Verstoß Personenbeförderungspflicht Schulbus |
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Verstoß Personenbeförderungspflicht Schulbus |
28.11.2023, 09:07
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 28.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91241 |
Ein Grundschüler an seinem zweiten Schultag sitzt im Schulbus und hat die Armlehne nach unten geklappt. Daraufhin schreit ihn der Busfahrer an: "wenn du das nicht lässt, lernst du mich richtig kennen!". Der Schüler erzählt dies seinen Eltern. Vater und Mutter wollen den Busfahrer zur Rede stellen. Dieser lässt sich auf kein Klärungsgespräch ein und tut so, als dürfe er in dem Bus machen was er will. Daraufhin kommt es zu einer verbalen Auseinandersetzung und Eltern und Busfahrer zeigen sich gegenseitig an. Von dem Tag der Anzeige an, nimmt der Busfahrer den Schüler ca. zwei Monate lang nicht mehr im Bus mit und lässt diesen einfach an der Schulbushaltestelle stehen. Mittlerweile ist das Kind so verstört, dass es von sich aus nicht mehr im Bus mitfahren will, wenn dieser Busfahrer Dienst hat. Der Busfahrer ist bereits für sein cholerisches Verhalten bekannt. Laut anderen Aussagen auch von größeren Schülern raucht der Busfahrer im Bus und hält auf der Strecke einfach an um Kontrollgänge durch den Bus zu machen. Bei dem Busfahrer handelt es sich leider um den Unternehmer selbst und irgendwie traut sich keiner, die Probleme öffentlich zu machen. Nun meine Fragen: Wie lange darf ein Busfahrer von seinem Hausrecht Gebrauch machen? Gilt dieser Schüler beim Betreiben der Armlehne als Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste? Welche Möglichkeiten gäbe es für die Eltern, gegen diesen Busfahrer und sein Benehmen vorzugehen bzw. hatte selber von euch schon mal dieses Problem? Vielen DANK im Voraus, ich freue mich auf eure Unterstützung. |
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28.11.2023, 10:31
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Schwierig, die Lage ist schon verfahren und die Fronten verhärtet.
Hausrecht gilt unbegrenzt, und der Busfahrer ist auch noch der Unternehmer. Allerdings ist er Vertragsnehmer und muss diesen erfüllen. Da kann man nicht einen 2-Klässler stehen lassen, nur weil der mal die Armlehne runtergeklappt hat und man Streit mit seinen Eltern hat. Erbärmlich. Ich würde mich an die Schulleitung wenden und wenn das nix bringt, an den Vertragspartner des Busunternehmers auf der kommunalen Ebene. Die haben den Hebel in der Hand, den Busfahrer zur Einsicht zu bewegen. Ob des Verhaltens Mobbing eines Schülers und Rauchen während der Fahrt, wenn Kinder anwesend sind, könnte man auch versuchen, das Jugendamt mit ins Boot zu nehmen. -------------------- |
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28.11.2023, 11:58
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24524 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wurde denn wirklich noch nicht mit der Schulleitung gesprochen? Die sollte eigentlich die Hebel haben, dass der Busfahrer oder eben das Unternehmen gewechselt wird. Ich hatte so einen ähnlichen Fall in meiner eigenen Schulzeit, das ging erstaunlich schnell - nämlich von einem Tag auf den anderen nachdem meine Eltern die Schulleitung ansprachen.
Zur rechtlichen Betrachtung müsste man jetzt wissen, ob der Schüler einen Vertrag abgeschlossen hat und dann wie die Beförderungsbedingungen sind. Eine willkürliche Ausschluss der Beförderung eines Schulkinds aus Revanche dürfte ein Fall einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB sein, die Folgen sind ein umfassender Schadensersatz, inklusive Schmerzensgeld für das Kind und eventuelle Therapiekosten. Zudem zeigt der Busfahrer, dass er für Personenbeförderung ungeeignet ist. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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28.11.2023, 14:01
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Eben, ich würde mich auch an die Kommune bzw. den Landkreis wenden, die den Nahverkehr beauftragen.
Das Verhalten kann man aber auch der Fahrerlaubnisbehörde zur Kenntnis bringen. |
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29.11.2023, 23:37
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 560 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 |
Sinnvoll könnte auch eine Anzeige bei der zuständigen Behörde für das Personenbeförderungsrecht sein. Diese kann heißen: Genehmigungsbehörde PBefG, Verkehrsgewerbeaufsicht oder ähnlich. Das hängt von Land/Kommune ab.
In welchem Bundesland spielt sich das ab? |
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17.12.2023, 15:46
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 823 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Daraufhin schreit ihn der Busfahrer an: "wenn du das nicht lässt, lernst du mich richtig kennen!". Ist denn überhaupt geklärt, ob das was der Bub da erzählt der Wahrheit entspricht? Eltern und Busfahrer zeigen sich gegenseitig an. Wegen was denn? Laut anderen Aussagen auch von größeren Schülern raucht der Busfahrer im Bus Zumindest den Zigarettengestank könnte man auch noch Tage danach riechen. Aber das Rauchen ist ja nicht das Thema. |
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15.01.2024, 07:33
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 756 Beigetreten: 09.02.2014 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 71492 |
Ich glaube da fehlen einige Teile der Geschichte.
Ich glaube auch, wenn der Busfahrer während der Fahrt rauchen würde, gäbe es schon Videos oder Bilder. Frage ist auch, wie emotional haben die Eltern den Busfahrer darauf angesprochen. Ich habe schon Rasenmäher-Eltern erlebt, da dachte ich sehe eine Theateraufführung bei Arte. |
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