Alkohol am Steuer - der Nächste |
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Alkohol am Steuer - der Nächste |
30.12.2023, 19:19
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Mein Führerschein wurde mir abgenommen, ich habe in ein Röhrchen geatmet und es zeigte etwa 2 ppm an. Dann haben sie mich zu einem Bluttest mitgenommen. Das Ergebnis liegt noch nicht vor, ich denke, es wird um die 2 liegen. Ich wollte schon lange ganz mit dem Trinken aufhören, aber ich habe es immer aufgeschoben. Und jetzt ist passiert, was passiert ist. Das Zeichen ist da. Ich bin so wütend auf mich selbst, und ich habe mir vorgenommen, mit dem Trinken aufzuhören und meinen Führerschein zurückzubekommen. Wir werden nicht darüber reden, was passiert ist. Wir reden über das, was noch kommen wird. Ich habe noch keine Briefe erhalten. Ich habe einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben, dass ich freiwillig Alkohol-Abstinenz belegen möchte. Ich bin auch bereit, die MPA-Prüfung zu machen und ich bin bereit, die Alkohol-Abstinenz nach der Erteilung des Führerscheins weiter zu belegen. Ich habe die Suchberatung angeschrieben, dass ich nach diesem Vorfall einen Reset in meinem Kopf hatte und beschloss, dass dies ein Zeichen für mich war. Und ich beschloss, ganz auf Alkohol zu verzichten. Was können erfahrene Leute raten? Soll ich die Staatsanwaltschaft anrufen und um ein Beratungsgespräch bitten? Übrigens, wie wird das Bußgeld berechnet? Tagessätze... Manche Leute bekommen 12 Euro pro Stunde, manche 20. Oder werden sie nach meiner Lohnabrechnung fragen? Generell freue ich mich über jeden Ratschlag, was ich jetzt noch tun kann, solange es keinen Brief von der Staatsanwaltschaft und keine Antwort von der Suchberatung gibt. Wie wütend ich auf mich selbst bin, dass ich den Alkohol aufgegeben habe, möchte ich, dass diejenigen, die die Entscheidung treffen, es auch sehen. Vielen Dank und guten Rutsch in Neue Jahr 2024! |
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30.12.2023, 19:33
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 122 Beigetreten: 14.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89972 |
Wir werden nicht darüber reden, was passiert ist. Wir reden über das, was noch kommen wird. Genau das Gegenteil musst du aber tun, um deine kommende MPU in gut einem oder anderthalb Jahren zu bestehen. Staatsanwalt kontaktieren bringt gar nix, je nach Vorfall und einer reinen Trunkenheitsfahrt ohne weitere Tatbestände wirst du ca. 12- 15 Monate eine Sperre bis zum Erhalt eines neuen Führerscheins bekommen. Diesen gibt's dann aber nur mit MPU zurück. Beginne sofort mit deinen AN-Nachweisen (falls Urin) für ein Jahr. Bei mir, ebenfalls 2,X hat ein Jahr Abstinenz und der Nachweis einer MPU-Beratung (seriöser Anbieter) ausgereicht. Ich war aber auch "nur" auf der Grenze zw. Gefährdung und Missbrauch. Sollte deine Alkoholproblematik ausgeprägter sein, brauchst du sicherlich noch ein paar mehr Dinge. Aber das ist alles Raten, weil du ja nicht drüber reden willst ;-) |
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30.12.2023, 19:40
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13816 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Moderativer Hinweis:
Da wir gerne individuell und damit gezielt helfen, habe ich einen eigenen Thread erstellt. |
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30.12.2023, 19:47
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 13.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84419 |
Also bei 2 ppm hattest du 0,002 Promille??
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30.12.2023, 19:54
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5568 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Herzlich willkommen im Verkehrsportal,
in dem Strafbefehl schätzt der Staatsanwalt dein monatliches Einkommen. Meistens wird es unterschätzt. Sollte man dein Einkommen zu hoch ansetzen, kannst du immer noch Einspruch einlegen und deine Lohnbescheinigung vorlegen. In einer Hinsicht muss ich dich leider etwas enttäuschen. Egal wem gegenüber du deinen festen Willen zur Abstinenz bekundest, es wird wahrscheinlich weder an der Sperrfrist noch an der Höhe der Geldstrafe etwas ändern. Dieser feste Wille wird über die Zeit hinweg angekratzt werden, alte Kumpels, mit denen man abhing, Situationen, in denen es an die Flasche ging, etc. Da solltest du dir Hilfe und Unterstützung holen. Kontakt mit der Suchtberatung hast du schon aufgenommen, das ist sehr gut. Was du noch tun kannst? Mit dir selbst nicht allzu hart ins Gericht gehen wäre gut. Dieses Schwanken zwischen "Ich gebe den Alk auf" und "Aufgeben ja, aber jetzt noch nicht" ist bekannt und Teil des Problems. Ich hoffe, du hast Leute, die dir den Rücken stärken, ob Familie oder Freunde, am besten beides. Und falls dir morgen an Silvester die Gefahr, doch was zu trinken, zu groß ist, bist du vollkommen frei, zuhause zu bleiben, wenn du das willst. Du musst dich nicht stressen. Auch ich wünsche einen guten Rutsch in ein trockenes 2024. Genieße es. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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30.12.2023, 20:21
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Wow, wow, wirklich gutes Forum, man versucht hier wirklich zu helfen. Auf einigen anderen Foren habe ich ganz andere Dinge gelesen. Ich hatte in der Tat 2 Promille beim Pusten. Und bei der Blutuntersuchung wurde mir gesagt, dass es schlimmer oder besser sein könnte.
