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> Verkehrsinsel? Fahrbahnteilung?
m01
Beitrag 22.02.2024, 22:44
Beitrag #1


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Es geht um diese Stelle. Es handelt sich dabei nicht um einen privaten Parkplatz o.ä., sondern eine Ortsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und entlang ihres Verlaufs sogar Zeichen 306. Wie ist denn diese "Verkehrsinsel" oder "Parkplatzinsel" zu verstehen? Fährt man da nun links dran vorbei oder rechts? Und wenn die beiden "Fahrstreifen" wieder zusammentreffen, was gilt dann?

Witzigerweise haben sowohl das Google-Maps- als auch das Apple-Maps-Auto die Insel umrundet, ersteres gegen den, letzteres im Uhrzeigersinn... whistling.gif
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Mueck
Beitrag 22.02.2024, 23:10
Beitrag #2


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Zitat (m01 @ 22.02.2024, 22:44) *
Fährt man da nun links dran vorbei oder rechts?
Wenn man es als EINE Straße interpretiert gilt:
Zitat
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
Wenn nicht: wie Du magst ... thread.gif
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Schorsch
Beitrag 22.02.2024, 23:19
Beitrag #3


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2 Verzeigungen, an denen jeweils RvL gilt
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MisterOJ
Beitrag 23.02.2024, 08:02
Beitrag #4


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Zitat (m01 @ 22.02.2024, 22:44) *
Es handelt sich dabei ...um eine Ortsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und entlang ihres Verlaufs sogar Zeichen 306.

Wer baut solch einen uneindeutigen Schwachfug!! wallbash.gif

- entweder das soll eine Art große Mittelinsel sein - dann gehören an die Anfänge Z222 hin
- oder das rechte ist eine Art "Parkplatz-Nebenfahrbahn - dann wäre das Konstrukt baulich anders auszubilden

OJ wavey.gif


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m01
Beitrag 23.02.2024, 08:24
Beitrag #5


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Ja... wem sagst Du das. Ich argumentiere momentan hier für eine Korrektur in Form eines verkehrsberuhigten Bereichs (so war die bauliche Gestaltung anscheinend mal gedacht), aber die Polizei lässt sich nur auf Tempo 30 ein. Achja, der Parkplatz ist auch die Hol- und Bringzone für die nahegelegene Grundschule. wavey.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.02.2024, 17:10
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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MisterOJ
Beitrag 23.02.2024, 08:57
Beitrag #6


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Zitat (m01 @ 23.02.2024, 08:24) *
Ja... wem sagst Du das.

Wahrscheinlich waren das "Fachkräfte" des örtlichen Bauamtes bzw. der SVB am Werk... ranting.gif

Zitat (m01 @ 23.02.2024, 08:24) *
Ich argumentiere momentan hier für eine Korrektur in Form eines verkehrsberuhigten Bereichs (so war die bauliche Gestaltung anscheinend mal gedacht)

VB und Z306 vertragen sich aber nicht no.gif - und ein VB in einer Ortsdurchfahrt passt auch nicht ...

Zitat (m01 @ 23.02.2024, 08:24) *
aber die Polizei lässt sich nur auf Tempo 30 ein.

30-Zone heißt ja dann auch rvl (also kein Z306 mehr) - was dort wohl noch mehr Verwirrung bringt


Was spräche denn gegen:
- "nur" 30-Beschränkung (KEINE Zone) in diesem "Sonderbereich" - also Z274-30 davor und Z278-30 danach
- vorgeschriebene Trennung der Verkehrsströme mit Z222 jeweils rechtsseitig vorbei

Zitat (m01 @ 23.02.2024, 08:24) *
Achja, der Parkplatz ist auch die Hol- und Bringzone für die nahegelegene Grundschule. wavey.gif

Elterntaxi-Parkplatz? Ohje - die bringen mehr Sicherheitsprobleme als sie verhindern.. (Aber das ist ein anderes Grundsatz-Thema)

Oder zu diesem Thema:
- Änderung der Verkehrsführung so, dass aus der Foto-Blickrichtung der Verkehr links der Insel vorbei muss
- Umwandlung des rechten Fahrbahnteils als 'Parkplatz' mit 'Zufahrt' (also Z205 für den rechte Teil; Z301 für den Hauptverkehr) und Kennzeichnung als Bring-/Hol-Zone für die Schule
(dann würde der fließende Verkehr auf der einen Seite der Insel bleiben/fahren und das halten und Aus-/einssteigen würde auf der anderen Seite der Insel stattfinden ohne Gefahr durch Fließverkehr)


OJ wavey.gif


PS: nach RSAS gibt es ja auch Sicherheitsaudits - vielleicht sollte hier eines erstellt werden


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m01
Beitrag 23.02.2024, 09:09
Beitrag #7


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Zitat (MisterOJ @ 23.02.2024, 08:57) *
VB und Z306 vertragen sich aber nicht no.gif - und ein VB in einer Ortsdurchfahrt passt auch nicht ...

