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> Parken Holland Enschede, ist das Dwangbevel?
baluuuuu
Beitrag 23.02.2024, 07:17
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

vor 2 Jahren war ich mit meiner Frau in Enschede. Wir haben hier geparkt, da es hinter dem Schild war und wir dann dachten, dass es kostenlos ist. Die 3 Autos hinter mit hatten keinerlei sichtbare Bezahlungsnachweise.

https://i.ibb.co/kKrShZV/Unbenannt.jpg

Als ich wieder kam, nach ca. 45 Minuten, hatte ich bereits dieses Ticket in der Windschutzscheibe:

https://i.ibb.co/0GtFDHm/IMG-20220312-144845.jpg

Nach einem halben Jahr ca. bekam ich das Ticket auch per Post nach Hause geschickt.
Nach ca. 1,5 Jahren vom eigentlichen Parkvergehen bekam ich eine Mahnung + 8€ Gebühren.
Nun, nach 2 Jahren bekam ich dieses Schreiben:

https://i.ibb.co/RjTrW85/IMG-20240219-192814.jpg
https://i.ibb.co/hK1M51y/IMG-20240219-192821.jpg

Nirgendswo steht, dass es ein Dwangbevel ist. Muss ich mir Sorgen machen, dass ich die nächsten 20 Jahre nun zur Kasse gebeten werden kann?

Schriftlich habe ich damals natürlich schon widersprochen und die Bilder angehängt. Das Parken hinter dem Parksymbol und die 3 Autos hinter mir ohne sichtbares Zeichen waren für mich eigntlich eindeutig.

Vielen Dank fürs Lesen und hoffentlich auch für die hilfreichen Antworten.
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Jens
Beitrag 23.02.2024, 07:32
Beitrag #2


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Hier gibt es ein Muster eines Dwangbevels, überschrieben mit "Dwangbevel In naam van de Koning".
Dein Schreiben ist überschrieben mit "Zahlungsbefehl Im Namen des Königs". Die scheinen den Dwangbevel netterweise ins Deutsche übersetzt zu haben. think.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 23.02.2024, 08:19
Beitrag #3


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Meine Autos parken in München auch immer ohne sichtbaren Parkschein etc, weil wir ein elektronisches System mit minutengenauer Abrechnung nutzen. Aus der Tatsache, dass kein anderes Fahrzeug einen Parkschein etc. hat, würde ich niemals ableiten, dass man keinen braucht.


Aber wie kommt man dann auf die Idee, sowas über Jahre einfach zu ignorieren?
Lese gerade woanders, dass sowas auch in D dann vom Bundesamt der Justiz eingetrieben wird, mit nochmals deutlich höheren Kosten.

Deswegen die einzige sinnvolle Antwort: Sofort bezahlen!


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GerhardNL
Beitrag 23.02.2024, 09:47
Beitrag #4


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Hallo,

die gesamte Innenstadt von Enschede ist bezahlte Parkzone. Ich weiß nicht, aus welcher Richtung ihr gekommen seid, aber wenn man von Süden her über die Haaksbergerstraat reinfährt, steht das Zonenparkschild hier: Klick! Falls ihr keinen Parkschein gezogen oder eine gültige Park-App aktiviert hattet, war das "Knolletje" wink.gif also auf jeden Fall berechtigt.

Zitat (Jens @ 23.02.2024, 07:32) *
Die scheinen den Dwangbevel netterweise ins Deutsche übersetzt zu haben. think.gif

Genau so sieht es aus. Ist mir zwar neu, dass die das heutzutage übersetzen, aber ist wohl so. Er ist "Im Namen des Königs" erstellt und Cannock Chase Public ist offiziell dazu bevollmächtigt, es ist also ein gültiger Dwangbevel.

Meine Empfehlung, falls ihr irgendwann und auf irgendeinem Wege in den nächsten 20 Jahren nochmal in oder durch die Niederlande reisen wollt (auch z.B. reiner Flughafentransit): Zahlen!