Es war eine Weihnachtsfeier, habe viel Wodka getrunken, aber auch viel gegessen (Fleisch, Salate). Ich kam nach Hause, schlief eine halbe Stunde lang ein, wachte dann auf und beschloss, ein Bier trinken zu fahren. Genau zu fahren, weil es regnete, und so ein Faktor wie Verantwortung - daran dachte ich in dem Moment nicht. Ich hatte mich schon auf eine 12- bis 15-monatige Sperrfrist eingestellt. Ich dachte, die Sperrfrist könnte man kürzer machen, wenn ich mich freiwillig für die Abstinenz melde. Das habe ich irgendwo gelesen. Ist das bei 2 Promille nicht relevant? Ein frohes neues Jahr für alle! |
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30.12.2023, 20:48
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 07.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90910 |
Ich dachte, die Sperrfrist könnte man kürzer machen, wenn ich mich freiwillig für die Abstinenz melde. Das habe ich irgendwo gelesen. Ist das bei 2 Promille nicht relevant? Das Gericht interessiert es recht wenig, ob du künftig weitertrinken oder zum überzeugten Abstinenzler werden willst. Was passiert ist, ist passiert und danach wirst du verurteilt werden. Die Abstinenzbeteuerungen sind dann für die MPU interessant. |
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30.12.2023, 22:18
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 122 Beigetreten: 14.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89972 |
Ich hatte mich schon auf eine 12- bis 15-monatige Sperrfrist eingestellt. Ich dachte, die Sperrfrist könnte man kürzer machen, wenn ich mich freiwillig für die Abstinenz melde. Das habe ich irgendwo gelesen. Ist das bei 2 Promille nicht relevant? Kannste bei über 2 Promille eigentlich vergessen... du wirst mind. ein Jahr Abstinenz nachweisen müssen, sozusagen als Eintrittskarte um überhaupt die MPU bestehen zu können... da nutzt dir am Ende ne Sperrfrist unter 12 Monaten auch nix mehr... Hatte Abstinenz erst ca. 2 Wochen nach der Tat begonnen, eine Woche nach Abschluss der AN meine MPU, 3,5 Wochen bis zum Gutachten und 3 Tage bis zur Erteilung der vorläufigen Fahrerlaubnis... Hätte man vielleicht alles noch um ne Woche verkürzen können, aber viel schneller als bei mir (ca. 13,5 Monate von Tat bis Wiedererteilung) wird's mit einer 2 vorm Komma fast nicht gehen... |
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31.12.2023, 00:45
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Danke, jetzt ist es mehr oder weniger klar. Ich werde es kurz zusammenfassen, korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege:
Am 25. Dezember 2023 wurde mir der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Das Ergebnis des Bluttests kenne ich noch nicht, es wird gegen 2 Promille sein. Erstes Vergehen dieser Art. 1. Ich habe keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts. Ich habe bereits an die Suchberatung geschrieben und warte auf eine Antwort. 2. Ich kann in der ersten Januarwoche mit der Abstinenz beginnen. Oder erst auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft warten, wo genau steht, wie viele Monate Sperre? Ich meine, ich mache eine 1-jährige Abstinenz, und die Sperre wird zum Beispiel 15 Monate betragen und der AN wird für die MPU ungültig sein... 3. Kommt alles in einem Brief, in dem sowohl die Höhe des Bußgeldes als auch die Sperrdauer steht, oder gibt es mehrere Briefe? Wann muss ich auf den Brief warten, wenn die Aktion am 25. Dezember stattgefunden hat? 4. Ich beantrage 3 Monate vor Ablauf der Sperre eine MPU und einen neuen Führerschein bei der Führerschein Zulassungsstelle (Richtig?). Wenn ich meinen MPU-Termin bekomme, melde ich mich für den MPU-Vorbereitungskurs an und absolviere ihn. 5. Zur MPU komme ich mit einem Abstinenznachweis, einer Bescheinigung der Suchberatung und einer Bescheinigung, dass ich den MPU-Kurs gemacht habe. Ich habe noch eine andere Idee: Ich bringe Ganzkörperfotos von mir mit und Fotos von mir in einem Jahr, wo ich fit und schlank bin. Ich zeige, dass ich trainiert habe/gesundes Leben führe. Habe ich den Vorbereitungsprozess richtig beschrieben? Übrigens, ist es möglich, die MPU während der Sperre zu bestehen? Vielen Dank und guten Rutsch in Neue Jahr 2024! |
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31.12.2023, 03:51
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10844 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Hallo Hausmeister 1919,
