mal auf der Geschäftsstelle anrufen.
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08.08.2024, 15:52
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19573 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Wobei "Der Einspruch wird verworfen." nun eher kein Hexenwerk ist. Wenn der TE vom persönlichen Erscheinen entbunden wurde, ist eine Verwerfung des Urteils ohne weitere Begründung nicht zulässig, sondern es muss ein Urteil mit vollständiger Begründung abgesetzt werden. Die Urteilsabsetzung darf, das stimmt, maximal 5 Wochen dauern, das betrifft aber nur die Frist zwischen Verkündung und Fertigstellung des Urteils. Die Zustellung des Urteils kann auch länger dauern. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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10.08.2024, 06:20
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 816 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
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10.08.2024, 06:39
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19573 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Wenn der TE sich von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen hat entbinden lassen, musste die Sache verhandelt und der Einspruch durfte nicht verworfen werden.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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10.08.2024, 12:19
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 18.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81371 |
Moderativer Hinweis:
Der Text des Postings wurde entfernt. Wir dulden hier keine Vorschläge, um eine Straftat zu begehen. Eine Woche Schreibsperre für das Mitglied und damit die allerletzte Stufe vor dem dauerhaften Ausschluss aus dem Forum. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 10.08.2024, 14:21
Bearbeitungsgrund: Moderativen Hinweis eingefügt
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30.08.2024, 15:02
Beitrag
#38
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70651 |
Habe mal in der Geschäftsstelle angerufen: Ja, da kommt noch was.
Bin gespannt, ob die 5 Wochenfrist für die Beründung eingehalten wurde. |
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09.09.2024, 14:58
Beitrag
#39
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70651 |
Urteil ist mit Verurteilung zum Regelsatz gekommen, jedoch ohne Begründung. Ich habe die Begründung und das Datum der Aufnahme in die Akte angefordert.
Gruß, Hust |
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09.09.2024, 17:06
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19573 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Das Urteil verwundert im Ergebnis jetzt nicht - ein bisschen aber, dass das Urteil ohne Begründung ergangen ist. Das geht eigentlich nur, wenn Du einen Anwalt hattest. Eine Begründung wird aber vermutlich wenn überhaupt nur „nachgereicht“ werden, wenn Du mit einem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil vorgehst.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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23.09.2024, 15:15
Beitrag
#41
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70651 |
Der Richter hat geschrieben, das Urteil bestehe nur aus dem Tenor, es gebe keine Begründung. Die 5 Wochen sind ja auch längst vorbei, eigentlich ein absoluter Revisionsgrund. Ich hake noch mal nach.
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24.09.2024, 20:24
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19573 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ein absoluter Revisionsgrund bringt aber nicht viel, wenn nicht Revision (bzw. hier Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde) eingelegt wurde.
Wann von einer schriftlichen Urteilsbegründung abgesehen werden darf, steht hier. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:25 |