MfG
Gerhard


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randy1
Beitrag 23.02.2024, 14:36
Beitrag #5


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Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss die Fahrereigenschaft nachweisen,
sonst ist das Knöllchen vom Bundesamt der Justiz nicht in Deutschland vollstreckbar und der Betroffene kann Widerspruch einlegen.

https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbes...id-niederlande/

Dann sollte man aber über Jahre hinweg nicht mehr in die Niederlande fahren, sonst wird das Auto gepfändet.
Wie lange ist dann die Verjährungsfrist für offene Forderungen??
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Explosiv
Beitrag 23.02.2024, 14:44
Beitrag #6


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Das Auto wird wohl eher nicht gepfändet, sofern man bereit ist, in dieser Situation die Schulden zu bezahlen. Plastik sollte gehen.


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GerhardNL
Beitrag 23.02.2024, 16:11
Beitrag #7


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Zitat (randy1 @ 23.02.2024, 14:36) *
Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss die Fahrereigenschaft nachweisen,
sonst ist das Knöllchen vom Bundesamt der Justiz nicht in Deutschland vollstreckbar und der Betroffene kann Widerspruch einlegen.

Deswegen machen sich ja die Niederländer gar nicht erst die Mühe mit dem Bundesamt für Justiz. Sondern bringen einfach die Halterdaten in Erfahrung, schicken den Bußgeldbescheid zum Halter, und wenn nicht gezahlt wird, dann kommt der Dwangbevel. Oder, wie er jetzt offensichtlich in der deutschen Übersetzung heißt: Zahlungsbefehl.

Zitat (randy1 @ 23.02.2024, 14:36) *
Dann sollte man aber über Jahre hinweg nicht mehr in die Niederlande fahren, sonst wird das Auto gepfändet.

Nein.

Reist der Fahrzeughalter irgendwann später mit irgendeinem Auto wieder nach NL, gerät dort in eine Kontrolle und weigert sich standhaft, die bis dahin aufgelaufenen Forderungen zu begleichen, dann wird das Auto zwar nicht gepfändet. Es kann aber so lange in Verwahrung genommen werden, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. (Die sich dann noch um eine Aufbewahrungsgebühr für das Auto erhöhen.)

Aber es kommt nicht aufs Auto an, auch nicht darauf, wem das Auto gehört, und schon gar nicht, ob es das gleiche Auto ist, mit dem der ursprüngliche Verstoß begangen wurde. Wie ich schon sagte, der Flughafentransit in Amsterdam-Schiphol oder einem anderen niederländischen Flughafen ist eine willkommene Gelegenheit, ausstehende Bußgelder oder wie hier Parksteuern von Ausländern einzutreiben. Die Aussicht auf einen andernfalls verpassten Anschlussflug führt meistens zu hoher Zahlungsbereitschaft ...

Zitat (randy1 @ 23.02.2024, 14:36) *
Wie lange ist dann die Verjährungsfrist für offene Forderungen??

20 Jahre ab Ausstellung Dwangbevel.

MfG
Gerhard


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didim
Beitrag 23.02.2024, 20:48
Beitrag #8


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Aussitzen ist und war schon immer die einfachste Lösung - zahlen könnte man ja vor Ort noch immer (extrem unwahrscheinlich)

Meine letzten Bettelbriefe aus Venlo kamen auch von einem Inkasso und nicht von der Stadt selbst, in diesem Fall liegt ja wohl von königlicher Seite dann eh keine Forderung mehr vor weil diese ja verkauft worden sein muss.
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baluuuuu
Beitrag 25.02.2024, 22:39
Beitrag #9


Neuling
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Vielen Dank für die Antworten.
Sehr ärgerlich... ist blöd gelaufen.
Ich hatte an dem Tag sowieso schlechte Laune wegen was anderem, da sah ich das Parkticket für die 45 Minuten Kaffeepause nicht ein. Es war mein erster Besuch in Enschede seit 10 Jahren und auch in Holland bin ich extrem extrem selten.
Mit DEM Auto werde ich sowieso nicht mehr hinfahren. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit einer gezielten Polizeikontrolle durch z.B. Kennzeichen-Scans, ist gering.
Ein Flug über Amsterdam hatte ich noch nie, ist ja aber nicht auszuschließen.

Ist es im Bereich des Möglichen, dass die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen verkauft wird und damit der Dwangbevel aufgeoben wird?