Ist auch keine Ortsdurchfahrt, maximal ein Anliegerweg. Die Straße erschließt ausschließlich eine KiTa und einen Sportplatz mit zugehörigem Parkplatz, da fahren am Tag geschätzt keine 100 Pkw. Gehwege gibts nicht, Parkflächen sind alle markiert, ansonsten flächendeckend Halteverbot - es sieht alles aus wie ein VB, nur die Schilder passen nicht dazu. Das Zeichen 306 steht an der Einfahrt zum Sportplatz (würde ich im VB schlicht entfernen) sowie im weiteren Verlauf (den ich nicht mehr zum VB zählen würde) an einigen Einmündungen...

Anekdote zu Z306 in 30-Zone: hier beginnt eine relativ neue Zone-30, um an der Vorfahrtsregelung nichts zu ändern, hat man eben 14 Vorfahrtsraketen hintereinander gebaut. Was nicht passt, wird passend gemacht. whistling.gif
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Mueck
Beitrag 23.02.2024, 09:29
Beitrag #8


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Zitat (m01 @ 23.02.2024, 08:24) *
aber die Polizei lässt sich nur auf Tempo 30 ein.
Zu Recht. Aus der VwV-StVO zu 325.1: "Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen."
Erläuter doch mal die Aufenthaltsfunktion eines Parkplatzes im Sinne der VwV-StVO oder der gehweglosen Zufahrten .... whistling.gif
Wie viele Kinderspiele oder Plauderrunden auf Sitzbänken finden da so durchschnittlich statt? thread.gif
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m01
Beitrag 23.02.2024, 09:34
Beitrag #9


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Die Aufenthaltsfunktion heißt ja nicht, dass da jemand auf der Verkehrsfläche die Picknickdecke ausbreitet. Die Fahrbahn führt mitten durch eine Kita (links Parkplatz, rechts Vorplatz) und ich meine schon, dass das Sportplatzgebiet 50 Meter weiter sowas wie Aufenthaltsfunktion hat.
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helmet lampshade
Beitrag 23.02.2024, 10:12
Beitrag #10


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Zitat (MisterOJ @ 23.02.2024, 08:57) *
Was spräche denn gegen:
- "nur" 30-Beschränkung

Hängt von der Durchschnittsgeschwindigkeit ab. Womöglich liegt die hier ja schon unter 30km/h und da würde eine rote 30 eher wie eine blaue 30 wirken..
PS Ist der Radweg benutzungspflichtig oder nicht fahrbahnbegleitend?
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m01
Beitrag 23.02.2024, 10:37
Beitrag #11


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Grundsätzlich hab ich auch nichts gegen 30 - alles besser als einfach stumpf 50 zu lassen. Ich denke aber, den lokalen Gegebenheiten würde der VB besser entsprechen. Wer vernünftig ist und ortskundig die KiTa hinter der Kurve kennt, fährt an dieser Stelle maximal 15 km/h. Ich hab aber auch schon mal Autos mit geschätzt 30 um die Ecke ballern sehen. Das ist zu viel.
Zitat (helmet lampshade @ 23.02.2024, 10:12) *
PS Ist der Radweg benutzungspflichtig oder nicht fahrbahnbegleitend?