zunächst: Es gibt zwei völlig getrennte Dinge: Zum einen ist da das Strafverfahren wegen der Tat. Dadurch wird deine bisherige FE entzogen und geschreddert, es wird eine Geldstrafe festgesetzt, und eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen FE. Das wird alles zusammen im Strafbefehl stehen, und damit ist dieses Verfahren dann auch abgeschlossen. Zum anderen ist da dein Wunsch, eine neue FE zu erwerben. Die kann 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der FEB (Fahrerlaubnisbehörde) beantragt werden. Die FEB wird nach deinem Antrag eine MPU fordern, auf dieser Basis kannst du einen MPU-Termin machen, und als eine der Voraussetzungen zum Bestehen dieser MPU brauchst du 12 Monate Abstinenznachweise (AN). Selbst wenn also die Sperrfrist 15 Monate betragen sollte, kannst du trotzdem schon in 12 Monaten die FE beantragen und alsbald die MPU ablegen. Deshalb würde ich mit dem Beginn der AN jetzt nicht warten. Im schlechtesten Fall müßtest du eben die AN dann noch etwas verlängern, aber es gibt ja auch Möglichkeiten zur Sperrzeitverkürzung. Mit der MPU-Vorbereitung zu warten bis in 12 Monaten nach Antrag auf die neuen FE eine MPU-Aufforderung kommt ist keine gute Idee, damit solltest du sofort beginnen. Einen Kurs kannst du machen, ist aber nicht vorgeschrieben. Du kannst auch hier im Forum Unterstützung für die MPU-Vorbereitung bekommen. Der Einstieg dazu wäre der der folgende Kurzfragebogen: Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung Die Idee mit den Fotos wird dich nicht weiter bringen, da die Erteilung einer FE nicht von der körperlichen Fitness abhängig ist. Das wäre also unnötiger Aktionismus. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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31.12.2023, 05:18
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Danke für die Info
Übrigens interessiert mich auch folgende Frage: Wird dieses Strafverfahren in einem einfachen Führungszeugnis aufgeführt? |
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31.12.2023, 06:13
Beitrag
#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Und natürlich halte ich mich an alle Regeln dieses Forums.
Für den Einstieg in das Thema: 1. Am 25.12.23 wurde im Familienkreis (Schwiegermutter, Schwiegervater, meine Familie, Kinder, Frau, Familie des Bruders meiner Frau) Alkohol konsumiert. Alkohol wurde nur von Männern konsumiert: von mir, meinem Schwiegervater und dem Bruder meiner Frau. Sie haben viel getrunken, wenn sie viel getrunken haben. Zu dritt haben wir wahrscheinlich 2,5 Flaschen Smirnow-Wodka getrunken. Meine Frau und ich kamen zwischen 19:00 und 20:00 Uhr nach Hause. Ich schlief vor dem Fernseher ein. Ich wachte auf, meine Frau war ins Bett gegangen und ich wollte ein Bier trinken. Da es draußen regnete, ging ich raus. Ich habe nicht an die Verantwortung gedacht und daran, dass man in einem solchen Zustand nicht Auto fahren kann. Als ich von zu Hause wegfuhr, vielleicht einen Kilometer oder etwas mehr, ich muss mich durch meine Fahrweise verraten haben, sah ich die Polizei im Rückspiegel blinken. Sie hielten die Autos an. Ein Atemalkoholtest ergab 2 Promille, ich wurde zu einem Bluttest mitgenommen, das Ergebnis ist noch nicht da. Ich erinnere mich, dass ich im Krankenhaus mit der Polizei war und ihnen irgendeinen Blödsinn erzählt habe: "Sie tun nichts, Deutschland wird ärmer, die Kriminalität steigt, und Sie sitzen bei mir, anstatt etwas zu tun. Mit einem normalen Bürger, der arbeitet und Steuern zahlt, wo es doch so viele Faulenzer und Faulpelze gibt. Ich hoffe, es wird nicht der gemeinsamen Sache zugeschrieben''. 2. Zum zweiten Punkt weiß ich gar nicht, was ich sagen soll. Es ist alles im ersten Absatz beschrieben. Ich habe durch den Rausch meinen Realitätssinn verloren und bin ins Auto gestiegen. 3. Ich habe im Alter von 20 Jahren an der Uni angefangen, Bier zu trinken. Regelmäßig mehrmals pro Woche. Bei Familienfesten war es dann üblich, Wodka zum guten Essen zu trinken. Allmählich nahm die Menge an Alkohol, die ich trank, zu. 4. Jetzt habe ich beschlossen, ganz aufzuhören, weil ich eine Familie habe und schon lange aufhören wollte, weil meine Frau und meine Schwiegermutter mir gesagt haben, dass ich nach dem Trinken aggressiv werde. Ich wollte aufhören, aber es gab immer eine Ausrede: später, später. Und jetzt ist es passiert, ich schäme mich sehr, ich bin sehr wütend auf mich. Und mein Ziel ist es, meinen Führerschein wieder zu bekommen, ein erfülltes Leben zu führen, aber ohne Alkohol. Und erst recht ohne die Möglichkeit, dass ich mich in Zukunft betrunken hinters Steuer setze. 5. Abstinenznachweis, Suchberatung, Sport |
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31.12.2023, 07:21
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30577 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Zum anderen ist da dein Wunsch, eine neue FE zu erwerben. Die kann 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der FEB (Fahrerlaubnisbehörde) beantragt werden. Der Antrag auf Neuerteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperre gestellt werden.Übrigens interessiert mich auch folgende Frage: Wird dieses Strafverfahren in einem einfachen Führungszeugnis aufgeführt? Sofern es deine einzige Straftat ist und du zu maximal 90 Tagessätzen verurteilt wirst (wovon auszugehen ist), taucht es nicht im Führungszeugnis auf.-------------------- |
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31.12.2023, 07:44
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
vielen Dank für Ihren Rat.