Was kommt wohl schätzungsweise an Kosten auf mich zu, wenn ich z.B. in 10 Jahren zahlen müsste? Will wissen, ob sich das Warten lohnt. :-D
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bicionado
Beitrag 26.02.2024, 10:30
Beitrag #10


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Wenn du der Halter bist, hast du das "Problem" theoretisch bei jedem Besuch in NL. Egal wie die nach NL eingereist bist.
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Baghira
Beitrag 26.02.2024, 13:04
Beitrag #11


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Auch wenn die Buße nicht ganz günstig ist, warum magst du die Buße nicht zahlen und Deine Ruhe haben? Mit der Zeit wird die Buße ,wie Du schon mitbekommen hast,teurer.


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Der_Veranstalter
Beitrag 26.02.2024, 17:35
Beitrag #12


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Zitat (baluuuuu @ 25.02.2024, 22:39) *
Ist es im Bereich des Möglichen, dass die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen verkauft wird und damit der Dwangbevel aufgeoben wird?


Ich habe deine Absicht noch nicht ganz verstanden. Gehst du davon aus, dass das ganze durch die Abtretung an ein Inkasso-Unternehmen und das Aufheben des königlichen Zahlungsbefehls dann billiger wird oder du drum herum kommst?

Also ich bin da jetzt vielleicht ein konservativer Feigling, aber ich hätte das schon lange gezahlt.


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F117
Beitrag 26.02.2024, 22:09
Beitrag #13


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Schlechte Laune und Uneinsichtigkeit sind keine guter Ratgeber (und erst recht kein Zeichen von Erwachsen-sein). Zahlen schafft Frieden.


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didim
Beitrag 27.02.2024, 00:57
Beitrag #14


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Wäre mir neu dass es weitere Aufschläge geben würde. Prozentual ordentliche Zuschläge gibt es nur in CH (Ordnungsbusse über Gericht) oder in F (Amende Majoree) beim Weigern zu zahlen. Dieses Risikoangebot habe ich aber ebenfalls immer dankend angenommen und es hat sich immer gelohnt.
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GerhardNL
Beitrag 27.02.2024, 09:18
Beitrag #15


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Zitat (baluuuuu @ 25.02.2024, 22:39) *
Mit DEM Auto werde ich sowieso nicht mehr hinfahren.

Wie schon gesagt, das ist völlig egal.

Zitat (baluuuuu @ 25.02.2024, 22:39) *
Das heißt, die Wahrscheinlichkeit einer gezielten Polizeikontrolle durch z.B. Kennzeichen-Scans, ist gering.

Richtig, aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist sowieso sehr gering. Wesentlich wahrscheinlicher sind Routinekontrollen, und auch dabei würdest Du zur Kasse gebeten werden.

Zitat (baluuuuu @ 25.02.2024, 22:39) *
Ist es im Bereich des Möglichen, dass die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen verkauft wird und damit der Dwangbevel aufgeoben wird?

Nein.

Zitat (baluuuuu @ 25.02.2024, 22:39) *
Was kommt wohl schätzungsweise an Kosten auf mich zu, wenn ich z.B. in 10 Jahren zahlen müsste? Will wissen, ob sich das Warten lohnt. :-D

Das weiß ich nicht sicher. Zusätzliche Verfahrensgebühren sollten jedenfalls nicht mehr auflaufen. Aber so weit ich mich erinnere, werden Zinsen auf die Forderung aufgerechnet. Vielleicht steht im Kleingedruckten da was dazu drin.

MfG
Gerhard


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baluuuuu
Beitrag 29.06.2024, 18:01
Beitrag #16


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Zitat (GerhardNL @ 27.02.2024, 10:18) *
MfG
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Soo, habe heute eine ganz andere Post bekommen. Auf der Rückseite steht, dass ein Inkassounternehmen aus Deutschland beauftragt werden kann. Soweit ich es weiß, ging das doch gar nicht, weil die Strafe unter einem bestimmten Betrag war, ich meine 70€, oder?


https://i.ibb.co/cvDRX0Q/IMG-20240629-184554.jpg
https://i.ibb.co/RbZ6943/IMG-20240629-184607.jpg
https://i.ibb.co/xjP534y/IMG-20240629-184616.jpg
https://i.ibb.co/pXvhyBr/IMG-20240629-184621.jpg
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Baghira
Beitrag 29.06.2024, 20:41
Beitrag #17


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Selbst wenn die Strafe mal unter 70€ gewesen ist, jetzt sind es mehr als 70€.Ich schätze mal, das die Strafe eingetrieben werden darf. Würde es noch länger dauern,m wird es sicher noch teurer, als es jetzt schon ist.