Das hab ich mich auch schon gefragt. Ich meine, dass er nicht fahrbahnbegleitend ist, an seinen Enden stehen auch Z205 bei der Einmündung auf die Straße, so wie an den anderen eigenständigen Wegen z.B. hier.
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Ernschtl
Beitrag 23.02.2024, 10:56
Beitrag #12


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QUOTE (m01 @ 22.02.2024, 22:44) *
Es handelt sich dabei nicht um einen privaten Parkplatz o.ä.,
Lt. Beschilderung schon. Zumindest auf einer Seite steht ein Z 314


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Schorsch
Beitrag 23.02.2024, 11:12
Beitrag #13


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Wenn auch auf dieser Seite ein Zeichen 314 aufgestellt wird, dann wäre das ganze eindeutig ein Parkplatz und es würde Schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme gelten, also kein KFZ-Vorrang.
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m01
Beitrag 23.02.2024, 11:35
Beitrag #14


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Meinst Du dieses? Das ist auch das einzige, von der anderen Seite kommend steht da gar nix...
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Schorsch
Beitrag 23.02.2024, 13:38
Beitrag #15


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Ja, an beiden Seiten und eindeutiger sichtbar. Wäre natürlich immer noch fraglich, ob sich Autofahrer an die Bestimmungen für Parkplätze halten würden, aber wenigstens wäre klar, dass es ein Parkplatz ist.
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m01
Beitrag 23.02.2024, 14:02
Beitrag #16


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Ich glaube ehrlich gesagt, das Z314 am Straßenbeginn wird eher als Wegweiser missbraucht (zum Parkplatz da lang). whistling.gif
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Ford Prefect
Beitrag 28.02.2024, 15:55
Beitrag #17


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Zitat (m01 @ 22.02.2024, 22:44) *
Fährt man da nun links dran vorbei oder rechts?
Entweder rechts vorbei oder rechts oder links. Mir würde nix einfallen, warum man nur links dran vorbei fahren dürfte.
Ich würde es so machen, wie ich gerade will.
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m01
Beitrag 28.02.2024, 17:01
Beitrag #18


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Zitat (Ford Prefect @ 28.02.2024, 15:55) *
Ich würde es so machen, wie ich gerade will.

Würd ich auf einem Parkplatz auch. Jetzt ist das halt eine nicht gekennzeichnete "Verkehrsinsel", offiziell in einer Vorfahrtsstraße mit zulHG 50. So schnell kann man da gar nicht fahren, ich würd den Murks trotzdem gern korrigieren.
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Ernschtl
Beitrag 28.02.2024, 20:14
Beitrag #19


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QUOTE (m01 @ 23.02.2024, 14:02) *
Ich glaube ehrlich gesagt, das Z314 am Straßenbeginn wird eher als Wegweiser missbraucht
Egal, damit ist es ein Parkplatz


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m01
Beitrag 28.02.2024, 21:24
Beitrag #20


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Hab nochmal in der Historie gestöbert. Das war mal ein Parkplatz, bevor vor so 20 Jahren der Weg auf der westlichen Seite weitergebaut wurde und daraus schwuppdiwupp eine Straße wurde. Jetzt kommt man auch von der anderen Seite hin, aber Schilder gabs natürlich keine... whistling.gif
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Schorsch
Beitrag 29.02.2024, 21:04
Beitrag #21


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Zitat (Ernschtl @ 28.02.2024, 20:14) *
Zitat (m01 @ 23.02.2024, 14:02) *
Ich glaube ehrlich gesagt, das Z314 am Straßenbeginn wird eher als Wegweiser missbraucht
Egal, damit ist es ein Parkplatz

Aber das Schild steht nur auf einer Seite. Je nach Fahrtrichtung also mal Straße, mal Parkplatz.
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Ernschtl
Beitrag 29.02.2024, 21:28
Beitrag #22


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Die Strasse brauch kein Schild, der Parkplatz schon.
Nun stellen wir uns so einen Platz vor der vier Zufahrten hat. An dreien steht eine Parkplatzschild, an einer nicht. Und nu?
Für mich ist der Platz um den es hier geht auf jeden Fall ein Parkplatz. Schild hin oder her.


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m01
Beitrag 29.02.2024, 22:54
Beitrag #23


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Zitat (Ernschtl @ 29.02.2024, 21:28) *
An dreien steht eine Parkplatzschild, an einer nicht. Und nu?

