Zwei benutzungspflichtige Radwege - Freestyle? |
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Zwei benutzungspflichtige Radwege - Freestyle? |
23.11.2023, 22:33
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Wir fahren richtung Südosten auf der sog. LA52, zunächst an dieser Stelle. Blickrichtung Südosten, auf der rechten Seite endet der zuvor durch Zeichen 239 ausgewiesene Gehweg, es beginnt stattdessen ein als benutzungspflichtig ausgewiesener Fahrradschutzstreifen. Der Radweg auf der linken Seite bleibt ein Zweirichtungsradweg. Interpretation: eigenartige Beschilderung, ein in Richtung Südosten fahrender Radfahrer darf sich anscheinend ab hier die Straßenseite aussuchen. Dann folgt kurz darauf der zweite Ort. Hier wird nun der baulich abgesetzte Zweirichtungsradweg links ohne weitere Beschilderung in einen Fahrradschutzstreifen überführt. Kein Radweglolli, dafür witzigerweise links die Markierung als Fahrradroute. Keine 50 Meter später wird aus dem Schutzstreifen beidseitig eine durchgezogene Radwegmarkierung, und rund 150 Meter später wird der linksseitige Radweg anscheinend wieder zum baulich getrennten Radweg. Ob das so ist, kann ich nicht sicher sagen, die eigenwillige Beschilderung in der Gegenrichtung scheint das so zu meinen. In der Praxis ist es so, dass ich auf diesem Abschnitt regelmäßig Radfahrer als "Geisterfahrer", sprich auf dem linken Radfahr-/Schutzstreifen fahrend sehe. Ich würde aber annehmen, dass das gar nicht zulässig ist und Radfahrer eigentlich die Seite wechseln müssten. Nur - wer weiß das bei der Beschilderung? Ich halte das für ziemlich dämlich gelöst.... seh nur ich das so? |
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24.11.2023, 11:42
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5801 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
es beginnt stattdessen ein als benutzungspflichtig ausgewiesener Fahrradschutzstreifen. Das ist ein Widerspruch in sich und damit nichtiger Behördenunsinn! Rein formal würde der Radweg spätestens mit Bordsteinende und beginnender Leitlinie enden, was so aber nicht gemeint sein dürfte. Als Sonderweg müsste der Radweg mit VZ 295 von der Fahrbahn getrennt sein, die höchstens zwischendurch mal unterbrochen sein dürfte. Hier haben wir aber eine durchgehende Leitlinie, die nicht einmal zum Schutzstreifen taugt, weil dazu die wiederholte Markierung durch das Radverkehr-Piktogramm fehlt. Dieser Fehler wiederholt sich dann ähnlich auch im Folgebeispiel. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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24.11.2023, 13:38
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Lebensgefährlicher Blödsinn!
Und dann in der Gegenrichtung durch die Bushaltestelle inklusive wartender Fahrgäste? Warum wohl schreibt die VwV-StVO davon, dass Zweirichtungsradwege igO nicht so der Brüller sind? Ich würde die Stadt Landshut anschreiben und auffordern, diesen Blödsinn in eine rechtskonforme und verkehrssichere Beschilderung zu ändern. Ggf. den örtlich ADFC und die Lokalzeitung ins Boot holen. |
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24.11.2023, 17:15
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Der Schrecken nimmt seinen Lauf noch in Altdorf knapp nach dem BÜ mit reinem Gehweg, nix frei, auf der rechten Seite, einziges Ziel: Haltestelle, aber Absenkung (ist ggü. abgesenkt oder knapp vorbei? Erkenn's nicht wirklich, könnte mal eine Radwegauffahrt gewesen sein ...), und einem Zweirichtungsradweg links auch durch die Haltestelle, dessen B-Pflicht, wenn man sich umdreht, erst nach dem BÜ beginnt, weil man Masten sparen wollte ...