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jan47
Beitrag 30.06.2024, 15:51
Beitrag #18


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Die Strafe kann auch über 70 EUR nicht eingetrieben werden da doch in NL Halterhaftung gilt und man einfach über dieses Bundesamt Widerspruch einlegen kann.
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GerhardNL
Beitrag 01.07.2024, 08:14
Beitrag #19


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Zitat (baluuuuu @ 29.06.2024, 18:01) *
Auf der Rückseite steht, dass ein Inkassounternehmen aus Deutschland beauftragt werden kann. Soweit ich es weiß, ging das doch gar nicht ...

Richtig, das dürfte eine leere Drohung sein. Allerdings nicht deshalb:

Zitat (baluuuuu @ 29.06.2024, 18:01) *
... weil die Strafe unter einem bestimmten Betrag war, ich meine 70€, oder?

Sondern vielmehr deshalb, weil privatwirtschaftlich arbeitende Inkassobüros in Deutschland nicht berechtigt sein dürften, Bußgeld- bzw. Steuerforderungen aus anderen Ländern einzuziehen, egal in welcher Höhe.

Aber noch einmal: Solltest Du vorhaben, irgendwann in den nächsten 20 Jahren noch einmal in oder durch die Niederlande zu reisen, egal mit welchem Verkehrsmittel (!!!), dann solltest Du schnellstmöglich zahlen. Und da die sich derzeit in NL formende Regierung eher zum rechten Rand des politischen Spektrums tendieren wird, dürfte die Wahrscheinlichkeit von Grenz- und Personenkontrollen durch die Polizei eher zunehmen.

Und falls Du irgendeine Art von Eigentum in NL haben solltest, z.B. eine Ferienwohnung, dann rechne damit, dass sich der Gerichtsvollzieher jetzt dort zeitnah mit Hilfe der Polizei Zutritt verschafft und pfändet. In diesem Falle wäre allerdings die Forderung durch die Pfändung abgegolten und Du hättest Deine Ruhe.

MfG
Gerhard


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didim
Beitrag 01.07.2024, 13:47
Beitrag #20


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Zitat
weil privatwirtschaftlich arbeitende Inkassobüros in Deutschland nicht berechtigt sein dürften, Bußgeld- bzw. Steuerforderungen aus anderen Ländern einzuziehen, egal in welcher Höhe.


Was aber selbstverständlich dennoch versucht wird. Für die meisten italienischen Abkassierer obligatorisch, bzgl. Benelux habe ich nur die berühmte Umweltzone in Antwerpen im Kopf.
Egal woher: Rundablage ist empfohlen
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baluuuuu
Beitrag 16.07.2024, 12:37
Beitrag #21


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Zitat (GerhardNL @ 01.07.2024, 09:14) *
Solltest Du vorhaben, irgendwann in den nächsten 20 Jahren noch einmal in oder durch die Niederlande zu reisen, egal mit welchem Verkehrsmittel (!!!), dann solltest Du schnellstmöglich zahlen.


Ich habe keinerlei Besitz dort und werde das Land meiden, soweit es geht. Und wenn ich da mal hin muss, dann mit meinem anderen Auto. Bei einer Kontrolle wird meine Frau ja wahrscheinlich nicht mitkontrolliert, auf die das betroffene Auto zugelassen ist.

Aber was soll mir denn passieren, außer, dass die das Geld DANN haben wollen. Du schreibst ja, ich solle SCHNELLSTMÖGLICH zahlen.

Ich weiß, der ganze Spaß wäre vermeidbar gewesen, aber jetzt stecke ich ja schon drin... :/

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.07.2024, 16:48
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat auf das Wesentliche reduziert
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GerhardNL
Beitrag 16.07.2024, 14:08
Beitrag #22


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Zitat (baluuuuu @ 16.07.2024, 12:37) *
Aber was soll mir denn passieren, außer, dass die das Geld DANN haben wollen. Du schreibst ja, ich solle SCHNELLSTMÖGLICH zahlen.