Heißt: dann fehlt eins. wink.gif
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Mueck
Beitrag 01.03.2024, 09:28
Beitrag #24


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Als Radfahrer ist man es gewohnt, in Zonen jeglicher Art incl. vbBs (s. anderer aktueller Faden) reinzugeraten, ohne das man es merkt oder gar auf Autobahnen (s. anderer aktueller Faden), keine Ahnung, worüber sich Autofahrer hier aufregen ... whistling.gif
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Schorsch
Beitrag 01.03.2024, 14:35
Beitrag #25


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Auch für einen Radfahrer oder Fußgänger wäre es relevant, ob ein Autofahrer ihn anfährt, der von der Tempo-50-Seite kommt oder von der Seite Schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.
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Beitrag 19.03.2024, 15:34
Beitrag #26


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Ergänzung, nachdem ich heute mal wieder dort war: diese Wasserrinne, sieht bei Google weniger schlimm aus als sie wirklich ist. Spitz durchfahren für Radfahrer auf jeden Fall sturzgefährlich. Ich kenne jetzt keine normale Innerortsstraße, auf der mitten in der Fahrbahn eine solche Wasserrinne verläuft - da gibts doch bestimmt Richtlinien?
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F117
Beitrag 19.03.2024, 15:40
Beitrag #27


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Wir schaffen einfach alle Straßenbahnen wegen ihrer Schienen, alle Bordsteinkanten wegen ihrer Höhe und überhaupt alles, was sich neben der tischebenen Fläche auf oder neben einer Fahrbahn befindet, einfach ab.

Problem gelöst ... narr.gif


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Beitrag 19.03.2024, 15:49
Beitrag #28


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Rillenschienen sind ja tatsächlich ein Problem. Und würde eine 40mm Bordsteinkante 10° zur Fahrtrichtung auf dem Radweg liegen, gehört die auch weg. wink.gif

Kennst Du eine Straße mit Tempo 50, in der in der Fahrbahnmitte eine geschätzt 60-70mm tiefe Rinne entlangläuft?
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Beitrag 19.03.2024, 16:03
Beitrag #29


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Na sicher. Mitten in der Linksabbiegerspur, kein separater Radweg, Radlinge müssen den Linksabbiegerstreifen nehmen.

Verdammte Axt ...


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Beitrag 19.03.2024, 16:43
Beitrag #30


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Wasserrinnen, nicht Straßenbahnschienen. Straßenbahnschienen sind ja deswegen ein Problem, weil man sie ja leider nicht einfach an den Fahrbahnrand verlegen kann.
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Mueck
Beitrag 19.03.2024, 17:42
Beitrag #31


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Wasserrinnen bzw. Entwässerungen auf der normalen Fahrbahn
https://www.mapillary.com/app/?lat=49.00799...502495840266223
und mittig (wären die Parker weg) in Fahrradstraßen
https://www.mapillary.com/app/?lat=49.00863...033277870216306
kennt man hierzustadt durchaus, aber wir üben ja fleißig an Straßenbahnschienen, da schockt uns keine Wasserrinne mehr ... whistling.gif
Die Tiefe messe ich jetzt aber nicht nach, obwohl die eine nur 100 m weg ist ...

Dürfte unter Sichtfahrgebot fallen, beim Parkplatz-Bsp. gibt es auch keinen Grund, die spitz zu queren.

Spitzwinklige Querungen von Tramschienen sind im übrigen kein Grund für Radfahrverbote, wie der VGH MA festgestellt hat anlässlich eines solchen in der Nachbarstadt ...
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Beitrag 19.03.2024, 19:27
Beitrag #32


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Diese Rinnen erscheinen mir aber nahezu oberflächenbündig eingebaut zu sein, d.h. so konzipiert dass sie auch ganz normal überfahren werden können. In meinem Beispiel geht es um eine Vertiefung, die auf Parkplätzen ggf. tolerabel ist, aber nicht auf einer Innerortsstraße mit zHG 50 - da müsste es doch Vorgaben für Ebenheit und "Vertiefungen" á la Kanaldeckel geben.
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F117
Beitrag 19.03.2024, 20:08
Beitrag #33


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War nicht mal irgendwo festgestellt worden, dass diese "Straße" ursprünglich ein Parkplatz war und sich erst im Nachhinein zur "Straße" entwickelt hat? Insofern sind die Überlegungen doch müßig.


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Beitrag 19.03.2024, 20:16
Beitrag #34


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Darum gehts mir ja. Das war mal ein Parkplatz, die SVB macht eine Straße draus und sagt: is gut hier für Tempo 50. Ich würd nur gern objektivieren, was man vor Ort als völligen Humbug empfindet.
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Beitrag 19.03.2024, 20:25
Beitrag #35


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An welcher Stelle müsstest Du als Radfahrer denn diese Wasserrinne mit einem Risiko queren? Wenn Du von der Thüringer Straße kommst, fährst Du rechts und hast die Rinne links von Dir. Fährst Du umgekehrt und auf dem rechten Ast des Parkplatzes, bleibst Du wieder rechts von der Rinne und musst sie an keiner Stelle queren. Fährst Du den linken Ast, fährst Du stumpfwinklig drüber.