Ich werde in diesem Thread über den Fortgang meiner Geschichte berichten. Und vielleicht kann ich später auch mit Ratschlägen helfen. Übrigens, gibt es im Forum keinen Dankeschön-Button? Ich habe nicht gesehen... |
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31.12.2023, 08:22
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Solche modernen Sachen gibt es hier nicht. Zweck dieses Forums ist, an das Internet vor 20 Jahren zu erinnern.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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31.12.2023, 10:44
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 07.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90910 |
Also da muss echt noch viiiiel an Aufarbeitung passieren bei dir. So, wie du die Fragen oben beantwortet hast, geb ich dir Brief und Siegel drauf, einen MPU-Gutachter nicht überzeugen zu können.
Deine Vorsätze in allen Ehren, aber das ist alles noch sehr mager und oberflächlich. Aber du hast ja noch ne Menge Zeit, dich mit dem Thema zu beschäftigen:) |
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01.01.2024, 19:40
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Ja, danke, ich werde mich morgen über den Abstinenznachweis (1 Jahr) informieren.
Ich werde Dekra und Tüv nord anrufen und nach den Preisen fragen. Ich werde hier posten, wie die Preise jetzt sind. Wenn es sich sowieso nicht vermeiden lässt, kann man wenigstens die Preise vergleichen und eine günstigere Variante wählen. Ich werde jetzt eine Menge Geld ausgeben müssen. Ein Glück, dass der Job nicht zu weit weg ist. Ich kann mir gar nicht vorstellen, was diejenigen machen, deren Job vom Auto abhängt..... Übrigens, wann bekomme ich das Schreiben von Sperrfrist? In 2 Monaten? Und ab welchem Datum wird diese Sperrfrist berechnet, wenn die Straftat im Dezember begangen wurde und der Brief z.B. im März kommt.... |
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01.01.2024, 20:21
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5568 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Das Schreiben wird bzgl. der Sperrfrist lauten: "Der Fahrerlaubnisbehörde wird untersagt, Herrn Hausmeister_1919 vor Ablauf von weiteren X Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. "
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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01.01.2024, 20:30
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Danke, also wenn das Schreiben im März ankommt, ist die Sperrfrist ab März gültig. Also logischerweise, wenn ich jetzt nicht fahren kann, wäre es X Monate+2 (Jan,Feb), richtig?
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01.01.2024, 20:41
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ein Beispiel:
Angenommen, der Richter hält (der Einfachheit halber) 12 Monate Sperrfrist für angemessen. Seit der Tat im Dezember ist Deine Fahrerlaubnis schon vorläufig weg. Dann wird im Strafbefehl im Februar noch eine Sperrfrist von 10 Monaten stehen. Anders ausgedrückt: Die Frist, die im Strafbefehl steht, gilt ab Datum des Strafbefehls. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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02.01.2024, 12:36
Beitrag
#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Hallo zusammen. Ich hoffe, dass diese Informationen jemandem helfen werden.
Für den Alkoholabstinenznachweis hat jeder unterschiedliche Preise, man muss vergleichen. In meinem Fall: AN Urin, 1 Jahr, Alkohol. Dekra: 594 Euro TÜV Nord: 641,41 Euro. Ich habe auch eine Preisanfrage bei https://pima-mpu.de/ gemacht. |
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02.01.2024, 13:21
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 122 Beigetreten: 14.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89972 |
Mein Jahr hat (Stand 2022) unter 400,- gekostet.
War eine zertifizierte Rechtsmedizin. Vielleicht gibt's ja sowas in deiner Nähe auch. |
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02.01.2024, 13:26
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Eine weitere Ergänzung für 2024:
Bei einem Programmem über 12 Monate darf die Summe aller Fehlzeiten nicht mehr als 56 betragen. Mein gesamter Urlaub für 2024 ist bereits vollständig geplant und bezahlt. Ich habe nachgezählt, es sind 51 Tage, inklusive Samstage, Sonntage und Feiertage. Im Sommer werde ich 21 Tage am Stück haben, ich habe Dekra gefragt, ob das in Ordnung wäre. Positive Antwort. Die 56-Tage-Regel ist also sehr menschlich. Wer einen Urlaub von 30 Arbeitstagen hat, kann sich das leisten, es gibt sogar Reservetage für alle Fälle. Mein Jahr hat (Stand 2022) unter 400,- gekostet. War eine zertifizierte Rechtsmedizin. Vielleicht gibt's ja sowas in deiner Nähe auch. Wow, danke, ich werde noch einmal nachsehen, es sind immer noch 200 Euro Unterschied. |
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02.01.2024, 13:38
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#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 07.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90910 |
Lass dich doch nicht so abziehen mit den AN's.
Da machst du einen Vertrag direkt mit einem Labor und gut ist's. Ich hab pro AN 77€ gezahlt, also 462€, plus bei der ersten Einbestellung 15€ "Grundgebühr". Ich denke, den Anbieter sollte ich hier nicht nennen (?), aber da gibt es innerhalb Deutschlands ne Menge Probeentnahmestellen, vielleicht ist da ja eine dabei, die für dich passt. |
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02.01.2024, 16:37
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Für den Alkoholabstinenznachweis hat jeder unterschiedliche Preise, man muss vergleichen. die Suchtberatung Deiner Stadt kann Dir die günstigsten zertifizierten Anlaufpunke nennen. Die großen Prüfinstitute sind es in der Regel nicht. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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08.01.2024, 20:20
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Hallo zusammen. Ein kleines Update.