Zum Einen laufen natürlich Zinsen auf, der zu zahlende Betrag wird also von Jahr zu Jahr höher. Und zum Anderen könnte es natürlich sein, dass DANN gerade ein richtig unpassender Zeitpunkt ist. Zum Beispiel falls ihr am Flughafen Schiphol durch den Transit müsst: Ihr werdet auf jeden Fall festgehalten, bis die Zahlung in voller Höhe beglichen und alle Formalitäten erledigt sind. Und der Anschlussflieger wartet deshalb nicht.

Aber es ist alles Dein Risiko, bzw. das Deiner Frau, und eure Entscheidung.

MfG
Gerhard



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baluuuuu
Beitrag 05.08.2024, 20:01
Beitrag #23


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Ich komme gerade aus dem Urlaub und entdecke diese beiden Briefe, mit knappen 2 Wochen Abstand natürlich.
Muss ich tätig werden? Ein Widerspruch oder ähnliches ist ja nicht nötig wie ich es sehe. Und die Forderung ist ja auch nicht abgetreten...

Viele Grüße

https://i.ibb.co/9qPc7qJ/PXL-20240805-184614267.jpg
https://i.ibb.co/stYk5wF/PXL-20240805-184436108.jpg
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Der_Veranstalter
Beitrag 06.08.2024, 11:45
Beitrag #24


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Wer ist denn eigentlich Empfänger der Briefe? Du oder die Gemahlin?


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jan47
Beitrag 06.08.2024, 11:49
Beitrag #25


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Das ist egal. Ein Inkasso darf auslandische staatliche Forderungen nicht eintreiben. Kann man ignorieren. Erst sobald was offizielles aus NL kommt, dann widersprechen.
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didim
Beitrag 10.08.2024, 12:17
Beitrag #26


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Zitat
Und die Forderung ist ja auch nicht abgetreten...


Selbstverständlich ist die Forderung de facto abgetreten und meine Prognose vom Februar eingetreten.
Die Coeo (C steht wohl für Caritativ laugh2.gif) hat der armen Gemeente noch ein paar Gulden in einem Sammelpaket gegeben und die probieren es jetzt auf eigene Rechnung. Kannst also auch wieder beruhigt in Kontrollen geraten oder über Schiphol ein und ausfliegen.
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bartdude
Beitrag 10.08.2024, 12:31
Beitrag #27


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Die Formulierungen in den beiden Schreiben der Coeo lassen keinerlei Hinweis auf eine erfolgte Zession erkennen. Ich würde an Stelle des TE also weiterhin deutlichen Abstand zu den Niederlanden halten (incl. Transit über AMS oder jedem anderen NL-Flughafen...)
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didim
Beitrag 10.08.2024, 12:39
Beitrag #28


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Mein letzter Bettelbrief vom deutschen Inkasso (Ursprung Italien) verwies auch auf irgendwelche Schufa Regeln in Kombination mit italienischem Verjährungsrecht von 10 Jahren.
Werde bei der nächsten Kontrolle beim Carabiniere mal meinen Schufa Score abfragen müssen whistling.gif
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baluuuuu
Beitrag 10.08.2024, 17:34
Beitrag #29


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Zitat (Der_Veranstalter @ 06.08.2024, 12:45) *
Wer ist denn eigentlich Empfänger der Briefe? Du oder die Gemahlin?

Die Gemahlin. smile.gif


Zitat (didim @ 10.08.2024, 13:39) *
Mein letzter Bettelbrief vom deutschen Inkasso (Ursprung Italien) verwies auch auf irgendwelche Schufa Regeln in Kombination mit italienischem Verjährungsrecht von 10 Jahren.
Werde bei der nächsten Kontrolle beim Carabiniere mal meinen Schufa Score abfragen müssen whistling.gif


Bezüglich Schufa brauche ich mir aber keine Gedanken machen, oder? Dort werden doch nur Einträge gemacht, wenn es zu einem Vollstreckungstitel kommt oder nicht?
Oder muss ich hier in irgendeinerweise aktiv werden eurer Meinung nach?
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bartdude
Beitrag 10.08.2024, 20:20
Beitrag #30


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Zitat (baluuuuu @ 10.08.2024, 17:34) *
Einträge gemacht, wenn es zu einem Vollstreckungstitel kommt

Unter engen Voraussetzungen speichert die Schufa auch Zahlungsstörungen ohne dass ein Titel vorliegt (u.a. muß die Forderung dazu unbestritten sein).