In der Tat war das rechts wohl mal ein Radweg, weswegen man die 239 braucht, Irgendwo hinter dem Google-Auto beginnt der rechtsseitige Weg aber erst ... Altdorf macht's also rechts "richtig" und hebt die Handtuchpflicht auf ... Und dann kommt die Dorfgrenze Altdorf / Landshut, wo die Landshuter nix besseres zu tun hatten als ein 237 unter das Ortsschild zu nageln ... Also Ende Gelände für Fußgänger, die müssen dort rüber, ohne jegliche Querungshilfe, Rollis und Rollatoren auch ohne Absenkung, wenn ich das richtig sehe ... Radfahrer können wegen ebendieser Bordsteinabsenkungsnichtanwesenheit aber nicht auf den Radweg drauf, das könnten sie erst am abrupten Ende dieses schönen Radweges, denn, wie schon angemerkt, sind Schmutzstreifen niemalsnienicht benutzungspflichtig, Details möge sich die zuständige SVB vom OVG Lüneburg bzw. VGH Mannheim erklären lassen ... Das "Mofas frei" wäre für den Schmutzstreifen noch überflüssiger, denn die dürfen fast nie drauf, denn: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen." und wann hat ein Schmalspurmofa schon mal Bedarf, dem Gegenverkehr auszuweichen, bliebe nur noch § 5 (8) bei Stau, was auch Mofas dürfen, wie ich gerade überrascht feststelle, ok ... Dürfen sie demnach aber auch ohne "Mofas frei". Aber eig. ist der Radweg samt Zusatz ja eh schon Gechichte ... Interessant wäre, wie weit die linksseitige Freigabe exakt reicht ... Da zu linksseitigen Wegen an ihrem Ende laut VwV eine Querungshilfe gehört, kann man mit scharfem Blick das Ende des Breitstrichs vermuten, wo sich kurz drauf eine Querungshilfe aufdrängt, man bleibt also am letzten Breitstrich stehen und wartet den Gegenverkehr ab, bis man auf die Querungshilfe auffahren kann von dort. Wenn zwischenzeitig Gegenverkehrsradler vor einem oder rechtsabbiegende Kfz vor/neben einen stehen: Pech ... Für beide ... An der einmündenden Str. fe_lt übrigens das "Radf. kreuzen" über dem 205, das Ende-30 ist obsolet ... 150 m fängt m.E. links nix an, aber ob der um's Eck gezogene Schmutzstreifen vorfahrtsmäßig was ändern könnte, wäre mal interessant ... Dem Gegenrichtungsschild fehlt auch jeglicher Zweirichtungshinweis ... Für Spätmerker ... Was im weiteren Verlauf die museale Straßenmalkunst aber genau darstellen soll ... Auf der Plusseite aber immerhin ein Schutz gegen blinde flotte Rechtsabbieger ... Noch weiter mag ich mir das aber nicht mehr antun, Marie, mei Droppe! |
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24.11.2023, 17:50
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Noch weiter mag ich mir das aber nicht mehr antun, Marie, mei Droppe! Schön, gell? So gehts mir an vielen Stellen, wenn ich hier mit dem Rad unterwegs bin. Ich weiß nicht was die Kommunaler hier machen, am Geld kanns ja in Bayern eigentlich nicht scheitern. In der Radar-Meldeplattform wurde die Stelle anscheinend auch schon mal vor längerer Zeit angemerkt, Kommentar Landshut: um den Zweirichtungsradweg durchziehen zu können, müsste man ja dort verbreitern (und müsste heißt: anscheinend unüberwindbares Hindernis). |
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12.12.2023, 15:42
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 938 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 |
Diese Sache ist hier doch sicher bekannt? Damit sind beidseitig angeordnete Benutzungspflichten (zumindest solange die Richtungsfahrbahnen nicht baulich getrennt sind) grundsätzlich rechtswidrig.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 12.12.2023, 16:10
Bearbeitungsgrund: Link repariert
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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13.12.2023, 07:48
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 10.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79025 |
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13.12.2023, 08:24
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 938 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 |
Da sehe ich aber zumindest teilweise eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen.
