Fahrerkarte Handwerker und ehemals 95/beschleunigte Grundqualifikation |
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Fahrerkarte Handwerker und ehemals 95/beschleunigte Grundqualifikation |
22.02.2024, 18:43
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.02.2024 Mitglieds-Nr.: 91490 |
Erstmal Hallo ins Forum.... ich habe jetzt viel gelesen und bin noch mehr verunsichert... mein Führerschein CE ohne ehemals 95. Meine Fragen: ich arbeite bei einem Versorgungsunternehmen GAS/Wasser/Strom....der Arbeitgeber beruft sich auf die Handwerkerregel, weshalb ich im Alltag keine Fahrerkarte für z.B einen Sprinter 519 mit 5 t zGG brauche, da kleiner 7,5t. Wenn ich jetzt zusätzlich noch mit einen Anhänger mit 3,5t zGG fahre, muss ich dann eine Fahrerkarte stecken? Weil insgesamt zGG 8,5t ? Oder befreit mich da eine Klausel? z.B Energieversorger etc. Wenn ich mit einem LKW mit Kran größer 7,5t fahre z.B Atego 1224 (CE vorhanden) muss ich auch eine Fahrerkarte stecken? Da befreit mich nichts von der Fahrerkarte? Die 95 benötige ich nicht, weil meine Haupttätigkeit nicht das fahren, sondern nur die Fahrt zur Baustelle ist, richtig? Handwerkerregel und Radius kleiner 100km. Dankeschön :-) |
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23.02.2024, 05:39
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Schau mal Bitte in die FPersV § 18 Nr 8
Falls Dein Unternehmen darunter fällt, ist alles ganz einfach -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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23.02.2024, 16:50
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Die Handwerkerregelung gilt für Fahrzeuge, die 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht haben, oder irre ich mich jetzt? Ich war der Meinung, auch wenn die Handwerkerregelung greift, über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird für beruflichen Gütertransport in jedem Fall ein Fahrtenschreiber verpflichtend. Zitat von dieser Seite : (Ob das richtig ist lasse ich mal offen ) Bei Beförderungen mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, deren zHm mehr als 7,5 t beträgt, kann die Handwerkerregelung NIEMALS in Anspruch genommen werden! |
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23.02.2024, 17:27
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#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.02.2024 Mitglieds-Nr.: 91490 |
Die Handwerkerregelung gilt für Fahrzeuge, die 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht haben, oder irre ich mich jetzt? Ich war der Meinung, auch wenn die Handwerkerregelung greift, über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird für beruflichen Gütertransport in jedem Fall ein Fahrtenschreiber verpflichtend. Zitat von dieser Seite : (Ob das richtig ist lasse ich mal offen ) Bei Beförderungen mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, deren zHm mehr als 7,5 t beträgt, kann die Handwerkerregelung NIEMALS in Anspruch genommen werden! ja den Satz habe ich auch gelesen und dann sind Zweifel aufgekommen... |
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23.02.2024, 18:30
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Nochmal
lies was in meinem LINK siehe oben drin steht ! Es ist so einfach wenn man in bei einem Energieversorger arbeitet ! Da braucht man keine Handwerkerregel -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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23.02.2024, 18:54
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.02.2024 Mitglieds-Nr.: 91490 |
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung
und wie schaut es aus wenn man Verbauholz von einem Sägewerk holt? Oder einen Rohrtransport für ein Neubaugebiet macht? Dies wäre ja eine Netz Erweiterung und keine Instandhaltung.... |
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23.02.2024, 19:10
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
ich arbeite bei einem Versorgungsunternehmen GAS/Wasser/Strom.... Damit sollte alles geklärt sein. In dem Fall benötigen die Fahrzeuge nicht mal nen Fahrtenschreiber. Aber, arbeitest Du für einen SUB-Unternehmer des Energieversorgers ist es wieder anders, dann muss Fahrtenschreiber verbaut sein und dann gilt die Handwerkerregel. also 100 km im Umkreis um den Standort der Fa des Subs -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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23.02.2024, 19:44
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
@blackdodge, die Frage, die sich aus dem letzten Satz ergibt, wollte ich geklärt wissen. |
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23.02.2024, 21:57
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
ich sags mal so, für den kontrollierenden ergibt sie sich aus den Halterdaten des Fahrzeugscheines bzw aus einem Mietvertrage für das Fahrzeug
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24.02.2024, 09:22
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2375 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:24 |