Hier ist es aber so, dass es tatsächlich einen vollstreckbaren Titel gibt - zwar kein deutscher, aber einer eines EU-Staates. Keine Ahnung, ob die Schufa - oder auch andere Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. Creditreform - sowas zur Speicherung annehmen.
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jan47
Beitrag 10.08.2024, 20:35
Beitrag #31


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Zitat (bartdude @ 10.08.2024, 21:20) *
Hier ist es aber so, dass es tatsächlich einen vollstreckbaren Titel gibt - zwar kein deutscher, aber einer eines EU-Staates.


Genau den gibt es doch eben NICHT. Wäre er vollstreckbar, würdest du vom deutschen Gerichtsvollzieher Post bekommen.
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bartdude
Beitrag 10.08.2024, 21:27
Beitrag #32


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Natürlich gibt es diesen Titel und der ist vollstreckbar - zwar nicht in Deutschland, aber in den Niederlanden, eben jener Dwangbevel.
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jan47
Beitrag 11.08.2024, 07:16
Beitrag #33


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Zitat
zwar nicht in Deutschland


Darum geht es doch. Was in DE nicht vollstreckbar ist kann ja wohl kaum gegen deinen deutschen Kredit-Score gewertet werden.
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bartdude
Beitrag 11.08.2024, 10:19
Beitrag #34


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Das sehe ich in der Tat anders. Die Forderung als solche ist ja rechtmäßig und sogar tituliert - selbst dann, wenn sie auf deutschem Boden nicht zwangsweise beigetrieben werden kann. Und ganz allgemein, ohne den TE da jetzt bewerten zu wollen, trifft eine Nichtzahlung nur aufgrund mangelnder Vollstreckbarkeit eine qualitative Aussage über einen Schuldner, die ein potentieller - auch deutscher - Gläubiger interessant finden könnte. Das wäre übrigens auch kein allgemeines Score-Merkmal, sondern ein individueller Negativ-Eintrag. Aber wie gesagt: ich weiß nicht, ob die Schufa solche Meldungen annehmen und speichern würde, halte es aber nicht von vorneherein für ausgeschlossen - die Schufa speichert z.B. auch unbestrittene, aber nicht titulierte Forderungen, wenn diese trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen werden. Das müßte man die mal direkt fragen (und zur Sicherheit müßte man diese Frage auch an die Mitbewerber der Schufa, wie z.B. Creditreform, Riverty, CRIF, etc. stellen, die im Gegensatz zur Schufa auch teils international aufgestellt sind).
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baluuuuu
Beitrag 21.08.2024, 21:53
Beitrag #35


Neuling
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Heute kam noch dieses nette Schreiben:
https://i.ibb.co/PtcBYy9/121121212.png
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didim
Beitrag 21.08.2024, 23:39
Beitrag #36


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Keine Sorge, da geht noch was whistling.gif

4x Inkasso - 2x Rechtsanwalt (alle dicht hintereinander) 1x Rechtsanwalt weitere 2 Jahre später, hatte ich einst

Das Layout des RA war dabei natürlich exakt gleich und selbiger ist auch als Geschäftsführer vom Inkasso eingetragen laugh2.gif
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jan47
Beitrag 22.08.2024, 07:16
Beitrag #37


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Zitat (baluuuuu @ 21.08.2024, 22:53) *
Heute kam noch dieses nette Schreiben:
https://i.ibb.co/PtcBYy9/121121212.png


"Dass der Bescheid in den Niederlanden weiterhin vollstreckbar bleibt."

Die wissen also ganz genau, dass deren Briefe nur leere Drohungen sind und geben das mit diesem Satz quasi zu. laugh2.gif
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GerhardNL
Beitrag 23.08.2024, 20:01
Beitrag #38


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Zitat (jan47 @ 22.08.2024, 07:16) *
Die wissen also ganz genau, dass deren Briefe nur leere Drohungen sind und geben das mit diesem Satz quasi zu. laugh2.gif

Das sehe ich auch so.

