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> Fahrerkarte Handwerker und ehemals 95/beschleunigte Grundqualifikation
Klausi_Stapler
Beitrag 22.02.2024, 18:43
Beitrag #1


Neuling


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Erstmal Hallo ins Forum....

ich habe jetzt viel gelesen und bin noch mehr verunsichert... mein Führerschein CE ohne ehemals 95.

Meine Fragen:

ich arbeite bei einem Versorgungsunternehmen GAS/Wasser/Strom....der Arbeitgeber beruft sich auf die Handwerkerregel, weshalb ich im Alltag keine Fahrerkarte für z.B einen Sprinter 519 mit 5 t zGG brauche, da kleiner 7,5t.
Wenn ich jetzt zusätzlich noch mit einen Anhänger mit 3,5t zGG fahre, muss ich dann eine Fahrerkarte stecken? Weil insgesamt zGG 8,5t ? Oder befreit mich da eine Klausel? z.B Energieversorger etc.


Wenn ich mit einem LKW mit Kran größer 7,5t fahre z.B Atego 1224 (CE vorhanden) muss ich auch eine Fahrerkarte stecken? Da befreit mich nichts von der Fahrerkarte?

Die 95 benötige ich nicht, weil meine Haupttätigkeit nicht das fahren, sondern nur die Fahrt zur Baustelle ist, richtig? Handwerkerregel und Radius kleiner 100km.


Dankeschön :-)
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blackdodge
Beitrag 23.02.2024, 05:39
Beitrag #2


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Schau mal Bitte in die FPersV § 18 Nr 8

Falls Dein Unternehmen darunter fällt, ist alles ganz einfach whistling.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 23.02.2024, 16:50
Beitrag #3


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Die Handwerkerregelung gilt für Fahrzeuge, die 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht haben, oder irre ich mich jetzt?
Ich war der Meinung, auch wenn die Handwerkerregelung greift, über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird für beruflichen Gütertransport in jedem Fall ein Fahrtenschreiber verpflichtend.

Zitat von dieser Seite : (Ob das richtig ist lasse ich mal offen think.gif )

Bei Beförderungen mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, deren zHm mehr als 7,5 t beträgt, kann die Handwerkerregelung NIEMALS in Anspruch genommen werden!



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Klausi_Stapler
Beitrag 23.02.2024, 17:27
Beitrag #4


Neuling


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Zitat (Hoheneicherstation @ 23.02.2024, 16:50) *
Die Handwerkerregelung gilt für Fahrzeuge, die 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht haben, oder irre ich mich jetzt?
Ich war der Meinung, auch wenn die Handwerkerregelung greift, über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird für beruflichen Gütertransport in jedem Fall ein Fahrtenschreiber verpflichtend.

Zitat von dieser Seite : (Ob das richtig ist lasse ich mal offen think.gif )

Bei Beförderungen mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, deren zHm mehr als 7,5 t beträgt, kann die Handwerkerregelung NIEMALS in Anspruch genommen werden!



ja den Satz habe ich auch gelesen und dann sind Zweifel aufgekommen...
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blackdodge
Beitrag 23.02.2024, 18:30
Beitrag #5


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Nochmal

lies was in meinem LINK siehe oben drin steht ! Es ist so einfach wenn man in bei einem Energieversorger arbeitet ! whistling.gif Da braucht man keine Handwerkerregel


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Klausi_Stapler
Beitrag 23.02.2024, 18:54
Beitrag #6


Neuling


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Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung

und wie schaut es aus wenn man Verbauholz von einem Sägewerk holt? Oder einen Rohrtransport für ein Neubaugebiet macht?
Dies wäre ja eine Netz Erweiterung und keine Instandhaltung....
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blackdodge
Beitrag 23.02.2024, 19:10
Beitrag #7


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Zitat (Klausi_Stapler @ 22.02.2024, 18:43) *
ich arbeite bei einem Versorgungsunternehmen GAS/Wasser/Strom....



Damit sollte alles geklärt sein. In dem Fall benötigen die Fahrzeuge nicht mal nen Fahrtenschreiber.


Aber, arbeitest Du für einen SUB-Unternehmer des Energieversorgers ist es wieder anders, dann muss Fahrtenschreiber verbaut sein und dann gilt die Handwerkerregel. also 100 km im Umkreis um den Standort der Fa des Subs


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Hoheneicherstation
Beitrag 23.02.2024, 19:44
Beitrag #8


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@blackdodge, die Frage, die sich aus dem letzten Satz ergibt, wollte ich geklärt wissen.

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blackdodge
Beitrag 23.02.2024, 21:57
Beitrag #9


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ich sags mal so, für den kontrollierenden ergibt sie sich aus den Halterdaten des Fahrzeugscheines bzw aus einem Mietvertrage für das Fahrzeug



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die-scharfs
Beitrag 24.02.2024, 09:22
Beitrag #10


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Zitat (Hoheneicherstation @ 23.02.2024, 16:50) *
Die Handwerkerregelung gilt für Fahrzeuge, die 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht haben, oder irre ich mich jetzt?


Ich bringe da mal >2,8 t bis 7,5 t ZugGM ins Spiel
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