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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13.12.2023, 11:05
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6149 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Da sehe ich aber zumindest teilweise eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen. Wo soll denn der auf der linken Seite in Richtung Kreisverkehr führende Radweg enden und was macht man dann dort? Sieht aus als würden Radfahrer gezielt auf Abwege geführt. Danke für dieses "schöne" Beispiel, wie man Gehwegradler und Geisterfahrer auf "Schutz"streifen heranzüchtet. Ich schätze, dass sich vor "Sonis Shop" weniger als 10% der Radfahrer so verhalten wie die Verkehrsbehörde erwartet (Knöpfchen drücken, FÜ benutzen und über die Rampe auf die Fahrbahn fahren) |
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13.12.2023, 11:52
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 534 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
Wo soll denn der auf der linken Seite in Richtung Kreisverkehr führende Radweg enden und was macht man dann dort? Sieht aus als würden Radfahrer gezielt auf Abwege geführt. der linksseitige Radweg wird auf der nördlichen Fläche des KV weitergeführt und endet dann - sogar mit sicherer querungsmöglicheit - hier: https://www.google.de/maps/@51.3128197,7.24...i8192?entry=ttu wobei allein die Drive-In-Auffahrt zum Kiosk schon wieder goßes Kino ist edit: gesamte Kreisverkehr ist eine Ausgeburt der Hölle. Auf jedem zuführenden Ast ist Mischverkehr angesagt bis 200m vor dem Kreisverkehr. dann B-Pflicht und konsequent im 2-Richtungsverkehr. Womit man dann direkt auch die bauliche Herstellung von Überfahrten an ein Einmündungen/Ausfahrten KV spart. Lieber LSA abgesetzt von KV mit Bettelknopf. Und damit der Radverkehr nicht unnötige Wege fahren muss, bietet man ihm doch "netterweise" die linksseitige Führung.. ach, ich lass es besser, sonst komm ich noch auf den Fußverkehr zu sprechen |
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13.12.2023, 12:11
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
So sieht das aus, wenn die SVB Radfahrer hasst.
Ich würde da aber konsequent auf der Fahrbahn fahren, wenn ich nicht eh bei der ersten Ausfahrt raus will, weil der Radweg ja gar keine Möglichkeit bietet, zu meinem Ziel zu gelangen. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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14.12.2023, 10:44
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3158 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
...und Dich alle naselang anhupen, mit Minimalabstand überholen und schneiden lassen, weil "RAAAADWEEEEEG!!!" ?
-------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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14.12.2023, 15:34
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Hatte ich lange Zeit auf der Sigmundstraße in der linken Spur mit S-Pedelec. Autos, die hupen, beißen nicht.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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14.12.2023, 17:51
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3158 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Mit dem Hupen kann ich ja auch noch leben, die Eskalation kann dann allerdings schon deutlich unangenehmer sein. Habe ich neulich mal angezeigt (schneiden, ausbremsen bis zum Stillstand) - ist natürlich mangels Personenbeschreibung eingestellt worden ...
-------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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19.12.2023, 07:50
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 |
Soll das heißen, dass Du es nicht einmal bis zur Einstellung wegen "mangelndem öffentlichem Interesse" geschafft hast. Das ist bitter!
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19.12.2023, 19:01
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Zum ursprünglichen Thema: heute kam mir an besagter Stelle wieder ein "Rad-Geisterfahrer" entgegen. Diesmal aber auf dem Gehsteig. Sogesehen wahrscheinlich die sicherste Variante für ihn (Straße 2x überqueren blöd, Schutzstreifen im Gegenverkehr sowieso blöd), solange keine Fußgänger unterwegs sind.
Die zuständige SVB (Stadt Landshut) stellt sich bislang tot.... |
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18.04.2024, 16:24
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Lebensgefährlicher Blödsinn! Und dann in der Gegenrichtung durch die Bushaltestelle inklusive wartender Fahrgäste? Update! Die Stelle ist natürlich auch in der RADar Meldeplattform schon mehrfach angemerkt worden. Die Stadt Landshut möchte nun dem dortigen Kommentar zufolge das Radwegende in Richtung Osten beschildern und die Radfahrer somit auffordern, an der Sprunginsel auf die südliche Seite zu wechseln. Wie finden wir das? Ich zumindest finde das fast genauso bescheuert wie zuvor. Die Aufstellfläche zur Querung ist dann der Fahrrad(schutz)streifen (oder was auch immer das sein soll) auf der Fahrbahn? Die Sprunginsel ist keine 1,50 breit und damit für ein Fahrrad zu schmal. Und am Ende ist es immer noch eine Querung im Bereich Bushaltestelle, direkt an einer Einmündung mit Zweirichtungsradweg. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 04:35 |