Wo ist das Problem?


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Beitrag 19.03.2024, 20:42
Beitrag #36


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Beim Ausweichen vor einem ausparkenden Pkw, oder als Moped-/Rollerfahrer (die Rinne ist ja breit und tief genug). Auch als Pkw passt die Verkehrssituation einfach nicht zusammen. Ein Parkplatz ohne Hinweis (aus einer Richtung), theoretisch Tempo 50, plötzlich eine Rinne quer über die Fahrbahn (wie gesagt, so tief dass das schon bei 20 km/h wehtut).

Auch auf Außerortsstraßen und Autobahnen wird ja nicht einfach irgendwo eine Wasserrinne diagonal über die Fahrbahn gelegt - also müssen die Vorgaben dazu doch irgendwie aufgeschrieben sein?
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Beitrag 19.03.2024, 21:26
Beitrag #37


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Zitat (m01 @ 19.03.2024, 20:42) *
plötzlich eine Rinne quer über die Fahrbahn

Das ist jetzt wo?


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Beitrag 19.03.2024, 21:44
Beitrag #38


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Hier? https://maps.app.goo.gl/gCytmJBgBj9rzHKw6
Die Fahrbahn ist schmal, zwischen Rinne und Parkflächen vielleicht 2 Meter, als Pkw kann man die Rinne nicht umfahren.
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Beitrag 19.03.2024, 22:03
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Du sprichst aber doch die ganze Zeit von Zweiradfahrern ...


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It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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m01
Beitrag 19.03.2024, 22:22
Beitrag #40


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Nicht ausschließlich, diesbezüglich siehe Beitrag #36.

Aber mal unabhängig von den Verkehrsteilnehmern: ich kenne keine Betonrinnensteine mitten auf einer 50er Fahrbahn, erst recht nicht auf Landstraßen oder Autobahnen. Also muss doch irgendwo geschrieben stehen, dass man eine Wasserrinne idealerweise nicht mitten auf die Fahrbahn baut (oder umgekehrt: eine zufällig vorhandene Asphaltfläche mit Wasserrinne in der Mitte nicht unbedingt so gut als Fahrbahn geeignet ist), sondern an den Rand. Nur wo?
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ujgm
Beitrag 20.03.2024, 16:20
Beitrag #41


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Zitat (m01 @ 19.03.2024, 20:16) *
Das war mal ein Parkplatz, die SVB macht eine Straße draus und sagt: is gut hier für Tempo 50.

Wieso sagt die SVB, dass 50 km/h gefahren werden darf?

Ich sehe immer noch § 3 Abs. 1 StVO. Gilt der hier nicht?

Zitat (Ernschtl @ 23.02.2024, 10:56) *
Zitat (m01 @ 22.02.2024, 22:44) *
Es handelt sich dabei nicht um einen privaten Parkplatz o.ä.,
Lt. Beschilderung schon. Zumindest auf einer Seite steht ein Z 314

Wenn ich von der Thüringer Straße komme, ist rechts das schmale Geschotterte der Parkplatz und links die große Fläche ein breiter Geh- und Radweg mit Bäumen in der Mitte...
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m01
Beitrag 20.03.2024, 17:35
Beitrag #42


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Zitat (ujgm @ 20.03.2024, 16:20) *
Ich sehe immer noch § 3 Abs. 1 StVO. Gilt der hier nicht?

Natürlich gilt der. Wenn man den so universal auslegt, bräuchte man aber nirgends eine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil die VT ja von sich aus gemäß §3 angemessen fahren müssten.

Eigentlich geht es mir an der Stelle ja um was anderes: die "Straße" inkl. Parkplatz ist Hol- und Bringzone der Grundschule, sie führt zusätzlich zwischen Kita-Eingang und Kita-Parkplatz hindurch. Zur Schulzeit und bei schönem Wetter (Sportplatz) sind hier gleichzeitig dutzende Fußgänger, Radler und Skater auf der "Fahrbahn" unterwegs. Meines Erachtens ist das vom städtebaulichen Konzept her ein VB, der von der SVB einfach vergessen wurde. Hier inkl. Kita-Durchfahrt eine Vorfahrtsstraße mit 50 einzurichten (was es aktuell ist), ist für mich völlig absurd.
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