1. Habe eine Stelle für den Alkoholabstinenznachweis gefunden. Die Gesamtkosten werden zwischen 400 und 500 Euro liegen. In meiner Stadt mit 26600 Einwohnern habe ich kein geeignetes Labor gefunden, werde in eine Nachbarstadt gehen müssen. 2. Heute habe ich einen Brief von der Polizei erhalten. Screenshot_2024_01_08.png ( 596.36KB ) Anzahl der Downloads: 34 "weiter geriet er während der Fahrt in den Gegenverkehr und stößt beinahe mit dem entgegenkommenden Streifenwagen zusammen". Screenshot_200840.jpg ( 74.36KB ) Anzahl der Downloads: 24 Was soll ich mit der Beschuldigtenanhörung tun? Ein X setzen, ''ich gebe die Tat zu''? Das ist doch klar. Ich sehe keinen Sinn darin, etwas anderes anzukreuzen oder einen Anwalt einzuschalten. Der Zustand der Trunkenheit ist bewiesen, und wenn sie schreiben, dass ich in den Gegenverkehr gefahren bin, dann war es so. Was sagen und raten Sie? Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.01.2024, 06:03
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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08.01.2024, 20:37
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Entweder einfach nur zugeben aber auf keinen Fall hingehen und mit den Ermittlern „plaudern“…!
Eine freundliche Absage per Mail wäre allerdings ein höflicher Zug… -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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08.01.2024, 20:50
Beitrag
#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe also zwei Möglichkeiten: Entweder "Ich gebe die Tat zu'' oder Eine freundliche Absage per Mail. Was das bedeutet, würde ich gerne klären Können Sie mir ein Beispiel geben? |
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08.01.2024, 21:26
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
„Sehr geehrte Damen und Herren (alternativ „Sehr geehrter Herr xy“),
ich werde mich zur Sache nicht äußern und von daher nicht zu einer Beschuldigtenvernehmung erscheinen… Mit freundlichen Grüßen Hausmeister_1919“ Alternativ kannst Du auch einfach Punkt 1) ankreuzen, dann kostet Dich das aber eine Briefmarke… -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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12.01.2024, 18:03
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Oh, diese Bürokratie wie viele Briefe muss ich noch bekommen.
Amtg.jpg ( 74.24KB ) Anzahl der Downloads: 22 Ich verstehe, dass ich hier nichts zu beantworten brauche, richtig? Ich habe bereits auf den letzten Brief geantwortet: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde mich zur Sache nicht äußern und von daher nicht zu einer Beschuldigtenvernehmung erscheinen… Mit freundlichen Grüßen Hausmeister_1919“ Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.01.2024, 19:04
Bearbeitungsgrund: Anonymisiert
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12.01.2024, 18:19
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5568 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Dieses Schreiben hat nichts mit der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung zu tun. Die StA hat den Antrag beim AG gestellt, dass deine Fahrerlaubnis weiter in Verwahrung bleibt, weil zu vermuten steht, dass dir eine längere Sperrfrist bevorsteht. Wegen dieses Antrags muss dir Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Das einzig sinnvolle, was du schreiben kannst, ist zu schildern, was du bisher unternommen hast: 1. Kontakt mit Suchtberatung aufgenommen (wie steht es da mit einem Erstgesprächstermin?) 2. Lebst jetzt abstinent. 3. Einjährigen Abstinenznachweis eingeleitet. Mehr hilft eh nicht. Jobgefahr, Probleme mit Transport von kranken Familienmitgliedern läuft für die Justiz unter "Hätteste vorher überlegen sollen". -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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12.01.2024, 19:07
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Ich danke Ihnen für Ihren Rat. Ohne diesen Rat hätte ich diesen Brief unbeachtet gelassen. Ich werde mit diesen 3 Punkten + 1 Punkt Kontakt mit Selbsthilfegruppe für Alkoholkranke antworten.
Übrigens, gerade heute (12.01.24) hatte ich mein erstes Gespräch mit der Suchtberatung. Ich erklärte meine Situation und was ich bereits getan hatte. Ich sagte auch, dass ich seit dem 10.01.23 einen Vertrag zur Teilnahme an einem Alkoholscreening-Programm unterschrieben habe. Mir wurde gesagt, dass ich es eilig habe. Denn der zuverlässigste Weg neben dem Abstinenznachweis ist eine ambulante Reha-Therapie. Abends kann ich das gut mit der Arbeit kombinieren. Ohne Therapie gab es Fälle, in denen Leute selbst mit Abstinenznachweis und Vorbereitung auf die MPU- die MPU nicht bestanden haben. Und eine Therapie zusammen mit dem Abstinenznachweis ist der sicherste und zuverlässigste Weg, den Führerschein wieder zu bekommen. Natürlich habe ich der Therapie zugestimmt, ich brauche die Risiken nicht. Aber: Die Therapie kann erst nach 8 Wochen (ab dem heutigen Tag) beginnen. In dieser Zeit müssen sie sicherstellen, dass ich alkoholfrei bin. Und außerdem muss ich vor der Therapie an einer Selbsthilfegruppe für Alkoholkranke teilnehmen. Das ist eine Art Eintrittskarte für den Beginn der Therapie. Natürlich werde ich das alles machen. Aber ich habe Zweifel, dass ich mit dem Abstinenznachweis zu voreilig gewesen bin. Denn laut Vertrag wird der Abstinenznachweis am 08.01.2025 enden. Und die Therapie wird ab jetzt 14-15 Monate dauern, also irgendwann im März 2025 enden. Und dann wird der Abstinenznachweis nicht mehr gültig sein. Ich konnte das Labor heute nicht erreichen. Ich werde es morgen früh versuchen. Ich werde die Situation erklären und fragen, ob ich das Startdatum verschieben kann. Was halten Sie davon? |
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12.01.2024, 19:17
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5568 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Du kannst auch nach hinten nochmal drei Monate dran hängen, geht auch.