Aber ein bisschen Nervenkitzel gehört halt dazu, wenn man einen Dwangbevel aussitzen will.

MfG
Gerhard


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bicionado
Beitrag 02.09.2024, 14:17
Beitrag #39


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Wenn jetzt ein Inkassounternehmen beteiligt ist, heißt das doch, dass die Gemeinde die Forderung an dieses abgetreten hat. Damit ist das jetzt ein reine privatrechtliche Nummer.
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ulm
Beitrag 02.09.2024, 14:56
Beitrag #40


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Ich habe erhebliche Zweifel, dass eine öffentlich-rechtliche Forderung an ein Privatunternehmen verkauft werden kann.
Das wird dank europäischer Regelungen auch in den Niederlanden nicht funktionieren.
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didim
Beitrag 02.09.2024, 17:53
Beitrag #41


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Kann nich, iss aber mancherorts schon lange so: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-...inkasso-firmen/

Erhöhte Parkentgelte sind in einigen Ländern (so auch in NL) keine Strafe/Bußgeld sondern werden wie eine Steuer/Gebühr behandelt.
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mir
Beitrag 02.09.2024, 18:00
Beitrag #42


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Auch Steuern und Gebühren sind eine öffentlich-rechtliche Forderung und keine privatrechtliche.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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bartdude
Beitrag 02.09.2024, 20:17
Beitrag #43


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Zitat (bicionado @ 02.09.2024, 14:17) *
Wenn jetzt ein Inkassounternehmen beteiligt ist, heißt das doch, dass die Gemeinde die Forderung an dieses abgetreten hat.


Es gibt verschiedene Arten, wie ein Inkassounternehmen tätig werden kann. In diesem Fall dürfte das lediglich eine Inkassovollmacht sein, aber keine Zession. Das ist unter anderem daran erkennbar, dass die Coeo von ihrem "Auftraggeber" spricht, ausdrücklich auf die Vollstreckungsmaßnahmen der Niederländer hinweist, und vor allem keinerlei eigenen rechtlichen Maßnahmen androht (weil sie eben nicht Gläubiger sind - andernfalls hätten die im dritten Schreiben schon lange einen ausgiebigen Preview auf die zivilrechtlichen "Folterwerkzeuge" gezeigt...)
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baluuuuu
Beitrag 18.09.2024, 18:20
Beitrag #44


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Heute kam noch das:

***
Bearbeitungsgrund: Link entfernt weil der Name der Anwältin nicht unkenntlich gemacht war
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Q-Treiberin
Beitrag 18.09.2024, 18:58
Beitrag #45


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Ich habe die Moderation gebeten zu prüfen ob man den Namen und die Adresse der Anwältin nicht lieber anonymisieren sollte…


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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jan47
Beitrag 18.09.2024, 18:59
Beitrag #46


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Kann man genauso ignorieren, ist bloss ein "Bitte bitte bezahl endlich" vom Anwalt.
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baluuuuu
Beitrag 18.09.2024, 19:13
Beitrag #47


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Zitat (Q-Treiberin @ 18.09.2024, 19:58) *
Ich habe die Moderation gebeten zu prüfen ob man den Namen und die Adresse der Anwältin nicht lieber anonymisieren sollte…


Wenn du im Internet nach dem Vorgehen von coeo Inkasso suchst, wirst du herausfinden, dass die Anwältin immer für die tätig wird. Darüber gibt es zig Foreneinträge.
Ich wüsste auch nicht, warum der Name nicht kenntlich sein sollte.
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mir
Beitrag 18.09.2024, 20:16
Beitrag #48


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Weil's in den Nutzungsbedingungen steht, aber dass Du Regelbefolgung für optional hältst, ist angekommen. rolleyes.gif


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Jens
Beitrag 18.09.2024, 21:08
Beitrag #49


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Zitat (baluuuuu @ 18.09.2024, 20:13) *
Ich wüsste auch nicht, warum der Name nicht kenntlich sein sollte.
Und warum hast du den Namen der Empfängerin des Schreibens unkenntlich gemacht?


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didim
Beitrag 19.09.2024, 18:35
Beitrag #50


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Zum Thema RA kann ich an meine Prognose vom 22.8. erinnern:
Zitat
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:21