Edit: Das kann auch dann notwendig werden, weil es plötzlich mit MPU-Terminen zeitlich knapp wird. Hat es alles schon gegeben. In welche Hypothese hat man dich eingestuft? Wurde dir das gesagt? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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12.01.2024, 19:19
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#34
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 07.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90910 |
Der Abstinenznachweis ist unbegrenzt "gültig", es sollte nur kein zu langer Zeitraum zwischen Ende des Programms und MPU liegen. Notfalls verlängerst du das Programm oder gibst kurz vor der MPU dann z.B. eine Haaranalyse ab.
Und Nein, auch Therapie + Abstinenznachweis ist kein sicherer Garant, dass du deine FE zurückbekommst. Dem Gutachter muss authentisch vermittelt werden, dass all diese Maßnahmen eine Veränderung, die langfristig wirken kann, bewirkt haben. |
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12.01.2024, 19:31
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#35
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Vielen Dank für die Antworten.
Was könnte der maximale Zeitraum zwischen Ende des AN Programms und MPU sein? Was ist diese Hypothese? Können Sie das näher erläutern, ich werde dann das nächste Mal in der Suchtberatung nachfragen. Ich habe meinen nächsten Termin in 2 Wochen Zum 1. Punkt habe selbst die Antwort gefunden: ''Ist das Abstinenzprogramm beendet, bekommst du eine Abschlussbescheinigung. Ab diesem Termin darfst du maximal 4 Monate Zeit verstreichen lassen, bis du zur MPU gehst.'' |
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12.01.2024, 19:52
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#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3158 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
-------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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12.01.2024, 20:00
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#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5568 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Zitat Abschlussbescheinigung. Ab diesem Termin darfst du maximal 4 Monate Zeit verstreichen lassen, bis du zur MPU gehst.'' Ein Monat Pause zwischen Abschlussbescheinigung und MPU sind kein Problem, alles darüber hinaus bedarf einer Begründung. Edit: in einer Hinsicht muss ich mein Posting von 18.19 Uhr noch präzisieren. Ich rechne bei einer TF von um die 2,x ‰ nicht damit, dass du deine FE bis zum Strafbefehl zurück bekommst. Ich hoffe vielmehr darauf, dass die von dir eingeleiteten Schritte, die deutlich über bloße Versprechen hinaus gehen, bewirken, dass du vielleicht 1-2 Monate Sperrfrist oder vielleicht 10 TS weniger erteilt bekommst. Das wäre nicht viel, aber in deiner Situation wäre jeder Euro, den du vielleicht zusätzlich für deine Familie ausgeben könntest, ein Gewinn, oder? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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12.01.2024, 21:22
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#38
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Ja, ich war etwas voreilig mit denm AN-Programm...
Und über Hypothese - ich habe es noch nicht gehört, oder gehört, aber nicht verstanden. Wer soll mir das sagen? Suchtberatung? Edit: in einer Hinsicht muss ich mein Posting von 18.19 Uhr noch präzisieren. Ich rechne bei einer TF von um die 2,x ‰ nicht damit, dass du deine FE bis zum Strafbefehl zurück bekommst. Ich hoffe vielmehr darauf, dass die von dir eingeleiteten Schritte, die deutlich über bloße Versprechen hinaus gehen, bewirken, dass du vielleicht 1-2 Monate Sperrfrist oder vielleicht 10 TS weniger erteilt bekommst. Das wäre nicht viel, aber in deiner Situation wäre jeder Euro, den du vielleicht zusätzlich für deine Familie ausgeben könntest, ein Gewinn, oder? Oh ja, das wünschte ich. Ich kann nicht glauben, wie viel Geld jetzt ausgegeben werden wird. Eine gute Lektion für den Rest meines Lebens, einen gesetzestreuen ohne Alkohol Lebensstil zu führen. Es ist gut, dass ich an den Wochenenden etwas Geld (Nebenjob) verdienen kann... Wie dem auch sei, als Nächstes werde ich morgen das Labor anrufen und fragen, ob ich das ganze Programm um 3 Monate vorverlegen kann. Und dann werde ich den ganzen Papierkram für die Therapie ausfüllen. Dann werde ich zur Selbsthilfegruppe für Alkoholkranke gehen. Und ich warte auf die nächsten Briefe und spare Geld.... |
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12.01.2024, 21:27
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#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Nur vorsichtshalber die Frage…. was meinst Du mit Deiner „Therapie“?
Ist es tatsächlich ein anerkannter (Verkehrs)Psychologe oder evtl nur ein windiger „MPU-Vorbereiter“? Geht aus Deinen Posts nicht ganz hervor… -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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12.01.2024, 21:35
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#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5568 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Das mit den Hypothesen jetzt mal extrem kurz gefasst: Je nach Ausmaß des Problems, das jemand mit Alkohol hat, kann man ihn spätestens bei der MPU in eine von vier Hypothesenkategorien eingeordnen. Eine Suchtberatung kann das vorher schon tun und hilft einem dann spezifischer im Rahmen der Vorbereitung. Denn jede dieser Hypothesen zieht bestimmte Maßnahmen als Notwendigkeit nach sich. Fehlt dann eine solch notwendige Maßnahme, wird's nix mit der MPU. Selbst wenn alle notwendigen Maßnahmen vorhanden sind, kann es kann der Kür, der persönlichen Veränderung, immer noch scheitern.
So, das waren jetzt 200 eng geschriebene Buchseiten auf fünf Zeilen. Edit: @Q-Treiberin Aus dem Kontext lese ich, dass es sich um eine ambulante Maßnahme unter dem Dach der Suchtberatung handelt. Ich gehe hier mal von der Caritas aus. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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12.01.2024, 21:51
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#41
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
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16.01.2024, 16:15
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#42
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Hallo zusammen.
Ich werde ein kleines Update machen: AN ist in der Arbeit, das Vertragsende kann man so weit verlängern, wie man will. Ich muss einfach 2025 den Bescheid sagen,wie lange die Verlängerung erfolgen soll, damit es in der Nähe des MPU-Termins liegt. 1. Ich habe den ganzen Papierkram für die Therapie erledigt, ich habe alles vorbereitet. 2. Ich habe einen Brief an das Amtsgericht geschickt, in dem ich aufliste, was ich bereits getan habe (Hinweis aus dem Forum, @MsTaxi Vielen Dank) 3. Nächste Woche ist der nächste Termin bei der Suchtberatung. Bin seit über 3 Wochen ohne Alkohol, die ersten 2 Wochen gab es Überempfindlichkeit, was den Alkogolenzug bestätigt und dass ich ein Alkoholproblem hatte. Jetzt gibt es keine Symptome mehr, mehr Energie, ich bin froh über den vollständigen Entzug von Alkohol. Ich warte auf die nächsten Briefe und spare Geld. Ich habe das Buch bestellt: "Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) sicher bestehen: mit zahlreichen Beispielen von Fragen und Antworten" von Robert Klaus. |
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16.01.2024, 22:11
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#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Du bist auf einem guten Weg. Kopf hoch und weiter so! Probiere auch mal aus, ob eine Selbsthilfegruppe für Dich das richtige ist. Die gibt es notfalls sogar im Internet auch wenn Präsenz besser ist.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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05.02.2024, 12:44
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#44
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Hallo zusammen
Ich habe ein Update und ein neues Schreiben. Es scheint mir, dass dieses Schreiben ein früheres Schreiben vom Amtsgericht dupliziert. Muss ich etwas berücksichtigen oder in irgendeiner Weise darauf reagieren? Insgesamt lese ich jetzt viel und schaue mir Videos zur Vorbereitung auf die MPU an, und ich denke, ich habe die ''Spielregeln'' verstanden. Man muss die Wahrheit sagen, aber die Wahrheit muss sich im Rahmen dessen bewegen, was sie von mir hören wollen. Zum Beispiel habe ich dem Berater von der Suchthilfe gleich beim ersten Mal gesagt: Mir hat es bei der Gruppensitzung für Alkoholkranke nicht so gut gefallen. Da sind meistens Leute von 50-70 Jahren, und die haben echte gesundheitliche Probleme. Viele erzählen, dass Angehörige gestorben sind usw. Und als ich fragte, wer mir etwas über die MPU Stellen in der Region sagen könnte, konnte mir niemand antworten. Meine ehrliche Antwort gefiel dem Psychologen nicht sonderlich, und er riet mir, eine andere Gruppe zu suchen. Stattdessen las ich, was der Psychologe von mir erwartete. Und beim nächsten Mal sagte ich: "Ich habe die Gruppe besucht: Die Teilnahme an der Gruppe hat mir Kraft gegeben, jetzt habe ich dank der Gruppe gelernt, offen über meine Probleme zu sprechen.'' Diesmal hat ihm meine Antwort wirklich gefallen Das Gleiche gilt übrigens auch für die MPU. Im Moment lese ich viel, und wenn die ambulante Therapie beginnt (im Grunde die gleichen Gruppendiskussionen), werde ich proaktiv Themen und Fragen vorschlagen, um über meine Trinkmotive zu sprechen, sozusagen, um die MPU selbst proaktiv zu simulieren. MfG |
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08.02.2024, 09:21
Beitrag
#45
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Guten Morgen zusammen.
Dies ist ein informativer Beitrag in meinem Thread für diejenigen, die in Zukunft akkreditiertes für forensische Zwecke im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik Labor suchen werden. Region: Bremen und Niedersachsen (Städte, die an Bremen grenzen und kein eigenes Labor haben). Ich empfehle Toxikologie ''Institut für Pharmakologie und Toxikologie'' Für 2024 hat sich dieses Labor als die günstigste Option für mich in der Region erwiesen. Es ist möglich, mit dem Personal zu vereinbaren, wenn man an manchen Tagen (es geht nicht um offizielle Tage, an denen man abwesend sein darf) nicht kommen kann. Zum Beispiel. In meinem Fall habe ich manchmal an Wochenenden bei meinem Nebenjob Notdienst, ganz Samstag und Sonntag. Ich habe das Labor darüber informiert, es wurde ohne Probleme akzeptiert. Ich brauche nur, wenn ich weiß, dass ich Notdienst habe: SMS verschicken am Samstag vor 11 Uhr, dass ich dieses Wochenende Notdienst habe und am Samstag und Sonntag nicht kommen kann. |
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08.02.2024, 10:13
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 451 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Bei meinem Verein (TÜV Süd) - bekommt man immer 24h vorher bescheid, dass man kommen muss.
Sonntags testen die sowieso nicht - und ich denke auch, dass die Samstag keinen Bock haben zu arbeiten - hab bisher zumindest immer nur Wochentags müssen (2x Di und 1x Do). Deshalb gehe ich mal davon aus, dass die Geschichte bei dir ähnlich abläuft und dass deine SMS am Wochenende keinen Einfluss haben wird. |
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08.02.2024, 12:34
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#47
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Guten Tag.
Ich habe eine Frage. Habe heute die Blutwerte erhalten. So wie ich es verstanden habe, sollen die GPT Werte jetzt im Laufe der Zeit abnehmen, d.h. wenn ich jetzt 46 habe, dann wird es immer niedriger, 40, 38, usw. Muss ich jetzt anfangen, diese Blutwerte regelmäßig zu sammeln (z.B. alle 2 Monate) für die MPU? MfG |
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08.02.2024, 14:11
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 451 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
warum sollte sich da was verändern?
ist doch alles im normbereich O_o |
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08.02.2024, 15:38
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5568 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Warum solltest du Leberwerte sammeln? Die, die dir jetzt vorliegen, belegen, dass deine Leber keinen Schaden genommen hat. Reicht doch. Gut ist und aus die Maus.
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27.02.2024, 13:29
Beitrag
#50
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 30.12.2023 Wohnort: Erfurt Mitglieds-Nr.: 91314 |
Guten Tag und gute Laune an alle.
Ich habe eine Frage, die ich gerne in diesem Forum stellen möchte. Nächste Woche habe ich einen Termin bei einer Sozialarbeiterin in einer Beratungsstelle für Suchtkranke. Bei diesem Termin wird man mir sagen, ob die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für eine ambulante Therapie übernimmt und wann diese beginnen wird. Die ambulante Therapie besteht aus Gruppensitzungen einmal pro Woche und Einzelsitzungen mit einem Psychologen alle zwei Wochen. Ich erinnere euch, dass die Suchtstelle mir eine ambulante Therapie als Ergänzung zu meiner MPU-Vorbereitung anbot. Mir wurde gesagt, dass eine ambulante Therapie meine Chancen verbessern würde. Ich habe dankend zugestimmt. Außerdem habe ich kürzlich gelesen, dass ''wenn Sie eine solche professionelle Behandlung gemacht haben, so müssen Sie nach Abschluss der Behandlung in der Regel ein Jahr verstreichen lassen, bevor Sie eine positive MPU erzielen können. Sie sollen bedenken, dass sich die Mehrzahl der Gutachter daran hält und ein Jahr Abstinenz nach Therapieabschluss erwartet. Auch bei analytischen Therapien oder Verhaltenstherapie können Gutachter ein Jahr Abstinenz nach Abschluss der Therapie verlangen, wenn Sie diese Therapie bei der Begutachtung angeben und im Zusammenhang mit ihrer Alkoholproblematik durchführten.'' Robert Klaus, 2002. Sicher durch den MPU. Was ich gelesen habe, hat mich beunruhigt. Mein Ziel ist es, mich auf die MPU vorzubereiten und meinen Führerschein im nächsten Jahr, also 2025, zu machen, anstatt das Ganze über zwei Jahre zu strecken. Andererseits interessiert mich alles, was ich jetzt lese und tue, sehr. Ich bin mir meiner Motive und auch der Motive anderer Menschen bewusster geworden. Ich habe einige psychologische Aspekte auf mein Berufsleben übertragen, und das hat mir sehr geholfen. Ambulante Therapie ist etwas, das ich auch gerne machen würde. Ich spreche jetzt sehr gerne über Dinge, die früher ein Tabu für mich waren. Außerdem möchte ich in der Therapie mit einer Beraterin über meine Beweggründe sprechen. Und da Deutsch nicht meine Muttersprache ist, werde ich durch diese mündliche Vorbereitung besser vorbereitet sein und noch mehr Selbstvertrauen gewinnen. Aber ich möchte wirklich nicht, dass nächstes Jahr, wenn ich mit meinem Abstinenznachweis und der ambulanten Therapiebescheinigung zum MPU Termin komme, der Gutachter zu mir sagt: ''mein Lieber, du musst noch ein Jahr warten, noch ein Jahr den Abstinenznachweis sammeln, und dann wiederkommen. Ich brauche also Ihren Rat. Was ist die beste Strategie, um schon nächstes Jahr mobil zu sein und nicht erst in 2 Jahren. Vielleicht sind die Informationen aus dem Buch von 2002 nicht mehr aktuell und ich muss nicht ein Jahr nach der Therapie warten? MfG |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.11.2024 - 16:16 |